TÜBINGEN
I.
Die Gf.en von T. lassen sich erstmals am Ende des 11. Jh.s urkundlich nachweisen. Schon vor 1078 hatten sie die Burg → T. zu ihrem Stammsitz erkoren. Wahrscheinlich wurde der Name von Burg, Geschlecht und Stadt vom Personalnamen Tuzzo oder Tuwo abgeleitet und mit der üblichen ingen-Endung der Siedlung verbunden.
Da die Herkunft der Tübinger mangels verläßlicher Quellen ungewiß bleibt, wurde wie im späten MA und in der Frühen Neuzeit üblich von Tubingius und später von Zeller das Herkommen der gfl. Familie von den Trojanern, von den Römern oder zumindest von Karl dem Großen hergeleitet.
Die ältere historische Forschung dagegen nahm an, daß sich die Tübinger Gf.en auf einen Anselm zurückführen ließen, der um 966 Gf. des Nagoldgaues gewesen sein soll. Dessen Sohn Hugo I. sei mit einem Namensvetter identisch, der 1007 überliefert wird und dessen beiden Söhne – Anselm II., wie sein Großvater Gf. des Nagoldgaues, und Hugo II., Gf. von Kräheneck – demnach die Linie fortführten. Anselms II. Söhne Hugo III. und Anselm III. seien dann die ersten Vertreter der Tübinger Linie, die sicher zu belegen wären. Dem trug die neuere Forschung Rechnung, indem sie Hugo III. und Anselm III. als Brüder identifizierte und als Spitzenahnen des Tübinger Geschlechtes ansah. Für Mißverständnisse sorgt die in der Forschungsliteratur uneinheitliche Zählung der Familienmitglieder, so daß in Stammtafeln der hier gen. Hugo III. auch als Hugo IV. oder Hugo I. erscheinen kann. Im folgenden wird Hugo, der erste (nachweisbare) Gf. → T.s, als Gf. Hugo I. angesprochen, und die übrigen Familienmitglieder werden fortlaufend nummeriert.
Die Ersterwähnung der Burg → T. findet sich in den Chroniken des Investiturstreits, die berichten, Ks. Heinrich IV. habe 1078 auf seinem Feldzug in Süddtl. die Burg Hohent. belagert. Ab 1081 lassen sich dann auch die ersten Mitglieder der Familie urkundlich fassen. Die beiden Brüder Hugo I. und Anselm I. mußten also bereits vor 1078 die Burg errichtet oder übernommen und sie zum Stammsitz der Familie gemacht haben. Je nach Forschungsmeinung sei Anselm I. als Gf. des Nagoldgaues anzusprechen, während Hugo I. seinen ehem. Besitzschwerpunkt Kräheneck in den Familienbesitz einbrachte. Da Hugo I. allem Anschein nach kinderlos verstarb, traten wohl die beiden Söhne Anselms I., Heinrich I. und Hugo II., die sich ab etwa 1085 nachweisen lassen, seine Nachfolge an. Mit diesen vier Personen beginnt nachweisbar das Geschlecht der Gf.en von T.
Den schwäbischen Pfgf.entitel konnten die Gf.en von T. in der Person Hugos III. (1125-1152) schon 1146 erringen und bis 1268 halten.
Die Stammlande der Tübinger beschränkten sich nicht nur auf die Region T., sondern erstreckten sich über große Teile des dt. SWs: So reichte ihr Amtsbezirk in den Sülch- und Nagoldgau hinein und ihr Besitz griff erheblich in den Raum von Alb und Donau aus. Als Mittelpunkt des Besitzkonglomerats erkoren die Gf.en von T. die → Tübinger Burg, die nach ihrer Zerstörung 1078 ausgebessert und wieder aufgebaut wurde. Im Gegensatz zu anderen Hochadelsgeschlechtern errichteten die Gf.en von T. keine Höhenburg, sondern hielten an ihrer → Tübinger Burg fest. Eine Verlegung mag aufgrund des Silberbergbaus im nahen Nordschwarzwald nicht in Frage gekommen sein.
II.
