WALDBURG
I.
Das unzusammenhängende, von zahlr. fremden Herrschaften und Herrschaftsrechten durchsetzte Herrschaftsgebiet der W.er lag v.a. im O und im W des politisch kleingekammerten Oberschwaben. Ihre Stammburg, die W., liegt nördlich von Ravensburg im Altdorfer Wald. Die W.er expandierten im 13. und frühen 14. Jh. zunächst im östlichen Oberschwaben (Erwerb v.a. der Herrschaften Wolfegg, Trauchburg und Zeil). In den 1380er Jahren bis 1401 eweiterten die W.er ihren Besitz durch Erwerb von Herrschaften im westlichen Oberschwaben durch in Donaunähe gelegene Herrschaften (Erwerb v.a. der Herrschaften Bussen und Dürmentingen, Kallenberg sowie der sog. Donaustädte Waldsee, Mengen, Munderkingen, Riedlingen und Saulgau). In der Mitte des 15. Jh.s erweiterten die W.er ihren Besitz an der Donau (Erwerb v.a. der Gft. Friedberg-Scheer). Die zu dieser Zeit in Tirol erworbene zur Gft. erhobene Herrschaft Sonnenberg mußten die W.er 1474 an Sigmund von Tirol abtreten. 1680 lösten die Habsburger nach einer jh.elangen Konfliktgeschichte Pfandbesitz aus, wodurch die W.ern die Donaustädte (1680) und die Herrschaft Kallenberg (1695) verloren. Im späten 17. und frühen 18. Jh. fielen dagegen durch Erbgang beide Hälften der Herrschaft Kißlegg an. Im späten 18. Jh. arrondierten die Truchseß von W. ihren Besitz v.a. im östlichen Oberschwaben durch den Erwerb einiger Rittergüter und konsolidierten die Finanzen durch den Verkauf der Donau gelegenen Gft. Friedberg-Scheer sowie die Herrschaften Bussen und Dürmentingen.
Die Zahl der Einw. dürfte vor 1632 bei ungefähr 25 000 gelegen haben, worauf folgende (unterschiedlich ermittelte, geschätzte, gerundete und unvollst.) Zahlen hindeuten: Bussen 1750, Kallenberg 1000, Friedberg-Scheer über 3000 (1630); Wolfegg 2000; Trauchburg 4250 (1619); Saulgau 700 (nach der Pest von 1611, zuvor 1300). Der Dreißigjährige Krieg führte zu massiven Bevölkerungsverlusten. In den Donaustädten lebten nur mehr etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Einw., in den Gft.en Zeil und Wolfegg nur mehr 15%, in Scheer statt 550 nur mehr 280. Am Ende des Alten Reichs hatten die W.er (nach dem Verlust von Friedberg-Scheer, Bussen, Dürmentingen, Kallenberg und Donaustädten) ein Territorium von ca. 750 qkm mit ca. 30 000 Einw.n.
1. Burg und Herrschaft W. liegen etwa 15 km nordöstlich von Ravensburg, die Burg in eindrucksvoller Höhenlage im Altdorfer Wald. Erworben als Amtslehen der Welfen, dann der Staufer, wurde W. Reichslehen. Seit 1429 ist W. grundsätzlich gemeinschaftlicher Besitz des Hauses. Die Besitzrechte an Burg und Herrschaft divergierten und gestalteten sich komplizierter als vorgesehen.
2. Burg, später Schloß und Herrschaft Wolfegg liegen einige Kilometer nordöstlich der W. – Vermutlich erwarben die Herren von Tanne Wolfegg von den Herren von Wolfegg. Der Zeitpunkt des Erwerbs durch die W.er ist umsicher, doch wird, da Truchseß Eberhard von W. 1275 und 1278 in Wolfegg urkundete, von kontinuierlicher Besitzfolge seit dem 13. Jh. ausgegangen. 1444 verlieh Ks. Friedrich III. den W.ern für die Herrschaft Wolfegg die Reichsunmittelbarkeit mit Hochgericht. 1488 erfolgte eine von den Habsburgern durch die Innsbrucker Regierung erzwungene Abtretung ans Reich, der am 3. Jan. 1489 der Empfang Wolfeggs als Mannlehen durch Truchseß Johann von W. (eberhardinischer Stamm) folgte. 1628 wurde Wolfegg zur Reichsgft. erhoben.
3. Burg und Herrschaft Trauchburg liegen bei Isny. Die Herrschaft grenzte an die Landvogtei Oberschwaben, das Fs.stift Kempten, die Herrschaften Hohenegg und → Bregenz sowie an die Gft. Egloffs; die wichtige Wildbanngrenze hatte im O und W einen anderen, v.a. in im Verhältnis zu Eglofs komplizierten Verlauf. – Truchseß Johann I. von W. kaufte die Herrschaft am 3. Sept. 1306 von den Gf.en Heinrich von Veringen und Eberhard von Nellenburg zu freiem Eigen. Zugl. kaufte er die über der einstigen Römerstraße zwischen → Bregenz und Kempten aufragende Veste Trauchburg südöstlich von Isny sowie die Stadt Isny, deren Erbkastenvögte die W.er auch nach dem Verkauf der Stadt an die Bürgerschaft (1365) bis 1781 blieben. 1379 gewährte Kg. Wenzel der Herrschaft Trauchburg die Gerichtsexemption. 1402 belehte Kg. Ruprecht Truchseß Johann II. von W. u. a. mit dem Wildbann in der Herrschaft Trauchburg und allen Blutbännen in seinen Gerichten. Das Trauchburger Blut- und Wildbannprivileg erteilten die Reichsoberhäupter bis zum Ende des 18. Jh.s jeweils dem Senior des W.er Gesamthauses. Am 22. April kam ein 1429 Gerichtsprivileg Kg. Sigismunds für Truchseß Jakob von W. hinzu (Befugnisse in den Dorfgerichten, Hochgericht zu Wengen). 1429 erfolgte unter Truchseß Jakob von W. durch Hzg. Friedrich die Umwandlung in ein österr. Lehen. Die letzte Belehnung erfolgte durch Ks. Leopold II. Trauchburg wurde 1628 zur Reichsgft. erhoben, seit 1786 hatte es eine eigene Kreisstimme (zuvor verbunden mit Friedberg-Scheer). Reichslehen der Herrschaft Trauchburg waren der Blutbann, der Wildbann, die Reichsvogtei Eisenharz, der Kirchensatz und ein Drittel des Gerichts zu Eisenharz. Aus der Herrschaft lösten sich Isny (Reichstadt in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s) und die Benediktinerabtei St. Georg (Reichsabtei am Ende des 18. Jh.s). Der stark verschuldete Truchseß Otto II. von W. verkaufte am 9. April 1365 und 1681 seine Rechte an und in Isny an die Stadtgemeinde, die nach dem Tod Truchseß Ottos II. 1386 die restlichen noch bestehenden w.ischen Rechte an Isny erwarb. Die Burg Trauchburg verkaufte Truchseß Otto II. 1374 an seinen Vetter Truchseß Johann II., das Stadthaus der Truchsessen von W. 1381 an die Reichsstadt. Nur die Erbkastenvogtei Isny blieb den W.ern. Von 1429 bis 1772 war Trauchburg im Besitz des jakobinischen Stammes. Im Trauchburgischen gab es fast 20 nichtw.ische Lehnherren. Wg. ihrer hohen Schulden veräußerten die W.er im 18. Jh. zahlr. Rechte der Gft. Trauchburg.
