THIERSTEIN
I.
Urkundliche Schreibweise: 1082 und 1114 Dierstein, 1288 Tierstein, 1309 Tyerstein, 1432 Thierstain, 1471 Dirstein, weiterhin Tierstein oder Thierstain.
Bis ins 12. Jh. ist ein häufiger Namenswechsel zwischen T., → Homberg und Frick zu beobachten, wobei zumindest für das 11. und 12. Jh. davon auszugehen sein wird, daß die von T. gleichen Stammes mit denen von → Homberg waren. Der Namenswechsel scheint Beleg dafür zu sein, daß die Gf.enfamilie noch nicht an einen ständigen Stammsitz gebunden war, sondern über mehrere, wechselnde Wohnsitze verfügte.
Das Herrschaftsgebiet der → Homberger/T.er lag im 11. Jh. im Fricktal und im östlichen Sisgau, d.h. zwischen den Gebieten, die im wesentlichen die Hausmacht der Habsburger ausmachten (im Breisgau und Oberelsaß einerseits und im Aargau zwischen Aare und Reuß andererseits).
Um die Mitte des 11. Jh.s entstanden nahezu zeitgl. die Burgen (Alt-)→ Homberg, (Alt-)T. und die Ödenburg. Entweder wurden sie vom Gf.en des Sisgaus und späteren Hzg. von Schwaben, Rudolf von Rheinfelden, errichtet und gingen von diesem als Lehen an die mit ihm vermutlich entfernt verwandten → Homberger/T.er, die nach Aberkennung der Lehen Hzg. Rudolfs durch Kg. Heinrich IV. vom Jahre 1077 Erbansprüche auf Rheinfeldische Güter erhoben. Oder die Burgen sind kurz nach 1057/59 von einem Ahnen Rudolfs I. von → Homberg/T. als neue repräsentative Herrschaftszentren errichtet worden, als dieser die Gft. im Sisgau übernahm, um den 1057 zum Hzg. von Schwaben ernannten Rudolf von Rheinfelden zu entlasten. Denkbar ist aber auch, daß Rudolf von Rheinfelden in seiner Zeit als Gf. die eine, ein Ahnherr der → Homberger/T.er etwas später als Amtsnachfolger die anderen Burgen errichten ließ.
Namengebend für die T.er ist der Berg, auf dem die Burg (Alt-)T. erbaut worden ist (Tier[-stein-]berg).
Als Personenname wird T. urkundlich erstmals 1082 in den actis fundationes des Stiftes Muri gen., als Gf. Werner von Habsburg hier vor lokal ansässigen Fs.en – darunter einem Rudolf von Dierstein – dem Kl. Rechte bestätigte. Dieser Rudolf von T. wird als der erste einigermaßen sicher nachgewiesene Vorfahre der Gf.en von T. angenommen; er war mit Gf.in Ita von Habsburg verh. und wird zwischen 1082 und 1114 erwähnt (die Zählung der Rudolfe differiert in der Forschung, weil nicht klar auszumachen ist, ob es sich bei einer noch früheren Erwähnung um einen Rudolf von → Homberg/T./Frick oder um Rudolf von Rheinfelden handelte. Nachfolgend werden deshalb, wenn Lebensdaten bzw. die Daten des Auftretens in den Quellen der Forschungsliteratur stark voneinander abweichen, beide Varianten angegeben – zuerst die nach den Europäischen Stammtafeln (Stammtafeln zur Geschichte der europäische Staaten. NF, hg. von Detlev Schwennicke, Bd. 11: Familien vom Mittel- und Oberrhein und aus Burgund, Marburg 1986, Taf. 132 und 133), dann die nach Dorothea A. Christ, Zwischen Kooperation und Konkurrenz. Die Gf.en von T., ihre Standesgenossen und die Eidgenossenschaft im SpätMA, Zürich 1998.
Nach Gebietszugewinn durch Eheschließungen kam es zur Teilung der Gf.en-Familie: Der erste Sohn von Rudolf von → Homberg/T. und Ita von Habsburg, Werner (1120-1154), gilt als Stammvater des hombergischen Geschlechts; sein jüngerer Bruder, Rudolf (1082-1114), bzw. dessen Sohn Rudolf (1144-1156, der über seine Ehe mit Berta, einer Erbtochter der Gf.en von Saugern, neues Gebiet für die T.er gewann) gelten als Urheber des (Neu-)T.er Hauses. Die T.er verließen das Fricktal; die (Alt-)→ Homberger starben um 1223/25 im Mannesstamm aus.
Der Stammsitz (Alt-)T. wurde vermutlich bereits vor der Wende zum 13. Jh. verlassen, um eine auf saugerschem Erbgut bestehende Kastvogteiburg (im Lüsseltal nahe dem Kl. Beinwil) als neuen Stammsitz zu nutzen.