Die Gf.en von T. gingen vermutlich aus einem Gf.engeschlecht des Nagoldgaues hervor. Aus diesem Herkommen übernahmen sie den Gf.entitel und nannten sich fortan nach ihrem Stammsitz T. Bereits Hugo III/I., dem Sohn Hugos II., gelang es 1146, die Pfgf.enwürde zu erringen und in der Familie bis 1268 zu behalten. Letztlich bleibt ungeklärt, aus welchen Gründen das Pfgf.enamt an die Tübinger überging. Die gängigste Erklärung ist, daß Hugo II. wg. seiner engen Verwandtschaft mit den Familien, die zuvor die Pfgf.enwürde innegehabt hatten, das Amt übertragen wurde. Demnach wäre eine nicht urkundlich belegbare Verwandtschaft zwischen den Staufern, den Arnsteinern und den Tübingern der Grund für die Übername des schwäbischen Pfgf.enamtes durch die Tübinger. Immerhin hatte wohl bereits Hugos Vater eine Tochter des Gf.en Ludwig II. von → Arnstein geheiratet, Gemma/Hemma, in deren Familie das Pfgf.enamt lag. Hugo II. selbst ehelichte eine Tochter des Gf.en von → Zollern, was eindrücklich die große Bedeutung der Tübinger belegt. Eine mögliche Verwandtschaft mit den Staufern ist zwar nur entfernt denkbar, doch immerhin hatten die Tübinger große Bedeutung für das Land zwischen Alb und Schwarzwald und waren damit ein wichtiger Verbündeter der Staufer. Neben den günstigen verwandtschaftlichen Beziehungen sprach nach Bühler auch das richtige Alter Hugos für eine Übertragung des Pfgf.enamtes: Man wählte lieber »etwas entferntere Verwandte, die in reiferem Alter standen, so dem Amt eher gewachsen waren und ihm Ansehen und Würde verliehen« (Bühler, S. 703). Demnach hätte vor 1146 die Kombination aus Verwandtschaft, territorialer Macht und glücklichen Umständen zur Übertragung der Pfgf.enwürde auf Hugo II. geführt. Urkundlich zum ersten Mal erwähnt wurde der Tübinger comes palatinus in einer Urk., die am 6. Jan. 1146 in Aachen ausgestellt wurde. Es steht zu vermuten, daß Konrad III. bereits beim vorangegangenen Weihnachtsfest eine Entscheidung für Hugo getroffen und ihm das Amt dann feierlich übertragen hatte.
Die Tübinger versahen das Amt nach den Vorstellungen der Staufer, und so konnte es an die erstgeborenen männlichen Nachkommen weitervererbt werden. Nach dem Tod des Pfgf.en Hugo I. rückte dessen Sohn Hugo II. nach, der im Laufe seiner Regentschaft nicht nur die »Tübinger Fehde« mit der Familie der Welfen auszufechten hatte, sondern auch die Erbansprüche seiner Frau, einer Gf.in von Bregenz, verteidigen mußte. Nach jahrelangen Kämpfen konnte Pfgf. Hugo II. schließlich die Gebiete der Bregenzer den Tübingern hinzufügen und seinen Machtbereich über die Donau und bis über den Bodensee hinaus beträchtlich erweitern. Die Tübinger Fehde entflammte nach der Festnahme von Straßenräubern nahe Möhringen: Nachdem sich die Straßenräuber als pfgfl. und als welfische Ministeriale zu erkennen gegeben hatten, ließ der Pfgf. seine eigenen Dienstmannen frei, aber den welfischen Ministerialen hängen. Dies führte zu schwersten Auseinandersetzungen zwischen Welfen und Tübingern, die erst 1166 auf dem Ulmer Hoftag durch die Unterwerfung des Pfgf.en beigelegt werden konnten.
Der Nachfolger des Pfgf.en Hugo II., Pfgf. Rudolf I., stiftete das Kl. Bebenhausen, das als Grablege der Familie fungierte. Rudolf versuchte durch diese Gründung, die Tübinger Territorien zu vereinheitlichen und den Besitzschwerpunkt um → T. zu legen. Mit dem Tod Rudolfs I. hatten die Tübinger Pfgf.en ihren dynastischen Höhepunkt überschritten. Durch umfassende Gebietsverkäufe und kostspielige Verheiratungen zahlr. Töchter schmolz die territoriale Machtbasis der Tübinger in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s. Nach dem Aussterben der Staufer verkaufte Rudolf (III.) bereits 1268 das Pfgf.enamt an den Mgf.en Heinrich von Burgau, der das Amt weiterführte, und trat selbst in den Deutschen Orden ein.