4. Schloß und Herrschaft Zeil liegen bei Leutkirch. Das Schloß liegt an der Kante eines bewaldeten Hochplateaus, das Dorf Unterzeil mit der Pfarrkirche darunter im Tal. – Johann I. von W. erwarb das Reichspfand unter Ks. Ludwig dem Bayer am 22. Nov. 1337 (mit Herrschaft über die Orte Diepoldshofen, Gospoldshofen, Hauerz, Reichenhofen, Seibranz, der hohen Gerichtsbarkeit über die Ritterherrschaft Altmannshofen und Güter der Abtei Petershausen in Aichstetten und Mooshausen, ohne Leutkirch und die Freien auf der Leutkircher Heide). Zeil blieb seither in kontinuierlichem Besitz der W.er. Die Reichspfandschaft wurde 1526 in ein Reichslehen verwandelt, die Herrschaft wurde 1628 zur Reichsgft. erhoben.
5. Von den fünf sog. Donaustädten Mengen, Munderkingen, Riedlingen, Saulgau und Waldsee (das 1331 zu den Donaustädten kam), liegen nur Riedlingen und Munderkingen direkt am Fluß, Mengen liegt in der Nähe, Saulgau und Waldsee in zehn km bzw. 30 km Entfernung zum Fluß. – Truchseß Johann II. von W. erwarb vom Habsburger Hzg. Leopold 1384 Mengen, Munderkingen und Riedlingen. 1386 kamen als Leibgeding auch Saulgau und Waldsee mit Burg und Herrschaft in den Besitz Johanns und seiner Frau. 1402 verschrieb Hzg. Friedrich Saulgau und Waldsee an die männlichen Erben Johanns II., die Erbhuldigung erfolgte 1403. Zusätzlich gesichert wurde das Pfand 1406 dadurch, daß Johann II. die Pfandsumme erhöhte. Die weitere Sicherung wurde 1454 durch die mit Hzg. Sigmund geschlossene Abrede erricht, daß die Pfänder Bussen und Donaustädte sowie Ellwangen und Winterstetten nur gemeinsam und erst nach dem Tod seiner ehelichen Söhne abgelöst werden durften. Die Donaustädte wurden dadurch zu einer »erblichen Mannsinhabung« bzw. »mannerblichen Inhabung«. Sie bedurften keiner Lehenserneuerung und sollten beim Erlöschen der W.er ohne Auslösung an die Habsburger zurückfallen. Da die Habsburger der Stadt Waldsee nach einer von ihr selbst finanzierten früheren Pfandauslösung versprochen hatten, sie nicht erneut zu verpfänden, litten die Bürger die neuerliche Verpfändung nur schwerlich und lagen mit ihren W.er Pfandherren im Dauerstreit um die Herrschaftsrechte. In der Regel unterstützten die Habsburger die Donaustädte in ihrem hartnäckigen und nicht selten gewaltsamen Widerstand gegen die W.er. 1680 finanzierten die Donaustädte die Auslösung des Pfandes. Die Herrschaft fiel damit an die Habsburger zurück. Dies betraf auch die Stadt Waldsee, aber nicht die angrenzende Herrschaft Waldsee.
6. Die Herrschaft Bussen (mit Offingen, Altheim, Dentingen, Hailtingen und Unlingen) und der Ort Dürmentingen liegen ca. 20 km östlich von Scheer. – Kurz vor 1387 erwarb Johann II. von W. von den Habsburgern Schloß und Vogtei Bussen als Pfand. Die Herrschaft wurde zunächst 1406 und dann 1454 als »mannerbliche Inhabung« rechtlich in die Sicherung des w.ischen Pfandbesitzes an den Donaustädten einbezogen. 1452 hatte Eberhard von W. die zum Bussen gehörige Vogtei über die Dörfer Tissen und Dürmentingen von Hzg. Sigmund gekauft (Allodialbesitz). Nach dem Tod Truchseß Eberhards II. i.J. 1583 fiel Dürmentingen an Truchseß Andreas von W.-Sonnenberg (1472-1511). Dieser kaufte dort ein Haus und begründete die eigenständige Herrschaft Dürmentingen. Von Dürmentingen aus wurde die Herrschaft Bussen verwaltet, gemeinsam wurden sie als »Untere Gft.« bezeichnet und unterstanden meist der Verwaltung in Scheer. Neben den Haufendörfern gehörte zur Herrschaft Bussen im engeren Sinne nur die im Dreißigjährigen Krieg zerstörte Burg auf dem gleichnamigen Berg Bussen. Im Vergleichsvertrag mit Österreich wurde die Pfandschaft Bussen 1680 als mannserbliche Inhabung bestätigt. Die W.er verkauften Bussen und Dürmentingen 1785/86 an Thurn und Taxis.
