Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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UNGNAD VON WEIßENWOLFF

B. Ungnad von Weißenwolff

I.

Die U., 1646 als Gf.en von W. in den Gf.enstand erhoben, verfügten im Untersuchungszeitraum nicht über eine reichsunmittelbare Gft. Ausgehend von ma. Lehen v.a. des Bm.s Bamberg (Waldenstein) und des Ebm.s Salzburg, griffen die Ungnad im 15. Jh. in die Steiermark (Plankenwarth) aus und erweiterten unter Ks. Friedrich ihren Besitz, v.a. mit dem landesfsl. Lehen Sonnegg. Im 16. Jh. waren die U. v.a. in Kärnten, der Steiermark, Krain und Kroatien begütert; Andrä U. erwarb durch seine Ehe mit Anna Lodron zudem die Pfandherrschaft Bleiburg, sein Sohn David I. die in Österreich ob der Enns gelegene Herrschaft Ennsegg. Während die Schuldenlast wuchs, schmälerten Veräußerungen (u. a. Wasserleonburg 1522, Plankenwarth 1532, Bleiburg 1601), teils vormundschaftlich vorgenommen, den Besitz. Der Rest des Besitzes ging 1623 durch Konfiskation (Ennsegg, Restbesitz der jüngeren Linie) und seit 1637 durch Verkauf (Waldenstein, Sonnegg, Feuersberg) von Seiten der Erbin der älteren Linie, Margarethe Elisabeth, verh. Lgf.in von Hessen-Homburg, verloren.

Aus der Emigration kehrte der David II. U. (1604-1672, jüngere Linie) zurück, konvertierte zum Katholizismus, erwarb durch Eheschließung mit Maria Elisabeth Jörger von Tollet die Herrschaften Erlach und Lustenfeld und konnte 1635 die erneute Verleihung des 1625 vom Bm. Passau als erledigt betrachteten ehem. Jörger'schen Lehens Steyregg erreichen. Als ksl. Höfling und Landespolitiker baute er ein Besitzkonglomerat in Österreich ob der Enns auf. Er bemühte sich dabei um den Rückkauf ehem. jörger'scher und ungnad'scher Herrschaften. Sein Besitz bestand schließlich v.a. aus den Herrschaften Steyregg, Ennsegg, Roith, → Parz, Meggenhofen, Pfandherrschaft Burg Enns und → Spielberg.

II.

Die U. standen im Untersuchungszeitraum in der Regel meist in landesfsl. bzw. ksl. Diensten und hielten selbst nicht Hof im engeren Sinne, auch wenn sie in der ersten Phase mit Waldenstein, Sonnegg und Ennsegg sowie in der zweiten Phase v.a. mit Steyregg über repräsentative Schloßbauten verfügten.

Eine erste Ausnahme macht, legt man einen weiten Begriff von Hof zugrunde, Hans III. (gest. 1564). Er hatte selbst am Hof des späteren Ks. Ferdinand I. in Brüssel gedient, war Kämmerer Kg. Ludwigs von Ungarn und als langjähriger Landeshauptmann der Steiermark an eine anspruchsvollere Lebensführung gewöhnt. Nach seiner Emigration nach Württemberg räumte ihm Hzg. Christoph in Urach den sog. Mönchshof ein. Diese war ein aufgehobenes Chorherrenstift, wo Hans III. U. mit mehreren Mitarbeitern eine reformatorische Bibelanstalt mitsamt einer auf südslaw. Sprachen spezialisierten Druckerei betrieb. Lt. Wurzbach (1832) »lebte er [in Urach, M.H.] sehr glänzend, hatte einen Secretär, einen Stallmeister und sogar einen kleinen Hof.«

Eine zweite Ausnahme mag man in David I. U. (gest. 1600) erblicken, der als ksl. Botschafter in Konstantinopel (1573-1578) von einem Gefolge von etwa 60 Personen umgeben war. Darunter waren der Hofmeister Ulyses von Sara, der Hofprediger Stefan Gerlach, die Sekretäre Peter von Eitzing und Wolf Simich sowie mehrere weitere Adelige.