ZIMMERN
I.
Eine »Gft. Z.« im eigtl. Sinn hat es nie gegeben. Bis zu seiner Auflösung 1595 bleibt der Z.'sche Besitz ein »verfassungsrechtlich unfertiges Gebilde« (Bader, Hausgeschichte, S. 123) aus einzelnen Herrschaften, Gütern, Rechten und Ansprüchen. Die Erhebung der Z. in den Gf.enstand 1538 bedeutete zwar eine standespolitische Absicherung der Familie, bot aber keine Handhabe, um die einzelnen Besitzrechte zu einem, gar geschlossenen Territorium zu verdichten. Die Besitzungen verteilten sich auf drei größere, eigenständige Komplexe: (1) die Herrschaft »vor Wald«, d.h. »vor« dem Schwarzwald, am oberen Neckar; (2) die Besitzungen um → Meßkirch und an der oberen Donau und (3) die Pfandschaft Oberndorf.
Die ältesten Güter (faßbar ab 1262) lagen im näheren und weiteren Umfeld der Burg → Herrenzimmern im mittleren Schwarzwald. Infolge der Ehe Werner von Z.s mit Anna von Falkenstein 1288 kamen weitere Güter im unweit gelegenen Seedorf hinzu, das seither einen zweiten Schwerpunkt der Herrschaft »vor Wald« bildete. Eine erste Umschreibung dieser Herrschaft erfolgte 1337 und umfaßte Burg und Städtlein (Herren-)Z. mit Talhausen, Burg und Dorf → Seedorf sowie die Dörfer Winzeln und Hochmössingen. 1343 ist der Studholzzehnt in Bösingen als Mannlehen bezeugt, 1350 auch der Maierhof von Villingendorf. Er wird bereits 1360 verkauft, 1365 die halbe Lehenschaft nördlich der zerstörten Burg Hohenstein erworben. Überhaupt ist der Besitz schon in dieser Zeit starker Fluktuation unterworfen. Bei der Teilung von 1450 kam die Herrschaft »vor Wald« an Gottfried von Z. Nach einem Einkünfteverzeichnis von 1491 setzte sie sich aus 25 Hofstätten in → Herrenzimmern, grundherrlichen Rechten in → Seedorf, Mühlen in Talhausen und Dunningen und einem Hof in Bösingen zusammen. 1482 erwarb Gottfried den Kirchensatz von Empfingen, zwei Kelnhöfe, die Lehenschaft an Burg Schenkenberg und weitere Rechte von Kl. Petershausen. Als sich die Lage der Familie nach der Verhängung der Reichsacht gegen Johann Werner d.Ä. (1487) zuspitzte, verkaufte Gottfried 1495 die gesamte Herrschaft mit Ausnahme der Burg → Herrenzimmern auf Rückkauf an die Reichsstadt Rottweil; der Kaufpreis wurde auf 20 000 fl. festgesetzt. Nach der Rückstellung der Herrschaft und der Restitution der Z. verkaufte Johann Werner d.J. 1513 das Städtlein Herrenzimmern mit den Dörfern Talhausen und Villingendorf und die Ruine Hohenstein um 1840 lb h an Rottweil, 1523 folgten die Kelnhöfe in Epfendorf (145 lb h) und der Großzehnt, Kirchensatz, eine Mühle und ein Fischwasser in Dunningen, 1535 schließlich die Dörfer Winzeln und Hochmössingen (4420 fl.). Damit beschränkte sich die Herrschaft »vor Wald« auf zwei Burgen und das Dorf → Seedorf. Hinzuerwerbungen waren nur noch unwesentlich. Strittig blieb zunächst die hohe Gerichtsbarkeit, da die Herrschaft »vor Wald« in das Rottweil gehörige, 1511 erstmals linear umschriebene Gebiet der »freien Pirsch« fiel. Die Hochgerichtsbarkeit wurde von Z. beansprucht – die Chronik beruft sich auf ein Jagdprivileg Ks. Sigmunds von 1434, dessen Existenz jedoch fraglich bleibt –, faktisch aber nie ausgeübt und schließlich in einem Vergleich mit Rottweil von 1533 aufgegeben. 1549 wurde auch die Burg in Seedorf aufgelassen. 1595 umfaßte die Herrschaft noch Schloß, Wälder und Wiesen in → Herrenzimmern, Weiderechte in Talhausen, die Patronatsrechte in → Herrenzimmern und Epfendorf, verstreute Zehntanteile, einen Lehenhof in Bösingen sowie Burgstall, Rathaus und Zehntscheuer und, allerdings nicht unbeträchtliche, Abgaben und Einkünfte in Seedorf.
