[HATZFELDT-]WILDENBURG
I.
Wie aus einem 1284 zwischen Gf. Johann von → Sayn und Heinrich von W. geschlossenen Vergleich hervorgeht bildeten Burg und Tal W. sowie der Hof Kappenstein W.er Besitzschwerpunkte im Kirchspiel Friesenhagen. Von der Herrschaft W., die das Kirchspiel Friesenhagen und die nördlich der Sieg gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen umfaßte, ist explizit erstmals in einer 1322 ausgestellten Urk. die Rede.
Das Herrschaftsgebiet der Herren von W. ist mit dem nördlich der Sieg gelegenen zwischen W.er Land (Lkr. Altenkirchen, Rheinland-Pfalz) identisch, das im O an das Siegerland und im W an das Bergische Land grenzt.
Als Inhaber bedeutender Gerichts- und grundherrschaftlicher Rechte traten im Hoch- MA im W.er Land das Bonner Cassiusstift und die Reichsabtei Werden an der Ruhr in Erscheinung. Um 1100 bildeten die Höfe Kappenstein, Solbach, Plittershagen, Friesenhagen und Odendorf Besitzschwerpunkte der Abtei Werden. Die Kirche von Friesenhagen befand sich 1131 im Besitz des Cassiusstifts, als dessen Vögte sich seit 1218 die Gf.en von → Sayn nachweisen lassen. Den aus dem Hause → Arenberg hervorgegangenen Herren von W. oblag die Vogteigewalt über die Güter der Abtei Werden. Wie aus der oben gen. Urk. von 1284 zu entnehmen bauten die Herren von W. ihre Position im W.er Land auf der Grundlage der Vogteigewalt über die Güter der Abtei Werden aus. Zu ihren bedeutendsten Konkurrenten im Ringen um die Vorherrschaft im Raum Friesenhagen zählten die Gf.en von → Sayn. In den Auseinandersetzungen um die Erbschaft des 1246/47 verstorbenen Gf.en Heinrich III. von → Sayn.finden wir Gerhard von W. auf der Seite des Gf.en Adolf V. von Berg, die ihrerseits versuchten auf Kosten der Gf.en von → Sayn.ihren Herrschaftsbereich bis zum Mittellauf der Sieg auszuweiten. In diesem Zusammenhang veräußerte Gerhard von W. 1267 die von Gf. Heinrichs Wwe., Mechthild von → Sayn zu Lehen gehende Burg Neu-Windeck an Gf. Adolf V. von Berg. Mit der 1307 erfolgten Lehensauftragung der W. an die Gf.en von → Sayn scheint eine Ausweitung der Herrschaftsrechte der Herren von W. einhergegangen zu sein. 1316 verfügte Johann von W. als saynisches Lehen über das Gericht Friesenhagen. Im gleichen Jahr nahm Johann von W. den Ritter Christian von Seelbach-Crottorf, Inhaber der Burg Crottorf zu seinem Lehnsmann an und verschieb ihm Geldeinkünfte aus den W.er Besitzungen in Salchendorf bei Neunkirchen und Daaden. Der sehr wahrscheinlich aus de Erbe der Herren von → Arenberg herrührende W.er Streubesitz auf dem Westerwald in Nister, Kroppach, Höhn und Bad Marienberg ging bereits zwischen 1263 und 1290 durch Kauf an die Zisterzienserabtei Marienstatt (Westerwaldkr., Rheinland-Pfalz) über. W.er Grundbesitz in Merten (Rhein-Sieg-Kr., Nordrhein-Westfalen) läßt sich bereits für 1260er Jahre nachweisen. 1261 überließen Gerhard von W. und seine Gattin dem Augustinerinnenkl. Merten Güter zur Bourauel an der Sieg. Ihren Lehnsleuten Ludwig und Dietrich von Gerndorf verschrieben Johann II. (gest. 1357) und Hermann I. von W. (gest. 1395) 1346 als erbliches Burglehen ein halbes Fuder Weingeld aus ihrem Weinhaus zu Merten. Aus einer 1420 vom Kölner Ebf. Dietrich von → Moers für Gottfried von H.-W. (gest. 1422) ausgestellten Urk. geht hervor, daß Johann II. (gest. 1357) und Hermann I. von W. (gest. 1395) vom Erzstift Köln außer der Hälfte von Dorf, Kirchspiel und Gericht Wissen sowie einem Weinzehnten zu → Blankenberg an der Sieg auch das Dorf Merten zu Lehen empfangen haben. Zu den Gütern und Rechten der Herren von W. im Oberbergischen Land und im Sauerland liegen nur wenige Urk.n vor. Im Tausch gegen ein steinernes Haus im Kirchspiel Wiehl (Oberbergischer Kr., Nordrhein-Westfalen) erhält Hermann von W. (gest. 1395) von der Johanniterkommende Marienhagen einen Hof zu Dörnscheid im Kirchspiel Wenden (Kr. Olpe, Nordrhein-Westfalen) und einen Hof Mörle im Kirchspiel Morsbach (Oberbergischer Kr., Nordrhein-Westfalen). 1409 versetzt Hermann II. (gest. 1417) dem Ritter Eberhard von der Heiden seinen Hof zu Holpe im Kirchspiel Morsbach.
