TÜBINGEN
I.
Die schwäbische Pfgft. wurde Hugo I. 1146 durch Kg. Konrad III. in Aachen übertragen. Damit stieg die Familie der → Tübinger innerhalb von knapp 50 Jahren zu einer der angesehensten Familien im dt. SW auf.
Ihr Herrschaftsgebiet erstreckte sich recht lose über das mittlere Neckartal und auf Gebiete an Alb, Donau und im Schwarzwald. Kerngebiet war der Raum T. mit Anteilen am Nagold- und Glemsgau. Im 12. und 13. Jh. gelang es den → Tübingern durch eine konsequente Städtegründungs- und Kl.stiftungspolitik, den Tübinger Kernraum zu arrondieren. Durch die Heirat von Hugo II. mit Elisabeth von Bregenz konnten die Tübinger nach einigen Erbauseinandersetzungen schließlich große Gebiete im heutigen Vorarlberg und rund um den Bodensee ihrem Besitz hinzufügen.
Zwischen 1146 und der Mitte des 13. Jh.s gelang es den → Tübinger Pfgf.en, wohl nicht zuletzt durch Amt und Aufgabe, ihr Territorium auszubauen und zu vereinheitlichen. Möglicherw. erfüllte die Gründung des Kl.s Bebenhausen neben der Funktion als Familiengrablege auch den Zweck, neben dem Eigengut im Schönbuch auch den Reichsforst für die eigene Familie erschließen zu können. Unter den Pfgf.en Rudolf I. und Rudolf II. gelang es, das erworbene Territorium zu halten und an einzelnen Punkten sogar zu erweitern. Durch Heirat einer Erbtochter des Gf.en von Gleiburg-Gießen mit Pfgf. Rudolf I. konnten die → Tübinger auch über den Main hinausgreifen und sich eine wichtige Position im südlichen Hessen erwerben.
Nach dem Tod des letzten Staufers Konradin trat der letzte Pfgf. in den Deutschen Orden ein und verkaufte 1268 die Pfgf.enwürde an den Gf.en Heinrich von Burgau, der sich wohl Chancen auf ein evtl. Wiedererstarken der Reichsgewalt im SW ausgerechnet hatte. Die → Tübinger hatten aber wohl den Glauben an die Notwendigkeit eines Pfgf.enamtes verloren. In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s mußten die Pfgf.en viele kostspielige Hochzeiten ihrer Töchter finanzieren, und durch das politische und wirtschaftliche Aufstreben der Städte sahen sich die nunmehrigen → Gf.en von T. am Ende des 13. Jh.s gezwungen, ihren Besitz zu veräußern. 1342 wechselte schließlich ihre Res. → T. an die Gf.en von Württemberg.
Verfassungsrechtlich lassen sich die unterschiedlichen Herrschaftsgebiete kaum voneinander trennen. In der Hauptsache handelte es sich um ererbtes Eigengut, so in den Gebieten des Nagold- und des Glemsgaues und in den Territorien des Bregenzer Erbes. Wie → T. überhaupt in den Besitz der gfl. Familie kam, ist bislang ungeklärt. Einzelne Besitztümer, die zusammen mit der Pfgf.enwürde an den Gf.en von Burgau übergingen, so in Ulm, Rottweil und Bodman, waren wohl in der Hand des Reiches, aber durch das Amt des Pfgf.en in den Familienbesitz integriert worden.
Als Pfgf.en waren die → Tübinger lehnsrechtlich direkt dem Ks. bzw. dem Hzg. von Schwaben unterstellt, es läßt sich allerdings nicht nachvollziehen, ob für die Übernahme des Amtes Belehnungen stattgefunden haben.
II.
