ABENSBERG
I.
Die Gft. der Gf.en und Herren von A. lag im Bereich der unteren Altmühl, der Abens sowie der Donau westlich von Kelheim. Als eine der wenigen Adelsherrschaften konnte sie sich in einer wittelsb. Umgebung das gesamte MA hinweg behaupten. Ihre Burgen lagen in → A., Randeck und Altmannstein; sie bildeten die ersten Ansätze für eine Herrschaftsbildung. Eine weitere basierte auf einer Verbindung von Allodialgütern mit jenen von Kirchenlehen. Für alle diese Teile konnten die A.er die Reichsunmittelbarkeit erreichen. So gelang es, von den Kl.n Geisenfeld, Münchsmünster und St. Emmeram/Regensburg mehrere Vogteien über Kl.besitzungen zu erhalten und, wie im Falle vom emmeramschen Niederlautenbach, diese mit Hilfe von eigenen Ministerialen und eines Burgenbaus zu einem Eigenbesitz und Ort einer Gerichtsschranne zu entfremden. Entspr. wurde mit der admontischen Propstei Elsendorf verfahren. Mehrere Emmeramer Gerichtsschrannen standen unter abensbergischen Einfluß (Peising, Dünzling, Thann, Eilsbrunn). Ob die abensbergische Burg Randeck (über Essing gelegen) ebenfalls ursprgl. St. Emmeram gehörte, muß offen bleiben.
In einem weiteren Schritt verfügten die Gf.en über die Vogteirechte der Augustinerchorherrenstifte Rohr (seit 1138), Schamhaupten (Mitte 13. Jh.) und Paring (seit 1289). Zur Verbesserung der Attraktivität ihres Marktes Essing (seit 1336) gründeten sie in den 1360er Jahren dort auch ein weltliches Kollegiatstift. Eine weitere Vogtei kam seit 1232 mit jener über Besitzungen des Benediktinerkl.s Biburg hinzu.
Neben der Instrumentalisierung von geistlichen Institutionen wurde die Herrschaft ab dem 14. Jh. systematisch mit Märkte- und Städtegründungen verfestigt. Ulrich III. von A. erreichte bei Ks. Ludwig IV. die Übertragung von Markt- und Hochgerichtsrechten für Essing (1336) und Rohr (1347) bzw. von Ludwig dem Brandenburger für Au (1349); ein weiterer Wochenmarkt für Rohr (1426) wurde vom niederbayerischen Hzg. Heinrich XVI. privilegiert. Ulrich erhielt schließlich für seinen Hauptort → A. 1348 Markt- und Befestigungsrechte; dieser konnte sich als einziger zu einer Stadt mit Wochen- und Jahrmarkt entwickeln (erstmals 1409 bzw. 1428 so bezeichnet).
Das vorübergehend in bayerische Hände geratene Altmannstein, das in dieser Zeit ganz allg. von Ludwig IV. Rechte und Freiheiten erhalten hatte – weitere Informationen fehlen –, konnte 1374/76 von den A.ern zurück erworben werden.
Die gesamte Herrschaft konnte nur aufgrund ihrer Reichsunmittelbarkeit gehalten werden, die Kg. Karl IV. bereits kurz nach seinem Amtsantritt 1350 (MGH Const. AO Nr. 99) bestätigte. Hinzu kam ein ständig variierendes Mit- und Gegeneinander mit den bayerischen Hzg.en, so daß die Unabhängigkeit gewahrt werden konnte. Friedrich III. bestätigte 1444 den Blut- und Wildbann zu A., Randeck und Altmannstein, im März 1477 wiederholte er die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit sowie der zahlr. Vogteirechte an den Gütern der Kl. St. Emmeram, Ober-, Mittel und Niedermünster in Regensburg sowie der Benediktinerkl. Weltenburg und Biburg.
Somit besaßen die Herrschaftsteile Altmannstein, A., Randeck und Rohr alle ein geistliches und ein weltliches Zentrum, mit Hilfe Parings wurde der östliche Herrschaftsbereich kontrolliert (vgl. Kartenskizze bei Flachenecker, Grafen, S. 551). Die Gft. wurde verwaltungsmäßig im 15. Jh. in die drei Ämter A., Randeck und Altmannstein eingeteilt. Mit dem Aussterben der A.er Familie 1485 fiel die Gft. an das Hzm. Bayern, A. wurde zu einem Gerichtssitz. A. fiel an Oberbayern, nachdem Albrecht IV., die finanzielle Zwangslage Ks. Friedrichs III. ausnutzend, von diesem am 30. Dez. 1493 die Reichsgft. A. endgültig übertragen bekommen hatte.
II.
Durch den Abriß weiter Teile der Burg in A. sowie geringer Informationen über die Burg in Altmannstein können über den abensbergischen Hof keine tiefer gehenden Aussagen gemacht werden. Eine herrschaftliche Kanzlei mit Kanzler, Geheimschreiber ist für das 15. Jh. belegt. Als Kanzler und Geheimschreiber sind Chorherren aus dem Stift Essing in der Verwaltung eingesetzt worden. Landesherrliche Richter sind für die Gerichtsschrannen A. und Rohr seit 1366 belegt. Über Ministeriale bzw. abhängiger Ritter ist bis auf eine einzige Ausnahme (Ritter von Offenstetten) bisher kaum etwas bekannt.
Von Turnieren in A. liegen keine sicheren Belege vor. Die Familie selbst gehörte jedoch zu den turnierfähigen Geschlechtern. Ulrich III. aus der jüngeren abensbergischen Linie war Gründungsmitglied der bayerischen Turniergesellschaft von 1361. Nikolaus von A. ist 1466 als Mitglied des Böcklerbundes verzeichnet.
Quellen
Patritius Dalhammer, Canonia Rohrensis documentis, monumentis et observationibus historico-criticis illustrata, Regensburg 1784. – Urkundenbuch zur Geschichte der Stadt Abensberg, hg. von Peter Dollinger und Nikolaus Stark, Tl. 1, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 12 (1867) S. 249-328; Tl. 2, 13 (1868) S. 1-72.
Literatur
Flachenecker, Helmut: Die Reichsherrschaft Abensberg. Entstehung – Verfassung – Übergang an Bayern, in: ZBLG 64 (2001) S. 693-726. – Die Grafen und Reichsherren zu Abensberg, hg. von Peter Dollinger und Nikolaus Stark, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 14 (1869) S. 1-234. – Lieberich, Heinz: Landherren und Landleute. Zur politischen Führungsschicht Bayerns im Spätmittelalter, München 1964 (Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte, 63).