Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WERTHEIM

C. Wertheim

I.

Werdheim (1009, rechtsmainisch, seit 1311: Kreuzwe.), W. (1183, linksmainisch), gelegen im Mündungswinkel zwischen Tauber und Main. Die Höhenburg in Handlage war Mittelpunkt der durch das sich nach W. nennende Geschlecht nach 1100 im Bereich zwischen Mainviereck und Maindreieck sowie an der unteren Tauber aufgebauten und im 14. Jh. als Gft. W. bezeichneten Herrschaft Sie diente den Gf.en von → W. bis 1556 und ihren Rechtsnachfolgern → Löwenstein bis 1634 als Res. Die durch eine jüngere Linie seit 1407 auf dem → Breuberg eingerichtete zweite Res. wurde nach dem Aussterben der Hauptlinie 1497 Hauptres., so daß die Burg in W. nachrangig gebraucht wurde und bis 1509 sowie zwischen 1530 und 1556 zeitweilig nur Nebenres. war.

II.

Die Burg erhebt sich ca. 70 m über der in 145 m Meereshöhe liegenden Talsohle in halber Höhe auf einem Hangsporn; sie wurde aus dem in horizontaler Schichtung anstehenden roten Sandstein erbaut, der beim Eintiefen des monumentalen Halsgrabens anfiel. Zu beherrschen waren von ihr aus die Wasserwege auf Main und Tauber, nicht jedoch die weiter östlich bei Lengfurt bzw. Urphar den Main überschreitenden Fernstraßen von Frankfurt nach Würzburg bzw. von Tauberbischofsheim nach Fulda. In W. selbst gab es eine Fährverbindung von örtlicher Bedeutung, deren 1362 schon konzipierte Umwandlung in eine Brücke erst im 19. Jh. zustandekam. Die lokalen Verbindungsstraßen mieden die Täler. Unerachtet der Bedrohung durch Hochwasser entstand die unterhalb der Burg im Mündungsbereich liegende und nur über eine kleine Flur verfügende Stadt allein aus herrschaftlichem Interesse. Dies und die im Vergleich mit den rechts des Mains gegebenen Möglichkeiten fortifikatorisch nicht günstige Lage der Burg sind indirekte Hinweise auf den späten Auf- und Ausbau dieses Herrschaftszentrums auf – vermutlich – eigens deswegen beschafftem Grundeigentum. Agrarisch nutzbar waren die Hänge für einen bedeutenden Weinbau, die Hochflächen sind es bis heute für den Ackerbau.

Kirchliches und dank des seit 1009 von Ks. Heinrich II. gewährten Marktrechts auch wirtschaftliches Zentrum des W.er Talkessels war zuvor die hochwasserfreie Wörth-Siedlung auf dem rechten Mainufer gewesen, bevor die erstmals 1183 bezeugte Burg mit der 1192 noch ohne Namen erwähnten Talsiedlung darunter dieser den Rang abzulaufen begannen. Deren Grundriß, orientiert an zwei parallel zu den Flüssen verlaufenden Hauptachsen, an deren Kreuzung ein geräumiger rechteckiger Platz unbebaut blieb, läßt wie bei anderen Städtegründungen jener Zeit eine planerische Absicht erkennen. Die rechtliche Grundlage des so ermöglichten Marktgeschehens ist nicht mehr nachweisbar. Handelsgüter waren v.a. Wein, Käse und Tuche; auch die Fischerei war bedeutend. Das Zisterzienserkl. Bronnbach beteiligte sich über seinen Stadthof am Wirtschaftsleben. Das über eine vor 1333 errichtete Brücke erreichbare Viertel links der Tauber führte noch länger rechtlich ein Eigenleben. Die Urk., mit der Ks. Karl IV. 1362 Gf. Eberhard W. als Lehen der böhm. Krone verlieh, gewährte zugl. Maßnahmen zur Vergrößerung der Stadt, nämlich auch die Befestigung Kreuzw.s, die Umwandlung der Mainfähre in einen Brückenübergang sowie eine Stadterweiterung. Verwirklicht wurde davon nur letztere, als 1378 das flußabwärts gelegene Dorf Bestenheid an die Engstelle am Rande des Talkessels zurückverlegt und befestigt wurde, um der Stadt als Vorwerk zu dienen. Unverkennbar ist das Vorbild der dreigliedrigen Stadt Prag mit der Karlsbrücke. Das unerachtet des schon im 13. Jh. bezeugten Münzens Gf. Eberhard für W. und eigens dessen Sohn Johann I. für Kreuzw. 1368 gewährte Münzrecht sollte den Wirtschaftsplatz stärken; Gepräge sind zunächst bis 1440 belegt. Förderlich war gewiß auch die Anwesenheit von Juden; wohl fünf Jahre nach dem Pogrom von 1349 kam es zur Wiederansiedlung, und trotz nachfolgender Ghettoisierung und Synagogenzerstörung 1447 dürfte der herrschaftliche Schutz wirksam geblieben sein. Kirchlich mußte sich die Stadt erst von ihrer zur Diöz. Würzburg gehörigen Mutterpfarrei Reicholzheim lösen, zu der die wohl schon mit der Stadtgründung entstandene Marienkirche gehörte; die Burgkapelle unterstand dagegen bis 1357 der Pfarrei in Eichel. Seit dem 13. Jh. entwickelte sich eine Art Doppelpfarrei, deren Schwerpunkt sich an die W.er Kirche. verlagerte. Im Zuge des geplanten Neubaus mit dem Ziel der Errichtung eines Kanonikerstifts wurde diese Pfarrei in das Kl. Bronnbach inkorporiert, das Besetzungsrecht am Pfarrvikariat gleichwohl den Gf.en vorbehalten; 1384 schuf der Gf. vier neue Pfründen für Weltgeistliche zusätzlich zu der des Vikars und sechs bestehenden Altarpfründen; 1419 erhielt diese Gemeinschaft die schließlich 1481 päpstlich bestätigte Verfassung eines weltlichen Kanonikerstifts mit einem Dekan an der Spitze und nunmehr 14 Pfründen.

