WERTHEIM
I.
Von einer Gft. W. sprechen Quellen erst im 14. Jh., als die Gf.en von → W. sich aus verschiedenen Rechten eine nach seinem Hauptort benannte Herrschaft geschaffen hatten. Weder → W. – wohl in Grenzlage zum Waldsassen- oder zum Taubergau gehörig – noch das rechtsmainisch gelegenen ältere Kreuzw. waren alte Gerichtsorte. Wenngleich das Hochstift Würzburg ebenso wie den Markt (Kreuz-)W. den Gf.en Gerichtsrechte (Centen) überlassen hatte, fehlt jede Anknüpfung an eine alte Amtsgft. Seit dem frühen 12. Jh. hatte das Gf.engeschlecht → W. die geistlichen Gewalten, näherhin das Erzstift Mainz und das Hochstift Würzburg, mehr und mehr zurückgedrängt. Nennenswerter Eigenbesitz im Bachgau und in Mittelfranken wurde z.T. zu Stiftungen, zumal an die Ritterorden, verwendet. Der allodiale Besitz des Hauses im Raum → W. war gering; es stützte sich vielmehr auf Lehen der Abtei Fulda, der beiden gen. Stifte und des Hochstifts Eichstätt. Wirksame Mittel der systematisch betriebenen Bildung eines Territoriums waren Burgen mit Städten am Hauptort → W., im 13. Jh. in Freudenberg, Prozelten und Laudenbach sowie Burgen in Königheim, Remlingen und Helmstadt. Einkünfte verschafften das Geleitsrecht auf dem Main mit dem schon 1183 als Reichslehen feststellbaren W.er Wasserzoll sowie das Straßengeleit vom Osthang des Spessart bis vor die Tore Würzburgs. Die früh feststellbare Vogtei über die Propstei Holzkirchen des Kl.s Fulda dürfte zur Erweiterung der Grundherrschaft genutzt worden sein; hinzu kamen 1328 bzw. 1354 die Vogteien über die Kartause Grünau, Gründung der Gf.entochter Elisabeth, und über das Zisterzienserkl. Bronnbach. Verlusten im Gefolge der Herrschaftsteilung zwischen Gf. Poppo IV. und seinem Bruder Rudolf II., als des ersteren Erbtöchter nach 1283 Besitzstücke wie Prozelten oder Neubrunn veräußerten, standen Erwerbungen gegenüber, so 1317 aus dem Boxberger Erbe Burg und Ort Schweinberg als mit dem Kammeramt des Hochstifts Würzburg verbundenes Lehen. Von 1377 bis 1484 wurde Homburg am Main als Pfand besessen. Nach der Heirat Gf. Rudolfs IV. mit Elisabeth, einer Erbin der Herrschaft → Breuberg im Odenwald setzte mit dem Erbfall 1323, der zunächst ein Viertel erbrachte, eine planmäßige Zuerwerbspolitik ein, die die miterbenden Häuser Trimberg und → Weinsberg nach und nach verdrängte, bis nach allerlei verpfändungsbedingten Wechselfällen am Anfang des 15. Jh.s nur noch die Herren von → Eppstein über ihr Viertel geboten, das sie schließlich erst 1497 aufgaben. Die eigtl. Gft. W. war im 15. Jh. gegliedert in das Amt → W. mit 19 weiteren Orten, die Cent Michelrieth am Spessartabhang mit dem Markt Kreuzw. und 16 Dörfern, die Cent Remlingen im Maindreieck mit 23 Orten, darunter Marktheidenfeld, das kleine Amt Laudenbach am Main mit Burg und Ort, das mainabwärts gelegene Amt Freudenberg mit Burg und Stadt sowie drei Dörfern und das Amt Schweinberg mit Burg und Talsiedlung sowie acht weiteren Dörfern. Zum Erbe der Herren von Breuberg gehörte außer der gleichnamigen Herrschaft z. B. auch Eigen- und Pfandbesitz in der Wetterau und in Frankfurt, dessen Viertelsanteil nach 1323 Gegenstand von territorialen Tauschgeschäften wurde. Die Herrschaft → Breuberg bestand im 15. Jh. aus den Centen Lützelbach und Höchst mit je 14 Siedlungen, der Cent Kirch-Brombach mit 14 Siedlungen und vier weiteren anteilig sowie schließlich dem Kerngebiet um den → Breuberg, dem nach der 1378 von Ks. Karl IV. mit Marktrecht begabten Siedlung benannten »Gerichtsstab Neustadt«.
