CRIECHINGEN
I.
Nach dem im Saulnois gelegenen Dorsweiler (Torcheville, dép. Moselle) nannten sich im 13. Jh. Lehensleute der Gf.en von Zweibrükken-Mörsberg (Morimont). 1255 wird erwähnt Joffridus de Morsperch, miles, dictus de Dorswilre. Anfang des 14. Jhs erwarben diese Herren von Dorsweiler das 25 km entfernte C. im Niedgau (Créhange, dép. Moselle). Diese Erwerbung führte bereits in der folgenden Generation zur Bildung einer Criechinger Linie. Der Zweig zu Dorsweiler starb noch im 14. Jh. im Mannesstamm aus. Bereits einige Jahre zuvor, zwischen 1352 und 1358, war die Burg Dorsweiler zerstört worden. Sie wurde nie wieder aufgebaut und der Name kam bei der Familie außer Gebrauch. Im ausgehenden 15. Jh. hat dann Johann IV. von C. in seinen Aufzeichnungen zur Familiengeschichte Dorsweiler als den »ursprgl.« Name des Geschlechts bes. hervorgehoben. Diese Rückbesinnung mag dazu beigetragen haben, daß seit der Mitte des 16. Jhs Dorsweiler in der Titulatur der Herren von C. bisweilen wieder an erster Stelle erscheint.
II.
Im 17. Jh. galten die Gf.en und Herren von C. als das meistbegüterte Geschlecht in Lothringen und im Westrich. Sie besaßen Lehen des Ebm.s Trier (Dagstuhl, Lösenich), des Bm.s Metz (Vogteirechte des Kl.s St. Avold, Püttlingen im Köllertal), des Hzm.s Lothringen (Dorsweiler, → Homburg a.d. Kanner, Château-Bréhain), des Hzm.s Luxemburg (Pittingen), der Gf.en von Saarbrücken (Forbach) und der Herren von → Finstingen (C.). Eigengut ist dagegen nicht zweifelsfrei nachweisbar. 1617 wurde Peter-Ernst von C. vom Ks. in den Reichsgf.enstand erhoben.
Die Herren von C. haben zahlr. Domherren von Trier gestellt, darüber hinaus aber in der Reichskirche keine Rolle gespielt.
III.
Der Wappenschild der Herren von C. zeigt in Silber einen roten Balken (erster Beleg: Siegel aus dem Jahr 1289). Nachdem unter Johann IV. Postumus die gesamte Herrschaft Pittingen an die Familie gekommen war, quartierten sie ihr Wappen mit der von Pittingen. Die Herren von Pittingen führten in Rot ein goldenes Ankerkreuz. Diese Quartierung beschränkte sich aber offenbar bis ins 16. Jh. auf den Schild des Regenten. Als Helmzier führten sie seit dem späten 14. Jh. in der Regel einen Flug.
Erhalten haben sich Grabdenkmäler der Familie in → Homburg a.d. Kanner (Antoniuskapelle), C. (Pfarrkirche), Münster (Stiftskirche St. Nikolaus) und Trier (Liebfrauendom); weitere Gräber befanden sich in Metz (St. Maximin) und Sierck (Abteikirche Marienfloß). Die Grabmäler in Homburg aus dem 16. Jh. (Wirich von C., seine Frau Antonia und seine Schwiegertochter Anna) entstammen der Werkstatt des Trierer Steinmetzen Hans Bildauer.
Inwieweit die Errichtung der Burgen Dorsweiler und C. auf die C.er selbst zurückgeht, bleibt ungewiß. Nach jetzigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem Schloß in → Homburg a.d. Kanner (1560/74) um den einzigen Repräsentationsbau der Familie.
Im ausgehenden 15. Jh. hat Johann IV. von C. selbst Aufzeichnungen zur Geschichte seiner Familie angelegt.
IV.
Die Herren von Dorsweiler werden zuerst faßbar als Lehensleute der Gf.en von Zweibrücken, die die Herrschaft Mörsberg (Morimont) im Saulnois von den Hzg.en von Lothringen zu Lehen trugen. Im Rahmen des lothringisch-zweibrückischen Besitztausches von 1297 kam Mörsberg unter direkte hzgl. Lehensherrschaft. Auf welchem Weg die Herren von Dorsweiler Anfang des 14. Jhs C. erworben haben, bleibt unklar. Auf → C. saßen im 13. Jh. Burgmannen der Herren von → Finstingen, die zum Dienst auf der nahe gelegenen Burg Falkenberg verpflichtet waren. Die Herren von → Finstingen haben dann auch nachweislich bis ins 15. Jh. die Lehenshoheit über C. ausgeübt.
