BRONCKHORST (-BATENBURG)
I.
Zum Hof der B.-Batenburger, seiner Entwicklung und seiner Organisation liegen im späten MA nur spärliche Nachrichten vor. Aufgrund der geringen Ausdehnung des Anholter Territoriums war eine Abstufung in Lokal- und Zentralverwaltungsstellen, wie sie in den fsl. Herrschaften damals bereits existierte, nicht notwendig. Die Amtleute übernahmen in der Regel mehrere Aufgaben zugl. Zu den Funktionen des Richters zählten auch die Beaufsichtigung der Hörigen, die Erhebung der Brüchten und die Anordnung von Pfändung durch den Anholter Fron. Der Rentmeister, der oft einfach nur Amtmann gen. wird und die Rechnungen führte, war zuständig für die gesamte Hausverwaltung, dem Schlüter oblagen die Auslieferung von Korn an die herrschaftlichen Bäcker und Brauer sowie Ackerbestellung und Viehpflege. Außerdem sind Jäger, Fischer, Förster und Stallknechte, Wächter, Pförtner und Münzmeister nachweisbar.
II.
Angesichts eines derart bescheidenen Verwaltungsapparats überraschen Umfang und Vielfalt des Anholter Geschäftsschriftguts, das Amtbücher, Register, Rechnungsbücher und Akten umfaßt. Obgleich es in → Anholt noch keine ausdifferenzierte Verwaltung mit unterschiedlichen »Ressorts« gab, dokumentiert das überlieferte Quellenmaterial eine zielgerichtete Schriftlichkeit, die der Sicherung des Besitzstandes und der Herrschaftsrechte diente.
Ein ernüchterndes Bild von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Herrschaft → Anholt vermitteln die erhaltenen Rechnungen, die die Einkünfte aus städtischen und ländlichen Quellen zusammenstellen. Denn auf den ersten Blick scheint die Bilanz negativ, da jede Einzelrechnung mit einem Defizit abschließt. Doch sieht man sich die ausgewiesenen Fehlbeträge unter Berücksichtigung von Verpfändungen einmal genauer an, fällt die Bilanz weniger schlecht aus. Die Defizite betragen – jeweils bezogen auf die Bilanzsumme – 1485/86 rund 2%, 1493/94 rund 1%, 1500/01 rund 5% und nur 1507/08 auffällige 43%. Der letzte Wert ergibt sich aber nur durch einen hohen negativen Übertrag aus dem vorhergehenden Rechnungsjahr, ohne den die Bilanz sogar mit einem Plus von fast 3% abgeschlossen hätte. Dies sind keine statistisch tragfähigen Werte, sie lassen aber vermuten, daß in einem Zeitraum von mehr als 30 Jahren in → Anholt trotz weitgehender Verpfändungen eine gravierende Unterdeckung der Ausgaben eher die Ausnahme war. Wenn man zudem berücksichtigt, daß die Rechnungen wichtige Einnahmeposten der eigtl. heerlichkeit, nämlich Schatzungen und Brüchten, gar nicht erfassen und sich entspr., sicher ursprgl. vorhandene Aufzeichnungen aus dem 15. Jh. nicht erhalten haben, wird man angesichts der üblichen Höhe dieser Einnahmeposten sogar vermuten dürfen, daß die Herrschaft Gewinn abwarf.
Schon die Herren von Zuilen übten in → Anholt das Münzrecht aus. Dietrich von Zuilen (1346-1364) ließ Silbermünzen schlagen, und auch von seinen Nachfolgern Stephan V. (1364-1373) und Friedrich von Zuilen (1373-1380) sind je zwei Prägungen mit der Umschrift moneta Anholtensis erhalten. Die ältesten bekannten Münzen der B.-Batenburger datieren aus der Mitte des 14. Jh.s und stammen von Gijsbert I. Seit dieser Zeit wurden unter Gijsberts Nachfolgern bis zu der Besetzung Anholts durch Karl von → Egmond kontinuierlich Münzen geprägt; 1570 bestätigte Ks. Maximilian II. die Münzprivilegien Dietrichs III. (1549-1575) sowohl für Batenburg als auch explizit für → Anholt.