II.
Die Gf.en waren anscheinend keiner hzgl. Oberhoheit untergeordnet; weder die → Homberger noch die T.er waren an der »ersten schwäbischen Stammesversammlung«, die um 1138 unter dem Vorsitz des staufischen Hzg.s Friedrich II. von Schwaben auf der Dingstätte Kg.sstuhl zusammentrat, beteiligt.
Die Gf.en von T. hatten Reichslehen inne; weitere wichtige Lehensherren der Gf.en von T. waren – bei Ämtern wie Grund und Boden – der Bf. von Basel und die Hzg.e von Habsburg-Österreich: Vom ausgehenden 11. Jh. bis 1185 waren die Gf.en von → Homberg/T. mit dem kgl. Amt der Hochvögte des Bm.s Basel erbl. belehnt. Seitdem 1318 in Basel das Pfgf.enamt erstmals erwähnt wird, war es mit einem T.er verbunden (Rudolfus de Tierstein comes palatinus). Basler Pfgf.en anderer Abstammung sind nicht bekannt. Die T.er führten den Titel – mit Unterbrechungen – bis zu ihrem Aussterben 1519. Der Titel vererbte sich innerhalb beider Linien, und wiederholt wurden mehrere Gf.en gleichzeitig belehnt (Gesamthand).
Indirekt läßt sich den Quellen entnehmen, daß die Burg Pfeffingen seit Ende des 13. Jh.s als Burg des höchsten weltl. Richters im Bm. Basel angesehen wurde. Ob die Burg jedoch schon um 1200 als saugersches Erbe an die T.er kam und von diesen dem Bf. aufgegeben wurde, um sie von ihm zu Lehen zurückzuerhalten, oder ob sie von jeher in bfl. Gebiet lag, ist nicht bekannt. Die strategisch günstig gelegene Burg wurde in der Folgezeit zum Mittelpunkt der T.er »Gft.«.
Als Kg./Ks. Heinrich III. 1041/48 dem Domkapitel von Basel dessen Besitz bestätigte, war das Besitz, den der Kg. und seine Vorfahren dem Hochstift ursprüngl. geschenkt hatten und der u. a. in pagis Ougestgouwue et Sisgouuwe bzw. in comitatu Růdolfi comitis lag.
Nach dem Tod des letzten Alt-Hombergers (nach 1223) kam das Lgf.enamt über seine Erbtochter an das Haus Froburg und wurde danach gemeinsames Lehen der Neu- → Homberger und Froburg-Waldenburger. Sich auf einen gemaechtnussebrieff berufend, der die → Homberger als Vorfahren auswies, erhob die Linie T.-Farnsburg Ansprüche auf die Lgft. 1363 wurde durch Hzg. Rudolf IV. von Habsburg-Österreich entschieden, der Bf. solle Gf. Johann von Froburg und Gf. Sigmund von T. zu einem und zum anderen halben Teil Gf. Rudolf von Habsburg belehnen. Als 1366 die Froburger ausstarben, erbte der T.-Farnsburger deren Anteil; ihre bfl. Lehen jedoch fielen an Gf. Rudolf IV. von → Neuenburg- → Nidau. Als dieser 1375 kinderlos starb, beerbten ihn seine Schwestern – eine davon, Verena, war eine verh. Gf.in T.-Farnsburg, so daß nun auch dieser ehem. froburgische Besitz an die T.er kam. Letztlich ging auch der Anteil des → Habsburg-Laufenburgers (auf nicht näher bekannte Weise) an den T.er, womit er Alleininhaber der Lgft. im Sisgau war. Der t.isch-farnsburgische Besitz hatte damit seine größte Ausdehnung erreicht (vgl. Urbar von 1372/76). Die Farnsburger Linie führte den Titel der Lgf.en bis zu ihrem Aussterben 1418 und gab ihn als Tochtererbe an die Frh.en von → Falkenstein weiter, was seitens des Bf.s von Basel akzeptiert, von der Pfeffinger Linie jedoch angefochten wurde. Der Streit zog sich bis 1490 hin, bis Gf. Oswald und sein Bruder Wilhelm von T.-Pfeffingen durch den Basler Bf. mit der Lgft. belehnt wurden.
Im 14. Jh. war die Alt-Bechburg der bfl. Lehensgewalt unterstellt, was 1376 ihre Aufzählung unter den Gütern und Rechten bewirkte, die der Bf. den Gf.en von T.-Farnsburg mit der Lgft. Buschgau verliehen hatte.
