Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WUNSTORF

B. Wunstorf

I.

Die Gft. W. umfaßte den westlichen Teil des ursprgl. Herrschaftsgebiets der Gf.en von Roden im sächsischen Marstemgau nach dem Verkauf bzw. Rückfall der Lauenroder Besitzungen (1236-1255) an das Hochstift Hildesheim und die Welfen. Nach dem Ausgreifen der Welfen auf das Gebiet rechts der Leine 1333 verblieben im wesentlichen: (die mit dem Bf. von Minden hälftig geteilte) Stadt und Herrschaft W., die Burg → Blumenau mit dem zugehörigen Gebiet, der Go Seelze sowie die Gerichte Goltern und Benthe.

Während es sich bei Stadt und Herrschaft W. um Mindener Lehnsgut handelte, ging die Gft. i.e.S. von den sächsischen, seit dem 13./14. Jh. von den braunschweig-lüneburgischen Hzg.en zu Lehen. 1446 kam die Herrschaft durch Verkauf zunächst an den Bf. von Hildesheim, dann an die Hzg.e von Braunschweig-Lüneburg. Auf dem Gebiet der Gft. entstand in der Folgezeit das braunschweig-calenbergische Amt → Blumenau, das bis 1859 existierte.

Zur reichsrechtlichen Stellung siehe Art. A. W.

II.

Die Entwicklung und Organisation des gfl. Hofes kann, nicht zuletzt wg. der bisherigen Konzentration der Forschung auf genealogische und machtpolitische Fragen, hier nur grob umrissen werden. Von den Hofämtern erscheint in den Urk.n der Truchseß (so unter Ludolf I. 1235 Konrad, 1240 der Ritter Arnold von Hedessen, um 1250 [der Ministeriale?] Bernhard Sven[i]gel). Daneben finden sich ein gfl. Vogt (unter Johann I. 1293 Hildebrand) sowie ein Kaplan (unter Ludolf I. 1250 Helmward). Als Schreiber zogen die Gf.en offenbar Geistliche ihres näheren Umfeldes heran (so Ludolf I. 1258 den Priester Johannes). Zu ihrer weiteren Unterstützung standen ihnen zahlr. Ministeriale sowie Burgmannen zur Verfügung, die z.T. – auch nach Schleifung der gemeinsamen bfl. – gfl. Burg (1317) und Verlegung des Gf.ensitzes nach → Blumenau – rechtlich exemt in der Stadt angesiedelt waren.

In W. besaßen die Gf.en einen Hof sowie die Hälfte der Mühle(n) (urkundlich 1377). Der (gfl.) (Sand-) Steinbruch am Tienberg bei Bokeloh lieferte wie ein nahegelegenes Waldgebiet u. a. wohl das Material zum Bau der Burg(en). Die Fischerei auf dem Steinhuder Meer war zw. Bm. Minden, Stift und Gf.en strittig, belieferte aber sicher auch den gfl. Hof. Dieser dürfte darüberhinaus durch Zoll, sonstige Abgaben (z. B. aus Vogteien und Gerichten) sowie die Erträge der zahlr. Lehn- und Eigengüter der Gf.en in der unmittelbaren Nähe W.s sowie im Land zwischen Deister und Leine versorgt worden sein.

Der Umfang des Feudalbesitzes, die zahlr. (pfandrechtlichen) Verträge sowie die konkurrierenden Herrschaften von Bf., Gf. und Stift setzen ein funktionierendes Rechnungs- und Verwaltungswesen voraus sowie ein Archiv, das mit dem Verkauf der Gft. dann auch (zumindest z.T.) in den Besitz der Hzg.e von Braunschweig-Lüneburg überging.

W. bzw. nach 1317 → Blumenau scheinen die bevorzugten Aufenthaltsorte des Hofes gewesen zu sein, während → Ricklingen (jetzt: Schloß → Ricklingen) nur gelegentlich (z. B. 1298 während der Fehde Gf. Johanns I. mit Bf. Ludolf von Minden und Hzg. Otto von Braunschweig) als Ausstellungsort von Urk.n begegnet. Die Burgen → Ricklingen und → Bordenau dienten offensichtlich v.a. der Sicherung des Gft.sgebietes rechts der Leine; Burg → Limmer wurde bereits um die Mitte des 13. Jh.s aufgegeben und dürfte als Aufenthaltsort des Hofes z.Z. der Gft. W. daher keine größere Rolle gespielt haben.

Die Bevorzugung des St.Georgsaltars in der W.er Stiftskirche als (zumindest gewünschte) Stätte für Begräbnis und Memoria (urkundlich [1370] bezeugt für Johann I. gest. 1334, Walburgis gest. 1358, Johann III. gest. 1360 sowie dessen Schwester, die W.er Äbt. Jutta, gest. nach 1378) legt, zusammen mit dem ursprgl. Kirchenpatronat der Gf.en von Roden über die Hannoversche Kirche St.Georgii et Jacobi, die heutige Marktkirche, eine bes. Verehrung dieses Heiligen am Hof der W.er Gf.en nahe.

Zu Hauskl., Grablege und Wappen siehe den Art. A. W.