Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WALDBURG

A. Waldburg

I.

Die Dynastie (Walpurc, Walpurg, Walpurch/Walltpurg, W.) leitet den Namen nach der einen Auffassung von der im Altdorfer Wald bei Ravensburg gelegenen Stammburg W. ab. Nach einer anderen Auffassung hat diese Ableitung eine frühere Bezeichnung der Burgbesitzer als Fremde (walah) langsam überlagert. Argument für diese Auffassung ist die bereits 1140 belegte Namensform de walpurch; die Form Walpurg wird lange Zeit (vom 13. bis ins 16. Jh. hinein) neben der sich später durchsetzenden Namensform W. verwendet.

Die Herkunft der W.er ist unsicher. Der Chronist Matthäus von → Pappenheim imaginiert in seiner bedeutenden Truchsessenchronik aus dem zweiten Viertel des 16. Jh.s die Gründung des Hauses in der Zeit Ks. Konstantins (4. Jh. n. Chr.). Er gibt als Begründer Gebhart an und beschreibt ihn als Diener eines in Schwaben regierenden ebenfalls imaginierten Hzg.s Rumelus. Die etwas ältere Schwäbische Chronik von Thomas Lirer (1485/86) datierte die Hausgründung noch ein Jh. früher: vor 222. Schon die Schwäbische Chronik bot eine für die Zeitgenossen überzeugende Legende für die Problemfelder Besitzerwerb, Namens- und Wappenform: Rumelus habe seinem Diener Gebhard ein Haus gegeben, dieses wg. der Lage in einem Tannenwald Waltpurg gen. und ihm einen Schild mit einer Tanne und Tannenzapfen als Wappen gegeben. Diese Fiktion löste zwei Schwierigkeiten. Erstens wurde damit ein ehem. gfl. Rang der Truchsessen von W. behauptet, den diese später wg. geschmälerter Herrschaft fallengelassen hätten, der aber durch die später tatsächlich erfolgte frühneuzeitliche Standeserhehung als erneuert erschien. So ließ sich der Kritik an der ministerialen Abkunft begegnen, wie sie in der Chronik des Froben Christoph von → Zimmern (1519-1566) überliefert ist. Danach hätten sich die W.er under die graven und herren gemischt, wie der meusdreck under den Pfeffer. Zweitens ließ mit dem mythischen Ahnherrn Gebhard und einer angeblichen Aufspaltung seiner Nachkommenschaft in die Linien W. und Tann eine Identität mit den Herren von Tanne behaupten. Letztere beerbten im 13. Jh. die älteren W.er und führten den Namen W. fort.

Tatsächlich war die ältere Linie des Geschlechts der W.er ein Geschlecht von Reichsministerialen der Welfen und später der Staufer in Schwaben. Über sie ist wenig sicheres bekannt. Heinrich ist 1140 im Gefolge Hzg. Welfs VI. urkundlich nachweisbar, eine Verwandtschaft mit dem Abt Kuno von Weingarten (1108-1132) gilt vielen als sicher. Die mit dem Jahr 1197 früheste urkundlich belegte Bezeichnung der älteren W.er als Truchsessen bezieht sich auf Heinrich dapifer von W., der im Gefolge des Hzg.s Philipp von Schwaben belegt ist. Mit Truchseß Heinrich und seinem Bruder Friedrich starben nach der ganz überwiegenden Auffassung um 1209/10 die letzten politisch bedeutsamen Vertreter der älteren Walpurc/W., bevor mit Friedrichs Sohn (gest. 1239) die Linie erlosch.

Eberhard von Tanne (ca. 1170-1234), in einer Urk. des Jahres 1197 neben Truchseß Heinrich von W. als Mundschenk Eberhard von Tanne bezeichnet, war sehr wahrscheinlich mit einer erbberechtigten Tochter von Truchseß Heinrich verh. Er dürfte so in den Besitz der W. gelangt sein und nannte sich bald nach dieser. Zwar war die Herrschaft Tanne älter als die Herrschaft W., Eberhards agnatische Verwandte aber führten den Namen Tanne und, bis die zeitweilig ebenfalls namensgebende größere Herrschaft Winterstetten sowie Tanne an die Schmalegg gingen, den Namen Winterstetten (Tanne, Tanne-Winterstetten, Winterstetten). Eberhard (von Tanne, Tanne-W., W.-Tanne bzw. W.) gilt daher gemeinhein in genealogischer, sozialer und politischer Hinsicht als Begründer des gegenwärtig bestehenden Geschlechts. Mit dem Erlöschen der älteren W.er Linie übernahmen die Schenken von Tanne Rechte und Aufgaben derer von Walpurc/W., darunter das Truchsessenamt des Hzm.s Schwaben sowie verschiedene Reichshofdienste. Ks. Friedrich II. beauftragte Eberhard 1221 mit der Verwaltung des staufischen Haus- und Reichsguts in Schwaben. Um 1222 erscheinen in einem Siegel der Burg W. die drei staufischen Löwen, die alsbald ins Wappen der Tanne-W. übernommen werden. Das Truchsessenamt, Reichsdienste und der am Stauferhof wichtige Konrad von Tanne-Winterstetten gaben Rückhalt für eine führende Rolle in Schwaben, die auch in der Reichskirche ausgebaut wurde: so stellte der Familienverband Tanne-W. im 13. Jh. zwei, möglicherw. drei Bf.e.

Nach dem Aussterben der Staufer stand hinter dem Titel Truchseß zwar kein Amt mehr, die W.er aber führten ihn weiter. »Truchseß« wurde von vielen bis ins 18. Jh. hinein anstelle der Namensformen Walpurc/W. als Name für das Geschlecht verwendet. Nicht von ungefähr verlieh Ks. Karl V. Truchseß Georg III. von W. 1525/1526 erblich Titel und Amt eines Reichserbtruchsessen. Die W.er betonten gegenüber dem ihnen 1507 verliehenen Reichsfrh.enstand und dem Reichsgf.enstand (für die Gft.en Sonnenberg (1463-1474), Friedberg-Scheer (dauerhaft seit 1452) sowie seit 1628 für Zeil, Wolfegg und Trauchburg) weiterhin den Namen bzw. Titel Truchseß. Damit untermauerten sie die gegenüber dem Aussterben der älteren W.er und ihrer ministerialen Abkunft die in der Chronistik imaginierte Tradition gfl. Urahnen mit dem Stammsitz W. solange, bis die Erhebung in den primogenen Reichsfs.enstand mit dem Titel »Fürst von W.« an die drei noch blühenden Äste W.-Wolfegg-Waldsee, W.-Zeil-Wurzach und W.-Zeil-Trauchburg 1802/03 diesen Rang tatsächlich übertraf. Bezeichnet wurden die Truchsessen von W. sehr uneinheitlich, teils nach ihren Gft.en, teils in verschiedenen Kombination mit dem Titel Truchseß bzw. Erbtruchseß (z. B. Truchseß von Zeil, Gf. von Sonnenberg, Erbtruchseß Gf. Waldsee, Erbtruchseß von Zeil Wurzach).

II.

Bedeutende Positionen in bezug auf das Reich hatten die W.er bzw. die Agnaten des Hauses Tanne (Tanne, W., Winterstetten) zunächst in der Stauferzeit. Konrad von Tanne-Winterstetten war mit Eberhard von Tanne-W. Inhaber der Prokuration für Schwaben. Die W.er überstanden den Untergang der Staufer (1268) und bauten in der Folge eine eigenherrschaftliche Stellung in Oberschwaben auf. Diese versuchten sie zur Territorialherrschaft hin zu entwickeln. Das Mittel hierzu war der Erwerb von verpfändeten Herrschaften und deren nicht stets gelingende Verwandlung in dauerhaften Besitz (Lehen, Allod).

Konkurrenten waren in Oberschwaben vornehmlich die Habsburger (Vorderösterreich mit Tirol, Vorarlberg, Breisgau-Sundgau, Schwäbisch-Österreich). Die Habsburger verfügten mit der oberschwäbischen Landvogtei über einen sehr umstrittenen und dennoch wirkungsmächtigen Anspruch auf Territorialherrschaft in Oberschwaben. In w.ischen Gebieten beanspruchten die Habsburger u. a. Rais und Steuer, Jagd- und Gerichtsrechte, was zu steten Konflikten zwischen W.ern und den Landvögten der Habsburger in Schwaben führte. Hinzu kamen als Konkurrenten in Ostschwaben die Wittelsbacher und an Donau und Neckar die Württemberger, weiter die den W.er vom Adelsrang her überlegen, aber materiell ähnlich situierten → Fürstenberg, → Montfort, → Werdenberg, → Zimmern, Zollern u. a. Auch mit Reichsstädten wie Pfullendorf gab es Konflikte um Herrschaftsrechte. Rückhalt gegenüber den vielen mächtigen Nachbarn suchten die W.er durch Dienste bei deren Konkurrenten. So kombinierten die W.er Konkurrenz und wechselnde Kooperation und leisteten Dienst v.a. bei den Habsburgern, aber auch bei Wittelsbachern und Württembergern.

