WILD- UND RHEINGRAFEN
I.
1242 […] castrum suum de Grimebach; 1258 […] duo castra […] Dunam et Grunenbach; 1347 gein Grumbach of die burg; 1395 Grumbach […] veste; 1515 das hus Grumbach.
Bei Burg G. handelt es sich möglicherw. um eine originäre Gründung der Wildgf.en, die 1242 durch Konrad II. dem lothringischen Hzg. Heinrich II. von Brabant zu Lehen aufgetragen wurde – diese Lehnsbindung blieb aber ohne weitere Bedeutung. Im Rahmen der Teilung der wildgfl. Besitzungen durch Konrad unter seine beiden Söhne erhielt 1258 Gottfried neben → Dhaun auch G., dem aber zunächst keine bes. Rolle zufiel. Trotz zahlr. Verpfändungen blieben der Ort und die mehrfach um- und ausgebaute Burg im Wesentlichen im ungestörten Besitz der → Wild- und Rheingrafen und späteren Gf.en und Fs.en von → Salm. Erst 1574 begründete Wild- und Rheingf. Johann Christoph (1555-1585) in G. und → Rheingrafenstein schließlich eine eigene Seitenlinie mit Sitz in G., das daraufhin Mittelpunkt und Res. wurde. Erst der Einmarsch frz. Revolutionstruppen in die linksrheinische Pfalz und die daraufhin wohl 1798 erfolgte Zerstörung der Anlage sorgten für ein abruptes Ende von mehr als 500 Jahren wild- und rheingfl. Herrschaft.
II.
G. lag im Zentrum des gleichnamigen Orts in der Nordpfalz (heute Teil der Verbandsgmd. Lauterecken, Lkr. Kusel, Rheinland-Pfalz). Wie schon zwei Burgfrieden aus den Jahren 1385 und 1395 belegen, folgte der Burgfriedensbereich ungefähr der Gemeindegrenze. Inwieweit und in welchem Ausmaß die Einw. der eng mit der Burg verbundenen Talsiedlung, die 1330 mit Stadtrecht privilegiert wurde, zu Abgaben verpflichtet waren, bleibt noch zu untersuchen. 1385 werden Herbergen in der Talsiedlung erwähnt. Bereits seit 1260 sind zahlr. Burgmannen der Wildgf.en, aber auch der Gf.en von → Sponheim, die zeitw. Gemeiner auf der Burg waren, nachgewiesen – von Allenbach, von Alsenz, von Bliesen, von Lichtenberg, von Mauchenheim, von Meckenheim, von Reipoltskirchen, von Rüdesheim, von Simmern, von → Waldeck –, unter denen sich einige auch schlicht nach G. benannten.
III.
Zum hoch- und spätma. Aussehen von Burg G. lassen sich nur wenige konkrete Aussagen treffen, zumal sich nach der Zerstörung in der Franzosenzeit kaum Baureste dieser Zeitstellung erhalten haben. Die wenigen Erkenntnisse beruhen fast vollständig auf einem vor 1631 zu datierenden Kupferstich mutmaßlich von Kaspar Sauter, der noch die auf einem Bergsporn aufragende und recht ansehnliche Schloßanlage des 17. Jh.s mit deutlichen Burgelementen zeigt. Dabei dürfte zumindest der das Gesamtbild prägende runde Bergfried mit seinem hohen Kegeldach noch aus ma. Zeit gestammt haben, möglicherw. auch wenigstens Teile der sich anschließenden Wohnbauten. Für das 14. Jh. werden in den Schriftquellen auch Stallungen genannt.
Details über den oder die Bauherren der ersten Burganlage in G. sind nicht bekannt; teilw. noch immer kolportierte Gerüchte über eine Gründung durch den Templerorden entbehren jeder Grundlage. 1242 jedenfalls war G. Eigentum der Wildgf.en, von denen sie Konrad II. dem lothringischen Hzg. Heinrich II. von Brabant gegen Lieferung von 20 Fudern Wein auf die Dauer von vier Jahren zu Lehen auftrug. Diese Lehnsbindung blieb jedoch, wie die weitere Besitzgeschichte zeigte, ohne große faktische Bedeutung, wenngleich noch 1350 Hzg. Johann von Brabant eine weitere Lehnsvergabe vornahm.