Die »Herrschaft Meßkirch«, die Anna Truchsessin von Rohrdorf Werner d.Ä. (gest. 1384) zubrachte, bildete eine weitaus geschlossenere Einheit als die Herrschaft »vor Wald«, deren erste Umschreibung bezeichnenderweise in der Heiratsabrede von 1337 erfolgte. Mit → Meßkirch war diese Herrschaft durch die Existenz einer Stadt qualifiziert, während den Z. die Gründung eigener Städte in → Herrenzimmern und später → Wildenstein nicht gelingen sollte. Neben der Stadt → Meßkirch, mit deren Urpfarrei sie identisch war, umfaßte die Herrschaft die Dörfer Göggingen, Heudorf, Leitishofen, Menningen, Ober- und Unterbichtlingen, Reute (seit 1434), Rohrdorf, Schnerkingen und Wackershofen sowie Höfe in Oberstetten, Modratzhof, Rain und Mühlhausen. Sie hatte sich unter den Gf.en von Rohrdorf wohl aus einem alten Vogteibezirk des Kl.s Reichenau heraus entwickelt, ohne jedoch eine »Gft.« im eigtl. Sinn zu sein.
Zugewinne der Z. stellten Burg → Wildenstein an der Donau, die 1398/1424 in zwei Etappen erworben werden konnte (Alleinbesitz seit 1462), die Pfandschaft Gutenstein im Donautal 1455 und Burg → Falkenstein mit dem Dorf Kreenheinstetten 1513 dar. Mit einer Weingülte aus dem Mainauer Haus in Überlingen kamen weitere Rechte bis in die Weinbaugebiete am Bodensee hinzu. In das Jahr 1459 fällt ein Zollabkommen mit der Reichsstadt, 1540 wurde Gf. Gottfried Werner hier Satzbürger. Die Besitzungen um → Meßkirch und an der Donau entwikkelten sich rasch zum eigtl. Herrschaftsschwerpunkt der Familie. Ihnen gegenüber bezeichnet der Chronist die übrigen Herrschaftsgebiete einmal als die spreuer.
Das Bemühen um herrschaftliche Durchdringung mag an zwei Beispielen illustriert werden: Zu Beginn des 16. Jh.s betrieb Gf. Gottfried Werner die Wiederaufsiedlung des abgegangenen Ortes Engelswies mit der Errichtung einer neuen Wallfahrtskirche und eines Wirtshauses. Durch Rodung und die Ansiedlung von Auswanderern aus dem Allgäu entstand ein neues Dorf. Der Gf. schuf damit nicht nur eine direkte Konkurrenz zu der 1513 neu aufgenommenen Wallfahrt von Kl. Wald im benachbarten Igelsweis, sondern bekräftigte auch die herrschaftlichen Bindungen an den Ort, dessen Patronats- und Zehntrechte zwar zu Meßkirch gehörten, dessen Ortsherrschaft die Z. aber nur als Pfandschaft von der österr. Herrschaft Gutenstein besaßen. Nach der Jh.mitte provozierte Gf. Froben Christoph einen Zusammenstoß mit dem Kl. Kreuzlingen über die Vogteirechte an vier Höfen in Wackershofen, die nach Einschaltung der Tagsatzung 1560 in sein Eigentum übergingen.
Da auch die Herrschaft Meßkirch kein geschlossener Hoheitsbezirk war, blieben die Gerichtsrechte hier lange Zeit strittig. Noch Werner d.Ä. erlangte 1353 von Karl IV. eine Befreiung vom Landgericht. 1401 gewährte Kg. Ruprecht das Recht zur Beherbergung von Geächteten, 1434 Ks. Sigismund die generelle Befreiung von fremden Gerichten, 1471 schließlich Ks. Friedrich III. die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann über → Meßkirch. Die Ausdehnung dieser Gerichtsrechte über → Meßkirch.hinaus führte 1486 zu Konflikten mit den Gf.en von → Werdenberg als Inhabern der Gft. → Sigmaringen. Nach einer Entscheidung Kg. Maximilians vom 9. März 1504 sollte die hohe Gerichtsbarkeit innerhalb des Stadtetters von Meßkirch und der Dorfetter von Rohrdorf, Heudorf, Schnerkingen, Wackershofen, Ober- und Unterbichtlingen, den Gf.en von Z., außerhalb aber der Gft. → Sigmaringen.zustehen. Nach der Errichtung der Meßkircher Vorstadt vor dem Angertor 1550 kam es erneut zu Auseinandersetzungen, da Gf. Karl von Zollern als nunmehriger Inhaber der Gft. → Sigmaringen.die hohe Gerichtsbarkeit biss ans Angerthor uf die brucken beanspruchte. Den Z.'schen Anspruch auf alle hohe oberkait formuliert ein Lagerbuch für Meßkirch von 1561 unter Berufung auf (vermeintliche) Rechte der Gf.en von Rohrdorf. Der Streit mündete in einen Vergleich von 1576, der Z. gegen eine Zahlung von 2000 Gulden die hohe Gerichtsbarkeit, forstliche Obrigkeit und Jagdrechte nun auch außerhalb der Ortsetter als österr. Mannlehen zusicherte. Mit dem Aussterben der Familie im Mannesstamm 1594 erloschen diese Rechte wieder. Gerade an diesem Streit läßt sich jedoch das Bemühen der Gf.en um herrschaftliche Verdichtung und den Aufbau einer »Gft.« ablesen.