Damit gerieten sie in Konflikt mit der Absicht der Habsburger, in Schwaben eine eigene Landeshoheit durchzusetzen. Dieser nicht nur die W.er betreffende schwäbische Strukturkonflikt währte vom 13. Jh. bis zum Ende des Alten Reiches. Die Habsburger verpfändeten im MA in mehreren Schwächephasen zwar Herrschaftsrechte an die W.er und andere Geschlechter, betrieben in Phasen der Stärke indes eine energische, aber gleichfalls nicht stets erfolgreiche Revindikationspolitik. Zudem unterstützten sie die dörflichen und städtischen Untertanen in den von ihnen verpfändeten Herrschaften in deren Konflikten mit den W.ern. Weiter nutzten die Habsburger für die Begrenzung des Machtstrebens ihrer w.ischen Gefolgsleute den Streit um die Auslegung des Pfandschafts- bzw. Kaufrechts sowie die Möglichkeiten der Landvogtei, die sie von 1493 bis 1527/30 und seit 1541 innehatten. Die Herrschaft der W.er war daher v.a. in Pfandherrschaften immer wieder umstritten und durch die oft zusammenwirkenden Untertanen und Habsburger geschwächt.

Auch vor diesem Hintergrund engagierten sich die W.er in Bünden. Für die reichsrechtliche Stellung wesentlich war die Rolle der W.er in der 1406 gegr. Rittergesellschaft mit St. Jörgenschild. Die Gesellschaft war ein Zusammenschluß von Reichsprälaten, Reichsgf.en und Reichsstädten und öffnete vielen schwäbischen Rittern bzw. Abkömmlingen von Ministerialengeschlechtern wie den W.ern den Weg in die Reichsfreiheit. Auch in dem unter dem Protektorat Ks. Friedrichs III. 1488 gegr. Schwäbischen Bund engagierten sich die W.er.

Das 14. Jh. sah die entscheidende Phase der Expansion des Hauses W. (siehe die Ausführungen zu den Gft.en), die durch reichsrechtliche Positionen wesentlich erleichtert wurde. Truchseß Johann I., der 1306 Trauchburg als freies Eigen erwerben konnte, übte unter Ks. Ludwig dem Bayer die Vogtei über die Reichstabtei Kempten aus. 1332 erwarb er die ksl. Landvogtei Oberschwaben, was für den Ausbau der w.ischen Machtstellung in Oberschwaben bedeutsam war. 1415 erhielt Truchseß Johann II. die Landvogtei erneut. Sie blieb bis 1493 bei den W.ern. Nach 1332 erfolgte der Erwerb zahlr. Pfandherrschaften und Herrschaften (v.a. Zeil 1373, Bussen 1386/87, Donaustädte 1384/86). Abgeschlossen wurde die Expansionsphase mit dem Erwerb der Herrschaft Kallenberg 1401, der Gft. Friedberg-Scheer (mehrstufiger Erwerb 1432/34 und 1452/54) und der Herrschaft Sonnenberg 1455. Zusätzlich sicherte Truchseß Jakob I. (gest. 1460) 1454 den Pfandbesitz an den Donaustädten (Waldsee, Saulgau, Riedlingen, Mengen und Munderkingen) sowie den Burgen Bussen, Ellwangen und Winterstetten als mannserbliche Inhabung. Für eine Reihe von Herrschaften erfolgten darüber hinaus Befreiungen von verschiedenen Gerichtsrechten (Kg. Wenzel bestätigte 1379 die w.ischen Reichspfandschaften und befreite Truchseß Johann II. und seine Untertanen mit den Donaustädten 1379 von auswärtigen Gerichten mit Ausnahme der kgl. Hof- und Reichsgerichte. 1434 befreite Ks. Sigismund die Truchsessen von W. und ihre Untertanen von auswärtigen Gerichten. In Scheer erhielt sich der 1489 von Ks. Friedrich III. verliehene eingeschränkte Blutbann nicht und es gab später sogar Streit um das Niedergericht. Der so entstandene Herrschaftskomplex wird in der Literatur gegensätzlich, von den einen als kompaktes Territorium, von den anderen als Flickenteppich bewertet. Eine empirisch gesättigte vermittelnde Position hebt hervor, daß das »Gewebe der hohen Obrigkeit« es rechtfertigt, die räumlich nicht zusammenhängenden Besitzungen von sehr unterschiedlicher und oft umstrittener Rechtsqualität als w.isches Territorium zu bezeichnen, obschon »kein Recht […] dergestalt in truchseßischer Hand vereinigt [war], daß es zur Schaffung eines Territoriums hätte benutzt werden können« (Zürn).

Die Erbteilung von 1429 führte zur Entstehung von drei Stämmen. Dies sicherte zwar die Fortpflanzung des Hauses, schwächte aber dessen Machtposition. Aufgehalten wurde der Ausbau der w.ischen Territorien im späten 15. Jh. 1474 entwand Hzg. Sigismund dem eberhardinischen Stamm der W.er die erst 1455 erworbene und durch Silberfunde aufgewertete Herrschaft (seit 1463 Gft.) Sonnenberg im Vorarlberg. 1493 konnten die Habsburger die von den Truchseß 1332 erworbene Landvogtei durch Pfandauslösung an sich bringen.

Langfristig war den W.ern damit die Rolle von regional bedeutenden habsburgischen Gefolgsleuten zugewiesen. Die allg. Herrschaftskrise des SpätMAs rückte W.er und Habsburger näher zusammen und verdeckte lange die Einbußen auch an ökonomischer Substanz. Die W.er spielten eine entscheidende Rolle bei der Niederwerfung der Bauern im Bauernkrieg, schlossen sich der Reformation nicht an und betrieben auf ihren Herrschaften frühzeitig gegenreformatorische Politik. Die Reformation in Württemberg band die W.er enger an die Habsburger. In der Krise der habsburgischen Herrschaft im Reich verlieh Ehzg. Ferdinand (der spätere Ks. Ferdinand I.) Truchseß Georg III. 1529/30 für 50 000 Gulden die von den W.ern 1493 ausgelöste Landvogtei erneut als Pfand, schon 1541 aber ging die Landvogtei wieder an die Habsburger zurück.

Während die ksl. Linie der Habsburger die W.er als katholische Parteigänger schätzte und oft schützte, drangsalierte die Innsbrucker Linie der Habsburger sie im Bestreben der Durchsetzung der Landeshoheit und der Schaffung eines einheitlichen Territoriums von Tirol bis Vorderösterreich. Bis 1620 gelang es den Habsburgern endgültig, neben den seit dem ersten schwäbisch-österr. Landtag 1541 regelmäßig teilnehmenden an die W.er verpfändeten Donaustädten auch die Untertanen von Kallenberg und Bussen zu den schwäbisch-österr. Landtage zu laden und zeitw. eine direkte österr. Besteuerung durchzusetzen. Friedberg-Scheer und die Reichslehen hingegen wurden weiter über den Schwäbischen Kr. veranlagt. Wie vormals die Bünde bot nun der Schwäbische Kr. den W.ern Rückhalt. Truchseß Christoph, erzogen u. a. am Hof Philipps II. von Spanien und dort eine zeitlang kgl. Mundschenk, verhinderte im frühen 17. Jh. als Rat des ebenfalls in Spanien erzogenen Ks.s Rudolf II. von Prag aus den Untergang seines angeschlagenen jakobinischen Stammes. Sein Bruder Gebhard war als Ebf. von Köln zum Protestantismus übergetreten, aber im sog. Kölner Krieg mit seinem Versuch gescheitert, das Ebm. für sich zu säkularisieren. Aus der erfolglosen milit. Unterstützung des Bruders Karl für den abgesetzten Gebhard resultierte eine schwere Hauskrise: Schulden, Württemberg als testamentarischer Universalerbe Gebhards, von der Innsbrucker Regierung unterstützte Aufstände gegen Abgaben und Leibeigenschaft in den Herrschaften Bussen, Kallenberg und Friedberg-Scheer. Massive Bevölkerungsverluste und Plünderungen im Dreißigjährigen Krieg beeinträchtigten die Wirtschaftskraft fast aller w.ischen Herrschaften schwer. Mehrere Teilungen im 17. Jh. (siehe die Ausführungen zu den Gft.en) hinterließen an dessen Ende nicht weniger als sechs selbständig regierende Reichsgf.en. Die Habsburger nutzten die Schwäche, lösten 1680 die Donaustädte aus und zogen die Herrschaften der Linie W.-Friedberg-Scheer vorübergehend (1687-1695) an sich. Die substanzielle ökonomische Konsolidierung gelang trotz wiederholter Bemühungen, die v.a. den bes. hoch verschuldeten jakobinischen Stamm betrafen, erst nach dessen Aussterben durch den Verkauf von dessen Herrschaften Friedberg-Scheer, Bussen und Dürmentingen i.J. 1785/86.

