Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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THIERSTEIN

B. Thierstein

I.

Das früheste Einflußgebiet der Gf.en von → T./→ Homberg lag im Fricktal und östlich Sisgau. Eine Teilung mit Separierung der Besitzungen erfolgte im Verlaufe des 12. Jh.s.

Die Gf.en waren vermutlich keiner hzgl. Oberhoheit untergeordnet, denn weder die → Homberger noch die → T.er waren auf der »ersten schwäbischen Stammesversammlung«, welche um 1138 unter Vorsitz des staufischen Hzg.s Friedrich II. von Schwaben auf der Dingstätte Kg.sstuhl stattfand, vertreten.

Im Sisgau verfügten die Gf.en von → T. bis in das SpätMA über beträchtl. Grundbesitz; auch nachdem sie in ein Lehnsverhältnis zum Bm. Basel eingetreten waren, behielten sie Güter z. B. im Lüsseltal in Eigenbesitz. Ob und wie die → T.er zuvor Anteil an der Lgft. im Sisgau hatten, ist unklar. Die rechtl. Auseinandersetzungen um das Erbe der Neu- → Homberger wurden erst 1359/63 durch Hzg. Rudolf IV. von Habsburg-Österreich entschieden: der Bf. von Basel hat daraufhin Gf. Johann von Froburg und Gf. Sigmund von T.-Farnsburg zu einem und zum anderen halben Teil Gf. Rudolf von → Habsburg-Laufenburg belehnt. Als die Froburger 1366 ausstarben, erbte der T.-Farnsburger deren Anteil; die bfl. Lehen jedoch fielen an Gf. Rudolf IV. von → Neuenburg- → Nidau. Da dieser 1375 kinderlos starb, beerbten ihn seine Schwestern, unter ihnen Verena, verh. Gf.in von T.-Farnsburg. So kam nun auch dieser ehem. froburgische Besitz an die jüngere Linie der T.er. Letztlich ging auch der Anteil des → Habsburg-Laufenburgers (auf nicht näher bekannte Weise) an Gf. Sigmund, womit dieser bald nach 1366 Alleininhaber der Lgft. im Sisgau war.

Die jüngere Linie der → T.er verfügte im Sisgau nun nicht nur über reichen Grundbesitz (größte Ausdehnung vgl. Urbar von 1372/76), sondern hatte – von einigen Ausnahmen abgesehen – flächendeckend die Landeshoheit als erbl. Lehen des Bf.s von Basel inne. Das bedeutete daß sie Zölle, Bußen und Abgaben einziehen, Bergbau betreiben – ein Recht aus dem Erbe der Gf.en von Froburg – durften und Fisch-, Jagd- und Wasserrechte geltend machen konnten. 1416 verpfändete Gf. Otto II. von T.-Farnsburg mit Einwilligung des Bf.s und des Domstifts von Basel dem Bürgermeister und Rat der Stadt Basel alle Rechte an der Lgft. im Sisgau sowie in den drei Herrschaften und Ämtern → Waldenburg, Homburg und Liestal für 350 Rhein. Gulden. Den Lgf.en-Titel führten die → T.-Farnsburger jedoch bis zum Aussterben (1418) und gaben ihn als Tochtererbe an die Frh.en von → Falkenstein weiter. 1418 belehnte Otto II. dazu seinen Schwiegersohn Hans von → Falkenstein, was seitens des Bf.s akzeptiert, von der T.-Pfeffinger Linie jedoch angefochten wurde. Der Streit zog sich bis 1480 hin, bis Gf. Oswald I. und dessen Bruder Wilhelm von T.-Pfeffingen durch den Basler Bf. belehnt wurden. Bereits 1482/83 versprach Oswald I., zugunsten der Stadt Basel auf die Lgft. zu verzichten; die Abtretung (ausgenommen der Herrschaft Büren, der Gerichtsherrschaft und des Schlosses Diegten) an Basel ließ er sich teuer bezahlen, doch wurde die Stadt durch den Bf. nicht belehnt. 1510 verzichteten Heinrich II. und Oswald II. gegenüber dem Bf. zugunsten der Stadt Basel endgültig auf das Lehen der Lgft. im Sisgau; die Stadt war erneut bereit, dafür an die → T.er zu zahlen, jetzt 500 Gulden.

Eine Gft. der → T.er als konkrete Rechts- bzw. Territorialeinheit tritt aus den Quellen kaum hervor, auch wenn spätestens seit dem zweiten Drittel des 15. Jh.s durch die Gf.en der älteren Linie selbst die Herrschaft Pfeffingen wiederholt als Gft. bezeichnet wurde: so 1438, als Gf. Johann II. eine Hinrichtung in der Birsecker Gmd. Reinach vollziehen ließ; 1439, als er einen Untertan mit der Reinacher Vogelweide belehnte und vom Bf. an diesem Ort eine neue Grenzziehung forderte. Er verteidigte seine Hochgerichts- und Lehnsrechte in einem dreijährigen Rechtsstreit gegen den Basler Bf. Sein Hauptargument war, daß ihm in der Grafschaft Pfeffingen diese Rechte zuständen, weil der Bf. sie ihm verliehen habe. In einem Schiedsspruch zwischen Gf. Johann II. von T.-Pfeffingen und der Stadt Basel wurde über die Besetzung und Entwendung von schlosze und graffschafft Pfeffingen mit aller ir zü geho[e]rige Lùten und gu[e]ttern sowie des Gf.en register und urberbu[e]cher durch Basel 1445/46 entschieden. Auch als der Sohn Johanns II., Oswald I., bspw. 1466 die durch den Ks. bewilligte Einrichtung eines Brückenzolls umzusetzen suchte, war er bemüht, die Herrschaft Pfeffingen als Gft. darzustellen. Die Herrschaft Pfeffingen wurde vom Gf.en als groffschafft bezeichnet, weil ihm die hohe Gerichtsbarkeit über den gesamten Bezirk zwischen den Flüssen Birs und Birsig, vom Jura bis zum Rhein und bis an die Kreuzsteine der Stadt Basel zustände – Angaben, die sich vermutlich darauf stützten, daß die T.er vom Hochstift Basel neben der Herrschaft Pfeffingen auch das Amt des bfl. Pfgf.en zu Lehen trugen. Gegen die beanspruchten Hoheitsrechte protestierten jedoch der Bf. von Basel, Hzg. Sigmund von Österreich (im Namen seiner elsässischen Lande) und die Stadt Basel (die die Lgft. einschl. der Farnsburg bereits 1461 von Thomas von → Falkenstein, Erbe der Linie T.-Farnsburg, für 10 000 Gulden kaufen konnte, vom Bf. damit allerdings nicht belehnt worden war). Die Herrschaft Pfeffingen wurde aber auch jetzt nicht als Gft. anerkannt.

