TOGGENBURG
I.
Ursprgl. Familie edelfreien Ranges aus dem heutigen Schweizer Kanton St. Gallen (Landschaft T., hernach T.). Herkunftsmythen über das 1436 ausgestorbene Geschlecht sind nicht bekannt. 1209 ist erstmals ein Mitglied mit dem Gf.entitel belegt (Diethelm VI.). Die Herkunft der ersten T.er ist unbekannt. Umstritten sind auch die genealogischen Zusammenhänge zwischen den T.ern des 13. Jh.s mit jenen aus dem 11. und 12. Jh., so daß auch die Ersterwähnung eines T.ers 1044 unsicher bleibt (vgl. Clavadetscher und Eugster). Nicht strittig sind die Abstammungsfragen für die seit 1200 bezeugten T. er. Leitnamen sind die relativ seltenen Folknand (nicht mehr bezeugt 13.-15. Jh.) und Diethelm (bis ins 14. Jh.), seit dem unstrittigen genealogischen Zusammenhang ab 1200 Friedrich und Kraft. Für die frühen T.er wird Verwandtschaft mit schwäbischen Edelfreien (Krenkingen/Stühlingen) vermutet. Die Urk. der Ersterwähnung von 1044 nennt eine namengebende Burg (Alt-T., heute St. Iddaburg). Schwerpunkte von Besitz und Aktivität der nach T. benannten Adligen des 11. und 12. Jh. sind das T., der obere Thurgau und das Zürcher Oberland. Namentlich im T. geschieht die Ausweitung der Herrschaftsrechte durch Rodung (Zentrum: Altt.). Es bestehen Abhängigkeitsverhältnisse zum Kl. St. Gallen, das im späten 11. Jh. zum territorialpolitischen Konkurrenten der damaligen T.er wird. Im Investiturstreit kommt die unterschiedliche Parteinahme im Investiturstreit (T.: Papsttum, St. Gallen: Ks.) hinzu. In den 1080er Jahren erleiden die damaligen T.er beim Konflikt um die Herrschaftsbildung in der gleichnamigen Region eine Niederlage gegen St. Gallen. Engere Beziehungen der T.er zu weltlichen Großen in Schwaben sind schwer faßbar.
II.
Nach der Niederlage erholt sich das Geschlechts im 12. Jh., wofür die 1209 erstmals belegte Annahme des Gf.entitels Ausdruck ist. Die Hintergründe sind unklar – kgl. Verleihung und/oder eigene Machtvollkommenheit. In dieser Zeit erscheint auch das erste erhaltene Wappen der T.er mit Löwe und Adler in der ersten Urk. zur Stiftung der Johanniterkommende Bubikon 1192. Inhaber ist Diethelm IV. Ab 1249 ist ein zweites Wappen belegt, die Dogge. Um 1200 gehören die T.er zur Spitzengruppe des hochfreien regionalen Adels. Die T.er übernehmen als Teilerben des Geschlechts der ›Alt-Rapperswiler‹ Uznach und Güter im Zürcher Oberland. Um 1220 liegen die Schwerpunkte der Familie um drei Burgen: Altt. (T.), Rengetswil (oberer Thurgau) und Lütisburg (T.). Nach 1226 vereint Gf. Diethelm VII. den gesamten, vorher geteilten Besitz seines Hauses. Allerdings gehen im Kerngebiet der T.er die Vogtei über das Kl. St. Johann sowie die Stammburg ans Reich und das Kl. St. Gallen verloren, wobei Gf. Diethelm VII. letztere zurückgewinnt. Die politisch-herrschaftliche Konzentrierung der T.er auf die spätere Gft. T. profitiert vom Umstand, daß das T. für größere schwäbische Herren geistlicher oder weltlicher Provenienz peripher gelegen ist. Dagegen erfolgt ein allmählicher Rückzug aus dem Thurgau und dem Zürcher Oberland vor der territorialpolitischen Konkurrenz der Bf.e von Konstanz, der St. Galler Äbte, der Gf.en von Kyburg u. a. Die Schenkung zahlr. Güter und Rechte in diesen Räumen an kirchliche Institutionen durch die T.er muß politisch unter diesem Aspekt gesehen werden. Erwähnt seien die Gründungen der Johanniterkommenden Bubikon (1191-1198) und Tobel (1228). Die Kontakte zum Johanniterorden sind im 13. Jh. vorübergehend eng. Heinrich von T. tritt um 1250 als Meister des Ordens im Elsaß und Breisgau auf. Zur Grablege der T.er entwickelt sich aber seit dem 13. Jh. das Prämonstratenserkl. Rüti (heute Kanton Zürich), eine Gründung der Edelfreien von Regensberg. Weitere T.er geistlichen Standes sind seit dem 13. Jh. faßbar. Sie werden in Kommunitäten im weiteren Einfluß- und Interessenbereich der T. versorgt. Davon seien gen. das Fraumünster und Großmünster von Zürich, die Domkapitel von Basel, Chur und Konstanz. Hinzu kommen die kirchlichen Gemeinschaften der heutigen Ostschweiz. Im 13. Jh. tritt Kraft II. von T. als Minnesänger auf (aufgeführt in der Manessischen Handschrift).
