DEGENBERG
I.
Für das niederbayerische Geschlecht der Herren von D. gilt als namengebender Sitz und Ausgangspunkt ihrer territorialen und herrschaftlichen Entwicklung die auf einem aussichtsreichen Hügel des Vorderen Bayerischen Waldes errichtete Burg D. im heutigen Lkr. Straubing-Bogen. Die Burg, von deren einstiger Existenz heute noch spärliche Mauerreste zeugen, befand sich, erstmalig nachweisbar um das Jahr 1186, ursprgl. im Besitz der Passauer Bf.e und diente zunächst als Ministerialensitz der Gf.en von Bogen. Die Umstände, die dazu geführt hatten, daß die Burg nach dem Aussterben der Bogener 1242 und dem damit verbundenen Übergang deren Erbes an Hzg. Otto II. von Bayern tatsächliches Eigentum der Herren von D. geworden war, konnten von der Forschung bisher nicht aufgeklärt werden. Im zweiten, um das Jahr 1309 angelegten bayerischen Hzg.surbar, ein Verzeichnis des abgabepflichtigen Besitzes des Hzg.s, findet sich der D. jedenfalls nicht aufgeführt; eine vom Hzg. geduldete Allodifizierung ihrer Lehensgüter scheint der Familie im Lauf des mittleren 14. Jh.s gelungen zu sein. Eine rechtsverbindliche Verzichtserklärung auf sämtliche hzgl. Ansprüche und Forderungen gegenüber den Herren von D., darunter ausdrücklich auch auf Schloß D., sprach erst Hzg. Sigismund in einem Konzessionsbrief vom 14. Jan. 1464 aus.
Als erster, quellenmäßig nachweisbarer Angehöriger der Herren von D. gilt ein Hugo von Tekenberch; dieser findet sich, als Zeuge einer Schenkung von Weinbergen, in einer Urk. des Bf.s Otto von Bamberg aus dem Jahr 1186, ausgestellt für das vor den Toren der Reichsstadt Regensburg gelegene Kl. Prüfening. Die Etymologie verknüpft den Ursprung des Geschlechts mit den Ungarneinfällen des 10. Jh.s. Ein Ritter aus dem Donaugau verfolgte demnach die zurückweichenden Feinde bis weit hinein nach Ungarn, begegnete dort der Tochter des Ungarnkg.s und entführte diese, mit deren Einverständnis, in seine Heimat. Als der Kg. bei einem seiner nächsten Einfälle in den Bayerischen Wald seine Tochter in glücklicher Eintracht mit dem bayerischen Ritter vorfand, gab er seinen Widerstand gegen die bereits geplante Heirat auf, und das junge Paar wurde zu den Stammeltern der D.er.
II.
Die Herren von D. traten zunächst als Ministeriale der im östlichen bayerischen Donauraum eine gewichtige Rolle spielenden Gf.en von Bogen auf. Mit deren Aussterben 1242 wechselten die D.er in den Dienst des bayerischen Hzg.s. Als erster Inhaber eines hzgl. Amtes darf Hartwig von D. gelten, der 1319 als Vitztum in Straubing auftrat. In ihrer gesellschaftlichen Stellung ganz erheblich stiegen die D.er mit der erblichen Verleihung des Hofmeisteramtes durch die zu jener Zeit drei regierenden bayerischen Hzg.e Heinrich XIV., Otto IV. und Heinrich XV. zehn Jahre später, am 29. Juni 1329.
Mit Urk. vom 20. März 1465 wurden die beiden Brüder Hans und Peter von D. sowie deren Vetter Hans von D. durch den Habsburger Ks. Friedrich III. – Kontakte zum ksl. Hof in Wien bestanden spätestens seit 1452 – gemeinsam mit weiteren bayerischen Adelsfamilien, unter ihnen die → Stauffer zu Ehrenfels und die → Fraunberger zum Haag, in den erblichen Reichsfrh.enstand erhoben. Die Ausübung einer eigenen Hochgerichtsbarkeit durch die D.er wußte der bayerische Hzg. jedoch zu verhindern, und so blieb es auch in der Folgezeit trotz des Status des Reichsfrh.enstandes und dessen wiederholter Bestätigungen durch nachfolgende Ks. bei einer engen Bindung der Herren von D. an die Wittelsbacher Hzg.e.
