Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ZIMMERN

A. Zimmern

I.

Die Herren von Z. leiteten ihren Namen von (Herren)Z. bei Bösingen am oberen Neckar ab, wo sie wohl im 11. Jh. ihre Stammburg errichteten. Wernherus et Manrgoldus fratres de Cimbrin, die zusammen mit anderen Adligen aus dem oberen Neckarraum in den wohl 1095 entstandenen »Gründungsbericht I« von Alpirsbach als Zeugen bei dem vor Hzg. Bertold II. von Zäringen wiederholten Gründungsakt des Kl.s genannt werden (Harter, Adel, S. 149 f.; Harter, Alpirsbach, S. 58, Anm. 37), können als erste mit Sicherheit auf die Familie bezogen werden. Die Anwesenheit von Wernherus de Cimbere bei der Weihe der Kirche des Kl.s St. Peter auf dem Schwarzwald 1113 im Gefolge der Hzg.e Bertold III. und Konrad von Zähringen zeigt die Z. abermals unter dem bedeutenden Adel der Region und profiliert sie als Anhänger der Reformpartei in Schwaben während des Investiturstreits. Der Leitname Werner tritt über viele Generationen hinweg auf. Eine weiter ausgreifende, fiktive Ableitung des Geschlechts kam im 16. Jh. auf: In seiner 1534 in Augsburg gedruckten, Wilhelm Werner von Z. gewidmeten Plutarchübersetzung trug der elsässische Humanist Hieronymus Boner der Familie eine Herkunft von den 101 v. Chr. von Marius bei Vercellae geschlagenen Kimbern (Cimbri) an. Die Ähnlichkeit des Z.'schen Stammwappens mit dem Wappen des Kgr.s Norwegen schien ein Wappenargument für diese Herleitung zu liefern. In ihrer Hauschronik machten sich die Z. diese Ableitung zu eigen. Noch die Distichen am Epitaph des letzten Gf.en in der Kirche von Meßkirch (Terribilis quondam Ausonio gens Cimbrica bello/Nostro deposuit mitior arma solo […]) und der, wohl davon abgeleitete ›Lobspruch‹ Hans Strals (Ir ursprung war vor Christi geburtt/Zway hundert jar man finden wurdt/Von iren ritterlichen thatten/[…]/Die Zimbri und Ir große macht/Hat vilen völckern schrecken bracht; ed. Berenbach) nehmen darauf Bezug. Die ebenfalls gelehrte, möglicherw. frühere Ableitung von einem unter Karl dem Großen verpflanzten Kg.ssohn Adelwert von Zypern (Cippern) weist der Chronist zurück. Die nähere Verankerung der Familie am oberen Neckar sieht er mit einem sagenhaften Ahnherren Lusso, der seinen Sitz nicht in Herrenzimmern, sondern auf der benachbarten, damals schon abgegangenen Lussburg (daher die Etymologie Lusso) gehabt habe. Zentrale Bedeutung für das Selbstverständnis der Familie besaß ferner die Erzählung von einem wunderbaren Jagdabenteuer Albrecht von Z.s am Stromberg, das ihn – so die Fiktion – zur Gründung des Kl.s Frauenzimmern (Stadt Güglingen, Lkr. Heilbronn) veranlaßt habe.

II.

