Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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EVERSTEIN

A. Everstein

I.

Der Name dieses zeitw. an der Oberweser sowie im Diemel-Twiste-Gebiet einflußreichen Geschlechts ist die nd. Entsprechung zum oberdt. »Eberstein« (gelegentlich auch diese Schreibweise, insbes. in Herrscherurk.n und im mainzischen Bereich). Er wurde um 1100 für eine neuerbaute Burg ostwärts Holzminden gewählt und fortan von der Familie geführt. Eine verwandtschaftliche Beziehung zu den oberdt. Geschlechtern mit dem Namen → Eberstein, oder gar Abkunft von ihnen, wie sie seit dem späteren MA gelegentlich behauptet wird (Schnath, S. 9), bestand offensichtlich nicht.

II.

Die E.er verfügten über umfangr. frühen und weitgestreuten Allodialbesitz, der sich an der Oberweser zwischen Hameln und Holzminden sowie an Twiste und Diemel um Warburg und Scherfede bis Marsberg konzentrierte, jedoch auch in den Leinegraben und bis ins Eichsfeld ausgriff. Die Forschung hat ihren Gf.entitel früher meist vom Besitz der comitia Donnersberg bei Warburg abgeleitet, die sich bis 1113 in der Hand der Erponen befand, dann bis 1123 von Friedrich I. von → Arnsberg verwaltet wurde. Allerdings ist sie erst 1187 sicher im Besitz der E.er nachzuweisen, und die bereits 1122 vorgenommene Verknüpfung des comes-Titels mit der Burg → E. läßt zusammen mit Indizien für eine frühere Ausübung von Grafenrechten durch Vorfahren der Familie im Weserraum darauf schließen, daß die Gf.enrechte im Tilithigau schon früher, etwa im Übergang des Hzg.samtes von den Billungern auf die Süpplingenburger an die E.er gelangten (Schnath, S. 10; Zunker, S. 54; Biermann, S. 107 -109). Danach hätten die E.er etwa um 1180 eine reichsunmittelbare Stellung erlangt und auf der Grundlage ihres Allodialbesitzes sowie umfangr. Lehnsbeziehungen, v.a. zu Corvey, Fulda, Minden, Paderborn, Hildesheim, Mainz und Köln ihre Landesherrschaft aufgebaut.

III.

Wappen: In Blau ein goldbekrönter, steigender silberner Löwe, rotbewehrt und rotbezungt (z. B. auf dem Quedlinburger Reliquienkästchen [vgl. Kruppa 2001, S. 176], im Hohen Chor der Kl.kirche von Amelungsborn sowie am Grabmal Gf. Hermanns II. [1305-1350] und Adelheids von → Lippe, ebd.); wurde weitergeführt von den Hzg.en von Braunschweig-Lüneburg in ihrem Gesamtwappen (z. B. Tor der Burg Polle, Hzg. Heinrich Julius (1564-1613), Feld 3). Dasselbe Wappenbild bei den Herren von Itter sowie den Herren von Homburg (andere Tingierung). Das Wappen lebt in verschiedenen modernen Gemeindewappen weiter, z. B. im Stadtwappen von Holzminden.

Die Linie E.-Ohsen führte zeitw. ein abweichendes Wappen: im gespaltenen Schild vorne ein halber Adler am Spalt, hinten drei Balken (vgl. Abb. bei Schnath 1922, Titelblatt). Ein Zusammenhang mit dem Wappen auf dem Stifterstein des Stifts Hameln, das ein im SpätMA Karl dem Großen zugeschriebenes Wappen mit halbem Adler und Lilien zeigt, ist unsicher (vgl. Nass 1986, S. 27 f.).

IV.