Für die seit 1244 auch rechtlich als Stadt anzusehende Siedlung wurde der – damals vormundschaftlichen – Stadtherrschaft 1306 von Kg. Albrecht I. das Recht der Stadt Frankfurt verliehen. Erneuert, nun aber auf Gelnhausen bezogen, wurde diese Verleihung durch Ks. Ludwig d. Bayern 1333. 1316 gaben die Gf.en der Stadt, die nun auch ein Siegel führte, eine Gerichtsordnung. Das aus Schultheiß und Schöffen bestehende und für Zivilsachen zuständige Stadtgericht bildete zugl. den inneren Rat, der ab 1410 belegt ist; im 16. Jh. gab es zusätzlich einen äußeren; beide hatten je zwölf Mitglieder. Für die Verwaltung und den Haushalt waren jährl. wechselnd zwei Bürgermeister zuständig. Es bestanden mehrere Zünfte, denen der Gf. ihre Ordnungen gab. So wie die Stadt durch Mauern mit der Burg verbunden war, so nah blieb die durch den Stadtschultheißen ausgeübte Kontrolle der Herrschaft: die Stärkung der beachtlichen Wirtschaftskraft war willkommen, kommunale Selbständigkeit nicht. Über Konflikte zwischen den Gf.en und ihrer Stadt ist nichts bekannt.

III.

Die Burg W. darf als Musterbeispiel für den Ausbau einer stauferzeitlichen Höhenburg zum befestigten neuzeitl. Schloß gelten. Schon um 1200 dürften Schenkelmauern die Talsiedlung mit einbezogen haben. Von der ursprgl., gegen den Hang durch einen wohl schrittweise vergrößerten Graben geschützten Randhausburg dürfte der gering dimensionierte Bergfried mit im Winkel vorgelegter Mantelmauer noch dem 12. Jh. angehören; die zwei Wohngebäude daneben mit ursprgl. drei bzw. zwei Geschossen wurden in der ersten Hälfte des 13. Jh.s in höchst anspruchsvollen frühgotischen Formen umgestaltet bzw. errichtet; ein Torturm mit der Burgkapelle St. Pankratius ist verschwunden. Er gehörte bereits einer zweiten, 11 m tiefer liegenden Ebene an, die 1400 durch einen äußeren Mauerring gesichert war und um 1460-1470 einen nach Gf. Johann III. benannten weiteren Wohnbau mit Treppenturm aufnahm, der 1506-1509 durch Gf. Michael II. zum Kanzleibau umgestaltet wurde; gegen Ende des Jh.s kam der nach 1614 noch einmal umgestaltete viergeschossige Löwensteiner Bau in Renaissanceformen als neuer Wohnbau hinzu. Die Oberburg hatte seit dem 13. Jh. noch mehrere Wirtschafts- und Verwaltungsgebäude aufgenommen; 1562 faßte Gf. Ludwig von → Stolberg-Königstein die beiden dort vorhandenen Wohnbauten nach Umbau mittels eines Treppenturms und Veränderung der Fassaden zu einem zeitgemäßen Schloßbau zusammen. Früh schon stellte man sich auf den Geschützkampf ein. 1380-1385 entstand jenseits des Grabens auf dem höchsten Punkt des Hangs ein detachiertes Fort als Anfang eines zusätzlichen, durch zwei weitere solcher Bollwerke verstärkten Befestigungsgürtels, der 1490 vollendet war. Die Verbindung von Wehr- und Wohnbau verkörpert ein 1509 auf der erhöhten westseitigen Schenkelmauer zu Promenadezwecken errichteter Altan mit Maßwerkbrüstung. Eine talseitige Bastionierung war etwa 1620 geplant, wurde aber nicht ausgeführt. Das zum Zweck der Teilung der Herrschaftsbauten unter die vier Söhne Gf. Ludwigs III. von → Löwenstein 1613 angelegte Inventar dokumentiert noch traditionelle Raumbezeichnungen wie Frauenzimmerstube und Hofstube; weitere Räume sind nach ihren Nutzern benannt. Nach Zerstörung des Johanns- und Löwensteiner Baus durch einen Brand 1619 wurde die Anlage durch Beschuß 1634 für Res.zwecke unbrauchbar.

