Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CASTELL

A. Castell

I.

Der für das Haus C. namengebende Ort liegt am nordwestlichen Rand des Steigerwalds, zu Füßen einer frühma. Wallanlage und zweier hoch- bzw. spätma. Burgen. Der mutmaßliche Spitzenahn Robbrath tritt 1057 und 1069 in Erscheinung, der ganz zweifelsfrei hierher gehörige Rupreht de Castello 1091. Im ersten Drittel des 12. Jh.s begegnen Vertreter des Hauses gelegentlich unter dem Namen de Titenheim (Deutenheim, Sugenheim, Kr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim). Die seit dem frühen 17. Jh. vielfach erörterte Frage einer Abstammung der Gf.en C. von dem bis ins 10. Jh. zwischen Main und Steigerwald maßgeblichen, mit den Karolingern verschwägerten Gf.engeschlecht der Mattonen, hat zwar das eine oder andere besitzgeschichtliche Argument für sich, dürfte aber angesichts eines Zeitraums von mehr als hundert Jahren zwischen dem Verschwinden der einen aus der urkundlichen Überlieferung und dem Auftauchen der anderen wohl eher zu verneinen sein.

II.

Bis zum Ende des 12. Jh.s treten Angehörige des Hauses C. durchweg als laici libere conditionis, liberi homines, liberi oder mit entspr. Standesbezeichnungen auf. Der Gf.entitel ist erstmals 1202 bezeugt, die Erhebung in den (bayerischen) Fs.enstand nach dem Recht der Erstgeburt erfolgte 1901. Seit 1228 legitimierten sich die jeweils regierenden Gf.en zu C. wiederholt Dei gratia. Ihre Herrschaft basierte zunächst offenbar überwiegend auf Eigengut, das allerdings im Lauf des späten MAs großenteils unter würzburgische Lehnshoheit geriet. Daneben bestanden auch Lehnsverhältnisse zu den Bf.en von Bamberg, den Bgf.en von Nürnberg bzw. den Mgf.en von Ansbach, zu den Pfgf.en bei Rhein, den Fs.äbten von Fulda und zum dt. Kg. respektive römischen Ks. Bis in die Mitte des 12. Jh. begegnen die C. so gut wie ausschließlich in den Zeugenreihen würzburgischer Bf.surkk., und soweit sie sich am Kg.shof nachweisen lassen, gehörten sie beinahe immer zum Gefolge der Würzburger Oberhirten, in der Zeit Rudolfs von Habsburg auch zu dem der Bgf.en von Nürnberg. Allein unter Heinrich (VII.) ist eigenständige Kg.snähe zu beobachten. Für das 14. und 15. Jh. läßt sich der Besuch kgl. Hoftage nur gelegentlich nachweisen. Von alters her und bis zum Ende des Alten Reiches versahen die Gf.en am bfl. Hof zu Würzburg das erbliche Oberschenkenamt (bezeugt seit 1319), woraus einmal mehr ihre Zugehörigkeit zum Kreis der bedeutendsten Hochstiftsvasallen und zu den vornehmsten Dynasten Frankens erhellt. Eine 1686 erlangte Anwartschaft auf das Erbschenkenamt des Reiches ließ sich nach dem tatsächlichen Aussterben der Schenken von → Limpurg nicht realisieren.

Um die Mitte des 14. Jh. bekleideten Gf. Hermann von C. (gest. 1363) und sein jüngerer Bruder Friedrich (gest. 1379) das Amt des Richters am ksl. Landgericht des Bgf.tums Nürnberg. Wilhelm (gest. 1479) diente dem Kfs.en von Brandenburg als Rat und amtierte 1433 als Pfleger des Hochstifts Würzburg. Während des 16. und 17. Jh.s standen C.er Gf.en wiederholt in brandenburg-ansbachischen und -bayreuthischen sowie in württ. Diensten, außerdem im 16. Jh. in sächsischen (Konrad, gest. 1577), im 17. Jh. in kurpfälzischen (Wolfgang Dietrich, gest. 1709) und ksl. Diensten (Friedrich Magnus, gest. 1717). Vielfach waren sie Direktoren des fränkischen Reichsgf.enkollegiums. Domherrenpfründen und Dignitäten erlangten C.er Agnaten vom 13. bis ins 16. Jh. mehrfach in Würzburg und Bamberg, daneben je einmal in Straßburg (Mitte 15. Jh.) und Speyer (erste Hälfte 16. Jh.). Ob auch der Würzburger Bf. Rupert (1105/06) zur Familie gehört, läßt sich weder positiv noch negativ entscheiden.

