BRANDIS
I.
Die B. haben sich seit dem 13. Jh. durch eine erfolgreiche Heiratspolitik aus kleinen Verhältnissen emporgearbeitet, wobei das Geheimnis ihres Erfolges in einem regen Familiensinn begründet war, der keine Zerwürfnisse zuließ. Andererseits kannten die B. keinerlei moralische Bedenken, die Erweiterung und die Verteidigung ihres Besitzes auch mit brutalen Mitteln durchzusetzen (Bütler, S. 3 f.; Adank, S. 19-21). Im 14. Jh. gelang es den B., hohe geistliche Ämter in ihre Hand zu bringen. In einer weiteren Phase des Aufstiegs verlegten die B. in einer für den Adel kritischen Zeit ihre Interessen aus den Stammlanden im Kanton Bern nach Rätien. Die Brüder Ulrich Thüring und Wolfhart IV. brachten 1391 Pfandrechte über Blumenegg und 1396 über → Vaduz an sich, 1412 bzw. 1416 gelangten sie in den unmittelbaren Besitz beider Herrschaften, den sie 1416 um den Kauf der südlichen Hälfte der Herrschaft Schellenberg abrunden konnten. Aus dem Nachlaß des Friedrich von → Toggenburg kam 1437/38 der Erwerb von → Marschlins und → Maienfeld hinzu. 1455 verkauften Wolfhart V. und seine Söhne mit Zustimmung von Bern ihre Besitzungen im Emmental, umfassend die Herrschaft B. mit dem Blutgericht und allen Einkünften und Rechten samt dem Lehen der Kirche von → Lützelflüh und den Vogteien über Trub und Rüegsau. Schon 1441 hatten Wolfhart V. und seine Gemahlin Verena von → Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz diesen Besitz auf Rückkauf verkauft, der 1447 ausgeübt und an Bern verkauft, doch neuerlich zurückgekauft wurde. Die B. ließen sich seit 1455 endgültig in Churrätien auf ihren Burgen → Vaduz und Blumenegg nieder, seit ca. 1460 auch in → Maienfeld und → Marschlins. Res.orte der B. waren 1416 bis 1510 → Vaduz und 1437 bis 1509 → Maienfeld.
In den sogen. B.ische Freiheiten wurden die kgl. Privilegien zusammengefaßt, die den Frh. von B. als den Inhabern der Reichslehen zu → Vaduz, Blumenegg und Schellenberg (Eschnerberg) gewährt wurden und in deren Mittelpunkt der Blutbann als Ausdruck der Landeshoheit stand. Bereits 1379 hatte Gf. Heinrich V. von → Werdenberg-Sargans-Vaduz ein kgl. Gerichtsstandsprivileg erhalten, das auf die B. überging. 1430 verlieh Kg. Sigismund den Blutbann für Blumenegg, → Vaduz und Schellenberg sowie die Befreiung von fremden Gerichten an Wolfhart V. Diese Privilegien wurden immer wieder erneuert und 1492 durch ein Bergregal sowie Zoll- und Mautrechte erweitert. Zuletzt bestätigte 1507 Kg. Maximilian I. die brandisischen Freiheiten.
Schon früh bestand eine Lehnsabhängigkeit der B. von Österreich. Die Verstrickung der B. in den Kg.smord von 1308 führte zum Entzug der Burg Spiez (Kanton Bern), die Thüring von B. als österr. Lehen innehatte. → Marschlins war Lehen des Bf.s von Chur, doch hatte sich Österreich 1462 beim Verkauf an die B. über die bfl. Lehnshoheit hinweggesetzt.
