DIEßEN
I.
Gf.en, die sich nach D. nennen, sind erstmals um die Mitte des 11. Jh.s belegt; in einer Freisinger Traditionsnotiz, die in die Jahre 1039-1053 zu datieren ist, tritt ein comes Razo von Diezen als Schenker auf. Seine genealogischen Zusammenhänge mit den späteren Gf.en von D. sind unklar, es müssen solche aber bestanden haben, denn es nennen sich nicht nur von da an ununterbrochen bis etwa 1123 Gf.en nach dieser Burg, die alle dieser Familie entstammen, es findet sich auch in ihrer Umgebung reiches Allod, an dem alle Linien des Hauses, die sich seit der Mitte des 11. Jh.s auszubilden begannen, wie die Gf.en von Wolfratshausen, die Gf.en von Gilching, die Hallgf.en und späteren Gf.en von Wasserburg und die Gf.en von D. selbst einen Anteil hatten. Dies geht aus den Schenkungen an das Familienkl. D., das um 1120 gegr. wurde, hervor. Die Zusammenhänge zwischen diesem Gf.en Razo und den späteren Gf.en von D. wurden in der Literatur unterschiedlich beurteilt; sicher ist jedoch, daß die Gf.en von D. der ihm nachfolgenden Generation, Otto und Berthold, die beiden Söhne des Gf.en Friedrich von Haching sind und aus einer Familie stammen, die sich – mit Lücken – im westlichen Oberbayern, mehrfach mit der Funktion eines Gf.en, bis in die Mitte des 10. Jh.s zurückverfolgen läßt. Da der Name Rapoto oder eine seiner Abkürzungen in dieser Familie weder vor noch nach dem belegten Razo von D. wieder erscheint, ist wohl mit Tyroller von einer cognatischen Verbindung zwischen Razo von D. und den späteren Gf.en von D. auszugehen, seine Familie wäre mit ihm demnach im Mannesstamm ausgestorben.
Die Gf.en von D., die somit als die späteren oder jüngeren Gf.en von D. zu bezeichnen wären, hatten eine äußerst starke Herrschaftsbasis um die Burg → D.; sie verfügten über ein ebenso reiches wie dicht gelagertes Allod und waren zudem die Inhaber der Amtsgft., also der Gerichtsbarkeit über die Freien auf dem bayerischen Lechrain zwischen Ammersee und Lech, nach N etwa bis Mering, im S bis über Wessobrunn hinausgehend. Einer der Dingorte dieser Gft. lag in der Nähe der Burg im Bereich des späteren Marktes D. am Ammersee, nicht jedoch direkt bei der Burg; sie war vermutlich eher der willkürlich schon von Razo gewählte und von seinen Erben übernommene Mittelpunkt der allodialen Herrschaft der Gf.en, der sich zufällig mit einem der Zentralorte der Gft. deckte.
Um 1120 wurde mit der Gründung des Familienkl.s, dem Chorherrenstift D., die Burg → D. aufgegeben. Der Grund hierfür war wohl die Ausdehung des Herrschafstraumes der Gf.en von Diessen über die Ammer nach O, die einen neuen und zentraler gelegenen Herrschaftsmittelpunkt erforderlich machte; als dieser bot sich die Burg Andechs an, von der nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob es sich um einen neu errichteten Zentralort handelt oder ob er bereits von einem älteren Herrschaftsträger in diesem Raum, den nach 1080 ausgestorbenen Sigimaren – übernommen wurde. Bis zum Aufstieg der Familie zu Mgf.en (von Istrien) und zuletzt 1184 zu Hzg.en (von Meranien) blieb Andechs die namengebende Hauptburg der Familie, wobei sich die Gf.en von D. direkt in den Gf.en von Andechs fortsetzen. Von den Gf.en von D. stammen außerdem die Gf.en von Thanning-Wolfratshausen (bis 1157) und die Hallgf.en-Gf.en von Wasserburg (bis 1253) ab. Alle anderen Zweige der Familie waren bereits vor 1120 ausgestorben. Die Gf.en von Adechs und Hzg.e von Meranien erloschen 1248.
II.
