Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WILD- UND RHEINGRAFEN

A. Wild- und Rheingrafen

I.

Namengebend für das Geschlecht der W. (lat. comes silvester oder seltener comes silvestris) war das Wort »Wald« in Hinsicht auf das gfl. Herrschaftsgebiet in den Wäldern des Hunsrück und nicht der gelegentlich ohne etymologischen Bezug geäußerte Gedanke an eine persönliche Eigenschaft der Namensträger (»Wildheit«). Die Bezeichnung »R.« stellte einen unmittelbaren Rückgriff auf deren vom Erzstift Mainz zu Lehen gehende Gft. im Rheingau und eine mittelbare Bezugnahme auf die im Wispertal bei Lorch gelegene Burg Rheinberg dar (zu den R. und deren Ursprüngen vgl. unten C. → Rheingrafenstein).

Ungeachtet zahlr. bisher unzureichend zur Kenntnis genommener Urk.nfälschungen dürfte feststehen, daß der älteste Stamm der W. vom Gf.engeschlecht der seit 960 bekannten sog. Emichonen im Nahegau abstammte. Im 12. Jh. spalteten sich von diesen die Gf.en von → Schmidtburg (sicher seit 1107 nachgewiesen; vgl. unten C. → Schmidtburg) und → Kyrburg (seit 1128; vgl. unten C. → Kyrburg) ab. In diesen Zusammenhang dürfte auch der unter einem Emich Ende des 11. und Anfang des 12. Jh.s erkennbare Seitenzweig eines Gf.en von Flonheim gehören. Nicht vor 1152/55 – eine noch immer angeführte Urk. von 1103, in der ein W. Emich gen. wird, ist eine Fälschung! – tritt dann in Person Konrads erstmals ein explizit so benannter W. in Erscheinung (1152 in entstellter Form comes Salvagii, 1155 Cvonradus comes Siluestris).

II.

Die anläßlich der Aufstellung der Reichsmatrikel 1521 verwendeten Nennungen Alle Reingraven und Die Graven von Salm gibt den damaligen Zustand der Familie der W. und R. sowie auch deren Benennung nur unzureichend wieder. Tatsächlich waren inzwischen nach dem Aussterben der ursprgl. W. 1350 Name und Besitzungen an die R. übergegangen, die sich seitdem als W. und R. betitelten. Hinzu kamen im 15. Jh. zunächst 1409 nach Erbe der Wildgft. zu → Kyrburg der Namenszusatz zu Kyrburg sowie durch Einheirat 1475 der Titel eines Gf.en von → Salm.

Die Bestrebungen der W. wie auch der ihnen nachfolgenden W. und R., ihre allodialen Besitzungen und dabei insbes. ihre Burgen als Eigentum zu bewahren, wurden nach zahlr. Auseinandersetzungen nur von bescheidenem Erfolg belohnt. Die → Schmidtburg als nach Schriftquellenbefund älteste Anlage ging bereits 1324/42 vollständig an das Erzstift Trier verloren, während die wenig jüngere → Kyrburg schon 1242 an das Erzstift Mainz gefallen war, aber immerhin der gleichnamigen Seitenlinie als Lehnsbesitz verblieb. → Dhaun war schon bei der ersten Erwähnung um 1200 kein Eigentum (mehr), sondern Lehen der Abtei St. Maximin bei Trier, → Grumbach in ganz ähnlicher Weise seit 1242 Lehen der Hzg.e von Lothringen. Für den seit 1350 hinzugekommenen → Rheingrafenstein (vgl. C. → Rheingrafenstein) bestand seit dem noch zu rheingfl. Zeit 1281/1328 zwangsweise verbrieften Öffnungsrecht eine enge Bindung an die Ebf.e von Mainz und die Gf.en von → Sponheim. Einzig das erst 1597 angekaufte → [Gau-]Grehweiler, in dem sich im 18. Jh. eine neue Seitenline etablierte (vgl. C. [Gau-]Grehweiler), war allodialer Besitz, der schließlich aber noch vor der Frz. Revolution durch Überschuldung in Gefahr geriet und dann endgültig verloren ging. Insgesamt zeigen sich deutlich die vielfältigen Verflechtungen der W. und R., deren Verfügungsgewalt über ihre Besitzungen angesichts zahlr. Lehnsbindungen nur selten auf allodiale, also eigentümliche Rechte zurückgreifen konnte. Zudem schränkten zwangsweise oder gegen Entgelt ausgesprochene Öffnungsrechte an mehrere Herrschaftsträger der Umgebung – so neben den Ebf.en von Mainz und Trier auch an die Pfgf.en bei Rhein und die Gf.en von → Sponheim – die Verfügungsgewalt über die jeweilige Anlage nicht unerheblich ein.

