SOLMS
I.
Die Gft. S. entstand als eines von mehreren politischen Gebilden auf dem Boden der bereits 1104 geteilten Gft. Gleiberg, die von einer Linie der Luxemburger Gf.en beherrscht wurde. Nach dem Aussterben der Gleiberger Gf.en in männlicher Linie nach der Mitte des 12. Jh.s finden sich Teile des Gleiberger Besitzes in der Hand verschiedener Dynasten, darunter auch der Gf.en von S. (Sulmese, Solmesse, Solmese, S.e, Solmza, Solmisse). Belegt sind die S.er freilich zunächst als Herren: Ihr Spitzenahn Marquardus de Sulmese wird 1129 unter den nobiles als Zeuge in einer Urk. erwähnt, in der der Trierer Ebf. Meginher die Gründung des Kl.s Schiffenberg (bei Gießen) durch Gf.in Clementia von Gleiberg bestätigte. Zum Gf.entitel gelangten die S.er nach Friedrich Uhlhorns weithin übernommener These durch eine eheliche Verbindung mit den Gf.en von Gleiberg. So soll Otto, der Sohn des Gf.en Dietrich, welcher die westliche Hälfte der Gft. Gleiberg innehatte, die Erbtochter des Marquard von S. geheiratet haben. Dietrich habe sich auf den S.er Allodialgütern, bes. dem Stammsitz, niedergelassen und sich nach diesem benannt. Eine abweichende genealogische Konstruktion rechnet einen 1212 ohne nähere Bezeichnung belegten Gf.en Heinrich ebenfalls den S.ern zu. Diesem Gf.en Heinrich werden dann eine Mutter aus dem Haus der Gf.en von Gleiberg und eine Frau aus dem Haus der Gf.en von → Isenburg zugeschrieben (May, S. 46, 52, 60). Erstmals belegt ist der Gf.entitel für die S.er 1223 (für Gf. Heinrich von S.) und 1226 (für das gfl. Bruderpaar Heinrich und Marquard). Umstritten ist ferner, ob sich der Stammsitz Sulmissa ursprgl. in Oberndorf (Superior Solmese, Oberen Solmese, Oberindorf) oder von Anfang an in Burgs. befand, wo wohl um 1100 eine Burg errichtet wurde. Im 16. Jh. führte der Archivar Hayl die S.er Gf.en und die → Nassauer auf die Konradiner zurück, was diesen Gf.enfamilien eine stirps regia bescherte. Auch über eine (vermeintliche) Verwandtschaft mit den → Nassauer Gf.en konnten die S.er sich auf einen »ksl.« Vorfahren, nämlich auf Kg. Adolf von → Nassau (reg. 1292-1298), berufen, ein Argument, das durch Gf.in Amalia von S.-Braunfels (1602-1675), die Frau Friedrich Heinrichs von → Nassau und Prinzen von Oranien, gegenüber ihrer aus dem englischen Kg.sgeschlecht stammenden Schwiegertochter vorgebracht worden sein soll.
II.
Die Herrschaft der S.er gründete sich auf Allodialbesitz südlich der Lahn, auf Vogteirechten über die Fuldaer Grundherrschaft Möttau und über hochstiftisch-speyerischen Besitz nördlich der Lahn um Altenkirchen, auf eine 1255 von → Sponheim und → Sayn zu Lehen empfangene Vogtei in Werdorf, deren Lehensnexus jedoch bald in Vergessenheit geriet, in der Folge auf einen Hof zu Werdorf, der als Mittelpunkt des Besitzes an der Dill vor 1344 zu einem festen Haus umgebaut wurde, sowie auf Gerichtsrechte (Verfügung über den Zentbezirk Oberbiel, den Ahrzent um Altenkirchen mit dem Mittelpunkt → Königsberg sowie über die Dillzenten). Auch Lorscher Grundbesitz, wie er sich in größerem Umfang bei Oberndorf fand, ist später in S.er Hand. Damit lassen sich zwei Besitzkomplexe ausmachen, von denen sich der Kernbesitz südlich der Lahn befand, zu dem an der Lahn um → Königsberg weiterer Besitz hinzutrat. Erste Herrschaftszentren waren Burgs. und die wohl Anfang des 13. Jh.s erbaute, 1246 erstmals urkundlich erwähnte Burg → Braunfels (Bruninvels). Die Vogtei über das nur dem Kg. unterstehende Prämonstratenserinnenstift Altenberg, das den S.er Gf.en als Grablege diente, konnte trotz fortges. Pressionen gegen das Kl. in MA und Früher Neuzeit nicht errungen werden. Erst die Säkularisation spielte Altenberg (wie außerdem Kl. Arnsburg in der Wetterau) den Gf.en in die Hände.