Die edelfreie Herkunft des Geschlechts bezeugen Bezeichnungen wie Cuno liber dominus a Zimbern (1193) oder Albert und Werner viri nobiles (1270) und die frühen Konnubien mit den edelfreien Familien von → Falkenstein, von Irslingen und von → Lupfen. Die beiden Besitzschwerpunkte → Herrenzimmern/→ Seedorf und → Meßkirch/→ Wildenstein waren Allodialgut, was für das Selbstverständnis der Z. von zentraler Bedeutung war, dem Aufbau eines größeren Territoriums aber eher im Weg stand. Oberndorf war eine österr. Pfandschaft, die Herrschaft Schramberg (1583-1594) schließlich österr. Lehen. Der übrige Besitz setzte sich aus sehr unterschiedlichen Rechten zusammen. Prestigeträchtig war der zeitweilige Besitz von Burg Mägdeberg im Hegau. Die zur Festung ausgebaute Burg → Wildenstein besaß, insbes. in den Kriegen der Neuzeit eine strategische Funktion. Von (reichs-)politischer Bedeutung war jedoch keine der Besitzungen. 1471 erteilte Friedrich III. ein Privileg über die Hochgerichtsbarkeit in den Städten Meßkirch und Oberndorf, die bis 1576 schleichend auf die ganze Herrschaft Meßkirch ausgedehnt wurde (siehe den Art. B. Z.). 1487 folgte (angeblich) ein Privileg über die Rotwachsfreiheit, das jedoch allenfalls zeremonielle Vorteile erbrachte. Bei ders. Gelegenheit sollen die Z. das Recht zur Titel- und Wappenführung der Herren von Wildenstein erhalten haben, wovon sie aber erst seit 1529 Gebrauch machten. 1538 wurde die Familie von Ks. Karl V. in den erblichen Gf.enstand erhoben (Originaldiplom verloren). 1552 folgte die Verleihung des Titels »Wohlgeboren«. Die Reichsstandschaft ist den Z. niemals bestritten worden; Hof- und Reichstage wurden von ihnen selbst besucht oder sie ließen sich durch Bevollmächtigte vertreten. Seit 1422 wurden sie zu Leistungen an Mannschaft und Geld herangezogen (1422: Hundertster Pfennig, 1431: zwei Glefen, 1467: zwei Reisige, vier Landsknechte; 1471: ein Reisiger, zwei Landsknechte; 1480: zwei Reisige, drei Landsknechte; 1489: ein Reisiger, vier Landsknechte; 1491: 24 fl.; 1495: 39 fl., 5 kr.; 1507: ein Reisiger, drei Landsknechte bzw. 80 fl.), seit 1507 zu den Unterhaltungskosten für das Reichskammergericht (Franklin, S. 21 f., Tumbült, Meßkirch, S. 27 f.). Im ausgehenden 16. Jh. betrug der Matrikularanschlag monatlich 60 fl., der Anschlag zur Unterhaltung des Reichskammergerichts jährl. 25 fl. (Merian, S. 135). 1576 erteilte Ks. Rudolf II. ein Münzprivileg, von dem aber, soweit bekannt, kein Gebrauch gemacht wurde.

Die erste Grablege des Geschlechts befand sich im Kl. St. Georgen im Schwarzwald (bis 1314), zu Anfang des 15. Jh.s entstand ein Erbbegräbnis in der Pfarrkirche St. Martin zu Meßkirch, in der bereits Werner d.Ä. (gest. 1384) und Anna, geb. Truchessin von Rohrdorf (gest. nach 1352), ihre letzte Ruhe gefunden hatten. Ein weiteres zimbrisch begreptnus bestand in der St. Michaelskirche in Oberndorf.

Johann d.Ä. (gest. 1441) stand zeitw. im Dienst des Pfgf.en und späteren Kg.s Ruprecht und war Rat Gf. Eberhards des Milden von Württemberg, weshalb er zusammen mit einem nicht näher identifizierbaren Jörg von Z. auf dem Gruppenrepräsentationsbild »Ratssitzung Gf. Eberhards« erscheint. Eine Schaukelpolitik zwischen den benachbarten Mächten Württemberg und Österreich betrieb Werner von Z. (gest. 1483), der zunächst württ. Rat, 1460 Landhofmeister und bis 1464 Burgvogt von Burg Achalm war und sich anschl., u. a. als Vogt in → Bregenz in die Dienste Ehzg. Sigmunds begab. Sein Sohn Johann Werner d.Ä. war 1483-1487 ebenfalls Rat Sigmunds und nahm als Marschall am Innsbrucker Hof eine führende Position ein. Seine Verstrickung in das »böse Regiment« in Innsbruck und der gleichzeitige Verdrängungskampf mit den Gf.en von → Werdenberg führten die Familie nahe an den Ruin. Die Z.-Werdenberg'schen Händel erwuchsen aus dem Versuch Johann Werners von 1487, die Gft. Veringen abzulösen, und Auseinandersetzungen um die Hochgerichtsbarkeit in und um → Meßkirch. Wg. seiner Zugehörigkeit zu den »bösen Räten« Sigmunds, die mit ihrer Parteinahme für die Wittelsbacher das von Ks. Friedrich III. zäh vertretene Einheitsprinzip im Haus Habsburg gefährdeten, verhängte der Ks. am 1. Okt. 1487 die Reichsacht gegen Johann Werner und andere Räte Sigmunds. Als Nutznießer der Situation zogen die Gf.en von → Werdenberg die Herrschaften Meßkirch und Oberndorf an sich. Lediglich die Herrschaft »vor Wald«, die von den Z. durch einen vorübergehenden Verkauf an die Reichsstadt Rottweil gesichert wurde, und die Mannlehen blieben ihrem Zugriff entzogen. Johann Werner wich mit anderen »bösen Räten« nach Wesen am Walensee (Kt. St. Gallen) aus, unternahm eine Reise nach Rom, um eine Appellation beim Papst vorzutragen, und starb 1495 bei einem Aufenthalt am Hof Hzg. Albrechts IV. von Bayern-München. Mit der gewaltsamen Einnahme Oberndorfs 1496 – ein Jahr nach dem Wormser Reichslandfrieden – und → Meßkirchs 1503 schufen seine Söhne daraufhin Fakten, die auf dem Augsburger Reichstag 1504 mit der Lösung aus der Acht nachträglich sanktioniert wurden. Der gros unfaal bedeutete auch im Geschichtsbewußtsein der Familie eine tiefe Zäsur.