Aus der Familie der W. bzw. W. und R. wurden zwei Mitglieder zu Ebf.en von Mainz (Gerhard 1251-1259 und Konrad III. 1419-1434), zwei zu Bf.en von Freising (Konrad II. 1258-1278/79 und Emich 1283-1311) promoviert. Seit 1351 bis in das 18. Jh. hinein versahen sie außerdem das Erbmarschallamt der Pfgf.en bei Rhein.

III.

Sowohl die W. der ursprgl., älteren Linie als auch die R. führten im Wappen einen Löwen (1262 Siegel Rheingf. Werners: in Schwarz ein herschauender gekrönter silberfarbener Löwe mit federbestecktem Schirmbrett). Nach dem Übergang der Wildgft. der Dhauner Linie an die R. 1350 wurde das Wappenschild gevierteilt, wobei sich in den Feldern 1 und 4 als Rückgriff auf das rheingfl. Wappen in Schwarz ein hersehender silberfarbener Löwe mit roter Bewehrung, in den Feldern 2 und 3 als Rückgriff auf das wildgfl. Wappen in Gold ein roter, meist blau gekrönter Löwe befand. Nach 1409 und dem Anfall der Wildgft. der Kyrburger Linie wurde das bisherige Wappen durch ein Herzschild ergänzt, der in Rot drei aufgerichtete goldene Löwen zeigte. Dieses Herzschild erfuhr nach Zugewinn der Gft. → Salm in den Vogesen und der Herrschaft → Finstingen Ende des 15. Jh.s zwei weitere Aufteilungen, wobei die drei aufgerichteten Löwen als Zeichen der Kyrburger Linie nach vorn, dagegen in Rot zwei pfahlweise gestellte, gekrümmte und mit dem Rücken einander zugewandte Salme mit silbernen Kreuzchen als Wappen der Gft. (Alt-) → Salm in den Hintergrund nach oben, in Blau ein silberfarbener Balken als Wappen der Herrschaft → Finstingen in den Hintergrund nach unten gerückt wurden. Hinzu trat als Helmzier ein mit zwei silberfarbenen Federstößen besteckter Turnierhut mit rotem Stulp zu schwarz-silbernen Dekken, der auf das alte rheingfl. Vorbild zurückging.

Neben den »Stammburgen« → Schmidtburg, → Kyrburg, → Dhaun, → Grumbach und → Rheingrafenstein, die als Sitz mehr oder weniger eigenständiger Seitenlinien Res.charakter erlangten, besaßen die W. und R. noch weitere Burgen, unter denen die Eigengründungen Wöllstein (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) möglicherw. noch als Gründung des 13. Jh.s, die 1309 erstmals erwähnte Burg Dhronecken und die → Wildenburg bei Kempfeld, die vor 1330 errichtet wurde, aber schon nach kurzer Zeit Ebf. Balduin von Trier zu Lehen aufgetragen werden mußte, hervorzuheben sind. Sowohl von der seit 1323 vom Erzstift Trier lehnsrührigen Niederungsburg Wöllstein als auch von der Höhenanlage → Wildenburg sind kaum oberirdische Reste erhalten.

Bildliche, wenn auch idealisierte Darstellungen der W. und R. finden sich noch auf zahlr. Grabdenkmälern in den verschiedenen Grablegen der einzelnen Linien: Die ehem., um 1200 erstmals gen. Stiftskirche St. Pankratius in Kirn (Lkr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) beherbergt u. a. noch die Epitaphien von Gerhard (gest. 1473), Johann VII. (gest. 1531), den wild- und rheingfl. Kindern Johann Jacob (gest. 1571) und Georg Philipp (gest. 1571) sowie Gf.in Anna von → Hohenlohe-Langenburg, Ehefrau Johanns VIII. und nachmalige Gf.in von → Sayn (gest. 1594). In der seit 1283 belegten und dem späten 14. Jh. als Grablege der W. und R. der Dhauner Linie genutzten ehem. Stiftskirche St. Johannes Baptist im heutigen St. Johannisberg (Ortsgmd. Hochstetten-Dhaun, Verbandsgde. Kirn-Land, Lkr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) haben sich neben Wappen- und Inschriftensteinen auch zahlr. beeindruckende und kunsthistorisch bedeutsame Epitaphien erhalten. Hervorzuheben sind die Grabdenkmäler von Johann II. (gest. 1383), Elisabeth von → Hanau, Ehefrau Johanns IV. (gest. 1446), Friedrich I. (gest. 1447), Philipp (gest. 1521), Johann Christoph (gest. 1585), Johann Philipp (gest. 1591 im Alter von zwei Jahren), den wild- und rheingfl. Kindern Anna Maria (gest. 1597) und Adolph (gest. 1599), Friedrich Philipp (gest. 1668), Johann Philipp (gest. 1693) und Karl (gest. 1733). In der 1290 erstmals belegten, heutigen evangelischen Pfarrkirche in Herren-Sulzbach (Verbandsgmd. Lauterecken, Lkr. Kusel, Rheinland-Pfalz), wo sich seit Beginn des 17. Jh.s die Grablege der W. und R. der Grumbacher Linie befand, sind außer dem Grabgewölbe an sich keine weiteren Zeugnisse mehr vorhanden. Der Grabstein der Gf.in Johannetta aus der Familie der W. und R., Ehefrau Bgf. Jakobs I. von → Rheineck (gest. 1500), aus dem zweiten Jahrzehnt des 16. Jh.s befindet sich an der heutigen Pfarrkirche St. Johann Baptist in Brohl-Lützing (vgl. A. → Rheineck III.).