7. Die Herrschaft Kallenberg liegt auf dem südwestlichen Teil der Hochfläche der Schwäbischen Alb und des angrenzenden Vorlandes. Die ca. 50 qkm große Herrschaft bestand aus unzusammenhängenden Kleingebieten. Den Namen leitet sie von einer abgegangenen Burg bei Fridingen an der Donau ab. Verwaltet wurde die Herrschaft vom Ort Nusplingen auf der Albhochfläche aus. – 1401 erwarb Johann II. von W. Kallenberg als habsburgisches Pfand. Wie Bussen und Dürmentingen wurde Kallenberg rechtlich in die Sicherung des Pfandbesitzes an den Donaustädten einbezogen. 1695 lösten die Habsburger das Pfand aus, die Herrschaft ging den W.ern damit verloren.
8. Die Herrschaft Winterstetten liegt in der Nähe von Waldsee. – Seit 1214 war Winterstetten im Besitz der Tanne-W. und gelangte um 1250 an die Schmalegg. Die georgische Linie der W.er erwarb die Herrschaft 1438/42 erneut.
9. Die Herrschaft Sonnenberg erstreckte sich unzusammenhängend von → Feldkirch bis zum Vorarlberg. – Eberard von W. kaufte sie 1455 den Gf.en von → Werdenberg- → Sargans ab. Die benachbarte Herrschaft Bludenz war bereits als Pfand in seinem Besitz. 1463 erfolgte die Erhebung Sonnenbergs zur Gft. Nach Silberfunden in der Gft. erzwang Hzg. Sigmund von Tirol die 1474 abgeschlossene Abtretung gegen Geld.
10. Die Gft. Friedberg-Scheer, bestehend aus der Gft. Friedberg und der Herrschaft Scheer, die 1369 zu einem Pfand zusammengefaßt wurden und später gemeinsam als sog. Obere Gft. verwaltet wurden, liegt überwiegend südöstlich der Donau, nördlich von → Sigmaringen in den heutigen Lkr.en → Sigmaringen und Biberach. Die Gft. war vielfach von gfl., ritterlichen und kirchlichen Herrschaftsrechten durchbrochen. 1789 betrug ihre Fläche etwa 190 qkm. Scheer ist die einzige, kleine, Stadt. Von den zahlr. Haufendörfern der Herrschaft war Herbertingen am stärksten besiedelt. Selbständige Dörfer mit Ammann waren Ennetach und Blochingen. In der Gft. Friedberg waren kleine Gmd.n, Weiler und Höfe zu Ämtern zusammengefaßt, v.a. zu den Ämtern Hohentengen, Friedberg und Sießen. – Die Habsburger verpfändeten Friedberg-Scheer nach ihrer Niederlage gegen die Eidgenossen in der Schlacht bei Morgarten von 1315. 1432 erlangte Eberhard von W. vom damaligen Pfandinhaber Gf. Wilhelm von → Montfort-Tettnang durch eine Heiratsabrede das Recht, das als Afterpfand verpfändete Friedberg-Scheer an sich auszulösen, tat dies und residierte 1433 in Scheer. Der Habsburger Hzg. Albrecht II. kündigte 1446 die Pfandschaft. Hzg. Sigmund von Tirol aber verpfändete Friedberg-Scheer mit Schloß, Stadt und Vogteirechten u. a. in Dürmentingen bereits am 20. April 1452 für 32 000 Gulden wieder an Eberhard. Nur drei Tage später, mit einer Urk. vom 23. April 1452, überließ Hzg. Albrecht II. Eberhard die Pfandsache als Eigen. Die Umwandlung des Pfandvertrags in einem Kaufvertrag wurde später von den Habsburgern bestritten und war Ansatzpunkt für den Versuch der Habsburger, den W.ern Friedberg-Scheer wieder zu entwinden bzw. dort ihre Landeshoheit durchzusetzen. V.a. im 17. Jh. höhlten die W.er aus ökonomischen Zwängen heraus ihre mit Einkunftsquellen verbundenen Herrschaftsrechte in Friedberg-Scheer aus. Im Zuge einer der Herrschaftskrisen der älteren Linie W.-Friedberg-Scheer erfolgte 1680 die Umwandlung des umstrittenen Rechts der Truchsessen von W. (mannserbliche Inhabung am Pfand- vs. Kaufgegenstand) an Friedberg-Scheer einschließlich der darin enthaltenen truchsessischen Allodialgüter und Neuerwerbungen in ein österr. Mannlehen. 1785/86 erfolgte der Verkauf an Thurn und Taxis.
11. Die Herrschaft Kißlegg mit der Stadt Kißlegg liegt einige Kilometer südlich von Wolfegg. Die Herrschaft Kißlegg war seit 1381 in zwei Hälften geteilt. Im Ort Kißlegg besaßen beide Herrschaftshälften ein eigenes Schloß und im Chor der Pfarrkirche je eine eigene Herrschaftsempore. Die Herrschaft gehörte zum Ritterkanton Hegau-Allgäu-Bodensee. Blutbann und Marktrecht in Kißlegg waren Reichslehen. – Die freyberg-paumgartnerischen Hälfte der Herrschaft Kißlegg gelangte durch Susanna von Kuen-Belasi (1610-1669, Adoptivtochter der Maria Anna Gf.in von Hohenems, geb. Paumgarten) an die W.er. Sie war mit Truchseß Friedrich von W. (1592-1636, jakobinischer Stamm, Begründer der jüngeren Trauchburger Linie) verh. und setzte trotz späterer zweiter Heirat ihre Söhne aus erster Ehe, Truchseß Christoph und Truchseß Johann Ernst, als Erben ein. – Die schellenbergische Hälfte der Herrschaft Kißlegg gelangte 1702/08 durch Ehe und Erbe der schellenbergischen Erbtochter Maria Anna (1681-1754) mit Truchseß Ferdinand Ludwig (1678-1735) an den georgischen Ast W.-Wolfegg-Wolfegg.