Seit dem 15. Jh. mehrte die Familie ihr kulturelles Kapital. Werner d.J. (gest. 1483) begründete die Z.'sche Bibliothek, die zahlr. Handschriften, namentlich aus der Schreibwerkstatt Gabriel Lindenasts in Pfullendorf, enthielt. Sein Sohn Johann Werner d.Ä. (gest. 1495) besuchte die Universitäten Freiburg, Wien und Bologna, fertigte Übersetzungen aus dem Lat. an, führte einen Reimbriefwechsel und verfaßte ein Gf. Eberhard von Württemberg gewidmetes schwankhaftes Märe. Zwar handelt es sich dabei um »die privaten und gesellschaftlichen Liebhabereien eines adligen Dilettanten« (Schanze, Johannes, Sp. 814), doch bescheinigte ihm auch der Ulmer Dominikaner Felix Fabri, doctus in lingua latina zu sein. Fabri begleitete ihn und eine Gesellschaft schwäbischer Adliger 1483 ins Hl. Land, wo Johann Werner den Ritterschlag am Hl. Grab empfing. Zeitw. fungierte Johann Werner als Statthalter des Rottweiler Hofrichters.

Die bedeutendsten Vertreter des Geschlechts gehören den letzten drei Generationen an: Wilhelm Werner von Z., der zunächst den geistlichen Stand anstrebte, absolvierte ein Adelsstudium in Tübingen und Freiburg, wurde Statthalter am Rottweiler Hofgericht (1510), dann Beisitzer (1529-1542) und schließlich Richter (1548-1554) am Reichskammergericht. Der offene Landfriedensbruch und die Wahrung der höchsten Gerichtsbarkeit des Reichs fallen also in dies. Generation. Da seine beiden Ehen kinderlos blieben, führte er das zurückgezogene Leben eines Gelehrten und ging seinen bibliophilen und antiquarischen Neigungen nach. In seiner Burg Herrenzimmern richtete er eine viel beachtete Kunst- und Wunderkammer ein, die die Welt in ihren wundersamen Naturalien und Artefakten abbildete. Als eines der bemerkenswertesten »Kunststücke« aus dem Besitz des Gf.en und »intellektuelles Projekt des Auftraggebers« (Eser, S. 38) hat sich die 1535 in Speyer entstandene Z.'sche Anamorphose erhalten (GNM Nürnberg), die in einem Vexierbild die Portraits des Gf.en und seiner zweiten Gemahlin Amalia von Leuchtenberg zu erkennen gibt und zugl. auf die Familiengeschichte verweist. Eine hilzene perspectivtafel mit Carolo quinto und herr graff Wilhelm zu Z. ist 1663 und 1738 auf Burg Wildenstein bezeugt. Ferner trug er eine mehrere tsd. Stück umfassende Münz- und Medaillensammlung und eine Bibliothek zusammen, die zahlr. Codices bes. zur deutschsprachigen Literatur des MAs aufwies. Dem Bedürfnis des Sammelns und Bewahrens entsprachen auch seine in Mußestunden vorgenommenen historischen Arbeiten. Von seinen historisch-genealogischen Forschungen zu der merertail grafen und herrn geschlechter deutscher nation blieben ein Codex mit der Deszendenz der Gf.en von Heiligenberg, → Kirchberg und → Montfort und verschiedene Kollektaneen erhalten. Der Plan einer nach Bf.sviten und -wappen organisierten Chronik des Ebm.s Mainz und seiner zwölf Suffraganbm.er zielt in eine ähnliche Richtung. Zu den Kuriosa und Exempla zählt eine in mehreren Handschriften überlieferte Sammlung von Gespenstergeschichten. Sein aus dem 15. Jh. stammendes Stundenbuch füllte der Gf. mit teils aktuellen, teils rekonstruktiven Eintragungen zur Familiengeschichte, die Familienbewußtsein und Memoria verschmolzen (BLB Karlsruhe, Hs. RA 30). Von seiner tiefen persönlichen Frömmigkeit zeugt sein ›Vergänglichkeitsbuch‹, ein geistliches Vademecum, dessen berühmtester Teil der ›Z.'sche Totentanz‹ bildet. Hier stellte er sich zusammen mit seiner ersten Frau Katharina von → Lupfen zu Füßen des Kreuzes kniend dar. Kompilatorische Montage und produktive Rezeption, Frömmigkeit, Memoria und Selbststilisierung kennzeichnen alle diese Werke, selbst die Bf.schronik wurde von ihm zum »familiären Memorialdokument« bestimmt (Bihrer, S. 247). Die Wunderkammer und Bibliothek gelangten nach seinem Tod zu Teilen in die Ambraser Sammlungen Ehzg. Ferdinands II. (mind. 293 Drucke und 70 Handschriften, heute: KHM Wien, ÖNB Wien), teilw. in der F.F. Hofbibliothek Donaueschingen (heute: BLB Karlsruhe, WLB Stuttgart).