Die → T.er bewohnten in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s (nach der Trennung von den Hombergern) die namengebende Burg (Alt-)T. im westlichen Fricktal. Als über die Ehe mit Berta von Saugern, einer Tochter des im Mannesstamm aussterbenden Gf.engeschlechts, ein wenngleich gestückeltes, so doch großes Erbgut im Lützel- und Lüsseltal, im bernischen Seeland um Aarberg (Kastvogteien über die Zisterzienserkl. Frienisberg und Kleinlützel, die aber bereits zwischen 1260 und 1270 wieder veräußert wurden) sowie die Kastvogtei über das Benediktinerkl. Beinwil und Güter um Pfeffingen, Dorneck sowie auf dem Gempenplateau an die → T.er fielen, kam es um die Wende zum 13. Jh. zur Verlagerung des Herrschaftsgebietes nach W. Eine wohl bereits bestehende Burg (vermutlich inmitten des Kl.besitzes) war als Mittelpunkt der Saugern-Güter im Sisgau und zur Kontrolle über das Birs- und das Lüsseltal bzw. über den Juraübergang am Passwang zwischen 1170 und 1190 zur neuen Stammfeste (später Neu-T. gen.) ausgebaut worden. Alt-T. sowie die Verwaltung der Alt-T.er Erbgüter im Fricktal und östlich Sisgau wurden fortan vermutlich einem Vogt überlassen. Zwar besaßen die Gf.en auch innerhalb des Kl.gebietes Beinwil verstreute Allodien; auch wenn sich das Kl. angesichts der neuen Herrschaftsverhältnisse bereits 1194 einen Schutzbrief mit Bestätigung der Rechte und Güter durch den Papst ausstellen ließ. Das Kl., benachbarte Standesgenossen, der Bf. von Basel und später auch nahegelegene Städte verhinderten jedoch das Entstehen eines geschlossenen T.er Herrschaftsgebietes. Erst der Niedergang des Kl.s gab den Gf.en die Möglichkeit, ihre beschränkte kastvögtl. Stellung zu einer Herrschaft auszubauen, so daß der Kl.besitz oft einem T.er Herrschaftsgebiet gleichzukommen scheint. Doch bot sich den T.ern seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s, als bspw. 1484 dem Kl. Beinwil eine päpstl. Bulle verliehen wurde, nach der es von weltl. Herren und Gerichten weitgehend freigestellt war, immer weniger die Möglichkeit, hier Präsenz zu demonstrieren und Einfluß zu nehmen.

Wohl gegen 1200 konnten die Gf.en von → T. die auf der Anhöhe zwischen Birseck und Laufental strateg. günstig gelegene Veste Pfeffingen übernehmen (ob als saugersches Erbe – zu dem auch der Dinghof Aesch bei Pfeffingen gehörte – oder als bfl. Lehen, ist unklar; die Lehnsabhängigkeit für Pfeffingen ist erst seit dem 14. Jh. nachgewiesen). Die Burg Neu-T. wurde fortan einem Vogt überlassen und der Hof nach Pfeffingen verlegt.

Die Herrschaft Pfeffingen umfaßte die Dörfer Pfeffingen, Aesch (mit Dinghof), Duggingen (1456 an die Herren von Wineck verlehnt) und Grellingen.

Zwischen dem beginnenden 13. Jh. und der Teilung des Hauses → T. in zwei Linien um 1326 verfügten die Gf.en zudem über Güter und Rechte in Roggenburg und Kiffis (1207 wurde Gut an das Kl. Kleinlützel verkauft; 1253 bestätigt), Mettenberg (1208 ist der Zehnte an das Kl. Kleinlützel vergeben bzw. 1288 gegen Güter zu Himmelried geschenkt worden), Metzerlen (1213 wurde die Vogtei dem Bf. von Basel aufgegeben), Auw (1250 verkaufte ein Ministeriale Güter), Arisdorf (1265 und 1275 hatte der Meier Vollmacht, Land zu verkaufen; 1319 und 1353 wurde je ein Viertel an die Herren von Hertenberg veräußert), Hersberg (1275 wurde Besitz dem Kl. Olsberg verkauft), Maisprach (mit Dinghof; 1277 wurde dem Kl. Olsberg die Vogtei zweier Schupossen verliehen; ein Freihof war im Besitz, ein zweiter Hof einschl. dazugehörendem Kirchensatz zu Wintersingen seit 1313 Lehen des Bm.s Basel, spätestens 1322 aber besaßen die → T.er beide Höfe, den Kirchensatz und das Dorf), Gut beim Kl. Frauenbrunn (1284 wurde dem Kl. Gut daselbst übergeben), Erschwil (1285 empfing Rudolf von T. vom Kl. Beinwil für die Dauer seines Lebens gegen 20 Mark Silber den Hof), Ormalingen (Allodialbesitz; 1309 wurden zwei Schupossen für 24 Π Pfennige verkauft, 1322 besaß die Farnsburger Linie Zwing, Bann, Mühle und Hof; 1326 verkaufte jedoch noch Walram II. von T.-Pfeffingen sieben Schupossen für 43 Mark Silber Basler Gewichtes), Merenschwand, Sins (T.er und → Homberger besaßen Rechte und waren Lehnsherren des Kirchensatzes) und Wintersingen (im 14. Jh. mit allen Rechten und dem Freihof als Lehen der Herren von Wintersingen).

Über ein Kastell beim Dorf Suffelweyersheim nördlich von Straßburg (Elsaß) verfügte 1286 Hermann von T., Thesaurar und Kämmerer der Kirche zu Straßburg; es sollte nach seinem Tod an den ältesten Domherrn aus dem → T.er Geschlecht und zugl. amtsältesten Domherrn fallen; zur Mehrung des Nachlasses kaufte er 1290 Gut in Düttlenheim (südwestlich von Straßburg) und Kestenholz (von welchen der bfl. Kurie ein Ohm Wein als Zins zu entrichten war).

Nach 1326, als es zur genealog. und besitzpolitischen Trennung des Hauses → T.in zwei Linien kam, blieb die ältere Linie auf Pfeffingen; die jüngere wählte aus altem Stammgut im Fricktal und Besitz im Sisgau die Farnsburg als Zentrum ihres Herrschaftsgebietes. Als Sigmund von T.-Farnsburg bald nach 1366 Alleininhaber der Lgft. im Sisgau geworden war, wurden ihm die bereits unter seiner Herrschaft stehenden Dörfer zugesprochen: so bspw. Zeglingen (1392 wurde der Hof erneut als Lehen vom Bf. von Basel bezeugt), Rünenberg (ein Hof war bereits 1322 t.isch; 1392 wurden sie durch den Bf. von Basel mit einem Hof und dazugehörenden Rechten belehnt), Kilchberg (vermutlich seit 1376), Oltingen (die linksufrige Hälfte war seit 1372 t.isch), Diegten, Magden und die schon früher t.ischen Orte Arisdorf (1352 verkaufte Ludwig von T.-Pfeffingen an den Truchseß zu Rheinfelden und an Conrad von Bärenfels ein Viertel des Dorfes – besiegelt durch ihn und Sigmund von T.-Farnsburg, 1381 urkundete und siegelte Sigmund von T.-Farnsburg als Lehnsherr, 1387 belehnte Verena von → Nidau, Wwe. Sigmunds, einen Edelknecht mit ein Viertel des Dorfes und mit ein Achtel eines anderen; 1399 verkaufte sie mit Zustimmung ihrer Söhne einen Hof, ein Haus und eine Hofstatt samt Kirchensatz, Wittum und allem Zubehör für 300 Gulden; 1407 verlieh Otto von T.-Farnsburg dem Truchseß von Rheinfelden Abgabenanteile), Wintersingen (1341 wurden 1½ Schupossen für 17 Π neuer Basler Pfennige verkauft), Maisprach (mit Dinghof, 1276 als Reichslehen in habsburgischer Hand erwähnt; 1360 wurden die Freihöfe Maisprach und Wintersingen an Ks. Karl IV. aufgegeben – wie auch die Mannschaft, die man im Aargau und Burgund vom Reich besaß), Gempen (1392 wurde ein Hof t.isch gen.), Kestenholz und Rothefluh.