Der recht umfangr., im gesamten mittleren Westteil des Siegerlandes nachweisbare W.er Streubesitz gelangte teilw. bereits im ersten Drittel des 14. Jh.s durch Kauf bzw. Verpfändung an die Gf.en von → Nassau. Nach dem Aussterben der Herren von W. 1418 versuchten die Herren von H.-W. als Erben und Rechtsnachfolger Besitzansprüche gegenüber den Gf.en von → Nassau.durchzusetzen, die ihrerseits Güter und Rechte als heimgefallene Lehen eingezogen hatten. In einem zwischen 1417 und 1419 entstandenen nassauischen Schatzungsverzeichnis sind eine Reihe von Höfen, Zehnten und Eigenleuten aufgeführt, die als ufferstorben von W. bezeichnet werden. Im NW des Siegerlandes bildete die Vogtei Krombach einen Besitzschwerpunkt der W.er.
Bereits Mitte des 13. Jh.s verfügten die Edelherren von → Arenberg und W. über eigene Dienstleute, die zumeist aus dem niederen Adel des mittleren Sieggebietes sowie den angrenzenden Landschaften (Westerwald, Oberbergisches Land, Siegerland) stammten. Allerdings ist die Quellenlage zur Ministerialität der W.er insofern disparat, als keine Lehnbücher, Dienstrechte oder andere zusammenfassende Quellen überliefert sind. Vereinzelte Hinweise bietet die urkundliche Überlieferung. 1220 überließ der Kölner Ebf. Konrad von Hochstaden dem Bgf.en Heinrich von → Arenberg (1220/1251) und dem Edelherrn Gerhard von W. (gest. 1283) in Rosbach und [Alten-]wied ansässige Ministerialen, die sie zuvor mit der Gf.in Mechthild von → Sayn besaßen. Als Urk.nzeugen eines 1261 getätigten Güterverkaufs an die Prämonstratenserinnenabtei Merten treten als W.er Dienstleute Adolf und Konrad von Wissen, Ludwig der Schwarze von Crottorf und Theodor von Isengarten in Erscheinung.
Im 14. und beginnenden 15. Jh. wurden die Herren von W. in zunehmendem Maße in die territorialpolitischen Aktivitäten der benachbarten Landesherren eingebunden. 1339 wurde die W. Offenhaus des Trierer Ebf. Balduin von Luxemburg, der Johann II. von W. (gest. 1357) in die Burgmannschaft zu Hartenfels aufnahm. Hermann I. von W. (gest. 1395), der vor 1362 von Gottfried von Heinsberg in die Burgmannschaft zu → Blankenberg an der Sieg aufgenommen wurde und ein Burglehen auf der bergischen Burg Neu-Windeck innehatte, öffnete 1364 die W. Gf. Wilhelm II. von Jülich-Berg. 1411 erlangte der Kölner Ebf. Friedrich von → Saarwerden die Öffnung der W. Im Erbstreit um die Gft. Wittgenstein 1356/66 kämpfte Hermann I. von W. (gest. 1395) an der Seite seines Lehnsherrn Gf. Salentin von → Sayn (gest. 1391) gegen den Gf.en Dietrich von → Solms und dessen Verbündete. In der nassauischen Stadt Siegen verfügten die Herren von W. 1348 über ein Burglehen. Den administrativen Mittelpunkt der Herrschaft W. bildete die namengebende Burg, die unter den Herren von W. seit 1341 zwei adelige Haushaltungen beherbergte und auch unter den Herren von H.-W. Ganerbenburg blieb. Der Tod Johanns IV. von W. 1418 löste einen langjährigen Streit zwischen den h.schen Erben und den Gf.en von → Sayn um die Herrschaft W. aus, den die aus dem oberen Edertal stammenden Herren von H. schließlich zu ihren Gunsten entscheiden konnten. Für die Gf.en von → Sayn war die Herrschaft W. insofern von bes. Interesse, als sie ihre oberbergischen Besitzungen (Herrschaft Homburg) vom Kerngebiet der Gft. → Sayn auf dem Westerwald trennte. Die Auseinandersetzungen um die Herrschaft W., die sich 1419 in einer Fehde zwischen beiden Parteien entluden und dazu führten, daß Gf. Gerhard I. von → Sayn (gest. 1419) Gottfried von H.-W. (gest. 1422) die Belehnung mit der W. und dem Kirchspiel Friesenhagen verweigerte, wurden erst 1435 durch einen Vergleich beigelegt. Johann d.J. (gest. 1478), Johann d.Ä. (gest. 1482) und Gottfried von H.-W. (gest. 1470) wurden in ihren Rechten bestätigt und erhielten die W. als saynisches Lehen.