An bedeutenden Vertretern der D.er sind die Äbte der beiden im niederbayerischen Raum zu einflußreicher Bedeutung gekommenen Benediktinerkl. Metten (Altmann 1382-88) und Niederaltaich (Ruger 1322-35, Altmann 1367-1402) zu nennen. Ein Eberwein von D. ist im letzten Viertel des 14. Jh.s als Domherr in Passau nachzuweisen. Auf politischer Ebene stellte die Familie, die seit 1329 das hzgl. Erbhofmeisteramt in Bayern bekleidete, Vitztume in Straubing und Amberg, dazu immer wieder Räte am Hof der bayerischen Hzg.e. Ein Hans von D., der offensichtlich auch im Dienste des römischen Ks.s stand – in einem Brief nannte er sich Verweser des Konzils von Basel und Statthalter des römischen Ks.s – hatte 1429-1437 den Vorsitz des Straubinger Schiedsgerichts inne und sprach in dieser Funktion 1434 über die bayerischen Hzg.e Ernst und Wilhelm III. recht.
Durch ihre offensichtliche Nähe zum Landesherrn konnten die D.er ihren Besitz an Eigengut, der zunächst auf die Umgebung ihres Stammsitzes D. beschränkt war, v.a. im 14. Jh. stetig ausbauen. Bedingt durch die ständige Geldnot der bayerischen Hzg.e, erhielten sie von diesen umfangr. Verpfändungen zugesprochen; zunächst verpfändete ihnen Hzg. Otto III. i.J. 1308 die heute als Ruine erhaltene Burg Weißenstein nahe der Stadt Regen, die zum Ausgangspunkt einer weiteren D.er-Herrschaft im mittleren bayerischen Wald werden sollte. Zehn Jahre später gelangten auf dem Wege weiterer Verpfändungen eine Reihe überwiegend auf das Gericht Viechtach verteilte Güter in den Besitz der D.er; aus diesem neu hinzugewonnenen Grundbesitz erwuchs der dritte, nach der nahe der Stadt Viechtach gelegenen Burg Altnußberg benannte D.er Herrschaftskomplex Altnußberg-Linden. Der Kauf der Burg Altnußberg, ehem. Stammsitz der Gf.en von Bogen (siehe oben), um 1347 vergrößerte den D.er Besitzstand um ein weiteres bedeutendes Eigengut.
Den fortschreitenden Gütererwerb in der ersten Hälfte des 15. Jh.s, der sich v.a. auf das Gebiet des sog. Viechtreichs, einer Landschaftsbezeichnung für die Gegend zwischen Böhmerwald und Bayerischen Wald, mit der Stadt Viechtach als Zentrum, konzentrierte, dokumentiert ein erstes, um 1434/38 angelegtes Salbuch der D.er. Den größten Zuwachs an Eigengut bedeutete freilich die Verzichtserklärung Hzg. Sigismunds 1464 (s. oben), die sämtlichen Lehenbesitz in Eigenbesitz umwandelte; die D.er waren dadurch endgültig zum reichsten Geschlecht im Bayerischen Wald aufgestiegen. Zu Beginn des 16. Jh.s waren die D.er vorübergehend im Besitz der vor den Toren Passaus gelegenen Gft. Hals, 1518 kauften sie mit Schloß Linden (östlich der Stadt Viechtach) samt Zubehör einen bedeutenden Hofmarkssitz, zu dessen Verwaltung sie einen eigenen Pfleger bestellten.
Mit dem Aussterben der D.er im männlichen Stamm durch den Tod Hans Sigmund von D. am 10. Juni 1602 trat ein bereits 1488 von Hzg. Albrecht IV. mit Hans von D. ausgehandelter Erbschaftsvertrag in Kraft, durch den der gesamte D.er Herrschafts- und Besitzkomplex dem bayerischen Hzg., jetzt Maximilian I., zufallen sollte; freilich kam es über diesen Vertrag zu einem langwierigen Rechtsstreit mit den hinterbliebenen Erben der D.er, Familienangehörige der Frh.en von Cloßen (das D.er-Wappen wurde 1630 mit demjenigen derer von Cloßen vereinigt), aber auch mit Ks. Rudolf II. in Prag, der erst 1607 durch einen modifizierten Erbschaftsvertrag beendet werden konnte. In einer Aufstellung aus dem Jahr 1605 finden sich die D.er zum letzten Mal als eigenständiges Mitglied der weltlichen Kreisstände des bayerischen Reichskreises aufgeführt; zu einer offiziellen Belehnung der Wittelsbacher mit den Gütern der D.er durch den Ks. ist es in der weiteren Reichsgeschichte nicht mehr gekommen.