Zum weiteren Besitz der Farnsburger Linie gehörte nach dem Urbar von 1372 Buus (das vermutlich von den → Habsburg-Laufenburgern an die → T.er kam), Wenslingen (mit Zwing, Bann und Vogtei) und Hemmiken, aus ursprgl. homberg-froburgischem Besitz Böckten, Gelterkinden (im 13./14. Jh. gehörten ihnen ein Hof, Herrschaftsrechte und Patronatsrecht der Kirche; 1330 erklärte Walram von T.-Pfeffingen, daß sein Vetter, Ludwig von T.-Farnsburg, dem Kl. Beinwil u. a. einen Hof dort geschenkt habe; 1399 gebot der Basler Bf. dem Pfarrer, die vom Bf. an Hermann von T.-Farnsburg verkauften bfl. Biennalien von der Pfarrei an den Gf.en zu entrichten; 1402 räumte der Komtur zu Bughein mit Zustimmung des Landkomturs das Recht ein, den Hennenbůlshof mit 300 Gulden wieder zu lösen, 1402 und 1411 verzichtete Gf. Otto auf alle Ansprüche an dem von seiner Mutter an die Kommende verkauften Hof), Hersberg, Rickenbach und Tecknau. Besitz und Rechte bestanden zudem in Diepflingen (mit niederem Gericht, einer Mühle und einer Steingrube; 1363 wurde es Zollstelle am unteren → Hauenstein, wobei der Zoll zu gleichen Teilen an die → T.er, Frohburger und Habsburger fiel), Therwil (1408 wurde Gut als Erblehen vergeben), am Unteren → Hauenstein (das Geleit), Sissach (Zollstelle und Dinghof; 1276 als Reichslehen in habsburgischer Hand erwähnt; 1374 bekannte Ritter Hartmann von Eptingen, daß ihm Sigmund von T.-Farnsburg die hohe Gerichtsbarkeit verliehen habe), im Tal Balstal und Tal zu Mümliswil (beides 1380 verlehnt).

An Gf. Sigmund von T.-Farnsburg kamen über seine Ehe mit Verena von → Neuenburg- → Nidau (und deren 1375 kinderlos gefallenen Bruder) das Amt Fridau (mit dem niedergehenden Städtchen Fridau), welches zur Hälfte österr. Lehen war, die Herrschaften Bipp, Erlinsburg, Wiedlisbach, die Froburg und die Neu-Bechburg (mit dem Dorf Oensingen) sowie die Lgft. im Buchsgau, mit der der Gf. durch den Bf. von Basel 1376 sowie mit Gütern und Rechten im Guldental belehnt wurde.

Aus den Lgft.en Sisgau und Buchsgau ausgegliedert waren die Herrschaften Liestal (die der Bf. von Basel den Froburgern abgekauft hatte, doch war Liestal um 1375/79 für kurze Zeit an die Gf.en von → T. verpfändet) und Homburg sowie Olten (1408 versprachen Bürgermeister und Rat der Stadt Basel, unter deren Pfandschaft Olten damals stand, die T.er an den Zöllen und Geleiten im Bezirk um Olten nicht zu beeinträchtigen, wogegen Otto II. das Recht, über Totschläge zu richten, an Olten abtrat); → Waldenburg hingegen mit dem einträgl. Zoll und Geleit von Onoldswil (1380 und 1416 als Afterlehen vergeben) war inbegriffen. Vieles jedoch davon veräußerten die T.-Farnsburger – wohl auch zur Entflechtung sich überlagernder Besitzansprüche – schon bald nach 1379 (ausgenommen waren der Eigenbesitz im Fricktal und die Herrschaft Farnsburg): So verkaufte Otto II. an die Kiburger und an die Städte Bern und Basel – an Basel bspw. 1402 für 22 000 Gulden die Sisgauer Lgft.srechte in → Waldenburg, Homburg und Liestal als Pfand, nachdem Basel diese Herrschaften zuvor vom Bf. erhalten hatte. Ähnlich wurde mit den Herrschaften Bipp, Erlinsburg und Wiedlisbach an Solothurn verfahren; 1411/12 wurde die obere Lgft. im Buchsgau abgegeben. In den Schlachten bei Sempach und Näfels, 1386 und 1388, waren jedoch auch T.er gefallen, so daß der Kreis männl. Erben bedrohlich klein blieb und gerade Erbgewinne schon bald wieder aufgegeben werden mußten. Die Farnsburg bildete so das Zentrum eines aus heterogenen Einzelheiten zusammengesetzten Güterkomplexes, der sich seit dem 14. Jh. annähernd zu einer Territorialherrschaft verdichtete.

Die Pfeffinger Linie der → T.er hatte die Herrschaften T., Pfeffingen und Angenstein inne mit Dörfern wie Pfeffingen, Aesch (1338 verzichtete ein Edelknecht zugunsten Walrams von T.-Pfeffingen auf alle Rechte am Dorf, von welchem ein Viertel zum Lehen von Angenstein gehörte), Duggingen, Grellingen, Therwil (1350 wurde vereinbart, daß Walram von T.-Pfeffingen den Zehnten um 150 Gulden wieder lösen könne; 1359 verkaufte er für 910 Florentiner Gulden 70 Gulden jährl. Zinses von allen Gütern und Gülten, welche er vom Abt von Reichenau zu Lehen trug, ausgenommen Kirchensatz, Leute, den Heuzehnten und die Matte; 1371 verkaufte Katharina von T.-Pfeffingen, Wwe. Mgf. Rudolfs von Hachberg, Güter für 325 Florentiner Gulden; 1392 wurden Güter für 120 Gulden verkauft), Olsberg (1419 wurde der Zehnte zu Ober-Olsberg als Lehen vergeben), Ettingen (1438 als Lehen vergeben), Reinach (1438 stritten der Bf. von Basel und Hans von T.-Pfeffingen über Hoheits- und Jagdrechte, Grenzen und Weiden, 1441 zogen sie deshalb vor das Freischöffengericht des Westfälischen Gerichts), Gempen (Dingstätte, bildete mit Dornach die Herrschaft Dornach-Gempen, kam 1485/1502 an Solothurn) und die Herrschaft Büren (die nördliche Hälfte gehörte seit 1194 dem Bf. von Basel; die südliche mit Weierhaus war als österr. Lehen in den Händen der Gf.en von → T.) – 1502 erwarb Solothurn die Herrschaften Dornach-Gempen und Büren für 2300 Gulden (die österr. Lehensrechte wurden nicht mehr mit einbezogen, galten also wahrscheinlich als erloschen). Zum Herrschaftsgebiet gehörte zeitw. auch die Herrschaft Diegten (mit dem Dorf Tenniken), um die es im 15. Jh. zwischen Falkensteinern (Erben der Farnsburger Linie) und T.-Pfeffingern zum Rechtsstreit um die Lehnshoheit kam; 1480 konnte das Lehen jedoch von den T.-Pfeffingern übernommen werden, die Diegten 1482 tauschweise an die Stadt Basel gaben. Zudem gehörten der Linie Rechte und Ämter zu Liestal und → Homberg (1356 verkaufte der Bf. von Basel Katharina von T.-Pfeffingen, verwitwete Mgf.in von Hachberg, eine jährl. Rente von 150 Florentiner Gulden aus deren Ämtern für 1800 Gulden). Im Bann Münchenstein ließ Gf. Wilhelm 1498 einen Galgen mit der Begründung erneuern, Münchenstein sei ksl. Eigentum und T.er Pfandschaft.