Abgesehen von ihrem von den Herren von W. ererbten Besitz am Mittellauf der Sieg verfügten die Herren von H.-W. über Rechte und Besitzungen in ihren hessischen Stammlanden. 1419 wurden die älteren 1331 und 1402 geschlossenen, Burg und Herrschaft H. an der Eder betreffenden Ganerbenverträge von 1331 und 1402 erneuert. Wigand von H. (gest. 1423), Repräsentant hessischen Linie, verfügte über eine Hälfte von Burg und Herrschaft H. an der Eder. Die zweite Hälfte teilten sich Gottfried (gest. 1422) und sein Bruder Kraft von H.-W. (1414/1419). Nachdem der hessische Zweig des Hauses H. 1570 mit Johann im Mannesstamm erloschen war, zog Lgf. Ludwig III. von Hessen-Marburg (gest. 1604) die hessische Hälfte von Burg, Stadt und Herrschaft H. an der Eder als erledigtes Lehen ein. Die im Besitz der Linien H.-Biebighausen und H.-Merten befindlichen Anteile an der Herrschaft H. gelangten 1588 bzw. 1772 an die hessischen Lgf.en.
Mitte des 15. Jh.s vermehrten die Herren von H.-W. durch die Pfandnahme verschiedener kurkölnischer Ämter, Städte und Burgen im Hzm. Westfalen Macht und Einfluß im südwestfälischen Raum. 1458 bestätigte der Kölner Ebf. Dietrich von → Moers (reg. 1414-1463) den Brüdern Johann d.A. (gest. 1482) und Johann d.J. von H.-W. (gest. 1478) den Besitz der kurkölnischen Ämter Bilstein und → Waldenburg sowie des Schlosses Schnellenberg, die sie bereits seit 1453 als Unterpfand des Gf.en Gerhard II. von → Sayn-Wittgenstein (gest. 1493) innehatten. Darüber hinaus versetzte der Ebf. Johann d.A. von W. für 4000 fl. das kurkölnische Marschallamt zu Westfalen. Bis 1470 stand Johann d.A. von H.-W. an der Spitze der Verwaltung des gesamten südwestfälischen Besitzes des Kölner Erzstifts. Johann d.J. von H.-W. (gest. 1478) hatte 1440 amts- und pfandweise das kurkölnische Amt Medebach sowie die drei Städte Schmallenberg, Hallenberg und Winterberg erhalten. Schloß und Amt Bilstein kamen 1490 als Unterpfand an die Familien von Virmond und Riedesel von Eisenbach. Die → Waldenburg mit dem gleichnamigen Amt gelangte 1495 als Unterpfand an Heinrich von Hoberg. während Burg Schnellenberg vorerst in der Verfügungsgewalt der Herren von H. verblieb. 1537 löste das Erzstift Köln die an die Herren von H.-W. versetzten Burgen und Ämter wieder ein. Die kleine Herrschaft Oedingen im Sauerland (Lkr. Olpe, Nordrhein-Westfalen) gelangte nach dem Aussterben der geichnamigen niederadeligen Familie 1461 je zur Hälfte an die von H.-W. und die von Rump. An der Samtherrschaft W. hatten Ende des 16. Jh.s außer dem W.er Zweig des Hauses H. die Linien H.-Werther-Schönstein, H.-Weisweiler und H.-Crottorf Anteil.