Das Bildungsniveau der B.-Batenburger war bemerkenswert hoch; eine universitäre Ausbildung war innerhalb der Familie durchaus nichts Ungewöhnliches. Bereits Gijsbert II. war gelehrter Jurist. Er studierte 1441 in Löwen und Orléans zusammen mit seinem jüngeren Bruder und promovierte 1449 zum Lizentiaten des Rechtes. Dietrich III., 1504 geb. auf Schloß Moyland, genoß eine Erziehung in den höfischen Haushalten der Gf.en von → Horn, von Buren und von Culemborg. Er absolvierte ebenfalls ein Universitätsstudium und beherrschte sowohl die lat. als auch die französische Sprache. Jakob II. von B.-Batenburg (1553-1582), Dietrichs Sohn, studierte seit Ende 1569 an den Universitäten Douai, Paris und Orléans. Aus dieser Zeit ist von ihm ein Album Amicorum (1570), ein Stammbuch, überliefert, in das sich seine adeligen Kommilitonen eingeschrieben haben. Das Album zeichnet sich v.a. dadurch aus, daß es neben den Wappen seiner Mitstudenten 30 Portraitminiaturen enthält. Die Devise Jakobs II. lautete: Esperant me consomme (»In Hoffnung verzehre ich mich.«). Und sowohl Dietrich IV. als auch sein jüngerer Bruder Johann Jakob, der Frz., Ital. und Latein sprach, besuchten die 1572 gegr. Jesuitenuniversität in Pont-à-Mousson.
Ein Rechtsstudium an den angesehenen Universitäten Löwen und Orléans entsprach den standesspezifischen Gepflogenheiten der Zeit. Löwen (Neugründung 1425) war wg. der räumlichen Nähe für die »Niederländer« leicht erreichbar, Orléans bildete einen Anziehungspunkt bes. für Studenten aus den östlichen Niederlanden. Zudem galt Orléans, auch gemessen am erforderlichen finanziellen Aufwand, als durchaus »gehobenes« Milieu. Nicht immer war der Erwerb eines Examens das ausschlaggebende Motiv für ein Studium; vielen adeligen Universitätsbesuchern genügte bereits die Partizipation am studentischen Leben. Nicht zuletzt aus Prestigegründen wurde eine Bildungsreise ins Ausland als würdiger Abschluß der Studienjahre empfunden. Allerdings kann das Rechtsstudium des Adels auch als Reaktion auf die zunehmende Einbindung von Funktionseliten in Verwaltung und Herrschaftsausübung der fsl. Landesherren gesehen werden. Denn juristisch geschulte bürgerliche oder aus dem Niederadel aufgestiegene Verwaltungsträger traten im Herrschafts- und Verwaltungsaufbau zunehmend an die Stelle des Adels.
Neben dem Rechtsstudium spielten kirchliche Karrieren eine zentrale Rolle innerhalb der familialen Strategien, die auf Besitzwahrung und -erweiterung zielten. Die Übernahme hoher Kirchenämter und die Erlangung begehrter Pfründen unterstrichen Rang und Status der Familie. Der Blick der B.-Batenburger richtete sich dabei v.a. auf die raumnahen Domkapitel von Münster, Utrecht und Köln. Im 13. und beginnenden 14. Jh. war das Erzstift Bremen gleichfalls von hoher Bedeutung. Im Zuge seiner geistlichen Laufbahn konnte Gijsbert (gest. 1306), ein Urenkel des Stammvaters der B.er, vom Propst zu Emmerich und Archidiakon zu Utrecht schließlich sogar zum Ebf. von Bremen (1273-1306) aufsteigen. Als Inhaber der Emmericher Propstei stand er neben so bedeutenden Familien wie denen von → Lippe, von Bergh, von Cuijk, von → Moers, von Wisch und von → Spiegelberg; mit dem ebfl. Stuhl von Bremen erlangte er gar reichsfsl. Rang.
