Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SCHWARZBURG

A. Schwarzburg

I.

Begründer des Gesamthauses S. war Sizzo (gest. 1166), über den das hochma. Gf.engeschlecht – eines der ältesten und mächtigsten Thüringens – auf den erstmals 1005/06 im Brüderpaar Sizzo und Günther (»der Eremit«) greifbaren Familienverband der Sizzonen zurückzuführen ist, der wiederum mit hochrangigen Adligen verwandt war, die 802 als Gf.en in Thüringen begegnen und sich 719/22 unter jenen viri magnifici Thuringi (Gunther und Asulf) befanden, die die Missionstätigkeit des Bonifatius unterstützten.

Auch die fragmentarisch überlieferte Gründungsgeschichte – 1340/49 eingeschoben in die Cronica Reinhardsbrunnensis (MGH SS XXX,1, 1896, S. 559) – spielt auf diese Zeit an, dort wird ein zunächst heidnischer Gf. Gunther als Spitzenahn gen. Dieser konvertierte und ließ sich taufen. Dessen Sohn Ziger hatte einen Sohn Siczo, der sich in einem Krieg gegen die Heiden hervorhob, woraufhin er vom Ks. den Namen Sygahard verliehen bekam. Sygahard sei in der Naumburger Kirche als einer der Stifter begr. Er hatte einen Sohn Gunther und dieser wiederum einen Sohn Sizzo, der 1141 das Kl. Georgenthal gründete (letzteres ist durch urk. Nachweise bestätigt).

Ausgangspunkt der Herrschaftsbildung des hochma. Gf.engeschlechts waren seine südlich des Thüringer Beckens gelegenen Kernlande, die sich vom Raum um → Ohrdruf im NW bis zur Stammburg S. im SO (westlich Saalfeld, Zubenennung erstmals sicher 1137) erstreckten und die Käfernburg (südöstlich → Arnstadt, Zubenennung erstmals sicher 1143) als zweiten Stammsitz einschlossen.

II.

Auf der Grundlage von Allodial- und Lehnsbesitz, Gf.en- u. a. Herrschaftsrechten sowie Heiratsverbindungen (siehe unten IV.) errichteten die Gf.en von S. bis zur Mitte des. 14. Jh.s eine großräumige, wenn auch in sich zersplitterte Territorialherrschaft und stiegen zum bedeutendsten Machtfaktor in Thüringen nach den Ludowingern/Wettinern als Lgf.en von Thüringen und dem über Erfurt gebietenden Mainzer Ebf. auf. – Die Anerkennung der lgfl. Oberhoheit der Ludowinger, als deren Vasallen sie 1223 erstmals erscheinen, wie auch 1249 des Wettiners Heinrich des Erlauchten als Erben der im Mannesstamm ausgestorbenen Ludowinger (Heinrich Raspe gest. 16. Febr. 1247) sicherte den Gf.en von S. weitgehende territorialherrschaftliche Eigenständigkeit und garantierte ihnen die erworbene Rangstellung und Herrschaftsposition in Thüringen, verhinderte letztlich aber ihren Aufstieg in den Reichsfs.enstand (erst 1697 bzw. 1711 wurden die Regenten der bestehenden s.ischen Linien → Sondershausen und Rudolstadt zu Rfs.en erhoben). Das Kgm. Günthers XXI. von S.- → Blankenburg, der 1349 für ein knappes halbes Jahr zum Gegenkg. Karls IV. gewählt und damit zum hochrangigsten Vertreter der Familie wurde, blieb Episode. Rfsl. Stellung erlangten allerdings die Angehörigen der Familie, die zu Ebf.en und Bf.en. (Albert, Ebf. von Magdeburg 1205-1232; Wilbrand, Ebf. von Magdeburg 1235-1253; Günther, Ebf. von Magdeburg 1403-1445; Heinrich, Ebf. von Bremen 1463-1496, zugl. Administrator von Münster 1466-1496; Gerhard, Bf. von Naumburg 1359/66-1372; Bf. von Würzburg 1372-1400) und zu Meistern des Johanniterordens erhoben wurden (Albrecht II., 1249-1278).