Anläßlich der Teilung der wildgfl. Besitzungen durch dens. Konrad II. unter seine beiden Söhne erhielt 1258 Gottfried neben → Dhaun auch G., dem aber zunächst wenig Bedeutung zukam. Wohl im 14. Jh. wurde die Burg dann wildgfl. Amtssitz und dennoch in der Folgezeit (zuerst 1363) an die Gf.en von → Sponheim verpfändet, die nun ihrerseits ebenfalls Burgmannen einsetzten. Anläßlich des Verkaufs der halben Anlage durch Gf. Johann von → Sponheim an Gf. Gottfried 1385 werden neben Regelungen für den baulichen Unterhalt auch explizit ein Bgf., Pförtner, Turmknechte und Wächter erwähnt; zudem sollten 13 Knechte die Bewachung übernehmen. Nachdem eine restliche sponheimische Hälfte 1434 und auch spätere Verpfändungen an die Hzg.e von Pfalz-Simmern(-Zweibrücken) durch die → Wild- und Rheingf.en 1477 rückgelöst werden konnten, befand sich G. wieder in ihrem ungeteilten Besitz und die für sieben Jahrzehnte bestehende Burggemeinschaft erledigte sich.
Im weiteren Verlauf des 15. Jh.s wurden Burg und Ort mehrfach verpfändet oder mit Wiederkaufsrecht versetzt, darunter insbes. an Pfalz-Zweibrücken (1448), wobei es zu schweren, teils milit. geführten Auseinandersetzungen kam. Erst 1477 gelang es Wild- und Rheingf. Johann V. (1436-1495), G. gegen Zahlung von 3000 Gulden und weiteren 600 Gulden, die verbaut werden sollten, zurückzulösen.
Im 16. Jh. begründete Johann Christoph (1555-1585) in G. und → Rheingrafenstein schließlich eine eigene Seitenlinie mit Sitz in G., das daraufhin Mittelpunkt und Res. einer kleinen Herrschaft wurde. Die alte Burg wurde umfassend umgebaut, wobei eine Kanzlei und ein eigener Kapellenbau (nachgewiesen 1584) entstanden. 1601 hielt sich Gf.in Agnes von → Mansfeld-Eisleben, Ehefrau des abgesetzten und kurz zuvor verstorbenen Kölner Ebf.s Gebhard I., im Schloß bei ihrer Schwester Dorothea, Wwe. Johann Christophs, auf.
Im 18. Jh. wurde G. nochmals von 1719-1724 durchgreifend umgebaut (Lustgarten 1719) und in nördlicher Richtung erweitert, wobei jedoch ein geplantes neues repräsentatives Wohngebäude wohl nicht mehr fertiggestellt werden konnte. Am Ende des Jh.s plünderten zunächst preußische Truppen die Anlage, bevor frz. Besatzungstruppen einen Teil zum Hospital umfunktionierten, dafür die Zwischenwände des Wohngebäudes einrissen und schließlich wahrscheinlich 1798 die Gebäude komplett sprengten. Die Reste sowie der zugehörige Grundbesitz wurden später versteigert und das Steinmaterial zum Aufbau von Bürgerhäusern benutzt. Heute haben sich von der Kernanlage nur noch Mauerreste, ein kreuzgewölbter Keller des ehem. Wohnbaus, die zu Kellerräumen umgebauten Bögen der ehem. Brücke und das wohl im 16. Jh. erstmals errichtete, jedoch bis ins 19. Jh. mehrfach überformte Archivgebäude erhalten. An ihrer Stelle befindet sich heute die in klassizistischen Formen von 1836-1838 errichtete evangelische Pfarrkirche.
Quellen
Siehe A. Wild- und Rheingrafen.
Literatur
Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen. – Fabricius, W[ilhelm]: Das Hochgericht auf der Heide. Die Wildgrafschaft zwischen Oberstein, Meisenheim, Lauterecken und Kusel, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 24 (1905) S. 101-200. – Hein, Thomas: Burgmannen zu Grumbach im Spätmittelalter, in: Westricher Heimatblätter. NF 23 (1992) S. 139-149. – Hein, Thomas O.: Logement und Neuenbau. Zur Topographie der kleinen Residenz Grumbach besonders im 17. und 18. Jahrhundert, in: Westricher Heimatblätter. NF 31 (2000) S. 4-38. – Hein, Thomas O.: Grumbach, in: Pfälzisches Burgenlexikon, hg. von Jürgen Keddigkeit, Alexander Thon u. a., Bd. 2: F-H, Kaiserslautern 2002 (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, 12,2), S. 233-241. – Karsch, Otto: Geschichte des Amtes Grumbach (Landkreis Birkenfeld), Birkenfeld 1959 (Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld, Sonderh. 3). – Kreis Kusel, bearb. von Christian Schüler-beigang, Worms 1999 (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, 16), S. 158-165. – Schaus, Emil: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Landkreis Birkenfeld, bearb. von Richard Laufner und Kurt Becker, Trier 1958 (Schriftenreihe zur Trierer Landesgeschichte und Volkskunde, 3), S. 130-132.