BONSTETTEN
I.
Ustra villa (775), Ustra marcha (902), Hustera (903), Ustra (1044), Ustere (1188), Ustire (1217), Uster (1219), Ustere (1244).
Die Burg U. erhebt sich auf dem westlichen Ende des sog. Burghügels, der von Nordwesten nach Südosten verläuft und sich von der unmittelbaren Umgebung topographisch klar abhebt. Unmittelbar bei der Burg fällt der Hügel steil zur Siedlung Kirchuster ab. Direkt unter der Burg und in erhöhter Lage zur Siedlung steht die Kirche U. An der Ostseite des Burghügels schmiegt sich der Aabach, am südöstlichen Ende liegt die Siedlung Nossikon. – Die ältere Forschung sieht in den Herren von U. sowie den Gf.en von Kyburg ab dem 11. Jh. die wesentlichen Inhaber von Grund- und Herrschaftsrechten in U. Erstere hätten die Hälfte von Kirchuster und den Dinghof in Nossikon mit den niedergerichtlichen Kompetenzen besessen, Letztere die Burg U. als Lehen des Kl.s Sankt Gallen und die andere Hälfte von Kirchuster. Die Kyburger hätten die Burg und die damit verbundenen Herrschaftsrechte bereits seit 1150 an die Herren von → Bonstetten, die sich von U. nannten, verliehen. Die jüngere Forschung hält mit Verweis auf das Fehlen von Quellen die These, die Burg sei im HochMA Sankt Galler Lehen gewesen, für nicht plausibel. Sie nimmt an, daß die Burg spätestens im 11. Jh. erbaut worden ist. Gemäß ihrer Erkenntnis beanspruchten ab 1219 die → Bonstetten, → Neu-Rapperswiler und Kyburger (und anschließend die Habsburger als deren Erben), die zusammen das Alt-Rapperswiler Erbe aufteilten, den Herrschaftskomplex U. Die → Bonstetten seien demnach spätestens seit der Mitte des 13. Jh.s auf der Festung ansässig gewesen, während die Rapperswiler die Kirche U. besaßen. 1244 übertrug Gf. Hartmann d.Ä. von Kyburg zur Absicherung zahlr. Güter, darunter die Burg U., an die Kirche Straßburg und erhielt das Schenkungsgut als Lehen zurück. Die Quellen belegen ab 1268 eine → Bonstettener Präsenz auf der Burg. Erst ab der Mitte des 14. Jh.s wird eine habsburgische Lehensherrlichkeit über sie und damit eine landesherrliche Kontrolle sichtbar. Im 13. Jh. residierten die Herren gleichzeitig auf den Burgen U. und B. Spätestens zu Beginn des 14. Jh. avancierte Erstere zur Hauptres. und blieb es unbestritten bis zum Verkauf 1534. Käufer war der Berner Ludwig von Diesbach, Stiefsohn von Agatha von → Bonstetten, Tante des Verkäufers Hans Konrad von B. 1535 erwarb der Zürcher Stefan Knosp, 1541 Hans Vogler die Burg und Gerichtsherrschaft. 1544 kaufte die Stadt Zürich die Gerichtsrechte. Seither standen den Burgbesitzern keine Herrschaftsrechte mehr zu. 1560 erwarb Frh. Ulrich Philipp von Hohensax, Inhaber der Herrschaft → Sax-Forsteck im Rheintal, die Burg. Sie blieb bis 1639 im Besitz der Familie und ging danach in eine Vielzahl priv. Hände über. 1916 erwarb ein lokaler Fabrikant die Anlage, renovierte sie und schenkte sie der Gmd. U.
II.