IV.

Das Gf.engeschlecht der W. und R. geht auf die ursprgl. getrennten Gf.enfamilien einerseits der W. als Nachkommen des Gf.engeschlechts der Emichonen im Nahegau (vgl. A. → Wild- und Rheingrafen I.), andererseits der R. (vgl. C. → Rheingrafenstein) zurück. Maßgeblich ist zunächst die Entwicklung der W., deren Besitzungen Wildgf. Konrad II. 1258 unter seine beiden Söhne Emich und Gottfried aufteilte. Während → Schmidtburg und → Kyrburg spätestens nach Konrads Tod 1263 an den älteren Sohn Emich fielen, kamen → Dhaun und → Grumbach an den jüngeren Gottfried. Von den daraus entstandenen Seitenlinien erledigte sich zunächst mit dem kinderlosen Tod Wildgf. Heinrichs 1330 der Schmidtburger Zweig, da Heinrich bereits 1324 die → Schmidtburg dem Trierer Ebf. Balduin zu Lehen aufgetragen hatte und dieser die Anlage gegen allen wildgfl. Widerstand erfolgreich als erledigtes Lehen einzog. Mit dem Tod Johanns, Wildgf. in → Dhaun und → Grumbach, i.J. 1350 starben dann auch die W. der Dhauner Linie ohne männliche Nachkommen aus; ihr Erbe fiel an Johanns Schwager, Rheingf. Johann I. (gest. 1333), der 1310 mit Hedwig eine Schwester Johanns geheiratet hatte. Nur wenige Jahre später, 1357, konnte Wild- und Rheingf. Johann II. als Gatte der Wildgf.in Margarete eine Hälfte der Wildgft. der Kyrburger Linie an sich bringen. Die noch übrige Hälfte fiel schließlich nach dem Tod der W. Gerhard III. und Friedrich 1408/9 über die Tochter Gerhards, Adelheid, an ihren Ehemann Johann III., W. und R. zu → Dhaun. Damit waren die wildgfl. Besitzungen vollständig an die R. übergegangen.

Die Folgezeit zeigte zahlr., teils nur kurzlebige Aufsplitterungen der wild- und rheingfl. Familie (so 1515), ohne daß sich bis zum Ende des 17. Jh.s neben den bereits bekannten Seitenlinien → Kyrburg, → Dhaun, → Grumbach und → Rheingrafenstein aber weitere – zumindest namentlich eigens gekennzeichnete Zweige – ausbildeten. Erst nach Zerstörung des → Rheingrafenstein 1688 bezog die dort residierende Linie → Grumbach- → Rheingrafenstein eine neue Res. in → [Gau]-Grehweiler und brachte diese Verlegung auch in ihrem Namen und einem ab 1749 begonnenen Schloß- und Ortsausbau architektonisch zum Ausdruck.

Durch günstige Heiraten gelang es den W. und insbes. den W. und R., mehrfach sehr vorteilhafte Besitzzuwächse zu erlangen. Neben den erwähnten Heiraten von wildgfl. Erbtöchtern mit den R. im 14./15. Jh. ragt dabei bes. die Heirat Johanns V. (1436-1495), Wild- und Rheingf. zu → Dhaun und → Kyrburg, mit Gf.in Johannetta von → Salm 1459 hervor, die dafür sorgte, daß nach 1475 eine Hälfte der Gft. in den Vogesen und damit auch der damit verbundene Gf.entitel an die W. und R. kam. Die eheliche Verbindung Johanns VI. (gest. 1499) mit Gf.in Johanna von → Moers- → Saarwerden 1478 sorgte zudem dafür, daß eine Hälfte der lothringischen Herrschaft → Finstingen hinzukam. Ungeachtet des deutlichen Bestrebens, vorteilhafte Heiraten einzugehen, lassen sich aber auch mehrfach Eheverbindungen nachweisen, die kein günstiges Resultat erbrachten und außerhalb des sozialen Milieus geschlossen wurden – so bspw. im Fall der Ehe der Wild- und Rheingf.in Johannetta, die zunächst den aus ursprgl. ministerialischer Familie stammenden Bgf.en Jakob I. geheiratet hatte.

Quellen

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