Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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TOGGENBURG

B. Toggenburg

I.

Die Edelfreien und Gf.en von → T. konzentrieren sich in Burgenbau und Städtegründungen überwiegend auf ihr herrschaftliches Kerngebiet, die gleichnamige Landschaft. Dies unterstreicht auch den außerhalb ihres Zentrums eher heterogenen Charakter ihres im 14. Jh. massiv erweiterten Herrschaftsgebiets. Dieses vergrößert sich im 14. und frühen 15. Jh. massiv um Gebiete im Vorarlberg, Graubünden und der Ostschweiz (vgl. den Art. A. T.). Erster Wohnsitz der nach T. benannten Herren des 11. und 12. Jh.s ist die 1044 bezeugte Burg ›Altt.‹ (heute St. Iddaburg, vgl. den Art. A. T.). Allerdings bleiben die genealogischen Zusammenhänge zwischen den im 11. und 12. Jh. nach T. gen. Adligen und der vom 13. bis zum 15. Jh. bezeugten Gf.enfamilie umstritten (vgl. den Art. A. T.). Zu Beginn des 13. Jh.s bilden die Burgen Altt., Lütisburg, beide im gleichnamigen Kerngebiet der → T.er, und Rengetswil im oberen Thurgau den Mittelpunkt der Familie. Jede Burg wird von einem Angehörigen des Geschlechts bewohnt.

II.

Eine eigtl. landesherrliche Res. der → T.er hat sich nicht herausgebildet. Ansätze zur Res.bildung sind in erster Linie im gleichnamigen Kerngebiet der Familie auszumachen. Es gibt mehrere städtische Res.en und Beurkundungsorte der → T.er: Es sind in erster Linie Uznach und Lichtensteig, gleichzeitig auch die einzigen sicheren Städtegründungen der → T.er. Uznach und Lichtensteig sind 1228 erstmals als Städte bezeugt. Der Ort Uznach ist Ende des 12. Jh.s an die → T.er gefallen. Wie in vielen anderen Fällen dieser Art besaßen die Stadtherren eine Burg bei Uznach namens Uznaberg, die im 13. Jh. bezeugt ist, aber 1268 zerstört wird. Danach wird die Stadt selbst eine wichtige Res. der T.er, die ihren dort besessenen Turm zur Burg ausbauen (1373 castrum situatum in oppido Uznach). Rechtsgeschäfte der → T.er sind in Uznach seit dem 13. Jh. gut bezeugt. Lichtensteig, zwischen 1271 und dem frühen 14. Jh. an das Kl. St. Gallen verpfändet, spielt als Beurkundungsort der → T.er eine wichtige Rolle. Die → T.er verrichten dort immer wieder Rechtsgeschäfte. Lichtensteig ist eng mit einer nahe gelegenen Burg der → T.er namens Bazenheid verbunden. Nach der Stadt benannte Dienstleute der → T.er zeugen von einer gewissen Verwaltungsstruktur. Beide Orte gelangen nicht über den Rang kleiner Landstädte hinaus und dienen gewissermaßen auch als ›Vorburgen‹ der in der Nähe gelegenen Wohnsitze ihrer Herren. Mitglieder der Führungsschicht von Uznach und Lichtensteig erscheinen seit dem späteren 14. Jh. als Inhaber von Pfändern der T.er und somit als deren Kapitalgeber. Unklar ist, ob die → T.er die Stadt Wil (Kanton St. Gallen) gegr. haben. Doch geht Wil den T.ern bereits im 13. Jh. verloren.