Die Herkunft der Gf.en von E., deren erste Namensträger für die Zeit um 1120 faßbar werden, läßt sich nicht eindeutig eingrenzen. Es ergeben sich besitzgeschichtliche Indizien für genealogische Verbindungen zu den Gf.en von Northeim, weiter zu den Erponen und Esikonen im Diemelraum (Wenskus, Stammesadel, S. 442) sowie eine starke Nähe zu den Gf.en von → Schwalenberg. Ungeklärt, jedoch anzunehmen, ist die genealogische Verbindung mit den Herren von Itter. Eine späte Überlieferung behauptet die Abstammung von einem Sohn Ottos von Northeim namens Cono (Konrad) (Bodo, Syntagma; dazu Kruppa 2002, S. 16, Anm. 18). Bereits für 1031 ist ein Gf. mit dem späteren Leitnamen Konrad für den Raum um Holzminden belegt (DD Ko. II. 159), und möglicherw. lassen sich Nennungen eines comes Adelbertus 1100 und 1112 mit den E.ern in Verbindung bringen (Zunker, S. 30), so daß die Familie schon seit der ersten Hälfte des 11. Jh.s im Raum ihrer späteren Stammburg ansässig gewesen sein könnte.

Diese wird für etwa 1122/23 erstmals mit Namen und als im Besitz des Gf.en Konrad gen. (Helmold von Bosau, c. 42, S. 84: castellum […] cui nomen Eversten). Konrad von E. selbst ist erstmals 1120 in einer Urk. Abt Erkenbalds von Corvey als Zeuge belegt (Westfälisches UB I, Nr. 188, S. 446; vgl. Zunker, S. 30, Anm. 20) und wird 1126 als comes bezeichnet (Westfälisches UB II, Nr. 198, S. 4 f.). Daneben erscheint 1122 Adelbertus […] comes de E. als Gründer der Pfarrkirche zu Plauen im Dobnagau im Vogtland (UB Hochstift Naumburg I, Nr. 124, S. 107-110), dessen Zusammengehörigkeit mit dem weserländischen Geschlecht gesichert ist. Möglicherw. ist dieser Fernbesitz mit umfangr. Herrschaftsrechten im Zusammenhang mit der Einsetzung der Brunonen als Mgf.en von Meißen oder aber später durch Ks. Heinrich V. im Zusammenhang mit seiner Politik gegen Böhmen an die Familie gekommen (Schlesinger, S. 66 f.; Kötzschke, S. 5 f.; Helbig, S. 112; Zunker, S. 34). Obwohl noch bis mind. über die Mitte des 13. Jh.s hinaus Verbindungen zu diesem Besitzkomplex bestanden, hat er für die Ausbildung der Herrschaft an der Weser keine Rolle gespielt. Immerhin belegt er die E.er bereits für die ersten Jahrzehnte des 12. Jh.s als eine Familie von Substanz, deren Einfluß und Netzwerkbildung über den Weserraum hinausgriff.

Das spiegelt sich auch in den Heiratsverbindungen wider, die das Geschlecht während des 12. Jh.s einging. Eine E.erin war vermutlich die erste Frau Gf. Hermanns I. von Winzenburg aus dem bayerischen Hause Vormbach (Jungmann-Stadler, S. 264-266), in das seine Mutter Julia von Reinhausen eingeheiratet hatte. Ungeklärt ist das genealogische Verhältnis von Konrad I. und dem vogtländischen Adelbert von E. (Vater/Sohn oder Brüder, vgl. die Stammtafeln bei Schnath, D. J. Meyer, und Zunker, sowie ebd., S. 31, Anm. 26), ebenso ob dieser Adelbert (I., Zählung fortan nach Zunker) und Adelbert II. (bezeugt 1142-1158, gest. vor 1162) als eine Person anzusehen sind. In jedem Fall ist es in dieser Zeit zu einer Eheschließung eines Adelbert von E. mit einer Schwester Volkwins von → Schwalenberg gekommen, also zu einer Verbindung mit dem bedeutendsten Geschlecht im Weserland mit einer Machtbasis in Westfalen, das im Diemelgebiet im frühen 12. Jh. parallel zu den E.ern in bisherige Machtpositionen der Gf.en von Northeim einrückte (Chronographus Corbeiensis, S. 78).