Die von Karl IV. erteilten Privilegien legten den Grund für die Erlangung der Landesherrschaft: 1362 Bestätigung des Wasserzolls zu W. und Errichtung eines weiteren in Freudenberg, 1363 Errichtung eines Zolls in Kredenbach an der Spessartstraße und die Erlaubnis, silberne Pfennige nach Würzburger Schlag münzen zu lassen, 1368 die Gewährung der vollen Münzhoheit für eine Münze zu → W. sowie die Erlaubnis, auch in Kreuzw. münzen zu lassen; auch das 1379 von Kg. Wenzel gewährte, aber nicht realisierte Recht zur Erhebung Laudenbachs und Schweinbergs zu Städten ist zu nennen. Mithin erwarb außer → W. nur Freudenberg dank der Rechteverleihung Ks. Ludwigs IV. von 1333 Stadtqualität. Ein in jeder Hinsicht singuläres Verzeichnis der in 84 Orten ansässigen ca. 1000 bedepflichtigen Leibeigenen der Gft. von 1359 bezeugt früh eine moderne, der Abschließung des Territoriums dienende Verwaltungspraxis. Die von Kg. Ruprecht 1408 gewährte Regalienbestätigung erstreckte sich auf Münze, Zoll, Geleit und Judenschutz, diejenige Kg. Sigismunds von 1417 erweitert diese Palette noch um Hals- und Centgericht, Kl.schirm, Wildbann, Vogelweide und Bergwerke. Die 1422 den Gf.en für sie und ihre Untertanen gewährte Befreiung von fremden Gerichten richtete sich gegen den Bf. von Würzburg, der als Hzg. in Franken mit seinem Landgericht auch über die Gft. W. die Gerichtsherrschaft beanspruchte und auch die Centgerichte für von ihm verliehen hielt. Den Schutz der seit 1222 für W. bezeugten Juden hatte Kg. Albrecht I. 1303 für 100 Mark Silber an Gf. Rudolf II. abgetreten; seit 1417 war er in die Landeshoheit integriert. Ein weiteres Herrscherprivileg sprach 1429 Gf. Johann II. die Befestigungshoheit für seine Gft. zu, und 1505 überantworteten das Hochstift Würzburg und seine mediaten Kl. dem Gf.en von → W. alle ihre in der Gft. ansässigen Leibeigenen. Der Rechtsvereinheitlichung im Inneren dienten seit dem Anfang des 15. Jh.s auf Betreiben der Herrschaft erfragte Weistümer. Am Anfang des 16. Jh.s war die Gft. W. endgültig zu einer Landesherrschaft gediehen. Stören mochte der Umstand, daß Ks. Karl IV. 1362 Burg und Stadt → W. zu einem Lehen nicht des Reichs, sondern des Kgreichs Böhmen gemacht hatte, was übrigens nach dem Muster der Lehensauftragung von Burg und Ort Königheim 1329 an Kg. Johann von Böhmen geschehen war. Mit der Lehensauftragung von 1362 waren aber konkurrierende Ansprüche des Hochstifts Würzburg abgewehrt worden. Eine wie freie Hand den Gf.en von → W. damit gewährt war, belegt die 1366 eingeräumte Ausnahme des Voitshofs in → W. aus dem böhm. Lehensverband, damit die Gf.en dort auf eigenem Grund Vogts- und Mannengericht abhalten könnten. Überdies war die bis 1806 bestehende böhm. mit der Reichslehenshoheit zukünftig fast durchweg politisch deckungsgleich. Wenn auch die Ansprüche des Hochstifts Würzburg auf das Zentrum der Gft. seit 1362 abgewehrt waren, so verblieb diesem mit der Lehenshoheit über Freudenberg, Schweinberg, Laudenbach und andere Orte genügend