Die Erhaltung des Gesamthauses indes gelang. Maßgeblich hierfür waren die seit 1429 (Erbteilung und Erbeinigung) und 1463 (Bekräftigung der männlichen Erbfolge) entwikkelten und später vielfach bestätigten Hausgesetze und Teilungsgrundsätze. Diese sorgten für eine Symetrie der Erbansprüche innerhalb des Hauses und den Erhalt der Reichslehen (insbes. des Blutbanns) und räumten Vorkaufsrechte ein. Stabilisierend wirkten zudem das Seniorat, das Senioratsarchiv, das vom Senior ausgeübte oder delegierte Reichstruchsessenamt. Hinzu kamen die Erhaltung der W. als Gemeinschaftsbesitz und die seit 1252 bei Bedarf abgehaltenen Familienkonferenzen. Des öfteren gab es Einheiraten in der weiteren Blutsverwandtschaft, vielfach wurden Vormünder oder Administratoren (Christoph Franz 1695-1717) aus der Familie bestellt, häufig verwalteten Brüder und andere Verwandte Besitzungen ohne Erbteilung gemeinsam oder aufgrund nur faktischer Teilung. Im frühen 17. Jh. initiierte der durch seine militanten protestantischen Brüder Gebhard und Karl fast ruinierte Truchseß Christoph die intensive Verehrung der Geschwisterheiligen Wunibald, Willibald und Walburga in den Herrschaften der W.er. Die Primogenitur wurde erst spät eingeführt, im Ast W.-Wolfegg-Wolfegg 1677 (Testament) bzw. 1730 (Primogeniturordnung), im Ast W.-Zeil-Zeil 1686, im Ast W.-Zeil-Wurzach 1706, in der Linie W.-Friedberg-Scheer-Trauchburg 1724, im Ast W.-Wolfegg-Waldsee 1801. Die früheste Fideikommißregelung bezog sich auf die Kunstsammlung Maximilian Willibalds von W.-Wolfegg (1604-1667).

Reichsfrei waren die W.er bereits als Inhaber des Reichslehens Blutbann. Die eberhardinische Linie war seit der Erhebung ihrer Herrschaft Sonnenberg zur Gft. unter gleichzeitiger Verleihung der Reichsgf.enwürde an Truchseß Eberhard III. am 11. Aug. 1463 reichsgfl. Den Titel eines Gf.en von Sonnenberg konnten er und seine Nachkommen nach dem Verlust der Gft. 1474 weiter führen. Der gesamte jakobinische Stamm wurde 1502 (andere Angabe 1507) in den Reichsfrh.enstand erhoben. Der georgische Stamm erhielt 1525/26 (endgültig 1594) Amt und Titel des Reichserbtruchsessen. Bis zum Ende des Alten Reiches übte der jeweilige Senior der W.er bei Ks.- bzw. römisch-dt. Kg.skrönungen das Reichserbtruchessenamt aus (oder delegierte es an einen Sohn), indem er den Reichsapfel trug und beim Krönungsmahl eine Schüssel reichte. 1628 erhob Ks. Ferdinand II. die Herrschaften Wolfegg und Zeil zu Reichsgft.en und deren Besitzer aus dem georgischen Stamm, Heinrich (Wolfegg) und Hans Jakob (Zeil) mit dem Prädikat »Hoch- und Wohlgeboren« in den Reichsgf.enstand. Ebenfalls 1628 erhob Ks. Ferdinand II. Wilhelm Heinrich und Friedrich aus dem jakobinischen Stamm als Gf.en von Friedberg und Trauchburg in den Reichsgf.enstand (Bestätigung für deren Nachkommen mit »Hoch- und Wohlgeboren« 1674). Die Familie sah in der Standeserhebung von 1628 eine Erneuerung des Reichsgf.enstandes. 1627 erhielt der georgische Stamm das Palatinat. 1745 erwarb Truchseß Johann Jakob II. von W.-Zeil-Zeil (1717-1750) das Große Palatinat. 1802/03 erfolgte die Erhebung aller noch blühenden Äste in den primogenen Reichfs.enstand als »Fürst von W.«.

Die W.er besetzten zahlr. Stellen in der Reichskirche und stellten auch in SpätMA und Frühneuzeit mehrere Bf.e: Truchseß Otto von W. (gest. 1493), Bf. von Konstanz 1480-1491, Sohn des 1479 verstorbenen Truchseß Eberhard von W. und der Gf.in Kunigunde von → Montfort-Tettnang. ─ Truchseß Otto (1514-1573, jakobinischer Stamm), Bf. von Augsburg 1543-1573, Kard. 1544, Probst von Ellwagen 1553-1573. ─ Truchseß Gebhard (1547-1601, jakobinischer Stamm), Kfs.-Ebf. von Köln 1580-1583. ─ Truchseß Johann von W.-Wolfegg (1598-1644, georgischer Stamm), Bf. von Konstanz 1627-1644 (Bf.sweihe 1629 in der Schloßkirche Wolfegg). ─ Truchseß Franz Karl Eusebius von W. (1701-1772, jakobinischer Stamm, jüngere Linie Trauchburg), Fs.bf. von Chiemsee 1746-1772. ─ Truchseß Ferdinand Christoph von W.-Zeil-Zeil (1719-1786, georgischer Stamm), Fs.bf. von Chiemsee 1773-1786. ─ Truchseß Sigmund Christoph von W.-Zeil-Zeil (1754-1814, georgischer Stamm), Fs.bf. von Chiemsee 1797-1818, Administrator (1797-1812) und Generalvikar von Salzburg (1812-1814).

Am ksl. Hof waren sie regelmäßig als Diener, Räte, Kämmerer, Reichshofräte, Geheimräte oder andere Hofchargen vertreten und dienten als Offiziere und Obristen häufig im ksl. Heer. Sie stellten schließlich mehrere Präsidenten des Reichskammergerichts: Truchseß Karl (1550-1593, jakobinischer Stamm) 1577/78. ─ Truchseß Wilhelm Heinrich (1580-1652, jakobinischer Stamm), ca. 1603-1613/14. ─ Truchseß Friedrich: (1592-1636, jakobinischer Stamm, jüngere Linie Trauchburg) und mit Sebastian Wunibald von W.-Zeil-Wurzach (1636-1700) einen Präsidenten des Reichshofrats (1684-1700).

In der ersten Hälfte des 13. Jh.s stellten die Herren von Tanne-W.-Winterstetten eine Reihe wichtiger staufischer Gefolgsleute. Prominenteste Figur war Konrad von Tanne-Winterstetten. Er war u. a. Berater Ks. Friedrichs II., Erzieher Heinrichs VII., verwaltete als Prokurator mit Eberhard von W. Schwaben und urkundete das Fs.enprivileg von 1231. Konrad von Tanne spielte eine wichtige Rolle in der literarischen Hofkultur des Stauferhofes und förderte die Minnesänger Rudolf von Ems und Ulrich von Türheim. Er stiftete das 1241 geweihte Zisterzienserinnenkl. Baindt, wo er bestattet ist. Er starb ohne erbberechtigte männliche Nachkommen. Tanne und Winterstetten gelangten an seinen Schwiegersohn Konrad von Schmalegg; dessen Sohn, der Minnesänger Ulrich von Winterstetten, war Domherr in Augsburg und Konstanz. Sein Onkel Eberhard von W.-Tanne begründete die jüngere Linie der Truchsessen von W. Ihm vertraute Ks. Friedrich II. die von 1221-1225 (andere Angabe 1243) auf der W. verwahrten Reichskleinodien an. Die Familie stellte in dieser Zeit zudem mehrere Bf.e: Heinrich von Tanne (Konstanz, 1233-1248), Eberhard II. von W.-Tanne (Konstanz, 1248-1274) sowie vermutlich Konrad IV. von Tanne-W. (Speyer, 1233-1236).

