BRANDIS
I.
Die ersten Generationen der → Brandis residierten seit der Mitte des 13. Jh.s in ihrer Burg → Brandis bei → Lützelflüh im Emmental. Im 15. Jh. verfügten sie über die Res.en → Vaduz und → Maienfeld. Weitere Burgen und Herrschaften im Besitz der → Brandis, jedoch ohne eigentlichen Res.charakter, waren B., S. und → Marschlins. In seinem Testament hatte Gf. Hartmann IV. von → Werdenberg-Sargans-Vaduz am 14. Nov. 1412 die beiden Burgen S. und B. an seinen Halbbruder Wolfhart IV. von → Brandis und dessen Sohn Wolfhart V. auf Lebenszeit vermacht. Nach seinem Tod (gest. 1416) sollte B. bei den Frh.en von → Brandis bleiben, S. hingegen an die Söhne Johanns I. von → Sargans (gest. 1400) übergehen. Damit verblieb B. (zugl. mit → Vaduz) im Besitz der Frh.en von → Brandis, während S. an die Gf.en von → Werdenberg-Sargans kam. Beide Schlösser können aber wohl zu keiner Zeit als Res.en der → Brandis angesprochen werden, zumal bis 1416 noch Gf. Hartmann IV. von → Vaduz auf S. residierte und die → Brandis hier nur geringe Entfaltungsmöglichkeiten hatten. Danach fiel S. an die Söhne Johanns I. von → Sargans (gest. 1400): Rudolf VII. (gest. 1434), Johann II. (gest. vor 1417), Hugo VII. (gest. 1421) und Heinrich IX. (gest. 1447/48). Da nur Heinrich IX., der sich auch zu S. nannte, mit Wilhelm II. und Georg II. männliche Erben hinterließ, wurden diese 1434 von Ks. Sigismund mit S. und dem zugehörigen Hochgericht Guggais belehnt. Georg II. veräußerte im Zuge des Ausverkaufs seiner Herrschaften am 19. Juli 1455 um 15 000 Gulden die Herrschaft und Veste S. an Eberhard Truchseß von → Waldburg, seinen späteren Schwiegervater.