Als Mittelpunkt der ausgedehnten bündnerischen Besitzungen der → T.er kann die Burg → Maienfeld gelten. Sie liegt in der gleichnamigen Stadt, die mitsamt der Burg seit 1355 bzw. 1359 Besitz der → T.er ist. Zwischen 1362 und 1436 haben die → T.er zwölfmal in Stadt oder Burg → Maienfeld geurkundet. Ein Ausbau der Burg findet unter Gf. Friedrich VII. von T. zu Beginn des 15. Jh.s statt, doch wird die Anlage nie seine Hauptres. Fragt man nach der Res.bildung der → T.er innerhalb ihres im 14. und frühen 15. Jh. massiv vergrößerten Herrschaftsgebiets, muß man auch den Charakter ihrer Rechtsame bedenken. Ein recht großer Teil dieser Besitzungen waren österr. Pfänder, etwa im Vorarlberg die Herrschaften → Feldkirch und Dornbirn sowie Weiteres, ferner das Rheintal oder die Gft. → Sargans. Die Vergabe dieser Rechte durch Verpfändung entspricht den damals üblichen landesherrlichen Verwaltungsmethoden und bedeutet keineswegs eine Herauslösung der fraglichen Pfänder aus dem habsburgischen Territorium. Auch angesichts der weit auseinander liegenden Gebiete der T.er etwa in Graubünden oder in ihrer Herkunftsregion scheint die Bildung einer flächendeckenden Landesherrschaft problematisch. Das »T.er Archiv« befand sich im 15. Jh. bezeichnenderweise auf Lütisburg, einer der ältesten Burgen der → T.er, gelegen in ihrem gleichnamigen Kerngebiet. Erhalten ist aus dieser Zeit ein Kopialbuch, das »Lütisburger Kopialbuch« (Wartmann), das aber nur Zeugnisse über Herrschaftsrechte und finanzielle Angelegenheiten der → T.er enthält. Grundherrschaft und Grundbesitz u.ä. fehlen. Es befindet sich heute am Hauptstaatsarchiv Stuttgart und ist von Wartmann ediert worden (vgl. unten Quellen).

Der Lehenshof der → T.er ist seit dem 13. Jh. faßbar (frühe Erwähnung z. B. 1209), aber noch ungenügend erforscht. Sozialgeschichtlich wichtig wäre eine bessere Kenntnis des Lehenshofs der → T.er und seiner Zusammensetzung. Die → T.er besitzen eine beachtliche ritterliche Dienstmannschaft, die sie auch im Rahmen ihrer Solddienste einsetzen. Allein im Kerngebiet der T. sind zwölf Burgen bezeugt. Clavadetscher nimmt mind. die gleiche Anzahl von Ministerialenfamilien der → T.er an (ohne die übrigen Herrschaftsträger). Deutlich sind Versuche der → T.er, doppelte Abhängigkeitsverhältnisse eigener Dienstleute namentlich zu territorialpolitischen Konkurrenten zu vermeiden. Doch fehlen lokal- oder regionalgeschichtlich orientierte Arbeiten über das Schicksal der einzelnen Niederadelsfamilien und sonstiger Lehens- und Herrschaftsträger im Dienst der → T.er. Bezeugt sind auch Hofämter der → T.er, die aber viell. nur vorübergehend existiert haben. Erwähnt seien als Truchsessen der → T.er die niederadligen Herren von Heitnau, die aber bis 1280 verschwinden. Die Erforschung dieser Frage ist gleichfalls ein Desiderat. Soweit ersichtlich, finden sich unter den Ministerialen und Vasallen der → T.er keine Edelfreien. Es ist also fraglich, ob die Herrschaftsbildung der → T.er im 13. und 14. Jh. zur Indienstnahme ursprgl. Gleichrangiger geführt hat. Somit fehlt hier im Vergleich etwa zu den Habsburgern ein wichtiges Strukturmerkmal. Als Ammänner oder Schultheißen der → T.er fungieren Leute aus der Oberschicht der Städte Uznach und Lichtensteig. Allerdings wäre zu fragen, wieweit und ob auch Ritteradlige für die Ausübung solcher Aktivitäten beigebogen worden sind. Andernorts ist dies selbstverständlich. Im gleichen Kontext stellt sich hier auch die Frage, wieweit städtische oder ländliche Führungsschichten im SpätMA überhaupt klar vom ›Dienstadel‹ der T.er abgegrenzt werden dürfen. Eine ganz oder großenteils auf Burgen gestützte Verwaltung über von Vögten bzw. Richtern verwaltete Ämter ist für die Gebiete der T.er nicht feststellbar. Sie fehlt sogar im Kerngebiet der T.

Quellen

Siehe A. Toggenburg; ferner: Das Lütisburger Copialbuch in Stuttgart, Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte, ed. Hermann Wartmann, hg. vom Hist. Verein in St. Gallen 25 (1894) S. 103-190.

Siehe A. Toggenburg; ferner: Clavadetscher, Otto P./Meyer, Werner: Das Burgenbuch von Graubünden, Zürich 1984. – Müller, Armin: Lichtensteig. Geschichte des Toggenburger Städtchens, Lichtensteig 1978. – Oberholzer, Paul: Die Stadt Uznach unter den Toggenburgern, in: Die Stadt Uznach und die Grafen von Toggenburg, Uznach 1978, S. 37-66.