III.

Das älteste Siegelbild (1233 Heinrich II. von S.) zeigt einen mit einem neunblättrigen Lindenzweig (seit Mitte des 13. Jh.s durch eine Pfauenwedelscheibe ersetzt) besetzten Helm; 1247 bzw. 1251 zeigen erstmals Reitersiegel einen nach rechts steigenden (bekrönten) Löwen als Wappentier. – Eine im Umfeld der Gf.enfamilie entstandene Geschichtsschreibung ist nicht überliefert. Die in der Cronica Reinhardsbrunnensis (MGH SS XXX,I, 1896, S. 559) 1340/49 eingeschobene Genealogie stellt aber höchstwahrscheinlich das Frgm. einer eigenständigen im HochMA entstandenen s.isch-käfernburgischen Familientradition dar (Wittmann 1997, 8.33-37). Die Reinhardsbrunner Überlieferung bot vermutlich auch die Grundlage für die Bildunterschriften des Anfang des 16. Jh.s. entstandenen sog. käfernburgischen Gemäldes (heute Schloßmuseum → Arnstadt), auf dem die führenden Vertreter des in drei Generationen fiktiv zusammengezogenen früh- und hochma. Familienverbandes abgebildet sind. Die älteste Gesamtdarstellung der Familiengeschichte bietet das zw. 1570 und 1633 entstandene Chronicon Schwartzburgicum des Paul Jovius. Rangverständnis und Standesbewußtsein der Gf.en, dessen Rückbindung an Familientraditionen (z. B. das Kgm. Günthers XXI.) und dessen Widerspiegelung in Profan- und Sakralarchitektur, Kunstdenkmälern und Schriftzeugnissen, Regierungs- und Zeremonialakten (auf gesteigerte, an den Rfs.en orientierte herrschaftlich-repräsentative Bedürfnisse verweist bspw. die Ausbildung von Hofämtern Ende des 13. Jh.s: Truchseß zw. 1208-1234, 1251; Marschall 1283), Memorialstätten und Grablegen (u. a. Grabplatte Kg. Günthers XXI. im Frankfurter Dom; Doppelgrabtumba Günthers XXV. von S.-Arnstadt, gest. 1368, dem Neffen Günthers XXI. und seiner Frau Elisabeth, gest. 1381) sind – bis auf das Grabmal Günthers XXI. – bisher kaum untersucht, wie die Geschichte des Gf.engeschlechts seit dem ausgehenden Hoch- MA insgesamt ein dringliches Forschungsdesiderat darstellt.

An baulichen Zeugnissen der ma. Herrschaft der Gf.en von S. sind nur wenige Relikte auf uns gekommen. Von der S. (1070/71 erwähnt) sind noch die Umfassungmauern, das Zeughaus (14. Jh.) neben dem Eingang, vereinzelte Mauerpartien und Grabenreste erhalten. Die restlichen Bauten wurden durch Brände 1595 und 1726 fast vollständig zerstört und barock bzw. neuzeitlich (durch die geplante Einrichtung eines Reichsgästehauses 1940 – heute nur als Bauruine erhalten) überbaut. Die ursprgl. Burganlage der Käfernburg (westlich → Arnstadt), dem Grdr. eines Schiffes ähnelnd, soll nach einer Beschreibung aus dem Jahre 1625 einst ein stattliches Gebäude mit hohen Mauern, drei viereckigen Türmen und einem Brunnen im Burghof gewesen sein. Die Burg existiert aber heute nur noch als reines Bodendenkmal, die Bauten wurden 1661 abgetragen. Bemerkenswert ist die romanische Kirche unterhalb der Burganlage in Oberndorf, heute OT von → Arnstadt. Offenbar einst eine dreischiffige romanische Basilika, stellt sie ein Zeugnis für das gehobene repräsentative Bedürfnis der Burgherren dar, und könnte eine frühe Familiengrablege des käfernburgischen Zweiges gewesen sein. Vom um 1143 gegr. Kl. Georgenthal wurden nur die Grundmauern der dreischiffigen Kl.kirche und einiger Nebengebäude ausgegraben, das erhaltene Kornhaus und die an die Kirche angrenzende Elisabeth-Kapelle lassen die Kl.anlage noch gut erkennen. Das Schloß → Blankenburg (oberhalb Bad → Blankenburg – seit dem 17. Jh. Burg → Greifenstein gen.) gehört mit einer Grundfläche von 80 x 225 m zu den größten zumindest teilw. erhaltenen ma. Burganlagen Thüringens. Die 1228 erstmals erwähnte Burgkapelle existiert nicht mehr, ab 1275 war der Sitz der eigenständigen Linie S.→ Blankenburg. 1304 wurde hier Gf. Günther XXI. geb. An der Stelle der zwei 1264 urkundlich erstmals erwähnten Burgen oberhalb von Rudolstadt, die 1334/40 endgültig in den Besitz der Gf.en S. gelangten, wurden 1573 bzw. 1744 umfangr. Neubauten errichtet – heute als Schloß Heidecksburg bekannt. Von den beiden vermutlich an der Stelle des heutigen Schloßgartens befindlichen ma. Burgen sind kaum Reste erhalten.