Die Gf.en von D. waren eindeutig zu Beginn Amtsgf.en alten Zuschnitts, d.h., sie hatten die gfl. Amtsgewalt, das bedeutet die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Freien, über Erbe und Eigen sowie die Führung des Aufgebotes im Kriegsfalls in einem bestimmten Sprengel, comitatus gen., inne. Diese Amtsgewalt ging zu Lehen, gewöhnlich vom Kg., in Bayern jedoch nach aller Wahrscheinlichkeit vom Hzg. Daß sie ihre mit dieser in keinem organisatorischen Zusammenhang stehende allodiale Macht innerhalb des Sprengels zu diesem Amt prädestinierte, steht allerdings außer Zweifel, und diese doppelte Machtstellung, zu der sich im weiteren Verlauf auch noch die vogteiliche Gerichtsbarkeit gesellte, begünstigte zusätzlich die schleichende Umwandlung der Amtsgft. in eine hochma. Herrschaftsgft. seit etwa 1050, während der nach 1120 die Gft. der Gf.en von D. – den Terminus »Gft. D.« sollte man aus den oben gen. Gründen vermeiden – in der Gft. Andechs aufging. Ein weiterer Faktor in diesem Prozeß war die unbedingte Parteinahme des Gf.en Arnolt von D. für Kg. Heinrich IV. während des Investiturstreits – aufgrund seiner strategisch günstigen Position auf dem bayerischen Lechrain vermochte er die südlich und nördlich seiner Gft. liegenden Basen Hzg.s Welfs I. zu blockieren – die ihm die ungehinderte Entfaltung seines Machtaufbaus ermöglichte, da der Kg. auf seine Hilfe angewiesen war.
Die Ursprünge der Gft.sgewalt wurden seitens der Lehensherrschaft indessen nicht vergessen; nach dem Bamberger Kg.smord 1208 und im Endkampf des Hauses Andechs wurde D. jeweils als erledigtes Lehen durch den Hzg. eingezogen, 1248 nach dem Aussterben der Familie wurde es endgültig dem Hzm. einverleibt.
Quellen
Notae Diessenses, hg. von Philipp Jaffé, in: MGH SS XVII, Hannover 1861, S. 322-331. – Oefele, Edmund von: Geschichte der Grafen von Andechs, Innsbruck 1877 [umfassende Regesten, z.T. veraltet]. – Die Traditionen des Hochstifts Freising, hg. von Theodor Bitterauf, 2 Bde., München 1905, 1909 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte. NF 4/5). – Die Traditionen und Urkunden des Stiftes Dießen, hg. von Waldemar Schlögl, Bd. 1, München 1967 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte. NF 22,1).
Literatur
Albrecht, D.: Die Gerichts- und Grundherrschaftsverhältnisse im Raum der ehemaligen Grafschaft Andechs vom 13. bis 19. Jahrhundert, München Diss. phil. masch. 1951. – Fried, Pankraz/Winterholler, Heinrich: Die Grafen von Dießen-Andechs, München u. a. 1988. – Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, hg. von Wilhelm Wegener, Lfg. 4: Genealogie des altbayerischen Adels im Hochmittelalter, hg. von Franz Tyroller, Göttingen 1962. – Herzöge und Heilige. Austellungskatalog, hg. von Josef Kirmeier, München 1993. – Holzfurtner, Ludwig: Die Grafschaft der Andechser. Comitatus und Grafschaft in Bayern 1000-1180, München 1994 (Hist. Atlas von Bayern, Tl. Altbayern. Reihe II, 4). – Holzfurtner, Ludwig: Ebersberg-Dießen-Scheyern. Zur Entwicklung der oberbayerischen Grafschaft in der Salierzeit, in: Die Salier und das Reich, I. Salier: Adel und Reichsverfassung, hg. von Stefan Weinfurter, Sigmaringen 1991, S. 549-577. – Kempfler, Adalbert: Abstammung und älteste Geschichte der Grafen von Andechs und späteren Herzöge von Meran, in: Oberbayerisches Archiv 52,2 (1906) S. 215-246. – Trotter, Kamillo: Das Haus der Grafen von Andechs, in: Genealogisches Handbuch zur bairisch-österreichischen Geschichte, hg. von Otto von Dungern, Graz 1931, S. 6-26.