Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WOLKENSTEIN

C. Wolkenstein

I.

Nischenburg im Langental, einem Seitental des hinteren Grödnertals in Südtirol, durch das früher der Übergang über das Grödnerjoch führte, und Mittelpunkt des gleichnamigen Gerichts mit Hochgerichtsbarkeit. Der Name wohl von ihrer Lage »in den Wolken«, nämlich in einer nur von einer Seite her auf einem Felsabsatz zugänglichen Nische in einer senkrechten südexponierten Wand des Stevia-Massivs auf 1720 m Seehöhe. Stammburg der gleichnamigen Familie, aber als Res. anscheinend nur benutzt, wenn kein angenehmerer Ort zur Verfügung stand. Zu unterscheiden von den Burgen bzw. Ruinen gleichen Namens im sächsischen Erzgebirge, in der Fränkischen Schweiz, im Lkr. Schwäbisch Hall, im Kanton Schaffhausen und im steirischen Ennstal.

II.

Erstmals gen. 1237, wohl nicht vor dem 13. Jh. gebaut. 1293 aus dem Besitz der Herren von Kastelruth in den der Villanders-Pardell übergegangen, die sich seit 1370 nach dieser Burg nannten, sie aber selten bewohnten, sondern Burg und Gericht von einem Pfleger verwalten ließen. Kurz vor 1522 wurde die Burg durch einen Felssturz teilw. zerstört und in weiterer Folge aufgegeben. Schließlich verlegte Engelhard Dietrich von W. (1566-1647) den Herrschafts- und Gerichtssitz in das von ihm neu erbaute Schloß Fischburg, weiter unten im Tal auf der anderen Seite des Flusses, womit W. auch seine nominell noch bestehenden Aufgaben verlor.

III.

Die Burg bestand ursprgl. nur aus einem vier- oder fünfgeschoßigen, auf einem Felsabsatz in eine Nische der Wand gestellten Wohnturm, dessen Rückwand vom natürlichen Fels gebildet wurde. Die einzig mögliche Zugangsseite wurde später durch einen kleinen Zwinger gesichert. Auf der gegenüberliegenden Seite befand sich ein Stück oberhalb der Burg und nur über ein schmales Felsband zu erreichen ein Wasserreservoir mit Klärbecken, das von einer kleinen Quelle gespeist wurde.

Rasmo, Nicolò: Wolkenstein, in: Trapp, Oswald: Tiroler Burgenbuch, Bd. 4: Eisacktal, 2. Aufl., Bozen 1984, S. 223-234.