12. Die sog. Neideck'schen Güter liegen in der Gft. Trauchburg. 1780/81 wurde die Ritterherrschaft Neideck mit der Gft. vereint. – Maria-Monika (1644-1713, geb. Gf.in von → Königsegg-Rothenfels, Gemahlin des 1687 gest. Truchseß Johann Ernst I.) erwarb 1696 die zum Ritterkanton Hegau-Allgäu-Bodensee gehörende Ritterherrschaft (mitsamt zahlr. Höfen, von denen einer in der Gft. Friedberg-Scheer lag). Sie bestimmte die Ritterherrschaft in ihrem Testament von 1714 zum eigenständigen Fideikommiß Neideck. Nachdem dieser aus dem Nachlaß des Fs.bf.s Franz Karl Eusebius von W., mit dem 1772 der jakobinische Stamm erlosch, an die w.ische Erbengemeinschaft gelangt war, erwarb ihn Truchseß Franz Anton von W.-Zeil-Trauchburg 1790.
13. Im späten 17. und 18. Jh. kam es zu Besitzabrundungen. 1662 kauften die W.er die in der Gft. Zeil gelegene Ritterherrschaft Altmannshofen, verpfändeten sie aber von 1713-1754 an das Kl. Rot. Die durch das Aussterben der jakobinischen Linie entstandene Erbengemeinschaft kaufte 1783 Kl.güter, die durch die 1783 erfolgte Aufhebung der Frauenkl. Ulingen und Mosheim verfügbar waren. Die reichsunmittelbaren Herrschaften Balgheim, Vollmaringen und Göttelfingen gelangten 1792 als Mitgift an die W.er. Herrschaft und Burg → Zimmern gelangten 1792/99 durch Erbgang und Kauf an die W.er.
14. Über Streubesitz verfügten die W.er u. a. am Bodensee (Sipplingen), wo ihnen seit 1498 Weinberge gehörten.
15. Hausbesitz bestand vielerorts. In ihrer Stadt Isny besaßen die W.er ein Stadthaus, das Truchseß Otto II. 1381 (nach dem Verkauf der Stadt 1365) verkaufte. In Ravensburg besaß Truchseß Georg I. eine mitunter Schloß gen. Stadtres., die aber zerstört wurde. Truchseß Georg II. besaß erneut ein Haus in Ravensburg. In Mengen kaufte Truchseß Wilhelm d.Ä. 1532 das sog. Truchsessenhaus (heute Liebfrauenheim). Lange, von 1577 (Art. 11 der Hofordnung von Scheer [ed. Kirchmaier/Trugenberger, S. 527] vermutlich schon seit spätestens 1570) bis zu ihrem Tod i.J. 1589, residierte dort die Wwe. Truchseß Wilhelms d.J., Johanna von → Fürstenberg. In Überlingen und Konstanz erwarben die W.er, zeitw. zur Miete, Häuser als Exilwohnsitze im Dreißigjährigen Krieg. In Konstanz verbrachte Truchseß Maximilian Wunibald (1647-1717) seinen Lebensabend.
16. Die W.er engagierten sich im 15. Jh. intensiv in der 1406 gegr. und mit jeweils auf Zeit geschlossenen Bundbriefen organisierten Gesellschaft mit St. Jörgenschild. Johann von W. (gest. 1511, georgischer Stamm) gehörte zu den Gründungsmitgliedern des von Ks. Friedrich III. initiierten Schwäbischen Bundes (1488). Georg III. (1488-1531) war führendes Mitglied der oberschwäbischen Gf.eneinung, trat dem Schwäbischen Bund aber aus Furcht seiner Instrumentalisierung für die habsburgische Territorialisierungspolitik in Schwaben nicht bei, obwohl er für den Bund Militäroperationen leitete. Als Gf.en waren die W.er Mitglieder des Schwäbischen Reichskreises und für ihre Rittergüter zugl. über die Freie Reichsritterschaft (Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) kollektabel. Für Trauchburg, das 1628 zur Reichsgft. erhoben wurde, erhielten die W.er erst 1786 eine eigene Stimme, da Trauchburg bis dahin insofern mit Friedberg-Scheer verbunden war.
II.
Die W.er hielten nicht kontinuierlich einen Hof. Zum einen galt auch für sie, daß Adel fast stets irgendwo in fremden Diensten stand und damit die Regenten am eigenen Herrschaftsitz oftmals über Jahre hinweg abwesend waren. Zum anderen gab es bei den W.ern wiederholt Phasen der Vormundschaftsregierung, in denen die minderjährigen Nachfolger ohne eigene Hofhaltung andernorts erzogen wurden. Zum dritten bildeten die W.er mehrere Stämme, Linien und Äste mit grundsätzlich zwar je eigener Hofhaltung, deren ökonomische Basis aber teils so verkleinert war, daß manche Truchseß nicht selbst Hof hielten. Wohl am weitesten entwickelt war im 16. und frühen 17. Jh. die Hofhaltung des jakobinischen Stammes in Scheer, für die mehrere Hofordnungen erlassen wurden. 1632 brach sie im Dreißigjährigen Krieg zusammen. Nach einem kurzen Wiederaufleben nach dem Krieg dauerte es wg. der Herrschaftskrise in der älteren Linie W.-Friedberg-Scheer bis zu deren Aussterben i.J. 1717, bevor es zu einer Wiederbelebung des Hofes in Scheer kam. Im Georgischen Stamm, der vor dem Dreißigjährigen Krieg mit Wolfegg und Zeil zwei äußerst repräsentative Renaissanceschlösser (mit Stiftskirchen) errichtet hatte, regierten manche Regenten auf die schlechte Finanzlage nach dem Krieg mit der Aufgabe der Hofhaltung in ihren gleichwohl wiederaufgebauten Res.en. Truchseß Maximilian Willibald von W.-Wolfegg (1604-1667) lebte nach dem Dreißigjährigen Krieg als Statthalter in Amberg. Truchseß Johann Jakob II. von W.-Zeil-Zeil (1686-1750) lebte als Oberhofmarschall und Oberstkämmerer am fs.bf.lichen Hof in Salzburg. Leider ist über die Hofhaltung der wirtschaftlich stärkeren Linien W.-Wolfegg und W.-Zeil (georgischer Stamm), von denen v.a. der Ast W.-Zeil-Wurzach im 18. Jh. eine glänzende Kleinhofhaltung entfaltete, im Untersuchungzeitraum bislang zu wenig bekannt.