Die drei Neffen des Gf.en, Johann, Froben und Gottfried Christoph absolvierten ein Adelsstudium mit Stationen in Bourges, → Freiburg, Löwen, Paris, Angers und Tours. Während zwei von ihnen in den geistlichen Stand traten, vereinte Gf. Froben Christoph, »Geschichtsschreiber, Erzähler, Landesherr« (Jenny), erstmals wieder die wichtigsten Besitzungen in einer Hand und bemühte sich um eine Neufundierung der Herrschaft durch Modernisierung, effiziente Verwaltungsorganisation und Revindikation alter Besitztitel. Die Krönung seiner Lebensleistung stellen der Schloßbau von Meßkirch und die Abfassung der Chronik der Gf.en von Z. (siehe unten unter III.) dar. Sein Sohn Wilhelm, ultimus familiae, setzte diesen Kurs fort und erwarb sich eine hervorragende Stellung unter dem schwäbischen Adel. Als persönliches Emblem führte er eine Pyramide mit einem Berg zwischen Sonne (links) und einer Wolke, aus der heraus der Wind bläst, (rechts) mit der Devise Sic semper (Henninges, S. 437). Ein unbekannt gebliebener Geschichtsschreiber widmete ihm einen Abriß zur württ. Geschichte; Christoph von Hirschenberg ein alchemistisches Gedicht (Telle). Als Oberhofmeister Ehzg. Ferdinands II. bekleitete er wieder eine einflußreiche Stellung am Innsbrucker Hof, zugl. war er als Gesandter Ks. Rudolfs II. tätig. 1586 unternahm er als Orator des Ks.s eine Gesandtschaft zum Hl. Stuhl nach Rom, wo sein ihn begleitender Neffe Egon von Fürstenberg verstarb. Über Paͤtterlin, Creutz, Muentzen und heyligen Bildnussen, die er samt verschiedenen Ablässen bei dieser Gelegenheit vom Papst erhielt, informierte er seine Mitwelt in einem Gelegenheitsdruck. Ein kostbar gefaßtes, aus Wachs geformtes Agnus Dei blieb auf Schloß Heiligenberg erhalten. Er starb 1594 in Padua.

III.

Das Stammwappen der Familie zeigt in Blau einen goldenen Löwen mit einem (Zimmerer-)Beil in den Vorderpranken. Seit etwa 1529 wurde es im gevierten Schild zusammen mit dem Wappen von Wildenstein (in Silber ein roter Löwe; eigtl. das Wappen der Herren von Wartenberg) geführt. Die Helmzier bildet ein roter Hirschkopf. Schöne Sandsteinreliefs mit dem Wappen finden sich im Hof von Schloß → Meßkirch und auf Burg → Wildenstein. Im letzten Drittel des 16. Jh.s kam im Herzschild das (angebliche) Wappen der Gf.en von Rohrdorf, ein Doppeladler, hinzu, die zu dieser Zeit wg. der strittigen Hoheitsrechte in der Herrschaft Meßkirch als historische Bezugsfiguren an Bedeutung gewannen.

