ERBACH
I.
Eine ausdrückliche Bezeichnung »Herrschaft E.« ist erst für das beginnende 15. Jh. belegt, als in den Lehensbriefen von »unserer Herrschaft E.« o.ä. die Rede ist. Die Grafungsurk. spricht 1532 von einer Herrschaft, die zur Gft. erhoben werden soll. Trotz der relativ späten Erwähnung der Herrschaft E. dürfen wir davon ausgehen, daß die Schenken von E. frühzeitig mit Herrschaftsrechten ausgestattet waren, die es rechtfertigen, bereits im 14. Jh. von einer »Herrschaft E.« zu sprechen.
An der Wende vom 12. zum 13. Jh., v.a. dann seit der Mitte des 13. Jh.s können wir verschiedene Besitzschwerpunkte feststellen, die sich bis zur Lehensnahme durch Pfgf. Rudolf I. 1307 und 1311 auf folgende Regionen verteilten:
Das Kerngebiet der Herrschaft im hinteren Odenwald mit der Mark → Michelstadt und der Stammburg → E. und Beerfelden sowie an der Bergstraße mit Schönberg. Dabei handelte es sich bei der Mark → Michelstadt um ehem. Gebiet der Reichsabtei Lorsch, das die E. sukzessive entfremdet und allodisiert hatten. Innerhalb dieses allodisierten Besitzes trieben die Schenken die von Lorsch begonnene Rodungspolitik fort. Es ist davon auszugehen, daß die Herren von E. mit dem von ihnen gerodeten Gebieten »Neuland« schufen, das sie fortan als ihr Eigentum beanspruchten. Mossau darf wohl als erbachische Ausbausiedlung gelten, ebenso wie Güttersbach, Lauerbach und Schönnen, aber auch Falken-Gesäß, Finkenbach und Sensbach. Im Bundsandstein-Odenwald schlossen die Gf.en den Landesausbau sogar erst im 16. Jh. ab. Bei Beerfelden und Schönberg handelt es sich wohl um altpfälzische Lehen, mit denen E. schon durch Pfgf. Konrad von Staufen ausgestattet wurde. Schönberg stellt dabei den Typus eines durch den Vogt entfremdeten Kirchenbesitzes dar, der in der Folge an die Untervögte vergeben worden ist. Ein wenig anders ist die Lage von Beerfelden zu beurteilen, das seit 1032 von Lorsch als Lehen ausgegeben war und durch die Lehensleute widerrechtlich entfremdet wurde. Die Zent Beerfelden nahm im Verhältnis zur Pfgft. immer eine Sonderstellung ein und über Jh.e hinweg blieb die Bindung verhältnismäßig eng, und noch im 15. Jh. waren die Hoheitsrechte zwischen E. und der Pfalz umstritten. Ein weiteres Indiz für die fortges. Pfälzer Rechtsansprüche ist die Tatsache, daß der Ort Hetzbach im N der Zent bis 1509 pfälzische Exklave blieb und erst dann im Tausch an E. gelangte.
Noch in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s wagten die von E. erste Expansionsschritte nach W aus der Mark → Michelstadt heraus und konnten Reichelsheim mit der Burg Reichenberg und den südlichen Teil der Mark Rodenstein sowie den Bezirk Ostern ihren Besitzern, den Herren von Lindenfels-Crumbach, entfremden. Dieser Vorstoß fiel mit der erbachischen Annäherung an den staufischen Pfgf.en zusammen. Möglicherw. konnten die Herren von E. mit staufischer Unterstützung ihre Ausbaupolitik forcieren und in die Mark Rodenstein vordringen. In der Folgezeit bauten die E. den Reichenberg als Festung an der Nordwestgrenze ihrer Herrschaft aus. Weitere Expansionsbestrebungen waren auf die Burg Rodenstein gerichtet. Noch im 13. Jh. wurde das gesamte Gebiet zwischen der Linie → E. und der seit 1270 in zwei Äste verzweigten Reichenberger Linie geteilt. Strittig ist dabei nach wie vor, ob es sich um reine Nutz- oder doch um Realteilungen handelte. Offenkundig war bis zur Mitte des 16. Jh.s weder das eine noch das andere gegeben; erst mit der Landesteilung 1544 wurde eine Nutzteilung festgeschrieben.