Truchseß Johann I. (1291-1339) brachte die Landvogtei Oberschwaben an sich und legte die Grundlage für die w.ische Expansion. ─ Truchseß Johann II. (1362-1424, gen. »Hans mit den vier Frauen«) setzte die reichen Mitgiften seiner Ehefrauen, bes. die seiner zweiten Frau, Katharina Gf.in von Cilli, zu Schuldentilgung und Besitzmehrung ein. Er erwarb die Pfandschaft über die fünf Donaustädte (Mengen, Saulgau, Riedlingen, Munderkingen und Waldsee) sowie die Herrschaften Bussen, Dürmentingen und Kallenberg und kaufte von seinem Vetter Truchseß Otto II. von W. Trauchburg. Truchseß Eberhard II. und Truchseß Eberhard III. schließlich erwarben Sonnenberg und Friedberg-Scheer und brachten dem Haus damit die beiden ersten Reichsgft.en ein.

Truchseß Otto von W. (gest. 1493), war ein Sohn des Begründers des eberhardinischen Stammes, Truchseß Eberhards (gest. 1479) und der Gf.in Kunigunde von → Montfort-Tettnang. Nach einem Studium in Pavia wurde er 1466 Domherr in Lindau und war 1472 Rat des Gf.en Eberhard von Württemberg. 1464 wird er als Domherr von Konstanz gen. Das Domkapitel wählte ihn 1474 zum Bf. von Konstanz, obwohl der Papst das Bm. zuvor einem Gefolgsmann Hzg. Sigmunds, Ludwig von Freiberg providiert hatte, was zum Konstanzer Schisma mit gegenseitigem Bann führte. Das Schisma endete erst 1480 durch den Tod Freibergs und belastete die Finanzen des Bm.s schwer. Zwischen Österreich und den Eidgenossen mußte Truchseß Otto lavieren wurde so 1487 zwar Rat Sigmunds, trat aber dem von den Eigenossen als feindselig betrachteten Schwäbischen Bund nicht bei. 1482 gab er das erste gedruckte Konstanzer Rituale heraus. ─ Truchseß Kard. Otto von W. (1514-1547, jakobinischer Stamm), Sohn Truchseß Wilhelms d.Ä. von W., studierte in → Tübingen, Dôle und Padua, wurde in Bologna promoviert und danach Rektor der Universität Pavia. Zugl. erwarb er mehrere Pfründen. 1537 trat er in päpstliche Dienste, 1537-1543 stand er zudem im Dienst Ks. Karls V. und nahm an den Religionsgesprächen u. a. von Worms und Regensburg teil, wo er Melanchton kennenlernte. 1543 wurde er vom Dillinger Domkapitel zum Bf. von Augsburg gewählt und noch im gleichen Jahr zum Priester und Bf. geweiht, 1544 wurde er Kard. Er gründete in Dillingen das Collegium litterarum, welches von Papst Julius III. 1551 zur Universität erhoben und 1553 von Ks. Karl V. bestätigt wurde, erließ Reformstatuten, förderte die Jesuiten und machte sein Bm. zum Reformzentrum im südwestdt. Raum. Er protestierte gegen den Augsburger Religionsfrieden von 1555, der zwar einstweilen Frieden schuf, dessen Regelungslücken, v.a. die Unklarheit bzgl. des Geistlichen Vorbehalts, aber den Dreißigjährigen Krieg mitverursachten. 1563/64 begleitete er die Söhne Ks. Maximilians II. nach Spanien, wo sie am Hof Philipps II. erzogen wurden. Häufig war Truchseß Otto aus Anlaß von Papstwahlen in Rom, wo er, wg. seiner teuren Hofhaltung und seines Mäzenatentums im Zwist mit dem Dillinger Domkapitel, als Protector Germaniae, von 1568-1573 seine letzten Lebensjahre verbrachte. Zunächst in der dt. Nationalkirche in Rom (St. Maria dell'Anima) bestattet, wurde er 1614 nach Dillingen überführt. ─ Truchseß Gebhard von W.-Friedberg-Scheer (1547-1601, jakobinischer Stamm, Sohn Wilhelms d.J.) war für den geistlichen Stand bestimmt. Die Ausbildung überwachte ab 1558 sein Onkel Kard. Truchseß Otto von W. Nach Studien in Ingolstadt, Dillingen, Löwen, Bourges, und Perugia und dem Erwerb mehrere Pfründen wurde er 1577 zum Ebf. von Köln gewählt, wurde 1578 in das Kfs.enkolleg aufgenommen und 1580 vom Papst bestätigt. Die Bf.sweihe unterblieb. Sein Verhältnis mit der Stiftsdame Agnes von → Mansfeld gedachte Gebhard durch Resignation vom Ebf.samt, Übertritt zum Protestantismus und Heirat zu legitimieren. Die protestantischen Wetterauer Gf.en bewegten ihn indes zum Versuch, das Ebm. auf Lebenszeit für sich zu behalten und die Konfession im Erzstift freizustellen. Dieser unstreitige Verstoß gegen die Wahlkapitulation, das Landesrecht der Erblandesvereinigung und gegen den (seinerseits umstrittenen) Geistlichen Vorbehalt führte 1583 zur Neuwahl eines Ebf.s und 1583/84 im sog. Kölner Krieg zur milit. Verdrängung Gebhards. Dieser hatte 1582 gewaltsam in Bonn Gelder an die kfsl. Kasse abführen lassen, förderte gewaltsam die Reformation in Westfalen und verbot schließlich den katholischen Gottesdienst. Nach der milit. Niederlage floh er zunächst nach Straßburg (wo er protestantischer Domdechant des gemischtkonfessionellen Domkapitels war, schließlich starb und bestattet wurde) und zog sich zwischenzeitlich auf die W.er Herrschaft Dürmentingen zurück. Auch milit. unterstützt von seinem Bruder Truchseß Karl, lag er in heftigem Streit mit seinem katholisch gebliebenen Bruder Truchseß Christoph, kündigte seinen durch die Versorgung mit kirchlichen Pfründen begründeten Erbverzicht auf und setzte den protestantischen Hzg. von Württemberg als seinen Universalerben ein. Dies verschärfte die Herrschaftskrise des Hauses W. durch die württ. Ansprüche und machte die w.ischen Besitzungen an der Donau seit 1632 zu einem bes. umkämpften Kriegsgebiet. Mehrfach besetzten einerseits die verbündeten württ. und schwedischen Truppen, andererseits die ksl. Truppen Scheer und ruinierten die Herrschaft. Die Truchsessen Karl und Gebhard finanzierten den Kölner Krieg auf durch W.er Besitz gedeckten Kredit und zerrütteten für immer die wirtschaftlichen Verhältnisse des jakobinischen Stammes.

