Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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EBERSTEIN

C. Neueberstein

I.

novum castrum Eberstein (1272); zu dem Nuwen Everstein (1367); Nuweneberstein (1496) – Schloß – Gft. → Eberstein; Gf.en von → Eberstein – D, Baden-Württemberg, Reg.bez. Karlsruhe, Obertsrot, Stadt Gernsbach, Lkr. Rastatt.

II.

Schloß N. (303 m NN) liegt etwa zwei Kilometer südlich der Stadt Gernsbach (175 m NN) und unmittelbar nördlich über dem Dorf Obertsrot (190 m NN) auf einem steil ins Murgtal abfallenden Bergsporn, ungefähr auf der Grenze zwischen der älteren, vom Hochstift Speyer lehnbaren und der jüngeren, als allodial anerkannten Gft. → Eberstein. Kirchlich gehörte es zur Diöz. Speyer (Archidiakonat des Propstes von St. German, Landdekanat Kuppenheim). Gegr. wurde es offenbar bald nach der Mitte des 13. Jh.s im Zusammenhang mit dem damals ins mittlere Murgtal ausgreifenden Landesausbau der → Ebersteiner und nicht zuletzt veranlaßt durch Differenzen zwischen den Gf.en Otto von → Eberstein (gest. 1279) und Simon von → Zweibrücken-Eberstein (gest. 1281). Seit dem Verlust der Stammburg (Alt-) → Eberstein an die Mgf.en von Baden (1283) war N. die Hauptres. des Gf.enhauses. Allerdings mußten sich die Gf.en auch hier bald mit ihren Konkurrenten arrangieren. 1354 und 1385 erzwangen die Gf.en von Württemberg Öffnungsrechte in der Burg, und 1387, als Gf. Wolf(ram) seine Hälfte der Gft. an Baden verkaufte, hielten die Mgf.en als Teilhaber Einzug und setzten einen Amtmann bzw. Vogt hinein. Aus der Folgezeit sind mehrere Burgfriedensverträge überliefert (1387, 1412, 1424, 1440 u.ö.). Neue innerebersteinische Teilungen verkomplizierten die Rechtsverhältnisse im 15. Jh. weiter. Erst seit dem badisch-ebersteinischen Einwurfsvertrag von 1505 war die Burg wieder ganz in ebersteinischer Hand, die bisher badische Hälfte freilich nur als mgfl. Lehen. Den Bauernkrieg und den Dreißigjährigen Krieg sowie einen Brand i.J. 1691 überstand das Schloß ohne größere Schäden, jedoch hätten innerfamiliäre Differenzen 1587 beinahe zu einer Beschießung geführt. Nach dem Erlöschen des → Ebersteiner Mannesstamms fiel 1660 die lehnbare Hälfte den Mgf.en von Baden-Baden heim; die allodiale Hälfte gelangte über die Erbtochter Albertine Sophie Esther an Württemberg und 1753 an Baden-Durlach.

III.

Weil Schloß N., im 19. Jh. großenteils um- und neugebaut wurde, lassen sich die älteren baulichen Verhältnisse nur noch bedingt rekonstruieren. Der Grdr. der Kernburg, ein leicht verschobenes Rechteck (ca. 24 bzw. 30 x 48 m), blieb im wesentlichen erhalten. Den von O her zugänglichen Innenhof umschließen im W, gegen die Berg- bzw. Feindseite, eine Mantelmauer, in die im Nordwesten der Bergfried einbezogen ist, und an den übrigen drei Seiten zwei- bis dreigeschossige Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Im einzelnen sind fünf hauptsächliche Bauperioden zu unterscheiden: Der ersten (13. Jh.) hat man zweifellos den Stumpf des Bergfrieds und die Mantelmauer zuzurechnen. Ein großangelegter Ausbau erfolgte offenbar um die Mitte des 16. Jh.s; erhalten sind davon der Uhrenturm mit einer großen Wendeltreppe und ein Portal am Südbau. In der dritten Periode (1602/09) entstand das Torhaus, durch das man die Vorburg von W her betritt. Während der vierten Periode (17. Jh.) fanden zumeist Instandsetzungsarbeiten statt, und die fünfte brachte im 19. Jh. nach einer längeren Zeit des Verfalls mehrere durchgreifende Umbaumaßnahmen. An Räumlichkeiten finden bei verschiedenen Gelegenheiten Erwähnung: eine gewölbte Stube im Obergeschoß des Nordflügels, eine Frauenzimmerstube, eine Schreibstube, eine Rüstkammer, eine Apotheke und ein großer Weinkeller (1588), die Kleine Kanzlei und die Küche (1691) sowie der Neue Bau mit Ritterstube, Rüstkammer, Archiv und Apotheke (1700). Die Burgkapelle St. Elisabeth wurde 1313 geweiht, ein Kaplan auf der Burg ist allerdings schon 1278 bezeugt; die Kollatur der Kaplanei wurde 1404 den Mgf.en von Baden zugesprochen, weshalb die Gf.en von → Eberstein 1434 eine zweite Kaplaneipfründe stifteten. Im Vorhof lagen Scheunen und Stallungen (1505), eine Melkerei (1693) sowie ein Bandhaus, eine Kelter und eine Schmiede. Die äußeren Befestigungsanlagen, Zwinger und Bastionen, sind zumeist frühneuzeitlichen Ursprungs.