Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ERBACH

A. Erbach

I.

Namengebend ist → E. (im MA stets: Erdbach, -pach; Ertbach, -pach; die Schreibweise E. erst seit der beginnenden Neuzeit) im mittleren Mümlingtal. Stammsitz der E.er ist die Burg gleichen Namens. Erster Träger des Namens war ein Eberhard, ursprgl. wohl Ministeriale der Reichsabtei Lorsch, bei seiner Erstnennung im Lorscher Codex um 1165/70 jedoch schon in die Ministerialität der Pfgf.en bei Rhein gelangt.

Seit dem beginnenden 16. Jh. wurde von den Herren von E. die Abstammung von Einhard und Imma tradiert, was sicher im Zusammenhang mit der angestrebten Erhebung in den Gf.enstand 1532 gesehen werden muß. Diese Abstammungslegende hielt sich bis weit in das 19. Jh. hinein, wenngleich sie schon 1736 von dem E.er Historiographen Schneider in Zweifel gezogen worden war.

II.

Auf dem Nürnberger Reichstag vom Aug. 1422 sind die Herren von E. in den Matrikeln erstmals gen. und werden unter die freien Gf.en- und Herrenfamilien gezählt. Nach einem langen Weg war die ursprünglich der Reichsministerialität angehörende Familie nun auch von Reichsseite öffentlich als Reichsstand anerkannt und den »alten« edelfreien Familien gleichgestellt worden. Wenn auch keine förmliche Erhebung durch den Kg. vorliegt, so haben es die Herren von E. de facto doch erreicht, alle wesentlichen Bedingungen für die Reichsunmittelbarkeit zu erfüllen.

Gerhard I. ist 1223 als Schenk Kg. Heinrichs (VII.) belegt; ob auch sein Bruder Konrad I. diese Funktion innehatte, läßt sich nicht sicher nachweisen. Im selben Jahr gelangten die Kinder des Schenken in die Abhängigkeit der wittelsb. Pfgf.en bei Rhein, als deren Erbschenken die E. seit der Mitte des 13. Jh.s nachweisbar sind. Neben diesem Hofamt hatten sie immer wieder wichtige Ämter am kurpfälzischen Hof inne. Hier sind v.a. Schenk Konrad IV., Eberhard. X. und Eberhard XIII. zu nennen, die pfgfl. Räte und Unterlandvögte im Elsaß waren. Schenk Eberhard. X. und sein Sohn Eberhard XII. werden 1401 als Leibwachen Kg. Ruprechts und seiner Frau bei dessen Italienzug gen. Schenk Eberhard. X. ist 1403 mehrfach als kgl. Hofrichter belegt.

Der Erwerb von Reichsbm.ern ist zwei bzw. drei Angehörigen der Familie gelungen: 1221 gelangte Konrad von E. als Konrad II. auf den Hildesheimer Bf.sstuhl; er resignierte 1246 und zog sich in das Kl. Schönau bei Heidelberg zurück, wo er am 14. Mai 1248 starb und beigesetzt wurde. 1329 konnte sich Gerlach von E., der Bruder Schenk Konrads IV., mit der Unterstützung Ks. Ludwigs IV. in einer zwiespältigen Wahl gegen den päpstlichen Kandidaten Salman Klemann in Worms als Bf. durchsetzen; er starb jedoch nach nur wenigen Jahren im Amt am 18. Dez. 1332. Gerüchten zufolge wurde er von der Klemann-Partei umgebracht, was freilich nicht nachweisbar ist. Für den Aufstieg der Familie am bedeutsamsten war die Wahl Dietrichs von E. zum Ebf. von Mainz im Juli 1434. Nach fast 25jähriger Regierungszeit starb Dietrich am 6. Mai 1459 und wurde in der Aschaffenburger Stiftskirche beigesetzt, wo ein großes Epitaph an ihn erinnert. Mitglieder aller Linien hatten häufig Kanonikate, gelegentlich auch Dignitäten an den Domkapiteln in Mainz, Speyer, Worms und Würzburg, einzelne auch in Köln und Regensburg inne. Meist begannen diese Männer ihre geistlichen Karrieren in jugendlichem Alter als Inhaber von Pfarreien, deren Patronate die Familie besaß (so z. B. in Beerfelden und Groß-Rohrheim). Die weiblichen Mitglieder des Hauses, die in den geistlichen Stand eintraten, wurden meist Nonnen in Kl.n der Region, vereinzelt aber auch in weiter entfernten Kl.n (so z. B. in Essen und Borghorst); dort stiegen sie nicht selten bis zur Äbt. auf. Seit Einführung der Reformation in der Herrschaft/Gft. E. im zweiten Viertel des 16. Jh.s waren die geistlichen Karriere- und Versorgungsmöglichkeiten für die Angehörigen der Familie verschlossen; nachgeborene männliche Glieder der Familie finden sich nun bis zum Ende des Alten Reichs vielfach in Militärdiensten wieder, weiblichen Angehörigen stand dagegen meist nur die Karriere als Hofdamen offen.