Im 13. Jh. wird auch der Aufbau einer Dienstmannschaft der T.er faßbar, die in Gestalt von Ministerialen und Vasallen (Edelfreie allerdings nicht belegt) eine regional beachtliche Stärke erlangt (zwölf Burgen im engsten Herrschaftsgebiet). Die einzigen Stadtgründungen der T.er liegen in ihrem ursprgl. Herrschaftsgebiet. Es sind Lichtensteig und Uznach. Offen ist, ob das im heutigen Kanton St. Gallen liegende Wil eine Gründung der T.er ist. Wil ging den T.ern aber bereits in der ersten Hälfte des 13. Jh.s verloren. Lehensverhältnisse der T.er zu anderen Herren sind im 13. Jh. selten. Auch eine Dienstnahme bei sich bildenden Landesherrschaften erfolgt nicht (Habsburg), dies ganz im Gegensatz zu ursprgl. ranggleichen Familien aus der heutigen Ostschweiz. Ein wesentliches Merkmal für das Ansehen der T.er ist ihre Beiziehung als Friedenswahrer bzw. Schiedsrichter oder Rechtsvertreter für Gleichrangige, aber auch für geistliche und weltliche Fs.en (Bf.e von Konstanz/Habsburg) und das Reich. Dieser Prozeß läßt sich im späteren 13. sowie im 14. und 15. Jh. gut verfolgen.
Im 14. Jh. erreichen die T.er ihren Machthöhepunkt. Die Herrschaftsbildung der T.er in ihrem gleichnamigen Kerngebiet wird Ende 13. Jh./Anfang 14. Jh. abgeschlossen. Das Gebiet erscheint 1413 erstmals als ›Gft.‹, also noch zu Lebzeiten des letzten T.ers, Gf. Friedrich VII. (gest. 1436). Eine wesentliche Veränderung bringt 1337 oder 1338 der Tod des Frh.n Donat von Vaz im heutigen Graubünden, da eine der beiden Töchter Donats mit Friedrich V. von T. verh. ist. Große Teile des vazischen Herrschaftskomplexes fallen an Friedrich V.: das Prättigau, Davos, Belfort, Churwalden, dazu durch Kauf die Herrschaft → Maienfeld (mit Stadt) und das Schanfigg, 1406 die Gft. → Sargans. Vorstoß in die obere March (Verbindung nach Graubünden), an den Zürichsee sowie in den Thurgau (1384 Verpfändung der Gf. schaft Kyburg). Doch stoßen die T.er damit in den Interessenraum der Territorialmächte Zürich, Schwyz und Habsburg vor. Der Zugriff auf Rapperswil scheitert am Widerstand Habsburgs, derjenige auf die Herrschaft Greifensee an Zürich, das 1424 auch die Gft. Kyburg erwirbt. 1417 gelingt der Schritt in den Bodenseeraum mit dem Erwerb der Herrschaft → Feldkirch, die weiter arrondiert werden kann. Wesentlich für die Machterhaltung der T.er ist im 14. Jh., abgesehen von einer sehr kurzfristigen Teilung 1394, die Vermeidung von Erbteilungen innerhalb der Familie. Zu Beginn des 15. Jh.s besitzen die T.er zwar kein in sich geschlossenes, aber doch zusammenhängendes Herrschaftsgebiet. Es reicht von ihrem Stammgebiet, über das Zürichbiet, den Thurgau bis nach Graubünden und in den Bodenseeraum. Doch ist dieses Gebiet kaum durchgehend durch flächendeckende Verwaltung (Ämter) und Steuer sowie schriftliche Administrationsunterlagen erschlossen. Dabei ist auch zu bedenken, daß ein gewisser Teil der Rechtsame der T.er österr. Pfänder waren (im Vorarlberg und im Rheintal sowie die Gft. → Sargans). Am intensivsten ist die herrschaftliche Erschließung im gleichnamigen Kerngebiet der T.er (vgl. den Art. zum Hof). Inhaber aller erwähnten Rechtsame ist zu Beginn des 15. Jh.s Gf. Friedrich VII. von T., der 1436 kinderlos stirbt. Der Streit um strittige Pfänder Friedrichs VII. zwischen Zürich und Schwyz trägt 1444 zum Ausbruch des ›Alten Zürichkriegs‹ bei. Die Güter Friedrichs VII. fallen an eine Reihe mit den T.ern verwandter Geschlechter, neben der Einlösung mehrerer Pfänder durch Habsburg.
