Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WÖLTINGERODE-WOHLDENBERG

B. Wöltingerode-Wohldenberg

Wö., der Stammsitz des gleichnamigen Geschlechts, bildete den Mittelpunkt des Grundbesitzes am Nordwestrand des Harzes. Die Gft. entstand am Anfang des 12. Jh.s. Die von Wö. gehörten schon zu den Vasallen Hzg. Lothars von Süpplingenburg (Wilke 1970, S. 40). Petke konnte 1971 insgesamt 379 Orte mit Besitzungen des Gf.engeschlechts identifizieren. Die dabei zugrunde gelegte Klassifizierung in Eigenbesitz, zu Lehen gehenden Grundbesitz, Zehnte, Vogteirechte, Zinsen, Renten, Burgen und Patronate zeigt die Vielfältigkeit in der Zusammensetzung des Vermögens, auch wenn einzelne Teile oftmals nur kurzzeitig zum Besitz gehörten (Petke 1971, S. 487-545).

Eine eigene Hofhaltung ist bei den Gf.en von W.-W. nicht belegbar, wohl aber Aufenthalte der Angehörigen dieser Familie an den kgl. bzw. hzgl. Höfen. Die Wöltingeröder Gf.en besaßen wahrscheinlich schon unter Heinrich IV. (1056-1106) Reichslehen, traten aber erst unter Heinrich V. (1106-1125) nach der Opposition des sächsischen Adels gegen Heinrich IV. als Reichsvögte des Goslaer Stifts St. Simon und Judas hervor. Ebenso erhielten sie die Vogtei über die salische Stiftung St. Georgenberg bei Goslar von dem Salier, das sicher für ein gutes Verhältnis zu ihm sprach (Wilke 1970, S. 112-115). Mit Hzg. Lothars Sieg über Heinrich V. 1115 am Welfesholz verlor das Kgtm. in Sachsen seinen Einfluß. Ludolf I. (1108-1153) befand sich im Gefolge Lothars, der ihn, 1125 zum Kg. erhoben, mit einer nach 1129 neugebildeten Gft. belohnte (Petke 1971, S. 261-281, Wilke 1970, S. 45 f.). Mehrfache Aufenthalte Ludolfs zu Hoftagen in Goslar, Reichstagen in Halberstadt, Merseburg und Würzburg zwischen 1129 und 1136 lassen sich nachweisen. In den nach Lothars Tod ausbrechenden Auseinandersetzungen zwischen Welfen und Staufern mußten sich auch die Gf.en von Wö. positionieren. Erst 1143, als das Hzm. fest in der Hand Heinrichs war, ist auch Ludolf in dessen Gefolge zu finden.

Nach dem Tod Konrads III. (1138-1152) nahm sich Friedrich I. (1152-1190) sofort der sächsischen Probleme an. Von der Erhebung des Pfgf.en Adalbert von Sommerschenburg zum Vogt von Ringelheim und des Reichstifts Gandersheim profitierte Burchard I. von W.-W. (1142-1189) unmittelbar mit dem Empfang eines umfangr. Lehens. Dieses umfaßte die Gft. Bodenburg, die Vogteien über die civitas Gandersheim, das Stift Gandersheim und die Eigenkl., die beiden Gandersheimer Münzen und einige Vorwerke (Petke 1971, S. 285). Die offensichtlich gegen die welfische Territorialpolitik gerichtete Belehnung vermochten die Gf.en von W.-W. mit ihren guten Beziehungen zum Hzg. auszugleichen. Nach der Übertragung des Hzm.s Bayern auf Heinrich den Löwen 1154 durch Friedrich I. fanden sich auch die Gf.en Ludolf II. von W.-W. (1129-1191) und seine Brüder, deren Herrschaftsbereich sich in der Nähe Braunschweigs befand, öfter bei dem Welfen ein. Bis etwa 1170 fuhren sie nicht mehr zum Hof, erschienen aber bei den Bf.en von Hildesheim und Halberstadt.