Die Wohnbedürfnisse in der Endzeit und nach dem Erlöschen des → W.er Gf.enhauses 1556 machten mehrere herrschaftliche Wohnbauten in der Stadt erforderlich: Das »Erbgf.enhaus« bzw. »Neuer Bau« gen. Gebäude gegenüber der Westfront der Stiftskirche, mit der es durch einen Gang im Obergeschoß verbunden war, wurde von 1545 bis 1548 für Gf.in Barbara, Wwe. Gf. Georgs II., errichtet und nach ihrem Tod 1561 von ihrem Schwiegersohn, Gf. Georg von → Isenburg-Büdingen, bewohnt; das stattliche dreigeschossige Gebäude verfügt über einen Treppenturm und zwei Erker. Der über der Stadt und unterhalb der Burg gelegene, noch von Gf. Ludwig III. begonnene und 1620 fertiggestellte kastenförmige Wohnbau in einfachen Formen, die sog. Kemenate, diente seinem Sohn Christoph Ludwig und dessen Nachfahren, der älteren (evangelischen) Linie des Hauses, zu Wohn- und später zu Verwaltungszwekken. Dem jüngsten Sohn und Begründer der jüngeren (katholischen) Linie, Johann Dietrich, fiel die damals gemäß seinem seitherigen Verwendungszweck »Münz« gen. Gebäudegruppe zwischen Mühlentor und Tauberufer zu; sie wurde während der 1640er Jahre und nachfolgend zu einer zweiflügeligen und an einen Wehrturm der Stadtbefestigung angelehnten barocken »Hofhaltung« ausgebaut und diente bis 1721 dieser Linie als Res.

Quellen

Siehe A. Wertheim und B. Wertheim. – Langguth, Erich: Zunftordnungen der Grafen von Wertheim, in: Wertheimer Jahrbuch (1954) S. 67-69; (1955) S. 80 f. – Oberrheinische Stadtrechte, hg. von der Badischen Historischen Kommission, Abt. 1., Heft 1: Wertheim, Freudenberg und Neubrunn, bearb. von Richard Schröder, Heidelberg 1895.

Siehe A. Wertheim und B. Wertheim. – Ehmer, Hermann: Die Stifter der Wertheimer Stiftskirche, in: Wertheimer Jahrbuch (1984/1985) S. 13-30. – Friese, Alfred: Pfarrei und Kollegiatstift St. Marien zu Wertheim. Ein geschichtlicher Überblick, in: Wertheimer Jahrbuch (1959) S. 51-57. – Kleinehagenbrock, Frank: Wertheim als reichsgräfliche Residenzstadt im Franken der frühen Neuzeit, in: Wertheimer Jahrbuch (2006/2007) S. 99-131. – Die Kunstdenkmäler des Großherzogtums Baden, Bd. 4: Mosbach, Abt. 1: Amtsbezirk Wertheim, bearb. von Adolf von Oechelhaeuser, Freiburg im Breisgau 1896. – Langguth, Erich: Archivalische Nachrichten zur Geschichte des »Neuen Baues« in Wertheim, in: Wertheimer Jahrbuch (1988/1989) S. 147-208. – Langguth, Erich: Pfarrer, Vikarier, Altaristen, Chorherren. Zur Entwicklungs- und Personengeschchte von Pfarrei und Stift Wertheim im Mittelalter, in: Wertheimer Jahrbuch (1984/1985) S. 31-54. – Mader, Karl: Entstehung und Entwicklung der Stadt Wertheim, in: Mainfränkisches Jahrbuch 4 (1952) S. 91-126. – Rödel, Volker: Städteförderung als Reichspolitik. König Albrechts Stadtrechtsverleihung für Wertheim von 1306, in: Wertheimer Jahrbuch (2006/2007) S. 89-98. – Rückert, Peter: Von der Burgkapelle zur Stiftskirche. Anfänge der Wertheimer Kirchengeschichte, Wertheim 2007. – Wibel, Ferdinand: Die alte Burg Wertheim und die ehemaligen Befestigungen der Stadt, Freiburg im Breisgau u. a. 1895.