Einen dritten Besitzkomplex bildete schließlich die Pfandschaft Oberndorf a.N. Mit Gütern in Waldmössingen (1262), Trichtingen (1284), Bochingen und Hochmössingen (1293), Brittheim (1304) und Haarhausen (1313) streute bereits der früheste Besitz der Z. in die Gegend von Oberndorf aus. 1293 konnten die Z. vorübergehend die Ortsherrschaft über Altoberndorf ausüben, 1303 befand sich die Ortsherrschaft von Hochmössingen samt Patronatsrecht in ihrem Besitz. 1411 erhielt Johann d.J. die um die Mitte des 13. Jh.s gegr. Stadt Oberndorf als österr. Pfandschaft, mußte sie aber infolge der Reichsacht Hzg. Friedrichs IV. schon 1416 an Württemberg abtreten. Dank seines österr. Dienstverhältnisses konnte Werner d.J. die Pfandschaft 1460 wieder von Württemberg lösen, außerdem die Dörfer Beffendorf, Altoberndorf, Waldmössingen und Bochingen von Kl. Hirsau. Die etwa 1,8 km südlich der Stadt über dem Nekkartal gelegene Burg Waseneck wird damals bereits als Burgstall bezeichnet. 1479 erhielt Werner die Erlaubnis an ihrer Stelle einen anderen Herrschaftssitz bei der Stadt zu errichten, was jedoch unterblieb, sodaß Oberndorf keine Res.funktion zukam. Die Z. verfügten hier jedoch über Hausbesitz, die Chronik weiß auch von Aufenthalten im Pfarrhof zu berichten. Die schon erwähnte Verleihung der Hochgerichtsbarkeit durch Friedrich III. erstreckte sich neben Meßkirch auch auf Oberndorf. Nach der Verhängung der Reichsacht über Johann Werner d.Ä. 1487 zogen zunächst die Württemberger, dann die → Werdenberger die Pfandschaft an sich. Die gewaltsame Rückeroberung der Herrschaften durch die Z. begann mit Oberndorf: Mit einem Überfall am 5. Dez. 1496 brachte Veit Werner von Z. zusammen mit mehreren Adligen und 400 Rottweiler Fußknechten die Stadt wieder in seine Verfügung. In den folgenden Jahren wechselte Oberndorf mehrfach zwischen den verbleibenden drei Brüdern: 1508 erhielt sie Gf. Gottfried Werner, 1511 Johann Werner d.J., 1512 Wilhelm Werner, 1527 wieder Gottfried Werner, 1542/1543 erneut Johann Werner. 1548 erbte sie Froben Christoph, der sie schon 1563 an seinen Sohn Wilhelm weitergab. 1581 erfolgte ein größerer Besitztausch mit Württemberg. Auch in der Herrschaft Oberndorf blieb die Hochgerichtsbarkeit umstritten, da Beffendorf, Altoberndorf, Waldmössingen und Hochmössingen ebenfalls in den Rottweiler Pirschbezirk fielen. 1533 wurden die Rottweiler Rechte schließlich von Gf. Gottfried Werner anerkannt. Ein Reichskammergerichtsprozeß über die Jagdrechte im Pirschbezirk wurde 1590 zugunsten von Z. entschieden. Die Herrschaft vertrat vor Ort ein Obervogt, der zumeist gleichzeitig für die Herrschaft »vor Wald« zuständig war. Der bekannteste unter ihnen ist Hans Müller, der das Amt 1572 übernahm und zuvor als Schreiber die Redaktion der Z.'schen Chronik besorgt hatte. Im zimbrisch begreptnus in der St. Michaelskirche liegen Veit Werner und Katharina, geb. Schenkin von → Erbach begr. Der Neubau der Remigius-Pfarrkirche, die Erneuerung des Stadtrechts und die Umwandlung des Augustinerinnenkl.s, auf das die Chronik das vielzitierte Wort von des adels hurhaus anwendet, in ein Augustiner-Eremitenkl. 1559 blieben dauerhafte Folgen der Z.'schen Herrschaft.