In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s bestand zwischen den Brüdern Oswald I. und Wilhelm von T.-Pfeffingen eine Güterteilung, wonach dem jüngeren, unverheiratet gebliebenen Wilhelm die Burg Angenstein, der Zehnte zu Köstlach, Stadthöfe in Basel und Mühlhausen sowie die elsäss. Dörfer Brunnstatt (mit Schloß) und Rüdisheim zustanden.

1479 stellte Ks. Friedrich den Brüdern Oswald I. und Wilhelm für die ihnen schon früher verliehenen Reichslehen einen Lehnsbrief aus. Darin erwähnt sind die Veste T. mit allem Zubehör und Obrigkeiten, die Mannschaft ob dem oberen Hauenstein, je ein Hof zu Basel, Mühlhausen und Klus bei Pfeffingen, Schloß und Stadt Aarburg, die Kastvogtei Beinwil und das Dorf Wentzwiler (im Elsaß) samt Kirchensatz.

Zum Besitz im Elsaß, der an die Gf.en von T.-Pfeffingen seit dem frühen 14. Jh. u. a. über verschiedene Erbgänge gelangt war, gehörten Rüdisheim (Erbgut der Herren von Gliers-Froburg bzw. Pfand der Herren von Illzach, durch die Hzg.e von Habsburg-Österreich damit belehnt; 1464 gehörte es zum Leibgedinge der Gf.in Anna von T., Bgf.in von Linz, und wurde in österr. Quellen auch als gfl. Eigengut bezeichnet), Brunnstatt (1421 erworben bzw. wurden die → T.er 1495 Besitzer) und Hattenheim (was sie noch kurz vor ihrem Erlöschen als Lehen vergaben). Es waren hauptsächlich Kondominats-Güter (Verträge) mit niederadeligen Geschlechtern (z. B. mit den Herren von Illzach und von Bollweiler), wobei sich die → T.er in selbst ausgestellten Urk.n als Lehnsherren über diese Güter bezeichneten, wogegen sie in Urk.n bspw. der Illzacher als Gemeinder aufgeführt wurden. Sultzbach, Erbe derer von → Blâmont, wurde 1437 in der Ehesteuer für Susanna von T.-Pfeffingen als Pfand eingesetzt; Saargemünd kam als lothringisches Lehen (1477) an die T.er.

Die Kastvogtei über Beinwil und die im Grenzgebiet zu Solothurn gelegene Herrschaft T. mit Burg Alt-T. waren seit 1406 pfandweise an einen T.er Gläubiger aus Basel vergeben, der bemüht war, das verschuldete Kl. – in gfl. Interesse – ökonomisch zu sanieren (die → T.er traten so lange, wie die Verpfändung dauerte, nicht im Zusammenhang mit den verpfändeten Gütern auf). 1424 ging das Pfand mit Zustimmung der → T.er an den Bf. von Basel und 1427 an den T.er Gläubiger Hans Schönkind, der 1440 die Burg T. mitsamt Zubehör für nur 100 Gulden an Hans von T.-Pfeffingen zurückgab. In aller Form ließ sich der T.er anschließend von Ks. Friedrich III. mit der Burg T. und der Beinwiler Kastvogtei belehnen und wurde 1455 mit seinen Söhnen in des Reiches Schutz und Schirm genommen. Die Herrschaft Pfeffingen wurde 1438 als Erblehen an die Herren von Rotberg vergeben, denn in Fkt.en wie denen eines österr. Rates, Hauptmanns bzw. Landvogts waren die Gf.en häufig abwesend. 1479, nach der Belehnung mit der → Hohkönigsburg, ging die Herrschaft Pfeffingen für 3100 Gulden pfandweise (vereinbart für zwei Jahre) an die Stadt Solothurn.

Burgen, die der jüngeren Linie der → T.er (Farnsburger) mind. zeit- und anteilsweise zustanden, waren Alt-T. (die mit der Linienbildung an sie kam; 1372 wurden im Farnsburger Urbar Gundzinse gen.; die Hauptburg wird mit dem Aussterben der T.-Farnburger aufgegeben worden sein); Farnsburg (Stammburg), Dorneck (vermutlich Gründung und Erbe des Hauses Saugern; die schriftliche Überlieferung setzt erst im 14. Jh. ein, dann jedoch wurde sie zum Eigengut der Gf.en von T. gerechnet: 1360 gab Gf. Sigmund II. die Burg mit Zubehör an Hzg. Rudolf IV. von Österreich auf und empfing sie als Erblehen zurück; 1384 sah sich Sigmunds Wwe. gezwungen, die Burg ihrem Lehnsherrn zu verkaufen) sowie seit der Belehnung mit der Lgft. im Buchsgau auch Alt-Falkenstein (1418 traten die T.er die Hoheitsrechte über die Burg ab) sowie Alt-Bechburg (ein Afterlehnsträger verkaufte die Burg 1416 mit Einwilligung der T.er an die Stadt Solothurn). 1398/1409 hatten die T.-Pfeffinger die Funktion des Burghüters für die Hzg.e von Österreich auf der Burg Stein zu Rheinfelden inne und setzten Peter von T., vermutlich einen unehelichen Sohn Ottos II., ein (andere illegitim geb. T.er/innen sind seit den 1430er Jahren im geistlichen Stand belegt: so wurden bspw. Thomas von T., Sohn des Hans oder Oswald von T.-Pfeffingen, die Abgaben der Pfarrei Pfeffingen zur Verfügung gestellt; Thomas von T. studierte in Pavia Jura, und eine päpstliche Dispens ermöglichte es ihm, mehrere Benefizien auf Lebenszeit zu besitzen; 1506 als Doktor belegt, schenkte er dem Barfüßerkl. in Luzern viele Bücher. Andere uneheliche Söhne waren zwischen 1370 und 1430 als Handwerker bspw. in → Freiburg i.Br. tätig, einer Mitte des 15. Jh.s als Huf- und Waffenschmied in Riehen; wieder andere zogen – auch für die Gf.en von → T. selbst – in den Militärdienst).