Wohl noch im 13. Jh. müssen die Schenken von E. in den Besitz von Rechten und Gütern an der nördlichen Bergstraße gekommen sein. Hier zeichnen sich drei Besitzschwerpunkte ab, die letzten Endes allesamt auf ehem. Besitzungen der mit E. verschwägerten Herren von → Bickenbach zurückgeführt werden können. Zum einen das Amt Tannenberg, dessen eine Hälfte wohl durch eine Heirat Mitte des 13. Jh.s an E. gelangte; das Amt umfaßte Seeheim, → Bickenbach, Balkhausen, Quatelbach, Malchen, Langwaden, Beedenkirchen, Staffel und Wurzelbach. Die zweite Hälfte fiel an die, mit den Herren von E. verschwägerten Herren von Jossa. Über diese Verbindung ist es Konrad IV. von E. Mitte des 15. Jh.s gelungen, diese Besitzungen für seine Familie zu erwerben (Burg Dagsberg, Jugenheim, Dietersklingen). Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Burg → Bikkenbach mit den Dörfern Alsbach und Hähnlein, wo seit dem 12. Jh. die Herren von → Bikkenbach ansässig waren. Seit 1347 war Eberhard VIII. von E. mit Elisabeth von → Katzenelnbogen verh., die nach dem Tod ihres Bruders Gf. Eberhards IV. Anspruch auf ihr mütterliches Erbe – nämlich ein Viertel der Herrschaft → Bikkenbach – erhob. Es handelte sich um die Anteile an den Burgen → Bickenbach und → Habitzheim; über den gemeinsamen Besitz an der Burg → Bickenbach schlossen die Eigner 1357 einen Burgfrieden ab. Vor 1371 kaufte Schenk Eberhard VIII. das rieneckische Viertel der Herrschaft → Bickenbach vorbehaltlich des Wiederkaufsrechts. Erst 1436 konnte Schenk Konrad IX. den Gf.en von → Wertheim, die mittlerweile durch Erbgang in den Besitz gelangt waren, das Wiederkaufsrecht abkaufen. Damit war der Besitz der älteren bickenbachischen Linie in die Hand der Schenken gelangt. Konrad IX. war mit Anna von → Bickenbach aus der jüngeren Linie verh., wodurch er sich die Anwartschaft auf den Rest der Herrschaft → Bickenbach sicherte. Die komplizierten weiteren Besitzverhältnisse können hier nicht in extenso entfaltet werden; nur so viel: 1488 bzw. 1502 konnte Schenk Erasmus, der Enkel Konrads, durch Käufe die gesamte Herrschaft → Bickenbach für die Herren von E. erwerben. Fortan führte die Herren von E. auch Titel und Wappen eines Herren von → Bickenbach. Im pfälzisch-bayerischen Erbfolgekrieg verlor E. → Bickenbach an die Lgft. Hessen, die 1510 E. damit belehnte.
Seit dem beginnenden 13. Jh. waren die Schenken von E. mit fuldischen Lehen entlang der Gersprenz ausgestattet worden: Kainsbach, Brensbach, eine Hube, sechs mansionarii und den Zehnten zu Klingen sowie eine Hube und die Mühle in Huppelnheim (Wüstung). Seit der Mitte des 14. Jh.s wurden diese Lehen erheblich erweitert und umfaßten schließlich Rechte und Besitztitel in → Habitzheim, Umstadt, Spachbrücken, Zeilhard und Georgenhausen. Dieser Zuwachs resultierte aus dem Erbe der Elisabeth von → Katzenelnbogen. Diese Lehen mußten seit 1390 von der Pfalz genommen werden, nachdem der Abt von Fulda sie an Ruprecht I. verkauft hatte. Durch Verpfändungen und Belehnungen seitens der Pfgft. war E. seit 1407 im Besitz von fünf Sechsteln des Amtes → Habitzheim, konnte dieses quasi wie Eigentum behandeln. 1450 verpfändete Konrad IX. aus der E. Hauptlinie das Amt an Johannes III. aus der Michelstädter Linie.
