[WERDENBERG-SARGANS-]VADUZ
I.
Die Gft. V. führt ihren Namen nach dem erstmals 1021 urkundlich erwähnten Ort V. auf der rechten Seite des Alpenrheins. 1342-1416 war eine von den Gf.en von → Sargans abgespaltene Zweiglinie im Besitz der Gft. V., die 1396 zu einem Reichslehen erhoben wurde. Zugl. waren der V.er Linie bei der Teilung von 1342 auch die Gft.en Nüziders und Blumenegg zugefallen. Besitzungen im Prätigau, die Lehen des Bf.s von Chur waren, wurden bereits 1348 veräußert, 1351 die Vogtei über das Kl. Pfäfers verpfändet. Die zur Gft. Blumenegg gehörige Vogtei Friesen im Großen Walsertal (Vorarlberg) war ein Lehen des Benediktinerstiftes Einsiedeln. Zu den Besitzungen der Gf.en von V. gehörte kurzfristig auch der Burgstall, Weingarten und Güter in Rebstein (Kanton St. Gallen), ein Lehen des Abtes von St. Gallen. 1390 hatte es Heinrich V. aus der Erbschaft seines mütterlichen Oheims Rudolf V. von → Montfort-Feldkirch erhalten, 1395 wurde es durch Hartmann IV. und Heinrich V. wieder verkauft. Die Inhaber der Gft. V., die in einer Frontlage zur Eidgenossenschaft und Graubünden lag, schlossen sich eng an die Habsburger an. Die Reformation förderte im 16. Jh. das enge Bündnis mit Österreich, das auch dadurch gestärkt wurde, daß die Gf.en von V. häufig österr. Ämter innehatten. Enge Verbindungen pflegten die Gf.en von V. auch zu den Bf.en von Chur und Konstanz sowie mit dem schwäbischen Adel. Die Gf.en von V. gehörten dem Ritterbund St. Jörgenschild an: so Gf. Heinrich V. sowie 1392 und 1407/08 auch sein Halbruder Frh. Ulrich Thüring von → Brandis, seit 1391 Pfandinhaber der Gft. Blumenegg.
V. war 1342-1416 nominell Res. der Gf.en von V., 1416-1510 der Frh.en von → Brandis, 1510-1613 der Gf.en von → Sulz und 1613-1684 der Gf.en von Hohenems. Die häufige Ortsabwesenheit der Schloßherrn und milit. Rücksichten ließen aber einen Ausbau von V. zu einem vollwertigen Res.ort nur begrenzt zu. Am ehesten war das später unter den Gf.en von → Sulz in der Zeit von 1535 bis 1572 der Fall. Die Zeit der höchsten Blüte liegt um die Mitte des 17. Jh.s dicht bei der Zeit des Niedergangs.
Die Teilungsurk. der Gf.en zwischen Hartmann III. von V. und Rudolfs IV. von → Sargans von 1342 war keine Staatsgründungsurk., wie man das gerne gesehen hat, vielmehr wollten mit ihr die werdenbergischen und montfortischen Familienoberhäupter einem zu erwartenden ernsthafteren Streit der Brüder zuvorkommen. Die Gebietsanteile, die Gf. Hartmann III. zugefallen waren (vgl. die Karte bei Sablonier, S. 22), bildeten kein räumlich geschlossenes Territorium, auch wenn die in kartographischen Darstellungen unvermeidlichen Grenzen das suggerieren, sondern einen Komplex von Gütern (Burgen, Kirchen, Gmd.n), Personen und Rechten in den Gft.en V. und Walgau. Hartmann III. übernahm diesen Besitz rechts zwischen Landquart und Rhein, insbes. die Burgen V., Blumenegg und Nüziders (Sonnenberg) und waz dar zuo gehöret. Es gab keine Städte, ja nicht einmal Kleinstädte in diesem Gebiet. Wie wenig die Herrschaftsverhältnisse in Hartmanns III. Gft. Walgau verdichtet waren, zeigt die ausführliche Regelung der vielen strittigen Punkte, die nach dem Tode Hartmanns sein Bruder Rudolf IV. als Vormund von dessen Kindern mit Gf. Albrecht I. von → Werdenberg-Heiligenberg als dem Herrn der benachbarten Gft. Bludenz 1355 vorgenommen hat. Auch wenn der neu entstandene Nebenzweig → Werdenberg- → Sargans-V. sich nicht bes. glücklich entwickelte, so kommt man doch an der Tatsache nicht vorbei, daß dieser Nebenzweig als der erste Besitzer des Territoriums der Gft. V. und seit später auch der Herrschaft Schellenberg war und dieses Gebiet die unter ihren Nachfolgern, den Frh.en von → Brandis, den Gf.en von → Sulz, den Gf.en von Hohenems und den F.sten von Liechtenstein bis zur Gegenwart sowohl als souverainer Staat wie auch als Monarchie erhalten geblieben ist und sich somit als ein letzter Rest des 1806 untergegangenen Alten Reiches darstellt.