Die Gmd. U. (heute Bezirkshauptstadt im Kanton Zürich) liegt im oberen Glatttal zwischen dem Greifen- und Pfäffikersee und ist das Tor zum Zürcher Oberland. Der Aabach, aus dem engen Aathal kommend und bei Niederuster in den Greifensee mündend, ist das längste Gewässer U.s. Gletscher haben in der letzten Eiszeit die Landschaft geformt und eine Vielzahl von kleinen Kuppen und Hügeln wie den Burghügel hinterlassen. Bis ins 19. Jh. existierten zahlr. Sumpfgebiete. 902 als Mark U. bezeichnet, entstanden im Lauf der Zeit diverse Siedlungen, die ursprgl. mehr oder weniger eigenständig waren und heute eine Gmd. bilden: Oberuster, Kirchuster, Niederuster, Wermatswil, Nossikon, Sulzbach, Nänikon, Winikon, Werrikon, Freudwil, Riedikon.
Funde im Gebiet des Greifensees bezeugen Besiedlungen bis in die mittlere Steinzeit zurück; am See sind Pfahlbauten entdeckt worden. Zur Römerzeit lag U. abseits des Verkehrsweges, der von Winterthur über das Kastell Irgenhausen (Pfäffikon) nach dem oberen Zürichsee und zu den Alpenpässen führte. In Nänikon wurden Überreste einer römische Villa gefunden. Die germanische Landnahme erfolgte durch die Alemannen (Frauengrab in Oberuster). U. wird 775 erstmals urkundlich erwähnt. Die Quellenarmut bis in die Mitte des 13. Jh.s erschwert es, die Herrschafts- und Besitzverhältnisse sowie die genealogischen Zusammenhänge des Adels in der Region U. zu beschreiben. Im 10. Jh. gelangte das Kl. Sankt Gallen via Schenkungen in Besitz zahlr. Güter in der Mark U. Zu bedeutendem Grundbesitz kamen im 10. und 11. Jh. die Gf.en von Nellenburg (noch im 13. Jh. lagen Güter in Wermatswil in deren Händen) sowie im 11. Jh. die bayerischen Gf.en von Ebersberg. In der Folge gelangten die Gf.en von Winterthur-Kyburg sowie von Alt-Rapperswil in den Besitz bedeutender Güter und Rechte. Nach dem Tod des letzten Gf.en von Kyburg (Hartmann d.Ä.) 1264 erbte Gf. Rudolf IV. von Habsburg die Herrschaftsrechte in U., die er als Lehen vergabte. Von 1300 bis 1369 verfügten die Herren von Landenberg als Inhaber der Herrschaft Greifensee über die eine Hälfte der Niedergerichtsrechte in Kirchuster (über die andere Hälfte geboten die von B.), anschließend die Gf.en von → Toggenburg. Von diesen erwarb 1402 die Stadt Zürich pfandweise die Herrschaft Greifensee und damit verbunden deren Anteil an der Niedergerichtsbarkeit. Mit dem Erwerb der Herrschaften Grüningen (1408) und Kyburg (1424) fiel ganz U. unter Zürcher Hochgerichtsbarkeit.
1099 weihte Bf. Gebhard von Konstanz die Kirche zu Ehren der Hl. Andreas und Maria sowie des Hl. Kreuzes. Der Kirchensatz gehörte zum sog. Laubishof und war vermutlich in Besitz der Rapperswiler. 1300 veräußerte ihn Gf.in Elisabeth von Habsburg-Rapperswil pfandweise an Marschall Hermann von Landenberg. 1369-1371 lag die Kollatur bei den Herren von B., dann wieder bei den Landenbergern, die sie 1438 an das Kl. Rüti verkauften. Mit der Reformation fiel die Kirche U. 1525 an Zürich.
Die wirtschaftliche Grundlage in U. bildete von je her der Ackerbau, ergänzt durch Hanfanbau und Weinbau. Kirchuster, wo ein Jahr- und Viehmarkt abgehalten wurde, entwickelte sich im SpätMA zum lokalen Mittelpunkt von Handel, Gewerbe und Handwerk. U. lag nicht an einem großen und wichtigen Verkehrsweg. Zürich richtete im 16. Jh. eine Zollstelle ein, die jedoch nur wenig einbrachte.
III.