Die Frage nach dem Umfang des Besitzes der Tübinger ist mangels überlieferter Lehenbücher oder Urbare bislang nur unzureichend geklärt. Nach der meist willkürlichen Urk.nüberlieferung entwickelte sich der Tübinger Besitz aus dem Erbe des Nagoldgrafen und dem Besitz der Kräheneck. Mittelpunkt und Schwerpunkt dieser Herrschaft bildete → T. Durch das Bregenzer Erbe kamen große Gebiete am Bodensee, darunter die wichtigen Städte → Bregenz und → Feldkirch, hinzu. Durch weitere Heiraten konnten die Tübinger ihr Herrschaftsgebiet abrunden. Zur Zeit Pfgf. Rudolfs I. reichte das Tübinger Einflußgebiet vom Nordschwarzwald (Murg) bis nach Asperg samt dem Glemsgau und von Heimsheim im Gäu bis zur Donau. Die Pfgf.en von T. beschleunigten den Prozeß der Territorialisierung durch die Gründung bedeutender Kl. und betrieben gleichzeitig durch ihre offensive Städtepolitik die Territorialisierung ihrer Herrschaftsgebiete. Anhand dieser Gründungsaktivitäten lassen sich Besitzschwerpunkte der Tübinger erkennen: Kl. Bebenhausen entstand auf dem Tübinger Besitzschwerpunkt unweit ihres Hauptortes, wohl auch um weiter in den Schönbuch ausgreifen zu können, wo sie bereits Eigengut besaßen (Weil im Schönbuch, Altdorf, Walddorf); Blaubeuren und Marchtal an der Donau bildeten zentrale Punkte der Tübinger Besitzungen auf Alb und an der Donau; Klosterreichenbach sicherte die Gebiete im nördlichen Schwarzwald. Städtische Schwerpunkte der Tübinger liegen am Rand des Tübinger Gebietes, mit Sindelfingen, Böblingen und v.a. Herrenberg konnten die Pfgf.en ihren territorialen Besitz dort festigen.
Über die Seitenlinie → Montfort mit Rudolfs I. Bruder Hugo I., Gf. von → Montfort, standen die Gebiete des ehem. Bregenzer Erbes ebenfalls unter dem Einfluß der Tübinger. Mit dem Pfgf.enamt verbunden waren bes. Rechte in Ulm, Rottweil, Bodman und auf der Alb, die zusammen mit Gütern auf der Alb und an der Donau und mit den Reichenauer Lehen 1268 an den Mgf.en Heinrich von Burgau verkauft wurden. Weitere kleinere Gebiete gelangten mit dem Eintritt des Pfgf.en in den Deutschen Orden in Ordensbesitz. Der Besitz der Seitenlinien sowie die restlichen Gebiete der ehem. Kernlande wie die Städte → T., Böblingen und Sindelfingen, Teile des Schönbuchs und schließlich Herrenberg wurden im 13. und 14. Jh. – v.a. aber zwischen 1342 und 1382 – nach und nach hauptsächlich an die aufstrebenden Württemberger verkauft.
III.
Das Wappen der Pfgf.en von T. ist seit 1146 die dreilatzige rote Fahne auf goldenem Grund, die bis heute als Stadtwappen → T.s sowie als Landeswappen Vorarlbergs weiterlebt. Zahlr. Städte, die von den Tübingern gegr. wurden oder in ihrem Herrschaftsbereich lagen, führten als Stadtwappen deren dreilatzige Fahne in unterschiedlichen Farben.
Ob nun diese Wappenwahl und die Siegelabbildungen auf einen Reichsfs.enstand der Tübinger Pfgf.en schließen lassen, muß offen bleiben.
Portraitdarstellungen der Pfgf.en sind unbekannt, allerdings haben sich zahlr. Siegel zumeist mit typisierten Reiterdarstellung erhalten. An weiteren Abbildungen finden sich hauptsächlich die Grabmonumente der Tübinger im Kl. Bebenhausen und in der Tübinger Stiftskirche.
IV.