Eine wichtige Rolle in der erbachischen Territorialpolitik spielte die Herrschaft → Breuberg, um die Öffnung nach O zum Main zu erreichen. Vielfache Anläufe, die Herrschaft in den Besitz E.s zu bringen, scheiterten zunächst. Erste Versuche, die seit dem letzten Jahrzehnt des 13. Jh.s bestehenden Verschwägerungen zu nutzen, gingen ins Leere, denn die Herrschaft → Breuberg gelangte nach dem Aussterben der Herren von → Breuberg 1323 über die weibliche Erbfolge an vier verschiedene Gf.en- bzw. Herrenfamilien, was zur Folge hatte, daß der Erwerb der halben Herrschaft → Breuberg nach weiteren komplizierten Erbgängen und mehreren Teilverpfändungen erst in der Mitte des 16. Jh.s gelang. Im Reichenberger Vertrag erhielten die Gf.en von E. 1551 die Zusage, daß sie nach dem Tod des letzten Gf.en von → Wertheim die halbe Herrschaft erhalten sollten. Dafür maßgeblich war die Heirat Schenk Eberhards XIII. mit Maria von → Wertheim (1503), die den Schenken die Aussicht auf den Erwerb der Herrschaft → Breuberg eröffnete.
Schon früh waren die Schenken auch im Besitz von Rechten und Einkünften im Gebiet um Heidelberg und westlich davon entlang des Neckars. Es handelte sich dabei um das Patronatsrecht in Wieblingen, damit verbunden war der Besitz der Kirchenmühle (1418 an die Pfgf.en verkauft), um einen Hof in Ilvesheim, den Schenk Konrad II. pfandweise von den Mgf.en von Baden besaß und 1282 an Pfgf. Ludwig II. verkaufte, um Wiesen und Ackerland in der Ketschau, die Schenk Eberhard. X. 1419 im Austausch für abgelöste Einkünfte Schönaus in Beerfelden, Schönnen, Lauerbach, Laudenbach und Galmbach an das Kl. gab, sowie um den Besitz von Ackerflächen zwischen Rohrbach und Bruchhausen aus den Gütern der ausgestorbenen Edelfreien von Hohenhart.
Noch im 13. Jh. erwarben die Herren von E. erste Besitzungen im Bauland sowie zwischen Jagst und Kocher, wobei die Erwerbumstände im Dunkeln bleiben. Es handelte sich um Güter in der Mudauer Zent, um Neudorf bei Buchen sowie die Dörfer Limbach, Scheringen, Scheidental und Reichenbuch in der Zent Limbach. 1310 wurden die Herren von E. damit durch das Erzstift Mainz belehnt, 1336 und 1347 aber durch das Hochstift Würzburg. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s traten die E. in der Mudauer Zent kaum noch in Erscheinung; letztmals werden sie 1412 im Zusammenhang mit dem Verkauf des Dorfes Robern gen. Neben dem Besitz in der Mudauer Zent sehen wir die Schenken auch im Besitz von Rechten in Gundelsheim, Bachenau und Jagstfeld, an der Jagstmündung und bei Oberstenfeld. Wie die von E. in den Besitz dieser Güter und Einkünfte gekommen sind, läßt sich nur mutmaßen. Hier wäre der Erwerb in Form einer Mitgift durch die mit E. verschwägerten Herren von → Weinsberg, die dort ansässig waren, zu diskutieren. Jedoch scheinen die Herren von E. noch im 15. Jh. ihre Ansprüche verloren oder aufgegeben zu haben.
Darüber hinaus verfügten die Schenken noch über zum Teil weit reichenden Streubesitz, der jedoch aufgrund seiner Lage wenig attraktiv war und meist schnell wieder abgestoßen wurde. Es handelt sich dabei um ein Würzburger Burglehen in Homburg am Main, um das Mainzer Lehen Mönchberg im Spessart, das nur in der Regierunsgzeit Konrads IV. erbachisch war, sowie um die doch recht umfangr., aber linksrheinisch gelegene Herrschaft Lindenberg in der Pfalz, die bald nach dem Erwerb 1353 an Engelhard I. von Hirschhorn veräußert wurde. Zweimal hören wir von Belehnungen Schenk Konrads IV. und Eberhards VIII. mit einem Hof in Guntersblum, die 1353 bzw. um 1365 durch das Erzstift Köln erfolgten.