Gemäß der Rheinbundakte wurde die vermutlich seit dem beginnenden 15. Jh. reichsfreie Herrschaft W. – die Bestätigung der Reichsstandschaft erfolgte 1575-1806 dem Großhzgt. Berg zugeschlagen und bildete in dem 1808 errichteten Sieg-Dep. ein eigenständiges Kanton. Im Jahre 1803 kam das W.er Land an Preußen, dessen Kg. Wilhelm III. durch eine Kabinettsordre 1821 W. und die vormalige kurkölnische Unterherrschaft Schönstein (1803 an → Nassau-Usingen bzw. 1806 Hzm. → Nassau und 1815 an Preußen) zur Standesherrschaft H.-W. erhob. Inhaber der Standesherrschaft wurde 1830 Gf. Edmund aus dem Hause H.-Weisweiler (gest. 1874), dessen Sohn und Nachfolger, Alfred von H.-W. (gest. 1911) 1870 in den preußischen Fs.enstand erhoben wurde.
II.
Über die Verwaltung der Herrschaft W. deren Mittelpunkt die gleichnamige Burg bildete erfahren wir aus den Schriftquellen nur wenig. Die unterhalb der Burg gelegene 1284 erstmals bezeugte Talsiedlung, die in einer Urk. Kg. Wenzels 1384 als Stadt bezeichnet wird, ist den spätma. Stadtrechtsorten zuzurechnen, deren Entwicklung in bescheidenen Bahnen verlief. Die Talsiedlung W. wurde als Zentralort der Herrschaft W. hinsichtlich der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung bereits im 16. Jh. von dem 1131 erstmals urkundlich erwähnten Kirchspielort Friesenhagen überflügelt. Unter den Zeugen einer 1316 von Johann von W. für den Ritter Christian von Seelbach ausgestellten Urk. wird der aus dem W.er Ministerialengeschlecht von Gerndorf stammende Theodor als Amtmann zu W. gen. 1385 siegelt der W.er Amtmann Johann von Plettenberg für seinen Bruder Everhard, der einen Hof im nördlichen Siegerland an die Herren von Holdinghausen versetzt. 1459 werden in einer Urk. Arnold von Seelbach als Landschultheiß der Herrschaft W. zu Friesenhagen und Simon Koch als Kellner zu W. gen. Die ältesten erhaltenen Kellereirechnungen der Herrschaft W. reichen in das erste Drittel des 16. Jh.s zurück und datieren in die Jahre 1520-1523. Ein zu W. ansässiger Rentmeister ist erstmals für das Jahr 1613 nachweisbar. Kriminal- und Polizeisachen wurden von den Beamten aller Mitherren der Herrschaft gemeinsam abgeurteilt. Im Zusammenhang mit der Bestätigung der Reichsfreiheit für die Herrschaft W. 1575 entstand offenbar auch eine erste Fassung des H.-W.schen Landrechts. Das Rechtsbuch selbst ist nicht überliefert, wird jedoch in einer Vorrede späterer Codices aus den Jahren 1592 und 1607 erwähnt.
Bei der 1485 als Weg von Leipzig nach Brabant bezeugten Handelsroute, deren Streckenabschnitt von Köln nach Siegen als Siegener Landstraße bezeichnet wurde handelt es sich offenbar um den 1384 als des Reiches Landstraße bezeichneten Fernhandelsweg, der den mit Stadtrechten versehenen Ort W. passierte. 1396 erteilte Kg. Wenzel den Herren von W. ein Zollprivileg für W. Von herausragender Bedeutung für die Wirtschaftskraft der kleinen Herrschaft waren die 1497 erwähnten, jedoch bereits im HochMA existierenden Blei- und Silbergruben. Darüber hinaus ist für das SpätMA Eisenverarbeitung in der Herrschaft W. nachweisbar. Bereits 1480 hatten die Herren von H.-W. in einer Berg- und Hüttenordnung verfügt, daß zum Schutz der Hochwälder und Mühlgräben nicht mehr als drei Eisenhütten in ihrem Herrschaftsgebiet betrieben werden sollten. Ein erster Hinweis auf das von den Herren von W. ausgeübte Münzrecht findet sich in einem 1341 zwischen Johann II. (gest. 1357) und seinem Bruder Hermann I. von W. (gest. 1395) geschlossenen Burgfrieden. Wie ein Münzfund des 19. Jh.s bestätigt, ließ Hermann I. von W. im ausgehenden 14. Jh. Turnosegroschen prägen.
Nahrungsmittel (Getreide, Vieh, Wild und Fisch) wurden in der eigenen Herrschaft produziert und der Überschuß auf den Märkten benachbarter Städte und Flecken (Siegen, Olpe und Freudenberg) veräußert. Verbrauchsgüter wurden vornehmlich aus Siegen und Olpe sowie aus Köln exportiert.
Das Wappen der Herren von W. (drei Rosen bzw. Mispelblüten) ist erstmals 1250 und von da ab regelmäßig in den Siegeln der Familienmitglieder belegt.