Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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STAUFF[-EHRENFELS]

A. Stauff[-Ehrenfels]

I.

Staufer, die sich nach ihren Ansitzen nennen, erscheinen in Baden, in Franken, der Wetterau in Hessen, in Ober- und Niederbayern, in der Oberpfalz, in Schwaben, in Österreich, im Kanton Aargau in der Schweiz und in Italien. Ob und wie diese miteinander verbunden sind, ist bis heute nicht erforscht.

Bei den S. handelt sich um die meist mit »ff« geschriebenen Staufer, die von der Mitte des 12. bis zum Ende des 16. Jh.s auch als Stawffer, S.är, Stoffär oder Stouffer in den Urk.n erscheinen. 1209 wird ihr Spitzenahn Hermann von S. nach Auskunft verschiedener Urk.n des Staufers Friedrich II. zu den liberiores gezählt und erscheint als ministerialis imperii oder eques auratus. Der namengebende Sitz von Hermanns Familie, die Burg S., gehörte zur wahrscheinlich karolingischen Urpfarrei und Reichskirche Eysölden (Bm. und Diöz. Eichstätt), heute Markt Thalmässing, Lkr. Roth, im Bezirk Mittelfranken in Bayern.

Daß die Adelsforschung eine lange Tradition hat, liegt im gegenwärtigen Trend der Geschichtswissenschaft. Nach Durchsicht von bisherigen Veröffentlichungen zur Adelserforschung ist jedoch festzustellen, daß der nichtfsl. Hochadel der Gf.en und Herren im ausgehenden MA und der Frühen Neuzeit nur am Rande wissenschaftliche Behandlung erfuhr. Obwohl die historische Forschung sich in den letzten Jahren intensiv mit den sog. mindermächtigen Gliedern des Reiches beschäftigte, blieb die Zahl der Publikationen dazu gering. Im Fall der Familie von S. mag das Forschungsdefizit mit dem Verlust der Urk.n der S. im Löwlerkrieg bei der Plünderung der Burg E. bei Beratzhausen Anfang des Jahres 1492 durch den bayerischen Hzg. begründet sein. Zudem ist die Vernichtung des Familienarchives der S., das nach deren Aussterben im Mannesstamm 1598 im S.erhof in der ehemals freien Reichsstadt Regensburg verblieben war, eine Katastrophe für die Erforschung dieser Familie. V.a. fehlt die Überlieferung für die Erforschung des Hofes der S. Eine teilweise Kompensation kann durch die Zusammenstellung verstreuter Nachrichten erfolgen, die im vorliegenden Art. zu den S. und späteren E. berücksichtigt sind.

Die Zugehörigkeit der S. zur Reichsministerialität sowie die Wappengemeinschaft mit den Herren von Stein zu Hilpoltstein (ebenfalls Reichsministeriale) und deren Nebenlinien sind aus bisherigen Veröffentlichungen verschiedener Forscher bekannt. Diese Untersuchungen verweisen auf eine gemeinsame Abstammung im Mannesstamm. Ein Absagebrief von einunddreißig Herren von Stein verschiedener Linien, die als Verwandte der von Stein zu Hilpoltstein im Jahr 1372 gegen die Reichsstadt Nürnberg auftraten, zeigen zudem Verbindungen der Wappengemeinschaft der S. und Stein zu Hilpoltstein nach Schwaben. Hier können allerdings nur die wichtigsten Personen des Geschlechtes der S. und ihrer Aktivitäten kurz erwähnt werden.

Die S. wurden im Jahre 1328 durch das Expansionsstreben Friedrichs IV. von Zollern (1287-1332), Bgf. von Nürnberg und Parteigänger sowie größter Geldgeber und Günstling Ks. Ludwigs des Bayern (1282/83-1347), von ihrem Reichslehen, der Burg S., verdrängt. Die Familie von S. waren nicht, wie in den Kunstdenkmälern für den Bezirk Hilpoltstein geschrieben steht, als unbedeutender Ortsadel schon Anfang des 14. Jh.s im Mannesstamm ausgestorben. Sie gelangten im Gegenteil erst überregional zur Blüte. Am 5. Aug. 1335 verlieh Ks. Ludwig IV. der Bayer, der erste bekannte Patronatsherr der Kirche zu Eysölden, Dietrich von S. die halbe Reichsburg E. bei Beratzhausen im Nordgau, in der heutigen Oberpfalz und im Bm. Regensburg. Wohl im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen aus erblichen Reichslehenrechten an der Ruine bzw. an der Burg S. hatte Dietrich die Hälfte der Burg E. zum Ausgleich erwerben können. Im selben Jahr wurde Dietrich von S., dem »lieben Getreuen des Ks.s«, von diesem bestätigt, daß bei der Verleihung der Reichsburg S. an den Bgf.en von Nürnberg die Mannlehen, die an den Senior der männlichen Nachkommen der von S. gebunden waren, davon ausgenommen seien. Die S. waren weiterhin bis zu ihrem Aussterben 1598 im Mannesstamm Reichslehenbesitzer um S. bei Eysölden.

Dietrich von S. war der älteste Sohn von Hermann d.J. und der Adelheid von → Wildenstein. Vor der Ehe mit Hermann wurde Adelheid als Wwe. des Chaloch von Kürn (gest. 1287) angesprochen, dessen Reichslehen und Jagdrechte von der Oberpfalz bis an die Grenze Böhmens gereicht haben sollen. Das Ehepaar Hermann und Adelheid von S. läßt sich in einer Urk. aus dem Jahr 1297 im Zusammenhang mit Besitz, der zur alten Burg S. gehörte, nachweisen. Diese Urk. wurde im Baumgarten unter der alten Burg S. ausgefertigt, die somit bereits nicht mehr bewohnbar gewesen sein dürfte. Hermann d.J. von S., der letzte männliche Nachkomme der Linie der alten Burg, scheint schon zuvor zu seiner Frau in die Oberpfalz verzogen zu sein.

Die urkundlich 1276 erscheinende neue Burg S., die heutige Ruine, wurde anscheinend auf dem Bauhof, der landwirtschaftlichen Versorgungseinrichtung der alten Burg, errichtet. Auf der neuen Burg saß ein naher Verwandter, der denselben Namen trug, Hermann d.Ä. von S. Sein Bruder Gottfried war Deutschordensritter und Landkomtur in Bozen (Südtirol), Konrad, ein anderer Bruder, Geistlicher. Außerdem hatten diese S. mehrere Schwestern. Der Familienverband erscheint 1294 auf der neuen Burg.

Der Vorname Hermann erscheint auch in den Familien der Reichsministerialen von Eysölden und von Stein zu Hilpoltstein sowie in deren Nebenlinien. Durch identische Vornamen in diesen Familien, die Nähe ihrer Burgsitze und ihren Reichsdienst sind verwandtschaftliche Beziehungen anzunehmen.

Die auf Hermann d.Ä. zurückzuführende Nebenlinie von S. auf der neuen Burg ist allerdings Anfang des 14. Jh.s im Mannesstamm erloschen. Eine Frauenlinie dieses Zweiges der S. läßt sich um 1320 mit Agnes von S. zu der Familie von Giech verfolgen. Diese hielt danach noch lange Zeit Allodialbesitz um S. und den Nachbarort Alfershausen. Erst nach dem Erlöschen dieser Linie trat die in die Oberpfalz abgewanderte Linie wieder in Erscheinung.

II.

Dietrich von S., der durch seine Mutter in der Oberpfalz heimisch war, hatte als Familienältester die alten Mannlehen des Reiches um S. bei Eysölden vom Ks. als Lehen erhalten. Dietrich hatte von seinem → Wildensteiner Großvater dessen Vornamen bekommen, der nun über mehrere Generationen in der Familie Leitname war. Dietrich von → Wildenstein (1264-1313), jener Großvater, war Vitztum im »Niederen Amt jenseits der Donau«, der heutigen Oberpfalz. In diesem Nordgau bekleideten die → Wildensteiner zeitweise höchste Ämter. Sie waren auch Schultheißen in Neumarkt in der Oberpfalz.

Das → Wildensteiner Geschlecht hatte umfangreichen Besitz erworben, der von Regensburg bis in die Bayreuther Gegend reichte. Dietrich von S. konnte Erb- und Reichsrechte verschiedener Vorfahrenlinien erfolgreich behaupten und erweitern.

1465 wurden die von S. von Ks. Friedrich III. in den Reichsfrh.enstand erhoben und somit als Besitzer der Herrschaft E. Reichsstand. Die S. besaßen mithin Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat an den Hof- und Reichstagen, wie auch ihre Unterschriften auf den Reichstagsrezessen belegen. Sie gehörten zur weltlichen Bank und saßen zuletzt zwischen den Gf.en von → Ortenburg und den Frh.en von Wolfstein.

Die Linie S. auf der neuen Burg S. war im Mannesstamm ausgestorben und Dietrich von S. wurde mit der Reichsburg E. bei Beratzhausen als Reichslehnsmann mit geltend gemachten Rechtsansprüchen belehnt.

Die S. pflegten trotz ihres Stammsitzverlustes den Kontakt zur alten Heimat um S. im heutigen Mittelfranken. Sie waren hier weiterhin bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm mit Reichslehen und Lehen des Bf.s von Eichstätt, die anscheinend mit dem früheren Kg.shof bei Mindorf und der Reichskirche Eysölden verbunden waren, sowie mit Eigenbesitz reich begütert.

1410 bezahlte der Bgf. zu Nürnberg Friedrich von Zollern 2000 fl. wg. der Besitzungen um die Burg S. an Dietrich von S. Dieser entband als Ältester der Familie Richter, Büttel und andere Untertanen von ihrem Gelöbnis seiner Familie gegenüber. Dietrich hatte wohl, nachdem er sein Pfand Hilpoltstein eingebüßt hatte, den Gedanken aufgegeben, in der Heimat seiner Vorfahren eine Herrschaft zu errichten, und veräußerte hier weiteren Allodialbesitz. Das dadurch erworbene Kapital legten Dietrich und sein gleichnamiger Sohn in Eigenbesitz und weiteren Reichslehenerwerbungen in der Gegend um die Burg E. bei Beratzhausen an. Die Burg E., nach der sie sich inzwischen nannten, war nun Hauptsitz der Familie von S. geworden, die sich seitdem S. zu E. nannte.

Den Gf.enstand haben die S.-E.er nicht erreicht, wiewohl die Größe ihres Besitzes durchaus angemessen war. Einige Töchter der S. konnten allerdings in reichsgfl. Geschlechter einheiraten.

Von 1354 bis zum Verkauf der reichsfreien Herrschaft an die Landstände des Hzm.s Pfalz-Neuburg blieben die von S. Reichsstand, der seit 1465 Sitz und Stimme auf den Hof- und Reichstagen hatte. Die Familie von S. stand an der Spitze des fränkischen Adels sowie in der Oberpfalz und in Altbayern. Sie gehörte zudem zum Adel des Reiches. Freilich gilt auch, daß den Reichsprivilegien stets nur eine relative Bedeutung zukam. Entscheidend war deren Behauptung und Durchsetzung gegen konkurrierende Ansprüche. Und dies mußten die S. immer wieder durch Übergriffe der Wittelsbacher auf ihre Reichsrechte erfahren.

Durch weiteren Gütererwerb von Hofmarken außerhalb ihrer Herrschaft E. wurden die S. wg. dieser Besitzungen zwangsläufig Landsassen im Rentamt Straubing in Niederbayern. Die S. gehörten damit als Landstand zur Landschaft des Hzm.s Bayern und waren an Regierung und Verwaltung beteiligt. Und trotz ihres Reichsstandes wurden sie durch das Gut Schrotzhofen im Landgericht Burglengenfeld in der Oberpfalz nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und der Landesteilung von 1505 Landstand im Fsm. Pfalz-Neuburg. Als Frh.en standen die S. als eines der hohen Reichsgeschlechter seit 1465 im vierten Heerschild. Die Wittelsbacher Fs.en, ob in München oder in Pfalz-Neuburg, versuchten, die Konkurrenz der S. auszuschalten. So manche Auseinandersetzung der Wittelsbacher mit den S. ist in den Reichskammergerichtsakten noch zu finden.