IV.

Die S.-Käfernburger errichteten infolge ihrer Aufspaltung in zahlr. Haupt- und Nebenlinien seit dem 13. Jh. mehrere eigenständige Herrschaftsgebilde in Thüringen, die -trotz Bestrebungen zur Durchsetzung der Primogenitur in einzelnen Linien – durch ständige Teilungs- und Vereinigungsprozesse in ihrem Territorialbestand immer wieder umformiert wurden. Das im 12. Jh. aus dem Familienverband der Sizzonen hervorgehende hochma. Adelsgeschlecht spaltete sich 1221 in die Linien Käfernburg und S. Nach dem Tod des Begründers der S.er Linie, Heinrich II., entstand 1231 für ca. 30 Jahre erstmals mit Günther VII. eine Linie S.- → Blankenburg, die 1259 durch den erbenlosen Tod seines Bruders Heinrichs III. von S. wieder mit der S.er Linie zusammenfiel. Eigentl. Begründer der Linie S.-B. wurde Heinrich V. (1274-1287), der Sohn Günthers VII. und Großvater des späteren Kg.s Günther XXI. von S. Diese → Blankenburger Linie beerbte im Verlauf der nächsten Jh.e alle entstehenden s.ischen Seitenlinien: (I) die 1221 begründete Linie Käfernburg, aus der sich kurzfristig die 1312 erlöschende Linie Wiehe-Rabenswald abspaltete und die, in eine jüngere (gest. 1302) und ältere Linie Käfernburg geteilt, 1385 endgültig unterging; (2) die 1274 entstandene Linie S.-S., die 1397 ausstarb, von der sich aber bereits 1340 die Linie Wachsenburg (gest. 1450) und die Linie Leutenburg (gest. 1564) abgespalten hatten. Die Linie S.- → Blankenburg zerfiel 1571/99 endgültig in die Linien S.-Rudolstadt (Oberherrschaft) und S.-Sondershausen (Unterherrschaft). – Die zeitw. in acht Linien zersplitterte Gf.enfamilie hielt das übergreifende Bewußtsein gemeinsamer Abstammung zusammen, das in Umrissen in der fragmentarischen s.ischen Hausüberlieferung der Reinhardsbrunner Chronik erkennbar ist: Die fiktive Abfolge von Personen mit den Leitnamen Günther (der auch Leitname des späteren gfl. Adelsgeschlechts bleibt) und Sizzo (der im HochMA verschwindet bzw. von dem seit der Mitte des 12. Jh.s übernommenen Leitnamen Heinrich abgelöst wird) behauptet eine agnat. Beständigkeit der Familie bis in das FrühMA, nimmt auf deren führende Beteiligung an der Christianisierung Thüringens im 8./9. Jh. durch den Bericht der Taufe des Spitzenahns Günther Bezug und benennt die Stiftertätigkeit für das Naumburger Bm., Leistungen für das Ksm. und die Gründung des Hauskl.s Georgenthal als herausragende und identitätsstiftende Verdienste der Vorfahren. – Das materielle Substrat dieser teilw. fiktiv geformten Tradition besteht neben Namensidentitäten v.a. in nachweisbaren besitz- und herrschaftsrechtliche Kontinuitäten (Gf.enämter; Vogteirechte über Hersfelder Güter, auf die die erst zu Beginn des 12. Jh.s belegte Lehnsbindung an Hersfeld zurückgeht; räumliche Konstanz im späteren s.isch-käfernburgischen Kerngebiet um → Ohrdruf) zw. dem hochma. Adelsgeschlecht und jenem, frühma. adeligen Verwandtenkreis, indem die S.