Auffällig in der Territorialpolitik der Herren von E. ist die seit dem dritten Jahrzehnt des 14. Jh.s festzustellende Umorientierung: Entgegen den Tendenzen des 13. und beginnenden 14. Jh.s wendeten sich die Herren von E. seither verstärkt der Erweiterung ihrer Herrschaft nach NW bzw. NO zu, wobei offenbar die schon im 13. Jh. erlangten Besitztitel an der Bergstraße und im Odenwaldvorland die Basis boten. Hier versuchten die Schenken sowohl über den Erwerb der Herrschaft → Bickenbach nach W in die Rheinebene auszugreifen wie auch durch den Erwerb der Herrschaft → Breuberg nach O an den Main zu gelangen. Darüber hinaus konzentrierten sie sich v.a. unter der Regierung der Schenken Konrad IV., Eberhard VIII. und Eberhard. X. aus der alten Hauptlinie → E. auf den Herrschaftsausbau und die Konsolidierung im Inneren; im selben Zeitraum verstärkten sie ihre Anstrengungen, die Herrschaft → E. auch administrativ zu durchdringen. Dieser Politikwechsel hängt vermutlich damit zusammen, daß die Herren von E. seit der Lehennahme durch Pfalzgf. Rudolf in ihrem weiteren Ausgreifen nach S bzw. SO massiv zurückgedrängt worden waren.
Ende des MAs hatte so die Herrschaft/Gft. E. den Umfang erlangt, den sie bis zum Ende des Alten Reiches 1806 im wesentlichen behalten sollte, sieht man von kleineren Erwerbungen und Tauschgeschäften zur Grenzbegradigung einmal ab. Der vorübergehende Besitz der Abtei Amorbach zwischen 1631 und 1634 muß als Episode im Dreißigjährigen Krieg verbucht werden.
Lehen hatten die Gf.en von E. vom Reich, von den Erzstiften Mainz und Köln, von den Hochstiften Speyer und Würzburg. Zwischen 1307 und 1311 wurde der überwiegende Teil der bis dahin allodialen Herrschaft → E. einschließlich der Stammburg → E. dem Pfgf.en bei Rhein im Zuge der Pfälzer Fehde zu Lehen aufgetragen, wodurch die Herren von E. in die Territorialpolitik der Pfalz eingebunden wurden, um sie dem Mainzer Einfluß zu entziehen. Der Pfgf. war so zum bedeutendsten Lehensherrn der Schenken geworden. Weltliche Lehensherren waren darüber hinaus im 12. und 13. Jh. die Staufer, seit dem 14. Jh. die Gf.en von → Katzenelnbogen, in deren Nachfolge die Lgf.en von Hessen.
Reichslehen hatten die Herren/Gf.en von E. dagegen nur wenige: Hier ist die Ausstattung im Zusammenhang mit dem Schenkenamt Heinrichs (VII.) zu nennen, die sich freilich nicht mehr genauer spezifieren läßt. Darüber hinaus erlangten sie 1388 ein Reichsburglehen zu Oppenheim, das Kg. Wenzel 1395 bestätigte. Vermutlich war auch der Bezirk Ostern ehem. Reichsgut, in dessen Besitz die Herren von E. Ende des 12., Anfang des 13. Jh.s gelangt waren.
Die Herren/Gf.en von E. hatten einen umfangr. Lehenshof, der sich durch das → Bickenbacher Erbe deutlich erweiterte (1361: Übertragung der katzenelnbogischen und bickenbachischen Vasallen). Das erste Lehensbuch der Herrschaft von 1380 (Eberhard X.) wurde, wie die meisten anderen Lehensurkk. und -briefe, bei der Zerstörung des E. Gesamthausarchivs im Zweiten Weltkrieg vernichtet, so daß der Lehenshof heute nur noch summarisch zu bestimmen ist. Bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges gehörten mehr als 100 Familien diesem Lehensverband an, die zum überwiegenden Teil aus dem Niederadel der Herrschaft → E. und den ihr benachbarten Regionen zwischen Bergstraße, Rhein, Main und Neckar stammten; darüber hinaus lassen sich freilich auch Familien aus weiter entfernten Gebieten nachweisen: Vasallen aus der Wetterau und dem südlichen Vogelsberg (Büches und Merlau), vom Mittelrhein (Beyer von Boppard, Boos von → Waldeck), aus dem westlichen Spessart (Forstmeister von Gelnhausen), dem Bauland (Wittstatt) und vom mittleren Neckar (Erligheim). Nur zwei Familien gehörte nachgewiesenermaßen dem Herrenstand an (Eicholzheim und Rodenstein), vier bzw. fünf Familien waren aller Wahrscheinlichkeit nicht-adelig (Drautwein, Faber, Heyer, Rauch und Vogt); von den zum Niederadel gehörenden Familien seien nur die bedeutenderen gen., die – sofern sie nicht ausgestorben sind – meist wichtige Rollen in der Reichsritterschaft spielten und aus denen (E)Bf.e hervorgegangen sind: (Kottwitz von) Aulenbach, Beyer von Boppard, Echter von Mespelbrunn, Erligheim, Freienstein, von Habern, Hagenbach, Handschuhsheim, Ingelheim, Landschade von Steinach, Pavey, Wambold von Umstadt, (Boos von) → Waldeck, Wittstatt und Wolfskehlen.