Die T.er treten mit ihrer Ritterschaft seit dem dem frühen 14. Jh. als Söldnerführer und Militärunternehmer auf. Dies in der Region bei den wichtigsten Landesherren (Zürich, Habsburg) sowie in Italien. Der Solddienst ist wichtige Geldquelle und Anknüpfungspunkt für Kontakte zu den obgenannten Territorialmächten. Die beträchtlichen Geldmittel der T.er erklären sich viell. gutenteils aus diesen Solddiensten.
IV.
Zum Konnubium der nach T. benannten Herren des 11. und 12. Jh.s sind kaum Aussagen möglich. Das Konnubium der T.er vom 13. bis zum 15. Jh. bewegt sich, soweit faßbar, vom 13. bis zum 15. Jh. stets im Milieu Gleichrangiger, d.h. von Gf.enfamilien oder Edelfreien, die zum Zeitpunkt ihrer Verbindung mit den T.ern ihren Rang bewahrt haben. Verbindungen zu niederadligen Familien sind nicht bezeugt. Entspr. den Interessen und der Ausrichtung der T.er stammten ihre Ehepartner aus den Räumen zwischen Zürichsee und Bodensee und Graubünden sowie, eher am Rand, Südwestdtl. und der Nordwestschweiz. An Namen seien gen.: Bussnang, Frohburg- → Homberg, Griessenberg, → Habsburg-Laufenburg, Hohenklingen, → Matsch, → Montfort, Rapperswil, Rhäzüns, → Üsenberg, Vaz und → Werdenberg.
Quellen
Chartularium Sangallense, bearb. von Otto P. Clavadetscher, 10 Bde., Sigmaringen 1983-2007. – Thurgauisches Urkundenbuch, bearb. von Johannes Meyer und Friedrich Schaltegger, 8 Bde., Frauenfeld 1924-1967. – Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, bearb. von Placid Bütler, Traugott Schiess und Hermann Wartmann, 6 Bde., Zürich 1863-1917. – Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, bearb. von Jakob Escher, Paul Schweizer und Paul Kläui, 13 Bde., Zürich 1888-1957.
Literatur
Genealogisches Handbuch zur Schweizer Geschichte, Bd. 1, Zürich 1900, S. 146-153. – Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz, VII, 1934, S. 12-14. – Bütler, Placid: Friedrich VII., der letzte Graf von Toggenburg, in: Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte, hg. vom Hist. Verein in St. Gallen 22 (1887) S. 3-102. – Clavadetscher, Otto Paul: Aufstieg, Machtbereich und Bedeutung der Grafen von Toggenburg, in: Die Stadt Uznach und die Grafen von Toggenburg, Uznach 1978, S. 9-36. – Eugster, Erwin, Die Herren von Toggenburg, in: Wirtschaft und Herrschaft. Beiträge zur ländlichen Gesellschaft in der östlichen Schweiz, (1200-1800), hg. von Thomas Meier und Roger Sablonier, Zürich 1999, S. 311-342. – Kläui, Paul, Die Entstehung der Grafschaft Toggenburg, ZGO. NF 51 (1938) S. 161-206. – Selzer, Stephan: Deutsche Söldner im Italien des Trecento, Tübingen 2001 (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, 98), S. 360 f., Reg.