Der Anfang der bellizistischen Frühneuzeit hinterließ in den Biographien der W.er tiefe Spuren. – Truchseß Johann (gest. 1510, eberhardinischer Stamm) nahm 1487 beim Kriegszug Sigismunds von Tirol gegen Venedig teil, trug statt einer Schlacht einen Zweikampf gegen Antonio Maria di Sanseverino aus und gewann. – Truchseß Andreas von W. (1472-1511, eberhardinischer Stamm, auch bezeichnet als Andreas von Sonnenberg), ein Bruder Truchseß Johanns, war von mehrfach als Hauptmann bzw. Feldobrist im habsburgisch-frz. Krieg in den Niederlanden und als Obrist im ksl. Heer in Ungarn. Als Ks. Maximilian I. 1498 die Rückgabe der den W.ern verpfändeten Herrschaften verlangte, trat Truchseß Andreas in württ. Kriegsdienste und nahm 1499 als Truppenführer des Schwäbischen Bundes am Schweizer Krieg teil. 1500 trat er in den Dienst Hzg. Albrechts von Bayern, warb aber auch für den Ks. Truppen. 1502 und 1503 unterstützte er Johann von → Zimmern milit. im Kampf um Meßkirch gegen die → Werdenberger, 1503 trat er in den Kriegsdienst des Bf.s von Bamberg, wurde vom bayerischen Hzg. zum Feldhauptmann ernannt und kommandierte das württ. Kontingent des Bundesheeres. 1504 kämpfte er im pfälzisch-bayerischen Erbfolgekrieg und schlug eine Meuterei in München nieder. Nach kurzer Gefangenschaft nahm er 1505 am Kriegszug gegen Geldern und 1506 erneut an einem Feldzug in Ungarn teil. Am 10. Mai 1511 wurde er durch Handlanger des Felix von → Werdenberg ermordet. Eskaliert war der strukturelle Konflikt zwischen W.ern und Werdenbergern, als Truchseß Andreas und Felix sich bei Hochzeitsfeierlichkeiten in Stuttgart im März 1511 gegenseitig beleidigt hatten. Truchseß Andreas ließ das Schloß in Scheer neu erbauen. – Truchseß Wilhelm d.Ä. (1469-1557, jakobinischer Stamm), war oberster Feldhauptmann Hzg. Wilhelms von Bayern und maßgeblich an der Eroberung Württembergs, das 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfallen hatte, durch das Bundesheer beteiligt. 1519-1520 war Truchseß Wilhelm d.Ä. Statthalter in Württemberg. Nach seinem Wechsel in ksl. Dienste wurde er von Ks. Karl V. erneut zum Statthalter in Württemberg bestellt (1521-1525). Truchseß Wilhelm d.Ä. trieb den inneren Ausbau der w.ischen Territorialherrschaft wesentlich voran, erließ verschiedene Herrschafts- und Hofordnungen und ließ das wichtige Urbar von 1541 erstellen (Truchseß Wilhelm d.J. ließ für Trauchburg 1551 ein Urbar und 1561 ein Lehenbuch anlegen), an dem sich später intensive Konflikte mit den Untertanen festmachten, welche die Territorialisierung der (1686 schließlich ganz abgeschafften) Leibherrschaft scheitern ließen. ─ Von seinen Söhnen schlug Truchseß Christoph eine Militärlaufbahn ein, zeichnete sich beim Feldzug Ks. Karls V. nach Karthago aus, wurde dort zum Ritter geschlagen und starb auf der Rückkehr 1535 in Mailand. – Truchseß Georg III. (1488-1531, georgischer Stamm) übernahm nach dem krankheitsbedingten Rücktritt Truchseß Wilhelms d.Ä. dessen Amt als Statthalter in Württemberg. Nach erfolgreichem Widerstand gegen eine arrangierte Ehe verh. mit der Erbtochter Appollonia Truchseß Johanns von W.-Sonnenberg (1471-1510), übernahm er 1512 die Verwaltung der Herrschaft W. und konsolidierte die Wirtschaft. Seine zweite Ehe mit Maria Gf.in von → Oettingen war unglücklich: Nach dem Tod Georgs III. an der Syphillis verließ die Gf.in die Familie unter dramatischen Umständen (Internierung, Flucht, anscheinend Eheschließung mit einem Landsknecht). Wg. des habsburgischen Schutzes für den Mörder von Truchseß Andreas von W.-Sonnenberg zunächst in württ. und bayerischen Diensten, trat Truchseß Georg III. bei der Kg.swahl Karls V. in habsburgische Dienste. Er war Heerführer des Schwäbischen Bundes gegen den Landfriedensbrecher Thomas von Absberg und seit 1524 mit der Beilegung des Aufruhrs der Hegaubauern gegen ihre Pfandherren befaßt. Von nicht zu überschätzender sozial-, konfessions- und reichsgeschichtlicher Tragweite war die durch Truchseß Georg III. als Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes erfolgte Niederschlagung des schwäbischen Bauernaufstandes. Dieser hatte auch die w.ischen Herrschaften Trauchburg, Friedberg-Scheer und Bussen erfaßt und wurde unter Ravensburger Vermittlung 1525 mit dem Weingartner Vertrag förmlich beendet. In Württemberg, wo der Konflikt weiter eskalierte, besiegte Georg III. die württ. Bauernhaufen am 12. Mai 1525 entscheidend bei Böblingen. Siege in Franken, im Hochstift Bamberg und die Niederschlagung des Aufstands in der Region Kempten schlossen sich an. Während Truchseß Georg III. so den Namen »Bauernjörg« erwarb, belohnte er die treu gebliebenen Städte Riedlingen und Waldsee durch die Rückkgabe des sog. Bösen Briefes und die gegen Ablösezahlung genehmigte Erweiterung der städtischen Selbstverwaltungsrechte. Nach dem Bauernkrieg folgte 1526 in den w.ischen Ämtern Wolfegg, Arnach, Haidgau und Ellwangen bei Leutkirch auf der Basis des Weingartner Vertrags und bäuerlicher Beschwerden eine detaillierte Regelung der Leibeigenschaftspflichten. Das Hochzeitsgeld wurde abgeschafft, die Frondienste vertraglich geregelt. Seit 1526 österr. Statthalter in Württemberg, erhielt Truchseß Georg III. 1529/30 für 50 000 Gulden die Landvogtei als auslösbares Pfand von Habsburg. Schon vorher hatte Karl V. aus Dank das Reichspfand W. in ein Reichslehen umgewandelt und dem Gesamthaus W. den erblichen Titel Reichserbtruchseß verliehen. Unter Truchseß Wilhelm d.Ä. und Truchseß Georg III. erzielte das Haus W. nach dem 14. Jh. erneut einen »Höhepunkt seiner territorialen Machtstellung in Schwaben« (Zürn). Im Gefolge Kg. Ferdinands I. nahm Truchseß Georg III. 1530 am Augsburger Reichstag teil und erhielt die Abdankung vom Schwäbischen Bund. Nachdem der wiedertäufischerische Bildersturm in Waldsee am Weißensonntag 1530 das Leben von 40 Mann der truchsessischen Reiterbesatzung und viele Waldseer Bürger das Leben gekostet hatte, zog er mit einem Heer vor die Stadt, worauf die Bewegung zusammenbrach und von der Stadt mit mehreren Todesurteilen abgeurteilt wurde. Truchseß Georg III. starb am 29. Mai 1531 in Stuttgart. Zum Zwecke seiner Legitimation und des Nachruhms seines Geschlechtes ließ Georg III. Dokumente zum Bauernkrieg sammeln und gab beim Augsburger Domherrn Matthäus von → Pappenheim die sog. Truchsessenchronik in Auftrag. Fortges. von Maximilian Wunibald von W.-Zeil, erschien sie 1777/85 im Druck. – Truchseß Jakob, ein Sohn Georgs III., schlug eine Militärlaufbahn ein, wurde aus Rache wg. der Zerstörung von Boxberg im fränkischen Feldzug in Dôle gefangen. 1533 gegen Lösegeld freigelassen, starb er 1536 als ksl. Fähnrich in Savona. – Truchseß Maximilian Willibald von W.-Wolfegg (1604-1667) ging nach seiner Erziehung bei den Jesuiten in Dillingen und einem Studium in Lothringen an den Hof Leopolds V. von Tirol und in dessen Auftrag 1628 nach Florenz. Seit 1632 im ksl. Feldlager in Böhmen, diente er seit 1633 als Obrist und verteidigte Konstanz erfolgreich gegen die schwedische Belagerung. Nach zahlr. Gesandtschaftsaufträgen wurde er 1636 Oberstkämmerer von Kfs. Maximilian I. von Bayern. Die ruhigen Jahre nach der Eheschließung mit der protestantischen Gf.in Juliana von → Hohenlohe-Waldenburg 1637 waren zu Ende, als Truchseß Maximilian Willibald 1640-1648 als Kommandant die Verteidigung der Bodenseeregion gegen die Schweden leitete. Er wehrte v.a. 1647 die schwedische Belagerung Lindaus ab, wo seine Frau 1645 in der evangelischen Pfarrkirche beigesetzt worden war. Aus Rache brandschatzten die Schweden 1646 sein Schloß Wolfegg. Nach seiner zweiten Eheschließung mit Hzg.in Clara von Aarschot- → Arenberg bewohnte er Schloß Waldsee. Nach dem Ende seines Militärdienstes i.J. 1649 trat er 1650 erneut in kfsl.-bayerische Dienste und wurde Statthalter der Oberpfalz mit Sitz in Amberg, wo er 1667 starb. Nach Schwaben kam er nur mehr selten. Truchseß Max Willibald ließ 1647 von Wolfgang Kilian die berühmte Bodenseekarte stechen und begründete die fast unv. erhaltene W.-Wolfegger Kupferstichsammlung, ein Kabinett von Weltrang. Der 1672 erstellte Katalog verzeichnet ca. 2000 Bücher und ca. 38 000 Blätter (Zeichnungen und Stiche).