Anfang 1176 war es zu einer Belastung des einvernehmlichen Verhältnisses zwischen Friedrich I. und Heinrich dem Löwen gekommen, das sich auch auf die Stellung der Gf.en von W.-W. auswirkte: Hoier I. (1142-1189) verlor sein Amt als Vicedominus von Halberstadt ebenso wie Heinrich seine Halberstädter Lehen. So entschieden sich die Wö.r für den Hzg. Heinrich der Löwe jedoch verlor 1180 sein Hzm., der Ks. setzte seine Forderungen mit milit. Mitteln durch. Der Parteiwechsel kostete die Wö.r die Burg Wohldenberg, sie waren anschl. auf der auf Befehl Friedrichs wiedererrichteten → Harzburg zu finden (Wilke 1970, S. 124 f., 186 f.). Ludolf II. schickte seinen Sohn mit seinen Brüdern Burchard I. und Hoier I. auf den Reichstag 1181, die dann auch 1188 Friedrich durch Sachsen begleiteten. Ludolf II. suchte 1191 Heinrich den Löwen in Braunschweig auf, womit er seinem Sohn Burchard II. (seit 1182 Hildesheimer Domherr und 1193/94 Propst des Petersbergstiftes in Goslar) die Wahl zum Propst von St. Blasius in Braunschweig ermöglichte. Burchard I. erhielt die Hochvogtei des Reichsstifts Gandersheim, die anschl. auf seine Söhne Hermann I. (1194-1243) und Heinrich I. (1197-1251) wie auch die Vogtei über Ringelheim überging. Ludolf II. verblieben die Gft.srechte im Raum an der oberen Oker, Burchard I. im Ambergau.

Nach der Niederwerfung des Welfen konnte Friedrich Barbarossa daran gehen, am Harz mit Reichsministerialen und edelfreien Geschlechtern eine Kg.slandschaft u. a. mit Burglehen zu errichten. Nach dem Sturz des Hzg.s wurden die Gf.en von W.-W. die bedeutendste politische Kraft am Nordwestharz im Dienst des Ks.s. Dieser nahm am 22. Nov. 1188 die Kl.stiftung Wö. in seinen Schutz. Burchard I. und sein Neffe Lüdiger III. (1188-1189) nahmen am Kreuzzug teil, sie kehrten nicht zurück. Hoier I. (1142-1189) und Ludolf III. (1181-1189) waren seit 1189 nicht mehr nachzuweisen und könnten auch am Kreuzzug teilgenommen haben. Es blieb ein reiches Erbe für die Söhne, das in der unruhigen Regierungszeit Friedrich I. behauptet und erweitert werden konnte (Petke 1971, S. 319-332).

Die Zeit des staufisch-welfischen Thronstreits war im Geschlecht der Gf.en von W.-W. von einem Generationswechsel begleitet. Die regierenden Gf.en wurden Lüdiger II., Hermann I. (1194-1243) und Heinrich I. (1197-1251). Lüdiger II., seit 1195 häufig von Wohldenbruch gen., setzte die Politik des Vaters fort und war häufig auf Seiten der Welfen zu finden. So besuchte er 1199 Otto IV. in Braunschweig. Im Wohldenberger Herrschaftsbereich erbaute Otto ab Herbst 1203 eilig die Burg Harliberg zur Blockade der Stadt Goslar, die Philipp von Schwaben (1198-1208) unterstützte, dessen Rückhalt die → Harzburg war. Auf dieser führten die staufisch gesinnten Hermann I. und Heinrich I. das Kommando. Mit ihrem Vetter Dietrich von → Werder unterstützten sie auch milit. Philipp von Schwaben in der Auseinandersetzung um die Wahl und Einsetzung des Bf.s von Hildesheim gegen Papst Innozenz III. Die Gf.en blieben bis zum Tod Philipps 1208 dessen Vorposten gegenüber den Welfen in Braunschweig, der ihnen dafür die Reichsvogtei Goslar (zwischen 1200 und 1204) überließ. Nach der Anerkennung der Wahl Ottos IV. durch die sächsischen Fs.en erhielt der neu gewählte Kg. auch die Unterstützung der Gf.en von Wohldenberg. So begleitete ihn Hermann I. auf seinem Zug durch Italien 1210-1212. Die Wahl des Staufers Friedrich II. (1212-1250) führte zum Abbruch der Heerfahrt. Nach der Schlacht bei Bouvine am 27. Juli 1214 konnte sich Otto IV. nicht mehr gegen Friedrich II. durchsetzen. Gf. Heinrich I. fand sich an seinem Sterbelager ein. Als Friedrich nach seiner Heerfahrt gegen den Hzg. von Lothringen erstmals am 13. Sept. 1218 in Ulm urkundete, war unter den Zeugen auch Hermann I. von → Harzburg, in Nürnberg stieß Ende Okt. auch Heinrich I. von Wohldenberg zu ihnen. Auf dem anschließenden Hoftag in Fulda waren sie die einzigen sächsischen Dynasten. Sie sicherten sich damit ihre Gft.s- und Vogteirechte, konnten den welfischen Einfluß am nordöstlichen Harzrand jedoch nicht zurückdrängen. In der folgenden Zeit standen Hermann I. und Heinrich I. im Dienst des Staufers und kamen ihren Pflichten als Reichsvasallen nach. So hatten sie kaum Zeit für die eigene Herrschaft, mehrfach waren sie im ksl. Gefolge auch in Italien zu finden, zuletzt im Mai 1236 in Würzburg. Danach brach der Kontakt zum Staufer ab. Nach dem → Bruch zwischen Innozenz IV. und Friedrich II. 1244 kam es 1246 zur Wahl Heinrich Raspes (1228-1235). An der Nachfolge im Bm. Hildesheim und in der Asseburger Fehde sollte die von den Gf.en bis dahin gemeinsam geführte Politik erstmals scheitern. Die Söhne Gf. Hermanns I. (1244) und seines Bruders Heinrich I. (1251) hatten bis dahin gemeinsam den jeweiligen regierenden Kg.en gedient, ihre Nachfolger fanden zu keiner gemeinsamen Politik mehr. Die Blütezeit des Gf.enhauses war mit dem Niedergang des staufischen Imperiums vorüber. Es wurden Herrschaftskomplexe aufgegeben, Verpfändungen wie die der Gandersheimer Vogtei (1259), der → Harzburg an die Gf.en → Wernigerode (1269), die Vogtei über das Michaelskl. (1255 und 1268) wurden nicht wieder eingelöst, hinzu kamen Verkäufe von Hufen und Zehnten. Während andere Fs.en und Bf.e ihre Landesherrschaften ausbauten, löste sich die Adelsherrschaft der W.er, die sich aus einer »in den einzelnen Epochen mehr oder minder dichten Ballung mannigfaltiger Herrschaftsrechte in verschiedenen Räumen« (Petke 1971, S. 391) zusammensetzte, auf.

