Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WILD- UND RHEINGRAFEN

C. Dhaun

I.

um 1200 castrum de Duna; 1215 […] in castro Dune; 1221 Conradus comes de Dunen qui dicor silvester comes; 1258 […] duo castra […] Dunam et Grunenbach; 1303 castrum de Duna; 1340 Dune; 1457 Sloss Dune; 1515 Sloss Dhune.

Burg D. war um 1200 im Besitz der Wildgf.en, welche die Anlage von der Abtei St. Maximin bei Trier zu Lehen trugen. 1221 nennt sich erstmals Konrad II. »Gf. von D. und Wildgraf«. Anläßlich der Teilung der wildgfl. Besitzungen unter seine beiden Söhne kam D. 1258 an den jüngeren Gottfried, der eine eigene Seitenlinie D.-Grumbach begründete. 1350 fiel die Burg nach dem Aussterben dieser Wildgf.en in männlicher Linie an die Rheingf.en, die den Namen Wildgf. auf sich übertrugen; hierzu kamen im 15. Jh. zunächst 1409 nach Erbe der Wildgft. zu → Kyrburg der Namenszusatz zu Kyrburg sowie durch Einheirat 1459 der Titel eines Gf.en von → Salm. Bis zur Besetzung durch frz. Truppen verblieb D. im Besitz der Familie, wobei sich am Lehnsverhältnis gegenüber der Abtei St. Maximin wenigstens bis in das 16. Jh. hinein nichts änderte.

II.

Die Ruinen des Schlosses D. liegen im Ortsteil Schloß D. der Gmd. Hochstetten-D. (Verbandsgmd. Kirn-Land, Lkr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) hoch über dem Tal des Kellenbachs, der davon unweit entfernt in die Nahe mündet. Wann genau das gleichnamige, nicht vor 1336 nachweisbare Dorf entstand und ob und inwiefern sich die Beziehungen zur Burg gestalteten, bleibt lange Zeit unklar. Erst im anläßlich der Teilung der wild- und rheingfl. Güter von 1515 aufgestellten Gefälleverzeichnis wird die Abgabenpflicht der Talsiedlung (Daile under Dhaun), in oder bei der sich auch eine Mühle befand, explizit aufgeführt.

Von in Verbindung mit der Burg und dem späteren Schloß stehenden Personen sind bisher nur sehr geringe Einzelheiten bekannt geworden: So amtierte bereits 1243 ein Kaplan Johannes auf der Burg, die zudem eine ungewisse Anzahl an Burgmannen aufnahm (summarisch gen. 1299). In der Neuzeit, in der D. durch mehrere Umbauphasen eindeutigen Schloß- und Res.charakter gewann, war um 1695 ein Hofgärtner beschäftigt.

III.

Burg D. wird stets als alter Besitz der Emichonen/Nahegaugf.en angesprochen, obgleich sie nicht vor der Wende vom 12. zum 13. Jh. konkret in den Schriftquellen nachgewiesen werden kann. Aus ma. Zeit sind kaum noch Baureste vorhanden, so daß sich Aussagen über das damalige Aussehen erübrigen. Da 1243 ein Kaplan gen. wird, muß zu dieser Zeit bereits eine Burgkapelle bestanden haben.

Tatsächlich erstmals erwähnt wird Burg D. in einem Lehnsverzeichnis der Abtei St. Maximin bei Trier, das um 1200 aufgestellt worden ist. Das daraus erkennbare Besitzverhältnis – Abtei als Eigentümer, Wildgf.en als Lehnsnehmer – bestand, wie sich an Hand von mehrfachen Belehnungen (so 1292, 1303, 1457 und 1515) seitens des Kl.s dokumentiert, über Jh.e hinweg bis zumindest in das 16. Jh. hinein. Zur Annahme, daß die Burg kaum oder nur wenig vor dem 13. Jh. errichtet worden sein dürfte, fügt es sich, daß erstmals 1221 ein Angehöriger der wildgfl. Familie sich als »Gf. von D. und Wildgf.« bezeichnet.

Nach der Teilung der wildgfl. Besitzungen 1258 fiel D. an Wildgf. Gottfried, der eine eigene Seitenlinie D.-Grumbach begründete. Letztlich familieninterne Auseinandersetzungen, die sich zunächst an der 1324 durch Wildgf. Heinrich an Ebf. Balduin übertragenen → Schmidtburg entzündet hatten, führten 1337 zur gleichnamigen Fehde, die erst 1342 beendet werden konnte. Ungeachtet der sonstigen sehr ungünstigen Friedensbedingungen für den auf D. belagerten und schließlich unterlegenen Wildgf.en Johann blieb sein Stammsitz ohne Einschränkung in seinem Lehnsbesitz, was als deutlicher Hinweis darauf gewertet werden darf, daß Ebf. Balduin von Trier und dessen Verbündete die Eignerschaft von St. Maximin unangetastet lassen wollten.