Lehen hatten die Gf.en vom Reich, von den Erzstiften Mainz und Köln, von den Hochstiften Speyer und Würzburg. Zwischen 1307 und 1311 wurde der überwiegende Teil der bis dahin allodialen Herrschaft E. einschließlich der Stammburg → E. dem Pfgf.en bei Rhein im Zuge der Pfälzer Fehde zu Lehen aufgetragen, wodurch die H.en von E. in die Territorialpolitik der Pfalz eingebunden wurden, um sie dem Mainzer Einfluß zu entziehen. Der Pfgf. war so zum bedeutendsten Lehensherrn der Schenken von E. geworden. Weltliche Lehensherren waren im 12. und 13. Jh. die Staufer, seit dem 14. Jh. darüber hinaus die Gf.en von → Katzenelnbogen, in deren Nachfolge die Lgf.en von Hessen.

Reichslehen hatten die Herren/Gf.en von E. dagegen nur wenige: Hier ist die Ausstattung im Zusammenhang mit dem Schenkenamt Heinrichs (VII.) zu nennen, die sich freilich nicht mehr genauer spezifieren läßt. Darüber hinaus erlangten sie 1388 ein Reichsburglehen zu Oppenheim, das Kg. Wenzel 1395 bestätigte. Vermutlich war auch der Bezirk Ostern ehem. Reichsgut, in dessen Besitz die Herren von E. Ende des 12., Anfang des 13. Jh.s gelangt waren.

Die Masse des auf den Odenwald und seine Randlandschaften konzentrierten Besitzes war bis zur Lehensauftragung 1307/11 eine eigenständige Herrschaft., die gänzlich unter die pfgfl. Oberhoheit gelangte und deren allodiale Verfügungsgewalt für die Herren von E. bis auf wenige Ausnahmen verloren ging. Gleichwohl blieb E. bis 1806 eine reichsunmittelbare Gft., unter der Bedingung, daß sie beim Aussterben der Gf.en als erledigtes Lehen an die Kurpfalz fallen sollte. Durch die Mediatisierung gelangte die Gft. zum überwiegenden Teil an das Großhzm. Hessen-Darmstadt, kleinere Reste auch an das Großhzm. Baden sowie an das Kgr. Bayern.

III.

