EBERSTEIN
I.
Vom Umfang und den Schicksalen des ältesten E.er Besitzes um Bühl und Ottersweier (Lkr. Rastatt) bestehen nur vage Vorstellungen; sein weitgehender Verlust im Lauf des 11. und 12. Jh.s dürfte eine erste Folge der mgfl. Herrschaftsbildung in der Region um Baden(-Baden) gewesen sein. Allerdings gelang den Gf.en zur gleichen Zeit eine ganze Reihe mehr oder minder bedeutender Neuerwerbungen anderwärts: im Ufgau mit Allodialbesitz aus dem Erbe der Gf.en von Malsch (1115/50) und der Vogtei über das Speyrer Kirchengut um Rotenfels (1102/50), im Kraichgau mit umfangr. Gütern aus dem Erbe der Gf.en von Lauffen (Mitte 12. Jh., Bretten, → Gochsheim etc.), in der Ortenau aus zähringisch-teckischem Erbe (um 1200, Renchtal), am Donnersberg (Stauf, Rosenthal) und am Mittelrhein aus saynischem Erbe (erste Hälfte 13. Jh.), im Ammerbuch aus einer Verschwägerung mit den Pfgf.en von → Tübingen (zweite Hälfte 13. Jh., Poltringen, Oberndorf) sowie um Jagst und Erlenbach aus Krautheimer Erbe (zweite Hälfte 13. Jh., Krautheim, Ballenberg). Von diesen weitverstreuten Besitzungen hatten freilich über das MA hinaus nur die im Murgtal, um → Gochsheim und um Poltringen (Ammerbuch, Lkr. → Tübingen) Bestand. Der Murgtäler Besitz, der bis ins späte MA durch Landesausbau arrondiert werden konnte, hatte die größte Bedeutung und bildete mit der Res.burg → Neueberstein die eigtl. Gft. E.
Von den hohen Ambitionen der Gf.en im 12. und 13. Jh. zeugt neben der Stiftung dreier Kl. (Herrenalb, Frauenalb und Rosenthal) nicht zuletzt die Gründung bzw. Entwicklung mehrerer Städte: Gernsbach, Kuppenheim (Lkr. Rastatt) an der Murg, Bretten (Lkr. Karlsruhe) und → Gochsheim im Kraichgau sowie Neuburg am Rhein (Lkr. Germersheim), alle um die Mitte des 13. Jh.s, sowie Muggensturm (Lkr. Rastatt), Ballenberg (Neckar-Odenwald-Kr.) und Krautheim an der Jagst (Hohenlohekr.) um 1300. Förmlich privilegiert wurde allerdings nur Ballenberg (1306). Der ebersteinische Lehnshof umfaßte am Ende des 14. Jh.s, als der Niedergang des Hauses längst eingesetzt hatte, noch rund neunzig zum Teil sehr namhafte Vasallen in der Ortenau, im Kraichgau, am mittleren und oberen Neckar sowie am Mittelrhein.
Seit der Mitte des 13. Jh.s war die ebersteinische Herrschaft einer unaufhaltsamen Erosion unterworfen. Diese begann 1283 mit dem Verlust der Stammburg Alteberstein samt zugehörigen Gerechtsamen beiderseits der unteren Murg infolge von Streitigkeiten zwischen den Gf.en Eberhard (→ Sayner Zweig) und Heinrich (Neuebersteiner Zweig) und setzte sich 1387/89 mit dem durch den Bankrott des Gf.en Wolf(ram) erzwungenen Verkauf der halben Gft. E. an die Mgf.en von Baden fort. Seither bestand für die Gft. eine geteilte Gemeinschaft zwischen den Häusern Baden und E. Mittels enger Anlehnung an die Kurpfalz sannen die Gf.en während des ganzen 15. Jh.s darauf, die verlorene Hälfte zurückzuerlangen, und gerieten dabei 1504 in den Sog der pfälzischen Katastrophe im Landshuter Krieg. Im Ergebnis mußten sie 1505 für die künftige Administration der Gft. eine ungeteilte Gemeinschaft mit dem sie bedrängenden badischen Nachbarn akzeptieren. Ein letzter schwerer Substanzverlust trat ein, als nach dem Erlöschen der älteren (katholischen) Linie (1589) entgegen bestehenden Familienverträgen mit dem Vertrag von Rufach (1624) deren ganzer Allodialbesitz an die Frh.en von → Wolkenstein und die Gf.en von Gronsfeld abgetreten werden mußte. Damit reduzierte sich der verbliebene ebersteinische Besitz im wesentlichen auf die Lehen vom Reich, von Speyer, Straßburg, Baden und Württemberg sowie auf ein paar elsässisch-lothringische Herrschaftsansprüche, die Gf. Johann Jakob um die Mitte des 16. Jh.s erheiratet hatte. Auch der Kreis der Vasallen war bis ins 17. Jh. stark geschrumpft.