1222 siegelte Eberhard von Tanne-W. erstmals mit den drei Löwen und der Umschrift Sigillum Eberhardi Dapiferi de Walpurch. Seither führen die W.er das Dreilöwenwappen: auf goldenem Hintergrund übereinander drei schreitendene schwarze Löwen/Leoparden (im 13. und 14. Jh. mit Blick auf den Betrachter heraldisch Leoparden, im 15. und 16. Jh. Löwen, danach uneinheitlich Leoparden oder Löwen). Es wird bis in die Gegenwart als Stammwappen des Hauses und aller Linien geführt. Das Wappen lehnt sich, auch mit den Reichsfarben, eng an die dt. Kg.e an. Viell. wg. Gesandtschaftsreisen nach England tauchten im 13. Jh. im Siegel auch Sonne und Mond auf. In der Mitte des 15. Jh.s bestätigten sich die Truchseß von W., die Thumb von Neuburg und die Winterstetten-Schmalegg einander, daß sie Nachkommen eines gemeinsamen Vorfahren seien und einigten sich auf den gemeinamen Helmschmuck für Turniere (grüne Tanne mit goldenen Zapfen). Die Gft. Sonnenberg im Besitz des eberhardinischen Stammes ist im Wappen durch die Sonne über dem Dreiberg präsent. Im Gebetbuch Truchseß Georgs II. von W. (gest. 1482) ist die erste vollständige Sechzehnerahnentafel des Hauses erhalten und zeigt eine Abkunft, die »ungewöhnlich weit gespannt, wirtschaftlich stark differenziert und auch nach ihrer Adelsqualität auffallend kontrastreich« ist (Decker-Hauff, S. 31). Die für Repräsentationszwecke wohl bedeutendste (gemalte und noch erhaltene) Wappenreihe ziert hofseitig das Burgtor W. und zeigt das Wappen Truchseß Georgs IV. und seiner Ehefrau Johanna von → Rappoltstein mit einer Ahnenprobe über drei Generationen. Eine Ahnenprobe bietet auch das Wolfegger Epitaph für Truchseß Jakob von W. (1546-1589). Bes. repräsentativer (Allianz-)Wappeneinsatz findet sich, ragend über der Stadt, an Schloß Scheer, ansonsten im üblichen Rahmen in und an den Schlössern und Burgen sowie im Zusammenhang der v.a. im 15. und 16. Jh. oft glanzvollen Grabmäler. Eine Besonderheit der genealogischen Repräsentation ist der Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit seiner im 17. und 18. Jh. entstandenen Serie von Truchsessen-Statuen. Als Vorbild für die Gestaltung diente teils die graphische Ausstattung der von Truchseß Georg III. in Auftrag gegebenen und mit 83 Holzschnitten v.a. von Hans Burgkmair d.Ä. illustrierten Truchsessenchronik. Zwar nicht zum Zwecke der Repräsentation legte Truchseß Maximilian Willibald in knapp 30 Jahren zusammen mit seiner Frau Clara Isabella die bedeutende Graphiksammlung an, Ruhm aber trug dieser einzigartige Schatz dem Haus dennoch ein. Eines der Glanzstücke war die im 20. Jh. an den Kongreß der Vereinigten Staaten abgegebene America-Karte von Waldseemüller.

Eine Besonderheit der religiösen Repräsentation der W.er ist die von Truchseß Christoph von W.-Friedberg-Scheer 1603 als Reaktion auf die durch seine Brüder Gebhard und Karl ausgelöste Herrschaftskrise initiierte Verehrung der Geschwisterheiligen Wunibald, Willibald und Walburga. Der Truchseß stellte die Gft. Friedberg-Scheer und das gesamte Haus W. unter den Schutz der drei Hl. Geschwister, was mit der Schutzpatronin Maria ihm in den folgenden Jahrzehnten u. a. Kfs. Maximilian I. von Bayern, Kg. Johann IV. von Portugal, Kg. Ludwig XIII., Ks. Ferdinand III. und Kg. Johann II. Kasimir von Polen nachtaten. Christoph brachte Reliquien dieser und zahlr. anderer Hl. nach Scheer. Seither trugen die W.er auch den Namen Willibald, Wunibald oder Walburga. Von der Kontinuität der Verehrung der Geschwisterheiligen zeugt die Aufstellung von sieben etwas überlebensgroßen Statuen auf der Stadtmauer von Scheer vor dem Kirchenportal, darunter u. a. Wunibald, Walburga, Willibald und Wuna. Bemerkenswert ist zudem die sehr reiche religiöse Stiftungstätigkeit. Diese deckte das gesamte Spektrum von Kirchengerät und Ausstattung über Meß-, Kaplanei-, Kapellen- und Spitalstiftungen bis hin zur auch frühneuzeitlichen Kl.- und Kollegstiftung (Wurzach, Wolfegg, Zeil) ab.

Die Repräsentation der W.er im Reich war seit Truchseß Georg III. durch das Reichserbtruchsessenamt gesichert, das den W.ern beim Krönungszeremoniell einen prominenten Platz einräumte. Den Reichsapfel nahmen die W.er ins Wappen auf. Weil die originalen Reichsinsignien 1764 bei der Krönung Ks. Josefs verpfändet waren, ließen die W.er Reichsapfel und Silberschüssel nachbauen und verwahren diese Insignien seither in ihrem Besitz.

Die erste Erbteilung in der von Eberhard von Tanne-W. begründeten jüngeren W.er Linie erfolgte nach dessen Tod (um 1234) unter den Söhnen Ulrich I., Friedrich und Otto-Berthold. Die von Truchseß Ulrich I. begründete und nach der in der spätstaufischen Zeit erworbenen Herrschaft Warthausen benannte Linie starb mit Truchseß Walter II. (gest. zwischen 1321 und 1325) aus. Truchseß Friedrich erwarb 1228 das Kernstück der ehem. Gft. Rohrdorf, Schloß Rohrdorf, Burg Dietfurt und den Ort Meßkirch und begründete die Rohrdorfer Linie (Tanne-W.-Rohrdorf). Diese starb 1432 in erbberechtigter männlicher Linie aus. Truchseß Otto-Berthold begründete den von seinem Sohn Truchseß Eberhard I. (gest. 1291) und dessen Sohn Truchseß Johann I. fortgeführten Stamm. Johann I. (1291-1339) vermehrte den Besitz v.a. um Stadt und Kl. Isny, die Herrschaften Trauchburg und Zeil, die Pflegschaft über die Abtei Kempten, Vogteirechte über Saulgau, die Vogtei am Federsee und er erwarb 1332 die Landvogtei Oberschwaben. Nach dem Tod Truchseß Johanns I. führten dessen Söhne Truchseß Eberhard II. und Truchseß Otto I. i.J. 1335 eine Erbteilung durch. Truchseß Otto I. (gest. 1364) erhielt v.a. Trauchburg und begründete die ältere Trauchburger Linie. Sein Sohn Truchseß Otto II. fiel 1386 in der Schlacht von Sempach, womit diese Linie ausstarb. Zuvor hatte Truchseß Otto II. Trauchburg an seinen Vetter Truchseß Johann II. (»Hans mit den vier Frauen«, 1362-1424) verkauft, Isny aber an die Bürgerschaft der Stadt. Truchseß Johann II. erhielt 1384 von Hzg. Leopold die Landvogtei einschließlich der Veste Ravensburg als Unterlandvogt und die Landvogtei Oberschwaben. 1384 erwarb er Mengen, Riedlingen und Munderkingen; Saulgau und Waldsee (Stadt, Burg und Herrschaft) erwarb er 1386 als Leibgeding. Truchseß Johann II. gelangte zudem in den Besitz von Schloß und Vogtei Bussen. 1401 verpfändete Hzg. Friedrich ihm die Herrschaft Kallenberg. Truchseß Johann II. sicherte seinen Pfandbesitz durch auf die Pfandsumme aufgeschlagene Darlehen an die Habsburger, die dafür einwilligten, daß die Pfänder Donaustädte, Bussen und Kallenberg nur zusammen und erst nach dem Tod der ehelichen Söhne Johanns II. abgelöst werden durften. 1402 verschrieb Hzg. Friedrich Saulgau und Waldsee an die männlichen Erben Truchseß Johanns II.