-Käfernburger ihre Vorfahren sahen. – Der gleichnamige Vorgänger des Begründers des s.isch-käfernburgischen Gf.enhauses Sizzo hatte 1108/1114 Gf.enrechte im Längwitzgau, auf dessen Grenzen die s.ischen Stammburgen wahrscheinlich orientiert waren. Innerhalb des Längwitzgaus besaßen die Sizzonen/Gf.en von S. die Allodialgüter Käfernburg, (Stadt)ilm, Remda, Ilmenau, Plaue, die Reichslehen S. mit Königsee und Ehrenstein, das Hersfelder Lehen → Arnstadt (nachweislich seit 1273 – die in der älteren Forschung zu findende Jahreszahl 1133 bezieht sich auf einen als Sizo von Arnstadt bezeugten Hersfelder Ministerialen), das Mainzer Lehen → Kranichfeld (vermutlich seit 1232) sowie die Vogteien über das Hirsauer Reformkl. Paulinzella (1108) und wieder seit 1133), und über das Zisterzienserinnenkl. Ichtershausen. Im W des Längwitzgaus verfügten sie über die Burgen Wachsenburg (?), Schwarzwalde und Liebenstein als Eigengut sowie im Raum von → Ohrdruf über Allodialbesitz, der bis in das 9. Jh. zurückzuverfolgen ist und auf dem Sizzo 1141/43 das Zisterzienserkl. Georgenberg/Georgenthal als Hauskl. der Familie gründete. An der Unstrut (Wiehe, Rabenswald) und östlich der Saale lagen kleinere Lehen und allodialer Streubesitz. Infolge des staufisch-welfischen Thronstreits erlangten sie 1208/12 Saalfeld, → Blankenburg, Schwarza und weiteren Reichsbesitz im Orlagau (Pößneck, Ranis, Leutenberg). Durch gezielte Ansiedlung bzw. Förderung der Reformorden des 12. und 13. Jh.s verdichteten sie ihre Territorialherrschaft (Gründung der Franziskanerkl. in → Arnstadt um 1250, Saalfeld vor 1265 und Mellenbach 1383; Gründung des Zisterzienserinnenkl.s in Saalfeld/Stadtilm 1267/74; Gründung des Dominikanerkl.s in Leutenberg um 1400) ebenso wie durch die Gründung (Königsee 1257, Stadtilm 1268, Remda 1286, → Blankenburg vor 1323) und den Ausbau von Städten. Die Anfänge der s.ischen Kanzlei liegen in der Mitte des 13. Jh.s. (erster Notar 1264 erwähnt); die Ämterorganisation bildete sich seit der ersten Hälfte des 14. Jh.s. heraus. Die Reichslehen im Orlagau waren der Ausgangspunkt für einen, v.a. von der Linie S.- → Blankenburg vorangetriebenen weiteren Vorstoß nach N in das mittlere Saaletal (Erwerb: 1331 Burg Windberg bei Jena, 1333 Burg Leuchtenburg mit den Städten Kahla und Roda von den Herren von Lobdeburg, die von diesen 1330 kurzfristig erworbene Hälfte der Stadt Jena vermochten sie allerdings nicht gegen die Wettiner zu halten, 1340 Rudolstadt von den mit ihnen versippten Gf.en von Weimar-Orlamünde, 1343 Dornburg), durch den sie zu den mächtigsten Konkurrenten der Wettiner im Saaletal wurden. Höhepunkt der erworbenen Machtstellung und des wachsenden territorial- und herrschaftspolitischen Anspruchs der S.er nicht nur im Saaleraum sondern in ganz Thüringen markiert der gegen die Vormachtstellung der wettin. Lgf.en geführte Gf.enkrieg 1342-1346, an dessen Spitze drei s.ischen Gf.en standen. Infolge ihrer Niederlage erkannten die S.er die Oberhoheit der Wettiner endgültig an (als deren Ratgeber und Statthalter sie im 15. Jh. erscheinen) und begannen sich auf ihre Kernlande zurückzuziehen. Bis auf Rudolstadt verloren sie alle Erwerbungen im Saaleraum; das Ende der s.ischen Herrschaft an der Saale besiegelte 1389 der Übergang Saalfelds an die Wettiner. Gleichzeitig und dauerhaft vermochten sie jedoch ihr herrschaftliches Kernzentrum durch den endgültigen Erwerb Arnstadts von Hersfeld (1332) zu stärken und in Nordthüringen aufgrund von Heiratsverbindungen mit den Gf.en von Ho(h)nstein die Grundlagen der späteren s.ischen Unterherrschaft um Frankenhausen und Schlotheim (ab 1338) sowie → Sondershausen (1356) zu legen.