Ob die Herren von E. über eine eigene Ministerialität verfügten, ist nicht sicher, da verläßliche Forschungen dazu bislang fehlen. Die Bezeichnung werige manne, die sie gemeine hant (1382) deutet jedoch darauf hin.
Die Gf.en von E. gehörten dem Wetterauer Gf.enverein an.
II.
Zum Hof der Herren von E. sind nur Einzelnachrichten erhalten, die keine Beschreibung einer Entwicklung zulassen.
Seit dem MA waren die wichtigsten Städte in der Herrschaft/Gft. → Michelstadt und → E. mit ihren Burgen. Erst nach der Teilung des 18. Jh.s trat noch (Bad) Kg. hinzu. Frühzeitig erlangte → Michelstadt eine Funktion als Zentralort der Herrschaft, an dem sich der Hof bes. häufig aufgehalten hat, der intensiv gefördert wurde und in Folge auch immer wieder als Wwe.nsitz diente. Seit dem letzten Viertel des 13. Jh.s war die Burg → Michelstadt (»Kellerei«) Sitz der E.er Linie zu → Michelstadt. Die → Michelstadt benachbarte Burg → Fürstenau diente seit ihrer Erwerbung von Mainz 1356 der Linie Reichenberg als Wohnsitz, die sich danach nannte, den Ausbau der ehem. Wasserburg zum Schloß vorantrieb und bis heute dort lebt. Die 1503 ausgestorbene Linie zu E. lebte in der Burg → E.; bald bildete sich um die Burg die Burgmannensiedlung (»Städtel«), die als Keimzelle der heutigen Stadt → E. gelten darf. Bes. Schenk Erasmus (gest. 1503) betrieb den Ausbau des Ortes, der unter den ersten Gf.en einen weiteren Aufschwung nahm. Die Burgen Reichenberg, Schönberg an der Bergstraße und Freienstein im Gammelsbachtal dienten wiederholt als Witwensitze der Familie, was auf die unterhalb gelegenen Orte Schönberg, Reichelsheim und Gammelsbach Auswirkungen hatte, deren Einkünfte als Versorgung für die Wwe.n dienten. Eine Res.funktion hatten diese Burgen nur sporadisch.
Aufgrund der Zerstörung des E.er Gesamthausarchivs 1944 können über den Aufbau der Verwaltung nur punktuelle Aussagen getroffen werden. Rechnungen, aus denen die Funktion einer Administration rekonstruiert werden könnte, sind kaum vorhanden. Es lassen sich daher auch so gut wie keine Inhaber von Ämtern namentlich nennen.