Die Pfandschaften Florimont, Rheinfelden, Bergheim, verschiedene Lehen im Elsaß, aber auch Güter im Sisgau waren – im rechtlichen Sinne – Kondominate. Auch wenn sich die T.er seit dem ausgehenden 14. Jh. aus dieser Form der Lehensgemeinschaften eher zurückzogen, ging Walram III. von T.-Pfeffingen 1378 – vermutlich im Zusammenhang mit der Eheabsprache mit Mgf.in Alix (Adelheid) von Baden – ein weiteres Kondominat mit gegenseitigem Erbrecht – mit dem Mgf.en von Baden ein. Bei den gemeinsam zu nutzenden Lehen handelte es sich um Burg und Kirchensatz Pfeffingen, das Dorf Hölstein, Höfe, Dörfer, Kirchensatz und Untertanen in Aesch, Haltingen, im Kander- und Wiesental und an weiteren Orten der Herrschaft Rötteln und Sausenberg.
Zudem hatten die T.er Pfandlehen vom Basler Bf. und den Hzg.en von Habsburg-Österreich unterschiedl. lange und zu unterschiedl. Bedingungen inne: Die bekanntesten habsburg-österr. waren die Herrschaften Florimont und Delle, wg. der sie sich seit Ende des 14. Jh.s mit Katharina von Burgund auseinanderzusetzen hatten; andere waren Laufen, Olten, Liestal, Homburg, → Waldenburg, die Münze in Breisach, Abgaben und Untertanen in Delémont (Stadt und Tal), Movelier, Pleigne, Bourrignon und Roggenburg.
1479 gab Ks. Friedrich III. den Brüdern Oswald I. und Wilhelm von T.-Pfeffingen die → Hohkönigsburg im Elsaß zu Lehen. In einem Lehensbrief des Ks.s für die T.er aus dem selben Jahr wurden weiter aufgeführt: die Veste T. mit allem Zubehör und Obrigkeiten, die Mannschaft ob dem oberen Hauenstein, der Hof zu Basel, der zu Mühlhausen und einer bei Pfeffingen, Schloß und Stadt Aarburg, die Kastvogtei Beinwil und das Dorf Wentzwiler im Elsaß samt dem Kirchensatz. Die Belehnung mit der → Hohkönigsburg rief jedoch den Widerstand Hzg. Sigmunds von Habsburg-Österreich hervor, der als Herr der Vorlande als eigentl. Lehensherr anerkannt werden wollte. 1480 jedoch wurden die T.er auch von Hzg. Sigmund belehnt, dem der Ks. die Lehensherrschaft formell abgetreten hatte.
Die bedeutendsten Gläubiger der T.er stammten bis in die 1430er Jahre aus der Stadt Basel; es waren v.a. die Ratsgeschlechter Murer, Schönkind und von Laufen. Basler Bürger waren aufgrund eines ksl. Privilegs seit 1227, erneuert 1274 und 1298, lehensfähig. – Die Schönkinds z. B. gaben 1440 die Burg T. mitsamt Zubehör für die Summe von 100 Gulden an Gf. Hans von T. zurück; die Pfandablösung wurde zudem vom Kl. Beinwil finanziert, das den Schönkinds pfandweise überlassen worden war. In aller Form wurde der T.er anschließend von Kg. Friedrich III. mit der Burg T. und der Beinwiler Kastvogtei belehnt und 1442 mit seinem Neffen Friedrich von Kg. Friedrich III. in des Reiches Schutz und Schirm genommen.
Otto II. von T.-Farnsburg (geb. 1367, gest. 1418) wirkte als österr. Lehensmann u. a. als Landrichter in Thurgau und Aargau, war Burgvogt zu Rheinfelden und trat mehrfach in habsburgisch-österr. (Schieds-)Gerichten auf. Zu Zeiten Ottos II. und seines Bruders Ludwig, Abt von Einsiedeln, war der politische Einfluß dieser Gf.enlinie am größten; mit ihnen starben die T.-Farnsburger im Mannesstamm jedoch aus. Eine Urk., die von Gf. Hans II. T.-Pfeffingen allein besiegelt worden ist, hat, trotz Billigung durch den Hzg. von Habsburg-Österreich, die Verteilung des farnsburgischen Erbes nicht beeinflussen können, ebenso wie Versuche des Bf.s fehlschlugen, Lehen des Domstiftes als heimgefallen einzuziehen. Das Haupterbe ging über eine Tochter Ottos II. an die Frh.n von → Falkenstein.
Walram III. von T.-Pfeffingen (geb. 1344 oder 1345, gest. 1403) war für das Reich und die Herrschaft Österreich wichtiger Ansprechpartner am Oberrhein: 1377 bestätigte Ks. Karl IV. Basel den freien Gerichtsstand und setzte auf Wunsch der Stadt Walram III. als Richter und Schirmherrn ein. Im Namen des Reichs sollte er die Stadt gegen jeden Angriff auf das ksl. Privileg verteidigen (ob er dazu jedoch die nötigen milit. oder politischen Mittel besessen hätte, ist fraglich).