Die Struktur der Verwaltung der W.er Herrschaften spiegelt die Aufspaltung in Stämme, Linien und Äste einerseits und andererseits die unterschiedliche Rechtsqualität und geogr. Lage der Herrschaften wider. Sie kann hier nur vereinfacht und nur für Scheer näher skizziert werden.
Die Besitzungen der W.er an der Donau wurden von Scheer aus verwaltet. Im Schloß residierten, wenn sie sich auf ihren Herrschaften befanden, deren Inhaber, dort befand sich die bescheidene Zentralverwaltung, dort trat das Hofgericht zusammen. Die Strukturen der Verwaltung entstanden in der zweiten Hälfte des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jh.s. Verwaltungsmäßig waren die Herrschaften an der Donau längs der Schwarzach in zwei Teile geteilt. Die Gft. Friedberg-Scheer, gen. auch Obere Gft. umfaßte die Ämter Hohentengen, Bachhaupten und Sießen, Herrschaft und Stadt Scheer und die Dörfer Ennetach und Blochingen. Verwaltungssitz der Oberen Gft. war das daher oft als Oberamt bezeichnete Scheer. An der Spitze der Verwaltung stand ein Obervogt, der im 18. Jh. u. a. als Oberamtmann bezeichnet wurde. Das Amt des ihm beigestellten Untervogts verschwand im 18. Jh. Das Amt des Hofschreibers entwickelte sich zu dem des mit der Leitung der Kanzlei beauftragten Sekretärs, der auch den Titel Kanzleiverwalter trug. Die Kanzleiverwalter hatten meist studiert, fungierten als Berater, Gesandte und führten Protokoll. In der Kanzlei arbeiteten weiter ein Amtsschreiber, ein Amtsknecht und seit Beginn des 17. Jh.s ein Registrator. Die Kanzlei hatte ein herrschaftliches Monopol auf Fertigung von Urk.n. Die sog. Untere Gft. umfaßte die Herrschaften Dürmentingen und Bussen. Der auch als Oberamt bezeichnete Verwaltungssitz mit Obervogt, Kanzlei und eigener Registratur war Dürmentingen. Die Amtmänner der Herrschaft Bussen waren im späten 16. und 17. Jahdhundert vorzugsweise w.ische Lehenbauern.
Unter der Aufsicht des Obervogts war ein Rentmeister (im 18. Jh. auch als Landschreiber bezeichnet) für die von der allg. Verwaltung getrennte Wirtschaftsverwaltung zuständig. Häufig verwaltete er auch das Amt des Landschaftskassierers und damit die Landschaftskasse, über die Reichs- und Kreisgelder verrechnet wurden. Dem Rentmeister unterstand ein Rentschreiber (Kastenvogt), der die Rechnungsbücher führte und den Fruchtkasten kontrollierte. Der Rentschreiber hatte zudem die Aufsicht über die herrschaftlichen Wirtschaftsbetriebe: den von einem Baumeister geleiteten (Feld-)Bauhof, das Brauhaus, die Ziegelhütte und die Mühlen. Im 18. Jh. wurde aus dem Rentschreiber ein Ökonomierat mit einem zusätzlich eingestellten untergeordneten Revisor. Die Abgaben und Gefälle wurden von vereidigten Landgarbern, Zehntgängern, Steuer- und Mühlenmeistern eingezogen. Bedeutendere Sammelstellen für Naturalien gab es neben dem (Feld-)Bauhof in Scheer in Herbertingen unter der Leitung eines Scheuermeisters und in Hohentengen unter der Leitung eines Scheuerammanns. In Dürmentingen wurden Abgaben und Naturalien beim Rentamt abgeliefert.
Obere und Untere Gft. hatten je einen eigenen, dem Obervogt verantwortlichen Forstmeister. Im Amt Hohentengen gab es einen für allg. und Ordnungsverwaltung zuständigen Landammann. Er leitete das Freigericht zu Hohentengen und war den Unterammännern des Bezirks vorgesetzt. Eingesetzt wurde er von der Herrschaft ohne Mitwirkung der Untertanen, die ihm zu Ackerfron verpflichtet waren. Exekutionen in der Gft. vollzog ein Scharfrichter, dem das Gehöft Hagelsburg eingräumt war. Dürmentingen und Hohentengen waren Sitz eines Blutgerichts. Die Herrschaft Kallenberg wurde von einem Keller verwaltet. Dienten bis zur zweiten Hälfte des 16. Jh.s meist Adelige als Obervögte, versahen danach fast ausschließlich studierte Juristen bürgerlicher Herkunft das Amt. Seit den 1580er Jahren nahm das Verwaltungsschrifttum erheblich zu. Es entstanden die ältesten erhaltenen Amts- und Audienzbücher.
Im Zuge der Verrechtlichung, Verdichtung und Verschriftlichung von Herrschaft, welche in der Gft. Friedberg-Scheer bes. durch die 1512 von Truchseß Wilhelm d.Ä. von W. erlassenen und 1560 sowie 1749/56 erneuerten Statuten der Gft., die Leibbücher (das vermutlich erste entstand um 1511) und das wichtige Urbar von 1541 vorangetrieben wurde, kam es seit im 16. Jh. auch für Scheer zum Erlaß von Hofordnungen.