Anläßlich der Ersterwähnung → T.s 1078 im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Kg. Heinrich IV. und dem Gegenkg. Rudolf von Rheinfelden wird auch die gfl. Burg gen. Wenngleich die → Gf.en von T. selbst erst 1081 urkundlich erscheinen, darf man annehmen, daß sie schon zuvor hier ihren Stammsitz und damit ihren gfl. Hof eingerichtet hatten. Allerdings ist die Quellenlage zum Hof der → Tübinger generell sehr wenig ergiebig: Es sind kaum Quellen auf uns gekommen, und diese wenigen sind z. B. für den Bereich der Ministerialen noch nicht ausgewertet. Dennoch lassen sich einige Konstanten zeigen.
Zweifelsohne wurde die Burg Hohent. durch die Verleihung der Pfgf.enwürde an die → Tübinger aufgewertet. Zwar unterhielt die Familie schon vor ihrem Aufstieg exzellente Verbindungen zu den Gf.en des süddt. Raumes, wie ihr Konnubium verdeutlicht, doch ihre politische Bedeutung erhielt sie erst mit dem Pfgf.enamt. Dieses ließ dann auch die Zahl der Ministerialen wachsen, die sich wohl häufig in → T. aufhielten.
Die Bedeutung des Tübinger Hofes ist v.a. vor dem Hintergrund des schwäbischen Pfgf.enamtes zu verstehen: Ihre Stellvertreterfunktion für den Kg. sorgte dafür, daß insbes. der gfl. Adel im regen Austausch mit den → Tübingern stehen mußte. Der Tübinger Hof wurde damit zum Kristallisationspunkt für den schwäbischen Adel im 12. und 13. Jh. Mit dem Verlust der Pfgf.enwürde und der Aufspaltung in fünf Linien verlor die Familie der → Tübinger ihre Bedeutung und wurde von anderen aufstrebenden Adelsfamilien überflügelt.
Im Gegensatz zu anderen bekannten Beispielen von adeligen Höhenburgen blieb die → Tübinger Familie bei ihrem Stammsitz → T. Vermutlich waren die im Besitz der Tübinger befindliche Silbervorkommen sowie die verkehrsgünstige Lage an zwei Flüssen und mehreren Straßen für die Ortskonstanz des Hofes verantwortlich. Es kam daher auch nicht zur Ausbildung von Filialhöfen. Erst nach dem Verkauf des Pfgf.enamtes 1268 und mit der Spaltung der pfgfl. Linie in die fünf Linien → Montfort, Horb, Herrenberg, Böblingen und Asperg wurden an diesen Orten Höfe eingerichtet, die aber nie die Größe und die Bedeutung des Tübinger Hofes erreichen konnten. Die Hofverwaltung läßt sich nur in groben Zügen erschließen. Sicher ist, daß der Burgbezirk → T.s einen eigenen Rechtsbezirk darstellte und strikt vom städtischen Rechtsbezirk getrennt war. Sehr wahrscheinlich hatten die Pfgf.en einen eigenen Vogt eingesetzt, der während ihrer häufigen Abwesenheit die Geschäfte des Hofes zu führen hatte. Diese Vermutung stützt sich nicht zuletzt auf die Anlage des Oberhofes und des damit verbundenen Amtes des Vogtes, was jedoch noch nicht abschließend erforscht ist. Als wichtiges Hofamt erschien ab 1191 der dapifer, der möglicherw. die Befugnisse eines Senneschalls und Major Domus innehatte und damit die Hofhaltung zu organisieren hatte.
Die Hoheit über die Finanzen lag selbstverständlich bei den Pfgf.en, zu den Hofämtern fehlen die Quellen. Ebenso wenig bekannt ist über eine evtl. vorhandene Kanzlei, eine größere Verwaltung oder über eine etwaige Bautätigkeit. Zwar lassen sich am Schloß Hohent. heute keine Rückschlüsse mehr auf die Burg der → Tübinger Pfgf.en ziehen, doch zeigen die urkundlichen Quellen die Größe und Bedeutung der pfgfl. Burg, die ohne eine sorgfältige Planung und Instandhaltung ihre Aufgaben nicht hätte erfüllen können. Die große Zahl an Ministerialen, die in den Urk.n aufscheint, zeigt überdies, daß der Hof eine sehr große Bedeutung innehatte, die bislang aber nur in Grundzügen erfaßt worden ist.