Im SpätMA lassen sich Speyerer Lehen (bes. Kirchensätze und Zehnten um Altenkirchen) und Fuldaer Lehen (darunter die Burg → Braunfels) in den Händen der Gf.en von S. nachweisen. Letztere gehen wohl auf ursprgl. umfangreichere fuldische Lehen zurück, von denen außerdem einige Teile allodialisiert worden sein dürften. Das erste Reichslehen wurde 1295 mit den reichslehnbaren Gütern, Leuten und Rechten in Münchholzhausen bei Wetzlar erworben. Denn die Gft. S. war im SpätMA kein Reichslehen: 1326 trug Gf. Johann von S.-Burgs. seinen Teil der Gft. Gf. Gottfried von → Sayn zu Lehen auf und öffnete ihm seine Burg. Die seit 1327 nachweisbaren Belehnungen des 14. Jh.s weisen außerdem die Kurpfalz als Oberlehnsherrn, die Gf.en von → Sayn als Vasallen und die Gf.en von S.-Burgs. als Aftervasallen der → Sayner Gf.en aus. Vermutlich lag dem ein 1326/27 erfolgter Lehensauftrag an die Pfalz durch die → Sayner Gf.en zugrunde. Anderes galt für die Braunfelser Linie: Hier wurde Gf. Otto von S.-Braunfels 1399 direkt vom Pfgf.en belehnt. 1332 konstituierte der Auftrag des Königsberger Anteils von Burgs. an Ebf. Balduin von Trier (1332) eine Lehnsbeziehung zu Kurtrier, 1343 folgte ein Burgs.er Auftrag von Gütern und Rechten an das Erzstift. 1389 öffnete Gf. Otto von → Braunfels dem Trierer Ebf. gegen ein Darlehen von 2000 fl. die eigenen Burgen. Auch Burgs. soll Gf. Otto dem Trierer Metropoliten aufgetragen haben, um Gf. Johann aus Burgs. zu verdrängen. 1484 kam eine Anweisung von 100 fl. auf den Zoll zu Engers als Trierer Mannlehen an Gf. Philipp von S.-Lich hinzu. Auch zu Jülich-Berg existierte eine Lehensbeziehung (vor 1387/87; 1423; 1486). Die Oberlehnshoheit über die Burg → Greifenstein, die nach 1395 zum Mittelpunkt der S.er Besitzungen im Ulmtal wurde, stand dem Hochstift Worms zu. Als Lehen zunächst an die Herren von → Greifenstein vergeben, kam der → Greifenstein durch Lehnsauftrag und Verkauf durch die Greifensteiner an das Reich (1300/08), das Ende des 14. Jh.s als Lehnsherr auftrat. Konkurrierend dazu erteilte der Wormser Bf. dem Gf.en von → Nassau-Dillenburg die Belehnung (1308). Ein Interessenausgleich fand statt, als der → Greifenstein vom Reich an → Nassau zu Lehen gegeben wurde. Vor Mai 1389 brachte Johann IV. von Burgs. → Greifenstein an sich; 1395 sicherte er seine Inbesitznahme, indem er die Burg → Nassau abkaufte. Worms konnte noch im 15. Jh. seine Oberlehnsherrschaft über den → Greifenstein behaupten. Die Nennung der Burglehen, die bes. im 14. Jh. zu den S.er Ressourcen hinzukamen, muß hier ebenso unterbleiben wie die Kontextualisierung ihres Empfangs. Unwahrscheinlich ist, daß die 1398 von Kg. Wenzel verliehene Herrschaft Berg (lt. Uhlhorn, Geschichte, S. 288 bei Ulm gelegen; m.E. aber weit eher identisch mit der 1398 an das Hochstift Münster übergehenden Herrschaft Hochberge) tatsächlich an die S.er Gf.en kam.