Das Stammwappen der Gf.en von E. ist ein rot-silber geteilter Schild mit drei sechsstrahligen Sternen in verwechselten Farben (erster Beleg: Siegel aus dem Jahr 1255); die Tingierung ist sicher belegt seit dem 15. Jh. Eine Wappenvermehrung fand durch Erasmus von E. (gest. 1503) statt; nach dem Erwerb der gesamten Herrschaft → Bickenbach führten er und seine Töchter ein Wappen geviert von E. und → Bikkenbach. Nach dem Anfall der halben Herrschaft → Breuberg 1556 führten alle Linien des Hauses ein Wappen geviert von E. und → Breuberg. Nur die seit 1731 existierende Linie E.-E. erweiterte 1804 ihr Wappen um Wartenberg und Rot, nachdem bereits Ks. Franz I. 1755 die Erlaubnis erteilt hatte, den Reichsadler im Wappen zu führen. Die Linie E.-Fürstenau hat anstelle eines roten einen blauen, hermelingefütterten Wappenmantel. Bestandteile des Wappens wurden in das Wappen des heutigen Lkr.es Odenwaldkr. übernommen; vielfach weisen auch die Stadt- und Ortswappen, die seit dem 16. Jh. durch die Gf.en verliehen wurden, die erbachischen Sterne auf.

Von den Gf.en sind folgende heute noch vorhandene Burgen – zum Teil als Ruinen – und Schlösser errichtet oder ausgebaut worden: → Breuberg (erworben 1556), → E. (Mitte 12. Jh.), Freienstein (vor 1280), → Fürstenau (erworben 1355/56), (Klein-)Heubach (erworben 1559, verkauft 1721), (Bad) Kg. (erworben 1355/56), → Michelstadt (Mitte 12. Jh.?), Reichenberg (um 1230/40), Schönberg (vor 1303) und Wildenstein (1559).

Grablegen des Hauses E. waren das Benediktinerinnenkl. Steinbach (»Einhardsbasilika«, bis 1387 für die alte Hauptlinie zu Reichenberg), das Zisterzienserkl. Schönau bei Heidelberg (bis 1503 für die alte Hauptlinie zu E.). Seit 1387 diente die Pfarrkirche → Michelstadt als Grablege für die Gesamtfamilie. Der überwiegende Teil der Grabdenkmäler und Epitaphien ist noch erhalten (v.a. in der Stadtkirche → Michelstadt und der Einhardskapelle des E.er Schlosses). Die älteste erhaltene Grabplatte der Familie ist die für Schenk Konrad und seine Frau Gf.in Gertrud von Ziegenhain (beide gest. 1279), die in ihrer Ausführung den Aufstieg der Ministerialenfamilie in den »alten« Adel verdeutlicht.

Die weitverbreitete Abstammungslegende ist auf einem Ölgemälde der ersten Hälfte des 17. Jh.s dargestellt, das sich heute im Schloß → Fürstenau befindet. Es zeigt Einhard und Imma, die Tochter Karls des Großen, in prächtiger Kleidung und mit Kronen; zwei Putten schweben über den dargestellten Personen und wenden das erbachische Wappen Einhard und das apokryphe Wappen Karls des Großen Imma zu.

IV.

1165/70 ist erstmals ein Eberhard erwähnt, der den Familiennamen E. führte und der als Stammvater der Gf.en von E. anzusehen ist. Sein Sohn Eberhard II. war 1184 Ministeriale des Pfgf.en Konrad von Staufen. Unter seinen Söhnen, Konrad I. und Gerhard I., kam es erstmals zu einer Aufteilung der Familie, wobei von dem Konrad-Zweig weitere Nachrichten fehlen. Fortges. wurde die Familie durch Gerhard I., den Schenken Kg. Heinrichs (VII.). Nahe Verwandte waren ein frater Franco, der im Kl. Schönau bei Heidelberg lebte, Konrad von E., Bf. von Hildesheim, und wohl auch Gernot von E., jedoch sind bei diesem die Verwandtschaftsverhältnisse nicht eindeutig. Bereits um 1250 erfolgte abermals eine Teilung in die Linien zu E. (begründet durch Konrad II.) und zu Reichenberg (begründet durch Eberhard III.), von der sich um 1270 die Nebenlinie zu → Michelstadt abspaltete (begründet durch Eberhard IV.). In dieser Form existierte das Haus E. bis in die beginnende Neuzeit hinein, bis die Linien zu → E. 1503 und zu → Michelstadt 1531 erloschen. Schenk Eberhard XIII. aus der Reichenberger Linie vereinigte die Herrschaft auf sich und wurde 1532 durch Ks. Karl V. in den erblichen Gf.enstand erhoben. Die neuerliche Teilung der Gft. 1544 unter den Söhnen Eberhards XIII. war eine ausdrückliche Nutzteilung, wie auch die weiteren Teilungen des 17. Jh.s; sie hatten jedoch nie längeren Bestand. Erst die Aufteilung 1747 brachte die noch heute existierenden Linien des Hauses, verbunden mit einer Senioratsordnung, hervor: E.-Fürstenau, E.-E. und E.-Schönberg. Letztere wurde 1903 durch Großhzg. Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt in den Fs.enstand erhoben.