Die Heiraten der beiden folgenden Generationen eröffneten noch weitere Perspektiven. Adelbert III. ging um 1167 eine Ehe mit Richenza, der Tochter Wladislaws II. von Polen und der Babenbergerin Agnes ein. Richenza war zuvor mit Kg. Alfons VII. von Kastilien (gest. 1157) und Raimund Berengar III., Gf. der Provence (gest. 1166), verh. und damit in die span. bzw. antialexandrinische Politik Friedrich Barbarossas in Südfrankreich eingebunden gewesen (Alberich von Troisfontaines, S. 834; Böhmer-Opll, Regesta Imperii IV, 2, Nr. 131 mit Nachtrag IV, 2, 2, S. XI; Nr. 1117; vgl. dazu Dobbertin; Georgi, S. 48 f., 65, 70-79; B. B. Meyer, S. 30-37). Möglicherw. kam es nach dem Tode Raimund Berengars und vor der Heirat mit Adelbert III. von E. zu einer Ehe mit Gf. Raimund V. von Toulouse, die jedoch bald wieder aufgelöst worden sein muß (dazu Dobbertin, S. 5 f.; Georgi, S. 145; B. B. Meyer S. 36 f., sowie Dembińska, S. 289 f., die die eversteinische Heirat nicht erwähnt). Mit dieser Heirat rückten die E.er in die Nähe des staufischen Kg.shauses, umso mehr, als Konstanze von Aragon, die Enkelin Richenzas, 1209 Friedrich II. heiratete.

Adelbert IV., der Sohn Richenzas (geb. ca. 1170, nachweisbar 1197-1214) knüpfte etwa 1199 nach einer ersten Ehe mit einer nicht näher zu identifizierenden Kunigond eine wichtige Verbindung zum mittelrheinischen Raum durch seine Heirat mit der Wittelsbacherin Agnes, der Nichte Ebf. Konrads von Mainz und Schwester Pfgf. Ottos von Wittelsbach, die zuerst mit Philipp von Bolanden und danach mit dem Wildgf.en Gerhard (gest. 1198) verh. gewesen war (Regesten Köln 3,2, Nr. 2181). Diese Heirat begründete indirekt auch eine Verwandtschaft mit Ebf. Engelbert II. von Köln (1261-1274), die sich für die eversteinische Politik positiv auswirkte.

Aus dieser Ehe gingen, soweit bekannt, acht Söhne und vier Töchter hervor. Von den Söhnen starb Heinrich offenbar früh, drei wurden geistlich (Otto I., Propst von Aachen und Maastricht; Adelbert, Domherr in Hildesheim; Friedrich, Domherr in Mainz, Propst von Nörten und Hameln, während die übrigen offenbar die Herrschaft zu einem unbekannten Zeitpunkt nach dem Tod des Vaters (1214/17) teilten (Spilcker, Nr. 56, S. 69) und verschiedene Linien des Hauses begründeten: Konrad II. (nachweisbar 1217-1256) die Linie Ohsen, Otto II. (nachweisbar 1219-1282) die Linie Holzminden, Hermann (nachweisbar 1226 -1268) die Linie Polle, während Ludwig (nachweisbar 1224-1282) zum Stammvater der außerhalb des Weserlandes lebenden Zweige des Geschlechts in Niedersachsen, Pommern und Dänemark wurde (Benennungen der Linien nach D. J. Meyer, S. 144-163; vgl. auch Bei der Wieden). Allerdings treten sie bis in die vierziger Jahre gemeinsam handelnd auf (z. B. UB Eichsfeld I, Nr. 223 [1224], ebd., Nr. 274 [1239], Urk.n Wormeln, Nr. 1 [1246]). Von dieser Zeit an kommt es bis zum Ende des Geschlechts, mit Ausnahme der ersten Ehe Konrads III. mit Lutgart von Berg, nur noch zu Eheschließungen im Nahbereich (z. B. Gf.en von → Dassel und → Arnstein, Herren von Bilstein, → Lippe, Homburg, Berge, Adenoys, Büren).