Auch die Gf.en von W.-W. bedienten sich der Ministerialen zur Festigung ihrer Herrschaft, es gibt jedoch keine Urk. mehr, in denen Ministeriale der Gf.en auch als solche bezeichnet werden. Im Gebiet um Wö. bspw. dürften im 13. Jh. die Herren von Sudburg, von Roderingerode, von Lochtum, von Lengde, von Langeln, von Lewe und von Mahner zu den Ministerialen gehört haben, im Ringelheimer Becken die Geschlechter von Sehlde, von Elbe, von Heere und von Baddeckenstedt. Heinrich von Heere sowie die Herren von Lutter und von Elbe führten in einer Urk. 1270 den Titel castellani in Wohldenberg (Petke 1971, S. 408, 575), von 1251-1283 trat als mehrfacher Zeuge in Urk.n der Gf.en Johannes von Sudburg auf, der dann 1282 Burgmann Gf. Konrads von → Wernigerode auf der → Harzburg war und dieses Amt wahrscheinlich schon unter den Wohldenbergern dort inne hatte. 1302 war Johannes von (Königs)dahlum Kastellan auf dem → Wohldenberg.

Der erste in Diensten der Gf.en von W.-W. stehende Inhaber eines Hofamtes war der 1208 gen. Gunzelinus quondam dapifer comitis Hermanni (Petke 1971, S. 404), für 1219 ein Sigehardus dapifer, ein Johannes Longus als advocatus noster 1272 als Verwalter der Güter um Greene und Naensen sowie ein Vogt Heinrich von Hohenbüchen, der die gleichnamige Burg 1244 für die Wohldenberger verwaltete. Eine Kanzlei ist für die Gf.en von W.-W. nicht nachweisbar. Schreiber, die zugl. Burgkapläne waren, sind nachgewiesen wie etwa 1222 Hoier, ein gut geschulter Notar auf der → Harzburg, 1227 ein Schreiber Johannes, 1242 Schreiber Ulrich (scriptor comitum de Wohldenberch) und 1246 Wilbernus. Die Notare von Konrad I. und Johannes I. von W. hießen 1291 Konrad und Bertold, 1298 an Stelle Konrads Johannes und 1312 Ekbert. Gegen Ende des 13. Jh.s lohnte es sich für Ministeriale kaum noch, im Dienst der Gf.en zu stehen, da nach 1275 der größte Teil der Gft.en verkauft war (Petke 1971, S. 404-417).

Zu den größeren Besitzungen mit Burgen bzw. Herrensitzen gehörten neben der namengebenden Stammburg → Wohldenberg, → Harzburg, → Werder und → Wohldenstein. Zu weiteren Herrschaftsmittelpunkten sind Castellum Dalem, die ehem. Pfalz Königsdahlum (Stadt Bockenem), die Wasserburg Wohldenbruch, der Herrensitz Dörnten, die Burgen Emne, Hohenbüchen, Gebhardshagen und Stapelburg zu zählen.