Die B. gehörten der großen Adelsgesellschaft vom St. Jörgenschild an, seit 1488 dem Schwäb. Bund. Auch waren die B. im 15. Jh. Mitglieder der Gesellschaft im Bracken. Zugl. standen sie aber auch im Burg- und Landrecht mit verschiedenen eidgenössischen Orte, u. a. mit → Freiburg i. Ue. (vor 1351), mit Bern (1337 bis ins 16. Jh.), mit Glarus und Schwyz (1437, 1499), mit Zürich (1470, 1478), mit Luzern (1493). Als Herren von → Maienfeld traten die B. seit 1475 in verschiedene Bündnisse ein mit dem Bf. von Chur, der Stadt Chur, dem oberen Bund und 1477 mit dem Zehngerichtebund.
II.
Hier ist auf B. → Werdenberg-Vaduz zu verweisen. Die häufige Ortsabwesenheit der Schloßherrn in österr. Diensten ließen einen Ausbau von → Vaduz, Blumenegg oder → Maienfeld zu vollwertigen Res.orten nur begrenzt zu. Die kleinen Orte boten auch kaum eine Möglichkeit zu einer Ausstrahlung in die weitere Umgebung. Filialhöfe gab es nicht, sieht man davon ab, daß sich zwei Brüder nominell die Ausübung der Herrschaft in → Vaduz oder → Maienfeld aufgeteilt haben. Hervorzuheben bleibt die enge Bindung an das Bm. Chur, wo Mitglieder der Familie als Bf. und Angehörige des Domkapitels wirkten. Die Hofverwaltung (Regierung, Verwaltung, Justiz, Finanzen) und Hofgerichtsbarkeit waren wenig ausgeprägt, sodaß sie kaum diesen Namen verdient. 1362 bis 1436 wurden unter den Toggenburgern zwölf Urk.n ausgestellt, davon drei auf der Burg, was auf eine Kanzlei schließen läßt. Die abwesenden Landesherrn ließen sich durch Vögte in → Vaduz, meist in Personalunion mit Blumenegg, und in → Maienfeld vertreten.
Der Grundbesitz des Schlosses → Vaduz ist im Urbar von 1509/17 verzeichnet (Liechtensteinisches Urkundenbuch I/4, S. 247-317). Die Nahrungsmittelversorgung an Getreide, Wein, Vieh, Käse, Schmalz, Wild und Fisch war, wie das B.ische Urbar von 1509/17 zeigt, aus eigener Produktion sichergestellt. Die Versorgung mit Gütern des Kunsthandwerks und Luxusartikeln erfolgte aus den Städten der Umgebung (Chur, → Feldkirch, Lindau, Konstanz, St. Gallen). In den an einer wichtigen Durchzugsstraße gelegenen Orten → Vaduz und → Maienfeld spielte der Handel und das Transportgewerbe eine gewisse Rolle.
4. Es gab keine herausragenden Persönlichkeiten am Hof in → Vaduz oder → Maienfeld, wohl einige Diener und Knechte, Jäger und Köche, aber weder Wissenschaftler noch Künstler. Die Existenz von Hofnarren und Herolden ist nicht nachweisbar. Auch Ärzte und Apotheker gab es vor Ort nicht.
Die Frauen der B. spielen politisch eine Rolle, indem sie jeweils mit in die Burgrechtsverhältnisse eingetreten sind. Da der Gatte der Verena von B. 1478 bereits für zehn Jahre in das Zürcher Burgrecht getreten war, vollzog sie 1479 für die ihr verschriebenen Güter ebenfalls diesen Schritt; 1499 mußte Verena mit ihren Söhnen das Zürcher Burgrechtsverhältnis erneuern, da diese als Gf.en des Reiches am Reichskrieg gegen die Eidgenossen teilgenommen hatten, wodurch auch der Klettgau geschädigt worden war.
Die Frauen waren regelmäßig auch an religiösen Stiftungen beteiligt, insbes. von Jahrzeitstiftungen, aber auch von Altären, Kelchen oder Glocken. Sie waren bei Festlichkeiten unverzichtbar und selbst bei Turnieren unentbehrlich. So gab es bei einem Turnier in Lindau 1447, an dem die B. beteiligt waren, hübsche tenz. Eine bes. Rolle fiel den Frauen bei der Begnadigung verurteilter Verbrecher zu; noch 1522 wurde in Blumenegg auf Bitten der frowen von Brandiss ein Dieb begnadigt. Die große Zahl von unehelichen Söhnen, die in die Familie aufgenommen wurden, zeugt von Konkubinen am Hof.
