WILD- UND RHEINGRAFEN
I.
1128 Emicho de Kirberch et frater eius Gerlach; 1239 castrum nostrum Kierberc; 1243 […] castri Cirberc; 1258 […] duo castra […] Kirberch et Schmidburch […]; 1332 Kirberg; 1406 Burg Kirburg; 1409 Sloss Kyrburg; 1542 Kirburgh; 1553 Schloß Kirberg.
Die erstmals indirekt 1128 erwähnte K. befand sich im wohl ursprgl. eigentümlichen Besitz der den Emichonen/Nahegaugf.en folgenden Wildgf.en, die hier spätestens nach der Mitte des 13. Jh.s eine gleichnamige Seitenlinie begründeten. Auch wenn durch die zwangsweise Lehnsauftragung der Anlage an die Ebf.e von Mainz 1242 das Eigentumsrecht schon verloren gegangen war und nicht mehr zurückgewonnen werden konnte, verblieb die 1409 an die Rheingf.en gekommene K. über mehrere Jh.e hinweg trotz zwischenzeitlichen Verpfändungen im Besitz der → Wild- und Rheingrafen, bevor sie nach dem Tod Heinrich Gabriel Josephs 1716 und nach ihrer zwischenzeitlichen Zerstörung 1734 i.J. 1743 an Fs. Johann XI. Dominic Albert von → Salm-K. fiel.
II.
Die K. liegt auf einem isolierten gleichnamigen Berggipfel (noch 1406 so benannt) oberhalb der heutigen Stadt Kirn (Lkr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz), die bereits 841 zum ersten Mal erwähnt wird. Die Beziehungen zwischen der jüngeren Burg und der seit dem 13. Jh. belegten Stadt sowie dem davon räumlich separierten gleichnamigen, wohl älteren Dorf bleiben bei bisher unzureichendem Forschungsstand noch weitgehend unklar. Auf der Burg sind ungeachtet der mainzischen Eigentumsrechte nur Burgmannen der Wildgf.en bekannt geworden (so etwa 1327 Wilhelm Flach von → Schwarzenberg).
III.
Das Aussehen der K. in hoch- und spätma. Zeit ist angesichts zahlr. späterer Umbauten vom 14. bis zum 16. Jh. und dem Ausbau zum Schloß und zur Festung nicht näher zu bestimmen. Die Hauptmasse des gegenwärtig noch vorhandenen Baubestands geht auf einen Umbau im 16. Jh. zurück, der sich von spätestens 1526 an über mehrere Jahrzehnte hinweg bis wenigstens 1598 hinzog.
Erstmals wird die K. indirekt durch die Nennung der beiden Brüder Emich und Gerlach von K. als Zeugen in einer Urk. Ebf. Adalberts I. von Mainz erwähnt. Letztgültig und sicher belegt ist die Existenz der Burg durch ihre Nennung aus dem Jahr 1239, als Wildgf. Konrad II. und seine Ehefrau Gisela die Anlage ihrem Sohn Emich und dessen Braut, Gf.in Elisabeth von → Saarwerden, als Mitgift überschrieben. 1243 sah sich Konrad II. gezwungen, die K. gemäß der Regelungen eines Friedensschlusses mit Ebf. Siegfried III. von Mainz dem Mainzer Ebf. zu Lehen aufzutragen; Gleiches galt für die Rauenburg (heute Rockenhausen) durch die Raugf.en Heinrich und Konrad sowie für Burg → Sponheim durch die Gf.en Johann, Heinrich und Simon von → Sponheim. Zwar mußte Siegfried III. im Gegenzug die Befestigungen auf dem Disibodenberg schleifen, doch war damit die K. von wildgfl. in mainzisches Eigentum übergegangen. Ungeachtet dieser Tatsache, die sich bis weit in das 16. Jh. noch daran ablesen läßt, daß die Mainzer Ebf.e regelmäßig die Wildgf.en und ihre Nachfolger belehnten, wurde die Burg nach der wildgfl. Teilung von 1258/63 zum Stammsitz einer eigenen gleichnamigen Seitenlinie ihrer Lehnsbesitzer, die sich hier auch nachgewiesenermaßen aufhielten (u. a. 1275). Bereits im 14. Jh. bestand eine Kapelle auf der Burg, hinsichtlich derer Ebf. Balduin von Trier in seiner Funktion als Verweser des Erzstifts Mainz 1330 dem → Wild- und Rheingf.en Friedrich und dessen Ehefrau Agnes gestattete, trotz dem von ihm verhängten Interdikt die Messe lesen zu lassen. Friedrich und Agnes statteten zwei Jahre später den Jakobsaltar in dieser Kapelle mit einer jährl. Rente von 20 Maltern Korn und 5 Pfund Hellern aus, die der jeweilige Kaplan auf der Burg – damals der Kirner Kaplan Nikolaus – erhalten sollte.