Die Herkunft der Tübinger bleibt umstritten und ist letztlich nicht eindeutig zu klären. Hugo I. und Anselm I. sind die ersten beiden urkundlich belegbaren Gf.en. Hugo II., der Sohn Hugos I., folgte seinem Vater als Gf. von T. nach. Durch dessen Heirat mit Hemma/Gemma von → Arnstein erlangte die Familie die Anwartschaft auf die Pfgf.enwürde, sein gleichnamiger Sohn Hugo (III.)/I. (1125-1152) wurde 1146 zum ersten Pfgf.en von T. erhoben. Nach dem frühen Tod des Pfgf.ensohnes Friedrich (um 1156) übernahm Hugo II. als Pfgf. die Regentschaft. Hugos II. Heirat mit Elisabeth von → Bregenz ermöglichte es den Tübingern, in den Raum am Bodensee vorzudringen und mit dem zweiten Sohn Hugo die Nebenlinie von → Montfort zu gründen. Diese bedeutende Nebenlinie erlosch erst im 18. Jh. Dem Pfgf.en Hugo II. folgte dessen erstgeborener Sohn Rudolf I. (1175-1219) in der Pfgf.enwürde nach. Dieser heiratete die Erbtochter Mechthild von Gleiberg-Gießen und eignete sich als deren Erbe die Stadt Gießen an, die er aber nicht dauerhaft halten konnte. Der Sohn Rudolfs I., Hugo III., war von 1207-1216 Pfgf., nach dessen Tod folgte sein Bruder Rudolf II. (1224-1247) als Pfgf. nach. Von diesem ging die Pfgf.enwürde an Hugo IV. über, der in die Familie der Dillingen einheiratete. Sein Nachfolger Rudolf (III.) verkaufte schließlich 1268 die Pfgf.enwürde an den Gf.en von Burgau. Rudolfs (III.) Brüder bildeten die Nebenlinie Horb mit den drei Vertretern Hugo V. von T.-Horb, Otto und Ludwig, Gf.en von T.-Horb. Ein weiterer gleichnamiger Sohn des Pfgf.en Rudolf II., der den Beinamen der Scheerer trug, gründete die Linie T.-Herrenberg und heiratete in das Haus Württemberg ein. Diese Linie starb 1381 mit dem Gf.en Heinrich aus, die Stadt Herrenberg fiel an die Gf.en von Württemberg. Zwei weitere Nebenlinien lassen sich auf einen Sohn des Pfgf.en Rudolf I., Wilhelm Gf. von T.-Gießen, zurückführen, dessen Söhne Rudolf und Ulrich die beiden Linien Böblingen und Asperg gründeten. Aus der Linie Böblingen mit ihren Vertretern Rudolf I. Gf. von T.-Böblingen, Gottfried I., Wilhelm II und Gottfried III. entwickelte sich die Linie → Lichteneck, die mit Konrad I. (1369-1414) begann und bis ins 17. Jh. überdauern sollte. Die Linie T.-Asperg mit den beiden wichtigsten Vertreten Ulrich I. Gf. von T.-Asperg und Herr zu Gießen und dem Gf.en Ulrich II., der noch die Herrschaft → Beilstein erwerben konnte, endete bereits im 14. Jh. Das Territorium ging ebenfalls an die Württemberger über. Die Hauptlinie der Pfgf.en von T. fand bereits mit dem letzten Pfgf.en Rudolf (III.) und dessen Verkauf der Pfgf.enwürde 1268 ihr Ende.
Quellen
Vereinzelt Quellen im württembergischen Urkundenbuch. – Schmid, Ludwig: Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen nach meist ungedruckten Quellen, nebst Urkundenbuch. Ein Beitrag zur schwäbischen und deutschen Geschichte, Tübingen 1853, S. 1-274.
Literatur
Bühler, Hans: Wie gelangten die Grafen von Tübingen zum schwäbischen Pfalzgrafenamt? in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weissenhorn 1996. – Hohenlohe-Waldenburg, Friedrich Karl Fürst zu: Über die Siegel der Pfalzgrafen von Tübingen, Stuttgart 1862. – Lorenz, Sönke: Pfalzgraf Rudolf I. von Tübingen († 1219) – ein Reichsfürst?, in: Lorenz, Sönke/Molitor, Stephan: Herrschaft und Legitimation: Hochmittelalterlicher Adel in Südwestdeutschland, Leinfelden-Echterdingen 2002 (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, 36), S. 75-98. – Lorenz, Sönke: Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger im Schönbuch, in: Lorenz, Sönke: Von Schwaben bis Jerusalem. Facetten staufischer Geschichte, Sigmaringen 1995, S. 285-320. – Die Pfalzgrafen von Tübingen. Städtepolitik, Pfalzgrafenamt, Adelsherrschaft im Breisgau, hg. von Hansmartin Decker-Hauff u. a., Sigmaringen 1981. – Schmid, Ludwig: Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen nach meist ungedruckten Quellen, nebst Urkundenbuch. Ein Beitrag zur schwäbischen und deutschen Geschichte, Tübingen 1853. – Sydow, Jürgen: Geschichte der Stadt Tübingen, Tl. 1: Von den Anfängen bis zum Übergang an Württemberg 1342, Tübingen 1974. – Die Zisterzienserabtei Bebenhausen, bearb. von Jürgen Sydow, Berlin 1984 (Germania Sacra, 16).