Am 12. Aug. 1429 teilten die drei Söhne Eberhard, Jakob und Georg das Erbe Johanns II. und begründeten drei Stämme. Bei der Teilung erhielten (im wesentlichen) Truchseß Georg Burg und Stadt Waldsee, Mengen und Zeil mit der Stadt Wurzach (georgische Linie), Truchseß Jakob erhielt die Herrschaft Trauchburg, die Städte Riedlingen, Saulgau und die Kastenvogtei über das Kl. Isny (jakobinischer Stamm), Truchseß Eberhard erhielt die Herrschaften Wolfegg, Kallenberg und Bussen sowie die Städte Munderkingen, Schongau und Nusplingen (eberhardinische Linie). Ewiger gemeinschaftlicher Besitz wurde an der W. begründet. Die nicht geteilten Besitzungen, v.a. Schloß und Herrschaft W., sollten (was später nicht immer der Fall war), gemeinsam verwaltet werden. Die Landvogtei sollte in dreiährigem Wechsel verwaltet werden.

1. Eberhardinischer Stamm (bezeichnet v.a. auch als W.-Sonnenberg): Der von Truchseß Eberhard (1424-1479) begründete Stamm starb bereits mit seinen Söhnen Eberhard (1452-1483), Johann (1471-1510) und Andreas (1472-1511) aus. Der Begründer des Stammes hatte seinen Besitz mit österr. Pfandgütern abgerundet und erwarb von Wilhelm von → Montfort-Tettnang 1432/34 die von diesem weiterverpfändete Gft. Friedberg-Scheer. Österreich kündigte zunächst die Pfandschaft, Hzg. Sigmund von Tirol aber übertrug sie 1452 endgültig an Truchseß Eberhard, erst als Pfand, dann durch einen später bestrittenen Kaufvertrag. 1503 erwarb Truchseß Johann Weingüter in Meersburg. Der zwischenzeitlich unter den im weltlichen Stand befindlichen Brüdern geteilte Besitz des eberhardinischen Stammes Linie gelangte 1511 aufgrund der Ehe der Sibilla (Tochter des Truchseß Andreas von W.-Sonnenberg) mit Truchseß Wilhelm d.Ä. von W. (1469-1557) teilw. an den jakobinischen Stamm.

2. Jakobinischer Stamm (bezeichnet auch als W.-Friedberg-Scheer, W.-Trauchburg, die Linien auch als ältere Linie Friedberg-Scheer, und jüngere Linie Trauchburg): Der Sohn des Stifters Truchseß Jakob (gest. 1460), Truchseß Johann d.Ä. (gest. 1504), verkaufte die Landvogtei Schwaben an Ehzg. Sigmund von Österreich und setzte den Stamm mit seinen Söhnen Truchseß Jakob II. (gest. 1505) und Truchseß Wilhelm d.Ä. (1469-1557) fort.

An Truchseß Wilhelm d.Ä. (1469-1557) gelangte ein Teil des Erbes des 1511 erloschenen eberhardinischen Stammes (Friedberg-Scheer, Bussen und Donaustädte, Trauchburg); die Erbansprüche der georgischen Linie wurden aufgrund eines Erbvergleichsvertrags 1512 durch den Übergang von Wolfegg an Truchseß Georg III. aus dem georgischen Stamm abgegolten (nach anderen Angaben ging Wolfegg schon 1508 an Georg III. über). Die Herrschaft W. teilten Truchseß Wilhelm d.Ä. und Truchseß Georg III.

Der Sohn Wilhelms d.Ä., Wilhelm d.J. (1518-1566), setzte den jakobinischen Stamm fort. Seine Söhne Christoph (1551-1612) und Karl (1550-1593) nahmen 1578/80 eine Teilung vor. Truchseß Christoph erhielt Friedberg-Scheer, Kallenberg sowie die Städte Saulgau und Mengen. Truchseß Karl erhielt die Herrschaften Dürmentingen, Bussen, Trauchburg sowie die Städte Riedlingen und Munderkingen. Weil Karl einen weiteren Bruder, den als Ebf. von Köln 1583 abgesetzten Truchseß Gebhhard (1547-1601), und dieser den Hzg. von Württemberg als Universalerben einsetzte, kam es zusätzlich zu einem gescheiterten Vergleich über eine neuerliche Teilung zu einer schweren Herrschaftskrise. Nach dem Tod Gebhards drängte Hzg. Friedrich von Württemberg 1601 in Dürmentingen (vergeblich) auf die Huldigung. Truchseß Christophs Sohns Wilhelm Heinrich (1580-1652) trat das Erbe des jakobinischen Stammes an. Als Reichskammergerichtspräsident war er seit 1613 für einige Jahre in Speyer. Nach seinem Rücktritt gelangte sein Bruder Truchseß Friedrich (1592-1636) auf diesen Posten.

1625 teilten die Brüder Wilhelm Heinrich und Friedrich provisorisch den Besitz. Truchseß Friedrich erhielt Trauchburg und begründete so die jüngere Trauchburger Linie. Er erweiterte zudem deren Besitz. Durch seine 1625 geschlossene Ehe mit Susanna von Kuen-Belasi (1610-1669) gelangte seine Linie 1669 an die freyberg-paumgartnerische Hälfte der Herrschaft Kißlegg. Nach dem Tod Truchseß Wilhelm Heinrichs konnten gegenüber dessen Söhnen Christoph Karl (1613-1672) und Otto (1615-1663) die beiden Söhne Friedrichs, Christoph (um 1630-1682) und Johann Ernst I. (1630-1687) Erbansprüche geltend machen. So kam es 1652 zu einer neuerlichen Teilung. Die Truchsesse Christoph und Johann Ernst I. erhielten v.a. Friedberg-Scheer und Kallenberg, Saulgau und Mengen. Der Teilungsvertrag wurde 1652 rückgängig gemacht und modifiziert: durch Vertrag vom 17. Nov. 1658 bzw. 9. Jan. 1659 erhielten die Truchsesse Christoph Karl und Otto Friedberg-Scheer, Kallenberg, Saulgau und Mengen (Ältere Linie Friedberg-Scheer). Die Brüder Truchseß Christoph und Truchseß Johann Ernst I. erhielten Trauchburg, Bussen, Dürmentingen, Riedlingen und Munderkingen (Jüngere Trauchburger Linie). Als der Sohn von Truchseß Christoph Karl, Truchseß Franz Eusebius, 1679 starb, wurde der Sohn Truchseß Ottos, Truchseß Maximilian Wunibald (1647-16. April 1717) Alleininhaber von Friedberg-Scheer, Kallenberg, Saulgau und Mengen. Unter seiner unglücklichen Regentschaft wurde die Herrschaft zur Finanzkonsolidierung unter ksl. Sequester gestellt (1673-1687), an Österreich gezogen (1687-1695) und unter Administration gestellt (1695 bis 1717). Administrator war Truchseß Christoph Franz von W. (1669-7. März 1717) aus der jüngeren Linie Trauchburg Linie.

Mit dem Tod des ohne erbberechtigte Kinder verstorbenen Truchseß Maximilian Wunibalds gelangte 1717 der gesamte Besitz der älteren Linie W.-Friedberg-Scheer an die jüngere Trauchburger Linie des jakobinischen Stammes. Diese spaltete sich ebenfalls. Der kurz vor dem Anfall des Erbes i.J. 1717 verstorbene Christoph Franz hatte testamentarisch Friedberg-Scheer, Bussen und Dürmentingen seinem Sohn Truchseß Joseph Wilhelm (1694-1756) zugesprochen, der damit die jüngere Linie W.-Friedberg-Scheer begründete. Trauchburg und seine Hälfte der Herrschaft Kißlegg sprach Christoph Franz dagegen seinem Sohn Johann Ernst II. (1695-1737) zu, der damit die Linie Trauchburg-Kißlegg begründete. Als Truchseß Johann Ernst II. 1737 starb, fiel sein Besitz an seinen zuvor lediglich auf Apanage gesetzter Bruder Truchseß Friedrich Anton Marquardt (1700-1744). Der vierte, ebenfalls ursprgl. auf Apanage gesetzte Bruder, Truchseß Franz Karl Eusebius (1701-1772, seit 1746 Fs.bf. von Chiemsee), vereinigte als letzter des jakobinischen Stammes dessen Erbe, als mit seinem Neffen Leopold August (1728-1764), dem Sohn Josef Wilhelms, die jüngere Linie W.-Friedberg-Scheer 1764 ausstarb. Als Fs.bf. konnte Truchseß Franz Karl Eusebius die österr. Lehen nicht übernehmen, seine Linie Trauchburg-Kißlegg aber auch nicht fortsetzen. Er übertrug daher den Besitz des jakobinischen Stammes sukzessive an den georgischen Stamm.