Hans (Johann) II. von T.-Pfeffingen (geb. 1389, gest. 1455) war stellvertretender Konzilsprotektor des Basler Konzils und gehörte zur Konzilsgesandtschaft, die 1439 nach Savoyen reiste, um Hzg. Amadeus abzuholen; zurück in Basel zelebrierte der Hzg. als Papst Felix V. seine erste Messe und wurde gekrönt. Im anschließenden Festzug ritten nach den in dichten Scharen den Zug eröffnenden Kriegsleuten und Dienern […] die Edlen Basels, unter denen Graf Hans von Tierstein alle an Grösse überragte. Als nach dem Tod Kg. Albrechts II. (1439) ein Erbstreit ausbrach, war auch Gf. Hans vermittelnd tätig. Nach Streitschlichtung und Krönung Friedrichs III. (1440) nahm er (zeitw.) am Krönungsumritt des neuen Kg.s teil, der ihm bald darauf zahlr. Güter als Reichslehen übergab bzw. bestätigte (darunter Burg T., Kastvogtei Beinwil, Höfe in Basel und Mühlhausen) und ihn verschiedentl. als Schlichter und für Friedensverhandlungen einsetzte. Johanns häufige Abwesenheit von Burg und Herrschaft Pfeffingen machte die Verlehnung an die Herren von Rotburg notwendig; zudem belehnte er zum ersten Mal einen burgund. Landvogt.
Oswald I. von T.-Pfeffingen (1452 wurde er von Kg. Friedrich II. in Rom zum Ritter geschlagen, gest. 1488) war vermutlich der bekannteste Vertreter der T.er. Als Rat war er im Dienst der Mgf.en von Brandenburg, der Hzg.e von Burgund, der Hzg.e von Lothringen, der Ehzg.e von Habsburg-Österreich und des Ebf.s von Köln; er war Vormund Lgf. Wilhelms von Hessen und in milit. Funktionen u. a. für Augsburg, die Hzg.e von Burgund, die Hzg.e von Lothringen und 1476 als Oberbefehlshaber der Truppen der Niedern Vereinigung bei Murten tätig; 1477 nahm er an der Schlacht bei Nancy teil, in der Karl der Kühne von Burgund fiel. Wiederholt amtete er als österr. Landvogt im Elsaß. Von Ks. Friedrich III. erhielt er (gemeinsam mit seinem Bruder Wilhelm) 1479 die → Hohkönigsburg als Reichslehen, baute diese wieder auf und verlegte die Res. der T.er dorthin. Andererseits aber führte Oswald I. seit 1462 gegen Hzg. Ludwig von Bayern-Landshut Fehde, was ihn erst in Gefangenschaft brachte und schließlich zwang, Urfehde zu schwören. Auch gegen Basel trat er an (eine ksl. Urk. von 1465 erlaubte ihm u. a., in der Gft. Pfeffingen alle Geleitrechte auszuüben sowie Wasser- und Landzölle zu erheben und Kaufleute zu schützen – was bes. hervorgehoben wurde und den Widerstand der Stadt nach sich zog). Als hzgl.-österr. Rat war Oswald I. vermutlich an der Verschwörung gegen Ehzg. Sigmund beteiligt, die das Ziel hatte, die hzgl Vorlande an Bayern zu überführen. Die Verwandten des Ehzg.s, Ks. Friedrich III. und dessen Sohn Maximilian, griffen ein, um eine weitere Schmälerung des Hausguts zu verhindern: Oswald verlor seine österr. Ämter, Lehen und Pfandschaften – allein die Güter im Sisgau und die → Hohkönigsburg waren nicht betroffen. 1488 verhängte schließlich der Ks. die Reichsacht über ihn und die anderen »Bösen Räte«. Ein Briefkrieg folgte, gegen den sich Oswald mit einer eigenen Informationskampagne wehrte (gedruckte Rechtfertigungsschrift). Um den materiellen Schaden in Grenzen zu halten, hatte sein Bruder Wilhelm die Lehens-, Rechts- und Geldgeschäfte übernommen und für die Besitzübertragung auf Oswalds Söhne gesorgt. Wilhelm war u. a. Hauptmann von Neustadt bei Wien, wo sich der Ks. öfter aufhielt, war Mitglied des ksl. Kammergerichtes und leistete dem Ks. zeitw. auch bewaffnete Hilfe; zudem hielt er sich vermutlich häufig am Hof Sigmunds von Österreich auf und stand auch in dessen Diensten.
III.
Im Wappen führten die Gf.en von T. eine weiße (mitunter auch rote) Hindin (Hirschkuh), wohl das »Tier« ihres Namens, auf grünem Dreiberg in gelbem Schild. Das Zimier der Pfeffinger Linie zeigt einen gelben weibl. Rumpf mit gelber Krone und gelbem, mit roten Rosen bestecktem Hirschstangenpaar. Die Helmzier der Farnsburger Linie bildete ein schwarzer Spitzhut mit gelber Binde und weißem Ball.