Der älteren Linie unterstanden die Burgen Neu-T. (vermutlich ehem. Kastvogteiburg, wurde selbst für nur wenige Jahrzehnte bewohnt und kurz nach 1200 einem Vogt überlassen) und Pfeffingen (Stammburg). Als nicht umgesetztes Konzept existierte ein Vertrag über den Verkauf der Schlösser Pfeffingen und Angenstein, wonach 1468 der Stadt Basel für 10 500 Gulden beide mit allen Dörfern und Rechten insbes. der hohen Gerichtsbarkeit verkauft, Schloß und Herrschaft T. mit allen Dörfern sowie die Kastvogtei über Beinwil an Basel verpfändet werden sollten – alles mit Einwilligung der Lehnsherren: des Bf.s von Basel für Pfeffingen, des Hzg.s von Österreich für Angenstein und des Ks.s für die Neu-T. Zeitw. hatten die T.-Pfeffinger also auch Anteil an den Burgen Angenstein (bereits 1320 bestätigte das Lehnbuch des Basler Bf.s die eine Hälfte der Burg in den Händen der → T.er, die andere Hälfte hatten u. a. die Gf.en von → Habsburg-Laufenburg inne, 1460 wurde die Burg als erledigtes Lehen von den → T.ern eingezogen und weiter verlehnt; 1517 verkaufte Heinrich von T. seine Rechte an den Bf. von Basel), Froburg (zu Beginn des 14. Jh.s im Besitz Walrams von T., wurde sie letztmals als Burg erwähnt und also vermutlich noch vor dem Erdbeben von 1356 aufgelassen), Engenstein und Schalberg (beide 1437 als Lehen des Bf.s von Basel erhalten), Diegten (gelangte als Erbe der Froburger an die → T.er, die die Burg als Lehen vergaben; 1482/83 gelobten Oswald von T. und seine Gattin der Stadt Basel, die Bestätigung des Bf.s zum Verkauf der Lgft. Sisgau und des Schlosses Diegten zu gewinnen) und Roggenbach (1483 kaufte Oswald I. vom Hofmarschall Hzg. Sigmunds Güter für 200 Gulden und 60 Pfund Stebler, darunter das Schloß samt Zubehör, Fischereirechten, einer Mühle sowie Abgaben im Schwarzwald und Elsaß; sogleich nahm er Belehnungen vor, wogegen der Hzg. protestierte; 1484 aber wurde der T.er durch den Hzg. belehnt und der Konflikt beigelegt); evtl. auch Birseck (1438 stritten der Bf. von Basel und Hans von T. um die Burg, die aber beim Bf. verblieb) und Münchenstein (1488 hatte die Burg vermutlich Gf. Oswald als österr. Lehen inne – vgl. allein Reichstagsakten).

Wiederholte Dienstverhältnisse zu Hzg.en von Österreich verpflichteten die → T.er, ihnen die Burgen T., Angenstein und Pfeffingen als Stützpunkte offen zu halten. Hinzu kamen Burgrechtsverträge mit Basel und Solothurn: Die → T.er waren je nach Umständen auch den Städten gewogen, spielten sie gegeneinander aus und gewannen kurzfristig Vorteile, wohingegen sie dafür auch zeitweilig Basels oder Solothurns Vögte auf ihren Burgen dulden mußten.

Im Elsaß standen – als Pfänder der Hzg.e von Österreich – den Gf.en von T.-Pfeffingen die Burgen Blumenberg (Florimont) und Tattenried (Delle) zur Verfügung. 1407 kam es zum Vergleich zwischen Katharina von Burgund, Hzg.in von Österreich, und Gf. Bernhard von T.-Pfeffingen, wonach die Hzg.in für die Schlösser 7000 Rhein. Goldgulden zahlen mußte – 1000 Gulden zusätzl. zum Pfandbetrag, den die österr. Hzg.e den Gf.en schuldeten; 1421 erhielten die → T.er Blumenberg wieder als Pfand, dazu verschiedene Dörfer – u. a. Pfetterhausen. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s stand ihnen wohl auch die Burg in Brunnstatt zur Verfügung. Das Dorf unterstand Wilhelm von T.-Pfeffingen, Bruder Oswalds I.; er starb 1498 hier. Das berühmteste Lehen der Gf.en von → T. war jedoch die → Hohkönigsburg, die sie 1479 vom Ks. erhalten hatten.

II.

Zum Hof beider Linien sind nur Einzelheiten überliefert, die keine Beschreibung einer Entwicklung zulassen.

Sitz der → T.er nach der in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s vollzogenen Trennung von den Hombergern war die Burg Alt-T. Zur Verlagerung des Hofes kam es, als das Erbe der Gf.en von Saugern (teilw.) an die → T.er ging, darunter die Kastvogteiburg (später Neu-T. gen.), die die → T.er zur neuen Stammfeste prachtvoll ausbauten und bezogen (Alt-T.s Vorburg ist wahrscheinlich bereits in diesem Zuge aufgelassen und die Hauptburg vermutlich einem Vogt übergeben worden) Eine andere Burg, die sie von den Saugern erbten, war Dorneck. Wohl kurz nach 1200 konnten die Gf.en Burg Pfeffingen übernehmen (ob als saugersches Erbe oder Lehen des Basler Bf.s, ist unklar; vermutlich handelte es sich um eine ehem. Dynastenburg; ein Notgerus von Pfeffingen erscheint 1135 als erster urkundlich erwähnter Bewohner). Auch Pfeffingen wurde unter Verwendung älterer Baubestände ausgebaut und der Hof um die Mitte des 13. Jh.s hierher verlegt (die Burg »Neu-T.« wurde einem Vogt überlassen, später auch verpfändet und anscheinend nur noch im Zusammenhang mit dem Amt des Kastvogts von den Gf.en selbst genutzt).

Um bzw. nach 1326, als es wiederum zur genealog. und besitzpolitischen Trennung kam, blieb die ältere Linie auf Pfeffingen, die jüngere zog auf die Farnsburg, für deren Bauweise – ob Neu- oder großer Umbau ist nicht eindeutig zu entscheiden – vermutlich Alt.-T. Vorbild war; die T.-Farnsburger blieben bis zu ihrem Aussterben 1418 auf dieser Burg.

Burg Pfeffingen und die Farnsburg wurden durch das Erdbeben 1356 beschädigt, aber umgehend wiederhergestellt. Pfeffingen wurde zudem zwischen 1376 und 1446 viermal belagert, dabei einmal verbrannt und einmal eingenommen.

Als sich die Gf.en von T.-Pfeffingen durch Ämter wie das des Landvogtes im Oberelsaß einschl. der Statthalterei in Ensisheim vorwiegend auswärts aufhielten, vergaben sie nach 1438 auch Pfeffingen zeitw. als Pfand.

Höfe und Häuser besaßen die T.-Pfeffinger bis ins 16. Jh. in der Stadt Basel (während des Basler Konzils kaufte Gf. Hans, stellvertretender Konzilsprotektor, bspw. den Beinwilerhof an der Freien Straße für 350 Gulden), ein Haus mit Land in Mühlhausen, einen Hof in Nancy (seit 1477) und einen in Klus bei Pfeffingen.

