Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SAX

B. Sax

I./II.

Die edelfreie Familie S. ist seit 1248 in zwei Zweige aufgeteilt: Die S.-Hohens. im St. Galler Rheintal und die S.-Misox im gleichnamigen Bündner Tal mit weiteren Rechten im Bündner Oberland (vgl. den Familienart. → S. ). Auch für die Frage nach Wohnsitz und Hof bzw. Haushalt müssen die beiden Zweige getrennt betrachtet werden. Die S.-Hohens. gelangen im St. Galler Rheintal nie über den Rang von Grundherren bestenfalls regionalen Zuschnitts hinaus. Untersuchungen über einen evtl. ›Lehenshof‹ der S.-Hohens. liegen nicht vor. Dieser wäre aber von beschränktem Ausmaß gewesen. Städtegründungen durch die S.-Hohens. fehlen bezeichnenderweise. Dementsprechend bescheiden sind ihre Lebensverhältnisse in der gleichnamigen Herrschaft. Mittelpunkt ist die 1210 erstmals erwähnte Burg S. Die Mittelpunkte der Herrschaft S. verschieben sich zwischen dem 13. und 15. Jh. markant. Zum Zeitpunkt der Hausteilung von 1248 (vgl. Familienart. → S.) sind die vier Burgen S., Wildenburg, Frischenberg und Forstegg Wohnsitze der Familie. Die Wildenburg wird 1313 verkauft, S. 1446 zerstört. Von da an bilden die Burg Forstegg und Burg und Städtchen Bürglen die Herrschaftsgrundlagen der S.-Hohens. Die Herrschaft Bürglen gelangt 1447 in die Hand der Familie.

Etwas mehr läßt sich zu den S.-Misox aussagen. Mittelpunkt ihrer kleinen Territorialherrschaft über das Misox (Tal Misox mit Calancatal) ist die Burg Misox/Mesocco, heute die bedeutendste Burgruine Graubündens. Die S.-Misox verfügen im Misox über eine Reihe von Burgen, die teilw. als Wohnstätten von Nebenlinien genutzt werden (vgl. Familienart. → S.). Einige dieser Burgen wie Norantola oder Calanca und viell. Grono sind wohl von lokaladligen Familien errichtet worden. Es ist unklar, wie sich die S. in den Besitz dieser Anlagen gesetzt haben. Eine Familie aus Grono steht im 13. Jh. immerhin in Abhängigkeit zu den S.-Misox. Diese sind allerdings nicht immer klar nach Wohnort geschieden. Angehörige der Nebenlinien erscheinen bis ins 15. Jh. hinein zuweilen auch auf dem Hauptwohnsitz der Familie, Burg Misox. Ebenfalls im 13. Jh. ist der ›Lehenshof‹ der S.-Misox erstmals bezeugt. 1219 werden bei der Gründung des Kollegiatsstifts St. Johann in San Vittore milites der Familie gen. Die Erwähnung dieser Kreise 1219 bedeutet allerdings keineswegs, daß die S.-Misox nicht schon vor dem 13. Jh. über Herrschaftsträger im Misox verfügt haben. Ihre Herrschaft über dieses Tal geht sicher weiter zurück (vgl. Familienart. → S.). Der Rechtsstatus der Personen von 1219 ist offen: lokaler freier Adel oder unfreie Ministerialen oder beides? Soziale Position und Rechtsstatus von Familien der lokalen Führungsschicht des Misox im 13. und 14. Jh. sind nicht immer klar und vermutlich eher fließend. In der Folge sind mehrere Geschlechter der lokalen Misoxer Führungsschicht als Herrschaftsträger der S.-Misox belegt. Gen. sei etwa das Geschlecht der Andersilia oder Andergia, dessen vasallitisches Lehensverhältnis zu den S.-Misox 1275 erstmals bezeugt ist. Erwähnt werden müssen auch Dienstverhältnisse führender Familien der Walser Kolonie (Geschlecht der Rialle) im dem Misox benachbarten Rheinwald zu den S.-Misox seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s Dazu gehört 1274 sogar die Hut der Burg Misox. Das Rheinwald stand partiell unter der Herrschaft der S.-Misox. Als vasalli der S.-Misox sind auch Personen bezeugt, die unmittelbar bei ihrem Lehensherrn lebten (etwa 1275 für Frhr. Albert von S.). Eine wesentliche Rolle in der Umgebung der Hauptlinie der S.-Misox spielen die diversen Nebenlinien der Familie. Das in zwei Gerichtsbezirke eingeteilte Misox besitzt für jeden Bezirk einen landesherrlichen Richter, den Vikar. Beide Ämter werden überwiegend mit Angehörigen der Nebenlinien der S. besetzt, in zweiter Linie mit Personen aus der lokalen Misoxer Führungsschicht. Aus dieser rekrutieren sich auch die übrigen Herrschafts- und Amtsträger der S.-Misox. Es stellt sich die Frage, wieweit diese Geschlechter im Zug der Kommunalisierung des Misox am Ausschluß der legitimen Nebenlinien der S.-Misox vom Vikaramt 1452 beteiligt sind. Ein entspr. Vertrag ist in diesem Jahr zwischen der Kommune Misox und ihrem Landesherrn abgeschlossen worden. Vasallen sind auch für die Nebenlinien der S.-Misox belegt (etwa im 15. Jh.).

In ihren Besitzungen im Bündner Oberland scheinen die S.-Misox die lokalen Führungsschichten in ihrer Stellung belassen zu haben. Hingewiesen sei etwa auf die Geschlechter der Lumbrein und Mont, die eigtl. Talvögte des Lugnez vor und während der Zeit der Herrschaft der S.-Misox. Die herrschaftliche Präsenz der S.-Misox in ihren oberländischen Besitzungen ist bisher nicht systematisch untersucht. Immerhin besitzt die Familie hier eine Reihe von Burgen wie Belfort oder Castrisch.