III.
Vor 1257 erfolgte eine erste Linientrennung in die Linien S.-Königsberg (gest. 1364), S.-Burgs. (gest. 1415) und S.-Braunfels auf der Grundlage einer Mutschierung. Von S.-Braunfels spaltete sich durch die Eheschließung des Gf.en Heinrich mit Sophia, der Tochter des Otto von Ahaus um 1325 die westfälische Linie S.-Ottenstein ab, deren Sitz Ottenstein (heute Stadtteil von Ahaus) Lehen des Bf.s von Münster war. Die Ottensteiner Linie erlosch 1424, nachdem bereits 1408 die Münsteraner Lehen samt der Burg Ottenstein eingezogen worden waren. Trotz der z.T. gravierenden politischen Differenzen und zunehmender faktischer Trennung der jeweiligen Besitzrechte im 14. Jh. hielten die S.er Gf.en am Prinzip gemeinschaftlichen Besitzes fest. 1382 erfolgte erstmals in beschränktem Maß eine Totteilung. Gemeinschaftsbesitz blieb aber bis in die Frühe Neuzeit hinein ein bestimmender Faktor.
Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jh.s sind Beziehungen zur Burgs.er und der Braunfelser Gf.en ins Rheinland, bes. nach Kurköln, nachweisbar. Im spätma. Dauerkonflikt zwischen der Lgft. Hessen und Kurmainz optierten die S.er Linien unterschiedlich: Während die Burgs.er und die Braunfelser Linie sich an Mainz orientierten, band sich die den landgfl. Stützpunkten Gießen und Gleiberg benachbarte Linie → Königsberg an Hessen (1257 Eintritt des Gf.en Reinbold I. in die hessische Burgmannschaft, Öffnung der Burgen für den Lgf.en). Als Reaktion errichteten die Burgs.er und Braunfelser Gf.en 1321 die Burg (Alt-)Hohens. in nächster Nähe zu → Königsberg, die sie ganerbschaftlich besaßen, 1323 Kurmainz zu Lehen auftrugen und öffneten. 1328 wurde Hohens. erstmals durch Hessen zerstört. Ein Bündnis zwischen Philipp von → Königsberg und Lgf. Heinrich von Hessen 1341 machte Philipp zum hessischen erbbeburgman, der seine Burgen → Königsberg und → Solms Hessen öffnete, wofür ihm auch ein Nutzungsrecht an den hessischen Burgen eingeräumt wurde. Nach der 1349 erfolgten zweiten Zerstörung von Alt-Hohens. und dem 1350 bewerkstelligten Neubau von Neu-Hohens. in ca. 2 km Entfernung verkaufte Gf. Philipp von → Königsberg schließlich 1350 seine Burg → Königsberg an Hessen, was 1351 einen Lehnsauftrag auch von Hohens. an Hessen nach sich zog (1372 neuerliche Anerkennung des Lehnsverhältnisses). Die Lgft. Hessen ist damit für das 14. Jh. nicht nur als Bündnispartner des Königsberger Linie, sondern auch als territorialer Rivale der Burgs.er und Braunfelser Linie der Gf.en von S. benannt. Zu den Auseinandersetzungen mit der Lgft. Hessen kamen häufige und verbissen ausgetragene Fehden mit der Reichstadt Wetzlar, die in der Regel den hessischen Lgf.en zum Bündnispartner hatte, und ein rascher Wechsel von Bündnissen und Fehden mit den → Nassauer Teillinien.