Bereits um 1303 werden erbachische Vögte erwähnt, die die Herren von E. vertraten und bei der Regierung unterstützten. Seit der Mitte des 14. Jh.s lassen sich für E. eigene Schreiber nachweisen, was auf eine beginnende Kanzleitätigkeit hindeutet; 1539 ist ein Schreiber Hans Ekkelsberger gen. 1380 wurde von Schenk Eberhard. X. ein eigenes Lehensverzeichnis erstellt und eine effektive Lehensverwaltung aufgebaut; Zinsbücher, die die Einkünfte beschrieben, folgten. Seit 1368 sind erbachische Gerichte greifbar; nur sie können über die »armen Leute« der Herrschaft Recht sprechen. Eine Appellation an ein auswärtiges Gericht war nicht zulässig. Spätestens 1508 ist ein Lehensgericht für E. belegt, das aber wohl schon seit geraumer Zeit existierte und für die Beilegung von Konflikten innerhalb des Lehenshofs zuständig war. 1520 erließ Schenk Eberhard XIII. eine Land- und Zentgerichtsordnung, die 1569 durch Gf. Georg III. erweitert wurde; sie bildete die Grundlage des E. Landrechts, das bis 1806, zum Teil noch darüber hinaus galt. Georg erließ zwischen 1572 und 1591 eine ganze Reihe von Verordnungen, die das alltägliche Leben und das Gewerbe in der Gft. regelten (z. B. 1572 Ehegrichts-, 1573 Wirtshaus-, 1579 Feldpolizei- und 1591 eine Gerberordnung).
Ständige Hofämter hatten die Gf.en nicht. Bei feierlichen Anlässen hatten die erbachischen Vasallen die Hofämter auszuüben; so sind für 1629 Friedrich Neidhard von Rodenstein als Hofmeister, Christian Gans von Otzberg als Truchseß und Friedrich von Hirschhorn als Schenk belegt.
1404 ist erstmals ein »Rat« gen.; Hans von Habern wird als Rade bei den schenken von Erpach bezeichnet. 1508 ist Philipp Forstmeister von Gelnhausen als Lehn-Richter faßbar.
Luxusartikel wurden aus Frankfurt und Nürnberg bezogen; ein beredtes Beispiel bietet das unikar erhaltene Rechnungsbuch von Gf. Georg II. (1539), worin die Ausgaben für Gewürze und Konfekt, wertvolle Stoffe, aber auch für Goldschmiedearbeiten und Bücher aufgeführt sind.
Seit 1393 ist eine E.er Währung bekannt; eine förmliche Verleihung des Münzrechts durch Karl V. erfolgte 1541, verbunden mit dem Privileg, Münzen in Gold, Silber und Kupfer schlagen zu dürfen; seit 1545 waren E.er Gulden und Albus im Umlauf. Die E.er Münzstätte war in der Burg → Fürstenau untergebracht, zeitw. auch in der Burg → Breuberg; 1561 war Lorenz Zentgf. Münzmeister.
Eine wichtige Einnahmequelle der Herren/Gf.en von E. war das Bergwesen. Für Schenk Georg I. (gest. 1481) sind Einkünfte am steinzehenden am berge belegt. Erze und Metalle aus E.er Bergwerken wurden in → Michelstadt zu Kanonen und Waffen verarbeitet, die qualitativ als bes. hochwertig galten und bis in die Niederlande verkauft wurden. Darüber hinaus blieben die Einkünfte im wesentlichen auf die üblichen Naturalabgaben und Zölle sowie Erträge aus Pfandgütern beschränkt. Gelegentlich sind auch Verkäufe von Getreide und Vieh belegt, so 1539 die Lieferung von 600 Malter Hafer und neun Ochsen nach Frankfurt an den tauben Bernhartten.
Nahrungsmittel (Getreide, Vieh, Wild, Fisch sowie Weine von zum Teil beachtlicher Qualität) wurden im eigenen Territorium produziert. Getreide wurde gelegentlich auch von außerhalb bezogen; Verbrauchsgüter waren in eigenen Städten und in denen der näheren Umgebung (Heidelberg, Mainz, Frankfurt) zu beschaffen.
Im 16. Jh. bestanden Kontakte der Gf.en von E. zu Olympia Morata, einer humanist. Gelehrten aus Ferrara, und zu Philipp Melanchthon, die sich beide auch vorübergehend am Hof der Gf.en aufhielten.
Eine Unterscheidung in »zivile« und »militärische« Aufgaben am Hof ist für die Zeit des MAs und der frühen Neuzeit nicht möglich. Die für die Herren von E. tätigen Adeligen wurden ausnahmslos auch für den Militärdienst eingesetzt.
Die seit 1303 in den Urk.n auftauchenden Amtleute und Räte stammten zunächst aus dem Lehensverband der Herren von E. Mit der Ausweitung des Konnubiums in der Neuzeit bis hin nach Sachsen wurden Amtleute und Bedienstete auch von dort geholt.