III.
Als Stammkleinod im erstmals auf dem Testamentsiegel Eberweins von D. (29. Juni 1314) auftauchenden Wappen der Herren von D. fungierte ein bärtiger Männerkopf mit gezackter Haube, der später zum einwärts gekehrten Mannesrumpf erweitert wurde; die Kopfbedekkung ist möglicherw. eine Anspielung auf die Beteiligung des D.er Urahns an den Kreuzzügen: Hugo von Tekenberch (s. oben) starb im Aug. 1218 auf einem Kreuzzug im Gefolge der Gf.en von Bogen bei der vergeblichen Eroberung der Hafenstadt Damiette im östlichen Nildelta. Eine auch kunsthandwerklich bemerkenswerte Darstellung eines solchen D.er »Wappenmannes« findet sich auf dem mit 1565 bezeichneten Nußberg-Epitaph im Kreuzgang der ehem. Benediktinerabtei Frauenzell östlich von Regensburg.
Bildliche Darstellungen von Angehörigen der Herren von D. sind keine bekannt. Die bauliche Überlieferung D.er Herrschaftsrepräsentation beschränkt sich auf ihren ehem. Herrschaftsmittelpunkt → Schwarzach. Von den im Böcklerkrieg 1468/69 vollständig zerstörten Burganlagen D., Altnußberg, Linden und Weißenstein wurde lediglich letztere durch die D.er wieder instand gesetzt; von dieser isoliert auf einem Felsgrat des sog. Pfahles, einem Felsenkamm südlich des Regentals, errichteten Burg sind jedoch nach wiederholten Zerstörungen im 17. und 18. Jh. heute nur noch Teile der Hauptburg mit dem Bergfried als ehem. Wohnturm und hohen Mauerresten sowie in der Vorburg der turmartige Kastenbau erhalten; inwieweit diese Teile tatsächlich auf die D.er zurückgehen, bedürfte einer eingehenden Bauforschung.
Eigene Kl.gründungen wurden von den D.ern nicht veranlaßt; zwar ließen auch sie kleinere sakrale Baumaßnahmen – zum einen zur Memoria für ihr eigenes Geschlecht, zum anderen aus einem sozialen Verantwortungsbewußtsein heraus – durchführen, doch haben sich deren bauliche Spuren weitestgehend verloren. Die noch vor 1315 durch Eberwein von D. als Grablege für seine Familie gestiftete Laurentiuskapelle in der Kirche des nahe der Stadt Deggendorf unweit der Donau gelegenen Benediktinerkl.s Metten ging wohl im Kirchenneubau des 15. Jh.s, spätestens aber durch die umfangr. Barockisierung im 18. Jh. verloren. Der Propsthof in der Stadt Regen, 1421 von Hans von D. gekauft und zu einem Spital umgebaut, wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört; die im 18. Jh. wieder instand gesetzte zugehörige Hl.-Geist-Kirche geht zumindest in ihrem Kern noch auf die D.er Gründung zurück, ebenso wie in Straubing das von ihnen in der Nähe der dortigen Stadtpfarrkirche St. Jakob im 16. Jh. gestiftete Benefiziatenhaus.
Als sichtbaren Ausdruck ihrer gestiegenen gesellschaftlichen Bedeutung hatten die D.er in den beiden für sie politisch wichtigsten Städten in Bayern, Straubing und München, jeweils einen eigenen Repräsentationssitz erworben. In Straubing ließen sie sich, wohl in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s, ein Stadtpalais in der heutigen Fraunhoferstraße, damals der vornehmste Straßenzug der Stadt und bevorzugte Adresse des niederbayerischen Adels, erbauen, und in München konnten sie um 1550 ein ungewöhnlich großes Anwesen direkt im Zentrum der Res.stadt, am Platzl, erwerben. Beide Häuser sind in späterer Zeit durch Neubauten ersetzt worden.