Die Anfänge der hoch über dem Ort V. liegenden Burg werden für die Zeit um 1230/50 vermutet, ein Wohnturm ist hier für 1287 dendrochronologisch bezeugt, urkundliche Ersterwähnung der Burg am 9. Sept. 1314. In der Folge hielten sich die Gf.en von V. wiederholt auf ihrer Burg auf, ohne sie aber dauerhaft zu bewohnen. Gf. Heinrich V. ließ 1383 das Schloß ausbauen, verlegte aber während der in diesem Jahr ausgebrochenen Pest seinen Haushalt nach Chur. Die 1499 im Schwabenkrieg niedergebrannte Burg wurde von den → Brandis zunächst nur notdürftig wiederaufgebaut. Der Öffnungsvertrag mit Österreich von 1505 förderte den Ausbau der Befestigungen der Burg, die den Habsburgern als Bastion gegen Eidgenossen und später auch den Protestantismus dienen sollte. Die Gf.en von → Sulz, die um 1510 die → Brandis im Besitz der Gft. V. ablösten, verstärkten 1523/32 durch den Bau zweier Rondelle die Defensivkraft der Burg gegen die neue Waffentechnik der Artillerie. Nach Abschluß dieser fortifikatorischen Maßnahmen widmeten sich die Gf.en 1543/72 der künstl. Ausgestaltung ihrer Res. Die seit 1613 in V. regierenden Gf.en von Hohenems setzten neue Akzente durch die Anlage eines Schloßgartens und die Schaffung von Lusthäuschen an schönen Aussichtspunkten, feierten auch 1642 und 1649 prunkvolle Hochzeiten auf dem Schloß, doch ging danach der Res.charakter verloren. V. war in den Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs und der Bündnerwirren zum Durchzugsland geworden, das Schloß mußte immer wieder milit. Besatzungen aufnehmen. 1683 wurde der Vorwurf erhoben, der Gf. lasse das Schloß zu V. wüst und öde liegen und zu Grunde gehen. 1684 wurden die Hohenemser abgesetzt und die Gft. V. und die Herrschaft Schellenberg unter eine ksl. Administration gestellt.
II.
Die Hofverwaltung in V. war zu keiner Zeit allumfassend, da die Gf.en von V. auch andere Gebiete von Nüziders oder Blumenegg von eignen Burgen aus beherrschten, der letzte Gf. von V. zudem Bf. von Chur gewesen ist, die → Brandis auch u. a. in → Maienfeld residierten, die Gf.en von → Sulz im Klettgau, die Gf.en Hohenems in Hohenems. Auch wenn Gf. Hartmann III. nach 1342 in V. seinen Wohnsitz nahm und seine Burg damit zu einem Herrschaftsmittelpunkt erhob, so waren doch er und seine Nachfolger im Amts- oder Solddienst der Gf.en von Tirol und später der Habsburger meist ortsabwesend, sodaß sich früh eine Ämterorganisation bildete, in der Ammänner als Beauftragte der Herrschaft Amtsgeschäfte durchführten: 1314 wirkte in V. ein Jordanus minister bei einem Güterverkauf mit, 1354/66 der Ammann Ulrich von der Lachen, 1387 Johann von Sant Viner als landamman im Walgoew, 1392 Volman, vogt ze → Werdenberg zu V. Die Hofverwaltung war im wesentlichen ein Einmannbetrieb. Wenn 1414 Gf. Hartmann IV. mit 40 Begleitern auf dem Konzil zu Konstanz erschien, so dürfte es sich dabei vorwiegend um Leute aus dem bfl. Hof zu Chur und nicht aus dem V.er Hof (zu dieser Zeit in Sonnenberg) gehandelt haben. Vom 15. bis 17. Jh. residierten die Vögte der jeweiligen Landesherren auf Schloß V., denen nur geringe Hilfskräfte (Schreiber, Zoller, Keller, Jäger) zur Verfügung standen.