III.

Das seit 1224 bezeugte und stets in dieser Form geführte Wappen des Hauses C. zeigt einen von Rot und Silber gevierten Schild. Den Helm bekrönt ein mit einem Pfauenstoß besteckter, in sechs Plätze geteilter Turnierhut in den verwechselten Farben Rot und Silber. Seit dem Barock trat an die Stelle von Helm und Helmzier gewöhnlich eine geschlossene Krone. Zu sehen ist dieses Wappen an und in vielen Gebäuden der einstigen Gft. C. sowie auf zahlr. epigraphischen Denkmälern in Franken und darüber hinaus. Eine größere Zahl castellischer Epitaphien, darunter solche von der Vogelsburg, ist in der evangelischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in → Rüdenhausen versammelt. Als Teil eines Stifterbilds über dem Portal der St. Antonius-Kapelle in Großlangheim (Kr. Kitzingen) ist das C.er Wappen mit jenen der Hzg.e von Teck, der Herren von → Hohenlohe und der Gf.en von → Montfort als Ahnenprobe in einem Schild vereinigt (14. Jh.).

Die ältesten Begräbnisse C.er Gf.en sind für die Mitte des 13. Jh.s im Zisterzienserinnen-Kl. Maidbronn (Rimpar, Kr. Würzburg) nachzuweisen. Im späteren 13. und im 14. Jh. fanden mehrere Angehörige des Hauses ihre letzte Ruhe in dem 1282 von Gf. Hermann gestifteten Karmelitenkl. auf der Vogelsburg nahe Volkach am Main (Kr. Kitzingen), und um die Wende vom 15. zum 16. Jh. erfolgten wenigstens vier Bestattungen im Augustiner-Chorherrenstift Birklingen (Iphofen, Kr. Kitzingen), nicht weit von C. Eine C.er Sepultur bei den Benediktinern in Münsterschwarzach (Kr Kitzingen) ist nur chronikalisch bezeugt und in ihrer Bedeutung schwer einzuschätzen. Ihre zweifellos wichtigste Grablege hatten die Gf.en von C. im Laienchor der Zisterzienser-Kl.kirche in Ebrach (Kr. Bamberg); wiewohl auch dort über die Dichte der Belegung im einzelnen nichts bekannt ist, scheint es sich doch um eine starke, bis in die Zeit der Reformation gepflegte Tradition gehandelt zu haben. Danach waren die evangelischen Pfarrkirchen der Res.orte → Remlingen, → Rüdenhausen (seit 1562) und C. die bevorzugten Grablegen.

IV.

Wiewohl das Haus C. in älterer Zeit nicht ungewöhnlich personenstark war, kam es durch die Jh.e doch immer wieder zu Teilungen. Die erste überlieferte geschah um 1220/25 zwischen den Brüdern Rupert VI. und Ludwig II.; aus ihr ging zwar keine zweite Linie hervor, jedoch fielen nach Ludwigs frühem Tod 1230 namhafte Güter und Rechte an das Hochstift Würzburg. Eine weitere Teilung vereinbarten um 1266 die Brüder Heinrich I. und Hermann II. Die von Heinrich abstammende Unterschlösser Linie (auf dem C.er Herrenberg) erlosch bereits zwei Generationen später mit Hermann III. bzw. dessen früh verstorbenem Sohn Friedrich IV. (gest. 1325), wobei wiederum Besitz verlorenging, diesmal an die Bgf.en von Nürnberg. Die Nachkommenschaft Hermanns II. (Oberschlösser Linie auf dem C.er Schloßberg) blüht noch heute. Mitte des 15. Jh. drohte auch sie auszusterben und überdauerte nur, indem Friedrich VII. seine Domherrnpfründen in Straßburg und Bamberg resignierte um zu heiraten. Obgleich es in den beiden folgenden Generationen jeweils mehrere Agnaten gab, war der Bestand des Hauses zu Beginn des 16. Jh.s noch einmal gefährdet. Zu einer neuerlichen dauerhaften Teilung und Linienspaltung kam es daher erst 1597. Die damals von Gottfried (gest. 1635) begründete jüngere Linie zu → Rüdenhausen und Wiesenbronn verblühte 1803; die von Wolfgang II. (gest. 1631) begründete ältere Linie zu → Remlingen floriert noch heutigentags in den Zweigen C. und → Rüdenhausen (seit 1773).