Grundlagen für die Entstehung der Herrschaft/Gft. E. waren die bereits unter Pfgf. Konrad von Staufen erlangten Lehen (wohl Schönberg an der Bergstraße und Beerfelden) sowie die der Reichsabtei Lorsch entfremdeten und anschl. allodisierten Gebiete, die im wesentlichen die Mark → Michelstadt mit dem Stammsitz → E. umfaßten. Die Bedeutung der Familie wurde durch die Vergabe des kgl. Schenkenamts um 1220 durch Heinrich (VII.) an Gerhard I. von E. hervorgehoben und dokumentiert. In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s hatte die Herren von E. so eine Stellung erreicht, die es ihnen erlaubte, eine eigenständige Herrschaft im Machtvakuum, das durch die Zerschlagung der Abtei Lorsch entstanden war, zu errichten. Die Herrschaft E. war durch die benachbarten Reichsfsm.er sowie Gf.en und Herren anerkannt. Innerfamiliäre Streitigkeiten und der Verkauf der Hälfte der Burg → E. und ihres Zubehörs an die Herren von → Breuberg um 1300 durch Gerhard III. führten an der Wende vom 13. zum 14. Jh. jedoch dazu, daß die Herren von E. derart geschwächt waren, daß sie der agressiven Territorialpolitik Pfgf. Rudolfs und seinem Angriff auf die Herrschaft → E. nichts entgegenzusetzen hatten. So ist es diesem in letzter Konsequenz gelungen, die Lehensauftragung der wichtigsten erbachischen Stammgüter zu erzwingen (→ E., → Michelstadt und Reichenberg). Diese große Krise bedeutete für die Familie jedoch auch eine Chance, die noch durch die Streitigkeiten zwischen den wittelsbachischen Brüdern Rudolf und Ludwig im Zuge der Kg.swahl 1314 verbessert wurde. Schenk Eberhard VI. Rauch aus der Reichenberger Linie und seinem Vetter Konrad IV. aus der E. Linie ist es durch Dienstverhältnisse mit Hzg. Ludwig von Bayern gelungen, die dramatischen Konsequenzen zu mildern und das Verhältnis zur Pfgft. zu normalisieren. Nach seiner Wahl zum Kg. stattete dieser sie mit Reichspfandschaften und weitgehenden Rechten aus, die u. a. die Grundlage für den erneuten Aufstieg der Familie bildeten. Des weiteren trug dazu bei, daß Schenk Eberhard VII. aus der Michelstädter Linie, der für die familieninternen Querelen verantwortlich gewesen war, 1327 starb und seine Söhne, Eberhard XI. und Heinrich II. um ein gutes Einvernehmen mit der Gesamtfamilie bemüht waren. Nicht zuletzt ist jedoch Konrad IV. hervorzuheben, den man berechtigter Weise als »Wegbereiter der erbachischen Reichsstandschaft« bezeichnen kann. In seiner langen Regierungszeit von fast vierzig Jahren wurde die Grundlage für die Reichsstandschaft gelegt. Konrad betrieb im Sinne der Herrschaften von E. eine kluge Politik, so verfolgte er eine Territorialpolitik, die auf Expansion bei gleichzeitiger Arrondierung und Stabilisierung der Herrschaft ausgerichtet war; dies erreichte er, indem er bestehende Verwandtschaftsverhältnisse geschickt ausnutzte bzw. neue verwandtschaftliche Bindungen aufbaute und die »Verwandtschaftspflicht« des friedlichen Umgangs miteinander bewußt als Mittel der Politik einsetzte. Durch die Schaffung von familiären Netzwerken erlangte er eine Absicherung seiner Herrschaft gegenüber den benachbarten Reichsfs.en. Darüber hinaus ist in seiner Regierungszeit eine vermehrte Hinwendung zu Ks. und Reich zu beobachten, die einen Schutz gegen die Fs.en bot. Aufgrund seiner Funktion als Schiedsrichter – v.a. zwischen den beiden stets konkurrierenden Mächten Pfalz und Mainz – machte sich Konrad unentbehrlich und erlangte allmählich den Ruf einer neutralen, vermittelnden Instanz, deren Urteil