Auch Gijsberts Neffe Florenz von B. (gest. 1308) machte in Bremen Karriere. U. a. ist er dort als Domherr (1289) und Domscholaster (seit 1300) sowie als Propst des St.-Ansgar-Stiftes (1298/99) bezeugt. Im Streit um die Nachfolge Gijsberts ging er – neben Bernhard von Wölpe – aus zwiespältiger Wahl als Elekt von Bremen hervor, begab sich 1307 an die römische Kurie und erhielt wahrscheinlich auch die päpstliche Bestätigung, starb jedoch bereits 1308. Florenz' Bruder Johann (gest. 1346) war Propst zu Elst und Oudmunster (1314), bevor er 1322 den Bf.sstuhl von Utrecht anstrebte. Auch er wurde in zwiespältiger Wahl als Elekt nominiert, konnte sich aber trotz der Unterstützung des Kölner Ebf.s Heinrich von → Virneburg nicht gegen den Kandidaten des Gf.en Wilhelm III. von Holland, Johann von Diest, durchsetzen.
Johann von B. befand sich in bester Gesellschaft, denn gfl. Geschlechter wie die von der Mark, von → Moers und von → Blankenheim drängten auf die Bf.sstühle in Lüttich und Utrecht. Ein Indikator für das hohe soziale Prestige der B.-Batenburger sind auch Mitgliedschaften im Domkapitel zu Köln, das mit seiner ständisch-rigiden Aufnahmepraxis nur hochadeligen Familien Zugang gewährte. Bereits im 14. Jh. ist hier Rogier zu Hilvarenbeek, Sohn des 1356 verstorbenen Gijsbert von B.-Batenburg, zu nennen. Er ist zunächst als Kölner Domherr, Domthesaurar und Domkeppler urkundlich belegt und wurde 1393 von einer Minderheit des Utrechter Domkapitels zum Bf. gewählt, unterlag jedoch schließlich seinem Gegenspieler Friedrich von → Blankenheim.
Die exklusive Admissionspraxis der Kölner wurde bis zum Ende des 15. Jh.s in Münster weniger streng gehandhabt. Hier war nur die Propstei Hochadeligen vorbehalten, während die übrigen Dignitäten kaum von Edelfreien besetzt waren. Johann von B.-Batenburg (1462-1505), ein Sohn Dietrichs I., war einer der letzten Pröpste in Münster, die aus hochadeligem Hause stammten.
Der geistliche Stand hinderte Johann nicht, immer wieder in familiären Angelegenheiten tätig zu werden. Als Erbberechtigter bestätigte er den Teilungsvertrag seiner älteren Brüder Dietrich und Gijsbert, und bei Heiratsverträgen des Hauses B. fungierte er als offenbar gleichberechtigter Vertragspartner: 1462 erscheint er bei der Eheverabredung seiner Schwester Margareta mit Gadert von Ketteler an der Seite seiner Brüder, 1470 erneut beim Ehevertrag zwischen seiner Schwester Katharina und Johann von Alpen, Herrn zu Hönnepel. Außerdem war er Testamentsvollstrecker seiner Mutter Johanna von Gronsfeld-Rimburg (1481), und zusammen mit seinen Brüdern übernahm er Bürgschaften gegenüber Dritten.