Durch ihre Reichsunmittelbarkeit genossen die S. die volle territoriale Souveränität und übten ohne Einschränkung alle damit verbundenen Rechte aus. Zu den Rechten der S. gehörte, daß ihnen ihre Untertanen innerhalb und außerhalb der Grenzen ihres Territoriums huldigten. Weiter hatten die S. das Recht der Steuererhebung, auf Gefolgschaft und auf uneingeschränkte Frondienste ihrer Bauern. Sie konnten Rechte, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Verbote erlassen. Sie setzten Pfleger ein und errichteten Zünfte. Die S. hielten das Forstrecht einschließlich der Jagdhoheit in ihrer Herrschaft bis zur Naab. Sie hatten außerdem Bergbau- und Hammerrechte und übten diese auch aus. Das Religionsrecht der S. ist für ihr Gebiet von einiger Bedeutung und spielte in der Reformationszeit eine große Rolle. Bernhard d.J. S. zu E. war der erste evangelische Reichsstand in Bayern, der das Recht cuius regio, eius religio umsetzte. Er bestellte einen evangelischen Prediger zu Beratzhausen und ließ im S.erhof in der Reichsstadt Regensburg erstmals in Bayern das Abendmahl in beiderlei Form reichen. Das wichtigste Recht der S. war die zivile und strafrechtliche Gerichtsbarkeit.

Die S. hatten außer ihrer Reichsherrschaft E. in der Oberpfalz noch weiteren Streubesitz an Lehen und Eigen in Franken und im alten Bayern. Aus Platzmangel kann hier nur ein Bruchteil der einstigen Besitzungen der S. aufgeführt werden, es interessiert vor allem das alte Stammgebiet um S. und Hilpoltstein im heutigen Lkr. Roth.

Besitz der S. erscheint in Urk.n und auf Landkarten des Hilpoltsteiner und S.er Landes oder wie bei der Fuchsmühle bei Unterrödel in dem Flurnamen S.risch Lehen Veldt.

Nach dem Tod des Familienseniors Joachim von S. zu Sünching hat die s.ische Restfamilie 1569 eine Hauptlehenverleihung nach Hilpoltstein ausgeschrieben. Dabei handelte es sich überwiegend um die Reichslehen, die der jeweils älteste des Geschlechts vom Reich erhalten hatte und weiterverlieh.

In und um Greding hatten die S. damals noch 51, zu Hilpoltstein 206, zu Neumarkt in der Oberpfalz 104, zu Beratzhausen 21 und zu Regensburg 46 Lehennehmer, die zur Huldigung an die S. geladen worden waren.

Bei ihrem Aussterben im Mannesstamm Ende des 16. Jh.s war die Familie noch gut ausgestattet mit Reichslehen, auch wenn sie vorher ihren Allodialbesitz größtenteils veräußert hatte.

Im heutigen Lkr. Roth lassen sich bisher an folgenden Orten (alphabetisch geordnet) ehemalige Reichslehen und Allodialbesitz der S. nachweisen: Alfershausen, Eysölden, Fischleinshof oder Fischleinsmühle (abgegangen, Flurname noch erhalten, zwischen Alfershausen und Ohlangen), Lehenfeld bei der Fuchsmühle, Greding, Großnottersdorf, Gutmannshof (abgegangen zwischen Pyras und Mindorf, Grundstücke heute im Besitz der Brauerfamilie Bernreuther), Häusern, Hagenbuch, Heideck, Hilpoltstein, Höbing (heute Groß- und Kleinhöbing), Jahrsdorf, Karm, Kleinnottersdorf, Kg.shof in der Offenau (abgegangen, Reichslehen, Flurlage und Flurname zwischen Pyras und Mindorf von der Verf. lokalisiert), Landerzhofen, Lay, Massendorf, Meckenhausen, Mindorf, Obermässing, Offenbau, Pyras, Rutmansberg (Höhenrücken zwischen Greding und Heideck), Schwimbach, Sindersdorf, Spalt, Stauf, Steindl, Stetten, Tandl, Weinsfeld, Vogthof (abgegangen, wahrscheinlich der Angerhof bei Pyras, Grundstücke im Besitz der Brauerfamilie Bernreuther, Pyras) und Etzel- oder Wetzelhof (abgegangen).

Der letzte S. Johann Bernhard (gest. 1598) soll vor seinem Tod dem Bf. von Eichstätt zur eventuellen Behauptung von Reichsrechten ein Güterverzeichnis übergeben haben. Bei diesem handelt es sich wahrscheinlich um die Güter, die im Zusammenhang mit dem Tausch Ks. Ludwigs des Bayern und dem Bf. von Eichstätt standen. Der Ks. hatte im Jahr 1335 das Patronatsrecht der Reichskirche Eysölden gegen dasjenige der Kirche zu Bechtal im heutigen Nachbarlkr. Weißenburg-Gunzenhausen getauscht und das Patronatsrecht Eysöldens als ewiges Lehen des Bm.s zurückerhalten. Als Ks. durfte er Reichsbesitz und Reichsrechte nicht endgültig veräußern.

Güter, die zur Kirche Eysölden gehörten, verwalteten die S. wohl schon vor diesem Tausch für das Reich und sie wurden nun Ministeriale des Bf.s bzw. Afterlehenmänner des Ks.s. Nach dem Aussterben der S. im Mannesstamm fielen diese Lehen an das Bm. Eichstätt zurück. Die Eichstätter bfl. Untertanen zu Eysölden hatten in der späteren mgfl. evangelischen Kirche bis zu ihrem Neubau 1752 bevorrechtigte Sitzplätze in ihrem Gotteshaus.

Die Wittelsbacher Fs.en von Pfalz-Neuburg versuchten 1598, nach dem Absterben der S. im Mannesstamm, auch deren alte, noch verbliebene Reichslehenrechte auf Pfalz-Neuburger Gebiet an sich zu bringen. Von den bisherigen s.ischen Untertanen um Hilpoltstein forderten sie nun Abgaben. Diese Güter waren allerdings seit Anfang des 16. Jh.s von den S. meist an Nürnberger Patrizier als Afterlehen ausgegeben worden. Die Reichsstadt Nürnberg widersprach im Namen ihrer Bürger der Pfalz-Neuburger Verwaltung mit der Begründung, es seien Lehen des Reiches an Reichsstadtbürger und Pfalz-Neuburg habe kein Recht, Abgaben zu erheben. Die Nürnberger erhielten durch das Reichskammergericht recht.

III.

Die Familie von Stein zu Hilpoltstein und deren Nebenlinien von Stein zu Sulzbürg, von und zu Breitenstein sowie von und zu Heimburg lebten in Wappengemeinschaft mit denen von S. Nur durch die Helmzierden der Wappen konnte man die verschiedenen Familien auseinander halten. Auf ihrem Wappen über den Helmdecken durften die S. seit 1465 die siebenzackige Rangkrone eines Reichsfrh.en führen.

Über mehrere Jh.e vom MA bis zur Neuzeit erscheinen die S. auch auf Ritterturnieren. Ein Turnier-Reim erzählt von den S. und den Familien, die mit ihnen in Wappengemeinschaft lebten, als Turnierritter.

Dietrich von S. war Werber und Mitinitiator solcher Wettkämpfe. Er erscheint am 23. Nov. 1434 in der freien Reichsstadt Regensburg als Mitveranstalter eines Turniers unter dem Schutz des Ks. Sigismunds und im Namen der Ritterschaft in Bayern neben Hans dem Zenger zu Zangenstein, Hans von → Fraunberg zu Zaitzkofen und Degenhart Hofer zum → Lobenstein zu Sünching.

Die vorgenannten Veranstalter mußten zur Gewährleistung des Turniers eine Poen (Kaution bzw. Bürgen) für die damals stolze Summe von 1000 fl. für die Reichsstadt Regensburg stellen, um deren Kosten zu decken, sollte das Turnier ausfallen. So ein Turnier füllte die Kassen der Stadt und ihrer Bürger. Bei diesem Turnier soll der Hzg.ssohn Albrecht III. von Wittelsbach aus der Münchener Linie wg. seiner Unehe mit Agnes Bernauer in aller Öffentlichkeit der Zugang zum Turnierplatz vom Wettkampfleiter nach den Turnierregeln verwehrt worden sein.

Albrecht war vor den Turnierschranken in die Ehrenschranken verwiesen worden und sann auf Rache. Hätte er diese ausgeübt, hätte er gegen die Veranstalter, die Ritterschaft in Bayern, die Reichsritterschaft, die Reichsstadt, gegen alle Reichsstände sowie Ks. Sigismund antreten müssen.

Exkurs: Die Furtmeyr-Bibeln der S.

Seit der Erhebung der Familie von S. 1465 in den Reichsfrh.enstand legte diese verstärkt Wert auf Bildung, Kultur und Repräsentation. Hans von S., der zu E. saß, und sein Bruder Ulrich (gest. 1472), der zu Sünching seinen Sitz hatte, ließen nach ihrer Standeserhebung drei, viell. auch vier wundervolle Bibeln, ausgesprochen seltene Prachtbände, in deutscher Handschrift von Georg Rorer schreiben und per Hand von Berthold Furtmeyr illustrieren. Der Miniaturmaler und Illustrator Berthold Furtmayr (gest. 1501/1502) war der letzte seines Handwerks, das sieben Jh.e in Regensburg gepflegt wurde. Er war in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s mit überregionalem Ruf tätig, obwohl der Buchdruck bereits Konkurrenz bedeutete. Furtmayr war nicht nur Handwerker, er verfügte auch über eine große gestalterische Phantasie, ein Künstler der alten Regensburger Buchmalerei.

Die zwei Furtmeyr-Bände des Hans von S. und seine Frau Margarete, einer geb. Schenkin von Geyern, stellen einen Teil des Alten Testaments dar und wurden nach den Signaturen Furtmeyrs 1470 und 1472 vollendet. Wie diese beiden Bücher in die Hände der Wittelsbacher an den Hzg.shof in München kamen, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Porträts des Ehepaares von S. sind unverändert, deren Wappenschilder mit den Helmzierden wurden nachweislich mit denen von Hzg. Albrecht von Bayern und seiner Frau Kunigunde, einer geb. von Habsburg-Österreich, übermalt. Mit der Hzg.swwe. Kunigunde gelangten die beiden Bände des Alten Testaments in das Franziskaner-Kl. nach München. Kunigundes persönliche Bücher kamen somit nicht in die hzgl. Bibliothek, sondern blieben nach ihrem Tod am 6. Aug. 1520 im sogenannten Pütrich-Kl. Nach der Säkularisation gelangten die Bände auf verschlungenen Wegen in private Hände. Fs. Ludwig zu → Oettingen-Wallerstein erwarb die Prunkbibeln schließlich im Jahr 1813 aus unbekanntem Vorbesitz und gliederte sie seiner fsl. Bibliothek zu Maihingen ein. Von dort kamen die beiden Bände in das fürstliche Schloß zu Harburg. Am 13. Febr. 1980 erwarb der bayerische Staat für vierzig Millionen Deutsche Mark die fsl. Bibliothek, damit auch die Furtmeyr-Bibeln. Heute sind die beiden Bände Bestandteil der Augsburger Universitätsbibliothek.

Die Furtmeyr-Bibel des Ulrich von S. und seiner Frau Clara, geb. Hofer zum → Lobenstein, war der erste Teil eines ursprgl. zweibändigen oder zweibändig geplanten Bibelwerkes und erlebte mehrere Odysseen. Die Handschrift auf Pergament besitzt 388 Blätter und hat das Format 39,5 x 29,5 cm, ist zweispaltig und hat zahlreiche Zierinitialen an Kapitelanfängen. Die einzelnen Bücher haben am Anfang 21 Flechtwerk-Initialen mit Rahmenwerk. 333 Miniaturen und drei ganzseitige Bilder schmücken diese Bibel. Sie wurde vermutlich zwischen 1465 und 1470 in bayerischer Mundart geschrieben.

Es wird vermutet, daß alle drei Bibeln der S. 1491 im Löwlerkrieg bei der Eroberung ihrer Schlösser den Wittelsbachern in die Hände fielen. Ulrichs Bibel blieb bis zum Dreißigjährigen Krieg im Besitz der Wittelsbacher. Nach der Eroberung Münchens 1632 durch schwedische Truppen unter Hzg. Wilhelm von Sachsen-Weimar wurde Ulrichs Bibel aus der kfsl. Bibliothek entnommen und gelangte zunächst nach Weimar und durch Hzg. Ernst dem Frommen von Sachsen-Gotha zwischen 1640 und 1647 nach Gotha. Der Thüringische Minister für Volksbildung ersuchte 1935 den Reichsminister des Innern um Aufnahme in das Verzeichnis der national wertvollen Kunstdenkmäler. Am 3. Juli 1945 wurde die Bibel nach Coburg (Bibliotheks-Nr. Memb. I 10) verbracht. Der Londoner Antiquar Sinelnikov kaufte sie 1950 aus dem Besitz der hzgl. Verwaltung in Coburg. Über Sandbergs Bokhandel in Stockholm und vermutlich aus amerikanischen Privatbesitz wurde sie im Okt. 1959 von Antiquar August Laube in Zürich der Bayerischen Staatsbibliothek München zum Kauf angeboten. Im Januar 1960 wurde die Bibel mit Sondermitteln des Bayerischen Finanzministeriums für 220 000 DM erworben. Heute wird dieser Bibelschatz in der Bayerischen Staatsbibliothek in München (Sign. Cgm 8010a) verwahrt.