Eingriffsmöglichkeit, nach dem Erlöschen des evangelisch gewordenen Gf.enhauses 1556 durch Einziehung seiner Lehen die Gft. um nahezu die Hälfte zu reduzieren. Die Lehen des Erzstifts Mainz sowie der Hochstifte Eichstätt und Bamberg waren vom Umfang her für eine politische Gefährdung zu gering, die Reichsabtei Fulda als Lehensherrin von Remlingen und v.a. der Herrschaft → Breuberg nicht stark genug für Eingriffe. Einige fuldische und auch Eichstätter Lehen sind vermutlich allodialisiert worden. Der Verwaltung der zahlr. Aktivlehen der Gf.en diente ein (verlorenes) Verzeichnis von 1353; aus weiteren von 1444, 1453 und 1454 ergibt sich eine Erstreckung des Niederadlige und einige Bürger umfassenden Lehenhofs von der Wetterau bis zur Jagst und von der Bergstraße bis in den Aischgrund. Das politische Gruppenverhalten der Gf.en zeigt eine große, auch taktisch bedingte Bandbreite. Stand z. B. Gf. Johann I. 1379 an der Spitze der sich freilich auf seine Klientel stützenden Rittergesellschaft von dem Greifen, so wechselte er 1387 zu den schwäbischen und fränkischen Reichsstädten über. Gf. Georg II. verständigte sich im Bauernkrieg 1525 im Interesse seiner Gft. gar mit dem Odenwälder Haufen, den er bei seinem Zug nach Würzburg sogar verproviantierte, um vermitteln zu können. War das Haus → W. noch 1422 bei der ersten Standeseinung von Gf.en und Herren des Rhein-Main-Gebiets vertreten gewesen, so mied man doch den 1501 zustandekommenden Wetterauer Gf.enverein. Freilich erschien Gf. Georg II. nach 1520 bei Reichsversammlungen mehrfach als Vertreter bzw. Stimmführer der Wetterauer, schwäbischen oder überhaupt aller Reichsgf.en.
II.
Seit der Errichtung der Burg im 12. Jh. wurde dort Hof gehalten, bis 1629 ein Feuer sie weitgehend zerstörte. Eine Ministerialität, aus deren Reihen die Träger von Hofämtern bestimmt wurden, läßt sich schon 1178 feststellen; 1201 ist in einer Vierergruppe von Ministerialen ein Truchseß, 1293 ein Schenk bezeugt. Dank der engen Beziehung Gf. Poppos II. zu Ks. Heinrich VI. und der daraus gewonnenen Weltläufigkeit dürfte der Kg.shof für die Haushaltung der → W.er Gf.en unmittelbar eine Vorbildfunktion gewonnen haben, auch was die kulturellen Bestrebungen, insbes. die Förderung höfischer Literatur, anlangt. Vergleichbare Ausstrahlung erlangte der W.er Hof erst wieder im 15. Jh., nunmehr bereichert durch die ihm dank der Schaffung des Kanonikerstifts zuwachsenden Potenzen. Die Abspaltung der Breuberger Linie des Gf.enhauses führte nach 1407 zu einer zweiten Hofhaltung auf dem → Breuberg, die auch nach dem Aussterben der Hauptlinie 1497 neben der → W.er als wichtigere fortbestand. Während die Res. → W. in der Zeit der Linienspaltung ohne Konkurrenz blieb, hielten sich Angehörige der Breuberger Linie zeitw. auch auf ihrer Burg Schweinberg auf, so Agnes, Wwe. Gf. Wilhelms I., nach 1482; deren zweiter Sohn Asmus residierte dank seiner Ehe mit Gf.inwwe. Dorothea von → Rieneck 1489-1497 in Grünsfeld, danach auf Burg Freudenberg.