Weiterem Streubesitz und zeitweiligen Besitzungen, wie etwa Schloß Schenkenzell, Hayingen auf der Schwäbischen Alb, Anteilen an Hilzingen, der Vogtei über Horn, Gundholzen, Weiler und Utznang auf der Höri etc., kann hier nicht im einzelnen nachgegangen werden. Gf. Wilhelm von Z. führte den Z.'schen Besitz auf seinen Höhe- und Endpunkt. Als seine Kinderlosigkeit abzusehen war, übergab ihm 1580 Ehzg. Ferdinand II. die Pfandschaft Oberndorf als freies Eigen mit der Bedingung, daß die Z.'schen Pfand- und Lehengüter nach seinem Tod an Österreich heimfallen sollten. 1583 erhielt Wilhelm die Herrschaft Schramberg als österr. Lehen, 1584 zusammen mit Peter von Moersberg eine Anwartschaft auf Eigengüter und Lehen der Gf.en von → Lupfen, die aber nicht realisiert wurde. Persönliche Verbundenheit ließ ihn seine Neffen Georg und Froben von → Helfenstein als Erben der Herrschaft Meßkirch favorisieren. 1595 übernahmen sie → Meßkirch und die Burgen → Wildenstein und → Falkenstein gegen eine Abfindung der Miterben in Höhe von 400 000 fl. Die verbleibenden Teile der Herrschaft »vor Wald« wurden von den Z.'schen Erben um 88 000 fl. an die Stadt Rottweil verkauft. Die Herrschaften Oberndorf, auf die Ehzg. Ferdinand II. bereits 1591 seinem morganatischen Sohn Karl von Burgau eine Anwartschaft erteilt hatte, und Schramberg wurden von Österreich eingezogen.
Als wichtiger Bezugspunkt der Herrschaft ist schließlich die Reichsstadt Rottweil zu nennen, in der die Z. über Hausbesitz verfügten. Bereits 1384 befand sich das »Bürgle« gen. Weiherhaus in der Au vor dem Brucktor, zu dem ein Garten gehörte, im Besitz von Johann Werner d.Ä., bis zur Mitte des 15. Jh.s wurde es als Mannlehen ausgegeben. Nachdem diese Lehensrechte strittig wurden, verkaufte Johann Werner d.J. von Z. das Anwesen 1513 an die Stadt Rottweil. 1425 erwarb Johannes d.Ä. ein Eckhaus im Sprengerort, in dem er nach der Aussage der Chronik auch aine haushaltung gehabt habe. Das »Zimmerische Haus« oder »Herrschaftshaus« am Rindermarkt (heute Friedrichsplatz 9) erwarb Johann Werner d.Ä. um 1495 für seine Frau Margarethe von → Oettingen, die darin etliche jar seßhaft gewest. Johann Werner d.J., der ein weiteres Haus an der Hochbrücke zur Ausstattung seiner natürlichen Kinder erwarb, ließ hier 1547 die Abgaben der Herrschaft vor Wald und den Hausrat aus Burg → Falkenstein einlagern. Der ursprgl. zwei Hofstätten umfassende Komplex blieb bis zum Aussterben der Gf.en in Familienbesitz. Wilhelm Werner von Z. erwarb ein Haus im Johannserort, in dem seine Gemahlin Amalie von Leuchtenberg 1529 bis zu ihrem Tod 1538 lebte. Schäden eines »Einsturzes« 1544 ließ der Gf. wieder beheben. Im Heiligkreuzort, beim »Gramansbrunnen« (Hauptsraße 27) erwarb Gottfried Werner von Z. ein Haus, und hat es ußen und inen schön malen lassen. Nach der Schilderung seines Neffen habe er sich 1537/38 viel in Rottweil aufgehalten und eine freie Tafel gehalten, bei der es cöstlich zugangen sei, dann das böst federwilpret, auch die bösten fisch und alles guets geflügel und andere schleckbissle warden im zu haus gepracht. Ohne jeden Zweifel komfortabler als der Burgbesitz, sind die Rottweiler Stadthäuser der Z. beinahe als Nebenres.en anzusprechen.
Rottweil war das eigtl. urbane Zentrum der Region, Ort der Geselligkeit, Bühne adliger Standesrepräsentation bei Zusammenkünften und Turnieren und Zufluchtsort (etwa während des Bauernkriegs). Politisch besaßen die Herren ein sehr ambivalentes Verhältnis zu der Reichsstadt. Als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft teilte die Stadt die Bindungen Johann Werners d.Ä. an Bayern und die Eidgenossenschaft. Zur Rückeroberung Oberndorfs stellte Rottweil 400 Söldner und nahm u. a. dafür die Verhängung der Reichsacht in Kauf. 1497 begaben sich Veit Werner mit der Herrschaft Oberndorf und Gottfried mit Seedorf in das Rottweiler Burgrecht. Diese Verburgrechtung wurde 1512 und 1538 erneuert und erst nach der Landenberger Fehde 1543 gelöst. Anderseits betrieb die Stadt eine konstante und aggressive Territorialpolitik, von der der Z.'sche Besitz langsam aufgesogen wurde. Der Aufbau der Rottweiler Landschaft ist deshalb zugl. als Verlustgeschichte des Hauses Z. zu lesen. Der Chronist bemerkt einmal, die Rottweiler hätten gar nahe die under herrschaft Zimbern vor Waldt auch zu iren handen gebracht. Seine Titulierung der Rottweiler als grobs volk und grobe pauren war deshalb sowohl Ausdruck adligen Standesspottes als auch eines Unterlegenheitsgefühls. Tatsächlich sollte die Stadt nach dem Aufkauf Herrenzimmerns 1513 bis 1595 die gesamte verbleibende Herrschaft »vor Wald« erwerben. Der Symbolik, daß dazu auch die Stammburg → Herrenzimmern gehörte, war man sich gewiß bewußt.