Die bislang älteste bekannte Hofordnung (hoffordnüng, wie man in nachgeschriben stucken zu hoff ordnüng halten soll) ist in einem Urbar der Gft. von 1541 überliefert und ist der 1511 beginnenen Regierungszeit Wilhelms d.Ä. (1469-1557) zuzurechnen. Sie regelte v.a., wem in welchen Situationen (vornehmlich abhängig von den Festen und Phasen des Kirchenjahrs) bei Hof Essen und Trinken zustand. Bemerkenswert ist dabei, daß dabei neben dem hoffgesind die Situation der Ablieferung von Abgaben und die Verrichtung von Diensten für die Herrschaft bes. berücksichtigt wurden. Die Hofordnung beschreibt eine Sozialformation, die vom Alltag der lokalen Grund- bzw. Leibherrschaft lebensweltlich noch kaum getrennt war. Der Torwart sollte zwar auch keine Fremden ohne Erlaubnis hineinlassen und bei der Messe, beim Morgen- und Abendessen die Schloßbrücke hochziehen. Die geringe hierarchische Ausdifferenzierung aber wird daran ersichtlich, daß der Nachtwächter bei Abwesenheit von vogt oder stathalter die Schlüssel nachts der Herrschaft ins Gemach bringen sollte. Die raisigenn kecht zu hoff wiederum mußten beim Gutsbetrieb mithelfen. Die Nähe von Herrschaft und Untertanen bezeugt nicht zuletzt der letzte Abschnitt. Er maß den Bürgern, die in der Fasnacht das schlos stürmen, Suppe, Fleisch, Kuchen und Wein zu und nahm die jungen knaben nur von der Weinzuteilung aus.
Die Hofordnung vom 1. Mai 1570 (Anstellung der newen haußhaltung zu Scher und verzaichnus der personen, wie sich auch ain jeder in seinem bevelch unnd dienst halten soll) bezieht sich explizit auf die ältere Hofordnung (die alt hofordnung mit essn, trinckhen und anderm) und nahm große Teile der älteren Ordnung teils wörtlich wieder auf. Sie wurde verfaßt, als nach dem Tod Wilhelms d.J. (1518-1566) in Scheer wg. der Res. seines ältestens Sohnes in Trauchburg und der Minderjährigkeit seiner anderen Söhne keine Hofhaltung vorhanden war, war also eine haußhaltung des Schloßbetriebes in Abwesenheit der Herrschaft. Sie ordnete dem Obervogt die Aufsicht über Kanzleigeschäfte, Haus- und Landes-, Kirchen- und Schulangelegenheiten zu. Der Untervogt sollte auch Hausvogt sein, die durch die alte Hofordnung geregelte Speisung bei Hof überwachen, die Versorgung mit Korn und Fischen sicherstellen, das Schloß auf- und zuschließen, es vor Feuer bewahren, die Arbeiten auf dem (Feld-)Bauhof zuteilen und Besorgungen auf dem Land erledigen. Weiter waren vorgesehen: ein Schreiber, eine für Keller und Bäckerei zuständige Person, ein Koch, ein Küchenjunge und nötigenfalls eine weibliche Küchenhilfe, ein reisiger Knecht (der gelegentlich Jagdbeute machen und auf das Schloß bringen, aber keinen Hund auf dem Schloß halten sollte). Geregelt wurden weiter u. a. die Abgaben der Fischereipächter an die Herrschaft (auch an die Wwe. Truchseß Wilhelms d.J. nach Mengen), die Geschäfte von Müller und Müllerknecht, von Wächter und Torwart, die sich auch um die Schweine zu kümmern hatten, die Sorge für den Wein. Der (Feld-)Baumeister sollte Aufsicht über den Ackerbau führen, wobei ihm ein Wagenknecht, ein Ochsenknecht, ein Futterknecht, ein Stalljunge, vier Bauknechte, ein Gärtner, der bei Gelegenheit auch als (Feld-)Bauknecht arbeiten sollte, zur Verfügung standen. Schließlich wurde die Speisung von in ihren Angelegenheiten aufs Schloß kommenden Amtleuten, des zu Weihnachten und Ostern auf Schloß geladenen Klerus festgelegt.
Die sehr ausführliche Hofordnung von etwa 1589 entstand, als Christoph von W. (1551-1612) nach der Teilung mit seinem Bruder Karl (1550-1593) bereits länger Inhaber der Oberen Gft. war. Nachträglich, aber zeitgenössisch wurde sie mit Hofordnung zu Schär betitelt. Sie nimmt ältere Normen auf und bleibt zumal mit den weitaus detailreicheren Regeln zu Frondiensten und Wirtschaftsbetrieben eine Ordnung des Wirtschaftsbetriebes, geht vielerorts aber auch ins Detail des Lebens im Schloß und regelt das höfische Leben im engeren Sinne. Sie sollte vierteljährl. in der Türnitz verlesen werden. Regeln zum religiösen Leben bei stehen am Anfang der Ordnung. An Feiertagen sollten Edelleute, Amtleute, Kanzleipersonal, Reisige und andere Aufwärter sich zeitig aufs Schloß begeben, dem Herrn aufwarten und mit ihm gemeinsam zur Kirche gehen. Die Ordnung regelt zudem im Detail die Speisung der an den Hof kommenden Personen, der Reisigen, der Edelleute und der Gäste, für die ein maysterkoch arbeitete, und ihre Sitzordnung im Verhältnis zu den übrigen Hofleuten. Die Schlüssel des Tores hatte der Torwärter dem Vogt, die des Schlosses der Wächter allabendlich der Herrschaft auszuhändigen. Im persönlichen Gefolge des Truchseß war ein leibwarter. Der Bader war kein Höfling, sondern wurde bei Bedarf aufs Schloß bestellt. Der Marstall wurde eingehend geregelt. – Der Bestallungsbrief (undatiertes Konzept) für einen Hof- und Stallmeister Christophs von W., für Hans Ulrich von Stotzingen zu Bronnhaupten, ist erhalten. Der Hofmeister durfte in der Regel am Tisch seines Herren sitzen und war für Hofgesinde, Tafel und Marstall zuständig. Das Amt blieb nicht dauerhaft von dem des Obervogtes getrennt. In der Regel stand letzterer der Hof- und Landesverwaltung vor.