Im allseitigen Streben nach Ausdehnung und Intensivierung von Herrschaftsrechten sowie nach Hierarchisierung der politischen Beziehungen erwiesen sich die S.er Gf.en während des 14. Jh.s als relativ schwache Partei. Die Vergabe zentraler Herrschafts- und Besitzrechte war die Folge, und dies brachte die S.er an den Rand des Verlustes ihrer Unabhängigkeit: Zum Lehnsauftrag des Burgs.er Anteils an der Gft. S. an → Sayn (1326) kam der Auftrag des Königsberger Anteils an Burgs. an Ebf. Balduin von Trier (1332), ferner die Öffnung von → Braunfels und Hohens. für Hessen, der Lehnsauftrag von Hohens. an die Lgf.en und die Aufnahme der lgfl. Übergenossen als Ganerben in die Gft. S. (1351). 1358 verpfändete Gf. Dietrich von Burgs. seinen Anteil an der Burg Hohens., die hessisches Offenhaus wurde, an Lgf. Heinrich II., der einen Teil seiner Pfandanteile 1365 an Wetzlar weiterveräußerte; 1359 gab Gf. Heinrich von → Braunfels seinen Anteil an → Braunfels sowie weiteren Besitz als Pfand an → Nassau-Weilburg. 1361 wurde auch Gf. Dietrich von S. aus seinem Braunfelser Anteil zugunsten → Nassau-Weilburg verdrängt. Im selben Jahr schlossen → Nassau-Weilburg und Hessen einen Vertrag, der u. a. einen Passus enthielt, in welchem sie ihre Interessensphären entlang der Hohen Straße aufteilten, ohne jedoch die Existenz der Gft. S. explizit in Frage zu stellen. Nach Uhlhorns weithin übernommener Interpretation wäre die Realisierung des Vertrags jedoch einer Auslöschung der selbständigen Gft. S. gleichgekommen. Freilich konnte Johann IV. von Burgs., gen. »Springinsleben«, in zahlr. Fehden und mit wechselnden Bündnispartnern das Blatt wenden. Vertraglich brachte er außerdem zwischen 1372 und 1375 → Braunfels wieder in S.er Alleinbesitz. Sein eigener Sitz Burgs. wurde freilich 1384 zerstört und nicht mehr wieder aufgebaut. Er wurde durch den → Greifenstein ersetzt.
Einen weiteren Einschnitt brachte für die Braunfelser Linie, die nach dem Aussterben der Königsberger und Burgs.er Teillinie seit 1415 wieder den Gesamtbesitz in ihrer Hand hatte, das Erlöschen der verschwägerten Gf.en von → Falkenstein (1418). Aus dem Falkensteiner Erbe fielen 1419/20 u. a. → Lich, → Hungen, → Laubach und Anteile an Münzenberg an das Haus S. Bezeichnend für das ressourcendominierte dynastische Denken ist jedoch, daß die S.er Gf.en den neu gewonnenen Spielraum zur Relaisierung des Gf.en Otto nutzten, der bereits Ansprüche auf eine Mainzer Domkapitelspfründe erworben hatte, und ihren vergrößerten Besitz 1420 zur Grundlage einer neuen Linienbildung (S.-Braunfels und S.-Lich) machten. Mehrere Erbteilungen (1420, 1423, 1432, 1436) waren nötig, bis ein belastbares Ergebnis erzielt war. Demnach erhielt Gf. Bernhard, der Begründer der älteren Linie u. a. → Braunfels, → Greifenstein und → Hungen, während Gf. Johannes, der Stammvater der jüngeren Linie, → Lich, Hohens. und → Laubach bekam. Dabei dürfte es auf den Stellenwert der Besitzungen verweisen, daß die Zeitgenossen die Vertreter der letztgenannten Linie entgegen der modernen Systematik als Gf.en von S.-Münzenberg bezeichneten. 1478 erwarb S.-Braunfels ein Viertel der Stadt → Butzbach, 1479 S.-Lich ein weiteres Viertel der Stadt. Das Falkensteiner Erbe sowie das 1461 an die Licher Linie der S.er Gf.en gefallene Erbe des Wetterauer Adligen Frank von Kronberg (u. a. das Reichslehen Rödelheim und Anteile an Assenheim; ferner beträchtliche Finanzmittel) führte S.er Gf.en außerdem an den Kernraum des römisch-dt. Reichs heran und eröffnete ihnen neue Handlungsspielräume.