Die schon erwähnte, 1581seitige Hauschronik der Gf.en von Z. ist das Lebenswerk des Gf.en Froben Christoph von Z. Eine erste Vorarbeit verfaßte er als 20jähriger 1540, eine erste Reimschrift der Chronik erfolgte wohl 1554-1564, die erheblich ergänzte letzte Fassung wurde 1564-1566 niedergeschrieben (Jenny, S. 44-47, 119; Wolf, Chronik, S. 136-140). Schreib- und Redaktionsarbeiten übernahm der Sekretär Johannes Müller. Eine Mitwirkung Gf. Wilhelm Werner von Z.s ist vorauszusetzen; ihre literarische Bedeutung verdankt die Chronik dem Erzähltalent Froben Christophs. Eine Unterscheidung des ›Gelehrten‹ Wilhelm Werner und des ›Erzählers‹ Froben Christoph geht aber kaum auf, da das Interesse des Onkels für Anekdoten und Exempel ebenso belegt ist, wie historische Interessen und »Forschungstätigkeit« des Neffen. Schon von der Mitwelt wurden die comites antiquarii als »untrennbares Gespann« aufgefaßt (Heinzer, Handschrift, S. 144 f.). Nach der Erhebung in den Gf.enstand 1538 sollte die Chronik das Prestige der Familie in der Vergangenheit absichern und der Traditionsweitergabe innerhalb der Familie dienen. Um den Nachkommen sein eigenes und das von seinem Onkel ererbte Familienbewußtsein, Exempel vorbildlicher adliger Lebensführung, handlungsleitendes Herrschaftswissen, die Liebe zu dem von ihm neu begründeten Besitz und gewisse Grundsätze zu dessen Verwaltung (Beharren auf der eigenen Autonomie, sorgfältiges Führen der Amtsbücher, frühzeitiger Erbverzicht bei der Abschichtung von Töchtern und Geistlichen, Warnung vor Fs.endienst, Narren und Bastarden etc. als wiederkehrende Leitmotive) nahe zu bringen, ergänzte der sprachgewandte Gf. sein Werk mit zahlr. anekdotischen Geschichten, die die Lektüre kurzweiliger gestalten und den Leser bei Laune halten sollten, doch schon rein quantitativ die Familiengeschichte weit überwiegen. Die Schilderung der eigtl. Hausgeschichte unterliegt den Paradigmen von Stand und Herkommen, die genealogische Quellengrundlage wird mittels Kombination, Konstruktion und Umwertungen verbreitert, ihre Deutung dem Nationen-Diskurs unterworfen. Die Erzählungen gründen nicht selten in der Übertragung von literarischen und schwankhaften Stoffen auf lokale Gegebenheiten und die eigene Mit- und Umwelt. Die Aneinanderreihung folgt assoziativem (»sympathischem«) Denken, schwerlich, wie neuerdings postuliert, einem literarischen Prinzip. Die Chronik, die eine der farbigsten Quellen zur Kulturgeschichte Südwestdtl.s im 16. Jh. darstellt, fand seit Joseph von Laßberg intensives Interesse der Forschung und hat bis heute nicht weniger als drei Editionen (die letzte allerdings unvollst.) erfahren. Trotz der überbordenden Fülle an Nachrichten über adligen Alltag, adlige Lebens- und Denkformen etc. bleibt ihr historischer Quellenwert im einzelnen stets anhand nicht-narrativer Quellen zu überprüfen. Nicht zuletzt stand sie der Entstehung einer modernen Hausgeschichte auf archivalischer Grundlage bis heute entgegen, die – auch und gerade als Mittel der Quellenkritik und Korrektiv zu den Aussagen der Chronik – Genealogie, Besitzentwicklung, wirtschaftliche Grundlagen, Herrschafts- und Verwaltungspraxis, Schrift- und Sachkultur etc. miteinbeziehen müßte.