sehr geschätzt war. Er trat somit zu einem gewissen Grad aus der Reihe sozial gleichgestellter Familien hervor und erreichte so den Neuaufstieg seiner Herrschaft Aber auch die Rolle der Schenken von E. aus dem Reichenberger Zweig darf nicht unterschätzt werden. Hier ist es Eberhard VI. Rauch 1355/56 gelungen, das halbe Dorf vom Kg. und die mainzische Burg Fürstenau vom Erzstift zu erwerben, die so in den Vollbesitz der Familie überging, so daß hier der letzte wichtige Stützpunkt im Odenwald für die Mainzer Kirche verloren war. Nach Konrads Tod am 3. Juni 1363 führten seine Nachfolger die Konsolidierung der Herrschaft → E. weiter fort. Hier sind v.a. die Brüder Schenk Konrad V. und Eberhard VIII., Söhne Konrads IV., sowie Eberhard X., der Sohn Eberhards VIII., zu nennen. Diese beiden Generationen sorgten dafür, daß der Herrschaftausbau weiter vorangetrieben wurde, und sie forcierten die administrative Durchdringung der Herrschaft (Einführung von Lehensbücher, Ausbau des Gerichtswesens, Entstehung eines Archivs). Hierbei hat wohl v.a. Schenk Eberhard. X. eine Vorreiterrolle übernommen. Für seine Regierungszeit sind erstmals E. Münzen bekannt; 1393 bzw. 1414 werden die Erträgnisse in Pfund und Heller erpacher werung angegeben. Insgesamt ist so eine ruhige Fortentwicklung in der Herrschaft → E. zu sehen, an deren Ende schließlich 1532 die Erhebung in den Gf.enstand folgte. Etwaige Streitfälle, die die Herrschaft → E. in ihrem Bestand zu gefährden drohten, so bspw. 1380, als es nach dem Tod Schenk Konrads V. zur Auseinandersetzung um die Ausübung des Schenkenamts kam, wurden rasch durch das Eingreifen des Lehensherrn, des Pfgf.en bei Rhein, beigelegt. Denn dieser war daran interessiert, den Status quo zu erhalten, barg doch eine geschwächte erbachische Herrschaft die Gefahr eines erneuten Ausgreifens des Erzstifts Mainz nach S. Die Pfgf.en waren auf die Herren von E. als ihren größten Vasallen im Odenwald als Glied ihrer Hegemonialpolitik angewiesen und gestanden den Schenken daher offenbar beträchtlichen Freiraum zu, den diese zum Ausbau einer reichsständischen Herrschaft zu nutzen wußten – freilich unter der Maßgabe, daß die Herrschaft/Gft. pfälzisches Lehen blieb. Die Einbindung der Herren von E. in die Politik der Pfgf.en wird deutlich durch die weiteren Vergünstigungen und Unterstützungen, die die Herren von E. von Ruprecht I. erhielten (Eberhard. X. wird 1388 pfälzischer Amtmann auf → Habitzheim, 1391 ist er »Landvogt« am Rhein und in der Wetterau; Schutzvertrag gegen die Herrschaft → Breuberg 1396). Im Zuge dieser Entwicklung erlangten die Schenken auch das Befestigungsrecht wieder, das sie 1307/11 in Folge der Pfälzer Fehde an die Pfalz hatten abtreten müssen. Obgleich wir keine förmliche Erhebung der Herren von E. in den Herrenstand fassen können, zeigt der de facto erlangte Status, daß sie den edelfreien Familien gleichgestellt waren, woraus am Ende die Reichsstandschaft resultierte, die wir erstmals mit einem Eintrag in die Matrikel von Nürnberger Reichstag im Aug. 1422 fassen können, als die Kontingente der Reichsstände im Krieg gegen Böhmen festgesetzt wurden. Mit der Gf.enerhebung wurde der erreichte Stand auch nach außen hin dokumentiert; sie erfolgte im Juli 1532 zunächst ad personam für Schenk Eberhard XIII., nachdem dieser durch das Aussterben der → E. und → Michelstädter Linie 1503 bzw. 1531 im Alleinbesitz der Herrschaft war, und am 15. Aug. 1532 für die ehelichen Nachkommen sowie für die gesamte erbachische