Die bedeutendsten der noch erhaltenen Zeugnisse des D.er Selbstverständnisses haben sich aus der Zeit ihres Aussterbens erhalten: In der Sakraments- oder D.kapelle der Straubinger Stadtpfarrkirche St. Jakob ließ die Wwe. des letzten D.ers, Sidonia Katharina von D., eine geb. Frfr. zu Felß und Schenkenberg in Tirol, 1606 zwei farbige Glasfenster mit den Familienwappen einsetzen sowie ein aufwändiges Marmorepitaph anbringen; und für die Pfarrkirche St. Martin in → Schwarzach schuf 1608 ein Straubinger Bildhauer im Auftrag der Cloßenschen Erben ein in den Formen der Renaissance gestaltetes Rotmarmorepitaph für Hans von D.
IV.
Die Verpfändung der Burg Weißenstein durch Hzg. Otto III. von Niederbayern an Eberwein von D. i.J. 1308 markierte den Beginn des wirtschaftlichen und sozialen Aufstiegs der D.er. 1311 gehörten sie, bereits Gläubiger für die bayerischen und Kärtner Hzg.e, aber auch für den Kg. von Böhmen, zu jenem ausgewählten Kreis Adeliger in Niederbayern, denen, in Person der Brüder Hartvicus et Ebervinus de Degenberg, in der Ottonischen Handveste ihre Privilegien und Freiheiten, verbunden mit dem Recht zur Ausübung der niederen Gerichtsgewalt, vom niederbayerischen Hzg. bestätigt wurden. Einen beträchtlichen Zugewinn in wirtschaftlicher und auch herrschaftsrechtlicher Hinsicht bedeutete die Verpachtung von Maut und Marktgericht in Zwiesel durch den Abt der Benediktinerabtei Niederaltaich an Hartwig von D. i.J. 1320. Durch weitere Verpfändungen wuchs der Güterbestand der D.er derart an, daß selbst die Aufteilung ihres gemeinsamen Besitzes, zu den sich die fünf Brüder Hartwig, Altmann, Eberwein, Gewolf und Friedrich von D. mit Vertrag vom 17. März 1336 entschlossen hatten, ohne Verlust an politischem Gewicht vonstatten gehen konnte. Der Erwerb der Veste Altnußberg um das Jahr 1347 ließ eine Neuordnung des D.er Besitzkomplexes ratsam erscheinen: Während Eberwein im Besitz der Herrschaft D. blieb, nahm sich Altmann die Herrschaft Altnußberg zu Eigen; Hartwig nahm sich im Gegenzug die Herrschaft Weißenstein. Mit dem Aussterben der Altmannschen Linie durch den Tod des Stefan von D. i.J. 1411 fiel deren Besitz an Hans von D. (aus der D.er Hauptlinie Weißenstein), der seit 1395 als Inhaber der D.er Herrschaft urkundlich auftrat. Der gesamte D.er Herrschaftskomplex war somit wieder in einer Hand vereint. Der durch diese Konzentration resultierende Zuwachs an politischer und wirtschaftlicher Macht – dem konnten auch erneute, erblich bedingte Teilungen in den Jahren 1438, 1443 und 1447 nichts anhaben – führte zum Höhepunkt D.er Machtentfaltung. Seit ca. 1450 die Nähe zum Ks. in Wien suchend, erreichten sie durch die briefliche Erhebung in den Reichsfrh.enstand am 21. März 1465 die zumindest formale Aufnahme in den Reichsverband. Wohl in erster Linie um den zu erwartenden Bestrebungen des bayerischen Hzg.s, der die D.er wieder näher an die bayerische Landesherrschaft zu binden versuchte, entgegenzutreten, traten die D.er 1466 als führendes Gründungsmitglied dem Böcklerbund bei. Im dem sich daraus entwickelnden Böcklerkrieg 1468/69 jedoch mußten sie eine empfindliche milit. Niederlage gegen Hzg. Albrecht IV. einstecken und die gänzliche Zerstörung ihrer vier Burgen Weißenstein, D., Linden und Altnußberg hinnehmen. Erst ein am 25. Jan. 1474 vermittelter Waffenstillstand zwischen dem Hzg. und Hans von D., der sich zwischenzeitlich zu den hussitischen Böhmen zurück- und deshalb den Kirchenbann auf sich gezogen hatte, brachte die Versöhnung.