Nachdem Wilhelm von T.-Pfeffingen von Ks. Friedrich III. erneut zum Rat und Diener berufen worden war und von diesem offenbar das ksl. Rotwachsprivilieg erhalten hatte, siegelte Wilhelm seit 1489 immer häufiger mit rotem Wachs.
Nach dem Tod des letzten T.ers (1519) belehnte Ks. Karl V. den Bf. von Basel mit dem Recht, das T.er Wappen zu führen. Weil jedoch Solothurn die Herrschaft T. behielt und die Stadt Basel eine weitgehende Kontrolle über Pfeffingen erreichte, blieben die bfl. Rechte ohne Relevanz. Aus einem 1435 geschlossenen Wappentauschvertrag leiteten die Herren von Ebersdorf, die dem reich begüterten Niederadel angehörten und das erbl. Amt des Reichskämmerers innehatten, jetzt keine Besitzansprüche ab.
Die ersten Stammsitze waren im 11. Jh. entstanden: Alt-T. bei Gipf-Oberfrick, deren Vorburg wohl schon im 12. Jh. verlassen wurde, während die Hauptburg bis in das beginnende 15. Jh. besiedelt gewesen zu sein scheint; Alt→ Homberg bei Wittnau verblieb als Sitz im Frickgau bei der Teilung der Gf.en-Familie in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s bei den Gf.en von → Homberg; die Ödenburg bei Wenslingen, besiedelt vom Ende des 10. bis Ende des 12. Jh.s, war bereits 1320 nicht mehr bewohnbar.
Mit der Teilung in die → Homberger und die T.er Linie und den Gebietsgewinnen der T.er (über die Ehe mit einer Erbtochter derer von Saugern) hatte sich ihr Machtbereich um 1180/90 an das mittlere und untere Birstal südlich von Basel verlagert. Die später »Neu-T.« gen. Burg (ursprgl. Kastvogteiburg) wurde zur neuen Stammburg prachtvoll ausgebaut. Schon gegen 1200 jedoch kam die strategisch günstiger am Südrand der Rheinebene gelegene Veste Pfeffingen an die T.er, und Neu-T. wurde einem Vogt überlassen. Wie bei Neu-T. handelte es sich auch bei Pfeffingen vermutlich um einen Um- bzw. Erweiterungsbau (Bossenquader in Zweitverwendung weisen auf eine schon bestehende Burganlage aus der zweiten Hälfte des 12. Jh.s von der Größe einer Dynastenburg hin).
Bei der Teilung des Hauses T. verblieb die eine Linie auf Pfeffingen, während sich die andere die Farnsburg erwählte (bei Gelterkinden, 1307/10 erstmals urkundlich erwähnt, wobei jedoch unklar ist, ob bereits die Burg oder nur der gleichnamige Höhenrücken gemeint war). Ob es sich hier um einen Neu- oder Ausbau (z. B. eines Verwaltungssitzes der T.er auf Altsiedelland) handelte, ist nicht eindeutig belegt; für die Anlage selbst jedoch mag die Burg Alt-T. auf verschiedenen funktional differenzierten Ebenen ein Vorbild gewesen sein; für ihre anscheinend sehr genaue Planung kann vergleichsweise aber auch die Spesburg im Elsaß herangezogen werden. Mit dem Bau der Schildmauer wurde ein Burgentyp gewählt, der im südwestdeutschen Raum im Zusammenhang mit dem während des 13./14. Jh.s stattfindenden Territorialausbau vielfach Verwendung fand; der Verzicht auf den Bergfried und die Wahl eines Palas sprechen dafür, daß die Burg eher eine Wohn- und Verwaltungsfunktion hatte als der Landesverteidigung zu dienen.
Letzter Stammsitz der Gf.en von T. war die → Hohkönigsburg (bei Schlettstadt), die als Lehen Ks. Friedrichs III. 1479 an die Gf.en von T.-Pfeffingen mit der Befugnis kam, das zerstörte Schloß wieder aufzubauen. Wie bei den Burgen Alt- → Homberg, Ödenburg und Pfeffingen existiert auch hier – vermutlich als Baumaßnahme der T.er – eine Schildmauer zur Sicherung der bergzugewandten Seite.
