CRIECHINGEN
I.
1617 wurde C. zur Reichsgft. erhoben. Sie lag im Niedgau, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dt.-frz. Sprachgrenze, und war eng verzahnt mit der bfl. metzischen Vogteiherrschaft Homburg/St. Avold, der zunächst finstingischen und dann luxemburgischen Herrschaft Bolchen (Boulay-Moselle) und der früheren Finstinger Herrschaft Falkenberg (Faulquemont). Sie setzte sich aus folgenden Teilen zusammen: Der namensgebende Herrschaftssitz, Burg und Dorf C., war ein Burglehen von Falkenberg. Die Vogteiherrschaft Tetingen (Téting) rührte von der Abtei St. Avold. Auch die übrigen Bestandteile waren kein freies Eigen. Freilich scheint die Lehensbindung teilw. erloschen gewesen zu sein. So im Fall der ehem. Warsberger Dörfer Dentingen, Kuhmen, Momersdorf und Niederwiese östlich von Bolchen, der Herrschaften Büdingen (Biding) und Steinbiedersdorf (Bistroff) südlich von St. Avold, wohl allesamt ursprgl. bfl. metzische Lehen.
Der übrige Besitz verteilte sich in der Hauptsache auf vier Lehenshöfe: Lehen der Ebf.e von Trier waren die Anteile an der Ganerbschaft Dagstuhl und der Herrschaft Lösenich, Lehen der Bf.e von Metz waren die Burgen Püttlingen im Köllertal, Bacourt und Helflingen. Lothringisches Lehen waren die Burgen Dorsweiler und → Homburg a.d. Kanner und der Anteil an Forbach. Luxemburgische Lehen waren Burg und Herrschaft Pittingen sowie der Anteil an Scharfbillig.
II.
Eine C.er Hofhaltung gab es nach jetzigem Kenntnisstand nicht, sondern nur einen C.er Haushalt. Inwiefern dieser Haushalt in der zweiten Hälfte des 16. Jhs und im 17. Jh. auch repräsentative Züge trug, wird erst eine gründliche Auswertung der Rechnungen und Korrespondenzen aus diesem Zeitraum zeigen können.
Dieser Haushalt beschäftigte 1471 in → C. vier Knechte, einen Wächter, zwei Mägde, einen Knaben, einen Küchenknaben, einen Keller und einen weiteren Bediensteten, 1547 erscheint in den Rechnungen in etwa dass. Personal (die Homburger Haushaltung ist in diesen Rechnungen nicht enthalten).