Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CASTELL

B. Castell

I.

In salischer und staufischer Zeit waren die Herren und Gf.en von C. im Raum zwischen Main und Steigerwald die maßgebliche Dynastie und können insoweit auch in vielen Positionen zumindest als mittelbare Nachfolger der Mattonen gelten. Freilich handelte es sich bei der hernach so bezeichneten Gft. nicht um eine Gft. im alten Sinn. Um die Mitte des 13. Jh.s, zu einer Zeit, zu der bereits erste Erosionserscheinungen zu erkennen sind, reichten die gfl. Güter und Rechte im wesentlichen von Gerolzhofen im N bis nach Scheinfeld und Markbreit im S sowie vom Westrand des Steigerwalds im O bis nach Würzburg im W, allerdings ohne in diesen Grenzen ein auch nur annähernd geschlossenes Territorium zu bilden. Im einzelnen umfaßte die C.er Herrschaft am Ende des HochMAs ortsherrliche Rechte in etwa fünfzig Dörfern, Weilern und Städten, darunter neben C. und → Rüdenhausen v.a. Großlangheim, Iphofen, Marktbreit, Prichsenstadt, → Schwarzach und Volkach (Kr. Kitzingen). Als Herren der Zenten von Großlangheim, Burghaslach (Kr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) und → Schwarzach hatten die Gf.en hochgerichtliche Befugnisse über die Gemarkungen ihrer eigenen Vogteiorte hinaus. Weiterhin zählten zu ihrem Besitz mehrere Burgen und Schlösser, namentlich die beiden Sitze über C. und die Hallburg bei Volkach am Main, zu der spätestens seit dem 14. Jh. auch ein Flußzoll gehörte. Hinzu kommen zahlr. Kirchenpatronate, Zehntrechte und vielerlei Einkünfte, außerdem Vogtei- respektive Schirmrechte über das Zisterzienserkl. Ebrach (Kr. Bamberg), über die Benediktinerabtei Münsterschwarzach, über Güter des Würzburger Stifts St. Johannes (Haug) im Gramschatzer Wald sowie das Geleit auf der Straße zwischen Würzburg und Bamberg. Zu wesentlichen Teilen bestand die Herrschaft spätestens seit dem 13. Jh. aus Würzburger Lehen; das Vasallitätsverhältnis zu Würzburg ist indes schon seit 1175 bezeugt. Bei den meisten dieser Lehen dürfte es sich um einstiges C.er Eigengut gehandelt haben.

Bemerkenswert ist namentlich der Lehnhof, den die Gf.en selbst regierten, und die große Zahl von Aktivlehen, die sie weit über ihr eigtl. Herrschaftsgebiet hinaus zu vergeben hatten; das älteste C.er Lehnregister von 1376 verzeichnet nahezu alle Familien des Ritteradels, die im weiten Umkreis Rang und Namen hatten – darunter die Seinsheim, → Schwarzenberg, Seckendorff, Crailsheim, Berlichingen etc. –, und bietet daher ein getreues Spiegelbild von der hochma. Bedeutung des gfl. Hauses, die insoweit alle Krisen des späten MAs überdauerte und bis zum Ende des Alten Reiches währte. Die reichsständische Qualität der Gft. C. wird in der Reichsmatrikel von 1521 erstmals manifest und hatte im Verband des fränkischen Reichskreises und der Korporation der fränkischen Reichsgf.en bis zur Mediatisierung 1806 Bestand.

II.

Über den Hof der Gf.en von C. liegen nur verstreute Einzelnachrichten vor. Dafür, daß er im Übergang vom hohen zum späten Mittealter eine Blüte erlebte, gibt es allerdings mancherlei Indizien. Vom 14. bis ins 16. Jh. hingegen vermochte er wohl nur wenig Glanz zu entfalten, und in der frühen Neuzeit orientierte man sich, wenngleich mit aus wirtschaftlichen Gründen gebotener Bescheidenheit, ganz zweifellos an den zeitüblichen Standards. Gewöhnlicher Aufenthaltsort des (der) gfl. Hofs (Höfe) waren im MA die Burgen auf dem Herrenberg (Unterschloß) und dem Schloßberg (Oberschloß) über C., das Unterschloß natürlich nur bis zu seiner pfandweisen Abtretung an die Bgf.en von Nürnberg 1328; daneben residierte man bis ins dritte Jahrzehnt des 14. Jh.s gelegentlich wohl auch auf der Hallburg nahe Volkach. → Rüdenhausen und → Remlingen wurden erst um die Mitte des 16. Jh. castellische Res.orte.