Die Wirtschaft → T.s fußte auf dem (Fern-)Handel und dem überregionalen Markt. Die Landwirtschaft brachten gute Erträge, v.a. der Wein war ein begehrtes Handelsgut. Tübinger Einw. lassen sich in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s auch als Pilger in Trier nachweisen. Das Handelsgebiet der Tübinger erstreckte sich daher wohl deutlich über Südwestdtl. hinaus. Die günstige Lage an Neckar- und Ammer sowie an mehreren überregionalen Straßen machte → T. zu einem Knotenpunkt des Handels mit der Schweiz und dem S, aber auch mit dem Hzm. Bayern und dem Elsaß.
Weit verbreitet war das »Tübinger Meß«, was die Zentralfunktion → T.s für das Herrschaftsgebiet der → Tübinger Pfgf.en betont. Das Maß und die Gewichte T.s galten im gesamten Einflußbereich der Pfgf.en, auch in den Städten und Regionen des Bregenzer Erbes am Bodensee, das die → Montforter Gf.en innehatten.
Bes. Bedeutung besaß die Tübinger Münzstätte, der Tübinger Pfennig war zwischen der Mitte des 12. und dem Ende des 13. Jh.s in Süddtl. weit verbreitet, also genau während der Amtszeit der Pfgf.en zwischen 1146 und 1268. Die Pfgf.en hatten das Münzrecht wohl als Regal mit ihrem Amt erhalten, die Silbervorkommen im nahen Schwarzwald sicherten die Währung. Heute sind mehrere hundert Münzen aus diesem Zeitraum bekannt: Sie zeigen avers verschiedenartige Stadtdarstellungen, revers befindet sich ein gleichseitiges Kreuz. Der Durchmesser der Münzen beträgt zwischen 18 und 22 mm, das Durchschnittsgewicht zwischen 0,57 und 0,62 Gramm, während der Feingehalt der Münzen bei rund 850 liegt. Bezahlt wurden mit dem Tübinger Pfennig die üblichen Rechtsgeschäfte von Güter- oder Häuserkauf, Zinsen, Steuern und Abgaben wie auch Geldstrafen. Wenngleich der Tübinger Pfennig als Zahlungsmittel weit verbreitet war, verlor er mit dem Ende des 13. Jh.s als wertgeschätzte Münze seine Bedeutung und wurde durch den Heller aus Schwäbisch Hall verdrängt. Das Ende des Tübinger Pfennigs fiel wohl mit der Einstellung des Silberabbaus zusammen, da die leichter zugänglichen Lagerstätten erschöpft waren. Viell. lag hierin – neben zahlr. Tochterverheiratungen, deretwegen die Pfgf.en als Mitgift Territorium und Besitz veräußern mußten, und einem in große Teile zersplitterten Territorium – ein Grund für den Niedergang der Pfgf.en am Ende des 13. Jh.s.
Ein in diesem Zusammenhang wichtiges Bauwerk war die sog. Königswart, von der Sönke Lorenz annimmt, daß dieses unter Pfgf. Rudolf I. errichtete Gebäude auf das Recht zum Silberabbau, auf den Wildbann und das Jagdrecht verweist. Auch wenn die Tübinger diese Regalien wohl schon als Lehen besaßen, könnte der Bau der Königswart als weithin sichtbares Zeichen der Macht der Pfgf.en verstanden werden. Eine erhaltene Inschrift jedenfalls ließe sich so deuten.
Die Besitzschwerpunkte der → Tübinger Pfgf.en wurden bereits näher ausgeführt. Der pfgfl. Grundbesitz ist jedoch noch nicht abschließend aufgenommen worden, so daß eine Trennung zwischen Eigengut, Lehengut, Grundbesitz und Domänen derzeit nicht möglich ist.
Die Wasserversorgung der Stadt und Burg → T. war ohne große Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Die nahen Flüsse Neckar und Ammer lieferten in ausreichender Menge Wasser für Handel und Gewerbe und sicherte auch die Trinkwasserversorgung der Siedlung. Daneben dürfte es in der Stadt sehr wahrscheinlich noch Brunnen, die das Grundwasser speiste, gegeben haben.