Während weitere Gebäude zu dieser Zeit weder in den Schrift- noch in den archäologischen Quellen nachgewiesen werden können, nennt der 1406 zwischen Adelheid, der Tochter Wildgf. Gerhards von K., und Wild- und Rheingf. Johann abgeschlossene Ehevertrag weitere Details: Neben der »obersten Burg« fielen auch ein »niederstes Haus« mit anderen Häusern und Ställen unter die zu verteilende Besitzmasse; um die Burg bzw. den Burgberg herum lagen Weingärten, Wiesen, Äcker, Baumgärten und andere Gärten. Die offensichtlich also zu dieser Zeit schon deutliche Wohnqualität aufweisende Anlage kam 1409 durch Belehnung seitens Ebf. Johanns II. von Mainz anteilig an Wild- und Rheingf. Johann III., der nach dem – schließlich wenig später noch im selben Jahr erfolgten – Tod Wildgf. Ottos (1338-1409) auch dessen Anteil erhalten sollte.
Die somit 1409 vollständig als mainzisches Lehen an die Rheingf.en gekommene K. sollte über mehrere Jh.e hinweg im Besitz der → Wild- und Rheingf.en bleiben, bevor sie nach dem Tod Heinrich Gabriel Josephs 1716 i.J. 1743 an Fs. Johann XI. Dominic Albert von → Salm-K. kam. Noch im 16. Jh. wurden umfangr. Baumaßnahmen durchgeführt, welche die alte Burg zu einem repräsentativen Res.schloß mit Festungselementen umformten. So wurden spätestens 1526 unter Johann VII. der sog. Pulverturm errichtet (Bauinschrift), 1579 die »Wasserkunst«, 1586 der Platz für ein Brunnenhaus bestimmt und 1598 der »Neue Bau« farblich gefaßt. Von beteiligten Personen ist bisher nur ein – namentlich nicht näher genannter – Baumeister für diese Zeit nachzuweisen.
Seit dem Dreißigjährigen Krieg mehrfach besetzt, befestigt, geschleift und wieder neu befestigt, wurde die K. endgültig 1734 von frz. Truppen zerstört. Die Ruinen wurden mit Ausnahme eines kleinen Hauses, das zur Unterbringung einer kleinen Garnison der Fs.en von → Salm-K. diente, nicht wieder aufgebaut. Ein um 1780/90 unter Fs. Friedrich III. von → Salm-K. (1745-1794) begonnenes Lustschloß Amaliens-Lust konnte nicht vollendet werden und hat sich nur in Resten erhalten.
Die heute noch in ihrer Ruinenmasse beeindruckende Anlage mit einer Größe von etwa 120 auf 80 m zeigt im Bereich der Vor- oder Niederburg im wesentlichen das wohl nach der Zerstörung 1734 für den Kommandanten der gen. kleinen Garnison errichtete Wohnhaus mit modernen Überformungen sowie die Ruine eines Renaissancebaus mit Doppelfenstern. Die dagegen erhöht gelegene Oberburg weist neben zahlr. Futtermauern unbekannter Gebäude noch Kellergewölbe und Reste von Rundtürmen auf.
Quellen
Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen. – Die Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach, ges. und bearb. von Eberhard J. Nikitsch, Wiesbaden 1993 (Die Deutschen Inschriften, 34), Nr. 266, S. 188.
Literatur
Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen. – Freckmann, Klaus: Burgen an der Nahe. Kulturgeschichte als bildliche Darstellung, in: Kultur und Geschichtslandschaft Nahe – Hunsrück. Festgabe für Werner Vogt zum 70. Geburtstag, hg. von Joachim Füllmann, Heinz Herrmann und Wolfgang H. München, Kirn 1994 (Heimatkundliche Schriftenreihe des Landkreises Bad Kreuznach, 27), S. 111-118, hier S. 115 f. und Taf. 3. – Kaufmann, Henning: Die Ortsnamen des Kreises Bad Kreuznach, München 1979, S. 96 f. – Die Kunstdenkmäler des Kreises Kreuznach, bearb. von Walther Zimmermann, Düsseldorf 1935 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 18,1), S. 206-210. – Offermanns, Franz: Geschichte der Stadt Kirn, Kirn 1900, S. 36-49. – Ohlmann, Michael: Geschichte der Stadt Kirn nach ihren politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Verhältnissen, Bad Kreuznach 1955, S. 27-31, 234-243. – Schellack, Gustav/Wagner, Willi: Burgen und Schlösser im Hunsrück-, Nahe- und Moselland, Kastellaun 1976, S. 185-189. – Wagner, J[ohann]: Urkundliche Geschichte der Ortschaften, Klöster und Burgen des Kreises Kreuznach bis zum Jahre 1300, Kreuznach 1909, S. 305-339.