Die Chronik bildet freilich nur eine Facette adligen Selbstverständnisses, dem weitaus öffentlichere Formen der Herrschaftsrepräsentation gegenüberstehen. An erster Stelle verdient hier der nach seiner Tätigkeit für die Z. bezeichnete »Meister von Meßkirch« Erwähnung, der wg. seines brillianten Kolorits zu den bedeutendsten Malern des Frühmanierismus in Südwestdtl. zählt. Er schuf die »Donaueschinger Kreuzigung«, die sich zuletzt als priv. Andachtsbild in Schloß Meßkirch befand (Slg. Reinhold Würth, Schwäbisch Hall), Hausaltäre für die Burgen → Falkenstein und → Meßkirch (F.F. Kunstsammlungen Donaueschingen, derzeit als Leihgabe in der Staatsgalerie Stuttgart) und die gesamte Altarausstattung der Meßkircher Kirche mit Szenen der Passion und diversen Heiligen (davon erhalten: acht Mitteltafeln und 58 Flügelbilder, verteilt über Museen in der ganzen Welt). Auf den Flügeln des Meßkircher Hochaltars und des Altars der Z.'schen Hausheiligen ließ sich Gf. Gottfried Werner als Stifter verewigen. Auch die Predella eines 1519 entstandenen Altares aus der Eulogius-Kapelle in Meßkirch trägt die Wappen Gottfried Werners und seiner Frau (heute WRM Köln). Die starke Betonung der Heiligen zu einer Zeit, in der sich andernorts die strikte Ablehnung des Heiligenkults durch die Reformation verfestigte, wie auch die Darstellung Gottfrieds und seiner Frau im Rosenkranzgebet auf dem Hausaltar bildete zugl. ein programmatisches Bekenntnis zur alten Kirche. Für seine eigene Memoria sorgte Gf. Gottfried Werner mit einem ursprgl. im Chor, jetzt im Langhaus der Meßkircher Martinskirche aufgestellten Bronzeepitaph, das er noch zu Lebzeiten bei Pankraz Labenwolf in Nürnberg gießen ließ. In einer reich verzierten Bordüre mit einer aus den vier Wappen seiner Großeltern bestehenden Ahnenprobe zeigt es den Gf.en in voller Rüstung aufrecht stehend zwischen den Vollwappen von Z. und seiner (reichsfsl.) Gemahlin Apollonia von Henneberg. Burg Wildenstein stattete Gottfried Werner mit Wappenfolgen zur Standesrepräsentation und Fresken mit Motiven aus der Heldensage aus, »wie er sie von seinen Wanderjahren als jugendlicher Haudegen mit nach Hause gebracht haben mag« (Curschmann/Wachinger, S. 386) und ließ auch sein Stadthaus in Rottweil innen und außen bemalen. Im Jahr 1518 ließ er das Untere Stadttor in Meßkirch und die Wallfahrtskirche Engelswies mit seinem Wappen versehen. Wilhelm Werner von Z. verlieh Burg Herrenzimmern Züge einer Renaissanceburg mit Staffelgiebel und ließ im Innern einen Zyklus mit den Wappen seiner Vorfahren »bis ins graue Mittelalter« (Jenny, S. 25) anbringen; Wappen der Eltern und Großeltern und die Stromberg-Erzählung sind auf der Z.'sche Anamorphose dargestellt. Als Standort für ein Epitaph, das bezeichnenderweise im Gegensatz zu seinem Bruder keine dt. Inschrift, sondern lat. elegischen Distichen des gelehrten Juristen Joachim Mynsinger von Frundeck trug, wählte er nicht die Familiengrablege in Meßkirch, sondern die Burgkapelle von Herrenzimmern, den Gelehrtensitz anstatt der Res. Als kollektive Repräsentation, die den Gedanken an ein Gesamthaus zum Ausdruck bringt, sind mehrere Wappenzyklen der drei Brüder hervorzuheben: »Gesamt-Z.'sche« Wappenprogramme auf Burg Wildenstein und in der Beinhauskapelle St. Veit zu Meßkirch und zwei Zyklen von Wappenscheiben von 1529 und 1540/41 (Schloß Heiligenberg), von denen der zweite ursprgl. für das alte Rathaus von Meßkirch bestimmt war und eine »in sich geschlossene Familienstiftung« (Wohleb, Wappenscheibenentwürfe, S. 65) darstellt. Ein steinernes Epitaph mit Wappen und Inschrift für Katharina, geb. Schenkin von → Erbach in der St. Michaelskirche in Oberndorf ist verloren. Ein wohl 1531 anläßlich der Heirat Anna von Z.s mit Jos Niklas von Zollern entstandener Wappenteppich mit dem quadrierten Wappen Zollern-Z., der i.J. 2000 versteigert wurde, zeugt von der Sachkultur im Umfeld des Hauses Z. Auf Froben Christoph von Z. geht der Neubau des Meßkircher Schlosses zurück, das, wenngleich der vierte Flügel unvollendet blieb, die ital. regelmäßige Vierflügelanlage mit überhöhten Ecktürmen (Kastelltypus) in Schwaben etablierte. Der Wappenschmuck im Hof stellt auch das reichsfsl. Konnubium Gottfried Werners, des Onkels des Erbauers zur Schau. Für seinen Bruder Gottfried Christoph, Domherr zu Konstanz (gest. 9. Sept. 1570), wurde eine individuelle (Sandsteinepitaph) und kollektive (Wappentafel) Erinnerung in der Mauritiusrotunde des Konstanzers Münsters geschaffen. Ein Epitaph, als Memorialbild konzipiert, für Kunigunde von Z. und Berthold von Königsegg befindet sich in der Pfarrkirche St. Martin in Aulendorf. Das schon erwähnte Münzrecht begehrte Wilhelm von Z. 1576, damit, so die Urk. ausdrücklich, angesichts seiner Kinderlosigkeit das Gedächtnis der Gf.in von Z. nicht erlösche. Seine Erben stifteten Jahrtage in → Meßkirch, Zeil und Wolfegg und setzten ihm ein monumentales Epitaph in der Meßkircher Martinskirche, das 1598 bei Wolfgang Neidhardt d.Ä. in Ulm entstand. In einer Nische, die von seiner Ahnenprobe und einer Inschrift gerahmt ist, die in zehn elegischen Distichen auf sein Leben Bezug nimmt, zeigt es den Gf.en in Lebensgröße im Harnisch vor dem Kreuz kniend. Das Stammwappen in der bekrönenden Kartusche ist gestürzt.

IV.