II.
Aufgrund der Bekanntheit der Chronik der Gf.en von Z. fehlen bis heute eingehende Untersuchungen auf archivalischer Grundlage zu den Höfen der Gf.en, zu Verwaltung und Wirtschaft, Haushalt und Hof, Alltags- und Festkultur. Viele Aussagen sind deshalb als vorläufig zu bezeichnen und bedürfen der Vertiefung. Die Chronik ist hier nicht in jedem Fall eine zuverlässige Auskunftsquelle, da der Chronist das Außergewöhnliche stärker betont als das Übliche und v.a. Defiziterfahrungen an »modernen« Elementen zum Ausdruck bringt, während er etwa anerkennend hervorhebt, sein Großvater Philipp Echter von Mespelbrunn sei ain hof- und weltman gewesen. So beklagt er, daß sich sein Vater und Onkel Johann und Gottfried bei seiner Hochzeit 1544 nicht auf eine einheitliche Einkleidung ihres Gefolges hätten verständigen können, sodaß die einen rot, die anderen grün erschienen seien, während der Gf. von Zollern geäußert habe, daß der Kutscher des Hzg.s von Mantua besser gekleidet sei als der Bräutigam. In dies. Richtung geht die Kritik, die Apollonia von Henneberg an der kärglichen Bekleidung der Bediensteten ihres Schwagers Johann von Werner von Z. geäußert haben soll.
Tatsächlich waren die Verhältnisse an den Z.'schen Höfen bis weit ins 16. Jh. hinein bescheiden, und bezeichnenderweise spricht die Chronik häufiger von »Haushalt« als von »Hof«. Die Anbindung an die allg. Hofkultur ergab sich jedoch über die Jh.e hinweg alleine durch Beziehungen zu den benachbarten fsl. Höfen – das waren v.a. der Hof der Gf.en von Württemberg, der pfgfl. Hof in Heidelberg, der Innsbrucker Hof, der Hof der Pfgf.in Mechthild in Rottenburg, und, Ende des 15. Jh.s der Münchner Hof Hzg. Albrechts –, denen die Herren im SpätMA durch Hof- und Ratsdienste verbunden waren. Daß die dortigen höfischen Standards auf die heimischen Verhältnisse zurückwirkten, ist anzunehmen. Ein Schlaglicht auf solche Verbindungen wirft ein an Johann Werner d.Ä. gerichteter Reimbrief mit der scherzhaften Klage zahlr. Standesgenossen, daß er zu einem von Gf. Eberhard von Württemberg in Nürtingen veranstalteten Fest nicht erschienen sei. Bereits sein Vater Werner d.J. hatte Beziehungen zum literarischen Kreis um Pfgf.in Mechthild in Rottenburg am Neckar unterhalten. Die Haushaltung Johann Werners d.Ä. sei, so die Aussage seines Enkels, ganz herlich gewest: Er habe ein große Zahl Knechte und Reisiger, einen Feldtrompeter und Musikanten unterhalten und noch köstlicheres Silberbesteck besessen als sein Vater. Für die Jagd habe er ein falkengärtlin errichtet und einen eigenen Falkner namens Hans Braun beschäftigt. Der »Diener« Balthasar von Bühl verfaßte eine Wappenrede auf das Z.'sche Wappen, die Johann Werner in einem Akrostichon zugeeignet ist. Auch pflegte Johann Werner d.Ä. die Musik: Er selbst spielte Harfe, an seinem Hof wirkte der außerordentlich begabte Lautenist Albrecht Morhanns, gen. Artus, von Enzweihingen. Nach der Verhängung der Reichsacht gegen seinen Herrn entließ ihn Ks. Friedrich III. am 17. Dez. 1489 umb seiner kunst schicklikeit aus der Leibeigenschaft und übernahm ihn offenbar in die eigene Hofmusik. Als kgl. Lautenschläger ist er 1487 und 1497 in Augsburg und Nördlingen belegt; im Triumphzug Ks. Maximilians ist er abgebildet.