Die südlich des Wohldenberg auf dem rechten Ufer der Innerste gegenüber dem heutigen Dorf Königsdahlum (Altum Dalem 1153/78, Dalem vor 1189, Dalem prope Bokenum 1326, Dahlem 1333, Dalhem 1356, Dalheym 1384) gelegene ehem. Pfalz der Liudolfinger verzeichnete mehrfache Aufenthalte Ks. Ottos I. Im Jahr 1101 schenkte Otto III. das castrum Dahlehem seinem Lehrer Bf. Bernward von Hildesheim, der einen Teil an das von ihm gegr. Michaelskl. übergab, ein Teil erwarb Heinrich II. zurück und schenkte es 1009 an das Reichsstift Gandersheim. Gf. Burchard I. von Wohldenberg (1142-1189) erhielt Königsdahlum als Lehen einschließlich eines Forstbezirks. Vor 1178 befand sich die Burg Altum Dahlem in der Hand Ludolfs II. von W.-W., der damit Gerung von Schildberg belehnte. Nach 1206 wird die Burg nicht mehr erwähnt, spätestens um 1300 bestand sie nicht mehr. Es sind keine baulichen Reste erhalten. (Petke 1971, S. 419 f. und Register Nr. 191, S. 517)

Die Wasserburg Wohldenbruch (de Waldenbrug 1195, de Waldenbruche 1199), auf dem linken Ufer der Nette 1 km südwestlich von Sottrum (Ambergau), wurde durch die Bezeichnung Gf. Lüdigers II. (1175/79-1208) nach dieser Burg(stelle) in den 1190er Jahren (1195-1199) bekannt. Lüdiger II. trat als comes de Waldenbrug auf dem Reichstag von Gelnhausen 1195 im Gefolge des Pfgf.en Heinrich von Braunschweig auf (Petke 1971, S. 64, 420 und Register Nr. 373, S. 545). Nur ein einziges Mal nannte sich ein Gf. von W.-W. nach dem nordwestlich von Goslar gelegenen, befestigten Herrenhof Dörnten (Thortunum vor 1153, de Thornede 1191, Thorneten 1254, Dorneten vor 1332, Dhornethe 1271, Dornethen 1264, Dornten um 1350), wo sich umfangreichere Güter der Familie befanden. In einer Urk. bezeugte u. a. Liudegerus de Thornede (Lüdiger II.) 1191 den Verkauf von Gütern an das Kl. Heiningen durch Konrad von Wehre (Petke 1971, S. 63 f., 422 und Register Nr. 70, S. 498). Die aus dem Erbe der Gf.en von → Werder stammende Burg Emne (Emne, Emna 1228, Empna um 1249, Empne 1274), später Gronau (empne que nunc Gronowe dicitur, 1298), wurde 1228 durch den Hildesheimer Bf. Konrad zerstört. Gf. Hermann III. von W. (1234-1271) hatte hier weiter Besitz. Die 1279 erwähnte Burganlage gehörte den Bf.en von Hildesheim (Petke 1971, S. 423 und Register Nr. 121, S. 506).

Die Burg Hohenbüchen gelangte als Pfand in den Besitz der W.er Gf.en. Westlich der Leine, etwa 5 km südwestlich von Ahlfeld, war die Burg (de Homboken 1257) Sitz der Edlen von Hohenbüchen. Der zweite Sohn Hermanns I. von Wohldenberg, Heinrich II. (1240-1273), führte Hohenbüchen (Alto Fago) 1257 in seinem Namen, so stand er auch in der Goslaer Vogteirechtsrolle. Vermutlich hatte Ulrich von Hohenbüchen (1231-1277), verh. mit einer namentlich nicht bekannten Tochter Gf. Hermanns III. von Wohldenberg, die Burg verpfändet, als er 1241 nach Schlesien zum Kampf gegen die Mongolen aufbrach. Seit 1294 war die Burg in der Hand Lippolds von Rössing (Petke 1971, S. 423 f. und Register Nr. 161, S. 513).

Gebhardshagen, seit 1129 im Besitz der Edlen von Hagen bezeugt, kam als Pfand aus dem Besitz der Edlen von Hagen in die Hand Gf. Heinrichs III. (1237-1260). Er wurde seit 1253 häufiger mit dem Namen von Hagen (de Indagine) gen. Am 31. Dez. 1267 urkundete sein Bruder Hermann III. auf der Burg. Gebhardshagen gelangte über den Verkauf an den Bf. von Hildesheim bzw. Hzg. Albrecht von Braunschweig in den Besitz der welfischen Hzg.e, die um 1291 als Burgherren gen. wurden. Von der Burganlage selbst ist nur noch der Bergfried von 1200/20 erhalten (Petke 1971, S. 132 f., 424 f.).