In der Bayerischen Staatsbibliothek findet sich zudem ein dreiteiliger Codex der Sibilla von Trennbach, einer geb. von S. zu E., einer Tochter des hzgl. bayerischen Hofmeisters Hieronymus von S. Sie war Gattin des Wilhelm Trennbeck zu Waldberg (gest. 1566), Pfleger zu Ötting (Altötting, Bayern). Namengebender Sitz der Familie war Trennbach im Gericht Dingolfing. Wilhelm Trennbeck war der Enkel von Toman Fuchs von Schneeberg (gest. 1526), ksl. Reichshauptmann zu Regensburg. Dieser Buchbestand der Staatsbibliothek war aus der Passauer Hofbibliothek erst spät nach München gelangt.

Die Familie von S. gehörte zum Bildungsadel, leider sind nur noch einzelne Bücher ihrer Familienbibliotheken verstreut erhalten.

In der Zeit der Reformation lebte Bernhard d.J. von S. (gest. 1542) in Beratzhausen. Bernhard hatte an der evangelischen Universität in Tübingen (Württemberg) studiert. Sein Bruder Marcellus (gefallen 1525 bei Salzburg im Bauernkrieg) und sein Vetter Joachim hatten beide noch in der 1473 gegründeten Landesuniversität Ingolstadt (Oberbayern) studiert, in der bis 1600 drei S. studierten. Argula von Grumbach, geb. von S., ließ ihren Sohn Georg in der evangelischen Universität Wittenberg studieren. In den Res.en der S.-E. gingen nun Gelehrte ein und aus und so mancher dieser Gelehrten wurde von den S. unterstützt wie Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Doktor Paracelsus (1493-1541). Paracelsus stellte die Heilkunst auf die vier Säulen der Philosophie, der Astronomie, der Alchemie und der Tugend. Dieses Wissen ist in seinem Buch Paragranum niedergeschrieben, das ab 1530 in Beratzhausen im Schloß des Frh.en Bernhard d.J. von S. entstand.

Welche Rolle Bernhard d.J. von S. im Bauernkrieg gespielt hat, ist noch nicht erforscht. Die hzgl. Stadt → Abensberg hatte auf jeden Fall Angst vor ihm und seinen Bauern. Rat und Bürgermeister der Stadt schrieben an Hzg. Wilhelm nach München. Die → Abensberger berichteten, Bernhardin von S. und seine Bauern hätten sich empört. Ein Überfall auf die fast wehrlose Stadt sei zu befürchten. Der Adelige von S. stand auf der Seite der Bauern gegen den Hzg. Weiteres ist allerdings noch nicht erforscht.

In Franken breitete sich die Reformation von Nürnberg her rasch aus und wurde auch seit 1527 von Mgf. Georg dem Frommen zu Ansbach-Kulmbach unterstützt. Dieser hatte die Burg S. geerbt und 1539 das Schloß in Eysölden erworben.

Viele Reichsstädte, Gf.en, Herren und die Reichsritterschaft in Franken beriefen evangelische Prediger und erließen Kirchenordnungen, was die Ablösung der bfl. Jurisdiktion durch eine landesherrliche Kirchenverwaltung bedeutete. Der nun jeweils regierende Landesfs. war auch Landesbf.

In der katholischen Kirche in Bayern waren die Mißstände nicht geringer als in anderen Gebieten. Die bayerischen Hzg.e wollten von der Reformation, v.a. aus Familieninteresse wg. der Versorgung ihrer nachgeborenen Söhne, welche bisher mit reichen Kirchenämtern ausgestattet worden waren, nichts wissen. Die Wittelsbacher Hzg.e erließen mehrere Religionsmandate in den Jahren 1522, 1524 und 1531 gegen Luthers Lehre sowie deren Anhänger in Stadt und Land. Im Hzm. Bayern wurde beschlossen, gemeinsam mit den altgläubigen Bf.en die begründeten Beschwerden gegen die Mißstände in der Kirche zu bekämpfen. Trotzdem gab es im alten Bayern vor allem in den Städten des Hzm.s in Ingolstadt, Landshut, München, Regensburg und Straubing Anhänger der neuen Lehre.

Diese von den S. inzwischen angenommene reformierte Religionslehre, für die sie sich bedingungslos einsetzten, war somit ein weiterer Punkt, weshalb diese Familie durch die Hzg.e von Bayern stark bekämpft wurde. In Beratzhausen hatte Bernhard d.J. von S. bereits 1521 einen evangelischen Geistlichen. Im S.erhof in Regensburg wurde, erstmals in Bayern, das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht.

Als die evangelischen Stände dem Reichstag zu Augsburg 1530 die von Philipp Melanchthon verfaßte Confessio Augustana vorlegten, waren alle von S., insbesondere Bernhard d.J., Verfechter des neuen Glaubens. Die von S. waren als Reichsstand am Reichstag dabei und vertraten ihren neuen Glauben.

Bernhard d.J. war mit Margarete, einer böhm. Reichsgr.in von → Schlick zu Passaun und Weißkirchen aus der evangelisch gewordenen Falkenauer-Linie verh. Er war ein Neffe des Hieronymus von S. Bernhards Schwester Argula, am Hzg.shof selbstbewußt zusammen mit den Hzg.skindern erzogen, legte sich durch ihre Druckschriften mit den Herren der Universität Ingolstadt wg. des neuen Glaubens an, insbesondere mit dem Theologen Johannes Eck.

Schon mit zehn Jahren hatte Argula vom Vater, Bernhard d.Ä. von S., eine deutsche Bibel geschenkt bekommen. Seit dem Pesttod beider Eltern verbrachte Argula nun viele Stunden beim Bibellesen und lernte wichtige Passagen auswendig. Sie erarbeitete sich eine beachtliche Bibelkenntnis.

Argula war nach der Hinrichtung ihres Onkels Hieronymus durch die Wittelsbacher im Jahr 1516 am Hzg.shof nicht mehr erwünscht. Für sie wurde eine Ehe mit dem aus Franken stammenden Friedrich von Grumbach, der zu Lenting bei Ingolstadt einen Erbsitz hatte, arrangiert. Friedrich von Grumbach war hzgl. Pfleger zu Dietfurt und die Familie lebte eine Zeit lange dort. Argula schenkte Friedrich vier Kinder, drei Söhne und eine Tochter.

Am 20 Sept. 1523 veröffentlichte Argula ihre erste Flugschrift, der innerhalb eines Jahres weitere sieben folgten. Anlaß für ihre Publikation war ein Verfahren der Universität Ingolstadt gegen den aus München stammenden Magister Arsacius Seehofer, einem Mitstudenten ihres Bruders Marcellus (gest. 1525). Seehofer, der als Anhänger der Reformation verhaftet worden war, wurde zum Widerruf seiner Aussagen bei Androhung des Scheiterhaufens gezwungen. Argula forderte eine öffentliche Disputation über den Fall und bot sich selbst als Disputantin an. Auf dieses unerhörte Angebot einer Frau gingen die gelehrten Herren nicht ein. Dennoch hatte das Flugblatt Folgen. Friedrich von Grumbach war katholisch geblieben und wurde wg. Argulas Umtrieben seines Amtes enthoben. Er verstarb 1529 und ist zu Lenting beerdigt. Argula heiratete als Witwe 1533 den evangelischen, böhm. Reichsgf.en Burian → Schlick von Passaun und Weißkirchen, ebenfalls aus der Falkenauer-Linie, der Bgf. zu Eger in Böhmen war. Argula lebte, wie ein an sie adressierter Brief beweist, auch in Prag. Sie war nun in den Stand der Reichsgf.innen aufgestiegen. Ihr Glück dauerte allerdings nicht lange, Burian verstarb bereits 1534 und sie kehrte als verwitwete Gf.in von → Schlick auf die Grumbacher-Besitzungen zurück.

Argula verstarb 1554 im von Grumbach-Schloß in Zeilitzheim, heute Gmd. Kolitzheim, Kr. Schweinfurt, Bezirk Unterfranken in Bayern. Über die dortige Pfarrkirche hatte sie das Patronatsrecht und ist dort wohl auch bestattet. Die Gmd. Hemau in der Oberpfalz hat Argula ein lebensgroßes Denkmal gesetzt. Argula von Grumbach, geb. S. zu E., ist heute durch ihre Schriften die bekannteste Frau der Familien Grumbach, S. und → Schlick sowie der Reformation weltweit geworden.

Eine weitere S., Anna, Wwe. des Gramaflanz, des Bruders von Bernhardin d.J. und Argula, war ebenfalls eine geborene Reichsgf.in von → Schlick zu Passaun und zu Weißkirchen. Außerdem war sie die Schwester der Margarete von S., Ehefrau Bernhards d.J. Anna wurde wg. ihres Glaubens von den Wittelsbachern vor Gericht gezerrt. Nur der Einfluß von katholisch gebliebenen Verwandten konnte sie vor Schlimmerem retten. Aus Angst vor weiteren Glaubensverfolgungen durch die Wittelsbacher und einer damit verbundenen eventuellen Güterenteignung hat Anna von S. 1565 mit den männlichen Erben ihres Mannes, mit den Söhnen ihrer s.ischen Schwägerinnen, mit Gottfried von Grumbach (Sohn der Argula), sowie Abundus (1524-1589) und Nikolaus (1525-1582) von → Schlick zu Passaun und zu Weißkirchen (Söhne der Sekundilla geb. von S.), eine Erbvereinbarung getroffen. Nikolaus von → Schlick heiratete zudem Susanna von S., eine Tochter des Joachim von S.-E.-Sünching und der Herzeleide (Cordula, Ursula), einer weiteren Hieronymus-Tochter von S.-E.-Köfering. Nikolaus und Susanna von → Schlick hatten miteinander die drei Söhne Joachim, Nikolaus und Viktorin.

Anna von S. verzog dann von Köfering in die 1542 evangelisch gewordene Reichsstadt Regensburg. In Regensburg ist Anna von S. mit ihren sozialen Stiftungen als Wohltäterin bekannt geworden.

Die reformatorischen Strömungen der Jahre um 1535 waren unterdrückt worden und wurden unter Hzg. Albrecht V. im Jahre 1558 schließlich verboten. Die Gegenreformation lieferte dem Hzg. von Bayern als Landesherrn nach der Mitte des 16. Jh.s ein wesentliches Kampfmittel gegen den zum Protestantismus neigenden Adel. 1612 wurde dann die ausschließliche Katholizität des Hzg.slandes auch bei den adeligen Landsassen durchgeführt und die protestantischen Adeligen zum Güterverkauf gezwungen. Susanna, die Tochter des letzten S. Johann Bernhard, die mit Albrecht IV. von und zu → Wildenstein und zu Strahlenfels (1571-1629) verh. war, machte diese Erfahrung noch selbst, bevor sie 1613 starb.

IV.

Die Reichsministerialen und Reichsritter von S. zu S., später Reichsfrh.en und Reichsstand von S.-E. mit ihren Nebenlinien, waren von bedeutendem Einfluß auf die Geschichte Frankens, Altbayerns, der Oberpfalz und des Reiches. Als ministeriales imperii hatten sie wachsende Geltung in der Reichsritterschaft. Durch Tüchtigkeit, intelligente Heiratspolitik innerhalb des Reichsadels und Wahrung ihrer Erbrechte vergrößerten sie ihren Lehen- und Allodialbesitz. Sie wurden in den Reichsstand erhoben und reichsunmittelbar. Mit ihrem Kapital halfen sie geistlichen und weltlichen Herren, insbes. Hzg.en, Kg.en und Ks.n. Diesen standen sie auch mit Rat und Tat für außen- und innenpolitische Aufgaben sowie kulturelle Leistungen zu Diensten. Öfters griffen die S. aktiv in die allg. Entwicklungen und in öffentliche Diskussionen ein. Die Generationen der Familie von S. in der Frühen Neuzeit stehen als Beispiel dafür, wie sich der bayerische Hochadel gegen die bayerischen Hzg.e wehrte, die mit ihrer agressiven, machtorientierten Politik die Gf.en und Herren mit Reichsstand in Bayern politisch, milit. und konfessionell in ihren Untertanenverband zwingen wollten.