Grablegen der Gf.en von T. waren v.a. die Kl.er Beinwil und Klingental (z. B. für Hermann von T.-Farnsburg, gest. 1405), die ihnen auch sonst eng verbunden waren. Im Basler Münster hat sich das Prunkgrab Rudolfs von T. (gest. 1318), ein Nischengrab von hoher Qualität erhalten: Die Füße der annähernd vollplastischen Liegefigur des betenden, in voller Rüstung gewappneten Ritters sind auf das Standesemblem, den Löwen, gestützt. Das leicht zur Seite geneigte, von der Panzerkapuze umschlossene Haupt ruht auf dem Turnierhelm mit prächtigem Zimier. Neben ihm liegen das abgegürtete Schwert und der dreieckige Kampfschild, der, wie auch der rechteckige Achselschild, das Wappen der T.er trägt. Weitere Gräber befanden sich bei den Barfüßern zu Basel (z. B. das Sigmunds III. von T.-Farnsburg, gest. 1383) und in der Kapelle der Burg Pfeffingen (Johann II. von T-Pfeffingen, gest. 1455). Der letzte T.er, Heinrich (gest. 1519), wurde nicht wie ursprüngl. vorgesehen im Basler Münster, sondern nach seinem Willen in → Fénétrange beigesetzt.
IV.
Im 11./12. Jh. werden die Gf.en von T. gleichen Stammes mit denen von → Homberg gewesen sein: Gf. Rudolf von → Homberg/T./Frick (1082-1114) war verh. mit Ita von Habsburg. Unter ihren Söhnen teilte sich das Geschlecht: Werner (1120-1154) begründete die Linie (Alt-)→ Homberg mit Eigengut vornehml. im Frickgau, Rudolf (1125-1156) begründete die Linie T.; ihm fielen über das Erbe seiner Gemahlin Berta, einer Erbtochter der im Mannesstamm aussterbenden Gf.en von Saugern, beträchtl. Gebiete bes. im Lützel- und Lüsseltal zu. Durch ihn oder seinen Sohn Rudolf I. (1184-1236 bzw. 1173-1228) ist die später Neu-T. gen. Burg auf ehem. saugerschem Gebiet zur neuen Stammburg ausgebaut worden. Sie blieb es jedoch nur bis um 1200, als die T.er unter Rudolf II. (1208-1265) auf die strategisch günstiger gelegene Burg Pfeffingen kamen – ob als Lehen durch den Bf. von Basel oder ebenfalls als Erbe des Hauses Saugern, bleibt offen.
Bodenfunde, die bis ins 11. Jh. zurückreichen, lassen vermuten, daß auch die Burg Dorneck eine Gründung des Hauses Saugern(-Pfeffingen) war und wie die Kastvogteiburg (später Neu-T.) bei Büsserach und evtl. auch die Burg Pfeffingen um 1180 an die Gf.en von T. vererbt wurde. Schriftl. Quellen setzen jedoch auch hier erst im 14. Jh. ein, als die Burg vermutlich zum Eigengut der Gf.en von T. gehörte. 1360 verkaufte Sigmund von T.-Farnsburg die Veste Dorneck mit allen Gütern und Rechten an Gf. Rudolf von Habsburg und empfing sie von diesem als erbl. Lehen zurück.
Unter den Brüdern Rudolf III. (geb. 1262, gest. 1318 bzw. 1253-1318) und Sigmund II. (geb. 1262, gest. 1320 bzw. Sigmund I., 1262-1326) bildete sich ein zweites – bis gegen 1326 gemeinschaftl. verwaltetes – Herrschaftszentrum heraus. Vermutlicher Anlaß war das umfangr. Erbe grundherrl. Besitzes (wohl alten Stammgutes) im Fricktal und im östlichen Sisgau samt der Lgft. Sisgau als bfl. Lehen nach dem Aussterben der Gf.en von (Neu-)→ Homberg, zu dessen Verwaltung und Beherrschung die T.er die Farnsburg wählten. Die auch verwaltungstechn. Trennung der Herrschaftsgebiete führte zur Bildung der jüngeren Linie, die zur Unterscheidung von der älteren (T.-Pfeffinger) die t.isch-farnsburgische Linie gen. wird.
Den Gf.en von T.-Farnsburg (zu deren Güterkomplex auch die Burg Alt.-T. gehörte) fielen zwischen 1370 und 1415 ausgedehnte Gebiete v.a. durch Konnubien zu: So erbte z. B. Gf. Sigmund (als Sigmund IV. 1355-1383 bzw. II. 1352-1383) über seine Ehe mit Verena von → Neuenburg, einer Schwester des letzten → Nidauers (Rudolf, gefallen 1375), 1376 die Lgft. im Buchsgau (außer dem Hauptort Olten, der als Pfandschaft des Bf.s an die Kiburger fiel) sowie alte froburgische Besitzungen. Um seine Herrschaft zu konzentrieren, veräußerte jedoch sein Sohn, Otto II. (geb. 1367, gest. 1418), die buchsgauische Lgft. 1412 an die Stadt Solothurn. Infolge großer Exemtionen war auch die sisgauische Lgft. um die Wende zum 15. Jh. so gut wie auf die farnsburgische Herrschaft beschränkt, was zur Folge hatte, daß sich die Gf.enrechte umso enger mit den grundherrl. Rechten verbanden, so daß die Herrschaft Farnsburg das Aussehen einer exemten Gft. erhielt. Das Recht der kgl. Amtsgewalt besaßen die Gf.en von T.-Farnsburg aber nur infolge der Belehnung mit den landgfl. Rechten durch den Bf. von Basel; diese aber war noch nicht zur leeren Formel geworden, was allein die Farnsburger von der ausgebildeten Landeshoheit trennte.