Ganz erloschen war mit seinem Tod der jakobinische Stamm noch nicht: Truchseß Friedrich (gest. 1554) hatte 1505 zwar auf seine Erbansprüche verzichtet, war Deutschordensritter in Ostpreußen geworden und hatte die protestantische Linie W.-Capustigall begründet (Reichsgf.enstand 1686, erbländisch-österr. Gf.enstand 1695, preußische Anerkennung des Gf.enstandes 1700/01). Seine Nachfahren aber erhoben in den 1770er Jahren Ansprüche auf das jakobinische Erbe. Abgegolten wurden sie aufgrund von Vergleichsverträgen mit der Linie W.-Wolfegg (1776) und mit dem Ast W.-Zeil-Wurzach (1781) durch insgesamt 105 000 fl. Die Linie W.-Capustigall erlosch 1875.

3. Der georgische Stamm: Er erwarb 1764/72 den noch vorhandenen Besitz des jakobinischen und somit auch indirekt den des 1511 erloschenen eberhardinischen Stammes. Auch im georgischen Stamm war es mehrfach zu Erbteilungen gekommen, nachdem Truchseß Georg (gest. 1467) diesen Stamm infolge der Erbteilung von 1429 begründet hatte und nachdem sein Sohn Georg II. (gest. 1482) sowie dessen Nachkommen Johann (gest. 1511), Georg III. (1488-1531), Georg IV. (1523-1569) und Jakob V. (1546-1589) ihn in jeweils direkter Folge ungeteilt fortgeführt hatten. Nach dessen Tod teilten seine Söhne Heinrich (1568-1637), Froben (1569-1614) und Gebhard (1578-1601) das Erbe. Truchseß Heinrich erhielt Waldsee, Winterstetten, Eberhardzell, Schweinhausen und Schloß Linden, Truchseß Froben erhielt die Herrschaften Zeil und Marstetten mit dem Hof Treherz, Truchseß Gebhard erhielt Wolfegg sowie Sitz und Gut Neutann. Nach Gebhards Tod teilten seine Brüder Heinrich und Froben das Erbe erneut. Heinrich erhielt W., Wolfegg und Neutann und begründete die Linie W.-Wolfegg). Froben erhielt v.a. das ursprgl. zur Herrschaft Zeil gehörende Wurzach sowie Geld und begründete die Linie W.-Zeil.

In beiden Linien kam es zu weiteren Teilungen. In der Linie W.-Wolfegg teilten nach dem Tod von Truchseß Heinrichs Sohn Maximilian Willibald (1604-1667) dessen Söhne den Besitz. Truchseß Maximilian Franz Eusebius (1641-1681) begründete den Ast W.-Wolfegg-Wolfegg (fortges. durch Ferdinand Ludwig (1678-1735), Joseph Franz (1704-1774), dessen Söhne Ferdinand Maria (1736-1779) und Joseph Aloys (1752-1791) sowie Joseph Franz' Bruder Carl Eberhard (1717-1798), mit dem dieser Ast erlosch). Truchseß Johann Maria Franz Eusebius (1661-1724) begründete den Ast W.-Wolfegg-Waldsee, an welchen 1672 auch Winterstetten kam, fortges. durch Maximilian Maria (1661-1724), Gebhard Xaver (1727-1791), Joseph Anton (1766-1833). In der Linie W.-Zeil teilten die Brüder Sebastian Wunibald und Paris Jakob, die Söhne von Frobens Sohn Johann Jakob I. (1602-1674), i.J. 1675 die Gft. Zeil. Truchseß Sebastian Wunibald (1638-1700) erhielt Wurzach und Marstetten und begründete den Ast W.-Zeil-Wurzach, fortges. durch Ernst Jakob (1673-1734), Franz Ernst (1704-1781), Eberhard Ernst (1730-1807). Truchseß Paris Jakob (1624-1684) erhielt Zeil mit Diepoldshofen, Seibranz und Reichenhofen, die in der Gft. Zeil gelegene 1662 gekaufte Ritterherrschaft Altmannshofen und Aichstetten und begründete den Ast W.-Zeil-Zeil, fortges. durch Johann Christoph (1660-1721), Johann Jakob II. (1686-1750), Franz Anton (1714-1790) und Maximilian Wunibald (1750-1818). 1708 gelangte durch Maria Anna von Schellenberg (1681-1754) die schellenbergische Hälfte der Herrschaft Kißlegg an Truchseß Ferdinand Ludwig von W.-Wolfegg-Wolfegg (1678-1735).

Seit 1764 ging nach und nach der Besitz des jakobinischen Stammes an den georgischen Stamm über. Weil Truchseß Franz Karl Eusebius als Bf. die österr. Lehen nicht nehmen konnte, schloß er mit den regierenden Gf.en des georgischen Stammes am 13. Okt. 1764 einen Erbvergleich. Durch ihn erwarben Franz Ernst zu W.-Zeil-Wurzach (1704-1781), Joseph Franz zu W.-Wolfegg-Wolfegg (1704-1774) und Gebhard-Xaver zu W.-Wolfegg-Waldsee (1727-1791) gemeinschaftlichen Besitz an Friedberg-Scheer. Der weitere Besitz des Bf.s (u. a. Dürmentingen, Bussen, das Reichslehen Blutbann und die schellenbergische Hälfte von Kißlegg) sollte an W.-Zeil-Zeil gehen. Dieser Plan ließ sich gegenüber den anderen drei Ästen nicht durchsetzen. Das Erbe des jakobinischen Stammes wurde daher 1773/74 neu zugeteilt. Wg. Kißlegg (schellenbergische Hälfte), das Truchseß Franz Anton von W.-Zeil-Zeil 1772 in Besitz nahm, wogegen sich die anderen Äste energisch wehrten, kam es zum Reichshofratsprozeß und 1779 zum Vergleich. Ganz beigelegt wurde der Erbstreit 1779/80. Kißlegg (schellenbergische Hälfte) gelangte gegen Entschädigung an W.-Zeil-Wurzach. Trauchburg gelangte an Truchseß Franz Anton von W.-Zeil-Zeil (1714-1790). Dieser Ast wird seither W.-Zeil-Trauchburg gen. Bussen und Dürmentingen dagegen kamen an W.-Zeil-Wurzach, W.-Wolfegg-Wolfegg und W.-Wolfegg-Waldsee.

Für das an der Donau gelegene Erbe des jakobinischen Stammes fanden die drei bereits im Besitz von Friedberg-Scheer befindlichen Kondiminatsherren der Äste Zeil-Wurzach, Wolfegg-Wolfegg und Wolfegg-Waldsee v.a. wg. der hohen Verschuldung keine Teilungslösung. Sie verkauften daher 1785 die Reichsgft. Friedberg-Scheer und die Herrschaften Bussen und Dürmentingen für 2,1 Mio. Gulden an Anselm von Thurn und Taxis. Die Übergabe erfolgte am am 27. Juli 1786. Ks. Joseph II. erhob Friedberg-Scheer und Dürmentingen danach zur reichsunmittelbaren gefürsteten Gft.

Als mit dem Tod Carl Eberhards (1717-1798) der Ast W.-Wolfegg-Wolfegg erlosch, ging dessen Besitz an den Ast W.-Wolfegg-Waldsee über. So blühten 1803 noch drei aus dem georgischen Stamm hervorgegangene Äste: W.-Wolfegg-Waldsee, W.-Zeil-Trauchburg und W.-Zeil-Wurzach (erloschen 1903). Alle drei Linien wurden durch Ks. Franz II. als reichsunmitelbare Herrschaften in den primogenen Reichsfs.enstand erhoben. Das Ende des Alten Reiches brachte allen Ästen die Mediatisierung durch die Kgr.e Bayern und Württemberg.

Verbindungen zu anderen Dynastien (Konnubien) betreffen in Auswahl Aarschot- → Arenberg, → Abensberg, Cilli, → Fürstenberg, → Hohenlohe, → Fugger, → Hohenzollern, → Helfenstein-Gundelfingen, Khuenburg, Frundsberg, Maxlrein, → Dohna, → Kirchberg, → Königsegg, Kuen-Belasi, → Montfort, → Oettingen, → Rappoltstein, → Salm-Reifferscheidt, Schellenberg, → Sulz, Teck, Törring, → Wolkenstein, → Zimmern (in Auswahl).

Quellen

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