Reichsritter Dietrich von S.-E. (1400-1470) war mit Kunigunde von Wolfstein aus der Linie Niedersulzbürg verh. Nach dem Tod seines Vaters hatte er 1417 von Kg. Sigismund (1368-1437) die bisherigen Reichslehen der S. 1417 bestätigt bekommen. Zwei Jahre danach stand er bereits in des Kg.s Diensten. Am 1. März 1420 hatte der Papst zum Kreuzzug gegen die Hussiten aufgerufen und Dietrich von S. nahm im Jahr darauf am Zug nach Böhmen teil. 1422 ritt er mit den Räten des Hzg.s von Straubing Kg. Sigismund entgegen. Dietrich reiste danach mit der Straubinger Delegation auf den Nürnberger Reichshoftag. Er war nach Nürnberg gesandt worden, um mit den Pfgf.en einen gemeinsamen Zug gegen die Hussiten zu beraten. Im September desselben Jahres war Dietrich in Regensburg anwesend, als Kg. Sigismund und Kard. Branda den Fs.en des Bayerischen Krieges (1420-1422) einen Waffenstillstand verordneten. 1423 war Dietrich von S. hzgl. Pfleger zu Falkenstein vorm Wald, heute Lkr. Cham. 1425 war er Rat des Regensburger Bf.s, zum anderen Gesandter der Landstände in der bayerischen Erbschaftsfrage. Der Hzg. von Straubing-Holland Johann III., genannt Ohnegnade (1374-1425), schuldete ihm 600 ungarische Gulden.

1428 erscheint Dietrich von S. mit an der Spitze im Ritterbund des Aingehürns. 1430 war er Rat Kg. Sigismunds. Die Hussiten standen in jenem Jahr nahe Regensburg.

1434-1436 erscheint Dietrich von S. dann als Rat Hzg. Heinrichs XVI. von Bayern-Landshut (1386-1450) und 1440/41 als Rat Hzg. Albrechts III. von Bayern-München (1401-1460), dem früheren Ehemann der Agnes Bernauer, die ihr Schwiegervater Hzg. Ernst 1435 hatte ertränken lassen. Albrecht hatte inzwischen mit Anna von Braunschweig-Grubenhagen-Einbeck (1415-1474) nun eine seinem Stande angemessene Ehe geschlossen.

Als Rat Hzg. Albrechts war Dietrich von S. mit der heiklen böhm. Kg.swahl befaßt. Dieser Dietrich ist es wohl auch, der im April 1442 auf einem Turnier zu Nürnberg, daß zu Ehren von Kg. Friedrich III. zu dessen Aachener Krönungsfahrt stattfand, einen Dank erhielt. Dietrich von S. nahm aktiv an dieser Krönungsfahrt teil und wurde in der Anwesenheitsliste in Frankfurt mit zwei Söhnen vermerkt. Hzg. Albrecht hatte 1443-1451 Dietrich das niederbayerische Viztumamt übertragen. 1444 fungierte Dietrich als Ratgeber Hzg.s Ludwig VIII., des Jungen, auch der Höckerige genannt, von Bayern-Ingolstadt (1403-1445). Als dieser starb, stellte ihn der Landshuter Hzg. für zwei Jahre als Diener und 1448 als Rat und Diener in seinen Sold.

In der Frühen Neuzeit hieß Reichsunmittelbarkeit für die S. vor allem, als Reichsfrh.en an den Reichstagen teilzunehmen und Reichssteuern wie die hohen sog. Türkensteuern zu zahlen, um damit die Reichskasse zu füllen. Im Reichsanschlag im Krieg gegen die Türken 1481 erscheinen die Kinder des Hans S.er zum Ernfels. Dieses sind Bernhard d.Ä. und Hieronymus sowie ihre Schwestern. In der Steuerliste von 1507 heißt es die S.en von Ernfels, in der von 1521 die S. und in der von 1532 die Freyherrn zu S. und Ernfelß, die nun sechs Mann zu Roß (Pferd) und zwanzig Mann zu Fuß stellen mußten. Ein Doppelsöldner mit guter Ausrüstung zu Fuß kostete damals 8 fl. monatlich, ein einfacher Söldner etwa die Hälfte. Die Gf.en von → Ortenburg hatten im Vergleich vier Mann zu Pferd und zwölf Mann zu Fuß zu stellen bzw. zu bezahlen. Die Reichsfrh.en von S. erbrachten also zu diesem Zeitpunkt mehr Leistung für das Reich als die Reichsgf.en von → Ortenburg. Ergo war der Besitz der Frh.en von S.-E. größer als der Besitz der Gf.en von → Ortenburg. Der Freiherr zu S. und Ernfelß mußte 1566 zur Türkenhilfe nur noch drei Mann zu Roß stellen. Der Niedergang des s.ischen Besitzes und des Geschlechtes war nun offensichtlich. Der Verkauf der Herrschaft zeichnete sich bereits ab.

Die Reichsmatrikel von 1521 zählt über 130 reichsständische Gf.en und Herren. Auf dem Wormser Reichstag war im selben Jahr neben dem Militärsystem auch die Finanzierung der Kriege reformiert worden. Die Stärke der kaiserlichen Armee wurde auf 20 000 Mann Fußtruppen und 4000 Berittene festgelegt. Jeder Reichsstand wurde verpflichtet, ein Kontingent zu stellen, berechnet nach der Grundbesitzgröße. Diese Truppe kostete 128 000 Gulden pro Monat, und obwohl man eine entsprechende Steuer – das Simplum, den Gemeinen Pfennig – erfand, konnte die Finanzierung eines langen Feldzuges nie gelöst werden. Im bayerischen Reichskreis waren der bayerische Hzg. und der Ebf. von Salzburg die kreisausschreibenden Stände (Organisatoren). Sie führten auf den Kreistagen abwechselnd das Direktorium. Die S. finden sich als Teilnehmer der Kreistagssitzungen.

Außerhalb dieser Ordnung blieben im fünften Heerschild des Reiches die Reichsritterschaft der drei Ritterkreise in Franken, Schwaben und dem Rheinland. War in der Matrikel von 1521 im fränkischen Reichskreis noch die Herrschaft Heideck, heute Lkr. Roth in Mittelfranken, enthalten, so findet sich diese in der Aufzählung von 1532 nicht mehr. Die von S. hingegen erscheinen noch 1557 und 1566, somit bis zum Verkauf der Herrschaft E., in der Steuerliste im bayerischen Reichskreis.

Die Reichsfreiherrenfamilie der S. zu E. starb wie bereits erwähnt 1598 im Mannesstamm aus.

Exkurs: Der Ks., die Hzg.e von Bayern, die von S., die Gesellschaft vom , der Böckleraufstand und der Löwlerkrieg

Zu diesem Abschnitt der Geschichte der S. muß in das Jahr 1428 zurück gegangen werden. In diesem Jahr wurde die Rittergesellschaft vom Aingehürn im Namen des allmächtigen Gottes, der heiligen Gottesmutter Maria und Allerheiligen gegr., um den allg. Frieden zu schützen, um sich einander beizustehen und um dem heiligen Christenglauben zu helfen wider die ketzer vnd vnglawbigen, die man nennet die Hussen.

Die Gründer des Einhorn-Bundes beschlossen, daß sie und ihre männlichen Erben der Gesellschaft verbunden bleiben und nicht aus ihr austreten sollen. Dem Kg. bzw. Ks. und seinen Nachfolgern versprach diese Vereinigung die Treue.

Die fünfundsechzig aufgeführten Adeligen dieses Bundes, dem als Hauptmann der Lgf. von Leuchtenberg vorstand und als elfter Bundesgenosse Herr Dietrich von S. angehörte, müssen als Reichsadelige angesprochen werden. Der Bund setzte sich aus Adeligen des vorderen Bayerischen Waldes, des Oberpfälzer Waldes und der Fränkischen Schweiz zusammen. In der Liste folgen nach dem hohen und mittleren Reichsadel die Reichsritter.

Wurden bisher der Böckler- und der Löwlerbund gemeinhin als eine gegen den Landesherren gerichtete Vereinigung des selbstbewußten Adels des ehem. Straubinger Hzms. bezeichnet, so muß diese Auffassung für den ersten Bund von 1428 zumindest in der Gebietszusammensetzung revidiert werden. Ein Großteil seiner Mitglieder saß in der Oberpfalz und in der Fränkischen Schweiz. Diese Vereinigung scheint für den beabsichtigten Kampf gegen die Hussiten gegründet worden zu sein.

Zusätzlich kam der Aspekt der Absicherung persönlicher Standes- und Eigentumsinteressen von Reichsadeligen hinzu. Nur hundert Jahre später sollten jedoch auch die Reichsfrh.en von S. als Protestanten von den bayerischen Hzg.en wg. ihres neuen Glaubens bekämpft werden.

1453, auf einem hzgl. Landtag des Straubinger Niederlandes, ging es um die Landsteuer und ein Jahr darauf verweigerten verschiedene Edelleute, darunter die S., die direkte Besteuerung ihrer Untertanen durch die hzgl. Steuerer.

Die Gründung des zweiten Ritterbundes im Jahr 1466 wurde im kleiner gewordenen Kreis von einundvierzig Adeligen des Straubinger Landes und des Nordgaues betrieben. Unter der Führung des Hans von Degenberg wurde diese Vereinigung »Böckler« genannt. Nach der Mode der Zeit und nach dem Vorbild der freien fränkischen und schwäbischen Ritterschaft organisierte sich dieser Adel ohne Genehmigung des in München sitzenden bayerischen Hzg.s. Das Straubinger Land, in dem sich dieser Bund v.a. bildete, war zwei Jahrzehnte zuher an die Münchner Hzg.e gefallen.

Damals regierte der junge Albrecht IV. (1447-1508), später auch der Weise genannt, zusammen mit seinem älteren Bruder Siegmund (1463-1467). Hzg. Albrecht IV. von Oberbayern-München versuchte, seine Fs.enmacht auf Kosten des ihm nachgeordneten Adels auszuüben und die schwachen Finanzquellen seines Hzm.s durch neue Steuern zu stärken. Der rasant steigende Finanzbedarf des Hzg.shofes, zu dem die Landstände steuerpflichtig waren, war Anlaß für Konflikte. Der frühe Absolutismus und das ständische Selbstverständnis sind weitere Faktoren dieser Auseinandersetzungen. Von seinem Schreibtisch aus versuchte Albrecht seine landesherrlichen Ansprüche durchzusetzen. Die Adeligen verspotteten den Hzg., der in Italien Jura studiert hatte und als nachgeborener Hzg.ssohn Geistlicher werden sollte, besonders nach Erhöhung der Steuern als »Federfuchser und Schulmeister«.

Die Gesellschaft der Böckler, die sich ganz offen gegen den Hzg. und seine überhöhten Ansprüche wandte, war nach dem bestehenden Recht allerdings unrechtmäßig. Zu diesem Zeitpunkt hatte Albrecht noch die Gunst des Ks.s auf seiner Seite. Ein Mandat, das der Wittelsbacher bei Friedrich III. bewirkte, verlangte die Auflösung des Bundes. Die Böckler wähnten sich nahe der böhm. Grenze auf ihren wehrhaften Burgen sicher. Sie proklamierten ihre Unabhängigkeit und verbündeten sich mit dem Kg. von Böhmen. Das war Hochverrat am Landesherren.

Hzg. Albrecht begann mit modernster Waffentechnik, eine feindliche Burg nach der anderen zu zerstören. Er zwang die Böckler damit in die Knie und zur Auflösung des Bundes. Hzg. Albrecht wurde danach immer mächtiger und rief dadurch jetzt auch den Ks. gegen sich auf den Plan. Dieser befahl 1487 die Gründung des Schwäbischen Bundes, um den Landfrieden zu erhalten und die wittelsbachische Macht zu begrenzen.

Damit war der wittelsbachische Bayernhzg. nicht einverstanden. Er versuchte, als Gegengewicht ein stehendes Heer aufzustellen. Vom Adel verlangte er aber nicht mehr Waffenhilfe, sondern ein Reisgeld, eine Wehr- und Kriegshilfesteuer. Der Adel sah sich ausgeschaltet und in seiner Existenz bedroht und verweigerte die Zahlungen. Daraufhin ließ der Hzg. die Steuer der Hintersassen zwangsweise eintreiben.

Zwanzig Jahre nach dem Böcklerkrieg kam es dann zu einer ähnlichen Niederbayern-Revolte, dem Löwlerkrieg, und auch hier verliefen die Fronten ähnlich. Am 14. Juli 1489 kamen sechsundvierzig Vertreter der Ritterschaft im Gasthof »Zum Goldenen Kranich«, der später »Zur goldenen Krone« umbenannt wurde, als neutralem Ort, der rechtlich zu Bayern gehörte, zu diesem Zeitpunkt jedoch an die Pfgf.en zu Rhein verpfändet war, zusammen. Diese Adeligen aus Niederbayern und aus der Oberpfalz schlossen in aller Form den Bund des Leon. Als Abzeichen trugen die Ritter einen goldenen, die Edelknechte einen silbernen Löwen an einer Kette von sechzehn Gliedern, ähnlich demjenigen des Goldenen Vlieses. Hauptmann war der Pfleger von Cham, Sebastian Pflugk Herr zum Rabenstein auf Schwarzenburg bei Rötz und zu Waldmünchen (gest. 1492). Dieser war über seine Großmutter Praxedis von Parsberg, die mit einem nicht bekannten Pflug von Rabenstein verh. war, ein Verwandter und zudem Schwager des Hieronymus von S.