Nachdem die T.-Pfeffinger 1479/80 mit der (ca. 80 km entfernt gelegenen) Ruine → Hohkönigsburg (Elsaß) belehnt worden waren, verlagerten sie ihr Zentrum ein letztes Mal. Nach umfangr. Wiederaufbauarbeiten zog der Hof mit allen Mobilien hierher und blieb bis zum Aussterben der Gf.en 1519 dort. Bereits 1517 hatte Ks. Maximilian von Heinrich von T., dem letzten seines Geschlechts, die → Hohkönigsburg und das Dorf Orschweiler mit allem Zubehör für 12 000 Gulden gekauft; Heinrich behielt das lebenslange Nutzungsrecht des Kaufgutes, des Zehnten, des Kirchensatzes und eines Hofes in Oberbergheim.

Die Farnsburg ging nach dem Aussterben der jüngeren Linie (1418) als Tochtererbe an die Frh.en von → Falkenstein; nach dem Aussterben der älteren Linie (1519) fiel Pfeffingen an den Bf. von Basel zurück.

Gf. Hans von T.-Pfeffingen war 1436 Hauptmann der Rittergesellschaft St. Georg- und St. Wilhelmschild in Basel.

Beide Linien hatten vermutlich über eine eigene Ministerialität verfügt, auch wenn über Hofverwaltung (Finanzen), Kanzlei, Hofämter, Ehrendienste etc. nur wenig bekannt ist: Auf Pfeffingen wohnte als Dienstmannen-Familie die des 1212 erstmals erwähnten (Ritters) Schaffner von Pfeffingen (1235/52; in einer 1295 auf der Burg ausgestellten Urk. willigte Rudolf von T. ein, daß sein Ministeriale oder Vasall, der Ritter Berchtold, gen. Schaffener von Pfeffingen, dem Kl. Beinwil die Vogtei über Güter des Kl.s verkaufe) – um 1335 ging das Amt des Burgvogts von diesen erbweise an die Familie Wider über. Bekannt sind weiter der Vasall Enzlin Spiser von Rheinfelden (1277); Peter Senftelin als Schaffner in Pfeffingen (1287). Im 15. Jh. wurden als Vasallen angegeben Hermann Offenburg und Bernhard von Rotberg aus Basel (T.er Gläubiger), für Anfang der 1480er Jahre ist ein Vogt Michel, 1499 Vogt Hans Kämmerling auf Pfeffingen bezeugt. 1502 erlaubten die → T.er ihrem Vogt Thomas Schöni, T.er Pfänder abzulösen und an sich zu ziehen, behielten sich jedoch das Rückkaufsrecht vor. Oswald I. von T.-Pfeffingen wird 1471 auf seiner Reise zum Reichstag nach Regensburg ein Schreiber begleitet haben; dort wurden einem solchen 13 Gulden geliehen.

Auf der Farnsburg, wo es mind. ein Amtshaus gegeben hat, stammten die Dienstleute zumeist aus der Familie Zielemp; schon 1309 trat ein Edelknecht aus der Familie im Dienst der → T.er auf. Die Burganlage umfaßte vermutlich bereits bei der Gründung/dem Ausbau durch die → T.er das 1351 erstmals erwähnte Zielempenhaus; 1412 bezeugt Hentzmann Zielemp min huss zu Farsperg in der vorburg mit aller rechtung und zubehör und usszefaren nach burg- und lehenrecht. Die Gf.en von T.-Farnsburg hatten (zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt) bis zu ihrem Erlöschen Leute und Güter – mit Wiederlöserecht – an die Zielemp versetzt (die Familie Zielemp selbst war Wohltäter des Kl.s Olsberg, man verlieh ihm bspw. 1314 zwei Schupossen zu Augst und 1356 eine, die sie selbst als Reichslehen trugen; im 15. Jh. traten sie in Olten auf; ein Zielemp war Probst im Elsaß, ein anderer Schultheiß von Aarau, zudem waren sie in Rheinfelden begütert). 1363 erscheint Hans Bönne, 1367 Wernli Abegg, 1371 Ritter Jakob von Kienberg und 1381 Wernher Abegg von → Waldenburg als Vogt auf der Farnsburg; 1387 wurde in einer auf der Farnsburg ausgestellten Urk., mit der Gf.in Verena Lehen vergab bzw. bestätigte, der Edelknecht Arnolt von Berenvels gen.

Eine eigene, länger bestehende Bauhütte wird es auf beiden Stammsitzen vermutlich nicht gegeben haben, auch wenn verschiedene Umbau- bzw. Erweiterungsphasen nachgewiesen sind: Auf Pfeffingen sind an Wohnturm, Schildmauer und Teilen des Nordberinges (Mitte 13. Jh.) Bossenquader zweitverwendet worden; nach der teilweisen Zerstörung der Burg während des Erdbebens 1356 wurde die Anlage wiederaufgebaut, erneuert und in Zwinger- und Toranlagen erweitert; auch 1374, als die Burg (im Ergebnis einer Fehde zwischen den T.ern und Basel) verbrannt wurde, hat man sie sogleich wieder aufgerichtet und besser befestigt; ein letzter Ausbau unter den T.ern wird um 1465 die Nord- und Osttoranlage mit Graben und Fallbrücke betroffen haben. Für die Farnsburg (erste Hälfte 14. Jh.) muß der Palas beim Bau der Schildmauer schon sehr detailliert geplant gewesen sein, was genaue Baupläne des gesamten Baues voraussetzen würde (vergleichbar der um die Mitte des 13. Jh.s erbauten Spesburg, bei der vermutlich erstmals im Elsaß ein Bauplan zur Anwendung kam, wie er seit etwa 1220 beim Bau gotischer Kathedralen der Ile-de-France nachweisbar ist). Die Sicherung der bergzugewandten Seite der Farnsburg mittels einer Schildmauer findet sich auch bei den Burgen Alt.-T., Alt- → Homberg, Ödenburg, Pfeffingen und wurde später durch die → T.er auch auf die → Hohkönigsburg übertragen. Beim Erdbeben 1356 erlitt auch die Farnsburg Schäden, die aber sogleich behoben wurden.

Zu den Finanzen der Gf.en sind nur tendenzielle Erscheinungen ersichtl.: Größere Veräußerungen und das Einklagen ausstehender Dienstgelder sprechen dafür, daß es beiden Linien kurz vor ihrem Erlöschen finanziell weniger gut ging. 1497 wurde der Hof des Wilhelm von T., Onkel der letzen Generation, bei der allg. Vermögensschätzung in Basel mit dem Minimalbetrag belastet (als Richtwerte zur Erhebung des Gemeinen Pfennigs galt eine Kopfsteuer in Höhe von mind. einem Schilling pro Person; wer 500 bis 1000 Gulden besaß, bezahlte ½ Gulden, wer mehr als 1000 hatte, einen Gulden pro Person): Die Steuer Wilhelms von T. wurde für lediglich zwei in Basel lebende Personen – mit zwei Schilling – veranschlagt.

Von Münzprägungen bzw. gefälschtem Silber hört man allein 1391 in einer Klage Basels gegen Gf. Bernhard von T.-Pfeffingen, unter dessen Duldung auf Burg Blumenberg falsches Silber hergestellt worden sein soll; die Basler widerriefen ihre Anschuldigung jedoch, woraufhin der Gf. versprach, sie deswegen weder zu bekümmern noch anzugreifen.