Auch in der Entwicklung der Höfe bedeutete die Reichsacht 1487-1504 eine Zäsur. Johann Werner wich in den sitz Bühel bei der Pfarrkirche von Weesen am Walensee aus, der zwar lustig, aber baufällig war und nur notdürftig wiederhergestellt wurde. Die gute gesellschaft des unweit gesessenen, befreundeten Gf.en Jörg von → Werdenberg ermöglichte ihm, das aus Innsbruck vertraute Hofleben wenigstens ansatzweise fortzuführen. Zur Zeit der Herrschaftsteilung, die seine Söhne 1508 vornahmen, waren Burg → Herrenzimmern ausgebrannt, → Seedorf marode, die Stadtburg von → Meßkirch durch einen unfertigen Neubau ersetzt. Als Gottfried Werner wenig später die Abtretung der Herrschaft Meßkirch von seinem Bruder betrieb, führte er das Argument ins Feld, daß er mit Blick auf seine fsl. Heirat ain wolerbawen sitz benötige, den er dann in der herrschaft vor Waldt so baldt nit zurüsten künde. Da auch für Amalia von Leuchtenberg, die ebenfalls aus reichsfsl. Haus stammende zweite Gemahlin Wilhelm Werners, → Herrenzimmern keine standesgemäße Unterkunft war, bezog sie ein Haus in Rottweil. Die drei Brüder schufen sich sehr unterschiedliche Hoftypen: Wilhelm Werner baute die weitgehend unbefestigte Burg → Herrenzimmern zu einem Gelehrtensitz aus, indem er eine geradezu kartäusische Existenz führte, die sein Neffe mit der, einem Boten des Ebf.s von Mainz in den Mund gelegten Frage beschrieb: Ach, mein herr, wie kompts, das diser alt münch ein solch schön schloß haben soll? Seinen eigenwilligen Speisegewohnheiten – Sauerkraut und Gumpest, kalte Milch und rohe Rüben, kaltes Wasser und ein Extrakt aus Schlehen- und Wachholderbeeren – schrieb der Chronist seine starke Gesundheit zu. Einen am Ritterideal ausgerichteten Hof, der sich an seinen Jugenderfahrungen an den Höfen von Burghausen, Baden(-Baden), Stuttgart u. a. orientierte (da er von jugendt uf an höfen erzogen und ein gueter reuter war gewest, welches er mit rennen und stechen vilmals erweisen), und eine paternalistische Herrschaft führte Gf. Gottfried Werner in → Meßkirch, auf Burg → Wildenstein und in seinem Rottweiler Stadthof. Der Chronist berichtet von Versen von dem Berner und den risen (Dietrich von Bern), die er mit seinem Diener auf Burg Wildenstein (beim Zechen) gemacht habe und in einem Buch überlieferte, damit er vil mühe und arbait gehapt. Mit Darstellungen aus dem »jüngeren Sigenot« ließ er den Rittersaal der Burg ausmalen. Unter seinen Gästen in Rottweil, die im also deglichs zu hof geritten, befand sich der Kanzleisubstitut Georg Wil, mit dem er musizierte (pfeifen, lautenschlagen, singen). Noch in hohem Alter baute er einen Reitstall mit acht schönen braunen Pferden auf, an denen er viel Freude hatte. Mit seiner Kleidung und seinen Lebensgewohnheiten – auch Speisegewohnheiten, die nit costlich waren, da er fremdes, insbes. »welsches« Essen ablehnte – erschien er jedoch zunehmend antiquiert. Bescheidener war die Hofhaltung Gf. Johann Werners auf Burg → Falkenstein, wo man Mehl wie Gips zu Haufen aufgeschüttet aufbewahrte, und in dem bereits baufälligen Wasserschloß → Seedorf. 1531 reiste Johann Werner mit einem Edelmann namens Knebel und Gesinde über Land und war so schlicht gekleidet, daß er für einen Dorfschultheiß oder Amtmann gehalten wurde. Auf Distanzierung zu den Hintersassen legte er noch wenig wert. Bei Tanzvergnügungen des Jahres 1522 in Hochmössingen sei er, nach Aussage Gf. Bernhards von → Eberstein, nur mit Mühe außer den pauren zu klauben gewesen. Beim Tod Kunigunde von Werdenbergs (gest. 1431) und Katharina von Erbachs (gest. 1549) wird das obligatorische Silbergeschirr erwähnt, Wilhelm Werner mußte das seine zeitw. versetzen, als die Bezahlung des Kammergerichts ausblieb. In seiner Kunst- und Wunderkammer trug er merkwürdige und artifizielle Gegenstände zusammen; sein Bruder Gottfried Werner besaß im Alter bes. Interesse an großen elfenbeinernen Kompassen, die er aus Nürnberg bezog: exquisite Artefakte als Ausweis gehobener Lebensführung.