Die sich aus der Haushaltung und Hofverwaltung heraus entwickelnden Verwaltungsstellen der Gft. lassen sich in den Quellen nur zögernd nachweisen. Niederadel, der für die Übernahme der schon erwähnten vier Hofämter und weiterer Funktionen zur Verfügung stand, läßt sich seit der Erwähnung des Zöllners Gumbertus 1183 in zunehmendem Umfang fassen, darunter auch bis in die Mitte des 14. Jh.s ein sich ebenfalls nach → W. nennendes Geschlecht. Bis 1288 wird für diesen Personenkreis noch der Begriff Ministeriale gebraucht. 1294 gab es in → W. einen Notar, und mit einer kontinuierlichen Kanzleitätigkeit ist spätestens gegen Mitte des 14. Jh.s zu rechnen, als auch die Schriftlichkeit in Lehenssachen einsetzte. Bei der Wahrnehmung von Gerichtsbefugnissen in der Stadt → W. war zunächst auf Mitwirkungsrechte des Hochstifts Würzburg Rücksicht zu nehmen. Seit 1366 stand in dem eigens dafür zum Allod deklarierten Voitshof unterhalb der Burg eine Stätte für die Wahrnehmung der Vogtei- und Lehensgerichtsbarkeit zur Verfügung. Eine ministerialische Burgmannschaft ist früh vorauszusetzen, Belege dazu gibt es seit 1284. Die später faßbaren Burglehensverhältnisse erstreckten sich im 15. Jh. auch auf die Burgen → Breuberg, Schweinberg und Freudenberg. Die W.er Burgmannen waren offenbar nicht auf der Burg, sondern in der Stadt, bevorzugt der Rittergasse, ansässig. Niederadlige Amtleute der Gf.en wurden seit Mitte des 14. Jh.s aktenkundig. Nach 1556 erscheint ein Haushofmeister an der Spitze der Hofbediensteten. Zentrale Verwaltungsstelle für die herrschaftlichen Finanzen war die Rentei. Verlustbedingt setzen ihre Quellen, die auch über das Baugeschehen Auskunft geben, erst um 1530 ein.
Das Wirtschaftsgeschehen der Gft. basierte v.a. auf Wein und Tuchen; der Wasserweg stellte die Verbindung zu Frankfurt und seinen Messen her, wo auch der Bedarf an Luxusgütern gedeckt werden konnte. Die Bedeutung des Handelsplatzes → W. erweist schon das Vorkommen von im Auftrag von → W.er Gf.en seit 1260, also lange vor den durch Ks. Karl IV. gewährten Münzprivilegien, geprägten Brakteaten. Förderlich war die Präsenz einer seit 1222 bezeugten Judenschaft, die von der bedeutenden Würzburger Gmd. nach → W. übergewechselt und dort trotz Erfassung durch die Progrome von 1298 und 1349 und nachfolgender Ghettoisierung dank ihrem 1303 durch Kg. Albrecht I. dem Gf.enhaus anvertrauten und ab 1408 als Regal übertragenenen Schutz als Gmd. bis 1940 bestehenblieb; der Friedhof mit Grabsteinen ab dem Jahr 1405 bezeugt dies. Die Versorgung des Hofes wurde durch die unter der Burg angelegte Stadt sowie durch Meiereien gewährleistet. Als Quelle zur Grundherrschaft liegt ein Gültbuch aus der Mitte des 15. Jh.s vor; für die Herrschaft → Breuberg gibt es ein Zinsbuch von 1426. Die Wasserversorgung der Res.burg gewährleistete ein mit einem Haus überbauter Tiefbrunnen mit Schöpfwerk.
Als prominentestes Mitglied des W.er Hofs darf Wolfram von Eschenbach gelten, der in seinem »Parzival« neben weiteren lokalen Anspielungen den Gf.en von → W. seinen Herren nennt. Da in Eschenbach Besitz des Gf.enhauses bezeugt ist, dürfte Wolfram W.er Ministeriale gewesen sein und sich nach diesem Ort benannt haben. Denkbar, daß er seine Dichtung am W.er Hof nicht nur vorgetragen, sondern auch teilw. geschaffen hat. 1412 hat nach eigener Angabe der studierte Arzt und auch als Pädagoge hervorgetretene Dr. Johann (Lange) von Wetzlar in W. sein Compendium […] de epidemia vollendet; ein weiteres Werk von 1418 ist Gf. Johann II. gewidmet; als Leibarzt und Wissenschaftler hat er damals dem Gf.enhaus zur Verfügung gestanden. Ebenfalls mit dem W.er Hof stand Konrad Wellin (aus Reutlingen) in Verbindung: er begleitete 1428 die Söhne Gf. Johanns II. zum Studium nach Köln, wo er 1435 Professor wurde; seine Bibliothek, für die man eigens einen Anbau an die Stiftskirche errichtet hatte, stiftete er 1448 dorthin. Unter den reformatorisch gesonnenen Geistlichen, die Gf. Georg II. nach W. berief, befand sich ab 1526 Johann Eberlin von Günzburg, der dem Gf.en seine Übersetzung der Germania des Tacitus widmete und als der eigtl. Reformator der Gft. in regem geistigem Austausch mit Georg. II. stand.
