Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WILD- UND RHEINGRAFEN

C. Schmidtburg

I.

1084 […] Burchart de smideburch; 1107 […] Emechone de smitheburch; 1239 […] castri nostri Smedeburg; 1258 […] duo castra […] Kirberch et Schmidburch […]; 1287 burch Smidburch; 1324 Hus Smideburg; 1357 Burg Smydeburg.

Erstmals gesichert im Besitz der Emichonen/Nahegaugf.en und damit der späteren Wildgf.en erscheint die S. indirekt 1107, als Emich in einer Urk. Ebf. Brunos von Trier als Emich von S. bezeichnet wird. Unter den nachkommenden Wildgf.en blieb die Burg für längere Zeit deren ungestörtes Eigentum, bis sie nach einer innerfamiliären Teilung 1258 in den Mittelpunkt schwerer Auseinandersetzungen geriet. Die nach der 1324 von Wildgf. Heinrich vorgenommenen Lehnsauftragung für Ebf. Balduin von Trier ausgebrochenen milit. Konflikte sollten dafür sorgen, daß nach dem Tod Heinrichs 1330 und letztlich bis zum Jahr 1342 das Ebm. Trier in die Eignerschaft der Burg eintrat. Nachdem auch noch letztmalige Ansprüche des ersten → Wild- und Rheingf.en Johann 1355/57 keinen Erfolg hatten, fiel die Anlage endgültig an Trier, womit sich zugl. auch die wildgfl. Seitenlinie mit Sitz auf der S. erledigte.

II.

Die S. liegt in heute abgeschiedener Lage im Hunsrück oberhalb des Hahnenbachtals, einem linken bzw. nördlichen Nebenfluß der Nahe, in der Nähe der Ortschaft Schneppenbach (Verbandsgmd. Kirn-Land, Rheinland-Pfalz). Von einer Siedlung unterhalb oder in Nähe der Burg ist nichts bekannt. Außer den Angehörigen des Gf.enhauses sind nur die Namen mehrerer Burgmannen – so Ritter von Arras, von Bosenheim, von Bollenbach und von Lewenstein – bekannt, unter denen sich einige schon seit dem 13. Jh. nach S. benannten.

III.

Die Ruine der S. nimmt den Großteil eines in das mäandrierende Hahnenbachtal vorspringenden Bergrückens ein. Da genauere Untersuchungen zur Baugeschichte und den einzelnen erhaltenen Gebäuden der Burg fehlen, lassen sich das Aussehen der Anlage vor dem Übergang an das Ebm. Trier 1342/57 und damit Rückschlüsse aus der Architektur auf Hof- oder Res.funktionen einer immerhin nicht unbedeutenden Seitenlinie zunächst der Emichonen/Nahegaugf.en und nachfolgend der Wildgf.en keineswegs gesichert bestimmen. Aus den Schriftquellen sind nur ein »Haus« und ein Turm für das Jahr 1338 nachgewiesen, denen jedoch aus dem überkommenen Baubestand keine eindeutigen Reste zugeordnet werden können.

Eine erste Burg ist mit der Nennung Burkhards von S. als Zeuge in einer Urk. Ebf. Egilberts von Trier aus dem Jahr 1084 als sicher anzunehmen. Ob und inwiefern dieser Burkhard in Zusammenhang mit den Emichonen/Nahegaugf.en gebracht werden kann und wer die tatsächlichen Bauherren waren, kann nicht ermittelt werden. Erst mit der Nennung Emichs als Emich von S. (1107) kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß sich die Burg im Besitz der Emichonen/Nahegaugf.en befand.