Die politischen Beziehungen der E.er, wie sie sich v.a. aus den Zeugenreihen der urkundlichen Überlieferung ablesen lassen, stehen mit diesem aus der Heiratspolitik erkennbaren Grundmuster in Übereinstimmung. Für ein enges Verhältnis der E.er zu Lothar von Süpplingenburg als Hzg. und Kg. gibt es keine direkten Belege, doch ist Konrad von E. nach Ausweis der Zeugenreihen häufig in der Umgebung Ebf. Adalberts von Mainz belegt, der seinerseits wiederum zum politischen Netzwerk Lothars zu rechnen ist. Konrad erscheint an Herrschaftsmittelpunkten des Mainzers wie Rusteberg und Fritzlar zusammen mit engen Helfern Adalberts. Von einem engen Verhältnis der E.er zu Heinrich dem Löwen wird man nicht sprechen können, denn Adelbert II. erscheint in der Umgebung des Welfen lediglich dann, wenn seine eigenen Interessen betroffen sind. Der Kontakt bricht 1166 offenbar vollständig ab, also etwa zu dem Zeitpunkt der Heirat mit Richenza. Von da an verstärkt sich die Präsenz in der Umgebung der staufischen Herrscher; sie ist unter Friedrich Barbarossa intensiv, tritt unter Heinrich VI. und Philipp zurück und kulminiert zur Zeit Friedrichs II. Zwischen dessen Ankunft in Dtl. 1212 und 1215 ist Adalbert IV. von E. über fünfzig Mal in der Umgebung des Herrschers bezeugt und wird 1215 beauftragt, Friedrichs II. Gemahlin Konstanze und Heinrich (VII.) von Sizilien nach Dtl. zu geleiten (Böhmer-Fikker, Regesta Imperii V,1, Nr. 686-840, 3845a; Thorau, S. 33 f.). Adelberts IV. Sohn Otto I., Propst von Aachen wirkte als Kontaktperson zwischen dem Ks., Heinrich (VII.) und Ebf. Engelbert I. von Köln (Zunker, S. 63 f.).

Vom Beginn dieser Annäherung an die Staufer sind die E.er im territorialen Gefüge von Oberweser, nördlichem Hessen und Eichsfeld nahezu ausschließlich in antiwelfischen Koalitionen zu finden. Das führte um die Jh.wende zu verstärkten Kontakten und Kooperationen mit den Ebf.en von Mainz und von Köln, wobei bes. bei den letzteren seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s Unterstützung für die eversteinische Territorialpolitik gesucht wurde.

Seit der zweiten Hälfte des 12. Jh.s, insbes. seit dem Sturz Heinrichs des Löwen, erfolgte offenbar ein energischer Aufbau des eversteinischen Territoriums, wohl auch auf der Grundlage kräftigen Landesausbaus (dies verneint von Schnath, S. 13; Schubert, S. 559), v.a. aber durch Burgen- und Städtepolitik, die jedoch im wesentlichen erst nach 1200 in der Quellenüberlieferung greifbar wird (zusammenfassend Zunker, S. 80-83).

Der wichtigste Schwerpunkt findet sich um Hameln mit seinem Kollegiatstift, zu dem bereits um 1120 engste Beziehungen bestanden, wo die E.er ihr einziges Vogteirecht ausübten (viell. auf Verleihung durch Lothar von Süpplingenburg zurückgehend, vgl. Nass, S. 185, belegt 1209, Hamelner UB I, Nr. 10), wo sie im 13. und 14. Jh. mehrfach den Propst stellten und zusammen mit dem Stift um 1200 den Ausbau des Marktortes zur Stadt betrieben. Im S Hamelns entstanden drei Burgen, Aerzen, Hemersen, Hämelschenburg (Beginn 14. Jh.) und Ohsen, bei denen jeweils offenbar ebenfalls Stadtgründungen versucht wurden, die nicht gelangen (z. B. 1283: castrum Osen, suburbium et locum, ubi quondam oppidum fuit, Lacomblet II, Nr. 787, S. 464).