Zu den Höfen gehörte die übliche Dienerschaft, die den Herren aufwartete und bei Reisen das Gefolge bildete. Einzelne von ihnen, wie der Diener Melchior Schenk, mit dem zusammen der Chronist einmal beinahe erfroren wäre, finden in der Chronik namentlich Erwähnung. Gf. Wilhelm Werner besaß in → Herrenzimmern nur eine geringe Dienerschaft. Als Reichskammerrichter führte er jedoch in Speyer bzw. Wimpfen ein offenes Haus mit ständigen Besuchern und reiste, etwa bei einem Besuch in Altshausen, mit vilen pferden über Land. Die zahlenmäßig stärkste Dienerschaft besaß wohl Gottfried Werner. Als er sich 1552 auf die Burg Wildenstein zurückzog, war vil jungs gesündts alda, dem die Zeit in der beengten Burg lang wurde; namentlich gen. werden außerdem der Burgvogt, dessen Frau zugl. als Köchin und Amme fungierte, der Pfarrer und mehrere Schreiber. Die Kanzlei führte über lange Jahre hinweg der Neffe Froben Christoph, der sich zwei Schriften aneignete, um diese Tätigkeit zu verbergen. Als Ausnahmeerscheinung ist der Meister von Meßkirch zu nennen, dessen viell. in → Balingen ansässige Werkstatt Gottfried Werner längere Zeit durch Aufträge an seinen Hof binden konnte. Auch die Wwe.nhaushalte besaßen selbstverständlich eine kleine Dienerschaft (ehhalten und dienst). Für Abwechslung im Alltag sorgten »kurzweilige Gesellen«, »Fatzmänner« und »wunderbare Abenteurer«, von denen die Chronik ausführlich erzählt. Zu ihnen gehören zahlr. pfaffen und pfäffle, Sonderlinge wie der offenbar geistig debile Gabriel von Magenbuch, der letzte (nicht standesgemäße) Vertreter seiner Familie oder der Rottweiler Fiskal Johann Uhl, die bald Subjekt, bald Objekt teils derber Späße sind. Obwohl der Chronist Hofnarren wg. ihres unsteten, mutwilligen und unberechenbaren Wesens wenig schätzt, ja geradezu zu den Gefahren für eine adlige Haushaltung rechnet, hat die Chronik einigen von ihnen ein bleibendes Denkmal gesetzt: Den »törichten Menschen« Michel Narr von Besigheim habe Gottfried Werner von Z. von Kindheit an erzogen. Anrührend erscheint bis heute die Gestalt des Wolf Scherer, gen. Peter Letzkopf aus Oberndorf wg. seiner Anhänglichkeit an → Meßkirch. Bei ihnen handelte es sich um bemitleidenswerte Gestalten, derer sich die Herrschaft »um Gottes Willen« annahm. Peter von Neufern, der sich hauptsächlich in Rottweil aufhielt, war dagegen offenbar ein durch Verstellung agierender, »künstlicher« Narr. Einen festen Ort am Hof scheinen sie alle nicht besessen zu haben, sondern hier allenfalls geduldet gewesen zu sein.
Die Z.'schen Höfe konkretisierten sich v.a. in Festveranstaltungen, bei denen es galt, vor den Standesgenossen zu repräsentieren (Maurer, S. 181 f.). Anlaß zu Geselligkeit boten zyklisch wiederkehrende Termine im Jahr, wie das nach Ostern stattfindende große Kapitel des Meßkircher Landkapitels, zu dem neben den Priestern auch die Herrschaft sampt elichen vernachpurten vom adel geladen waren, der ebenfalls alljährl. abgehaltene Jahrtag für den Gf.en Mangolt von Rohrdorf, dessen Teilnehmerkreis ebenfalls die priesterschaft und die umbgesessnen nachpaurn vom adel umfaßte, die Palmsonntagsprozession mit etlichen vom adel und natürlich die Fastnacht. Außerordentliche Festtermine waren Hochzeiten und Heimführungen, so die in Meßkirch abgehaltene Hochzeit Gottfried Werners 1511, seiner Tochter Anna mit Jos Niklas von Zollern 1531 oder auch Jörg von Lupfens 1516. 1544 fand die Heimführung Kunigundes von → Eberstein nach Meßkirch statt. Anläßlich der Heimführung Amalias von Leuchtenberg 1524 wurden achttägige Feierlichkeiten in Oberndorf veranstaltet, zu denen der merertail edelleut vorm Schwarzwaldt und am Neckar geladen war; alleine die Reichsstadt Rottweil entsandte 500 Mann mit irem carojo oder großen hauptbaner. Rottweil selbst gab den Schauplatz für Turniere ab, die ebenfalls eine Gelegenheit für Geselligkeit und Standesrepräsentation darstellten.
Insgesamt blieben die Haushaltungen der Z. jedoch, wie die spätma. Burgen selbst, zunächst noch bescheiden und auch wirtschaftlich kaum ausreichend fundiert. Die Aufgabe des maroden Schlosses Seedorf, das, wie in seiner Geschichte häufiger, bis 1549 als Wwe.nsitz gedient hatte, kommentiert der Chronist realitätsbewußt: dann es standen graf Johann Wernhers sachen zu zeiten, als er gestorben […], der masen nicht, das sich etwar understeen solte, von seiner verlassenschaft schlöser zu erbawen.