So wurden die Beziehungen zum Reichsoberhaupt, die im 14. Jh. vorwiegend von regionalen Interessenlagen bestimmt waren, die sich aber bereits unter Kg. Wenzel intensiviert hatten, insbes. unter Friedrich III. ausgebaut. Dies läßt sich etwa an einer vermehrten Involvierung in höchstgerichtliche Verfahren und einer verstärkten Einbeziehung in die ksl. Politik durch Beauftragungen und Privilegierungen (1469/75 Marktrecht für → Hungen; 1469 Marktrecht für Leun, 1475 Befestigungsrecht für → Laubach, 1471 und 1493 Befreiung vom Hofgericht Rottweil und anderen fremden Gerichten für Otto von S.-Braunfels und 1494 für Philipp von S.-Lich; 1495 Verleihung des Bergwerksregals an S.-Braunfels und 1507 an S.-Lich) ablesen. Auch die Beziehungen zur Pfalz gewannen, möglicherw. durch Frank von Kronberg gefördert, an Intensität (1426 Bestallung des Licher Gf.en Johann zum pfgr. Diener; Erwerb weiterer Lehen aus dem Kronberger Erbe unter dessen Sohn Cuno). 1489 wurde Pfgf. Philipp sogar als schurer, schirmer und vorsprecher dez landes bezeichnet, während Gf. Otto von S. dez landt heren gen. wurde. Gegen die Übermacht des regionalen Hegemons Hessen, zu der am Ende des 15. Jh.s trotz einzelner Konflikte, etwa um die Burg Hermannstein, im Großen und Ganzen gute Beziehungen bestanden, sicherte man sich durch die Mitgliedschaft in Wetterauer Landfriedensbündnissen, aus denen sukzessive der Wetterauer Gf.enverein hervorging (vgl. etwa die Verträge der Jahre 1422, 1493, 1495, 1515). Zu den Gründern des Landfriedensbündnisses 1422 gehörten Johann und Bernhard von S. Wie der genossenschaftliche Zusammenschluß der Wetterauer Gf.en bot auch die Anlehnung an Ks. und Reich Schutz der Eigenständigkeit. So wurden im 16. Jh. die Beziehungen zum Ks.hof noch verstärkt (1505 Ernennung Bernhards von S.-Braunfels und 1505 sowie 1520 des Philipp von S.-Lich zum kgl. Diener bzw. Rat nebst Unterstellung ihrer jeweiligen Lande unter den kgl. Schutz; Karriere des Reinhard von S.-Hohens. → Lich [1491-1562] als ksl. Festungsbaumeister). Kgl. und ksl. Privilegien konnten erworben werden (z. B. 1544 Rotwachsfreiheit für S.-Braunfels; 1551 Zollbefreiung für die von gen. Solmer Gf.en in ihren Haushaltungen verbrauchten Weine und Früchte; 1552 Münzprägerecht für Gf. Reinhard bzw. die S.-Licher Linie; Verleihung des Titels Wolgeboren 1622 an Gf. Philipp von S-Lich und zwei Vettern, 1614 an Gf. Friedrich sowie 1627 an Gf. Friedrich und weitere Exponenten der Laubacher Linie).
Im 16. Jh. verstärkte sich die Aufspaltung des Gf.enhauses. Vermutlich korrespondierte die Vielzahl an Teilungen mit der Annahme des evangelischen Bekenntnisses im 16. Jh. (1554 Übertritt des Braunfelser Gf.en Philipp zum Luthertum, 1582 Übertritt seines Sohnes Konrad zum Calvinismus; 1544/48 Einführung des Luthertums in → Laubach, Rödelheim, Pouch und Sonnewalde; nach dem 1562 erfolgten Tod Reinhards d.Ä. Einführung des Luthertums in S.-Hohensolm-Lich), das die Versorgung nachgeborener Söhne mit geistlichen Pfründen ausschloß. So erfolgte 1602 eine Spaltung der Bernhardlinie 1602 in die Linien → Braunfels (gest. 1693), → Hungen (gest. 1678) und → Greifenstein, und der Johanneslinie 1548 in die Linien S.-Lich (mit den Ämtern → Lich, Hohens. und Niederweisel) und S.-Laubach (mit dem Amt → Laubach, dem Unteramt Utphe und den Besitzungen um Rödelheim und Assenheim). Der Besitz der Bernhardlinie wurde 1693 in den Händen der Gf.en von S.-Greifenstein zusammengeführt, Sitz und Namen stellte von nun an aber wieder → Braunfels. 1742 wurde das Haus S.-Braunfels in den Reichsfs.enstand erhoben. Die Linie S.-Lich bildete zahlr. weitere Linien aus, so S.-Laubach und S.-Hohens.-Lich (1548). Dabei konnte S.-Laubach die größere politische Bedeutung erringen. S.-Hohens.-Lich teilte sich 1565 in S.-Lich und S.-Hohens. und 1579 in S.-Lich, S.-Hohens. und S.-Butzbach. Auch die (katholische) böhm. Linie des Hauses S. (zu Humpoletz und Heraletz) spaltete sich von S.-Lich ab (gest. 1670 im Mannesstamm/gest. 1722). Weitere Teilungen erhöhten die Unübersichtlichkeit der Besitzrechte. 1718 beerbte die Linie Hohens. die Licher Linie und nahm ihren Sitz nun selbst in → Lich. 1792 wurde S.-Lich in den Reichsfs.enstand erhoben.