Die ihm aufgetragene Testamentsvollstrekkung führte zu einem mehrjährigen Konflikt mit seinem Neffen Jakob. Da selbst ein 1489 unter Beteiligung Philipps von Kleve, des jüngsten Bruders Hzg. Johanns II., ergangener Schiedsspruch wirkungslos blieb, erging in Rom gegen Jakob ein geistliches Urteil, das mit der Androhung der Exkommunikation verbunden war und 1496 den Konflikt beendete. Daß Johann in dieser Sache auch Philipp von Kleve als Schiedsrichter einschalten konnte, hing mit einem spektakulären zeremoniellen Ereignis des Jahres 1489 zusammen: der Überbringung der Goldenen Rose des Papstes an den Hzg. von Kleve. Johann war Familiar des Kard.s Colonna und gehörte – offensichtlich als »Romkenner« – zur Begleitung Philipps von Kleve bei seiner Romreise 1489, die ihm ein Bf.samt einbringen sollte, aber »nur« mit dem Ehrengeschenk des Papstes an seinen regierenden Bruder endete. Der offizielle Überbringer der Rose im Juni 1489 war Dompropst Johann. Die Kontakte zwischen ihm und Philipp blieben auch späterhin eng, wie drei Einträge über Entlohnungen von Boten Philipps an den Dompropst (1493/94) belegen.
Wenn mit der Versorgung nachgeborener Söhne in exklusiven Adelsstiften eine Aufwertung des familiären Sozialprestiges verbunden war, so galt das nicht weniger für Töchter, denen sich keine standesgemäße Heiratschance eröffnete. Das Ordenskleid bot ihnen die Möglichkeit, geistliche und kulturelle Selbständigkeit zu erlangen und als Vorsteherin einer Reichsabtei selbst Herrschaft auszuüben. Agnes von B. (gest. 1475), die dritte Tochter Ottos von B.-Borculo (gest. 1458), war von 1443 bis zu ihrem Tode Äbt. von Elten.
Das Streben nach hohen geistlichen Würden demonstrierte Anspruch und sozialen Rang der Familie, spielte aber auch im Kontext der dynastischen Erbstrategien eine wichtige Rolle. Eine zu große Zahl erbberechtigter Nachkommen barg das Risiko übermäßiger Zersplitterung. Die Versorgung nachgeborener Söhne in Kollegiatsstiften bot noch einen weiteren Vorteil, wie das Beispiel Friedrichs von B.-Borculo zeigt. Als jüngerer Bruder Gijsberts von B.-Borculo (gest. 1489) hatte er zunächst eine geistliche Laufbahn eingeschlagen: Zwischen 1471 und 1492 ist er als Domherr zu Köln und 1482 als Kanoniker von St. Lambert zu Lüttich bezeugt. Nach dem Tode seines älteren Bruders trat er jedoch aus dem Kölner Domkapitel aus, um i.J. 1490 selbst die Herrschaft zu übernehmen. Bei Bedarf konnte also ein erbberechtigtes Familienmitglied im Kanonikerrang die geistliche Laufbahn wieder verlassen, um den Bestand der Dynastie zu sichern und die Herrschaftsrechte zu wahren.
Adelige Repräsentation manifestierte sich nicht zuletzt auch in der Gründung kirchlicher Zentren. So ließ Dietrich I. i.J. 1440 die Batenburger Pfarrkirche zu einer Stiftskirche umwandeln, die mit nicht weniger als 12 Kanonikerpfründen ausgestattet war. Allerdings sollte sich in der Folge weder Batenburg noch → Anholt als alleinige Grablege der Familie etablieren. Zwar hatte sich Gijsbert I. zu Batenburg bestatten lassen; auf seiner Grabplatte ist er als Ritter in voller Rüstung, jedoch ohne Helm, in andächtiger Pose dargestellt. Seine Nachfolger wählten ganz unterschiedliche Begräbnisorte; teilw. entschieden sie sich sogar für eine Körperteilung. Gijsbert II., der Enkel Gijsberts I., verfügte testamentarisch, seinen Leichnam nach → Anholt zu überführen, während seine Eingeweide in Luxemburg beigesetzt werden sollten. Die Praxis der Körperteilung war kennzeichnend für die Bestattungsriten in fsl. Familien; auch die Hzg.e von Geldern folgten diesem Brauch. An ihrem Beispiel scheinen sich die B.-Batenburger orientiert zu haben.