Die Finanzierung des Hofes erfolgte vermutlich zu einem Teil über kirchl. Abgaben: Alle → T.er Gf.en übten Patronatsrechte aus und bezogen an zahlr. Orten kirchl. Abgaben. Außer über das Kl. Beinwil geboten sie als Kastvögte zeitw. auch über Schöntal (die T.-Farnsburger bis 1416), Lützel, Kleinlützel und Frienisberg. Die T.-Pfeffinger besaßen Rechte über Kirchenbesitz oder kirchliche Abgaben in Roggenburg, Movelier, Kiffis, Mettenberg, Metzerlen, Therwil und Pfeffingen. Die T.-Farnsburger hatten seit 1277 die Vogtei über die Kirche in Maisprach, 1313 Patronatsrechte in Wintersingen und 1316 in Wittnau, 1376 und 1419 den Laienzehnten und Patronatsrechte in Heitersheim und Mümliswil inne; 1418 erhielt Otto II. von T.-Farnsburg Vogtei- und Patronatsrechte über das Kl. Olsberg und die Kirche von Muttenz als ksl. Lehen. Dazu kamen Vermögenswerte, welche die → T.er Angehörigen oder Gefolgsleuten im geistlichen Stand zur Verfügung stellen konnten, so die die Domkanonikate in Straßburg (bis 1386) und Basel (bis 1402) sowie die Pfarrherrenpfründe in Pfeffingen.

Von Pfeffingen aus unternahm man im 15. Jh. verschiedene Versuche, die Ertragsverhältnisse im Lüsseltal durch gewerbl. Unternehmungen aufzubessern: 1417 wurde in Erschwil ein Sägewerk eingerichtet; 1415 verlieh Kg. Sigmund dem Gf.en Bernhard von T.-Pfeffingen das Recht, in seiner Herrschaft T. nach allen Metallen (außer Gold) zu schürfen; seit 1416 waren er und sein Bruder Hans berechtigt, im gesamten Gebiet des Bm.s Basel Bergwerke zu eröffnen und zu nutzen (die Ausbeutung der nicht allzu ergiebigen Eisenerzlager im Kl.gebiet ist seit 1474 belegt). Auch der jüngeren Linie der → T.er stand das Recht zu, Bergbau zu betreiben (vgl. Farnsburger Urbar 1372/76).

Der materielle Nutzen der (unbefristeten) Ehrenämter, bspw. Ottos II. von T.-Farnsburg als Lehnrichter im Bm. Basel oder Landrichter im Thurgau, Aargau, Buchgau und Sisgau, kann nicht beziffert werden (möglicherw. erhielt er mitunter eine Aufwandsentschädigung, die die anfallenden Unkosten kaum gedeckt haben dürfte). Die befristeten, jährl. finanziell vergüteten Dienstverpflichtungen der folgenden Generationen der → T.er(-Pfeffinger) als Landvögte, Räte der österr. Herrschaft, des Hzg.s von Lothringen und des Ks.s brachten vermutlich mehr ein. Doch für den Kriegsdienst entschädigte Hzg. René I. von Lothringen Oswald I. von T.-Pfeffingen 1477 zwar mit Immobilien und Geldeinkünften wie einer pfandweise verliehenen Rente; Einkünfte aus anderen Ämtern oder Kriegsdiensten blieben sonst aber oftmals aus, so daß Oswald I. sich genötigt sah, Prozesse selbst gegen mächtige Reichsfs.en zu führen. Seit 1481 war Oswald zudem Amtmann des Lgf.en von Hessen, seit 1485 Vormund des Lgf.en Wilhelm III. von Hessen – bestimmt durch den Ebf. von Köln und als (gut bezahlter) Rat von Köln.

Besitz der Gf.en wurde als Lehen oder Afterlehen gegen Zins an Eigenleute vergeben, die Geld- und Naturalzinsen einbrachten. 1399 ließ sich Bernhard von T.-Pfeffingen von Hzg. Leopold IV. die Pauschalrechte des Pfandbriefes für Blumenberg und Tattenried, die ihn zum Bezug aller Abgaben in Blumenberg ermächtigten, genauer definieren, wobei er die Zusage erhielt, daß ihm alle Einnahmen, Geldeinkünfte, Getreide, Wachs und Hühner, zustünden.

Zur Versorgung des Hofes mit Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern trug bei Burg Pfeffingen eine eigene Sennerei, in einer Höhle des Südabhanges unter dem alten Wehrturm, bei. Zur Farnsburg gehörten Kraut- und Gemüsegärten in der Vorburg unterhalb der beiden Gräben und im großen Halsgraben, wo auch Buchs gezogen wurde. Die Wasserversorgung auf der Farnsburg bestand aus einem Sodbrunnen und Regenwasser, auf Pfeffingen ist nur eine Zisterne bekannt.

Zum personellen Umfang der Höfe kann kaum etwas gesagt werden; jedoch befand sich 1445 auf Pfeffingen Zeug für 40 Betten; es gab die Kücheneinrichtung eines Großhaushalts mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern wie mehr als 16 Säcke Mehl, Korn, Wein, zwei Zentner geräuchertes Rindfleisch und Schweineschinken (in einer Kiste), sonstiges Schweinefleisch, Butter, 30 Gesindekäse, Salz und Fakkeln und eine Vielzahl an Kerzen, 25 Tischlampen; im Stall standen zwei Pferde, ein Maulesel, ein Stier, sechs Kühe, drei Mutterschweine, ein verschnittener Eber und zwölf Ferkel; vorhanden waren landwirtschaftl. Geräte und eine komplette Schmiedewerkstatt.

Die Nähe zu Basel macht es wahrscheinlich, daß Luxusartikel mehrheitl. direkt oder indirekt von dort bezogen worden sind. An Kunsthandwerk bzw. Luxusgütern waren auf Pfeffingen nach dem Inventar von 1445 vorhanden: zahlr. Kleider, Tischtücher und ganze Kisten voll anderer Textilien, eine komplette Schreibstube, ein Spielbrett, seidene Kissen (deren Zustand aber nicht immer gut war), vier heidenswerk bilder (Stickereien mit fremdländischen Darrstellungen), ein bildmüsin (Bildmaus?), 15 heidenswerk Küssziechen und vier bildner (Muster zum Sticken); ein Rechtsbuch und ansonsten mehrere dt.- und lateinsprachige Bücher, Geschirr aus Zinn, Messing und Holz; in der Kapelle ein Meßgewand mit Zubehör (in einer kleinen Kiste), weiter sieben Meßgewänder, zwei Priesterröcke, ein Kelch, ein bedstein, ein Meßkännlein, zwei Kelche, zwei Kännlein (in einer Kiste), drei Meßbücher, fünf Gebetbücher, ein Taufbüchlein, zwei zit bücher (evtl. Kalender, Stundenbücher), ein mit Lammfell gefütterter Morgenmantel sowie eine Tasche für Briefe. 1468 wurde in Bezug auf die Ausstattung der Farnsburger Kapelle darauf verwiesen: Aus älterer Zeit seien darin ein gemalter Holzaltar, eiserne und messingene Lichtstöcke, ein silberner, innen vergoldeter Kelch, Meßgeschirr und -gewänder vorhanden. Weiterhin wurden Reliquien der Hl. Katharina, des Hl. Jodokus, vom Hl. Kreuz, des Hl. Mauritius und nicht näher gen. anderer Hl. (in einer marmornen Lade) gen.

