Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SCHÖNBURG

A. Schönburg

I.

Die Ursprünge des Geschlechts lassen sich nicht sicher klären. Höchstwahrscheinlich war die S. an der mittleren Saale bei Naumburg der namengebende Sitz der Familie. Der verbreitete Burgname hat aber auch zu anderen Herkunftstheorien geführt, z. B. S. bei Oberwesel am Mittelrhein, doch gibt es dafür keine sicheren Belege. Obschon sich die Verbindung der Familie zu ihrer Stammburg bereits in den Jahrzehnten um 1200 gelöst haben dürfte, wurde S. als Familienname beibehalten. Die wahrscheinliche Herkunft der Familie aus dem mittleren Saalegebiet spielte in der allerdings erst recht spät greifbaren Haustradition keine Rolle, die vielmehr erst an den bereits im Muldenland etablierten Hermann I. (1212-1224) anknüpft. Die S.er, in der Neuzeit bis in die neuere Literatur auch als »S.e« bezeichnet, sind zu unterscheiden von dem in der Mark Meißen ansässigen Rittergeschlecht von Schönberg.

II.

Die hochma. Herrschaftsbasis beruhte v.a. auf dem Landesausbau im Muldengebiet und Erzgebirge, wurde aber im späten MA durch Erwerbungen erweitert. Der Aufstieg der S.er zur Reichsstandschaft läßt sich im einzelnen nicht verfolgen. Die Herrschaften → Glauchau, → Waldenburg und → Lichtenstein waren ursprgl. Reichslehen, die aber schon im 14. Jh. als Reichsafterlehen Böhmen aufgetragen wurden. Die Gft. → Hartenstein mit Stein, ebenfalls ursprgl. Reichslehen und 1406 zunächst pfandweise von Bgf. Heinrich I. von Meißen erworben, empfingen die S.er hingegen seit 1456/57 als Reichsafterlehen von Kursachsen. Die S.er stehen 1331 in einer Heerfahrtsliste Kg. Ludwigs des Bayern und 1521 in der Reichsmatrikel. Zum Reichsheer hatten sie zwei Mann zu Ross und vier zu Fuß aufzubieten. Die Erhebung in den Reichsgf.enstand 1700 (mit Sitz im Wetterauischen Reichsgf.enkollegium) verhinderte aber nicht Eingriffe Kursachsens in den S.ischen Landen. Durch Rezeß mußte 1740 die kursächsische Oberhoheit anerkannt werden. Die S.er waren bis 1806 Inhaber der Reichs- und Kreisstandschaft und gehören zu den wenigen adligen Herren in Sachsen, die gegenüber Kursachsen eine eingeschränkte Souveränität bewahren konnten. Die s.ischen Sonderrechte im Kgr. Sachsen wurden erst 1878 vollständig aufgehoben.

Für ihre Stellung war die Lage des Herrschaftsgebiets zwischen dem wettinischen Territorium (seit 1485 in ein Kfsm. und ein Hzm. Sachsen geteilt) und dem Kgr. Böhmen bestimmend. Trotz der Konkurrenzsituation zu den Wettinern haben zahlr. Vertreter der s.ischen Linien in der Frühen Neuzeit Ämter und Funktionen in der sächsischen Landesverwaltung und Armee, aber auch im Dienste anderer Mächte innegehabt. Hervorzuheben ist Ernst I., der 1476 an der Pilgerfahrt Hzg. Albrechts von Sachsen nach Jerusalem und 1488/89 als ksl. Haupmann am Kriegszug Albrechts in den Niederlanden teilgenommen hat. Bedeutende kirchliche Positionen (Bf.sstühle, Dompropsteien u.ä.) haben die S.er hingegen, anders als das markmeißnische Geschlecht von Schönberg, im späten MA nicht erlangt. Nach dem Tod Ernsts II. 1534 führte die Vormundschaftsregierung seit 1542 die Reformation in den s.ischen Herrschaften ein, wehrte aber mit Ausnahme der Gft. → Hartenstein sächsische Einflußnahme ab (eigene Superintendentur in → Glauchau).

III.

Das Wappen zeigt zwei rote Schrägbalken im silbernen Feld und begegnet erstmals auf dem Siegel Hermanns II. von S. an der Gründungsurk. des Kl.s Geringswalde 1233. Frühe farbige Wappendarstellungen finden sich in Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils (1417) und in Conrad von Grünenbergs Wappenbuch (1483).