Solche illegitime Söhne waren Frick von B. (gest. 1386 bei Sempach auf österr. Seite), ein Sohn des Abtes Eberhard; Kunz Zibi, bezeugt 1411, ein Sohn Wolfharts I.; Diethelm Vogts (=Abstammung vom Kl.vogt), Abt von Trub 1418-1444, ein Sohn Wolfharts IV. (führte im Siegel das B.wappen); Thüring von B. (gest. 1447), ein Sohn Wolfharts V., 1441 Kirchherr in → Lützelflüh; Junker Burckhard B.ser, erwähnt 1441-1471, Vogt zu → Maienfeld, zu → Vaduz und Fürstenau, Inhaber der Burghut auf Gutenberg, Stadtammann von Chur (führte im Siegel das B.wappen mit Bastardbalken); Albert von B., Abt von Marienberg 1472-1499; Hans Nikolaus B.ser, ein Sohn Ulrichs, ca. 1470-1517, Söldnerführer; Gallus B.ser, 1465-1488, Schloßkaplan zu → Vaduz; Sebastian B.ser, erw. 1508, Pfarrer zu Ludesch; Wolfgang B.ser, Sohn des Gallus, Schloßkaplan zu → Vaduz 1520 ff.
Zum Wappen vgl. A. B. Ein bes. Hofzeremoniell ist nicht überliefert.
Seit jeher dienten Jahrzeitstiftungen dazu, an die eigene Familie zu erinnern. Wolfhart I. machte eine Vergabung an den Katharinenaltar in → Lützelflüh, den sein Bruder Werner in eine Jahrzeitstiftung umwandelte für Wolfhart I., seine Eltern, Brüder und alle Vorfahren; Katharina von Weißenburg, die Gemahlin Thürings II., stiftete 1365 in Därstetten mit ihrem Bruder Johann II. eine Jahrzeit für alle Vorfahren; die Jahrzeit des Konstanzer Bf.s Heinrich von B. (gest. 1383) wurde im Konstanzer Münster, in Zurzach, in Winterthur, in Einsiedeln und im Frauenstift Fahr gefeiert; Wolfhart IV. errichtete 1411 seine große Familienjahrtagstiftung in Rüegsau; neben vielen anderen persönlichen Jahrzeitstiftungen bleibt noch jene Stiftung hervorzuheben, die Sebastian von B. als Pfarrer von Ludesch zusammen mit seinem Frühmesser und unter Mithilfe von 130 Personen zu seinem und seines Kaplans Seelenheil, zum Trost der Seele des Frh.n Ulrich und aller derer von B. sowie jener so in unsern nöten ze Frastentz oder anderswo umkommen und leider nider gelegen sind.
Die B. standen dem Wallfahrtswesen aufgeschlossen gegenüber. Unter dem Abt und Bf. von Konstanz Heinrich von B. wurde in der 2. Hä. 14. Jh.s Einsiedeln als Wallfahrtsort ausgebaut. Auch wenn die unmittelbaren Belege dafür fehlen, so stehen doch vier Deutschordenskomture aus der Familie von B. dafür, daß auch Wallfahrten ins Hl. Land unternommen wurden. Dafür spricht auch die Überlieferung, ein Frh. Rudolf von B. sei ins Hl. Land gefahren. Eine weitere Bestätigung dafür liefert die Kreuzpartikel im Goldenen Kreuz von Glarus (15. Jh.), die angeblich ein Mitbringsel eines von B. gewesen ist.
