Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ÜSENBERG

A. Üsenberg

I.

Die Herren von Ü. entstammten einer weit verzweigten Adelssippe, die im 11. Jh. greifbar, ist und, noch ohne Zubenennung, aufgrund ihres Leitnamens ›Hesso‹ in der Forschung als Hessonen bezeichnet wird. Die namengebende Burg der Herren von Ü. befand sich nördlich von Breisach, dem Vorort des Breisgaus. Die Zubennenung nach dem Ü. findet sich erstmals 1139 in eine Schenkung des Erlewin von Wolfenweiler, wo ein Hesso de Ovsenberk als Zeuge auftritt. Die Burg selbst erscheint erstmals in einer um 1180 auf 1139 gefälschten päpstlichen Besitzbestätigung Papst Innozenz' III. als castrum de Husenberch cum tota augia. Bereits 1291 ist allerdings ein Burgstall ebendort erwähnt, das heißt eine abgegangene Burg.

II.

Die Ü.er, die 1379 im Mannesstamm ausstarben, konnten sich, nach dem Ableben der Hzg.e von Zähringen (1218), zu einer der mächtigsten Familien im Breisgau entwickeln. Neben den Ü.ern zählen wohl ebenso die Gf.en von Nimburg, die Herren von Eichstetten, Kenzingen, Rimsingen, Emmendingen-Hachberg und Wasenweiler zu den Nachkommen der Hessonen. Auch die Herren von Rötteln werden in diesen verwandtschaftlichen Zusammenhang gestellt. Ebenso läßt sich eine Verwandtschaft zu den Waldeckern vermuten. Besitz- und Verwandtschaftsbeziehungen dieser Sippe sind nicht nur im gesamten Breisgau, sondern werden auch in der Ortenau, im Elsaß, in der heutigen Schweiz, am Neckar, in Oberschwaben und um Backnang gesehen, wobei die genaueren genealogischen Verhältnisse der einzelnen Familienzweige untereinander im Dunkeln liegen.

Enge Beziehungen und Lebensverhältnisse zu dem Bm. Basel lassen sich greifen. Außerdem hielten sie die Vogteien über die Breisgauer Besitzungen der Kl. Andlau im Elsaß (1284 erstmals belegt), Einsiedeln (wie oben erwähnt), Murbach und Alpirsbach, sowie des Bm.s Straßburg (seit dem späten 13. Jh. greifbar). Da die Besitzungen im südlichen Breisgau im Laufe des 13. Jh.s größtenteils veräußert wurden, verlagerte sich ihr Besitzschwerpunkt in den nördlichen Breisgau.

Die baslerischen Lehen umfaßten Besitzungen und Rechte im Kaiserstuhlgebiet, am Tuniberg, im Raum → Freiburg, sowie im südlichen Breisgau, die Vogtei über das Kl. Sulzburg (1157 belegt) sowie das Oberschenkenamt (erst 1441 belegt).

Im Zentrum der breisgauischen Besitzungen des Kl.s Einsiedeln lag Riegel, wo das Kl. einen Fronhof innehatte. Dieser stammte ursprünglich aus dem Besitz des Gf.en Guntram, der 952 durch Kg. Otto I. enteignet wurde. Eine Burg ebendort ist seit 1140/50 belegt. Auf welchem Wege die Vogtei und auch die Burg an die Herren von Ü. gelangten, ist ungewiß. In den Traditionsnotizen des Kl.s werden für das 11 Jh. ein Hesso und Dietrich als Vogte im Riegel genannt. Diese werden als Vorfahren der Ü.er angenommen. Nach späterer Überlieferung hatte das Kl. Einsiedeln Verfügungsrechte an der Riegeler Burg, und dementsprechend könnten die Ü.er über die Einsiedler Vogtei in deren Besitz gelangt sein.

Die Vogtei über die Breisgauer Güter des Kl.s Andlau im Elsaß, die ursprgl. aus der Morgengabe von Richgardis, der Gattin Ks. Karls III., stammten, war für die Ü.er ebenfalls bedeutend. Zu den Besitzungen gehörten Fronhöfe zu Kenzingen, Ottoschwanden, Bahlingen, Endingen, Kiechlinsbergen und Sexau. Obwohl Rudolf I. von Ü. erst i.J. 1219 erstmals als andlauischer Vogt belegt ist, wird vermutet, daß sich das Amt schon zuvor in den Händen der Familie befunden hat. Die Vogteirechte scheinen auch nach der um 1290 erfolgten Herrschaftsteilung nach wie vor gemeinsam ausgeübt worden zu sein. Diverse Eingriffe seitens der Vögte in die Rechte des Kl.s werden dafür verantwortlich gemacht, dass 1284 erstmals die Vogteirechte schriftlich fixiert wurden. Die Äbt. Adelheid von → Geroldseck trennte sich wg. Schulden, die auf besagte Eingriffe zurückgehen könnten, 1344 von diesen Besitzungen.

Im 13. Jh. hatten die Ü.er außerdem Lehen des Bm.s Straßburg inne. Diese stammten aus dem Erbe der Gf.en von Nimburg, deren letzte Vertreter um 1200 das Kreuz genommen hatten und nicht wieder aus dem Nahen Osten zurückkehrten. Auf deren Erbe wurden nicht nur Ansprüche der Herren von Ü., sondern auch der Zähringer sowie des Bm.s Straßburg, später des Gf.en Egeno V. von Urach und sogar des Ks.s Friedrich II. laut. Die Ü.er, die schon lange gute Beziehungen zu den Bf.en von Straßburg unterhalten hatten, konnten sich in einigen Punkten durchsetzen und erhielten die Vogteien über die breisgauischen Orte Herbolzheim und Weisweil sowie den Hof zu Riegel vom Bm. Straßburg zu Lehen. Nach dem Aussterben der Herren von Ü. ist dies alles vom Bm. als heimgefallenes Lehen eingezogen worden. Zusätzlich fanden sich die Dörfer Hunesfeld und Münchweier (Elsaß) sowie die Vogtei über den Fronhof zu Munzingen (Breisgau) als straßburgisches Lehen in den Händen der Ü.er.

III.

Das Siegel der Herren von Ü. zeigt einen weißen Flug auf blauem Grund. Prominente Burgen waren die Burg auf dem Ü., die Burg Höhingen bei Achkarren, die Burg auf dem Michaelsberg bei Riegel und die Kirnburg bei Bleichheim. Ebenso existiert die These, die Koliburg bei Endingen sei von den Ü.ern zu Lehen gegangen. Da diese Burgen, bis auf die letztgenannte, alle abgegangen sind, läßt sich über den repräsentativen Charakter lediglich insofern eine Aussage treffen, als es sich um Höhenburgen an meist bedeutenden verkehrsgeographischen Punkten handelte. Ob die Ü.er noch weitere Burgen, wie bspw. in Sulzburg oder in Ballrechten-Dottingen, besaßen, läßt sich beim derzeitigen Stand der Forschung nicht beantworten.

IV.

Um das Jahr 1290 kommt es zur Teilung der Herrschaft unter den Vettern Rudolf III. und Hesso IV. von Ü. In der Forschung werden diese Teilherrschaften als »Obere« und »Niedere Herrschaft« bezeichnet.

Konnubien bestanden unter anderem mit den Herren von Lichtenberg im nördlichen Elsaß, den Herren von → Katzenelnbogen, den Gf.en von Urach, den Mgf.en von Hachberg, den Geroldseckern, den Rappoltsteinern und den Schwarzenbergern.

Quellen

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