Das seit der Mitte des 13. Jh.s bekannte Konnubium der C.er Gf.en weist Verbindungen mit den gfl. und freiständischen Häusern Henneberg, → Oettingen, Ziegenhain, Wildberg, Nürnberg, Diez, Burgau, und → Hohenlohe (mehrfach) auf und ist mithin in jeder Hinsicht standesgemäß und qualitätvoll. Im 14. und 15. Jh. erweiterte sich der Kreis durch Allianzen mit den Teck, Stubenberg (Steiermark), → Nassau-Hadamar, → Helfenstein und → Rieneck. Im 15. Jh. wird der aus Besitzverlusten und der Konkurrenz mit Würzburg resultierende Niedergang auch in den Verschwägerungen bemerkbar: Den Fortbestand des gefährdeten Stammes bewerkstelligte Friedrich VII. mit einer Tochter aus ritteradligem Geschlecht (Reitzenstein, 1464), und unter den Ehen seiner zahlr. Kinder kann nur die Wolfgangs I. (gest. 1546) mit einer Gf.in von → Wertheim als uneingeschränkt standesgemäß gelten. In der nächsten Generation freilich kehrte die alte Qualität zurück mit Verbindungen zu den reichsständischen Häusern Baden-Durlach, → Helfenstein und Schenk von → Limpurg. In der frühen Neuzeit dominierten schließlich Allianzen mit fränkischen und schwäbischen Reichsgf.enfamilien, dazu mit den Hardeck, Zinzendorf, → Ortenburg, → Salm, Rantzau und anderen aus weiter entfernten Landschaften.

Die althergebrachte enge Verbundenheit der Gf.en von C. mit dem Hochstift Würzburg wurde seit dem frühen 13. Jh. zunehmend überlagert von beider Rivalität um die Territorialisierung im Raum zwischen Main und Steigerwald. Darüber hinaus waren die C. in die Konkurrenz zwischen Bamberg und Würzburg sowie zwischen den Dynasten von Lobdeburg und den Gf.en von Henneberg involviert, was nicht allein zur Eskalation latenter und akuter Konflikte mit der Nachbarschaft führte, sondern auch zu innerfamiliären Parteiungen, in deren Folge namhafte Güter und Rechte ganz an Würzburg abgetreten und oder von den Bf.en zu Lehen empfangen werden mußten. Im Sommer 1266 war Heinrich von C. in die Henneberger Niederlage am Mühlberg bei Kitzingen verstrickt und mußte danach für sein Haus weitere Einbußen an Macht und Bedeutung hinnehmen. Ein neuerlicher hennebergisch-castellischer Konflikt mit Würzburg scheint 1283 glimpflich verlaufen zu sein, jedoch zehrten die fortwährenden Auseinandersetzungen mit dem immer mächtiger werdenden geistlichen Nachbarn, gepaart mit internen Differenzen, die C.er Kräfte zunehmend aus. Durch das Erlöschen der Unterschlösser Linie ging 1330 die halbe Gft. an Würzburg verloren, und das Unterschloß samt der halben Herrschaft über den Stammsitz C. fiel infolge Verpfändung an die Bgf.en von Nürnberg; die Rücklösung gelang erst 1680. Bis zur Mitte des 15. Jh.s hatten die wirtschaftliche und generative Situation des Hauses sich derart zugespitzt, daß Gf. Wilhelm 1457 die ganze verbliebene Gft. gegen Zusicherung einer Leibrente in Höhe von 500 fl dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftragen mußte. Als der Mannesstamm schließlich doch überdauerte, gelang es mit der Zeit auch, den Besitzstand wieder zu konsolidieren, wozu u. a. heimgefallene Lehen und erheiratete Gerechtsame beitrugen. Der streng altgläubige Gf. Wolfgang I. (gest. 1546) schickte alle seine Söhne zum Studium nach Ingolstadt, Italien und Frankreich und erlangte für drei von ihnen Domherrenpfründen, jedoch verzichteten nach dem Tod des Vaters alle drei auf geistliche Karrieren, schlossen sich unter dem Schutz des Augsburger Religionsfriedens dem lutherischen Bekenntnis an und führten in ihrer Gft. die württ. Kirchenordnung ein. Brandenburg-Ansbacher und Würzburger Versuche, das kleine Territorium doch noch zu unterwerfen, blieben ohne Erfolg; 1566 bestätigte der Ks. die C.er Reichsstandschaft ausdrücklich, und die Zugehörigkeit zum fränkischen Reichskreis und Reichsgf.enkollegium gewährleistete die Eigenständigkeit der Gft. bis zur Mediatisierung durch Bayern i.J. 1806.