Die Farnsburger Linie erlosch bereits nach drei Generationen, d.h. nach Otto I., seinem Sohn Sigmund und dessen Sohn Otto II. 1418. Nach dem Aussterben der Linie im Mannesstamm gingen ihre Besitzungen als Tochtererbe zum großen Teil an die Frh.en von → Falkenstein über.
Die Pfeffinger Linie überdauerte bis 1519. Nach der auch verwaltungstechnischen Teilung des Hauses T., vermutlich nach dem Tod Sigmunds II. von T.-Farnsburg, übernahm um 1326 wohl sein Neffe, Ulrich II. (Sohn Rudolfs III., 1305-1330 bzw. 1267-1330), die Führung der Pfeffinger Linie, die bei der Linienbildung Burg Pfeffingen bei Büsserach mitsamt den bisherigen Gütern sowie die Herrschaft Pfeffingen mit Reinach und Aesch behalten hatte. Ihm folgten sein Sohn Walram II. (1309-1356 bzw. 1320-1356); zu seiner Zeit hatten die T.er das bfl. Siegel pfandweise inne, dessen Sohn Walram III. (geb. 1344 bzw. 1345, gest. 1403), der zum Garanten des ksl. Privilegs ernannt worden war, nachdem Basel frei von fremden Gerichten sein sollte, und dessen Sohn Walram IV. (geb. 1367, gest. 1386). Auf ihn folgte sein Sohn Johann (Hans) II. (geb. 1389, gest. 1455), der seit dem Tod seines Bruders Bernhard (1437) Pfgf. des Hochstifts Basel war und stellvertretender Konzilsprotektor des Basler Konzils wurde.
Der nachfolgende Sohn Johanns II., Oswald I. (geb. 1424/25, gest. 1488 bzw. ca. 1435-1488), wurde für seine Kriegsdienste unter Hzg. René I. von Lothringen mit Geldeinkünften, zwei Herrschaften im Elsaß und im Hgt. Lothringen sowie einem Hof in der Stadt Nancy reich entschädigt. Die häufigen Aufenthalte Oswalds I. – und später auch seiner Söhne – im frz. Gebiet sowie ihre vielfältigen Verhandlungs- und Verwaltungstätigkeiten lassen auf gute Französischkenntnisse oder sogar Zweisprachigkeit schließen. Versuche Oswalds I., in der Lgft. Sisgau ein zusammenhängendes Herrschaftsgebiet zu schaffen und zu halten, schlugen fehl. 1479 bot die ksl. Belehnung mit der → Hohkönigsburg im Elsaß dem Gf.en (und seinem mitbelehnten Bruder) die Möglichkeit, sich aus dem Sisgau zurückzuziehen. Bemühungen folgten, um die → Hohkönigsburg als eine neue Herrschaft aufzubauen, wozu Oswald I. innerhalb kurzer Zeit die alten T.er Burgen und Herrschaften mit allem Zubehör räumte und veräußerte. Der Versuch, mit erheiratetem (Oswald war verh. mit Ottilia, verwitwete Gf.in von → Katzenelnbogen und Tochter Gf. Heinrichs II. von Dillenburg) und erkauftem Gut eine neue Herrschaft aufzubauen, scheiterte an der starken herrschaftlichen Konkurrenz im Elsaß.
Als hzgl.-österr. Rat soll Gf. Oswald I. an der Verschwörung gegen Ehzg. Sigmund von Österreich zur Überführung der hzgl. Vorlande an Bayern maßgebl. beteiligt gewesen sein. Durch die über ihn verhängte Reichsacht sah er sich 1488 genötigt, die Vormundschaft über seine unmündigen Söhne sowie die Verwaltung des Besitzes an seinen als Ersatzregent unverheiratet gebliebenen Bruder Wilhelm (geb. 1453, gest. 1498 bzw. ca. 1440-1498) zu übergeben, um den sonst zu befürchtenden materiellen Schaden in Grenzen zu halten. Auf den besonnen regierenden Wilhelm folgte als letzter seines Geschlechts der Sohn Oswalds I., Heinrich II. (1471 bzw. ca. 1474-1519).