Als mit dem Tod des Gf.en Kasimir im Okt. 1660 der ebersteinische Mannesstamm erlosch, fielen die Lehen, aus denen die Gft. am Ende allein noch bestand, den jeweiligen Herren heim. Die Wwe. und ihre einzige, nach dem Tod des Vaters geb. Tochter Albertine Sophie Esther übertrugen ihre verbliebenen Ansprüche auf Württemberg und empfingen sie von dort zu Lehen; durch Albertines Heirat mit einem Hzg. von Württemberg gelangten sie schließlich vollends an das Hzm. Name und Wappen des Hauses E. führten die Mgf.en von Baden-Baden, die ihre Titulatur und ihren Schild bereits 1584 entspr. vermehrt hatten, fort.
II.
Vom Hof der E.er Gf.en ist nur wenig bekannt. In den Zeugenreihen ihrer Urk.n begegnen verschiedentlich Ministerialen, darunter 1245 zwei Schenken von Gernsbach. Anzunehmen ist auch, daß Vertreter der Vasallenfamilien aus der Ortenau, dem Ufgau, dem Speyergau, dem Kraichgau und anderen Regionen, darunter die Familien von Bach, von Liebenstein, von Remchingen, Röder, von Schauenburg und von Selbach, zumindest zeitw. auf den ebersteinischen Schlössern dienten respektive zum gfl. Gefolge gehörten. Im übrigen findet bei verschiedenen Gelegenheiten das übliche Personal Erwähnung, Kapläne, Schreiber (notarius), Burgvögte, Amtleute und dgl. mehr. Die in einem Druck Johannes Schilters von 1698 kolportierte, auf einem zeitgenössischen Topos beruhende Geschichte, wonach einst sogar die Mgf.en von Baden bei den E.ern zu Hof geritten seien und ihnen gedient hätten, ist zwar nicht wörtlich zu verstehen, gibt aber doch zu erkennen, daß das alte Ansehen des Murgtäler Gf.engeschlechts in der frühen Neuzeit noch keineswegs vergessen war. Daß eben zu jener Zeit auch das Haus selbst darauf sann, seinen Ruhm zu mehren, dokumentieren die damals aufgekommenen Erzählungen von seiner Abstammung und seinem Wappen, zu deren glaubwürdiger Fundierung man den Freiburger Professor und Straßburger Stadtadvokaten Dr. Kaspar Baldung (gest. 1540) konsultierte. Auch Kaspars Bruder, der Maler Hans Baldung gen. Grien (gest. 1545), war für die E.er tätig, entwarf eine Wappenscheibe mit dem Allianzwappen des Gf.en Bernhard (gest. 1526) und seiner Gemahlin Kunigunde von Sonnenberg und schuf Illustrationen für einen ebenfalls von Gf. Bernhard in Straßburg veranlaßten Druck; dgl. wirkte er offenbar an der künstl. Ausgestaltung des Straßburger Domherrnhofs Gf. Bernhards (gest. 1569) mit. In Stuttgart überlieferte Entwürfe zu Ahnenbildern für Schloß → Neueberstein datieren erst von 1563 und sind mithin – entgegen älterer Auffassung – anderer Provenienz. Gf. Philipp (gest. 1609) kaufte 1603 Perlen bei einem Händler im kurpfälzischen Frankenthal.