Die S.-E. und andere Adelsangehörige hatten sich gegen den immer mächtigeren Wittelsbacher Hzg. vereinigt. Wieder wg. überhöhter Steuern revoltierten diese Adeligen mit Unterstützung der beiden jüngeren hzgl. Brüder Christoph dem Starken (6. Jan. 1449-1493, gest. auf Rhodos) und Wolfgang (1451-1514) gegen den Hzg. in München. Auch Pfgf. Otto von Neumarkt hatte sich dem Bund angeschlossen, er ging jedoch 1490 auf die Seite des Hzg.s über.

Hzg. Albrecht hatte sich 1485 Reichslehen, das Erbe des Niklas von → Abensberg, des letzten dieses Geschlechts, widerrechtlich angeeignet. Im selben Jahr hatte der Hzg. Kunigunde von Österreich in Innsbruck kennengelernt und wollte sie heiraten. Ks. Friedrich III., der. an Geldmangel litt, war als Brautvater einverstanden, und die → Abensberger Reichslehen sollten als Kunigundes Mitgift in den Besitz des bayerischen Hzg.s übergehen. Noch während der Hochzeitsverhandlungen besetzte Albrecht allerdings die Reichsstadt Regensburg, die er zu seiner Hauptstadt machen wollte. Damit zog sich der Hzg. den Unmut des Ks.s zu, der seine Einwilligung zur Hochzeit zurück zog. Hzg. Albrecht legte Kunigunde aber eine gefälschte Unterschrift des Ks.s vor und so fand am 2. Jan. 1487 in der Innsbrucker Schloßkapelle die Hochzeit statt. Die Ehe wurde unmittelbar danach vollzogen. Nur durch Vermittlung ihres Bruders Maximilian konnte von Kunigunde und Albrecht eine drohende Reichsacht abgewendet werden. Der Betrug Albrechts belastete diese Ehe. Friedrich III. war über seinen ungewollten hzgl. Schwiegersohn, der seine Pläne durchkreuzt hatte, sowie über den Abfall der Reichsstadt Regensburg erzürnt. Die Tochter hatte der Ks. endgültig an Albrecht verloren, wenigstens die Reichsstadt wollte er aber von ihm zurück. Friedrich III. plante die Rückgewinnung, die er 1487 auf dem Nürnberger Reichstag verkündete. 1488 stand Bernhard von S. d.Ä. noch in des Hzg.s Diensten und führte die Truppen, welche der Hzg. zum ndl. Krieg nach Köln schickte. Danach war Bernhard Vizedom, hzgl. Statthalter zu Regensburg. Am 28. Febr. 1489 legte Bernhard dieses Amt allerdings nieder. Der Ks. eröffnete das Rechtsverfahren gegen die Stadt Regensburg, die zur unverzüglichen Rückkehr ins Reich aufgefordert wurde und Bernhard mußte seinem obersten Dienstherrn, dem Ks., folgen.

Am 6. Okt. 1489 richtete Hzg. Albrecht ein Schreiben an die fränkische Ritterschaft, in dem er versuchte, das seiner Meinung nach geschehene Unrecht durch die ungehorsamen niederbayerischen und oberpfälzischen Ritter darzustellen. Die fränkische Ritterschaft leitete dieses Schreiben mit einem ausführlichen Bericht, in dem die Behauptungen des Hzg.s widerlegt wurden, dem Löwlerbund zu. Der Löwlerbund fand nun Unterstützung bei Friedrich III. Am 15. Sept. 1490 hatte sich der Bund des Leon mit dem Schwäbischen Bund zusammengeschlossen. Am 2. Okt. 1490 gewährte der böhm. Kg. Wladislaus dem Bund seine Unterstützung für fünfzehn Jahre. Auf dem Reichstag zu Nürnberg 1491 kam es dann zu einem Schlagabtausch zwischen dreizehn Löwenbündlern und Hzg. Albrecht mit seinen Gefolgsleuten. Kg. Maximilian versuchte erfolglos zu vermitteln. Am 24. April 1491 teilte Friedrich III. seinen und des Reichs Getreuen sowie der Bürgerschaft der Stadt Regensburg mit, daß er den Reichsfrh.en Bernhard von S. zu E. und Hans Zenger von Trausnitz dazu bevollmächtigt habe, mit der Bürgerschaft Verhandlungen zur Rückgabe der Stadt an ihn und das Reich zu führen. Die Reichsstadt zögerte.

Kg. Maximilian bestätigte am 6. Juli 1491 den Bund des Leon und dessen Zusammenschluß mit dem Schwäbischen Bund. Am 1. Okt. 1491 verhängte Ks. Friedrich gegen die an Hzg. Albrecht übergegangene Stadt Regensburg die Reichsacht. Am 21. Nov. im selben Jahr forderte der Ks. die S. dazu auf, die Acht gegen Regensburg zu vollstrecken. Am 9. Dez. 1491 erließen die Löwenbündler Sigmund von Sattelbogen zu Lichtenegg und der von Elsenbeck an den Hzg. einen förmlichen Absagebrief.

Die mit der Vollstreckung der Reichsacht betrauten Brüder Bernhard und Hieronymus schlugen in der Nacht vom 12. auf den 13. Dez. 1491 gegen den Hzg. los. Hieronymus plünderte das hzgl. Dorf Pfatter an der Donau und dessen Umgebung. Daraufhin heuerte Hzg. Albrecht böhm. Kriegsknechte an. Er rückte am 21. Dez. aus. Pfalzgraf Otto und die Reichsstadt Nürnberg schickten Truppen zur Unterstützung des Hzg.s. Überraschend am Heiligen Abend stand der Hzg. vor der s.ischen Burg Köfering und zwang Hieronymus von S. zur Übergabe. Am 26. Dez. 1491 zerstörte der Hzg. die beiden s.ischen Res.en Köfering und Triftlfing.

Der Hzg. ließ die Dörfer der S., der Elsenbeck und der Sattelboger plündern. Trotz des Rückhaltes der Löwler beim Ks. und beim Schwäbischen Bund setzte sich der bayerische Hzg. durch. Die Burg E., der Sitz Bernhards d.Ä. von S., dem Reichskommissar, der für den Ks. gegen die Reichsstadt Regensburg handeln mußte, wurde von Hzg. Albrecht IV. und seinen Mannen vom 15. Jan. an belagert und am 22./23. Jan. 1492 erstürmt. Die Burg wurde mit sampt der Capellen zerrissen und desgleichen die Thürn und Thor, auch vil Locher in die Maur des Marcktes Beratzhausen gebrochen. Die S. bauten später im Markt Beratzhausen ein Schloß. Nur Katharina. Ehefrau Bernhards d.Ä. von S., und deren Kindern wurde vom Hzg. freier Abzug von der Burg E. gewährt. Katharina, eine geb. von Törring zu Jettenbach, flüchtete mit ihren Sprößlingen in die Stadt Neumarkt in die Oberpfalz. Ihr Mann Bernhard soll zur Zeit des Überfalls auf die Burg E. beim Schwäbischen Bund gewesen sein und entkam dadurch einer Gefangennahme.

Am 23. Jan. 1492 erneuerte der Ks. Reichsacht gegen Regensburg und sprach sich auch gegen alle Helfer der Stadt, insbesondere gegen Hzg. Albrecht, aus. Der Ks. prangerte an, daß der Hzg. die Brüder Bernhard und Hieronymus von S., die Reichsfrh.en zu E. und andere, die sich gegen des Ks.s Geboten gegenüber gehorsam erwiesen hätten, mit hoere geschlagen. Als das Heer des Schwäbischen Bundes vor Augsburg erschien, kam es durch Vermittlungen von Kg. Maximilian, Hzg.in Kunigundes Bruder und des Ks.s Sohn, vom 13. bis 25. Mai 1492 in Augsburg zu Verhandlungen, in denen Hzg. Albrecht im Frieden von Augsburg die Aufgabe Regensburgs und anderer Ländereien zusagte. Hzg. Albrecht hatte sich vorher durch die Heirat der Ks.tochter einen Machtzuwachs ausgerechnet. Vor allem hatte er Erbansprüche in Österreich im Auge gehabt. Albrechts Bemühungen, die auf den Erwerb Tirols und Vorderösterreichs gerichtet waren, hatte ihm sein ksl. Schwiegervater nun endgültig vereitelt. Das Verhältnis der Habsburger zu den Wittelsbachern und das des hzgl. Ehepaares zueinander besserte sich erst später.

Die Löwler kämpften weiter gegen den Hzg. und dieser nahm nach achttägiger Belagerung am 8. Juni 1492 die Burg Falkenfels ein und weitere Löwler gefangen. Am 10. April 1493 wurde schließlich in München ein Ausschußtag zur Friedensstiftung auf Zuspruch von Kg. Maximilian und der bayerischen Landschaft anberaumt. Nur acht Löwler erschienen zu diesem Rechtstag: Bernhard und Hieronymus von S. zu E., Erasmus und Jörg Paulsdorfer, Sigmund von Sattelbogen, Heinrich und Kaspar Nothafft, Jörg Parsberger und Albrecht von Murach. Unter Berücksichtigung der Konnubien der S. erschließt sich hier das Auftreten eines Familienverbandes. Erst nach langen und zähen Verhandlungen auf mehreren Rechtstagen an verschiedenen Orten kam es am 7. Aug. 1493 zu einer Einigung. Im wichtigsten Artikel wurde zugesichert, daß die gemeine Landesfreiheit in Kraft bleiben und Irrungen über ihre Auslegung vor der Landschaft verhandelt werden sollten. Damit hatten die Löwler deas erreicht, was ursprgl. zur Gründung des Bundes geführt hatte. Der Bund hörte nun auf, zu existieren und die ehemaligen Löwenritter wurden wieder in ihre alten hzgl. Dienste, Besitzungen und Lehen eingesetzt.

Die S. und andere Adeligen hatten durch den Böckeleraufstand und den Löwlerkrieg große finanzielle Einbußen erlitten, die an ihre Substanz gingen. Ihre Schäden wurden nicht ersetzt. Hzg. Albrecht dagegen hatte, um größeren Schaden und einen erneuten Krieg von seinen Besitzungen und dem Hzm. abzuwenden, nur seine unrechtmäßigen Erwerbungen, außer den → Abensberger Reichslehen, zurückgeben müssen.

Exkurs: Die von S. und das Primogeniturgesetz der Wittelsbacher

Im Jahre 1500 trat der Hzg. dem Schwäbischen Bund bei, der sich 1504/05 auf seiner Seite am Landshuter Erbfolgekrieg beteiligte, in dem auch die S. eine Rolle spielten. Bernhard d.Ä. von S., Pfleger der Hzg.sstadt Ingolstadt, wurde von den Bürgern nach dem Tod Hzg. Georgs des Reichen (1479-1503) zum Stadthauptmann gewählt. Die Hzg.sstadt verhielt sich durch ihren Hauptmann zunächst gegenüber den Münchener und Pfälzer Wittelsbachern, die um das Erbe stritten, neutral. Später finden wir Bernhard und seinen Bruder Hieronymus von S. als Hauptleute im Erbkrieg auf der Seite Hzg. Albrechts im Kampf gegen die Pfälzer Anhänger und Truppen.

Am Ende dieses Erbkrieges war Albrecht IV. im Alleinbesitz des Hzm.s Bayern, das nun wieder den größten Teil des alten Wittelsbacher Kernlandes umfaßte. Für die Kinder des Wittelsbacher Pfgf.en Rupprecht (1481-1504), der mit des verstorbenen Hzg. Georgs Tochter Elisabeth (1478-1504) verh. war, wurde, um deren Erbansprüche zu befriedigen, ein neues Fsm. gebildet, die Junge Pfalz, später als Pfalz-Neuburg bezeichnet.

Danach, auf dem am 8. Juli 1506 zu München gehaltenen Landtag, formulierte Hzg. Albrecht der Weise das Recht der Erstgeburt (Primogenitur) für das Haus Wittelsbach. Die Landstände beschworen diese Primogeniturordnung, welche die Unteilbarkeit des Hzm.s und seine Vererbung an den jeweiligen Erstgeborenen in der männlichen Linie festlegte.