Herrschaft; sie galt nunmehr als eine von der Pfalz lehenrührige Gft. und würde im Falle des Erlöschens der Gf.en von E. im Mannesstamm als erledigtes Lehen an die Pfgf.en fallen, die sie dann nach ihren Vorstellungen erneut hätten ausgeben können. Den dann zurückbleibenden weiblichen Angehörigen der Familie wurde eine adäquate Versorgung zugesichert. Entspr. Klauseln wurden in die Grafungsurk. und weitere ergänzende Urk.n. aufgenommen. Nach dem Tode Gf. Eberhards XIII. 1539 wurde die Gft. unter seinen Söhnen geteilt; 1543 zunächst nur unter Georg III. und Eberhard XIV., woran heute noch die sog. »E-G-Steine« erinnern; Valentin war zunächst für die geistliche Laufbahn vorgesehen. Nach dessen Resignation wurde am 12. Mai 1544 ein neuerlicher Teilungsvertrag geschlossen: Die Gft. sollte auf ewige Zeiten ungeteilt und unzertrennt bleiben. Das heißt, die Brüder beschlossen eine Nutzungsteilung. Georg III. erhielt die Ämter → Michelstadt, → Fürstenau, Reichenberg und Tannenberg, Eberhard XIV. die Ämter → E., Freienstein und Jugendheim und Valentin II. das Amt Schönberg. Des weiteren wurde festgelegt, daß die Töchter eine Mitgift von 3000 Gulden erhalten sollten, dafür mußten sie aber auf alle weiteren Ansprüche an der Gft. verzichten. In der Regierungszeit dieser Gf.en wurde die Reformation in der Gft. durchgesetzt und mit der Unterstützung von Melanchthon eine erbachische Kirchenordnung geschaffen. Dieser Wechsel zur evangelischen Seite und die Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg führten dazu, daß Karl V. 1549 die Reichsacht über die Gf.en verhängte, woraus sie nur durch den Abschluß des Passauer Vertrages 1552 gelöst werden konnten. Einziger lebender Nachkomme war Gf. Georg III., der Sohn Eberhards XIV. In seiner Regierungszeit hatte die Gft. den größten Umfang; außer den erbachischen Stammgebieten umfaßte sie den größten Teil der Herrschaft → Bickenbach, die Hälfte der Herrschaft → Breuberg sowie das Amt Wildenstein im Spessart und Kleinheubach am Main. Georg war viermal verh. und hinterließ bei seinem Tode 1605 drei erwachsene Söhne und einen unmündigen Sohn. Vorläufig kam es zu keiner Teilung, sondern die Gf.en Friedrich Magnus, Ludwig III. und Johann Casimir regierten unter der Führung des ältesten Friedrich Magnus das Land gemeinsam; der jüngste Sohn Georg Albrecht stand unter der gemeinsamen Vormundschaft seines ältesten Bruders und seiner Mutter. Zwischen 1618 und 1643 waren die drei älteren Brüder gest., ohne einen männlichen Erbe hinterlassen zu haben, wobei es 1619, 1623 und 1627 zu Nutzteilungen unter den Hinterbliebenen kam. Am 16. Mai 1617 geriet Gf. Georg Albrecht auf dem Rückweg von Malta in tunesische Gefangenschaft, aus der er erst am 14. Nov. dess. Jahres nach Zahlung eines enormen Lösegeldes befreit werden konnte. Zurück in der Gft. mußte er sich den Wirren des beginnenden Dreißigjährigen Kriegs stellen. Nach dem Tode seiner Brüder war er der einzige, der regierungsfähige Söhne hinterließ: Georg Ernst, der kinderlos verh. war, Georg Ludwig I., Georg IV. und Georg Albrecht II. Nach dem Tode Gf. Georg Ernsts (1669) schlossen die drei überlebenden Brüder am 22. Febr. 1672 einen Vertrag zur Nutzteilung der Gft. Georg Ludwig erhielt die Ämter und Schlösser: → E., Freienstein und Wildenstein; Georg IV.: → Michelstadt, → Fürstenau und Reichenberg, nebst Kg., Brensbach und einem Viertel an der Herrschaft → Breuberg; Georg Albrecht II.: Schönberg, Seeheim und das andere Viertel von → Breuberg.

