SCHWARZENBERG
I.
Die Anfänge der s.ischen Herrschaft in Franken sind im einzelnen schwer zu überblikken. Zum einen bestanden sie aus seinsheimischen Erbgütern, namentlich Astheim und Stephansberg, zum anderen aus den 1405/21 und 1435 käuflich erworbenen Schlössern S. und → Hohenlandsberg mit ihren Zugehörungen. Schloß und Herrschaft S. (seit 1566 Gft.) sowie Seinsheim, → Wässerndorf, Bullenheim, Hüttenheim, Herrnsheim und Anteile an Marktbreit (Krr. Kitzingen und Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim) samt den jeweiligen Gerechtsamen wurden im 16. Jh. von der Hohenlandsberger respektive Wässerndorfer Linie über die jüngere bayerische an die ältere bayerische Linie vererbt und gelangten von dieser 1642/46 zusammen mit der 1617/23 durch Heirat erworbenen Herrschaft → Murau in der Steiermark an die rheinische Linie, die ihrerseits 1521 Bovenberg bei Aachen an sich gepfändet und 1550 die Herrschaft → Gimborn im Oberbergischen erheiratet hatte. Wenige Jahre später brachten die rheinischen Gf.en S. nach längeren Auseinandersetzungen mit ihren Seinsheimer Vettern und dem Hochstift Würzburg auch noch sämtliche verbliebenen seinsheimischen Güter in Franken an sich: 1655 mittels eines in Straubing geschlossenen Vertrags die Herrschaften Marktbreit, Seehaus, Hohen- und Niedernkottenheim (Markt Nordheim, Kr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) sowie 1662 die brandenburg-ansbachischen Lehen Erlach (Ochsenfurt, Kr. Würzburg) und Kaltensondheim (Biebelried, Kr. Kitzingen). Bereits 1631/49 war durch ksl. Gunsterweis das zum Kanton Odenwald gehörige Rittergut Michelbach an der Lücke (Wallhausen, Lkr. Schwäbisch Hall) hinzugekommen Am Ende des Alten Reiches umfaßte die gefürstete Gft. S. die sechs Ämter Scheinfeld, Marktbreit, Seehaus, → Wässerndorf, Geiselwind und Michelbach an der Lücke. Dem fränkischen Reichsgf.enkollegium gehörte der Chef des Hauses S. nur bis 1672 an, danach hatte er Sitz und Stimme auf der Bank der Reichsfs.en (Introduktion 1674).
Die allerersten Güter für sein Haus in Böhmen erlangte bereits 1420 Erkinger von Seinsheim (gest. 1437) von Kg. Sigmund als Entschädigung für seinen Einsatz im Krieg gegen die Hussiten, indes wurden diese Pfandschaften schon bald wieder zurückgelöst. Auch der pfandweise Erwerb der böhm. Herrschaften Bürglitz, Nischburg und Kruschowitz (1654) war nicht von Dauer. Erst mit der Erpfändung und dem Ankauf von → Wittingau in Südböhmen (1660), Sobeslau an der Lužnitz (1660), Frauenberg an der Moldau (1661), Kornhaus in Mittelböhmen (1662) und einem Palais auf dem Hradschin in Prag (1662) begann das böhm. Zeitalter des Hauses S. Vermehrt wurde dieser Besitz bald noch um die Herrschaften Jinonice (1684), Postelberg (1692) und Protiwin (1711), um ein zweites Palais in Prag (1684) sowie 1719 – aus dem Erbe der Fs.en von → Eggenberg – Krummau an der Moldau, Neotolitz, Wallern, Winterberg-Cheynow und Worlik. In Südwestdtl. kamen aus dem Erbe der Gf.en von → Sulz 1687 die Lgft. im Klettgau und das Erbhofrichteramt am ksl. Hofgericht in Rottweil sowie Teile der Herrschaft → Brandis im heutigen Fsm. Liechtenstein hinzu. In der Steiermark wurde 1666 noch die Herrschaft Frauenburg an der Mur erworben.
II.
Über den Hof der S. ist aus älterer Zeit praktisch nichts bekannt. Bis ins 17. Jh. wird man ohnehin von eher bescheidenen Verhältnissen ausgehen müssen, nicht viel aufwendiger als in manchem gehobenen ritteradligen Hauswesen. Infolge vielfältiger Engagements im Dienst des Ks.s und verschiedener Reichsfs.en dürfte es überdies nicht allzu viele Gelegenheiten gegeben haben, an diesem oder jenem Sitz eigenen höfischen Glanz zu entfalten. Immerhin läßt die Ausgestaltung der Schlösser in → Wässerndorf, S. und → Murau erkennen, an welchen Standards man sich bezüglich der Repräsentation orientierte. Eine höchst ambitionierte und ausgesprochen üppige Hofhaltung entfalteten die Fs.en S. erst, nachdem sie sich seit der zweiten Hälfte des 17. Jh.s dauerhaft in Wien und in Böhmen niedergelassen hatten. Dazu fügt sich auch gut das große Palatinat, das ihnen 1671 vom Ks. verliehen wurde.