Die vierundsechzig Landstände erteilten dieser Übereinkunft die Zustimmung mit ihren Unterschriften, woraufhin der Hzg. ihnen ihre Freiheiten bestätigte. Bernhard d.Ä., Reichsfrh. von S., hat als erster der Herren vom Adel unterschrieben sowie sein Siegel an die Primogeniturordnung gehängt. Bei dieser Tagung wurde Bernhard d.Ä. von S., der Hofmeister des Hzg.s, zum Mitvormund für den ältesten Hzg.ssohn Wilhelm (1493-1550) bestimmt.

Hieronymus von S.-E., der im Landshuter Erbfolgekrieg für Hzg. Albrecht IV. hzgl. Hauptmann in Straubing war, legte am 15. April 1508 seinen Eid als hzgl. Rat ab. Hieronymus wurde nach dem Tod seines Bruders Familiensenior und übernahm die Vormundschaft für Bernhards Kinder. Hieronymus Mündel Argula von S. (1492-1554) kam unter die Obhut von Hzg.in Kunigunde. Argula wurde mit den Hzg.skindern am Hof zu München erzogen. Später wurde Argula Kammerjungfer der Hzg.in. Hieronymus von S. übernahm mit Hzg. Wolfgang neben weiteren Räten die Mitvormundschaft über den ältesten Hzg.ssohn. Er stieg durch die Mitvormundschaft über Wilhelm 1514 zum Hofmeister in München auf. Er hatte Wohnung in der alten Res. bezogen. Hieronymus von S. stand in der Gunst des jungen Hzg.s Wilhelm und erhielt am 29. Febr. 1514 als Schenkung Schloß, Herrschaft und Markt Falkenstein für sich und seine Erben. Am 10. Febr. 1516 erhielt er eine weitere Schenkung. Der Neid seiner Standesgenossen in der bayerischen Landschaft wuchs und er wurde von diesen angegriffen. Hieronymus von S. war mehrere Jahre der mächtigste Mann in Bayern. Er mußte diesen Dienst allerdings mit seinem Leben bezahlen. Er wurde, wie der Historiograph Sigmund Riezler schreibt, Opfer eines »in unserer vaterländischen Geschichte einzig dastehenden Hochverratsprozesses«.

Exkurs: Die Hinrichtung des Reichsfrh.en Hieronymus von S.

Bereits nach dem Tod Hzg. Albrechts kam es nach Auseinandersetzungen und entgegen dem Primogeniturgesetz zu einer gemeinschaftlichen Regierung der Hzg.sbrüder Wilhelm IV. (1493-1550) und Ludwig (1495-1545).

Ludwig hatte seine Mitregierung verlangt, weil er vor dem Primogeniturgesetz geboren worden war. Diese gemeinsame Regentschaft war von der Hzg.swwe. Kunigunde mit initiiert worden. Vor allem sie intrigierte bei ihren Söhnen und den Landständen gegen den mächtigen Hofmeister und hzgl. geheimen Rat.

Der Reichsfrh. von S. war den Plänen der hzgl. Familie, insbesondere Hzg. Ludwig und der Meinung seiner Mutter Kunigunde, am Hof in München im Weg. Seiner Reichsunmittelbarkeit als Reichsstand und seiner Immunität als ksl. Rat und Ks. Maximilian I. vertrauend, zog Hieronymus von S. zum ausgeschriebenen hzgl. Landtag nach Ingolstadt. Trotzdem wurde er dort am 1. April 1516 verhaftet. Die Wittelsbacher Hzg.e ließen durch ihre Amtsleute die Hofmeisterwohnung des S. in ihrer Residenz durchsuchen. Sie fanden aber nichts, was gegen den Hofmeister hätte verwendet werden können. Die Wittelsbacher ergriffen ein weiteres Mittel, den S. mürbe zu machen. Im Beisein der beiden hzgl. Brüder wurde Hieronymus von S. unter Anwendung des römischen Rechts peinlich verhört und ein Geständnis erpreßt. Vor allem die einstige Teilnahme am Löwlerkrieg wurde ihm erneut angelastet. Er wurde wg. eines angeblichen, jedoch fraglichen Landesverrates durch einen parteiischen Prozeß auf dem Altar des beigelegten Bruderzwistes als Sündenbock geopfert. Hieronymus von S. wurde am 8. April 1516 in der neunten Stunde vormittags, vor einer großen Menge Schaulustiger, auf einer Bühne auf dem Salzmarkt der Hzg.sstadt Ingolstadt mit dem Schwert enthauptet. Fünfhundert Bewaffnete mußten für Ordnung sorgen.

Noch einen Tag vor der Hinrichtung, am 7. April 1516, hatten der Kard. von Gurk und andere ksl. Räte im Namen des Ks.s an die Hzg.e von Bayern geschrieben, um den Prozeß gegen den S. zu stoppen. Dieses Schreiben kam zu spät, die Hinrichtung von Hieronymus von S. war bereits vollzogen. Die Wittelsbacher hatten im Fall des Reichsfrh.en von S. in einer schnellen und listigen Aktion das Immunitätsprivileg des Ks.s bzw. des Reiches unterlaufen, folglich war Ks.- und Reichsrecht gebeugt worden.

Die Reichsstände waren ob solcher Selbstherrlichkeit der Wittelsbacher entsetzt. Ks. Maximilian I. mußte, wohl, um sein Gesicht zu wahren und seine Schwester Kunigunde sowie deren Söhne zu schützen, das Gerichtsurteil der beiden Wittelsbacher Brüder nachträglich anerkennen. Ein weiteres Mal hatte Maximilian seiner Schwester Kunigunde und ihren beiden ältesten Söhnen aus großen Schwierigkeiten geholfen. Der Zenit des Geschlechts der S. war überschritten. Durch die Hinrichtung des Hieronymus von S. wurde der Niedergang der Gesamtfamilie noch beschleunigt.

Das Schicksal der S., insbesondere das des Reichsfrh.en Hieronymus von S.-E., beschäftigte auch Johannes Turmair (1477-1534) oder Johannes Aventinus, wie er sich nach seinem Geburtsort → Abensberg nannte, in seinen Schriften. Johannes Turmair war Humanist mit universeller Bildung und gilt als Vater der bayerischen Geschichtsschreibung. Aventinus war Zeitgenosse des Hofmeisters Hieronymus von S. Beide lebten zudem zur selben Zeit an den Hzg.shöfen in München und in Burghausen. Beide waren maßgeblich an der Erziehung der Hzg.ssöhne beteiligt und beide waren reichstreuer Gesinnung. Und beide fielen in Ungnade ihrer einstigen Zöglinge, der Hzg.e von Bayern. Hieronymus mußte dies mit seinem Leben bezahlen, Aventinus konnte sich vor dem altgläubigen Papst und den Hzg.en von Bayern in die Reichsstadt Regensburg in Sicherheit bringen. Dort starb er 1534.

Noch Jh.e später, in der Romantik, beschäftigte das Schicksal des Hofmeisters von S. den märkischen Dichterfs.en Friedrich Heinrich Karl de la Motte-Fouqué (1777-1843). Dieser veröffentlichte das Trauerspiel »Hieronymus Stauf« im Jahr 1819. Von diesem Buch sind allerdings nur noch wenige Exemplare vorhanden. Eines davon wird in der Bibliothek der Harvard-Universität in Cambridge, Massachusetts, verwahrt. Auch die englische und französische Literatur hat dieses Trauerspiel und die Hinrichtung des Hofmeisters von S. bearbeitet.

Den Vorstand des Reichsarchivs in München, Amtsrat und Jurist Frh. Maximilian Prokop von Freyberg (1789-1851), der auch Mitglied der Münchener Akademie der Wissenschaften war, hat danach zwei historische Romane geschrieben, in der seine Verwandten von S. vorkommen. Der Familienzusammenhang erschließt sich auch durch das ähnliche Wappen und frühere Auseinandersetzungen der S. mit den Freyberg um das Erbe der Mautner zu → Hohenaschau sehen. Die Titel lauten »Die Löwen-Ritter« (1826) und das dreibändige Werk »Die S.er von E., theils Geschichte theils Roman« (1827). Diese Bücher sind ebenfalls nur noch schwer zugänglich.

Josef Kößler, ein Einwohner Beratzhausens, hat 1925 ein Historienspiel über »Die S.er auf E.« geschrieben und mit allen Rechten seiner Heimatgmd. vermacht. Dieses Werk wurde von der Beratzhausener Archivpflegerin Inge Molle überarbeitet und 2009 in Buchform veröffentlicht.

Die S., später zu E., und ihre Nebenlinien starben wie die meisten Reichsstandsgeschlechter im Mannesstamm aus. Mehrere S. hatten überhaupt keine Kinder oder deren Kinder starben unverh. und unbeerbt vor ihren Eltern. Wiederholt tauchen mehrfach Angehörige gleicher Adelsfamilien als Ehepartner bei den S. auf. Auch Kriege und die Pest dezimierten die Familien stark. Zudem finden sich bei den S. Männer und Frauen vor der Reformation in Diensten der Kirche und des Deutschen Ordens, also ehe- und kinderlos.

Die Nebenlinie von S. zu Triftlfing wurde Ende des 15. Jh.s von der Hauptlinie zu E. beerbt. Die Brüder Bernhard d.Ä. und Hieronymus von S. erhielten die Reichslehen der verstorbenen Brüder Dietrich und Albrecht von S.-Triftlfing von Ks. Maximilian am 17. Aug. 1495 beim Wormser Reichstag verliehen.

Nach dem Tod von Hieronymus im Jahre 1516 und Bernhards d.J.von S.-E. im Jahre 1542 griffen zunehmend Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie um sich, die mit zum Verkauf der Herrschaft führten. Hieronymus Sohn Hans Ruprecht von S. wurde deswegen sogar gefangengesetzt.

Nachdem Degenhart von S. am 14. Okt. 1568 wenige Tage vor seinem seit längerem blinden Vater Joachim verstorben war, mischten sich auch die Karten für die Erben der S.-Sünchinger Linie neu. Die Hofmark Sünching, die die S. von den Hofern vom → Lobenstein und ihren Erben zur Hälfte erheiratet und zur anderen Hälfte erkauft hatten, erbten Degenharts Tochter Anna Maria und seine verh. Schwestern, trotz deren früherer Erbverzichte, nun gemeinsam.

Degenharts Schwester Anna (gest. 1590) war mit dem hochfsl. pfalzneuburgischen Landmarschall Hannsen von Leubelfing (gest. 1577) zu Hauzenstein, heute Gmd. Wenzenbach, Kr. Regensburg, Oberpfalz, Heckingen, Rickhofen, Sondersdorff, Göttersdorf und Sallern, heute Stadtteil von Regensburg, verh. und beide hatten elf Kinder. Hans von Leubelfing verkaufte am 29. Sept. 1576 die Hofmark Dengling, die aus dem s.ischen Erbe seiner Frau stammte, an Wolf Dietrich von Maxlrain. Die Leubelfinger waren seit etwa 1311 Erbtruchsessen von Niederbayern. Diese Reichsritterfamilie verließ Altbayern wg. ihres neuen Glaubens und siedelte sich in Franken an.

Nach ihrer Umsiedlung zählte die Familie von Leubelfing mit den Besitzungen Falbenthal (heute Ortsteil der Stadt Treuchtlingen, Kr. Weißenburg-Gunzenhausen, Mittelfranken) und Untererlbach (Erbe durch Heirat einer von Rieter-Erbin, heute Ortsteil der Stadt Spalt, Lkr. Roth) zum Ritterkanton Altmühltal.

August von Leubelfing, ein Nachkomme aus der Leubelfing-S.-Verbindung, machte als Page des Schwedenkönigs Gustav Adolf Geschichte. August von Leubelfing hatte sich am 6. Nov. 1632 in der Schlacht bei der Stadt Lützen, heute Burgenlkr. in Sachsen-Anhalt, als Kg. Gustav Adolf verwundet am Boden lag, über den Kg. geworfen, um diesen mit seinem Leib und Leben zu schützen. Beide starben jedoch danach an ihren schweren Verwundungen. August von Leubelfings Grab kann noch heute in der evangelischen Stadtkirche St. Wenzel in Naumburg in Sachsen-Anhalt besichtigt werden. August verstarb mit 18 Jahren, zehn Tage nach der Schlacht bei Lützen, am 15. Nov. 1632.

Weitere Gräber und Totenschilde der Familie von Leubelfing finden sich in den evangelischen Kirchen zu → Hohentrüdingen (heute Ortsteil des Marktes Heidenheim), Kalbensteinberg (heute Ortsteil des Marktes Absberg) und Wettelsheim (heute Ortsteil der Stadt Treuchtlingen). Diese drei Orte liegen im Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen. Im Mannesstamm starb die Familie von Leubelfing 1893 aus.