Während des 13. Jh.s sind vielfach gfl. Ministerialen bezeugt, und seit der Mitte des 13. Jh.s lassen sich auch die klassischen Hofämter nachweisen, der Truchseß (1244), der Marschall (1254), der Kämmerer (1258) und der Schenk (1270). Alle diese Funktionen waren mit ritterlichen Vasallen besetzt und offenbar mit Amtslehen verknüpft, jedoch erlangte nur das in der Familie von Wiesentheid erbliche Truchsessenamt eine größere Bedeutung, indem seine Inhaber schon früh mit konkreten Aufgaben in der herrschaftlichen Verwaltung betraut waren. Vögte zu C. kennt man seit 1240, und seit der Mitte des 13. Jh. treten auch die ersten gfl. Notare (1250) und Kapläne (1258) in Erscheinung; im Teilungsvertrag der Gf.en Rupert VII. und Hermann III. von 1311 ist eigens vermerkt, daß her Nycla, der chapplan, […] diese hantfest geschriben hat. Später finden hie und da das auch anderwärts übliche Haus- und Verwaltungspersonal sowie Türmer, Wächter und Knechte aller Art Erwähnung. Aus dem Jahr 1551 ist ein Revers mit den Dienstpflichten des gfl. Amtmanns überliefert; zur gleichen Zeit war auch ein paedagogus zur Ausbildung der Gf.en Friedrich und Heinrich angestellt. 1572 bestand die Dienerschaft auf dem C.er Oberschloß aus Amtmann, Sekretär, (Boten-) Reiter, Stallbub, Keller, Bäkker, Koch, Küchenbub, Torwart, Hausknecht, Rüdenknecht, Hundsbub, Jäger, Burgvogt, Beschließerin, Forstknecht, Kammerknecht und Schreiber; 1607 ist überdies ein Zwerglein bezeugt, das vermutlich als Hofnarr fungierte. In → Rüdenhausen gab es 1649/56 einen Kanzleidirektor, in → Remlingen 1638 eine Regierungskanzlei.

Seit der Mitte des 16. Jh.s sind allerlei Testamente, Inventare, Verzeichnisse und Rechnungen hinsichtlich der Haus- und Hofhaltung sowie herrschaftlicher Bau- und Umbaumaßnahmen überliefert, darunter eine Hofwochenrechnung und ein Futterzettel aus der Zeit Gf. Wolfgangs I. (gest. 1546) mit vielen interessanten Namen. Die Reihe der Kanzlei- und Amtsordnungen setzt um 1600 ein, und von 1628 dat. eine Ordnung, wie der Keller im Schloß zu → Rüdenhausen bei der täglichen Verteilung von Wein, Bier und Brot zu verfahren hatte.

Die gfl. Wirtschaft unterschied sich wohl nur unwesentlich von der ritteradliger Geschlechter. Der tägliche Bedarf an Nahrungsmitteln wurde durch die Eigenwirtschaftsbetriebe (Bauhöfe) mit ihren Äckern und Weinbergen an den jeweiligen Res.orten gedeckt sowie aus den vielerlei Naturalabgaben der Hintersassen bzw. Untertanen. Dinge des gehobenen Bedarf bezog man offenbar vorzugsweise aus Nürnberg, wie etwa 1637 eine Lieferung Pelze. 1613 ist auf dem Oberen Schloß in C. eine Apotheke bezeugt, eine weitere seit dem Ende des 17. Jh.s in → Rüdenhausen; ein Jude findet in C. 1680 Erwähnung. Von eigtl. Hofhandwerkern ist nichts bekannt; bei Bedarf beauftragte man Künstler aus der näheren und weiteren Umgebung. Der bibliophile Sammler Gf. Heinrich IV. (gest. 1595) ließ seine Bücher in Frankreich und Italien binden.

Johann Christian Lünig (Theatrum ceremoniale historico-politicum, 1719/21) überliefert das Zeremoniell, wie es in C. vom 16. bis ins 18. Jh. bei Belehnungen üblich war: Nach eingetretenem Herrn- oder Mannfall bat der Vasall um Erneuerung seines Lehens und wurde auf einen bestimmten Termin einbestellt. Die Nacht zuvor nahm er in einem Wirtshaus des Dorfs Quartier und tat dem Gf.en seine Ankunft kund. Am nächsten Vormittag holte in der Sekretär aufs Schloß, wo der Hofmeister unten an der Stiege zum Empfang bereit stand, ihn hinauf zum Lehnpropst begleitete und schließlich zu dem im Belehnungszimmer stehend wartenden Gf.en führte. Dort las der Sekretär aus dem Lehnbuch den Lehnseid vor, den der Vasall mit aufgereckten Fingern nachsprach. Es folgten der Austausch von Dank und Beglückwünschung sowie die Einladung an die herrschaftliche Tafel, zu der der Vasall das gfl. Frauenzimmer zu führen die Ehre hatte, und schließlich nach Entrichtung der fälligen Gebühren der Abschied. In der Regel wurden die Vasallen geduzt, in einzelnen Fällen pflegte man jedoch das Ihrzen. Aus dem Jahr 1679 existiert eine Beschreibung des Empfangs der frischangetrauten Gemahlin Gf. Friedrich Magnus' durch die Untertanen in → Remlingen und anderen Orten der Gft. Nachrichten über C.er Bücherbesitz setzen mit Gf. Wolfgang I. (gest. 1546) ein und erreichen bereits in der nächsten Generation mit dem Bücherliebhaber Heinrich IV. einen ersten Höhepunkt. Seit der Mitte des 16. Jh.s entstanden auch die ersten Werke der castellischen Historiographie, von Hieronymus Ziegler (1548), Paulus Papius (1605) und anderen.