1350 zusammen mit den anderen wildgfl. Besitzungen im Erbgang an die Rheingf.en gefallen, lassen sich in der Folgezeit ebenso Verpfändungen von zumindest Teilen der Anlage an die Gf.en von → Sponheim (1372, 1421) wie die Öffnung für Pfgf. Ruprecht I. (1356, 1376) gegen Entgelt nachweisen. Ein Teilungsvertrag des Jahres 1434 zwischen den → Wild- und Rheingf.en Johann IV., Friedrich und Gerhard führt zahlr. bauliche Details an: So sollten der Turm und die Zisterne in der Kernburg sowie die vorhandenen Waffen in Gemeinschaftsbesitz bleiben, die Nebengebäude, Vieh- und Pferdeställe, Back- und Kelterhäuser dagegen geteilt werden. Friedrich erhielt einen Teil des Backhauses, die Seil- und Pferdekammer, die Saalkammer, eine große Stube und einen Keller, Johann und Gerhard die restlichen Räume. Zudem sollten ein gemeinschaftliches Backhaus, ein Marstall und eine Mantelmauer neu errichtet werden.

Durch weitere Umbauvorgänge unter Philipp (1492-1521) und Philipp Franz (1518-1561) kamen neue Befestigungen hinzu (1526 Torbau, inschriftlich dat.), die D. zu einem befestigten Schloß werden ließen; 1587 wird ein neuer Schloßbau erwähnt, 1661 eine neue Hofkapelle hinzugefügt und mit einer großen Feier eingeweiht. Insbes. ein auf Veranlassung Wild- und Rheingf. Karls (1675-1733) seit 1729 vorgenommener groß angelegter Neubau, in dessen Verlauf ein neuer Schloßflügel errichtet und Gartenanlagen nach frz. Vorbild angelegt wurden, veränderten das Aussehen von D. grundlegend. Nach der Besetzung durch frz. Truppen 1794 und dem Verkauf auf Abbruch 1804 verfielen die Gebäude. 1971-1977 wurden Teile zur Heimvolkshochschule ausgebaut.

Aus ma. Zeit sind kaum noch Baureste vorhanden, so daß sich Aussagen über das damalige Aussehen erübrigen. Die Mehrzahl der heutigen Gebäude stammt aus nachma. Zeit und insbes. aus dem 18. Jh.

Quellen

Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen.– Die Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach, ges. und bearb. von Eberhard J. Nikitsch, Wiesbaden 1993 (Die Deutschen Inschriften, 34), Nr. 265, S. 188, und Nr. 269 f., S. 190 f. – Eine die Stadt Kreuznach betreffende Urkunde des Pfälzischen Kurfürsten Philipp 1495 und eine Haushaltsrechnung des Rheingräflichen Hofes auf Schloß Dhaun bei Kirn 1738, hg. von O[tto] Kohl, Kreuznach 1916 (Antiquarisch-historischer Verein zu Kreuznach. Verein für Heimatkunde des Kreises Kreuznach, 25).

Siehe auch A. Wild- und Rheingrafen. – Berns, Wolf-Rüdiger: Burgenpolitik und Herrschaft des Erzbischofs Balduin von Trier (1307-1354), Sigmaringen 1980 (Vorträge und Forschungen. Sonderbd. 27), passim. – Freckmann, Klaus: Burgen an der Nahe. Kulturgeschichte als bildliche Darstellung, in: Kultur und Geschichtslandschaft Nahe – Hunsrück. Festgabe für Werner Vogt zum 70. Geburtstag, hg. von Joachim Füllmann, Heinz Herrmann und Wolfgang H. München, Kirn 1994 (Heimatkundliche Schriftenreihe des Landkreises Bad Kreuznach, 27), S. 111-118, hier S. 115 f. und Taf. 3. – Fröhlich, Hugo: Die Einweihung der Hofkapelle auf Schloß Dhaun am 1. Jan. 1661, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 6 (1957) S. 53-60. – Fröhlich, Hugo/Zimmermann, Walther: Schloß Dhaun, Dhaun 1957. – Kaufmann, Henning: Die Ortsnamen des Kreises Bad Kreuznach, München 1979, S. 99 f. – Die Kunstdenkmäler des Kreises Kreuznach, bearb. von Walther Zimmermann, Düsseldorf 1935 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 18,1), S. 155-160. – Schellack, Gustav/Wagner, Willi: Burgen und Schlösser im Hunsrück-, Nahe- und Moselland, Kastellaun 1976, S. 75-86. – Schellack, Gustav/Wagner, Willi: Burgen und Schlösser im Hunsrück, 4., veränd. Aufl., Neuss 1979 (Rheinische Kunststätten, 37), S. 12-15. – Wagner, J[ohann]: Urkundliche Geschichte der Ortschaften, Klöster und Burgen des Kreises Kreuznach bis zum Jahre 1300, Kreuznach 1909, S. 276-285.