Degenharts von S. Schwester Dorothea, die mit Burkhart von Stingelhaim verh. war, hatte ebenfalls Nachkommen. Die Stingelheimer waren ursprgl. in der Gegend von Dingolfing und Landshut an der Isar beheimatet. Die Familie blieb katholisch. Die Stingelheimer wurden 1597 Erbkämmerer des Hochstiftes Regensburg und starben 1822 mit Georg Anton im Mannesstamm aus.

Seine Schwester Susanna, die mit Gf. Nicklas von → Schlick zu Passaun und Weißkirchen verh. war, hatte, wie erwähnt, drei Söhne. Diese Gf.en von → Schlick waren Erbberechtigte der s.ischen Linien zu E. und zu Sünching. Diese → Schlick-S.-Linie erlosch im Mannesstamm 1638.

Eine weitere Schwester Degenharts, Margarethe, die mit Michael von Egloffstein verh. war, hatte den Kindern Adam, Anna, Gottfried, Rosina, Abraham, Susanna, Joachim und Siegmund (gest. 1630) das Leben geschenkt.

Die Hofmark Sünching und ihre Zugehörungen wurde von den Erben aufgeteilt, verkauft und der Erlös sowie das Resterbe aufgeteilt. Hannß Christoff von Berlichingen zu Geltolfing, Kr. Straubing-Bogen, Niederbayern, der mit Brigitha von Notthaftt zu Wernberg verh. war und viele Kinder hatte, meldete Erbansprüche an. Hannß war Nachkomme einer Eheverbindung von Sattelbogen zu Geltolfing/von S. zu Sünching. Hannß Christoff von Berlichingen mit seinen Nachkommen wurde mit Geld abgefunden. Die Herren von Berlichingen waren ein reichsunmittelbares Rittergeschlecht fränkischen Ursprungs, deren ma. Herrschaftsbereich im schwäbisch-fränkischen Grenzbereich lag. Der namengebende Ort Berlichingen wird im Lorscher Codex im Jahr 800 erwähnt.

Sämtliche Reichslehen, die Joachim von S. als Familiensenior bis zu seinem Tod verwaltete, fielen nun an den minderjährigen Johann Bernhard von S., Sohn des Hans Ruprecht und Enkel des Hieronymus aus der Köferinger Linie. Er war als Unmündiger nun Senior der Familie. Dem minderjährigen Johann Bernhard wurde deshalb von Ks. Ferdinand neben Haug von Parsberg als Vormund aus der Verwandtschaft der Jurist Dr. Hans Pockenstein(er) als Nebenvormund des Reiches zugeordnet. Dieser übernahm die Verkaufsverhandlungen mit den Wittelsbachern. Die Reichsherrschaft E. ragte in das Territorium von Pfalz-Neuburg wie eine Halbinsel hinein und hatte dadurch bei den Wittelsbachern seit längerem Begehrlichkeiten geweckt. Nach langen zähen Verhandlungen wg. der Reichsherrschaft E. kauften diese allerdings die Landstände von Pfalz-Neuburg gemeinsam. 1574 erhielt Pfgf. Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg (1547-1614) aus dem Hause Wittelsbach-→ Zweibrücken die Herrschaft E. als Hochzeitsgeschenk statt eines Geldgeschenkes von seinen Landständen anläßlich des fsl. Beilager verehrt.

Johann Bernhard von S. versuchte, die ihm verbliebenen Rechte an Reichslehen, soweit möglich, noch vor seinem Ableben an Verwandte im Reichsstand zu veräußern. Die an die S. angeheirateten von Wolfstein zu Sulzbürg in der Oberpfalz waren von 1353 bis zu ihrem Absterben im Mannesstamm 1740 mit Sulzbürg reichsunmittelbar. Erst 1525 wurden sie Reichsfrh.en und erst viel später erreichten sie den Reichsgf.enstand. Hans Andreas von Wolfstein (1541-1585) hatte 1574 mit Einverständnis Ks. Maximilians II. von Johann Bernhard von S.-E. weitere Reichslehenrechte erworben. Dieser Erwerb ging allerdings nicht ohne Streitigkeiten ab. Diese haben sich bis in das Jahr 1582 hingezogen und kamen vor eine Reichskommission in Wien zur Schlichtung. Die Familie von Wolfstein war zuerst Mitglied des Bayerischen Reichskreises, bevor sie 1668 in den Fränkischen Reichskreis neu aufgenommen wurde. Eine Rolle spielten dabei anscheinend die zugekauften s.ischen Reichslehen.

Auch die Herren von Breitenstein, eine Nebenlinie der Herren von Stein zu Hilpoltstein und Wappengemeine der S., nahmen deren Verkauf von Reichslehenrechten ebenfalls wahr. Die Breitensteiner hatten ähnliche Probleme mit den Wittelsbachern wie die S.-E.er. 1460/61 wurden die Breitensteiner Landstand in Ober- und Niederbayern. 1666 erloschen auch sie im Mannesstamm. Die Hzg.e von Bayern konnten eine weitere Herrschaft einziehen.

Die S.-E.er starben im Mannesstamm mit Johann Bernhard von S., dem letzten Reichsfrh.en zu E., Mausheim, Pottenhof und Dieterskirchen, der nach dem Verkauf der Reichsherrschaft E. zuerst überwiegend in Regensburg im S.erhof lebte, aus. Zuletzt lebte er zu Dieterskirchen, verstarb dort am 11. März 1598 und liegt in Beratzhausen begraben. Seine Grabstätte hatte er sich noch zu Lebzeiten beim Reichskammergericht erstreiten müssen. Die Pfalz-Neuburger Fs.en wollten das Grab des letzten S. in Beratzhausen nicht haben. Des Johann Bernhard von S. Tochter Susanna war mit Albrecht von → Wildenstein und Strahlenfels verh. Dieses Ehepaar lebte auf dem verbliebenen s.ischen Eigenbesitz Burg Karlstein, heute Gmd. Regenstauf, Kr. Regensburg. Sie hatten versucht, die nun noch verbliebenen Reichsmannenlehen der S. zu erhalten, scheiterten jedoch. Susanna, die letzte geborene S. aus der Köferinger Linie, starb fünfzehn Jahre nach ihrem Vater. Erbe ihres Allodialbesitzes war ihr Ehemann. Albrecht der IV. von → Wildenstein und Strahlenfels wurde durch die Wittelsbacher Mandate gegen die Protestanten enteignet und aus Altbayern vertrieben. Er kaufte nach Susannas Tod Teile der Burg Ermreuth, heute Gmd. Neunkirchen am Brand, Lkr. Forchheim in Oberfranken, für sich und seine Neffen als Erben. Albrecht starb dort kinderlos im Exil.

Degenharts von S.-Sünching Tochter Anna Maria (gest. 1591) heiratete den evangelischen Reichsgf.en Johann (Hans) Bernhard von → Losenstein-Gschwendt (gest. 1589) in Österreich. Diese Ehe blieb anscheinend kinderlos. Die Familie von → Losenstein war eines der ältesten Geschlechter Österreichs und v.a. am ksl. Hof zu Wien präsent. Bevor dieses Geschlecht im Mannesstamm ausstarb, wurde es noch in den Reichsfs.enstand erhoben. Das Erbe der → Losenstein-Gschwendt-Linie ging 1692 an die Fs.en von → Auersperg.

Auch in Bayern hatte die Zugehörigkeit zum Hochadel geradezu zwangsläufig ein standesgemäßes Konnubium zur Folge. Allerdings wurden die S. als Nachrückerfamilie im Hochadel von den alten bayerischen Familien wie den Leuchtenbergern und den → Ortenburgern nicht als ebenbürtige Partner akzeptiert. Die S. suchten sich nun Ehepartner aus Hochadelsfamilien ähnlichen Zuschnitts, vor allem aus dem bayerischen Turnieradel. Allerdings gab es nach Änderung ihrer religiösen Gesinnung im 16. Jh. in Bayern für die S. keine standesgemäße Auswahl an Ehepartnern mehr. Sie mußten sich in den nahen Ländern Böhmen und Österreich umsehen. Die Familie von S. wurde für Männer und Frauen des Reichsgf.enhauses von → Schlick zu Falkenau, das aus Böhmen stammte, in dieser Zeit der religiösen Umbrüche ein passender Heiratspartner. Man hatte auf beiden Seiten den mittleren Reichsstand, ähnlich großen Besitz und dieselbe religiöse Gesinnung. Allerdings blieb der Nachwuchs im Mannesstamm aus. Auch im österr. Hochadel faßte eine S. Fuß, nämlich bei der Familie von → Losenstein-Gschwendt. Nachkommen sind nicht bekannt.

Die S. besaßen mit zahlreichen Adelsgeschlechtern Wappengemeinschaft und gingen im Laufe der Jh.e Eheverbindungen mit den nachfolgenden Adelsfamilien ein:

Auer von Regensburg zu Brennberg, mehrfach (Turniergeschlecht, Ministerialen des Hochstiftes Regensburg, erloschen 1483); von Aufseß (1724 Reichsfrh.en, blühen noch); von Berwang (Turniergeschlecht, erloschen 1661); von Breitenstein (Wappengemeinschaft, Turniergeschlecht, erloschen 1666); von Tanndorf zu Forstenberg oder auch Forstberg geschrieben (Markt Regenstauf, Ortsteil Karlstein, Lkr. Regensburg, Oberpfalz); von Eglofsheim (Lkr. Regensburg/Oberpfalz); von Egloffstein (Gf.en, blühen noch, Turniergeschlecht); von Ehingen; von E. (erloschen?); von Eichstett bei Landshut (erloschen?); Edle (von Stirn und) von Ettenstatt (Mittelfranken), später Herren und Gf.en von Altendorf (südöstlich von Nabburg in der Oberpfalz) und Leonberg, Leonsberg in Niederbayern, zu Heimhof (Ursensollen) bei Neumarkt in der Oberpfalz, zu Schmidmühlen (Edle, Herren, 1265 Gf.en von Altendorf und Leonberg, 1210-1329 Gf.en von Leonsberg, erloschen?); von → Frau[e]nberg (1509 Gf.en zu Haag, Reichsstand, Ministerialen der Wittelsbacher, erloschen 1566/67); von Fraunhofen (mehrfach, Turniergeschlecht, Ministerialen der Wittelsbacher, Frh.en, Reichsstand von Bayern bestritten, erloschen 1878); von Freyberg (Wappengemeinschaft mit Besserung: die schwäbische Linie führt drei goldene Billen/Kugeln und die bayerische Linie drei sechszackige goldene Sterne, Turniergeschlecht); von Giech (Franken, 1680 Frh.en, 1695 Reichsgf.en, erloschen 1938); von → Guttenstein (Gf.en); von Grumbach (unterfränkisches Adelsgeschlecht, stammverwandt mit den Herren von Wolfskeel, ursprünglich wohl Dienstmannen der Edelfreien von Grumbach, ältere Hauptlinie Reichsritter, erloschen 1735); von Heimburg (Wappengemeinschaft, gest. 1893); Hofer (Turniergeschlecht, Ministerialen und Marschälle des Hochstifts Regensburg, 1340 Erbauung der Burg → Lobenstein bei Zell, heute Verwaltungsgemeinschaft Wald, im Lkr. Cham, Regierungsbezirk Oberpfalz, danach nennen sie sich Hofer von → Lobenstein, auf Grund ihres protestantischen Glaubens müssen die Hofer 1629 ihre Oberpfälzer Besitzungen verlassen. Sie ziehen nach Baden-Württemberg in das Schloß → Wildenstein, wo heute noch ihr Sitz ist); von Kager; von und zu Kg.stein (Reichsministerialen, kaisertreu, verwandtschaftlich mit der höheren Reichsministerialität aus dem staufischen Schwaben verbunden, erloschen 1252/53); von Laiming zu Amerang (Turniergeschlecht, Ministerialen der Gf.en von Wasserburg, 1582 als Protestanten in die Oberpfalz und nach Württemberg abgewandert); von Leubelfing Turniergeschlecht, Ministerialen der Wittelsbacher, Erbtruchsessen von Niederbayern, erloschen 1893); von → Losenstein-Gschwendt (Österreich, Reichsstand, Frh.en, Gf.en, Fs.en, erloschen 1692); von und zu Mässing (Obermässing, Stadt Greding, Lkr. Roth, erloschen 1285); von Holtz zu Katzenberg, Mautner zu Burghausen und zu → (Hohen)Aschau, (Ritter, Turniergeschlecht, erloschen 1525); von Notthafft (mehrfach, Turniergeschlecht, erloschen?); von Nußdorf (mehrfach, Turniergeschlecht, erloschen?); von Parsberg (mehrfach, Turniergeschlecht, erloschen 1744); von Paulsdorf (kgl. Dienstleute, Turniergeschlecht, erloschen 1623); von Pflug zu Rabenstein (erloschen 1585); von Sattelbogen (erloschen 1537); von Hofstetten bei Eichstätt, Oberbayern, eichstättische Ministerialen, sie erhielten von den Gf.en von Hirschberg das Schenkamt, 1276 erhalten sie von den Wittelsbachern die Reichsburg Geyern mit dem reichslehenbaren Halsgericht Nennslingen, sie nennen sich jetzt Schenk(en) zu Geyern, heute Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Mittelfranken, später werden sie Afterlehensleute der Mgf.en von Brandenburg-Ansbach (erloschen 1971, blühen noch in der Frauenlinie); von → Schlick zu Passaun (Bassano bei Treviso in Norditalien) und Weißkirchen in Ungarn (mehrfach, Reichsgf.en, Falkenauer Linie erloschen 23. Dez. 1666, eine → Schlick-Linie blüht noch); von Schmiechen (Wappengemeinschaft, erloschen 1608), von Seyboldsdorf (Turniergeschlecht, erloschen 1814); von Stauding (stammen aus Stauding in Tirol, Frh.en 1635, erloschen 1695); von S. (gleicher Hauptstamm, Ahnenschwund, Turniergeschlecht, erloschen 1598); von Stein zu Hilpoltstein und zu Sulzbürg (Wappengemeinschaft, Reichsministerialen, Herren, erloschen 1385); von Stingelheim (mehrfach, 1745 Reichsstand, erloschen 1822); von Törring (mehrfach, Ministerialen des Hochstifts Salzburg, Frh.en 1566, 1745 Reichsstand, Gf.en, blühen noch); von Trennbeck zu Waldberg (erloschen 1637); von Vestenberg (bereits Reichsdienstmannen der Hohenstaufer, erloschen 1687); von Wallenstein; von Warter zu der Warth (Turniergeschlecht, Ministerialen des Hochstifts Passau); von und zu → Wildenstein (mehrfach, Turniergeschlecht, Reichsstand, erloschen 1763); und von Wolfstein zu Sulzbürg (mehrfach, Turniergeschlecht, Reichsstand, 1352 Herren, 1522 Reichsfrh.en, 1673 Gf.en, erloschen 1740).