Dagegen entstand an der Weser in Holzminden unweit der Burg E. zwischen 1192 und 1202 zusammen mit einer neuen Burg eine plantatio, die 1245 Stadtrecht erhielt (Gengler, Nr. 160, S. 205-207; Faksimile: Kretschmer, S. 53). Ein dritter Schwerpunkt der Herrschaftsbildung lag links der Weser südlich Warburg im Bereich der älteren Besitzungen und konzentrierte sich um die an der Twiste und am Fernweg Fritzlar-Paderborn gelegenen Kogelnburg, an der sowohl Corvey wie die E.er Rechte besaßen und die wohl auch in Kooperation im zweiten Jahrzehnt des 13. Jh.s die Stadt Volkmarsen anlegten (Stoob, S. 135). Die Gründung läßt sich auch in die politische Koalition mit Mainz einordnen, und viell. waren die E.er auch an der kurzlebigen mainzischen Stadtgründung Landsberg (zerstört 1231) beteiligt, die gegen das ludowingische Wolfhagen (gegr. 1225) gerichtet war. Möglicherw. haben die E.er kurz vor 1230 von ihrer Burg Canstein aus, einem Mainzer Lehen, auch an der Gründung der Stadt Mengeringhausen im Twistetal mitgewirkt, wobei eine Kooperation mit den Gf.en von → Waldeck (den späteren Stadtherren) in Frage käme. Noch 1245 betonen die E.er im übrigen ihr Engagement im Diemel-Twiste-Gebiet durch die Gründung des Zisterzienserinnenkl.s Wormeln, bei dem die vier weltlichen Söhne Adelberts IV. gemeinsam handelten (Urk.n Wormeln, Nr. 1, S. 41 f.).

Zusammengenommen ergibt sich eine äußerst aktive Phase eversteinischer Herrschaftsbildung, die ihren Höhepunkt in der Zeit Adelberts IV. und in den Anfangsjahren Konrads III. findet und 1227 zu dem Versuch eines Zugriffs auf die welfische Stadt Göttingen und die beiden nahegelegenen Burgen Gleichen führte (Mecklenburgische Reimchronik, S. 302, Z. 81-90), als Otto das Kind nach der Schlacht von Bornhöved durch seine Gefangenschaft in → Schwerin handlungsunfähig war. Kurz danach (1228) erfolgte die Ermordung eines Herren von Homburg, des Verbündeten der Welfen (vgl. Zunker, S. 39). Dieser Vorstoß der E.er nach O muß als Versuch angesehen werden, ihren Besitzungen und Rechten im Leinegebiet ein Zentrum zu geben und so einen weiteren Herrschaftsschwerpunkt zu schaffen, und dieser Versuch stand offenkundig auch im Rahmen der staufischen Politik.

Dieser Erfolg war jedoch nicht von Dauer, und der Ausgleich zwischen Friedrich II. und den Welfen, der in die Erhebung Ottos des Kindes zum Hzg. von Braunschweig am 15. Aug. 1235 in Mainz mündete, entzog den E.ern den Rückhalt, den sie in ihrer Territorialpolitik seit den sechziger Jahren des 12. Jh.s bei den Staufern gefunden und hatten nutzen können. Auch sie mußten mit Hzg. Otto einen Frieden schließen (28. Aug. 1235, vgl. Spilcker, Nr. 53, S. 66 f.), der einer Unterwerfung gleichkam. Fortan traten die Welfen, unterstützt v.a. durch die Edelherren von Homburg, die Nachbarn der E.er bei ihrer Stammburg, in die Offensive und drängten trotz mainzischer Unterstützung für die E.er, die sich etwa in der Übertragung der Bgft. Rusteberg ausdrückte (1239, vgl. UB des Eichenfeldes, Nr. 274, S. 158 f.), deren Einfluß im oberen Leinegebiet und an der Weser zurück. Bei einem gemeinsamen Feldzug 1256 mit Ebf. Gerhard I. von Mainz gegen Hzg. Albrecht von Braunschweig 1256 geriet Konrad III. von E. in Gefangenschaft und wurde von Hzg. Albrecht auf grausame Weise durch Aufhängen an den Füßen hingerichtet (Braunschweigische Reimchronik, S. S. 558 f.).