Auch S.-Laubach blieb nicht von weiteren Frgm.ierungen verschont. Ihm fiel einerseits die noch 1537 – also noch vor der Linientrennung von 1548 – erworbene Herrschaft Sonnewalde in der Niederlausitz und die Verfügung über die Herrschaft Pouch zu. Anderseits ließ die Teilung 1581 S.-Sonnewalde (gest. 1615) und S.-Laubach entstehen. In der Folge erwarb die aus → Laubach hervorgegangene Linie S.-Sonnewalde 1596 die Herrschaften Baruth in Brandenburg und 1602 → Wildenfels in Sachsen, die ihrerseits Substrat eigener Teillinien wurden. Aus S.-Laubach gingen weitere Teillinien (S.-Rödelheim [1607], S.-Laubach [1607] sowie eine neue Linie S.-Sonnewalde) hervor. Die noch späteren Äste seien hier nicht gen. Die durch S.-Greifensteiner erworbenen Ansprüche auf Kriechingen (Créhange bei St. Avold) und Dorsweiler (Torcheville, bei Albersdorf) in Lothringen (1684 in die Titulatur aufgenommen) sowie spätere Erwerbungen (wie von Anteilen an der Gft. → Tecklenburg nach einem ein Jh. währenden Erbstreit vor dem Reichskammer [1577-1686] und dem Vergleich von Lengerich [1699] durch S.-Braunfels) können ebenfalls nicht behandelt werden.
Insgesamt darf man konstatieren, daß die immer weiter betriebene Zersplitterung der Gft. durch Teilungen die Mitglieder des Gf.enhauses nötigte, sich in auswärtige diplomatische und milit. Dienste, sei es von Ks. und Reich, sei es protestantischer Fs.en, zu begeben. Dienstbeziehungen Gf. Philipps von S.-Lich zu Kf. Friedrich von Sachsen ermöglichten den erwähnten Erwerb der Herrschaften Sonnewalde (1537) und Pouch (1517 Lehnsanwartschaft, 1544 Erwerb). Unter Friedrich Magnus und dessen Sohn Otto von S.-Laubach wurden die Beziehungen nach Sachsen weiter ausgebaut. Die Braunfelser Linie suchte dagegen nach dem Übertritt des Gf.en Konrad zur reformierten Konfession Rückhalt und Einfluß in der gleichfalls reformierten Kurpfalz, in deren Dienst einige Mitglieder der S.er Gf.en zu Beginn des 17. Jh.s Karriere machten (Johann Albrecht von S.-Braunfels I. seit 1602 als Pfälzer Großhofmeister, Philipp von S.-Braunfels als Erzieher Kf. Friedrichs V. sowie von dessen jüngeren Bruder Ludwig Philipp; Otto von S.-Hungen als Erbauer der Festung Mannheim, Reinhard von S.-Hungen als kurpfälzischer Rat und Landrichter in der Oberpfalz). Ein Vertreter der Hohens.er Linie, Philipp Reinhard I., exponierte sich als schwedischer General während des Dreißigjährigen Krieges. Die politische und milit. Schwächung der Braunfelser Linie während des Dreißigjährigen Krieges wurde durch konnubialen Erfolg (Ehe der Prinzessin Amalia mit Friedrich Heinrich von Oranien) teilw. kompensiert. Auch Militärdienst in den Niederlanden ermöglichte eine standesgemäße Laufbahn (vgl. Johann Albrecht II. von S.-Braunfels und sein Sohn Heinrich Trajectinus; Georg-Eberhard von S.-Lich). Umgekehrt dürfte es auch für die S.er Gf.en gegolten haben, daß sie sich ohne Solddienst »ihr eigenes kleines ›Ländchen‹« nicht hätten »leisten« können (Gräf, S. 72).