Die ma. Burgen der S.er sind größtenteils in der Frühen Neuzeit durchgreifend umgebaut worden. Die bedeutendsten Res.bauten waren die Schlösser Hinter- und Forderglauchau (Burg → Glauchau wird 1256 erstmals gen.) und → Waldenburg (1375/1378 erworben), die im 16. Jh. großzügig im Stil der Renaissance ausgebaut wurden. Auch die Burgen → Hartenstein (im 16. Jh. ausgebaut) und → Lichtenstein dienten schon im 15. Jh. zeitweilig als Res. Die Schlösser in → Penig und Rochsburg wurden in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s ebenfalls als Res.en genutzt, während die einstige Kl.anlage in Wechselburg (ehem. Zschillen) erst nach 1600 zu einem repräsentativen Schloß umgebaut wurde.

Ältere Formen der dynastischen oder klösterl. Hausgeschichtsschreibung, die – wenn überhaupt – im Benediktinerinnenkl. Geringswalde geführt worden sein dürften, sind nicht bekannt. Die verwickelten Verwandtschaftsverhältnisse veranlaßten Ernst I. von S., um 1482 eine Ahnentafel ausarbeiten zu lassen, die später als Alte Genealogie bezeichnet wird. Ihr Text ist verschollen, wurde aber von der vielfältigen s.ischen Hausgeschichtsschreibung des 16.-18. Jh.s genutzt. Eine regere Hausgeschichtsschreibung setzt erst nach 1600 ein, litt aber immer unter dem Mangel an tatsächlichen älteren Nachrichten.

Von der Grablege der Herrn von S. in ihrem Hauskl. Geringswalde, wo sich wohl auch bildliche Darstellungen der Familie befunden haben, ist vor Ort nichts erhalten geblieben. Ein stark verwitterter Grabstein des 15. Jh.s wurde nach Wechselburg verbracht, weitere sind durch Nachzeichnungen überliefert. Einzelne repräsentative Grabdenkmäler seit dem 16. Jh. befinden sich in den Pfarrkirchen der Res.orte: für Hugo I. von S., gest. 1566, in → Waldenburg (ein bedeutendes Werk des Bildhauers Christoph Walter II), für Wolf II., gest. 1581, und seine Frau in Rochsburg, für Johann Ernst, gest. 1586, und Christoph Friedrich, gest. 1607, in → Penig.

IV.

Die frühe Genealogie der S.er ist unklar. Ulrich (nachweisbar 1158-1166) und Berthold (1166-1215 erwähnt) begegnen u. a. in der Umgebung der Bf.e von Naumburg. Wohl schon im letzten Viertel des 12. Jh.s verlagerten die S.er ihren Herrschaftsschwerpunkt in den Raum um die Zwickauer Mulde und wechselten wohl unter Hermann I. (1212-1224/25 belegt) aus dem Edelfreienstand in die Reichsministerialität über. Sein Sohn Hermann II. stiftete 1233 das Benediktinerinnenkl. Geringswalde, das bis zur Reformation als Grablege der Familie diente.

Die Genealogie der Familie seit dem späten MA ist verwickelt, wobei mehrfache Erbteilungen und die zeitweilige Verwendung des Leitnamens Friedrich die Übersicht noch erschweren. Neben der Hauptlinie, die sich seit 1378 nach → Glauchau und → Waldenburg nannte, entstanden im 14. Jh. die Linien Crimmitschau und Hassenstein/Hasistejn (Böhmen) sowie Pürstein/Perstejn (Böhmen), die im 17. Jh. wieder ausstarben. Der Hauptbesitz der Familie im Muldenland wurde mehrfach geteilt. Die Teilungen zwischen Wolf und Ernst II. 1524 und die sog. »brüderliche Teilung« 1556 zwischen Georg I. (1529-1585), Hugo I. (1530-1566) und Wolf II. (1532-1581) sahen nur eine Nutzungsteilung (Örterung) vor, während die Belehnungen stets zu gesamter Hand erfolgten und an der gemeinsamen Regierung der s.ischen Lande mit Sitz in → Glauchau festgehalten wurde. Die Familie zerfiel fortan in die Hauptlinien → Glauchau (bis 1610), → Waldenburg und → Penig, die sich mangels einer Primogeniturordnung zeitweilig aber noch weiter verzweigten. Nach der Lage des Besitzes wurde S.-Waldenburg später auch als Obere Linie bezeichnet und zerfiel zeitweilig in einen älteren Ast (Waldenburg) und einen jüngeren Ast (Hartenstein). Die Peniger Linie übernahm nach dem Aussterben der Glauchauer Linie (1610) mit deren Sitz auch den Namen. Diese Linie S.-Glauchau wurde auch als Untere Linie bezeichnet. Die Linien blieben als »Gesamthaus« verbunden, was in zwei wichtigen Familienverträgen 1556 und 1566 näher geregelt wurde. Die Regierung des Gesamthauses wechselte jährl. zwischen den drei Hauptlinien, hatte ihren Sitz mit Lehnhof, Lehngericht und Gesamtarchiv aber stets in → Glauchau. 1543/1548 wurden – z.T. im Tausch gegen Besitz an der oberen Elbe – die sächsischen Lehnsherrschaften → Penig, Zschillen (seitdem Wechselburg gen.), Remse und Rochsburg erworben. Die Obere Gft. → Hartenstein mußte hingegen 1559 an Kfs. August von Sachsen verkauft werden. Der Besitz des in der Reformation aufgehobenen Kl.s Geringswalde, wo 1566-1568 eine s.ische Landesschule bestand, ging 1590 an Kursachsen über.