Quellen

Chronicon Schwartzburgicum, 1753. – RDHT. – Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle, hg. von Ernst Anemüller, H. 1: 1068-1314, Jena 1889, H. 2: 1314-1534, Jena 1905 (Thüringische Geschichtsquellen. NF 4,1-2). – Urkundenbuch der Stadt Arnstadt 704-1495, hg. von Carl August Hugo Burkhart, Jena 1883 (Thüringische Geschichtsquellen. NF 1).

Bienert, Thomas: Mittelalterliche Burgen in Thüringen, Gudensberg-Gleichen 2000. – Bünz, Enno: Art »Schwarzburg, Gf.en v.«, in: LexMA VII, 1995, Sp. 1620. – Devrient, Ernst: Der Kampf der Schwarzburger um die Herrschaft im Saaletal, in: Festschrift Berthold Rein zum 75. Geburtstag. Forschungen zur schwarzburgischen Geschichte, hg. von Willy Flach, Jena 1935, S. 1-44. – Das Haus Schwarzburg, zusammengestellt von Oskar Vater, Rudolstadt 1894 (Stammtafel). – Helbig 1955, S. 101-105. – Herrmann, Kurt: Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Halle 1919. – Herz 1963. – Lundgreen, Friedrich: Heinrich II. Graf von Schwarzburg († 1236). Ahnherr des schwarzburgischen Fürstenhauses, Jena 1919. – Lundgreen, Friedrich: Kirchenfürsten aus dem Hause Schwarzburg, Berlin 1923. – Patze 1968, hier S. 146-155. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 1,3: Die Häuser Oldenburg, Mecklenburg, Schwarzburg, Waldeck, Lippe und Reuß, Frankfurt am Main 2000, Taf. 312-316. – Thüringen im Mittelalter, 1995. – Die Siegel des Adels der Wettiner Lande, hg. von Otto Posse, Bd. 1, Dresden 1903, S. 1-21. – Wittmann, Helge: Zur Frühgeschichte der Grafen von Käfernburg-Schwarzburg, in: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte 51 (1997) S. 9-59. – Wittmann, Helge: Der Adel Thüringens und die Landgrafschaft im 12. und 13. Jahrhundert. Das Beispiel der Grafen von Schwarzburg-Käfernburg, in: Kunde, Holger/Tebruck, Stefan/Wittmann, Helge: Der Weißenfelser Vertrag von 1249. Die Landgrafschaft Thüringen am Beginn des Spätmittelalters, Erfurt 2000, S. 63-93.