Trotz der zahlr. Teilungen blieben sowohl gemeinschaftlicher Familienbesitz wie Kondominate mit anderen Häusern erhalten. Auch sicherten die häufig abgeschlossenen spätma. Burgfrieden sowie die frühneuzeitlichen Erbstatuten (1521, 1573 bestätigt), der Hausvertrag von 1578, Familientage, die Erbhuldigung der Untertanen und nicht zuletzt der Druck gemeinsamer Schulden den familiären Zusammenhalt, insbes. innerhalb der im heutigen Hessen ansässigen Linien.
Das Konnubium der Gf.en von S. umschloß im MA gfl., edelfreie und niederadlige Familien (u. a. Bilstein, Dernbach, → Falkenstein, Henneberg, → Isenburg, Karben, Kronberg, zur → Lippe, Merenberg, → Nassau, → Sayn, → Sponheim, → Virneburg, Westerburg, Wildgf.en, Wittgenstein), in der Frühen Neuzeit frhl. und gfl. Familien (u. a. → Brederode, → Dhaun- → Falkenstein, → Fürstenberg, → Gleichen, Henneberg, → Hohenlohe, → Isenburg, → Mansfeld, → Montfort, → Nassau, → Tecklenburg, → Sayn-Wittgenstein, → Schönburg-Glauchau, → Wild- und Rheingrafen, Zinzendorf). Auch Heiraten zwischen den Linien des Hauses S. wurden immer wieder eingegangen. Bereits Uhlhorn hat auf den in regionaler Beziehung engeren Heiratskreis der Braunfelser Linie hingewiesen. Nach dem Forschungen Schmidts traten bei der Licher und Laubacher Linie, deren Konnubium sich insgesamt weiter spannte, nach 1585 Verbindungen in den thüringisch-sächsischen Raum in den Vordergrund, während Ehen mit dem wetterauischen, schwäbischen und fränkischen Gf.enhäusern weniger häufig vorkamen. Hier dürften konfessionspolitische Gründe – das Festhalten an der lutherischen Konfession – eine zentrale Rolle gespielt haben. Reichsfsl. Verbindung wie die des Gf.en Otto mit der verwitweten LGf.in Anna von Mecklenburg, der Mutter Philipps des Großmütigen – im MA noch eine spektakuläre Ausnahme – kamen in der Frühen Neuzeit in der Laubacher und der Sonnewalder Linie vereinzelt vor (Hessen, Brandenburg-Ansbach, Pfalz-Birkenfeld).
IV.
Der Gründer der Burgs.er Linie, Gf. Marquard (1255-1271) legte sich anstelle des überkommenen, möglicherw. blau-goldenen Wappens ein neues Wappen zu, das einen von Schindeln umgebenen nach rechts steigenden Löwen zeigt. Die auf Heinrich II., den Bruder Marquards, folgenden Braunfelser Gf.en verzichteten zunächst auf die Schindeln, während die Königsberger und die Burgs.er Linie sie weiter verwendeten, so daß sie insbes. als Unterscheidungsmerkmal zwischen der Braunfelser und der Burgs.er Linie verstanden werden konnten, in denen dies. Vornamen in Gebrauch waren. Die Fortentwicklung im Zuge der Linienteilungen seit 1420 sind hier nicht zu schildern. Als Stammwappen ist der blaue steigende Löwe auf goldenem, ggf. von blauen Schindeln bedecktem Grund festzuhalten. 1554 erfolgte eine Wappenbesserung.