Für das Konnubium der S.er haben im späten MA v.a. die reichsständischen Herren- und Gf.engeschlechter Mitteldtl.s eine Rolle gespielt. Im 16. Jh. orientierte sich das Heiratsverhalten auch nach Böhmen und Schlesien.

Quellen

Die Archive der s.ischen Herrschaften (Gesamtregierung und Herrschaftsarchive), die früher auf verschiedene Standorte verteilt waren (u. a. Schloß Waldenburg, das 1848 komplett ausgebrannt ist) befinden sich seit 1994 im Sächsischen Staatsarchiv Chemnitz. Vgl. Schaller, Barbara: Eine lange Odyssee – Zur Geschichte der Schönburgischen Archive, in: Landesgeschichte und Archivwesen. Festschrift für Reiner Gross zum 65. Geburtstag, hg. von Renate Wissuwa, Gabriele Viertel und Nina Krüger, Dresden o.J. [2002], S. 533-563. Schön, Theodor: Geschichte des fürstlichen und gräflichen Gesammthauses Schönburg. Urkundenbuch der Herren von Schönburg, 8 Bde. und Nachtragsbd., Stuttgart u. a. 1901-1910 (reicht bis 1610).

Schönburgische Geschichtsblätter 1-6, Waldenburg 1894-1900, NF 1-48, Waldenburg 1913-1917, 3. Folge unter dem Titel Unsere Heimat 1- 28 (1936-1938). – Schönburgische Heimatbücher, 1-11, Glauchau 1934-1937. – Berg, Arnold: Beiträge zur älteren Genealogie des fürstlichen Hauses Schönburg, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde 55 (1934) S. 36-43. – Berlet, Ernst: Geschichte der Stadt Glauchau, Bd. 1: Glauchau im Mittelalter, Bd. 2,1: Glauchau von 1534 bis 1632, Glauchau 1931-1934. – Blaschke, Karlheinz: Art.: »Schönburg«, in: LexMA VII, 2000, Sp. 1531. – Bünz, Enno: Schönburg, Herren von, Grafen (seit 1700), Fürsten (seit 1790), in: NDB XXIII, 2007, S. 399-401. – Czech, Vinzenz: Legitimation und Präsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003 (Schriften zur Residenzkultur, 2). – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 4: Standesherrliche Häuser I, Marburg 1981, Taf. 144-155 (mit z.T. anderer Zählung der Personen). – Posse, Otto: Die Urahnen des Fürstlichen und Gräflichen Hauses Schönburg, Dresden 1914. – Müller, Conrad: Schönburg. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931. – Röber, Wolf-Dieter: Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999. – Schlesinger, Walter: Die Schönburgischen Lande bis zum Ausgang des Mittelalters, Dresden 1935 (Schriften für Heimatforschung, 2). – Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. Eine Studie zur Geschichte des Staates in Deutschland, Münster u. a. 1954 (Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit, 9,1). – Die Schönburger. Wirtschaft, Politik, Kultur. Beiträge zur Geschichte des muldenländischen Territoriums und der Grafschaft Hartenstein unter den Bedingungen der schönburgischen Landesherrschaft, Glauchau 1990. – Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften, Leipzig u. a. 2006 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, C III 6). – Wetzel, Michael: zahlreiche biographische Artikel über die Schönburger, in: Sächsische Biographie, hg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, Online-Ausgabe: www.tu-dresden.de/isgv/ [26.02.2009].