Dieses Ereignis markiert einen scharfen Einschnitt in der Herrschaftsgeschichte der E.er. Von da an verloren sie eine Machtposition nach der anderen. Im Diemel-Twiste-Gebiet ging dieser Aushöhlungsprozeß eher schleichend und verdeckt vor sich, während er an der Weser deutlicher zu verfolgen ist. Während die Welfen durch den Erwerb der Stadt Hannoversch-Münden (1246), der Burg Gieselwerder (1257) und der Vogtei über die Stadt Höxter (1265) sowie mit der Anlage der Stadt Bodenwerder durch die mit ihnen verbündeten Herren von Homburg (1245/89) an der Weser festen Fuß fassen konnten, verloren die E.er in einem längeren politischen und kriegerischen Ereignisablauf die Stadt Hameln (1260/77). Sie suchten nun verstärkte Anlehnung an die Ebf.e von Köln, die im östlichen Westfalen eine intensive Politik zur Sicherung ihrer hzgl. Rechte betrieben und trugen ihnen bereits 1259/60 Teile von Ohsen und Hameln zu Lehen auf, 1266 Burg → E. (proprietatem Castri nostri Euerstein maioris) und die Hälfte von Hameln (Regesten Köln, 3,2, Nr. 2349, S. 29) und 1284 Aerzen, Ohsen und das castrum Eversten (Regesten Köln, 3,2, Nr. 3014, S. 139): allerdings ging die Stammburg noch im selben Jahr an die Grubenhagener Linie der Welfen verloren (Schnath, S. 12). Daraufhin verkaufte Gf. Otto IV. von E.-Polle (1260-1312) die Stadt Holzminden 1285 an Ebf. Siegfried I. von Köln (vgl. Regesten Köln 3,2, Nr. 3062, S. 146). 1302 kam sie an die Edelherren zur → Lippe.

Die Gf.en von E. gaben damit ihre Positionen rechts der Weser auf und suchten offenbar ihre Herrschaftsbasis westlich des Flusses durch den Ausbau der Burgen Polle (Ersterwähnung 1285, vermutlich älter) und Ottenstein (Ersterwähnung Mitte 14. Jh., vermutlich durch Otto IV. um 1300 angelegt) zu festigen. In beiden Fällen gelang jedoch eine Stadt- oder Fleckenbildung nur ansatzweise (Schnath, S. 15 f.). Die Anlehnung an Köln, die durch verwandtschaftliche Beziehungen zu den Ebf.en Engelbert I. und Engelbert II. entscheidend gefördert wurde und 1290/93 durch die Verleihung des Marschallamtes in Westfalen einen Höhepunkt erreichte (vgl. Regesten Köln 3, 2, Nr. 3260, S. 184), verlor nach der Schlacht von Worringen 1288 an Bedeutung. Die Gf.en von E. blieben fortan weitgehend auf ihren Herrschaftsbereich links der Weser beschränkt, ihre Herrschaftsentwicklung stagnierte während des 14. Jh.s und war ständig durch die welfische Expansion bedroht. Die Reduzierung der politischen Bedeutung der Gf.en von E. wird auch in der Erlangung geistlicher Pfründen deutlich. Wurden bis knapp über die Schwelle des 14. Jh.s Angehörige des Geschlechts mehrfach Domherren in Hildesheim und Minden, sowie je einmal in Paderborn und Utrecht, so gelang das im fortgeschrittenen 14. Jh. nur noch einmal in Hildesheim. Auch die weiblichen Angehörigen des Geschlechts sind bis ins erste Jahrzehnt des 14. Jh.s mehrfach in Gandersheim nachzuweisen, sowie in Brenkhausen, Böddeken und Willebadessen, nicht jedoch in der Familienstiftung Wormeln (vgl. Meyer, S. 159-163). 1425 wird eine E.erin als closterjuncfrowen in Fischbeck erwähnt (UB Hameln II, Nr. 126, S. 82),eine Äbt. Gertrud von E. im Stift Gernrode (1334-1344) (vgl. Schulze, S. 47 f.) läßt sich nicht eindeutig den weserländischen Gf.en von E. zuordnen.