Im 16. Jh. schließlich widmeten sich die D.er, deren Denken und Streben zunehmend von einer hohen Wirtschaftlichkeit geprägt war, in erster Linie ihren verschiedenen, zu jener Zeit stark aufstrebenden Wirtschaftszweigen; unter diesen sind v.a. Vogteirechte über Bergwerke und Glashütten im Zwieseler Raum sowie der Ausbau des 1548 verliehenen Weißbierprivilegs zu nennen (s. unten).
Mit dem Tod des letzten D.ers im männlichen Stamm, Hans VIII. Sigmund von D., i.J. 1602 zog Hzg. Maximilian I. den gesamten Herrschafts- und Besitzkomplex der D.er an sich; als Grundlage hierfür diente dem bayerischen Landesherrn ein Erbschaftsvertrag, den bereits 1488 Hzg. Albrecht IV. mit Hans von D. ausgehandelt hatte: Der Hzg. verzichtete darin auf sämtliche früheren Rechte, die seine Vorgänger in Form von Vogteien, Pfandschaften und Rechten den D.ern bis dato übertragen hatten, und bestätigte ihnen zudem das Hofmeisteramt sowie das v.a. lukrative Geleitrecht für den aus Österreich bezogenen Wein des Kl.s Tegernsee als erbliches Lehen. Im Gegenzug hatte sich Albrecht im Falle des Aussterbens der D.er die hohe Summe von 20 000 fl aus deren hinterlassener Erbschaft zusichern lassen.
Ihrem gestiegenen gesellschaftlichen Rang Rechnung tragend, gingen die D.er v.a. im 15. Jh. Ehen mit wichtigen Adelsgeschlechtern im niederbayerischen Raum ein, wie etwa den Fraunbergern, Auer von Prennbergs, Notthaffts von Wernberg oder den Frh.en von → Abensberg, Törring, Hoheneck, Puchbeck und Parsberg. Im 16. Jh. griffen sie bei der Wahl ihrer Ehepartner weiter über den Bereich des Bayerischen Waldes hinaus und vereinigten sich u. a. mit den Gf.en von → Ortenburg oder den Frh.en von Maxlrain; eine eingehende Erforschung der D.er Heiratspolitik bleibt freilich weiteren wissenschaftlichen Arbeiten vorbehalten.
Quellen
Braunmüller, Benedikt: Monumenta Windbergensia, Tl. 1: Traditiones, in: Verhandlungen des historischen Vereines für Niederbayern 23 (1884) S. 137-179. – Dallmeier, Martin/Franz, Monika Ruth: Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Kurbayern Hofkammer Hofanlagsbuchhaltung, München 1992 (Bayerische Archivinventare, 44). – Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern. Abt. I: Altbayern vom Frühmittelalter bis 1800, Bd. 2: Altbayern von 1180 bis 1550, bearb. von Karl-Ludwig Ay, München 1977; Bd. 3: Altbayern von 1550-1651, bearb. von Walter Ziegler, München 1992. – Frank, Hans: Stadtarchiv Cham, Bd. 1: Urkunden, München 1964 (Bayerische Archivinventare, 25). – Hausmann, Friedrich: Archiv der Grafen zu Ortenburg. Urkunden der Familie und Grafschaft Ortenburg (in Tambach und München), Bd. 1: 1142-1400, Neustadt an der Aisch 1984 (Bayerische Archivinventare, 42). – Hopfenmüller, Friedrich: Das Ankunftsbuch des Klosters Windberg, München 1992. – Wiguleus Hund, Bayrisch Stammenbuch, 2 Teile, Ingolstadt 1598. – Ksoll-Marcon, Margit/Hörner Manfred: Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht, Bd. 7: Buchstabe D, München 2001 (Bayerische Archivinventare, 50/7). – Lerchenfeld, Gustav Freiherr von: Die altbaierischen landständischen Freibriefe mit den Landesfreiheitserklärungen, München 1853. – Lori, Johann Georg: Sammlung des baierischen Kreisrechts, München 1764. – Lori, Johann Georg: Sammlung des baierischen Bergrechts, München 1764. – Monumenta Boica, München 1763 ff. – Mutzbauer, Otto: Die Urkunden des Archivs der Grafen von Tattenbach, München 1967 (Bayerische Archivinventare, 28). – Zeumer, Karl: Quellen zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, 2. Aufl., Tübingen 1913.