Gesicherte Aussagen zum Heiratskreis der Herren/Gf.en von E. können erwartungsgemäß erst seit dem letzten Drittel des 13. Jh.s gemacht werden. Die ersten nachweisbaren Eheschließungen der Schenken von E. lassen sich über die Zeugnisse der Memoria festhalten; Wittumsverschreibungen sind seit dem zweiten Drittel des 14. Jh.s überliefert; einen ersten Ehevertrag haben wir für das Jahr 1412. Bereits die ersten Ehen zeigen die Tendenz der Reichsministerialenfamilie, mit einem hochwertigen Konnubium die soziale Anerkennung des nicht-fsl. Hochadels zu erlangen. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s lassen sich bereits Ehen mit Gf.en- und Herrenfamilien greifen; wichtig für den Aufstieg der Schenken von E. waren hierbei die Verschwägerungen mit hochgestellten Reichsministerialen, wie den → Weinsbergern, den Herren von → Bickenbach, → Breuberg und Steinach sowie den Gf.en Ziegenhain, → Rieneck und → Sponheim. Die Pfälzer Fehde 1307/11 verursachte einen gewissen Einbruch im Konnubium, der jedoch nicht von langer Dauer war. Noch in der ersten Hälfte des 14. Jh.s kamen wieder gfl. Verschwägerungen vor, die in der Folge eher die Regel als die Ausnahme waren. Beispielhaft soll hier nur die Ehe Eberhards VIII. mit Elisabeth von → Katzenelnbogen gen. sein, die dem Haus E. die Aussicht auf das → Katzenelnbogener und – damit verbunden – das → Bikkenbacher Erbe eröffnete. Damit hatte sich wieder eine Entwicklung verfestigt, die das Streben nach hochwertigen Heiratsverbindungen zeigt und damit die Etablierung im nicht-fsl. Hochadel manifestiert. Für die Expansion der Gft. E. wurde die Ehe Schenk Eberhards XIII. mit Gf.in Maria von → Wertheim wichtig (1503), die entgegen den üblichen Gepflogenheiten nicht auf ihr väterliches Erbe verzichtet hatte und so den Erwerb der halben Herrschaft → Breuberg ermöglichte (1556). Ein weiteres Indiz dafür, daß die Herren/Gf.en von E. als dem Hochadel ebenbürtig angesehen wurden, war die Heirat Gf. Georgs III. mit Pfalzgf.in Elisabeth, der Schwester des Kfs.en. Gelegentlich läßt sich v.a. für das späte MA die Einflußnahme Dritter bei den Ehestiftungen feststellen; es handelte sich hierbei in erster Linie um das Einwirken durch den Mainzer Ebf. Dietrich von E., der Eheschließungen als Bündnis- und Friedensinstrument einsetzte, aber v.a. durch den Pfgf.en bei Rhein, der mit den verabredeten Ehen einen ihm genehmen Hofverband schuf. Dies Verhalten zeigt sich bes. deutlich in den von Kg. Ruprecht gestifteten Ehen der Schenken von E. mit den Truchsessen von → Waldburg, den Herren von Laber, den Marschällen von → Pappenheim sowie den Gf.en von → Löwenstein. Erstaunlich gering war die Anzahl der Linienheiraten innerhalb der Familie E.; sie wurden offenbar nur im äußersten Notfall unternommen, wenn der Bestand der Familie und der Herrschaft in Gefahr schien. Zu nennen sind hier die Heiraten Heinrichs II. vom Michelstädter Zweig mit Anna aus der E.er Hauptlinie 1357, Konrads VIII. aus der Reichenberger Hauptlinie mit Agnes wohl auch von der E. Hauptlinie 1412 sowie Johannes' III. vom Michelstädter Zweig mit Margarete aus der Reichenberger Hauptlinie nach 1422. Solche Linienheiraten machen aber auch das Problem der Nahehe bes. deutlich; gerade die Ehe Schenk Konrads VIII. mit Agnes hätte zur Folge gehabt, daß ihre Tochter Margarete in der darauffolgenden Generation ihren Onkel mütterlicherseits geheiratet hätte.