Die vierte bekannte, ebenfalls undatierte Hofordnung (Hauß- und hoffordnung) läßt sich dem frühen 17. Jh. zuweisen (wahrscheinlich um/vor 1632). Sie ist mit den Hausordnungen der Gf.en von Zollern-Hechingen weitgehend identisch, wobei die Richtung der Abhängigkeit noch ungeklärt ist. Die Ordnung war weiterhin auch eine allg. Wirtschaftsordnung und sollte vierteljährl. dem hoffgesündt sametlich in der hofstuben fürgelessen werden. An der Spitze der Hofverwaltung stand ein hoffmaister, dem ein Burgvogt unterstellt war. Hinweise zum höfischen Leben im engeren Sinne sind die Anweisungen zum Aufwarten beim Kirchgang für die diener, edel oder unedel. Mehrere Regeln betreffen Gäste, ihre Speisung und die vom Burgvogt angewiesene Sitzordnung an den Tischen für je zwölf Personen. Es gibt einen Tafeldecker und zwei Köche. Der Burgvogt sollte beim Verschließen des Schlosses zugegen sein und der Herrschaft abends die Schlüssel überbringen. Die ausführliche Ordnung zur Pferdeversorgung steht vor denen zum (Feld-)Baumeister, Kastner, Hofschmied und Schweinehüter. Am Ende steht die Eidesformel des Hofpersonals (Der dienner huldigung). Eine Diener- und Beamtenliste von 1632 nennt Hofmeister, Burgvogt, Küchenschreiber, Bereiter, drei reisige Knechte, Meister- und Unterkoch, Trabant, Hofjäger, Hofküfer, Hofschmied, Keller und Hofwächter, Hofkoch, Wächter, Leibkutscher, Apotheker, Hoffischer, Lustgärtner.
Die Dienstverhältnisse bei Hof waren im 17. Jh. noch weitgestgehend an den Haus- und Wirtschaftsbetrieb geknüpft. Noch 1672 wurden auf Schloß Scheer u. a. Stiere gehalten. Reisige Knechte und einige wenige Diener machten das engere Gefolge der Truchseß von W. aus. Daß der Verwalter der Herrschaft Kallenberg 1609 im freilich feindseligen Innsbruck eine Belehrung über die Schwäche seiner Formulierungen ergehen lassen mußte, ließ Truchseß Christoph von W. an Status und Repräsentationsvermögen seines Hauses zweifeln. Als Christophs Sohn Truchseß Wilhelm Heinrich von W. sich 1652 von der Regierung zurückzog, behielt er sich nur das Wohnrecht und eine Bettstatt auf Schloß Scheer vor, dazu ein Deputat von monatlich 140 fl., drei Diener, eine Magd und kostenlose Krankenversorgung.
Die Ökonomie der W.er litt bereits am Anfang des 16. Jh.s unter beachtlicher Verschuldung. Während der georgische Stamm wirtschaftlich insgesamt solide wirtschaftete, wurden die Finanzen des jakobinischen Stammes durch das Engagement der Brüder Truchseß Karl (1550-1593) und Truchseß Gebhard (1547-1601) von W. im Kölner Krieg zerrüttet. Die protestantischen Brüder finanzierten Krieg auf Kredit und griffen später auch auf das Vermögen der (katholischen) Kommunen in ihren Herrschaften zu (Heiligen- und Kirchenvermögen) über, ebenso auf Allmenden und Mühlen. Verschärft wurden dadurch die v.a. beim jakobinischen Stamm virulenten Herrschafts-, Steuer-, Abgaben- und Rechtsprechungskonflikte mit den Untertanen. Bes. schwere Konflikte mit den Untertanen gab es in der Herrschaft Kallenberg von 1596 bis 1620, in Hohentengen von 1588 bis 1611 (Reichssteuerrevolte). Trotz des Fehlens des Münzregals unterhielt Truchseß Wilhelm Heinrich in der Kipper- und Wipperzeit 1622 kurzfristig eine Münzstätte. Der 1632 mit der württ. Besetzung Scheers in den Herrschaften beginnende Krieg verheerte die Herrschaften sämtlicher Zweige der W.er. V.a. in der Oberen und Unteren Gft. Friedberg-Scheer, aber auch in der Gft. Trauchburg wurden vom 16. Jh. bis ins 18. Jh. hinein einträgliche Rechte (Fischerei- und Jagdrechte, Zehnte, Zölle, Ungelder, eigene Hofgüter, Dörfer usw.) bis zur fast völligen wirtschaftlichen Entkernung der Herrschaft veräußert. Nach dem Tod von Truchseß Wilhelm Heinrich von W. 1652 trugen Bussen, Trauchburg, Riedlingen und Munderkingen 67 072 fl., Friedberg-Scheer, Kallenberg, Mengen und Saulgau 66 692 fl an Verbindlichkeiten. Das Reichskammergericht erließ 1664 ein Exekutionsmandat wg. der Schulden bei Württemberg. 1673 bewilligte Ks. Leopold I. auf Bitten der W.-Trauchburger Vormundschaft eine Debitkommission, die ab 1677 tätig wurde und eine Zwangsverwaltung führte. Der v.a. im 16. Jh. unternommene Versuch einer Territorialisierung der Leibherrschaft scheiterte nun endgültig: die Leibherrschaft wurde 1686 völlig abgeschafft. Die Lage verschlechterte sich weiter: Als Ursachen für den wirtschaftlichen Ruin der Gft. Friedberg-Scheer mit Trauchburg zu nennen sind die Erbteilungen und Nachlaßregeln, die Kosten für die Versorgung der Brüder, Töchter und Wwe.n, die massiven Kriegsschäden, die von Habsburgern und Untertanen verschärfte Regierungskrise des späten 17. Jh.s unter der unglücklichen Regierungszeit Maximilian Wunibalds (1647-1717), welcher Sequestration, Gefangenschaft und Regierungsenthebung erlebte, aber auch selbst vor Übergriffen auf fremdes Vermögen nicht zurückschreckte, hohe Prozeßkosten und Gebühren und schließlich die (bescheidene) Hofhaltung. 1777 lasteten auf Trauchburg 96 997 fl., auf Kißlegg (paumgartische Hälfte) 132 369 fl., auf Friedberg-Scheer und Dürmentingen-Bussen 414 186 fl. Schulden.