Eine eigene Kanzlei war in V. nicht vorhanden. Nur gelegentlich werden seit 1322 Urk.n auf Schloß V. von Schreibern ausgestellt, die im Gefolge des Gf.en mitzogen und bald hier, bald dort urkundeten. Fallweise wurde auf die Dienste des Stadtschreibers von → Feldkirch zurückgegriffen, ebenso auf Notare aus → Feldkirch. Erst seit 1516 lassen sich regelmäßig Landschreiber belegen, die bei Gericht das Protokoll führten und Urk.n ausstellten. Ein beachtliches Verwaltungsschriftgut kommt erst seit dem 16. Jh. auf, etwa das Brandisische Urbar 1507 oder das Sulzisch-Hohenemsische Urbar 1617/19, im Bereiche der Gesetzgebung die Erbordnungen von 1531 und 1577, die dann zu Beginn des 17. Jh.s zur Abfassung des Landsbrauchs durch gfl. Notare und Juristen führte. Eine Hofgerichtsbarkeit läßt sich zur Zeit der Gf.en von Hohenems beobachten, wobei bei der Auswahl der Beisitzer die verschiedenen Herrschaften berücksichtigt wurden; das Hofgericht tagte nicht in V., sondern in Hohenems. Die Haus- und Wachtdienste waren infolge der milit. Bedeutung der Burg V. stark ausgebaut. Über eine Bauhütte vor Ort erfahren wir nichts. Man hat wohl auf auswärtige Baumeister zurückgegriffen. So stellte 1524 die Reichsstadt Überlingen ihren Werkmeister Hans Decker den Gf.en von → Sulz für den Schloßbau in V. zeitw. zur Verfügung.
Im Gegensatz zu heute war V. kein Ort, der eine blühende Wirtschaft aufgewiesen hat, wenn man vom Weinbau absieht. Die Gf.en hatten kein Münzrecht. Seit etwa 1630 standen Hofjuden im Dienste der Gf.en von Hohenems, deren Tätigkeit sowie auch die jüdischer Viehhändler sich auch auf die Gft. V. erstreckte. Handel und Kunsthandwerk waren in V. wenig ausgeprägt. Man griff hier, bes. bei Verbrauchsgütern und Luxusartikeln, auf die benachbarten Städte → Feldkirch und Bludenz, aber auch Chur, St. Gallen, Lindau oder Konstanz zurück. Die wenigen Aufträge, die das Handwerk von den Gf.en erhielt, konnten diesem in V. kaum eine Existenz sichern. Die V.er Zolltafel von 1550 gibt einen Eindruck davon, daß exquisite Luxusgüter durchaus gefragt waren. Rückschlüsse auf das Mobiliar und die Ausstattung des Schlossen lassen sich aus dem Nachlassinventar der 1670 in V. verstorbenen Gf. in Eleonora von Hohenems, geb. von → Fürstenberg, ziehen.
Der Grundbesitz des Schlosses V. wird im brandisischen Urbar ausführlich verzeichnet. Die Nahrungsmittelversorgung an Getreide, Wein, Vieh, Käse, Schmalz, Wild und Fisch war, wie etwa das Brandisische Urbar von 1507 zeigt, aus eigener Produktion sichergestellt.
Die Hofhaltung war in V. kaum ausgeprägt. Es gab keine herausragenden Persönlichkeiten am Hof, weder Wissenschaftler noch Künstler, nicht einmal der eigenen Versorgung dienende Ärzte. Ärzte und Apotheker gab es vor Ort nicht; sie wurden im 17. Jh. aus → Feldkirch, Lindau oder St. Gallen herbeigeholt.
Regelmäßig wurden seit dem 14. Jh. Hofkapläne gehalten. Beerdigungen und Jahrzeiten der Gf.en wurden stets mit einer Präsenz von zwölf Priestern oder mehr abgehalten; diese Geistlichen holte man teilw. von Chur oder Konstanz zu solchen Anlässen herbei.
Sieht man von den Hochzeitsfeiern von 1642 und 1649, so war das Schloß V. kaum ein Schauplatz für Feste und Feiern. Am ehesten ist noch an Jagdgesellschaften zu denken. Hochgestellte fremde Gäste gab es nicht. Es erübrigte sich unter diesen spartanischen Verhältnissen, die auf der Burg herrschten, eine eigenes Hofzeremoniell. Die Existenz von Hofnarren und Herolden ist nicht nachweisbar. Es bereitete erhebliche Mühe, die für einen festlichen Rahmen erforderlichen Musiker zu beschaffen; sie wurden noch im 17. Jh. aus Lindau angeworben. Dank der engen Beziehungen der Gf.en von → Montfort und von → Werdenberg zum Orden der Johanniter sehen wir sie häufig auf Wallfahrten ins Hl. Land. Gf. Rudolf VI. von V. starb 1367 auf Rhodos.