Quellen

Archivalien liegen für die Zeit des MA und der frühen Neuzeit nur als Abschriften bzw. als Gegenüberlieferung vor (v.a. im Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München), da im Herbst 1944 beim Bombenangriff auf Darmstadt das reiche erbachische Gesamthausarchiv, das als Depositum an das Hessische Staatsarchiv abgegeben worden war, zerstört wurde. Daniel Schneider, Vollständige Hoch-Gräflich-Erbachische Stamm-Tafel, nebst deren Erklär und Bewährungen, Oder Hoch-Gräflich-Erbachische Historie, aus angefügten wahren und größten Theils noch niemals heraus gekommenen Urkunden […], Urkundenanhang, Frankfurt 1736. – Simon, Gustav: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Tl. 3: Urkundenbuch, Frankfurt am Main 1858, ND Frankfurt am Main 1983.

Demandt, Karl E.: Geschichte des Landes Hessen, rev. ND der zweiten, neubearb. u. erw. Auflage 1972, Kassel 1980, S. 490-496. – Simon, Gustav: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Frankfurt am Main 1858, ND Frankfurt am Main 1983. – Scholz, Sebastian: Die Schenken von Erbach. Zum sozialen Aufstieg eines Ministerialengeschlechts aus dem Odenwald im 13. Jahrhundert, in: Archiv für Hessische Geschichte 62 (2004) S. 27-46. – Steiger, Uli: »Dit sint die fursten graven herren und frien. Die Herren von Erbach und ihr Aufstieg zur Reichsstandschaft, in: Der Odenwald 56 (2009) S. 127-143. – Steiger, Uli: Zwischen königlichem Schenkenamt und pfalzgräflicher Klientel. Die Schenken von Erbach, in: Grafen und Herren in Südwestdeutschland vom 12. bis ins 17. Jahrhundert, hg. von Kurt Andermann u. Clemens Joos, Epfendorf 2006 (Kraichtaler Kolloquien, 5) S. 169-193. – Steiger, Uli: Die Schenken und Herren von Erbach. Eine Familie zwischen Reichsministerialität und Reichsstandschaft (1165/70 bis 1422), Heidelberg 2007 (Heidelberger Veröffentlichungen zur Landesgeschichte und Landeskunde, 12) [mit umfangreicher weiterer Literatur].