Das Stammwappen der Gf.en von E. ist ein rot-silber geteilter Schild mit drei sechsstrahligen Sternen in verwechselten Farben (erster Beleg: Siegel aus dem Jahr 1255); die Tingierung ist sicher belegt seit dem 15. Jh.
Zum Hofzeremoniell sind keine Quellen erhalten geblieben, die Aussagen zulassen würden.
Ordensstiftungen sind nicht bekannt.
Feste und Feiern lassen sich nur punktuell über die Tagebucheinträge Kfs. Friedrichs IV. von der Pfalz wahrscheinlich machen, der Besuche mit Banketten in → E. und Schönberg sowie winterliche Schlittenfahrten erwähnt.
Schenk Konrad IX. unternahm 1430/31 eine Wallfahrt nach Jerusalem, möglicherw. auch zum Sankt Katharinen-Kl. auf dem Sinai, wodurch er in erhebliche Geldnöte geraten war und daher 1432 eine außerordentliche Steuer erhob. Der Besuch des Malteser-Ordens auf Malta durch Gf. Georg Albrecht I. endete 1617 mit seiner Entführung nach Tunis, aus der er erst nach Zahlung eines erheblichen Lösegeldes befreit werden konnte.
Für Ritterturniere sind keine Belege überliefert; etwaige Hinweise beziehen sich stets auf die Teilnahme an fsl. Turnieren.
Das Territorium der Herren/Gf.en von E. lag in einer bis heute waldreichen Gegend, so daß die Jagd selbstverständlich war und einen wichtigen Faktor im Leben der Herren/Gf.en von E. darstellte; einen ersten Beleg für Jäger findet sich in einer Urk. von 1303.
Der 1383 gest. Würzburger Domkanoniker Schenk Johann war 1323 an der Universität Bologna immatrikuliert, 1335 ist er dort als procurator der dt. Studenten belegt. Er wird mit dem »König vom Odenwald« identifiziert, einem Dichter, der vornehmlich parodistische Gedichte und anspielungsreiche Tierfabeln verfaßte. Die älteste, 1404 entstandene deutschsprachige Ausgabe der »Historia Trium Regum« des Johannes von Hildesheim wurde Elisabeth von → Katzenelnbogen, der Ehefrau Schenk Eberhards VIII. gewidmet.
Quellen
Archivalien liegen für die Zeit des Mittelalters und der frühen Neuzeit nur als Abschriften bzw. als Gegenüberlieferung vor (v.a. im Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München), da im Herbst 1944 beim Bombenangriff auf Darmstadt das reiche erbachische Gesamthausarchiv, das als Depositum an das Hessische Staatsarchiv abgegeben worden war, zerstört wurde. Daniel Schneider, Vollständige Hoch-Gräflich-Erbachische Stamm-Tafel, nebst deren Erklär und Bewährungen, Oder Hoch-Gräflich-Erbachische Historie, aus angefügten wahren und größten Theils noch niemals heraus gekommenen Urkunden […], Urkundenanhang, Frankfurt 1736. – Simon, Gustav: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Tl. 3: Urkundenbuch, Frankfurt am Main 1858, ND Frankfurt am Main 1983.
Literatur
Demandt, Karl E.: Geschichte des Landes Hessen, rev. ND der zweiten, neubearb. u. erw. Auflage 1972, Kassel 1980, S. 490-496. – Kleberger, Elisabeth: Territorialgeschichte des hinteren Odenwaldes. Grafschaft Erbach, Herrschaft Breuberg, Herrschaft Fränkisch-Crumbach, Darmstadt u. a. 1958 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 19), unveränd. ND Darmstadt u. a. 1987. – Simon, Gustav: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Frankfurt am Main 1858, ND Frankfurt am Main 1983. – Steiger, Uli: Die Schenken und Herren von Erbach. Eine Familie zwischen Reichsministerialität und Reichsstandschaft (1165/70 bis 1422), Heidelberg 2007 (Heidelberger Veröffentlichungen zur Landesgeschichte und Landeskunde, 12) [mit umfangreicher weiterer Literatur]. – Steiger, Uli: »Gedächtnis der Herrschaft« – Das Archiv der Schenken von Erbach, in: Der Odenwald 54 (2007) S. 3-17.