Literatur
Bauer, Kurt: Der Prozeß um den Degenberg und andere Güter, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung 110 (2009) S. 247-260. – Bosl, Karl: Die Geschichte der Repräsentation in Bayern. Landständische Bewegung, Landständische Verfassung, Landesausschuß und altständische Gesellschaft, München 1974 (Repräsentation und Parlamentarismus in Bayern vom 13. bis zum 20. Jahrhundert, 1). – Burkhardt, Manfred: Regen. Landgerichte Zwiesel und Regen, Pfleggericht Weißenstein, München 1975 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,34). – Euler, Friedrich W., Wandlungen des Konnubiums im Adel des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Deutscher Adel 1430-1555. Büdinger Vorträge 1963, hg. von Hellmuth Rössler, Darmstadt 1965 (Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit, 1), S. 58-94. – Fendl, Josef: Schwarzach am Wald. Ein Heimatbuch, Schwarzach 1996. – Freundorfer, Wolfgang: Straubing. Landgericht, Rentkastenamt und Stadt, München 1974 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,32). – Gattinger, Karl: Bier und Landesherrschaft. Das Weißbiermonopol der Wittelsbacher unter Maximilian I. von Bayern, München 2007. – Gröber, Karl: Bezirksamt Regen, München 1928 (Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, 19). – Gröber, Karl: Bezirksamt Viechtach, München 1926 (Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, 15). – Hartmann, Peter Claus: Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). Strukturen, Geschichte und Bedeutung im Rahmen der Kreisverfassung und der allgemeinen institutionellen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches, Berlin 1997. – Holzfurtner, Ludwig/Piendl, Max: Mitterfels. Die Pfleggerichte Mitterfels und Schwarzach und die Herrschaften Falkenstein, Brennberg und Siegenstein, München 2002 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,62). – Keim, Josef: Ausklang der Geschichte der Degenberger, in: Jahresbericht des historischen Vereins für Straubing und Umgebung 64 (1961) S. 47-60. – Krey, Hans-Josef: Herrschaftskrisen und Landeseinheit. Die Straubinger und Münchner Landstände unter Herzog Albrecht IV. von Bayern-München, Aachen 2005 (Berichte aus der Geschichtswissenschaft). – Lieberich, Heinz: Landherren und Landleute. Zur politischen Führungsschicht Baierns im Spätmittelalter, München 1964 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, 63). – Mader, Felix: Stadt Straubing, München 1921 (Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, 6). – Oswald, Gotthard: Die Degenberger 996-1602. Ein Beitrag zur Geschichte der großen Rittergeschlechter des Bayerischen Waldes, Schwarzach 1931. – Penzkofer, Rudolf: Das Landgericht Viechtach und das Pfleggericht Linden, München 1968 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,18). – Piendl, Max: Das Landgericht Kötzting, München 1953 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,5). – Riedenauer, Erwin: Das Herzogtum Bayern und die kaiserlichen Standeserhebungen des späten Mittelalters. Zur Frage einer habsburgischen Adelspolitik im Reich, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 36 (1973) S. 600-644. – Rohrmayr, Hanns: Häusergeschichte der Stadt Straubing, Straubing 1961. – Schnurrer, Ludwig: Urkundenwesen, Kanzlei und Regierungssystem der Herzöge von Niederbayern 1255-1340, Kallmünz 1972 (Münchener Historische Studien, Abt.: Geschichtliche Hilfswissenschaften, 8). – Volkert, Wilhelm: Staat und Gesellschaft, Tl. 1: Bis 1500, in: Handbuch der Bayerischen Geschichte, Bd. 2: Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, hg. von Andreas Kraus, 2. Aufl., München 1988, S. 535-624. – Winkler, Ulrich: Zur Geschichte der Goldwäscherei und des Bergbaues im Inneren Bayerischen Wald in der Zeit der Degenberger (1300-1602), in: Der Bayerische Wald 26,2 (1991) S. 18-22.