Das Elsaß galt zu dieser Zeit endgültig als Haupteinflußgebiet bzw. Schwerpunkt des T.er Besitzes. Heinrich II. fungierte hier als kgl. Vogt zu Bergheim und wurde 1500 von Kg. Maximilian zum Diener mit sechs Pferden und Knechten bestellt, was eine regelmäßige Einnahmequelle bedeutete. Im Gegenzug überließ Heinrich dem Kg. verschiedene Güter, darunter die Pfandschaft Rheinfelden. Als sich die Lage für Maximilian im Elsaß stabilisierte, zahlte er dem T.er jedoch weder die Ablösesumme für Rheinfelden, noch die Dienstgelder, noch ausstehende Zahlungen an Vater und Onkel.
Daß Heinrich II. und sein Bruder Oswald II. (geb. 1474, gest. 1514 bzw. 1512) weiterhin gewisse Rechte an den Gütern geltend machen konnten, die ihr Vater verkauft hatte, mag durch die konkurrierenden Territorialinteressen der Städte Basel und Solothurn sowie des Basler Bf.s begünstigt worden sein. Das Verhältnis zwischen T.ern und Basel stabilisierte sich, als Heinrich und Oswald 1510 auf das Lehen der Lgft. Sisgau gegenüber dem Bf. von Basel zu Gunsten der Stadt endgültig verzichteten. Die Stadt hatte zuvor dafür gezahlt, und nach erfolgter Bestätigung durch den Bf. sollten noch weitere 500 Gulden anstehen. Hatte man 1491 als Wwe.nsitz für Heinrichs Gattin, Margaretha von → Neuenburg-Burgund, noch drei Orte im Elsaß (Mühlhausen, Oberbergheim und Brunnstatt) bestimmt, so konnte jetzt für Oswalds Frau, Elisabeth zu → Löwenstein, auf die Burg Pfeffingen zurückgegriffen werden. Oswald II. hatte gemäß seiner vorgesehenen Position als Ersatzregent erst geheiratet, als es die Kinderlosigkeit seines Bruders erforderte; aber auch aus dieser Ehe gingen keine Nachkommen hervor.
So starb Ende 1519 Gf. Heinrich II. von T. in Basel als letzter seines Geschlechts (an der Pest). Das Erbe der T.er war weitgehend bereits zu Lebzeiten Heinrichs unter dem Bf. von Basel und den Städten Basel und Solothurn aufgeteilt worden. Die → Hohkönigsburg war schon 1517 an die Herrschaft Österreich verkauft worden.
Anhand der Herkunft der Ehepartner läßt sich in der Frühzeit der T.er noch keine territorial ausgerichtete Heiratspolitik oder Abgrenzung in einer ständischen Hierarchie erkennen. Erst im 14. Jh., d.h. seit Walram III. und Walram IV. von T.-Pfeffingen, wurde das Bemühen deutlich, einen ständisch geschlossenen Verwandtschaftsverband aufzubauen, der mehr oder weniger zusammenhängende Herrschaftsgebiete kontrollierte. Zumindest ein Mal kam eine solche (zudem hochrangige) Heiratsverbindung über die Vermittlung Ottos II. von T.-Farnsburg zustande, dem sein Landrichteramt Gelegenheiten gab, Kontakte zu knüpfen: In seine Amtszeit im Thurgau fiel 1401 die Heirat Bernhards von T.-Pfeffingen (geb. 1378 bzw. 1389, gest. 1437), Sohn Walrams IV., mit Ita von → Toggenburg.
Im letzten Viertel des 14. Jh.s orientierten sich die T.-Farnsburger in der Wahl ihrer Ehepartnerinnen vornehml. ostwärts. Otto II. war mit einer Frau von → Klingen- → Toggenburg, sein Bruder Hermann III. mit einer Gf.in von → Matsch, Wwe. von → Montfort verh. Die T.-Pfeffinger verbanden sich mit Geschlechtern aus Schwaben, dem Elsaß und den Gebieten westlich des Oberrheins (→ Rappoltstein, Baden, Hachberg, Hasenburg). Ab der zweiten Hälfte des 15. Jh.s haben die T.-Pfeffinger dann ausnahmslos Frauen aus entfernter gelegenen Territorien geheiratet. Über ihre Verwandtschaft brachten sie eine ständisch geprägte Form der Weiträumigkeit in die Herrschaft der T.er ein: So bekam Oswald I. über seine 1471 geschlossene Ehe mit Ottilia von → Nassau-Dillenburg, verwitwete → Katzenelnbogen, neben Geld auch Kontakte zu mächtigen Reichsfs.en; durch den Lgf.en von Hessen, der das Erbe des letzten Gf.en von → Katzenelnbogen angetreten hatte, wurde er zu dessen Amtmann ernannt; Ebf. Hermann von Köln bestimmte ihn zum Vormund des Lgf.en Wilhelm III. von Hessen und zum Rat von Köln.
Quellen
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