Gegen Ende des 14. Jh.s erfolgte unter Gf. Hermann VIII. (VII.), in dessen Hand alle eversteinischen Besitzungen vereinigt waren, ein Neuansatz zu neuer, aktiver Politik. Im Bündnis mit Abt Bodo von Corvey, Hzg. Otto von Braunschweig und Heinrich von Homburg wurden 1393 Burg und Stadt Holzminden von den Herrn zur → Lippe erobert, doch führte die vereinbarte gemeinsame Verwaltung zu Schwierigkeiten. Hermann VIII. suchte zunächst 1393 eine Koalition mit dem Stift Paderborn mit dem Versprechen bei Aussterben des Hauses E. dessen Besitzungen Paderborn zuzuwenden, schloß jedoch 1403 eine Erbverbrüderung mit Simon III. zur → Lippe und dessen Sohn Bernhard VI. (Spilcker, Nr. 437, S. 404-408). Sie war der politische Grund für den Ausbruch der E.schen Fehde (1404-1409), für die Hzg. Heinrich von Braunschweig einen aktuellen Rechtsgrund fand. Nach anfänglichen Erfolgen der E.er und Lipper unter Gefangennahme Hzg. Heinrichs gerieten die Verbündeten in die Reichsacht und 1407 zeichnete sich ihre Niederlage ab. Im Vertrag von Hameln vom 20. Jan. 1408 mit Hzg. Heinrich und Bernhard von Braunschweig wurde Gf. Hermanns Tochter Elisabeth (1406-1468) mit Bernhards Sohn Otto verlobt und der faktische Übergang der Gft. E. an Braunschweig geregelt (Spilcker, Nr. 466, S. 445). Die Fehde mit → Lippe fand erst 1409 ihr Ende. Die eversteinischen Besitzungen bildeten fortan einen Teil der welfischen Territorien.

Das frühe Ende der Herrschaft der Gf.en von E. hat eine wirkliche Res.bildung nicht zugelassen. Die E.er haben in ihren Urk.n während des 13. Jh.s nur selten Ausstellungsorte gen., nach dem ersten Jahrzehnt des 14. Jh.s fehlen sie fast ganz, auch ist ein Überblick über das Urk.nmaterial nur schwierig zu gewinnen. So ergibt sich nur ein sehr undeutliches Bild für die Handlungsorte ihrer Herrschaftsausübung. Im Diemel- und Twiste-Gebiet treten Kogelnberg (z. B. 1225 und 1255, Spilcker, Nr. 40 bzw. 102) und Volkmarsen (z. B. 1258, 1266, 1276, Urk.n Wormeln, Nr. 8, 9, 11) hervor. Aus Hameln sind lediglich Akte bezeugt, die auf Stift und Stadt Hameln Bezug haben und keinen Hinweis auf eversteinische Präsenz geben, so heißt es etwa 1247: in domo decani (Spilcker, Nr. 80 b, weiter noch Nr. 103 und 148). Am deutlichsten tritt Holzminden hervor (1246-1283, Spilcker Nr. 79, 82, 161, 171, 178, 204)), das nach dem Verkauf Holzmindens durch Polle abgelöst wird (seit 1292, vgl. Spilcker Nr. 248, 264, 265, 282, 295). Von der Burg → E. ist nur eine Beurkundung bekannt (1263, Spilcker, Nr. 134). Beurkundungsorte wie Köln, Soest und Salzkotten in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s (Spilcker, Nr. 118, 194, 198) belegen die Einbindung der E.er in die kölnische Politik während dieser Periode. Die Namen der eversteinischen Burgen haben in der späteren welfischen Ämterorganisation weitergelebt (vgl. Schnath, S. 14-18).

Quellen

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