Bis heute liegt zur Burg U. keine baugeschichtliche oder archäologischen Untersuchung vor. 1492 und 1526 brannte die Burg bis auf die Grundmauern nieder. Dabei ist das Archiv der Herren von B. mit Urk.n und Urbarien vernichtet worden. Neu aufgebaut und als Wohnung eingerichtet wurde nach dem zweiten Brand bloß der Turm. Der Neubau erfolgte auf dem erhalten gebliebenen Fundament (11 x 11 m, Mauerdicke 3,3 m). Erstmals gibt ein Plan von 1678 Kunde über das Aussehen. Der Bau trug zwei Treppengibel mit Wetterfahnen. Eine Umfassungsmauer war nicht vorhanden. Nur zwischen Burg und Lehenhaus verlief eine Mauer, vermutlich der Rest einer früheren Ringmauer. Stiche von 1750 zeigen einen zweigeschossigen Anbau. Eine hölzerne Brücke führte über den Burggraben zum Wohnhaus und den Ökonomiegebäuden. Im 18. Jh. befand sich die Burg. in zerfallenem Zustande und war lange Zeit unbewohnt. In der Mitte des 19. Jh.s wurde sie umgebaut und der Turm als Gefängnis benutzt. Das Wohnhaus wurde in eine Gastwirtschaft umgewandelt, ein Landwirtschaftsgebäude rundet den Burgkomplex ab. Im 20. Jh. beherbergte der Turm lange eine bäuerliche Hauswirtschaftsschule und derzeit eine Privatschule.
Quellen
Jahrzeitbuch Uster von 1473 (Zentralbibliothek Zürich Ms. C I). – Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Urkunden, Chroniken, Hofrechte, Rödel und Jahrzeitbücher bis zum Beginn des XV. Jahrhunderts, hg. von der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Abteilung 1: Urkunden, Bde. 1-3, bearbeitet von Traugott Schiess, Bruno Meyer u. a., Aarau 1933-1964. – Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Urkunden, Chroniken, Hofrechte, Rödel und Jahrzeitbücher bis zum Beginn des XV. Jahrhunderts, hg. von der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Abteilung 2: Urbare und Rödel, Bde. 1-4, bearbeitet von Paul Kläui, Aarau 1941-1957. – Thurgauisches Urkundenbuch, hg. auf Beschluß und Veranlassung des thurgauischen historischen Vereins, 8 Bde., Frauenfeld 1924-1967. – Das Habsburgische Urbar, Bd. 1: Das eigentliche Urbar über die Einkünfte, hg. von Rudolf Maag, Basel 1894 (Quellen zur Schweizer Geschichte 14); Bd. 2,1: Pfand- und Revocationsrödel zu Kg. Albrechts Urbar, frühere und spätere Urbaraufnahmen und Lehensverzeichnisse der Laufenburger Linie, hg. von Rudolf Maag, Basel 1899 (Quellen zur Schweizer Geschichte 15/2). – Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, hg. vom Historischen Verein des Kantons St. Gallen, bearbeitet von Hermann Wartmann und Traugott Schiess, 6 Bde., St. Gallen 1863-1917. – Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, hg. von einer Commission der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 13 Bde., Zürich 1888-1957. – Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich, Bde. 1-7, Zürich 1987-2007.
Literatur
Bauhofer, Arthur: Über eine Landenbergische Gült auf dem Kirchensatz und Zehnten von Uster, in: Festschrift für Prof. Dr. Anton Largiader, Zürich 1958, S. 181-190. – Eugster, Erwin: Adlige Territorialpolitik in der Ostschweiz. Kirchliche Stiftungen im Spannungsfeld früher landesherrlicher Verdrängungspolitik, Diss. Univ. Zürich, Zürich 1991. – Hürlimann, Katja: »Er hab vil klener Kind«: Argumente vor den Gerichten in der Landvogtei Greifensee im 15./16. Jahrhundert, in: Zürcher Taschenbuch 115 (1995) S. 67-88. – Kläui, Paul: Das Freigericht Nossikon bei Uster, in: Festschrift Hermann Rennefahrt, Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Bd. 44,2 S. 423-438. – Kläui, Paul: Geschichte der Gemeinde Uster, Uster 1964. – Vögelin, Salomon: Die alte Kirche zu Uster und die Geschichte der Kirchgemeinde bis zur Reformation, Uster 1866.