Eine außerordentliche Ehrung erfuhr Gijsbert II., als ihm i.J. 1452 Kard. Prospero Colonna das Säulenwappen seiner Familie verlieh. Begründet wurde dieses prestigeträchtige Privileg mit einer genealogischen Fiktion: Die Herren von Zuilen, Vorfahren der B.-Batenburger, seien, wie ihr Name verrate, Abkömmlinge des Hauses Colonna.
Welch großen Wert die Anholter auf Bildung und Gelehrsamkeit legten, zeigt ihre reichhaltige Bibliothek, die nicht weniger als 400 Bände umfaßt. Ihr Schwerpunkt liegt auf Werken des 16. und 17. Jh.s, v.a. in den Bereichen Theologie, Jurisprudenz, Militärwesen, Naturwissenschaften und Medizin. Bereits in die Zeit der B.er fällt der Erwerb medizinischer Handschriften des 15. Jh.s; die Abt. »Alte Drucke«, insgesamt etwa 190 Titel umfassend, verfügt über ca. 50 Inkunabeln.
Von einem ausgeprägten Kunstinteresse der Familie, aber wohl auch von der Instrumentalisierung der Kunst als Medium zur Selbstdarstellung, zeugt eine wertvolle Gemäldesammlung. Deren bedeutendste Stücke, insgesamt 18, sind auf dem »Bronckhorster Galeriebild« (um 1645) wiedergegeben, das im Auftrag Dietrichs IV. anläßlich des Übergangs der Herrschaft an Leopold Philipp Karl, Fs. zu → Salm, entstand. Zu den darauf abgebildeten Werken zählt u. a. das ca. 1515 im Umkreis des Joos van Cleve entstandene Portrait Gijsberts III. Bei dem Galeriebild handelt es sich also gleichsam um ein »gemaltes Inventar«, das den materiellen Wert der Sammlung ebenso unterstreicht wie ihren repräsentativen Charakter.
Quellen
Ungedruckte Quellen: Fürstlich Salm-Salm'sches und Fürstlich Salm-Horstmar'sches Archiv Anholt, Wasserburg Anholt (FSSA Anholt), Hausarchiv und Herrschaftsarchiv. – Zelzner, Max: Repertorium des Bestandes Anholt in Zetteln, 2 Teile. Ohne Namens- und Ortsregister, gefertigt 1925-1940. – Rijksarchief in Gelderland, Arnhem (RAGld.): – Hertogelijk Archief. – Gedruckte Quellen: Anholter-Moyländer Kräuterbuch: Das Kräuterbuch von Johannes Hartlieb in einer um 1470 entstandenen Abschrift aus der Fürstlich Salm-Salm'schen Bibliothek der Wasserburg Anholt FSSB Ms. 46. Faksimile Ausgabe, 2 Bde.: Faksimile und Wissenschaftlicher Begleitband zur Faksimile-Ausgabe, hg. von Irmgard Müller, Michael Martin und Peter Wiehl, Bedburg-Hau 2004. – Mooy, A. J. de: De Gelderse Kroniek van Willem van Berchen. Naar het Hamburgse handschrift uitgegeven over de jaren 1343-1481, Arnhem 1950 (Werken, uitgegeven door Gelre. Vereeniging tot Beoefening van Geldersche Geschiedenis, Oudheidkunde en Recht, 24). – Reusens, Edmond: Matricule de l'université de Louvain, Bd. 1: 1426 (origine) – 30 août 1453, Bruxelles 1903 (Werke der Académie Royale de Belgique, Commission Royale d'histoire). – Scheler, Dieter: Die Goldene Rose des Herzogs Johann von Kleve: Der Bericht Arnold Heymericks von der Überreichung der Goldenen Rose 1489; Einleitung, Edition, Übersetzung, Kleve 1992 (Klever Archiv, 13).
Literatur
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