Von einem Trompeter Oswalds I. von T.-Pfeffingen berichtet eine Quelle von um 1465, als dieser zum Spott der Basler über die Stadtmauer gestiegen sei und dort die Wachen beleidigt haben soll.

Auf Burg Pfeffingen gab es für die dortige St.-Peters-Kapelle einen Kleriker, 1290 wohl ein Burchard; 1445 bezeugen Hanns Vitzitum der Kaplan und Caspar der Pfister im Schloß das Inventar, das die Basler Eroberer erstellten. Als 1455 Hans von T. auf Pfeffingen starb, soll er in der Kapelle beigesetzt worden sein. Im NW der Kernburg der Farnsburg lag ein mehrteiliger Bau mit Kaplanhaus und kreuzgratgewölbter Kapelle mit Dachreiter und zwei Glocken; einem Kaplan wird auch das Farnsburger Urbar von 1372/76 zugeschrieben.

Zeugnisse über das Wirken T.er Frauen am Hof gibt es verschiedene: So regierte die Wwe. Sigmunds von T.-Farnsburg, Verena von → Neuenburg- → Nidau, (nach 1383) die Lgft. im Sisgau und bewohnte mit ihren Kindern – zumindest zeitweilig – die Farnsburg.

Als Anna von T.-Pfeffingen 1435 den Bgf.en Haug von Lienz (Tirol) heiratete, wurden ihr 4000 Gulden als Heiratsgut, Heimsteuer und Widerlage sowie 1000 Gulden als Morgengabe zugesprochen; das Heiratsgut, das die → T.er dem Bgf.en übertrugen, wurde nicht erwähnt, jedoch bekam 1437 Annas Cousine Susanna von T.-Pfeffingen eine Ehesteuer von 4000 Gulden, wofür sie vom Bräutigam, Reichsschenk Friedrich von → Limburg, eine ebenso hohe Widerlage sowie 1000 Gulden Morgengabe erhielt. Annas Ehe blieb kinderlos, und der Bgf. griff auch auf ihr Heiratsgut zurück, woraufhin sie um 1451 an den Oberrhein zurückkehrte und sich dem Schutz ihrer Brüder unterstellte. Dabei hatte sie außer Kleidern über 100 Originalurk.n, Abschriften und Vidimi von Lehensbriefen und anderen Dokumenten mitgenommen, die sie ihrem Bruder Oswald I. übergab, der nun für Annas Lebensunterhalt sorgte. Er übergab ihr das Dorf Rüdisheim (zu ihrem Leibgedinge) sowie Liegenschaften in Basel und Mühlhausen (1464), und sie fungierte fortan als Statthalterin der T.er in den elsässischen Gütern.

Gf.in Gertrud (vermutlich geb. von Wineck) hielt sich während der durch Wahrnehmung des Amtes als elsässischer Vogt in Ensisheim bedingten Abwesenheit ihres Gatten, Johanns II., im April 1445 mit ihren minderjährigen Söhnen und einem Neffen auf Burg Pfeffingen auf. Mit dem Vorwurf, der Gf. habe 1444 die Armagnaken unterstützt, schickte die Stadt Basel einen Absagebrief, den die Gf.in öffnete. Obwohl daraufhin die gesamte Burgbesatzung abzog, verweigerte sie die Übergabe der Burg und harrte mit den Kindern und zwei Mägden (oder Männern) dort aus. Es drohte die völlige Zerstörung der Burg und die Gefangennahme der gfl. Familie. Der Bf. von Basel als Lehnsherr und Frh. Rudolf von Ramstein kamen nach Pfeffingen und vermittelten: Die Gf.in durfte daraufhin mit persönl. Habe (Kleidern, Schmuck, heidenswerke tücher, Tischwäsche, Seidenkissen, Leintüchern, auch einem seidenen, [einem?] Silberlöffel, einem vergoldeten Becherchen und einigen deutschsprachigen Büchern) auf das Schloß des Rudolf von Ramstein nach Zwingen ziehen (bei ihrem Wegritt soll die Gf.in die Basler lt. verflucht haben). Die → T.er verlangten 17 000 Gulden als Schadensersatz; die Stadt Basel jedoch, die Pfeffingen ein Jahr besetzt hielt, wurde 1465 durch ein Schiedsgericht dazu verurteilt, ledigl. 4100 Gulden an die Gf.en zu bezahlen.

Seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s haben die Gf.en von → T. Frauen von weither geheiratet, die, wie Ottilia von → Nassau-Dillenburg, verwitwete von → Katzenelnbogen, oder Margaretha von → Neuenburg, eine ständisch geprägte Form der Weiträumigkeit einbrachten: Sie signalisierten den Verbund mit fremden Geschlechtern, was auch Repräsentationsbedürfnisse und -pflichten der Gf.en unterstützte.

Über das Hofzeremoniell und Feste, ebenso über die Ausbildung der gfl. Söhne, möglicherw. auch an auswärtigen Höfen, liegen keine Quellen vor. Sicher aber wird es sie gegeben haben; die Söhne der → T.er waren z.T. an auswärtigen Höfen erzogen worden (auch wenn direkte Belege fehlen, legen doch bspw. die Fehden Oswalds I., seine Rechtskenntnisse und kriegerischen Fähigkeiten schon als junger Mann eine solche nahe) und sind an den großen Höfen eingeführt gewesen. Auch hat die Wahrnehmung von Ämtern wie das des Landrichters, des stellvertretenden Konzilsprotektors, Schlichters oder Ämter am ksl. Hofe die Gf.en an andere Höfe geführt und mit Zeremoniellen vertraut gemacht (um 1455 ernannte der Ks. Oswald I. zu seinem Obersten Truchseß; zur gleichen Zeit erhielt er den Befehl, die in Schwaben gelegenen Burgen und Herrschaften Berthold von Ellerbachs einzunehmen und für sich zu nutzen, bis der Ks. darüber verfügen würde. Die Eheschließung Gf. Oswalds I. von T.-Pfeffingen mit Gf.in Ottilia, Wwe. von Katzenelnbogen, um 1470 aber soll im Geheimen, also vermutlich ohne größeren Aufwand, erfolgt sein). Später, 1491, ist die Teilnahme der T.er an einem Turnier in Nürnberg belegt. 1498 sammelte Gf. Heinrich von T. Erfahrungen, auch über herrscherl. Repräsentanz, am Hofe Kg. Maximilians I.

In den T.er Burganlagen sind Armbrustbolzen, Pfeile, Schlüssel, Sporen und Ofenkacheln mit dem T.erwappen (letztere in Pfeffingen aus dem 15./16. Jh.) gefunden worden. Auch soll Mitte des 18. Jh.s auf der Farnsburg an einer Wand des ersten Obergeschosses noch das gemalte Wappen der Habsburger (aufrecht stehender gelber Löwe) und das T.-Alt-Falkensteinische Wappen (Reh und Balken) zu sehen gewesen sein.

Quellen

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