Die von dem kombinations- und erzählfreudigen Chronisten behauptete frühe Ansiedlung des Geschlechts auf der Lussburg/Nussburg (Herrenzimmern, Gmd. Bösingen, Lkr. Rottweil) dürfte kaum zutreffen; die postulierten sanktgallischen Bezüge Herrenzimmerns bleiben ungewiß. Früh bezeugt sind die Brüder Werner und Manegold (um 1095), Werner von Z. (1113), die Brüder Werner und Eberhard (1140), Cuno (1193) sowie Ulrich (1222). Daß die Brüder Konrad, Albrecht und Friedrich am Ersten Kreuzzug teilgenommen hätten, beruht auf nachträglicher Konstruktion und kombinatorischer Erfindung des Chronisten, die Frgm.e eines im Bauernkrieg zerstörten Bildteppichs im Kl. Alpirsbach deuten sollte. Sicherheit in die Genealogie kommt erst in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s mit den Brüdern Konrad und Werner (als Zeugen belegt 1262), Albrecht und Rudolf sowie Werner und Albert, Söhne des gen. Werner, und Albrechts Kindern Konrad, Walter und Adelheid. Die Heirat Werners (gest. 1290) mit Anna von Falkenstein brachte der Familie Besitz in Seedorf ein. Sein früher Tod bedeutete jedoch zugl. eine dynastische Krise, denn mit dem einzigen, nachgeborenen Sohn Werner (gest. 1384) stand die Familie kurzzeitig auf zwei Augen. Dank des enormen Alters von über 90 Jahren, das Werner postumus erreichte, und einer von der Verwandtschaft vermittelten, überaus vorteilhaften Heirat mit der Erbtochter Anna Truchsessin von Rohrdorf 1334 konnte diese Krise überwunden werden: Mit der Herrschaft (Rohrdorf-)Meßkirch, die Anna 1337 testamentarisch zugesprochen wurde, vermochte Werner die bedeutendste Besitzung für die Familie zu erwerben und trotz des frühen und kinderlosen Todes Annas nach 1352 auch dauerhaft zu sichern. Die Besitzungen um Meßkirch und an der Donau bildeten nunmehr neben der Herrschaft »vor Wald« den zweiten und eigtl. Herrschaftsschwerpunkt. Werners zweiter Ehe mit Brigitta von Gundelfingen entstammten die Kinder Johann und Anna, in der folgenden Generation sollte sich diese Namenskombination mit dem Geschwisterpaar Johann d.J. und Anna wiederholen. In der nächsten Generation erfolgte 1450 eine erste Herrschaftsteilung zwischen dem Brüderpaar Werner (gest. 1483) und Gottfried (gest. 1508): Werner erhielt die Herrschaft Meßkirch und Burg → Wildenstein, Gottfried die Besitzungen »vor Wald« um → Herrenzimmern und → Seedorf. Da Gottfried keine legitime Nachfahren besaß (der geadelte illegitime Sohn Heinrich Zimmerer wurde von ihm großzügig ausgestattet), blieb diese Teilung ohne Folgen, sorgte vielmehr für Rückhalt, während der Jahre der Reichsacht, die 1487 über Werners Sohn Johann Werner d.Ä. ausgesprochen worden war und erst 1504 aufgehoben wurde (s.o.). Von Johann Werners Söhnen starb der älteste, Veit, bereits 1499, nachdem er als 18jähriger die gewaltsame (Rück-)Eroberung von Oberndorf geleitet hatte,. Nach der Restitution und dem Tod Gottfrieds, der ein hohes Alter erreichte, teilten die verbleibenden Söhne Johann Werner und Gottfried Werner 1508 die Besitzungen; während Wilhelm Werner zunächst in den geistlichen Stand treten sollte, sich dann aber doch zur Heirat entschloß. Nach mehrfachem Austausch und Verkäufen besaßen schließlich Johann Werner → Seedorf und → Falkenstein, Gottfried Werner → Meßkirch und → Wildenstein und Wilhelm Werner → Herrenzimmern und Oberndorf. Die Allianzen der drei Brüder mit Katharina Schenkin von → Erbach, Apollonia von Henneberg und Katharina von → Lupfen bzw. Amalia von Leuchtenberg verdeutlichen die Möglichkeiten zwischen dem oberen Niederadel und dem niedern Fs.enadel, die die Familie nach ihrer Restitution wieder besaß. Das Bemühen um die Standeserhebung 1538 war folgerichtig, wenngleich sie nur eine nominelle Rangerhöhung bedeutete, da sich die Konnubien der Familie stets im schwäbischen Gf.enadel bewegt hatten (siehe die Art. zu → Geroldseck, → Kirchberg, → Lupfen, → Oettingen, → Waldburg, → Werdenberg etc.). Da weder Gottfried Werner noch Wilhelm Werner von Z. (legitime) Nachkommen hinterließen, konnte ein Auseinandertriften der Besitzungen abermals verhindert werden. Allerdings war die Besitzgrundlage durch verschiedene Verkäufe mittlerweile stark geschmälert, der deutlichste Verlust war sicherlich der Ausverkauf von → Herrenzimmern 1513. Nach dem Tod Johann Werners und Gottfried Werners 1548 und 1554 konnte Gf. Froben Christoph von Z. den wichtigsten Besitz in seiner Hand vereinen, während Wilhelm Werner, der ein Alter von 90 Jahren erreichte, seinen Neffen um elf Jahre überlebte. Als einziger von drei Brüdern heiratete Froben Christoph – seine Frau Kunigunde von → Eberstein entstammte abermals dem schwäbischen Gf.enadel –, während seine zwei Brüder Domherren wurden. Die Gefahr einer solchen familiären Strategie wird von der Chronik reflektiert, sie wirkte sich aber erst in der folgenden Generation aus: Von den elf Kindern, die Froben Christoph hinterließ, blieb der einzige Sohn Wilhelm kinderlos. 1594 verstarb er erst 45jährig in Padua. Mehrere Bastardlinien, häufig mit Anklängen an den Namen, setzten sich noch länger fort.