In der ersten Hälfte des 15.Jh.s werden in den bayerischen Landtafeln insgesamt 96 Adelsfamilien, darunter die S., genannt. In der Landtafel von 1570 sind die von S. trotz des Verkaufes ihrer Herrschaft noch unter den ranghöchsten Familien in Altbayern aufgeführt. Nachfolgend die Namensliste zur Landtafel mit Bemerkungen zu den Geschlechtern, unterstrichen sind die Geschlechter, mit denen die S. Konnubien eingingen. Namensaufzählung von oben (höchster Rang) nach unten. Unterstrichen sind die bislang ermittelten Eheverbindungen der S. und ihre Wappengemeinschaften:

1. Reihe: Lgf.en von Leichtenberg (Leuchtenberg); Gf.en von Orttenburg (Turniergeschlecht); Gf.en von Ha[a]g (Turniergeschlecht); Gf.en von → Schwarzenburg; Gf.en von → Schlickh (zu Passaun und Weißkirchen); Herren von Bern (De la Scala = von der Leiter); Herren von → Wildenfels (Turniergeschlecht); Herren von S. (zu E., Turniergeschlecht); Herren von Degenberg (Turniergeschlecht); Herren Pflueg (von Rabenstein); Herren von Traun; Herren von Fraunhofen (Turniergeschlecht); Herren von Rhain (Turniergeschlecht); Herren von Maylram (Maxlrain, Turniergeschlecht); Herren von → Fugger; Herren von Tering (Törring, Turniergeschlecht); Herren von Gumpenberg (Turniergeschlecht); Herren von Thurn (Turniergeschlecht); Herren von Schäfrenberg; Herren von → Polhaim; Herren von Danhausen.

2. Reihe: → Fraunberg (Turniergeschlecht); → Preising (Preyßing, Turniergeschlecht); Layming (Turniergeschlecht); Pienzenau (Turniergeschlecht); Closen (Turniergeschlecht); Parsperg (Parsberg, Turniergeschlecht); Seiboltsdorf (Turniergeschlecht); Notthaft (Turniergeschlecht); Paulstorf (Paulsdorf, Turniergeschlecht); Wolfstein (zu Sulzbürg, Turniergeschlecht); → Waldeck (Turniergeschlecht); Puechberg (Turniergeschlecht); Chamer (Turniergeschlecht); Nusberg (Turniergeschlecht); Ahaim (Aheim, Turniergeschlecht); Zenger (Turniergeschlecht); Thorer; Ebran (Turniergeschlecht); Pekenhauser; Waldawer (Waldau, Turniergeschlecht); Muerach (Murach); Lauterbach; Schenstain (Schönstein, Turniergeschlecht); Haslang (Turniergeschlecht); Nusdorff (Turniergeschlecht).

3. Reihe: Tanberg (Turniergeschlecht); Sandizell (Turniergeschlecht); Praidenstein (Breitenstein, Turniergeschlecht); Hoffer (von Lobenstein, Turniergeschlecht); Freiberg; → Wildenstein (Turniergeschlecht); Eglofstein (Turniergeschlecht); Satlboger; Saczenhofer (Turniergeschlecht); Tauffkircher von Guetenberg/Guttenberg (Turniergeschlecht); Kamerberg (Turniergeschlecht, Schonstetter, Leubolfing (Leubelfing); Rottaw (Rottau, Turniergeschlecht); Leberskircher (Turniergeschlecht); Wartter (Turniergeschlecht); Schmiechen (Turniergeschlecht); von Mautner (zu Katzenberg, zu → Hohenaschau und zu Burghausen, Turniergeschlecht); Schwarzenstain (Turniergeschlecht); Wißbeckh; Rorbeckh (Rohrbach, Turniergeschlecht); Raidenbuech (Raitenbuch, Turniergeschlecht); (von der) Alm (Turniergeschlecht); Freidenberg; und Wembding (Turniergeschlecht).

4. Reihe: → Otting (Turniergeschlecht); Weixer (Weichs, Turniergeschlecht); Apfendal (Turniergeschlecht), Eckher zu Kepfing (Kapfing, Turniergeschlecht); Ramlstain; Trauner (Turniergeschlecht); Storn; Ronstetter; Chumeter zu St. Gilgen; Chumeter zu Pluemental; Chumeter zu Kaikhofen; Chumeter zu Altmulmünster. [Nächste Stelle unbesetzt].

Ende der alten bayerischen Der volgent die darzue (neuen Familien): → Pappenhaimer (Turniergeschlecht); Schelnberg; Perlaching (Berlichingen); Zillnhart; Schaumberg; Welda (Welden, Turniergeschlecht); Eyb; Waldbronn (Wallbrunn); Bambach; Byna.

5. Reihe: Adlezhauser; Auer von Puelach; Adlezhofer; Hegnigberg; Grumbach; Trenbeckh; Eckher von Pering; Minichauer; Moroldinger; Sinzenhofer; Ebenleben; Daxberg; Hocholtinger; Lunng; Chirzigel; Püringer; Tumbmair; Elrichinger; Paungartner; Gleinicz; Freuckhinger; Lelch; Hundt; Muckhental; Hechenfelder.

6. Reihe: Kutscher; Kuttenauer; Kergl; Pusch; Hausner; Tandorffer; Egkh von Randegkh; Gleisentaler; Tumberger; Raczen; Mesenpeck; Rueßdorfer; Herczhhaimer; Offenhaimer; Alhartsbeckh; Meininger; Hechenkircher; Ersinger; Perwanger (Berwang, Turniergeschlecht); Neideckher; Rhoming; Zeilhofer; Schondorfer; Prandt; Tauffkircher.

7. Reihe: Eysenreich; Praitenbach; Haunsberg; Puecher; Pelkhofer; Haunezberger; Fliezinger; Staringer; Auer von Winckhel; Jahensdorfer; Oberhamer; Edelman; Stinglhaimer; Greller; Walchlinger; Khluekhamer zu Franbichel; Gröbner; Doblhamer; Müntenhaimer; Gellenperger; Schönburger; Gündrichinger; Indeseer; Klueghamer; Lendrichinger.

8. Reihe: Fröschl; Neuchinger; Aurberger; Perckhoffer; Widerspacher; Hinderskircher; Riederer; Viereckh (Vieregg); Perfaler/Pertaler?; Rechlinger; Pfedner; Vsel; Hagkhen; Visler; Khinigsfelder; Puechbeckh; Minich; Raindorfer; Tolniezer; Reickher; Kinigsmarckh; Kölnpöckh; Trauezkircher; Preckhendorfer; Poysl.

9. Reihe: Schaltdorfer; Diekstetter; Keuczl; Sonderndorfer; Ritschain; Geltinger; Raschp; Saldorfer; Burgauer; Hirschawer (Hirschauer); Keirschach; Schweithart; Prettschlaiker; Soyer; Teuffel; Hoffer; Vogt; Feuer; Schafhauser; Gebeckh; Furttenbach; Radlkhofer; Tritenpöckh; Awer von Tobl; Ambshamer.

10. Reihe: Ottenberger; Westacher; Erlbeckhen; Grueber; Griesstetter; Kastner; Maushamer; Pfaler; Belkhofer; Kolb; Westendorfer; Eckher zu Crälling; Raiger; Erbenlaw; Heurauß; Ebmer; Leuprechtinger; Herbsthaimer; Löffelholz; Gunderstorfer; Schweickhersreitter; Eder zum Aigen; Ramer zum Erb; Dieperskircher; Höflinger.

11. Reihe: Garhamer; Scharer; Beham; Mairhofer; Pullinger; Wager; Reynl; Pschorn; Wielanndt; Hechenkircher von Aitzbichel; Haidenpuech; Marzeller; Khreiterer; Dortpöckh; Sigershofer; Seiberstorfer; Pürkhamer; Krauß; Schachner; Zaglberger; Trainer; Khneidinger; Hermsdorfer; Teittenhofer; Haushaimer.

Die Bayerische Landtafel des Hans Mielich von 1556, Wappen des Ritterstandes, der Gf.en, Freiherren und anderer Adeligen sowohl der blühenden als auch der berühmten ausgestorbenen von Ober- und Niederbayern, Taf. 1, zeigt die Spitzen des bayerischen Adels und nennt nach den Lgf.en von Leuchtenberg, den Gf.en von → Ortenburg, den (von → Frau[e]nberg) Gf.en von Haag, den (von Seinsheim) Gf.en von → Schwarzenburg, den Gf.en von → Schlick (zu Passaun und Weißkirchen), den Herren von Bern (de la Scala) und den Herren von → Wildenfels an achter Stelle die Herren von S. (zu E.) vor den Herren von Degenberg u. a. In der Folge der Aufstellung saß man auch bei den Sitzungen der Landschaft nebeneinander.

Die S. erloschen im Mannesstamm Ende des 16. Jh.s. In den s.ischen Töchterlinien leben allerdings heute noch Nachfahren wie diejenigen der Reichsfreiin Margarethe von S. (1522-?), die den Frh.n Michael (1517-1589) von Egloffstein zu Bärenfels (Gmd. Obertrubach, Kr. Forchheim, Oberfranken), Bieberbach (Gmd. Egloffstein, Kr. Forchheim, Oberfranken), Leupoldstein (Gmd. Betzenstein, Oberfranken), Kunreuth (Verwaltungsgemeinschaft Gosberg, Kr. Forchheim, Oberfranken), Mühlhausen (Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt an der Aisch, Kr. Erlangen-Höchstadt, Mittelfranken, Bayern), Burglesau (Stadt Scheßlitz, Kr. Bamberg, Oberfranken), Lamgarben, Warnckheim und Schönflies im Kr. Rastenburg in Ostpreußen geheiratet hatte. Margarethe war Tochter des Joachim von S. (gest. 1568) und dessen Ehefrau Herzeleide (die auch Herzelaw oder Cordula genannt wurde), geb. von S., die beide zur Eheschließung einen kirchlichen Dispens wg. des nahen 3. Verwandtschaftsgrades benötigten und angeblich erst nach mehreren gemeinsamen Kindern erhalten haben. Das Ehepaar kam aus den Nebenlinien der S. Sünching und Köfering und beide Ehepartner hatten die gleichen Urgroßeltern. Über die von und zu Egloffstein, die heute noch blühen, waren die S. mit den Adelsfamilie von Griesheim und den von Cramm verwandt. Über die Gf.enfamilie von → Lippe-Biesterfeld zählt Prinz Philipp Bernhard (1911-2004), Prinzgemahl der nld. Kg.in Juliana, geb. von Oranien- → Nassau (1909-2004), damit auch seine vier Töchter, die S. zu seinen Vorfahren.