Darstellungen: Bereits für Gf. Johann von S.-Lich (gest. 1483 in Alexandria), wurde vor seiner Abreise ins Hl. Land, wohin er in Begleitung des durch seinen Reisebericht berühmt gewordenen Bernhard von Breidenbach eine Pilgerreise unternahm, ein Porträt angefertigt. Es ist nicht in der originalen Fassung des Mainzer Malers Erhard Reuwich erhalten, sondern in einer von Hans Döring erstellten Kopie. Hans Ritter (gen. Döring) erstellte ferner 1515 ein Brustbild des Gf.en Philipp von S.-Lich und seiner Söhne Reinhard und Otto; dieses Bild war zeitw. Dürer zugeschrieben worden. Erhalten sind ein weiteres Porträt des Gf.en Philipp von Dörings Hand sowie eine durch Hans Schwarz verfertigte Porträtmedaille des Gf.en Philipp und seines Sohns Otto. Zwei Porträts Dörings von 1527 zeigen außerdem die Schwester des Gf.en Philipp, Dorothea, und ihren Mann Ernst von → Mansfeld. Ein Altarbild in der evangelischen Kirche in Hattenrod, das vom Ende des 15. Jh.s sein könnte, bietet ein Stifterbild des Gf.en Philipp von S.-Lich und seiner Frau sowie eine Ansicht der → Burg Hohens.s. Aus dem 16. Jh. existieren weitere Porträtmedaillons und Bildnisse von Mitgliedern des Gf.enhauses, u. a. von Hans Abel II. aus Mainz, Caspar Hagenbuch und evtl. von Michel Sommerstein.
Quellen
Landgrafen-Regesten online. Ein digitales Editionsprojekt der Historischen Kommission für Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde, bearb. von Otto Volk (http://online-media.uni-marburg.de/ma_geschichte/lgr/ [28.05.2010]), 2002 ff. – Die Limburger Chronik des Tilemann Elhen von Wolfhagen, hg. von Arthur Wyss, Hannover 1883 (MHG. Deutsche Chroniken, 4,1). – Die Protokolle des Mainzer Domkapitels, Bd. 1: Die Protokolle aus der Zeit 1450-1484. In Regestenform bearb. von Fritz Herrmann, hg. von Hans KNIES, Darmstadt 1976. – Regesta Imperii online (www.regesta-imperii.de). – Regesten der Erzbischöfe von Mainz, hg. von Goswin Frhr. von der Ropp, Bd. 1.1: 1289-1328, bearb. von Ernst Vogt und Fritz Vigener, Leipzig 1913; Bd. 1.2: 1328-1353, bearb. von Heinrich Otto, Darmstadt 1932-1935; Bd. 2.1: 1354-1396, bearb. von Fritz Vigener, Leipzig 1913-1914. – Regesten der Landgrafen von Hessen, bearb. von Otto Grotefend und Felix Rosenfeld (1247-1328), Marburg 1929 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 6, 1). – Regesten der Landgrafen von Hessen, Bd. 2: Regesten der landgräflichen Kopiare, 2 Tle., bearb. von Karl E. Demandt, Marburg 1990 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 6, 2). – Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, hg. von der Badischen Historischen Commission. Bd. 1: 1214-1400, bearb. von Adolf Koch und Jakob Wille, Innsbruck 1894; Bd. 2: 1400-1410, bearb. von L. Graf von Oberndorff, Innsbruck 1912; Nachträge und Berichtigungen zum 1. und 2. Bd. Namens- und Sachregister zum 2. Bd., bearb. von Manfred Krebs, Innsbruck 1939. – Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt, im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich, bearb. von Friedrich Battenberg, Bd. 1-5, Darmstadt 1981-1986 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, 15/1-5). – Urkundenbuch der Klöster Altenberg (Lahn-Dill-Kreis), Dorlar (Lahn-Dill-Kreis) und Retters (Main-Taunus-Kreis), bearb. von Albert Hardt, Niederbreitbach 2000. – Urkundenbuch der Stadt Wetzlar. Bd. 1: 1141-1350, hg. von Goswin Frhr. von der Ropp, bearb. von Ernst Wiese, Marburg 1911; Bd. 2: 1214-1350, bearb. von Meinhard Sponheimer, Marburg 1943; Bd. 3: Das Marienstift zu Wetzlar im Spätmittelalter. Regesten 1351-1500, bearb. von Wolf-Heino Struck, Marburg 1969 (Veröffentlichungen des Historischen Kommission für Hessen, 8, 1-3). – Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgericht bis 1451. Bd. 12, hg. von Ekkehard Rotter Köln, Wien 2008.
Literatur
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