Die Hofhaltungskosten lassen sich nicht sicher ermitteln, da Kosten für Hofhaltung und Betriebsausgaben zusammen verrechnet wurden. Der Aufenthalt des Administrators Truchseß Christoph Franz von W. (1669- 1717) in Scheer von Juli 1707 bis Jan. 1708 allerdings schlug mit 4000 fl. zu Buche. Sein Enkel Truchseß Leopold August (1728-1764) verbrauchte am Anfang des 18. Jh.s jährl. etwa 2000 fl. In der Mitte des 18. Jh.s lagen die Hofhaltungskosten bei ca. 7000 fl. jährl. Darlehen wurden bes. bei kirchlichen Institutionen aufgenommen, aber auch bei der Landschaft, Untertanen und Dritten. In der Gft. Trauchburg, das mit seiner hohen Lage, dem rauhen Klima, Wäldern und Mooren nur bescheidene Viehzucht, Wald- und Weiherwirtschaft zuließ, entstand 1671 die erste Glashütte. Der Erwerb des Großen Palatinats durch Truchseß Johann Jakob II. Gf. W.-Zeil-Zeil (1686-1750) i.J. 1745 ermöglichte die einträgliche Ausstellung von nicht weniger als 166 Adelsdiplomen zwischen 1745 und 1806. Ausgaben für Kunsthandwerk und Luxusartikel wurden jenseits von Schloßbau, Waffen und Kultusgegenständen kaum getätigt. Die Versorgung des Hofes erfolgte vornehmlich aus eigenen Gütern, eigener Jagd, eigenen Wirtschaftsbetrieben und den Abgaben von Pächtern und Untertanen. In Scheer gab es neben dem (Feld-)Bauhof weitere archivalisch dokumentierte Hofgüter sowie einen Hof- und Gemüsegarten und die entspr. Hofwirtschaftsgebäude. Die Gft. Trauchburg, deren Einkunftsquellen im 18. Jh. bereits weitestgehend veräußert waren, ließ Johann Ernst II. (1695-1737) vom Stadtsyndicus von Isny verwalten und unterhielt dort nur mehr einen bescheidenen Forstbetrieb. Der Beamtenapparat der Gft. Zeil umfaßte am Ende des 18. Jh.s ingesamt nur 29 Personen.
Im Untersuchungszeitraum gab es am Hof der W.er keine herausragenden Höflinge oder sonstigen Bediensteten. Der berühmteste Gast auf Scheer war Kard. Farnese auf seiner Reise zum Wormser Reichstag 1545.
Ein anspruchsvolleres Hofzeremoniell im engeren Sinne entwickelten die W.er im Untersuchungszeitraum nicht. Grundzüge eines Hofzeremoniells kristallisierten sich an den Riten von Religion und gemeinsamer Tafel heraus: mit dem Aufwarten beim (nach der Dienststellung differenzierten) Kirchgang und durch die Zuweisung von Plätzen an den Zwölfertischen an Personal und an Gäste. Besucher und Gäste waren für die Vergemeinschaftung des Adels wichtig und häufig. V.a. Hochzeiten füllten die repräsentativen Säle der W.er Schlösser mit Gästen. Herrschaft übten die W.er bis weit ins 17. Jh. oft in Situationen persönlicher Begegnung mit Untertanen und Dienstleuten aus. Truchseß Christoph von W. (1551-1612) etwa begab sich mit zwölf Reitern zur wg. Gewalthandlungen von Seiten der Untertanen abgebrochenen Audienz vom 29. Aug. 1591 aufs Amtshaus von Hohentengen. Der Schloßhof von Scheer behielt lange die Funktion eines Wirtschaftshofes, in dem auch Wild zerwirkt wurde. Für das Jahr 1733 sind Rangordnungen der bei Hof bediensteten Personen überliefert. Bei Opfergängen galt folgende Rangfolge: Beamte, Canzlei-Offizianten, Scribenten, Hofjäger, Hausmeister, Hofgärtner, Hoffischer, Canzleibote, Hofküfer, Hofschuster, Bauhofknecht, Müller, Säger, Ziegler, sodann die Beamtenfrauen, Kammerjungfern, Hofjägerin, Hoffischerin, Hofgärtnerin, Hausmeisterin; dann der Beamten Mägde, Müllerin, Sägerin, Zieglerin, Bauhofmägde. Bei Prozessionen war die Rangfolge: 1. Gfl. Familie, 2. Beamtenfrauen, 3. die Herren Beamten dem Rang nach bis zum Hoffischer, 4. die Hofjägerin, die Fischerin, die Hausmeisterin, die Bauhofleute und sonstige am Hof Beschäftigte, 5. Stadtrat. Der Stadtamman erhielt nach seiner Beschwerde bei Prozessionen einen Rang unter den Kanzleioffizianten. Die Vergnügungen der W.er bestanden neben Sammlungen (v.a. Waffen, Geweihe, Graphik und Bücher) v.a. in der Jagd in den vielen wildreichen Wäldern ihrer Herrschaften.