Die Ausbildung einer Dorsweiler und einer Criechinger Linie im 14. Jh. kam nach nur zwei Generationen mit dem söhnelosen Tod Perrins von Dorsweiler (um 1371) zu einem frühzeitigen Ende. Während dieser Zeit verfügten die Criechinger weiterhin über einen Anteil am Stammsitz Dorsweiler. Derjenige Teil des Dorsweiler Besitzes, der durch Heirat an die Herren von Bacourt gelangt war, konnte durch eine Erbheirat Johanns IV. von C. wieder zurückgewonnen werden. Noch einmal deutet sich im späten 14. und im frühen 15. Jh., als mehrere Brüder heirateten, die Möglichkeit einer Teilung an, die aus Mangel an Nachkommen aber ausblieb. Obwohl es mittlerweile üblich geworden war, immer nur einen Sohn zu verheiraten, kam es im 16. Jh. nach dem Tod Johanns V. doch zu einer Teilung. Zunächst hatte Georg I. die Nachfolge seines Vaters angetreten, aber der nachgeborene Wirich trat von seinem Stand als Trierer Domherr zurück und setzte eine Kette von Erbauseinandersetzungen in Gang, die über verschiedene Teilungen in den Jahren 1542, 1560/62 und 1588 schließlich zur Etablierung zweier Linien führte: Die ältere, von Georg ausgehende Linie, erhielt neben Pittingen und Bacourt die Herrschaft C. in der Ausdehnung der späteren Gft. Der jüngeren, von Wirich ausgehenden Linie wurden Homburg und Château-Bréhain sowie die Hälfte von Burg und Dorf → C. zugeteilt. Diese Teilung wurde beibehalten, nachdem Peter Ernst II., der Enkel Georgs I., 1617 in den Reichsgf.enstand erhoben und diese Würde auf die gesamte Familie ausgedehnt worden war. 1681 ist mit Johann-Ludwig zunächst die ältere, 1697 mit Maximilian-Ernst auch die jüngere Linie im Mannesstamm ausgestorben.
Der kontinuierliche Besitzzuwachs war das Ergebnis einer erfolgreichen Heiratspolitik. Auf diesem Wege gelangten im 13. Jh. Teile des Warsberger Erbes, im 14. Jh. die Herrschaften → Homburg a.d. Kanner, Püttlingen im Köllertal und Pittingen sowie Anteile an Forbach und der Ganerbschaft Dagstuhl, im 15. Jh. die Herrschaft Bacourt und Anteile an Château-Bréhain sowie der Herrschaft Lösenich, im 16. Jh. Anteile an der Pfandherrschaft Saaralben an die Herren von C.
Johann IV. von C. schloß sich nach 1477 der Revolte von Teilen des luxemburgischen Lehensadels gegen die Übernahme des Hzm.s durch die Habsburger an. Deshalb wurde seine luxemburgische Lehensherrschaft Pittingen von Maximilian wg. Felonie eingezogen und den Mgf.en von Baden übertragen. 1503 erhielt er nur die Hälfte wieder zurück (1556 erfolgte eine abschließende Teilung mit den Mgf.en). Nicht nur in seinen luxemburgischen, sondern auch seinen kurtrierischen Besitzungen war er gegenüber den habsburgischen Parteigängern ins Hintertreffen geraten. In dieser schwierigen Situation begann er mit der Ordnung des eigenen Hausarchivs und Aufzeichnungen zur Besitz- und Familiengeschichte.
Quellen
Die grundlegende Arbeit von Victor Chatelain stützt sich in der Hauptsache auf die Archives de la Maison Mohr de Waldt (Archives Reinach) im Luxemburger Nationalarchiv. Der überlieferte Bestand des ehemaligen Criechinger Hausarchivs wurde erst in den Jahren 1906-1913 aus dem Erbe der Grafen von Wied zu Runkel für das Metzer Bezirksarchiv erworben und war daher Chatelain noch nicht bekannt. Es bildet heute die Unterserie 10 F (Fonds de Créhange) des Departementalarchivs in Metz. – Archives de Betzdorf et Schuttbourg, bearb. von Nicolas van Werveke, Luxemburg 1908 (Publications de la Section Historique de l'Institut Grand-Ducal de Luxembourg, 55). – Chartes de la famille de Reinach déposées aux Archives du Grand-Duché de Luxembourg, 2 Bde, bearb. von F.X. Würth-Paquet, Luxemburg 1877/79 (Publications de la Section Historique de l'Institut Grand-Ducal de Luxembourg, 33). – Gritzner, Erich: Drei Lothringer Weistümer aus dem 14. und 16. Jh., in: Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde 20 (1908) S. 423-441. – Table chronologique des chartes et diplômes relatifs à l'histoire de l'ancien […] duché de Luxembourg et comté de Chiny, 1198-1506, bearb. von F.X. Würth-Paquet, Luxemburg 1870-1882 (Publications de la Section Historique de l'Institut Grand-Ducal de Luxembourg, 25, 26, 30, 31, 32, 34, 35).
Literatur
Die alten Territorien des Bezirkes Lothringen nach dem Stande vom 1. Januar 1648, 2 Tle, Straßburg 1898/1909 (Statistische Mittheilungen über Elsaß-Lothringen, 28/30). – Boulangé, L.: Créhange, in: Mémoires de l'Académie de Metz (1853) S. 301-338. – Chatelain, Victor: Histoire du comté de Créhange, in: Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde 3 (1891) S. 175-231; 4,2 (1892) S. 66-115; 5,3 (1893) S. 92-138. – Cuny, Franz: Reformation und Gegenreformation im Bereiche des früheren Archipresbyterates Bockenheim, Bd. 1: Das Archipresbyterat Bokkenheim in der Vorreformationszeit, Metz 1937. – Hardt, M.: Burgfrieden von Uren und Felz. Ein diplomatischer Beitrag zur Untersuchung luxemburgischer Urkunden, in: Publications de la Section Historique de l'Institut Grand-Ducal de Luxembourg 7 (1851) S. 1-26. – Müller, Jacob: Die Prozesse der Freiherrn von Kriechingen gegen ihre Untertanen in Püttlingen, in: Saarheimat 22,2 (1978) S. 31-40. – Müller, Jacob: Die Geschichte der Herrschaft Püttlingen bei Saarbrücken, Püttlingen 1990 (Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde, 24). – Plassiart, A.: Les seigneurs de Meilbourg, Metz 1950 (Région de Thionville. Etudes historiques, 13). – Touba, J.: Die vormals Krieching'schen Dörfer Dentingen, Momersdorf und Niederwiese, Forbach 1909