Wie die Wasserversorgung so war auch die Versorgung mit Nahrungsmitteln gesichert. Die topographische Lage versetzte → T. in die Lage, benötigte Güter wie Getreide entweder selbst anzubauen oder einfach über den Neckar heranzuführen. Holz und Honig lieferten der nahe Schönbuch und der Schwarzwald, Gemüse wuchs an den Hängen von Neckar und Ammer. Insbes. der Wein aus → T. war ein gefragtes Handelsgut und wurde auch in der Stadt selbst konsumiert. Wie die Bediensteten der Pfgf.en, wie die Ministerialen über den Hof versorgt wurden, läßt sich nicht mehr nachweisen.
Über die Ministerialen hinaus ist wenig über die Personen bekannt, die sich am pfgfl. Hofe aufhielten. Sicher ist jedoch, daß der große und bedeutende Hof der Pfgf.en einen geschätzten gesellschaftlichen Mittelpunkt des SWs darstellte und adelige Familien nach → T. lockte. Regelmäßige Vergnügungen und Feste waren die herrschaftlichen Jagden der Pfgf.en. Es ist wahrscheinlich, daß die → Tübinger im Schönbuch wie im Schwarzwald das Forstregal und den Wildbann, das Jagdrecht eingeschlossen, besaßen. Für den Schwarzwald läßt dies jedenfalls die Inschrift auf der Königswart vermuten, die »allen, die hier jagen« ein Seelengedenken für den Pfgf.en Rudolf I. empfahl. Auf kulturellem Gebiet ist die Anwesenheit des Minnesängers von Rugge überliefert, der möglicherw. einer pfgfl. Ministerialenfamilie zuzurechnen ist. Weitergehende Festlichkeiten oder ein Mäzenatentum neben der Förderung von Minnesängern lassen sich aufgrund der schlechten Urk.nüberlieferung nicht belegen.
Das Wappen der Pfgf.en von T. war die dreilatzige rote Fahne auf goldenem Grund. Dieses Wappen wurde von der Stadt → T. wie von zahlr. weiteren Städten im pfgfl. Herrschaftsgebiet übernommen.
Das Hofzeremoniell der → Pfgf.en von T. ist nicht auf uns gekommen, eine Verschriftlichung hatte noch nicht stattgefunden.
Literatur
Lehmann, Hans-Dieter: Das frühe Tübingen. Burg und Markt an einer vergessenen Reichsstraße, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 52 (1993) S. 450-457. – Lorenz, Sönke: Tübingen im Silberglanz: Der Tübinger Pfennig und der Aufstieg zur Stadt. Silber Kupfer Kobalt – Bergbau im Schwarzwald, hg. von Gregor Markl und Sönke Lorenz, S. 159-191. – Lorenz, Sönke: Die Königswart – Tübinger Pfennig und Silberbergbau im Nordschwarzwald, in: Blätter für Deutsche Landesgeschichte 128 (1992) S. 85-116. – Lorenz, Sönke: Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger im Schönbuch, in: Von Schwaben bis Jerusalem, Facetten staufischer Geschichte, hg. von Sönke Lorenz und Ulrich Schmidt, Sigmaringen 1995 (Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts, 61), S. 285-320. – Nau, Elisabeth: Währungsverhältnisse am oberen Nekkar in der Zeit von ca. 1180 bis ca. 1330, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 12 (1953) S. 190-220. – Regesten deutscher Minnesänger des 12. und 13. Jahrhunderts, hg. von Uwe Meves, Berlin 2005. – Schmid, Ludwig: Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen nach meist ungedruckten Quellen, nebst Urkundenbuch. Ein Beitrag zur schwäbischen und deutschen Geschichte, Tübingen 1853. – Sydow, Jürgen: Geschichte der Stadt Tübingen. 1. Tl.: Von den Anfängen bis zum Übergang an Württemberg 1342, Tübingen 1974.