Quellen

Fürstlich Castell'sches Archiv, Castell (Kr. Kitzingen); darüber hinaus gibt es Casteller Betreffe vor allem in den bayerischen Staatsarchiven Würzburg, Nürnberg und Bamberg. – Wittmann, Pius: Monumenta Castellana. Urkundenbuch zur Geschichte des fränkischen Dynastengeschlechtes der Grafen und Herren zu Castell 1057-1546, München 1890. – Goez, Elke: Codex Diplomaticus Ebracensis. Die Urkunden der Zisterze Ebrach 1127-1306, 2 Bde., Neustadt an der Aisch 2001 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 3,7).

Andermann, Kurt, und Dohna, Jesko Graf zu: Die Herren und Grafen zu Castell im hohen Mittelalter, in: Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. von Ferdinand Kramer und Wilhelm Störmer, München 2005 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, 20), S. 449-471. – Bachmann, Matthias: Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell, Köln u. a. 2000 (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte, 9). – Böhme, Ernst: Das fränkische Reichsgrafenkollegium im 16. und 17. Jahrhundert, Stuttgart 1989 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abt. Universalgeschichte, 132), S. 66-69. – Castell. Beiträge zur Kultur und Geschichte von Haus und Herrschaft, Castell 1952 (Neujahrsblätter der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 24). – Castell. Landesherrschaft, Burgen, Standesherrschaft, hg. von Otto Meyer und Hellmut Kunstmann, Castell 1979 (Neujahrsblätter der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 37). – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 16: Bayern und Franken, Berlin 1995, Tafel 123-132. – Das Land zwischen Main und Steigerwald im Mittelalter, hg. von Alfred Wendehorst, Erlangen 1998 (Erlanger Forschungen, A 79). – Sperl, August: Castell. Bilder aus der Vergangenheit eines deutschen Dynastengeschlechtes, Stuttgart und Leipzig 1908, ND 1993. – Auf den Spuren der Grafen zu Castell, hg. von Jesko Graf zu Dohna, Castell 2004. – Stammtafel des mediatisierten Hauses Castell, o.O. 1885. – Stein, Friedrich: Geschichte der Grafen und Herren zu Castell von ihrem ersten Auftreten bis zum Beginne der neuen Zeit 1158-1528, Schweinfurt 1892. – Wagner, Heinrich: Miszellen zur Geschichte der Castell im Mittelalter, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 55 (2003) S. 13-29. – Weber, Heinrich: Kitzingen, München 1967 (Historischer Atlas von Bayern. Franken, I,16).