Wilhelms Ehe mit Sabina von Thurn und Valsássina und v.a. die seiner acht Schwestern mit → Fürstenberg, → Helfenstein, → Waldburg bzw. → Königsegg, Schwendi bzw. Schenk von → Limpurg, → Hohenzollern-Sigmaringen, Ortenberg und nochmals Thurn und Valsássina, unterstreichen noch einmal die Stellung der Familie im Gf.enadel. Die Gen. bildeten zugl. die Z.'sche Erbengemeinschaft. Haupterben wurden Gf. Georg II. von → Helfenstein und infolge des frühen Erlöschens der → Helfensteiner schließlich die Gf.en und Fs.en von → Fürstenberg. Das Forttragen des Vornamens Froben, den Gf. Froben Christoph 1519 nach seinem fränkischen Paten Frowin von Hutten erhalten und der damals ein newerung im geschlecht bedeut hatte, bis ins 17. Jh. hinein ist Ausdruck der Z.'schen Traditionspflege in den Häusern → Helfenstein und → Fürstenberg.

Bereits in der ersten urkundlich sicher faßbaren Generation tritt mit Rudolf von Z. ein Domherr in Straßburg auf, der außerdem Kirchherr von Waldmössingen, Epfendorf, Villingendorf, Gößlingen, Isingen, Dautmergen und Ostdorf in der Umgebung der Stammburg war. Sein Bruder Konrad (gest. 1255) war 1211 Konventherr, 1234-1253 Abt von Kl. Reichenau. Die Zugehörigkeit Abt Werners von St. Georgen (1119-1134) zu den Z. ist nicht gesichert. Erstaunlicherweise fehlen dann für lange Zeit geistliche Karrieren. Daß mit Anna und Katharina 1488 und 1492 zwei Nonnen in die Fraumünsterabtei in Zürich eintraten, war der schwierigen Situation während der Reichsacht ihres Vaters Johann Werner d.Ä. und seinen guten Beziehungen in die Eidgenossenschaft geschuldet. Katharina (1478-1547/48) wurde 1496 Äbt. der vornehmen Fraumünsterabtei. In ihre Amtszeit fallen Neubauten (erhalten eine Betzeitglocke von 1519 sowie zwei komplette Zimmer im Schweiz. Landesmuseum; eines mit Wappensupraporte Z.- → Oettingen, dem Allianzwappen ihrer Eltern). 1524 führte sie die Abtei dem Calvinismus zu, trat in den Säkularstand über und heiratete den Zürcher Bürger Eberhard von Reischach. In dem Bewußtsein, daß seit 300 Jahren kein Z. mehr dort gewesen sei und es dem Geschlecht Ehre einbringe, wurde Johann Christoph (1516-1556/57) 1531 durch Resignation Gf. Christoph von Hennebergs im Straßburger Domkapitel installiert (1542 Domdekan). Weitere Domherrenstellen in Köln und Speyer kamen hinzu. 1544 folgte ihm sein Bruder Gottfried Christoph (1524-1570) in das Straßburger Domkapitel nach, 1553 erhielt er an seiner Stelle ein Kanonikat in Konstanz.

Namentlich die letzten drei Generationen hatten sich um eine angemessene Herrschafts- und Standesrepräsentation bemüht (s.o.). Zweifellos bedeutete dieser Repräsentationswille eine Kompensation für die mangelnden herrschaftlichen Grundlagen der Familie. Dennoch ist nicht zu übersehen, daß diese Repräsentation in den letzten beiden Generationen mit einer Herrschaftsmodernisierung und -konsolidierung einherging und sie dabei auf ausgesprochen moderne Formen setzten, die in ihrem Umfeld vorbildhaft wurden, wie etwa die Nachahmung des Meßkircher Schloßbaus zeigt. Die Z. sind deshalb »das Paradebeispiel für das, was Herren und dann Gf.en sein wollten und sein konnten« (Werner Paravicini).