In der Folgezeit blieb die Burg zunächst uneingeschränktes wildgfl. Eigentum, bis sie Konrad II. aus der Dhauner Linie zu ungewisser Zeit zwischen 1216 und 1225 dem Kölner Ebf. Engelbert I. gegen eine Zahlung von 400 Mark zu Lehen auftrug. 1239 erneuerte Konrad gegenüber Ebf. Konrad von Köln seine Lehnsauftragung und erhielt dafür weitere 200 Mark, was jedoch für die weitere Entwicklung der Eigentumsverhältnisse keinerlei Auswirkungen zeitigen sollte. Im Gegensatz dazu kam es nach der innerfamiliären Teilung der wildgfl. Güter durch dens. Wildgf.en Konrad unter seine beiden Söhne Emich und Gottfried 1258 zu langfristigen Konflikten, denen auch durch die Überlassung der S. an den dritten Bruder Konrad, der im selben Jahr zu Bf. Konrad II. von Freising (1258-1279) erhoben worden war, bzw. 1287 an den ebenfalls aus wildgfl. Hause stammenden Bf. Emich von Freising (1283-1311) nur für einige Zeit ausgewichen werden konnte. 1324 trug Wildgf. Heinrich die Burg dem Trierer Ebf. Balduin von Trier zu Lehen auf, was zum sog. »S.er Krieg« führte. Nach dem für die anderen wildgfl. Seitenlinien ungünstigen Ausgang und dem Tod Heinrichs 1330 mußten bis zum Jahr 1342 alle wildgfl. Linien den Lehnsheimfall und damit die trierische Eignerschaft anerkennen. Als schließlich nach dem erbbedingten Eintreten der Rheingf.en in das wildgfl. Gf.enhaus (1350) durch Wild- und Rheingf. Johann I. vorgebrachte erneute Ansprüche auf S. 1355/57 scheiterten, war die Burg endgültig verloren. Für die nächsten Jh.e verblieb sie dem Ebm. Trier als Eigentum, das bereits 1346/55 einen Amtmann und Bgf.en einsetzte und somit einen Verwaltungsmittelpunkt für die trierischen Besitzungen im Hunsrück einrichten konnte.

Von der ehem. bedeutenden und sehr großen Anlage haben sich nach der Zerstörung durch frz. Truppen 1688 nur vergleichsweise geringe Reste erhalten. Der untere, gemeinhin als Nieder- oder Unterburg bezeichnete Bereich zeigt kaum aufgehendes Mauerwerk, das sich einer genauen Bestimmung oder Zeitstellung zuweisen ließe. Auf dem Gelände der Oberburg, die über eine den Halsgraben überquerende Brücke erreicht wird, befindet sich der noch in zwei erkennbaren Geschoßhöhen aufragende Palas mit nachträglich angegliedertem Treppenturm. Sämtliche heute noch vorhandenen Gebäude und Gebäudereste dat. nach den bisherigen Erkenntnissen von Kunstgeschichte und Bauforschung erst in das 14. Jh. und damit im wesentlichen in die Zeit nach dem Wechsel der S. von wildgfl. in trierisches Eigentum.

Quellen

Siehe A. Wild- und Rheingrafen.

Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen. – Berns, Wolf-Rüdiger: Burgenpolitik und Herrschaft des Erzbischofs Balduin von Trier (1307-1354), Sigmaringen 1980 (Vorträge und Forschungen. Sonderbd. 27), passim. – Conrad, Otto: Die Geschichte der Schmidtburg, 2., [erg.] Aufl., Bernkastel 1972. – Friedrichs, Jacob: Burg und territoriale Grafschaften, Diss. phil., Bonn 1907, S. 48-50. – Fabricius, Wilhelm: Das Hochgericht Rhaunen, Bonn 1901 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 12/3 = Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 3), S. 75-78. – Die Kunstdenkmäler des Rhein-Hunsrück-Kreises, Tl. 1: ehemaliger Kreis Simmern, 2 Bde., bearb. von Magnus Backes, Hans Caspary und Norbert Müller-Dietrich, München 1977 (Die Kunstdenkmäler von Rheinland Pfalz, 6), S. 895-903. – Möller, Walther: Stamm-Tafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter. NF, Tl. 1, Darmstadt 1950, S. 34 f. mit Taf. 22 f. – Mötsch, Johannes: Trierische Territorialpolitik im 14. Jahrhundert. Die Erwerbung der Schmidtburg durch Erzbischof Balduin 1324-1342, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 7 (1981) S. 45-74. – Schellack, Gustav/Wagner, Willi: Burgen und Schlösser im Hunsrück-, Nahe- und Moselland, Kastellaun 1976, S. 133-139. – Schellack, Gustav/Wagner, Willi: Burgen und Schlösser im Hunsrück, 4., veränd. Aufl., Neuss 1979 (Rheinische Kunststätten, 37), S. 24-26. – Zwiebelberg, Werner: Die Burgmannen und Amtleute der Schmidtburg, in: Jahrbuch für Geschichte und Kunst des Mittelrheins 18/19 (1966/1967) S. 11-59.