Erst im Verlauf des 16. Jh.s vollzog sich der Übergang vom »Haushalt« zum »Hof«. Die wirtschaftliche Konsolidierung, verbunden mit einer Konzentration der Wohnsitze schufen die Voraussetzung dafür. Mit dem großzügig bemessenen und sehr repräsentativen Neubau von Schloß → Meßkirch war ein äußerer Rahmen für den Hof geschaffen. 1593 ist mit Mattern von Neningen ein Hofmeister bezeugt, außerdem der Kastvogt Konrad Ůl, die den Gf.en in Meßkirch vertraten. Kanzleibeamte übernahmen nun die Geschäfte, die Gf. Froben Christoph noch selbst erledigt hatte. Im letzten Lebensjahr des Gf.en kam noch ein Münzmeister hinzu. Mäzenatentum läßt seine Förderung des Meßkirchers Georg Busenhart erkennen, dem er ein Musikstudium in Florenz ermöglichte. Zur Sachkultur aus seiner unmittelbaren Verfügung gehörte ein welsches Schreibzeug. Gf. Wilhelm beschäftigte auch welsche Glaser, die Gegenstände für den höfischen Bedarf (»einen der hübschen Spiegel«) herstellten; einer von ihnen wurde 1588 an die verschwägerten Gf.en von → Fürstenberg »ausgeliehen«. Außerdem stand er mit dem Alchimisten Ludwig Hofer in Basel in Verbindung, der dort mit verschiedenen Tinkturen experimentierte. Christoph von Hirschenberg widmete ihm ein alchemistisches Gedicht. Moderne Züge trägt die vor 1583 erlassene römisch-rechtlich beeinflußte Meßkircher Landesordnung. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht kann Gf. Wilhelm als Erneuerer gelten: Mit der Einrichtung einer leistungsfähigen Glashütte bei Leibertingen, aus der der Weiler Lengenfeld hervorgegangen ist, begann die industrielle Nutzung des Waldes. Nachdem er 1576 ein Münzprivileg erhalten hatte, betrieb er in seinen letzten Lebensjahren die Errichtung eines mechanischen Münzprägewerks nach dem Vorbild der österr. Münzstätten von Hall i. T. und Ensisheim und stellte auch einen münz[werk]regierer an. Nach Erkundigungen, die er 1592 in Augsburg eingezogen hatte, war sein Interesse auf die Ausprägung sämtlicher Sorten bis hin zum Taler, ja sogar Goldmünzen gerichtet. Die Fertigstellung dieses Münzwerks erlebte der Gf. jedoch nicht mehr.
Als Oberhofmeister Ehzg. Ferdinands II. war Gf. Wilhelm in die Festkultur des Innsbrucker Hofs eingebunden. Sein Eintrag M[ein] h[offnung] z[u] G[ott], Wilhelm Graf unnd Herr zu Zimbern findet sich in den Ambraser Trinkbüchern. 1582 war er an der Organisation der Festlichkeiten, Aufzüge und Turniere für Ferdinands zweite Hochzeit beteiligt; im Hochzeitskodex ist er als Teilnehmer des »Husarischen Turniers« in unmittelbarer Nähe des Ehzg.s abgebildet. An der »Kolowrat-Hochzeit« 1580 nahm er in einem Festwagen in der Rolle des Aeneas Platz. 1593 machte Hzg. Maximilian von Bayern auf einer Reise in → Meßkirch Station. Da Wilhelm selbst auf Badereise war, logierte der Hzg. im Haus Stoffel Uhrmachers in der Vorstadt, wurde jedoch aus der gfl. Hofhaltung mit Weinen, Wildbret, Krebsen und anderem sowie einem neuen Gefolge von 30 Lehenpferden versorgt. An gemeinsame Jagden mit Ehzg. Ferdinand II. in den Z.'schen Besitzungen erinnerte ein in Burg → Herrenzimmern angebrachtes Wandbild; die Jagdrechte in der freien Pirsch setzte er 1590 in einem Reichskammergerichtsprozeß gegen Rottweil durch. Die anzunehmende Transferfunktion Wilhelms für die höfische Renaissancekultur der Habsburger, etwa der Fastnacht, an die Höfe schwäbischer Gf.en und Herren, bliebe weiter zu untersuchen. Dank seiner Kontakte zum Hof war er ein gefragter Ratgeber, an zahlr. Schieds- und Vormundschaftsverhandlungen des benachbarten und verschwägerten Adels war er beteiligt. Auch das Innovationspotential der Z. machten sich die benachbarten Familien zu eigen, wie etwa die Beurlaubung des Z.'schen Schloßbaumeisters Jörg Schwartzenberger zum gebeuwen nach → Hechingen, Heiligenberg und Wolfegg i.J. 1580 zeigt. Die Grabinschrift des 1586 in Rom verstorbenen jungen Gf.en Egon von → Fürstenberg nimmt auf die ksl. Legation Gf. Wilhelms ausdrücklich Bezug, um vom Ehrkapital des Onkels zu profitieren. Daß Gf. Wilhelm geradezu als Experte für die aktuellen Trends am Innsbrucker Hof fungierte, bringt ein 1575 Gf. Joachim von → Fürstenberg handschriftlich mitgeteilter Ratschlag zum Ausdruck, daß die großen ketten und, wie man spricht, das vermügen an hals zu henken, nit vil mehr bei hof gebreuchig sei.