In die bauliche Repräsentation des Hofes ist die Stiftskirche einzubeziehen, deren Ausgestaltung sich auch eine seit 1376 bestehende Bruderschaft aus Priestern und Laien zur Aufgabe gemacht hatte; an der Kirche in Neustadt unter dem → Breuberg entstand 1455 ebenfalls eine solche Bruderschaft. Eine von Gf. Ludwig von → Stolberg-Königstein (reg. 1556-1574) erlassene Hofordnung atmet den Geist evangelisch-strengen Hausvatertums und stuft das Personal rangmäßig in Räte, Adlige, Schreiber, Knechte und Buben ein. Von Gf. Georg II. ist eine persönlich sehr einfache Lebensführung als Ausnahme bekannt, so daß seine Verwandten, was Luxus, Repräsentativität und die Befriedigung kultureller Bedürfnisse anlangt, mit ihrer Zeit gegangen sein mögen. Jedenfalls war seit dem 15. Jh. das Interesse an Kunst und Bildung am W.er Hof stark ausgeprägt.
Quellen
Siehe A. Wertheim; ferner: Rapp, Eugen Ludwig: Die hebräischen Steininschriften in Wertheim am Main. Die Epitaphien des 15. Jahrhunderts, in: Wertheimer Jahrbuch (1961/1962) S. 19-48. – Rödel, Volker: Archivische Quellen zur Baugeschichte der Burg Wertheim. Inventar, in: Wertheimer Jahrbuch (1995) S. 251-292. – Wackerfuss, Winfried: Kultur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Odenwaldes im 15. Jahrhundert. Die ältesten Rechnungen für die Grafen von Wertheim in der Herrschaft Breuberg (1409-1484), Breuberg 1991. – Wackerfuss, Winfried: Das Zinsbuch der Herrschaft Breuberg von 1426, Breuberg 2004.
Literatur
Siehe A. Wertheim; ferner: Bachmann, Matthias: Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell, Köln 2000. – Brunner, Horst: Wolfram von Eschenbach und der Graf von Wertheim, in: Wertheimer Jahrbuch (2008/2009) S. 27-40. – Ehmer, Hermann: Johann Eberlin von Günzburg in Wertheim, in: Wertheimer Jahrbuch (1983) S. 55-71. – Friese, Alfred: Entwicklungsgeschichte der Grafschaft Wertheim im hohen und späten Mittelalter, in: Wertheimer Jahrbuch (1960) S. 19-23. – Hügel, Philipp: Wertheimer Brakteaten. Forschungsbeitrag zur Wertheimer Münzgeschichte, in: Wertheimer Jahrbuch 1980, S. 143-151. – Keppler, Stefan: Zwischen Gralburg und Krähwinkel. Die Stadt Wertheim in Hauptwerken der deutschen Literatur, in: Wertheimer Jahrbuch (1999) S. 217-238. – Keppler, Stefan: Fragment eines jüdischen Gebetbuchs um 1300 aus dem Wertheimer Archiv. Ansätze seiner kulturellen Verortung, in: Wertheimer Jahrbuch (2001) S. 11-25. – Kienitz, Otto: Die Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Territorien und ihre Entwicklung, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim (1919) S. 31-104. – Meyer, Otto: Geistiges Leben am spätmittelalterlichen Hof von Wertheim, in: Wertheimer Jahrbuch (1981/1982) S. 11-24. – Schäfer, Regina: Die Herren von Eppstein. Herrschaftsausübung, Verwaltung und Besitz eines Hochadelsgeschlechts im Spätmittealter, Wiesbaden 2000 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 68). – Schöffel, Paul: Der Markt Wertheim 1009, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 93 (1941) S. 468-482. – Störmer, Wilhelm: Zur Grundherrschaft der Grafen von Werthem, in: Wertheimer Jahrbuch (1963/1964) S. 18-23. – Wehner, Thomas: Wertheim, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 4: Mittleres Deutschland, hg. von Anton Schindling und Walter Ziegler, Münster 1992, S. 214-232. – W(ibel), F(erdinand): Zur Münzgeschichte der Grafen von Wertheim und des Gesamthauses Loewenstein-Wertheim, Hamburg 1880.