Feste wurden auf den Burgen in → Vaduz und → Maienfeld, aber auch im benachbarten → Feldkirch gefeiert. 1437 trafen sich die Erben Friedrichs von → Toggenburg in → Maienfeld, um die Erbschaftsfrage einer raschen Klärung zuzuführen: Wolfhart V. von B., Ulrich Brun von Rhäzüns und Heinrich von → Sax-Misox. 1465 weilte Ehzg. Sigmund von Tirol als Gast auf → Vaduz. 1478 wurde in der Pfarrkirche von → Maienfeld die Hochzeit der Verena von B. mit Gf. Alwig von → Sulz begangen und anschl. auf Schloß B. gefeiert. In der Fasnacht 1473 wurde auf der Schattenburg in → Feldkirch eine Schlegelgesellschaft mit Umtrunk und Tanz abgehalten; beteiligt war neben vielen anderen Adligen auch Ludwig von B. 1493 reiste Ludwig von B. nach Wien, um an der Feier des Dreißigsten Ks. Friedrichs III. teilzunehmen. 1504 nahm Verena von B., verwitwete → Sulz, mit ihren Söhnen und Dienern am Freischießen in Zürich teil.
Fiktive Herren zu B. sollen 938 an Turnieren in Magdeburg, 942 in Rothenburg ob der Tauber, 1165 in Zürich, 1209 in Worms teilgenommen haben; nicht einzuordnen ist auch ein Frh. Albert, der 1311 an den Ludis Ravenspurgensibus (»Ravensburger Spielen«) gekämpft hat. Historisch ist Wolfhart II., der 1368 getötet wurde, als er auf dem Weg zu einem Stechen in Zürich eine Konstanzer Turniergesellschaft angriff. Bucelins Genealogie der Herren von B. liest sich geradezu wie eine Turnierliste. Ein Philipp von B. soll 1374 an einem Turnier in Esslingen teilgenommen haben, ein Christopher von B. 1392 in Schaffhausen ebenso wie Ulrich von B. Ein Frh. zu B., Mitglied der Gesellschaft im Bracken, war 1436 an einem Turnier in Stuttgart beteiligt, 1439 einer zu B. in Landshut, 1447 einer von B. zu Lindau. Das Wechselspiel von Dichtung und Wahrheit bestätigt die hohe Einschätzung des Turniers bei den B.
Die Sage von Fluch eines Müllers über das Geschlecht B. zeugt von deren Jagdleidenschaft: Während eines Hochwasser hatte ein Frh. alle seine Leute, darunter auch den Müller, zur Jagd aufgeboten. Ein farbiges Bild der Jagd auf Hirsche und Gemsen um die Wende des 15./16. Jh. liefert eine Urk. von 1515. Hier werden mehrere den Frh.en von B. bedienstete Jäger gen.: der Oegstisriedt, Klaus von Bach, Klaus Steffan, Georg Michel von Triesenberg und Klaus Jeger von → Maienfeld. Auch andere brandisische Diener wie Heinz Schampletz von Triesen, der Weibel Burkhart Spiegel von Schaan oder auch sonstige Untertanen nahmen an der Jagd teil, die gelegentlich auch gemeinsam mit den Jägern aus der Herrschaft → Feldkirch durchgeführt wurde.
Turnier und Jagd waren auch in der Wandmalereien des Schlosses vor dessen Übergang an die B. thematisiert. Pferde nahmen einen bedeutenden Stellenwert ein. Die B. belieferten im 15. Jh. den Innsbrucker Hof wieder mit Pferden und Hunden. Als Ludwig von B. 1493 mit dem Schiff von Hall in Tirol nach Wien reiste, wurden seine Pferde auf einer anderen Route ebenfalls auf dem Wasserweg dorthin geführt.
Literatur
Ritter, Rupert: Die Brandisischen Freiheiten, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Liechtenstein 43 (1943) S. 5-42. – Niederstätter, Alois: Vorarlberger Urfehdebriefe bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, Dornbirn 1985, S. 113. – Röhricht, Reinhold, Die Deutschen im Heiligen Lande, Innsbruck 1894. – Wilhelm, Gustav, Das Jagdgebiet der Herren von Sulz und Brandis, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Liechtenstein 38 (1938) S. 95-106.