Stapelburg (Stoplenborch 1379), nordöstlich der Ilsenburg gelegen, gelangte 1379 mit Zubehör als Pfandbesitz von den Gf.en von → Wernigerode in den Besitz der Gf.en Gerhard (1325-1383) und Ludolf XI. (1363-1381) von W. (Petke 1971, Register, Nr. 315, S. 536).

Die Gf.en von Wö. verkauften 1275 der Hildesheimer Kirche die maior comitia, die von Harlessem (nordwestlich von Itzum) bis zum Hever (Heber, Bergzug nordöstlich von Gandersheim) reichte.

Veräußert wurden nicht die Gft.en im S des Ambergau westlich der Nette, die seit dem Bau des Wohldenstein die gleichnamige Burgherrschaft bildete. Diese gelangte 1349 an die Edelherren von Homburg und dann an die Bf.e von Hildesheim. Zusammen mit Königsdahlum (1357 verpfändet) bildete der Bf. daraus das Amt Bilderlahe.

Quellen

Chronicon episcoporum Hildesheimensium, bearb. von Georg Heinrich Pertz, Stuttgart 1864 (MGH SS VII). – Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe, Bd. 1, bearb. von Karl Janicke, Leipzig 1896 (Publikationen aus den königlich-preußischen Staatsarchiven, 65), Bd. 2-6, bearb. von Hermann Hoogeweg, Hannover 1901-1911 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 6, 11, 22, 24, 28). – Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, bearb. von Ludwig Hänselmann und Heinrich Mack, Bd. 1-4, Hannover 1873-1912, ND Osnabrück 1975, Bd. 5/6, bearb. von Manfred Richard Walter Garzmann, Hannover 1994 und 1998. – Urkundenbuch der Stadt Goslar und der in und bei Goslar belegenen geistlichen Stiftungen, Bd. 1-4, bearb. von Georg Bode, Bd. 5, bearb. von Georg Bode und Uvo Hölscher, Halle 1893-1905 und 1922 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und der angrenzenden Gebiete 29-32 und 45).

Behnke, Maria: Burg Wohldenberg in Vergangenheit und Gegenwart, Hildesheim 1967. – Bode, Georg: Hohenbüchen, in: Jahrbuch des Braunschweigischen Geschichtsvereins 6 (1907) S. 79 ff. – Dehio-Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bremen, Niedersachsen, bearb. von Gerd Weiss, 2. Aufl., München u. a. 1992. – Habermann, Jan: Die Grafen von Wernigerode, Herrschaftsprofil, Wirkungsbereich und Königsnähe hochadliger Potentaten am Nordharz im späten Mittelalter, Norderstedt 2008. – Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, Bd. 2: Niedersachsen/Bremen, hg. von Kurt Brüning und Heinrich Schmidt, Stuttgart 1969, S. 184, 274, 503. – Heine, Hans-Wilhelm: Burgen und Wehrbau zur Zeit Bernwards unter besonderer Berücksichtigung des Bistums Hildesheim, in: Bernward von Hildesheim und das Zeitalter der Ottonen, Katalog, Bd. 1, Hildesheim 1993, S. 313-323. – Jacobs, Eduard: Stapelburg und Windelberode, in: Zeitschrift des Harzvereins 12 (1879) S. 95-125. – Krahe, Friedrich-Wilhelm: Burgen des Deutschen Mittelalters, Grundriß-Lexikon, Würzbug 1994. – Kruppa, Natalie: Neue Gedanken zum Quedlinburger Wappenkästchen, in: Cuncilium medii aevi 4 (2001) S. 153-177, unter www.cma.d-r.de4-01/kruppa2.pdf [03.12.2007]. – Petke, Wolfgang: Die Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg. Adelsherrschaft, Königsherrschaft und Landesherrschaft am Nordwestharz im 12. und 13. Jahrhundert, Hildesheim 1971 (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen, 4), darin Anhang Nr. 1: Register zum Besitz der Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg, S. 487-544 (379 Nrn.). – Wilke, Sabine: Das Goslarer Reichsgebiet und seine Beziehungen zu den territorialen Nachbargewalten. Politische, verfassungs- und familiengeschichtliche Untersuchungen zum Verhältnis von Königtum und Landesherrschaft am Nordharz im Mittelalter, Göttingen 1970 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 32).