Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BONSTETTEN

A. Bonstetten

I.

Namengebend sind die nicht mehr existierende Burg und das Dorf B. (Kanton Zürich, Schweiz), gelegen am westlichen Ausläufer der Albiskette. Das Dorf wird erstmals 1184 (Bowensteden) im Zusammenhang mit Besitz des Kl.s Engelberg erwähnt. Die einzige überlieferte Schriftquelle zur Burg dat. von 1371, als Rudolf II. die Ruine (»Burgstal«) mit dazugehörenden Immobilien und Rechten an das Kl. Kappel verkaufte. Archäologische Untersuchungen von 1989 konnten nicht nachweisen, daß die Burg von der Stadt Zürich aus Rache (»Zürcher Mordnacht«) um 1350 zerstört worden ist. Die Anlage wurde dem Zerfall preisgegeben, weil sie den Herren von B. nicht mehr von Nutzen war und mittlerweile die Burg → Uster (im Kanton Zürich) deren Herrschaftszentrum bildete.

Ritter Johann I. (belegt 1249 bis 1258) ist der erste mehrmals in den Quellen gen. B.er. Frühere Träger des Namens rufen quellenkritische Vorbehalte hervor oder lassen sich nicht mit Sicherheit in die B.er Genealogie einordnen. 1122 soll lt. einer allerdings gefälschten Urk. der nobilis vir Heinricus de Boumstedin bei der Stiftung des Kl.s Engelberg durch Konrad von Sellenbüren mitgewirkt haben. 1155 bezeugte ein Conradus de Bonsteten eine Schenkung an das Kl. Sankt Martin auf dem Zürichberg. 1217 wohnten Heinrich und Ulrich von B. der Schlichtung des Marchenstreits zwischen dem Kl. Einsiedeln und Schwyz durch Gf. Rudolf von Habsburg bei. Diese Urk. scheint wesentlich später angefertigt worden zu sein.

Verläßliche chronikale Überlieferungen zur Abstammung und frühen Geschichte der Herren liegen nicht vor. Chroniken, die frühestens ins ausgehende 15. Jh. zurückreichen sowie darauf basierend familieneigene Genealogien deklarieren fälschlich und ohne Belege vom 10. bis 12. Jh. Äbte von Sankt Gallen (Ulrich 990) und Reichenau (Rudolf 1117) sowie die Konstanzer Bf.e Warmannus (1026 bis 1030) und Rumoldus (1051 bis 1069) als Angehörige des Hauses. Als spiritus rector dieser Behauptungen ist Albrecht von B. (belegt 1466 bis 1501/13), Humanist und Dekan des Kl.s Einsiedeln, anzunehmen.

Bisher ungeklärt ist ein möglicher Zusammenhang zwischen B. am Albis und dem in der Nähe von Dillingen gelegenen B. bei Augsburg. Aufgrund der engen Beziehung der Gf.en-Dynastien Dillingen und Kyburg ist die These aufgestellt worden, die ursprgl. im bayerischen Oberschwaben ansässigen Herren von B. seien dem Geschlecht der Dillinger entsprossen und vor dem 13. Jh. ins kyburgische → Uster gelangt.

II.

Zürcher Linie: Hermann IV. (belegt 1261 bis 1312) trat in den Dienst von Gf. und Kg. Rudolf I. von Habsburg und profilierte sich als treuer Gefolgsmann. Er hielt von 1273 bis 1302 im Reusstal/Aargau sowie von 1275 bis 1294 im Thurgau regelmäßig als Vizelgf. Gericht. Zwischen 1276 und 1291 amtete er als Hofrichter (belegt sind seine Präsenz an Hoftagen in Basel, Augsburg, Erfurt und Ulm), zwischen 1277 und 1304 als Reichsvogt von Zürich. Sein Sohn Hermann V. (belegt ab 1294, gest. 1303) war zwischen 1297 und 1300 Reichsvogt von Zürich sowie 1300 Landrichter im Thurgau und Aargau. Mit dem Tod der beiden endete eine familiäre Nähe zum Haus Habsburg. 1333 bestellte Papst Johannes XXII. Hermann VI. (belegt ab 1304, gest. 1360), Mönch zu Einsiedeln, zum Abt von Sankt Gallen. Die Ernennung verdankte er Habsburg, unter deren Schirm die Abtei stand. Während seiner Amtszeit kam der Ausbau der Kl.herrschaft im Appenzellerland zum Abschluß. Johann VII. (belegt ab 1346, gest. 1384) besaß von 1378 bis 1384 als Pfand Habsburgs die Gft. und Festung Kyburg, die zu den wichtigsten Herrschaftszentren der habsburgischen Vorlande zählte. 1379, im Jahr der Herrschaftsteilung zwischen den Hzg.en Leopold III. und Albrecht III., war er Landvogt und Hauptmann Österreichs im Thurgau, Aargau, Sundgau und Elsaß. Johanns VII. Bruder Rudolf II. (belegt 1346 bis 1400) und Sohn Johann VIII. (belegt 1389 bis 1429) bekleideten zwischen 1393 und 1399 respektive 1406/07 das Amt eines österr. Rates. 1407 schloß Johann VIII. ein Burgrecht mit der Stadt Zürich ab. Seither versahen die B. keine österr. Ämter mehr. Der Literat und bedeutende Schweizer Humanist Albrecht, Mönch und Dekan zu Einsiedeln, strebte die Nähe zum Kg.shaus Habsburg an. Mehr als Ehrenämter erlangte er nicht. Die Hzg.e Sigmund (um 1477) und Maximilian (1491) ernannten ihn zum Hofkaplan, Ks. Friedrich III. erhob ihn 1492 zum kgl. Hofpfgf.en mit dem Recht, Doktoren, Ritter, Notare und Richter zu ernennen. Ein Privileg Ks. Maximilians von 1498 bestätigte Albrechts Nobilität. Briefwechsel pflegte er mit Persönlichkeiten wie den Kg.en Ludwig XI. und Karl VIII. von Frankreich, Papst Sixtus VI., Hzg. Sigmund gen. der Münzreiche von Österreich sowie verschiedenen Angehörigen der Mailänder Hzg.e Sforza. Seinen Ruhm schuf er sich als Autor historischer, hagiographischer, geogr. und biographischer Werke. So verfaßte er eine Beschreibung der Schweiz, eine Erzählung der Burgunderkriege und zuhanden Kg. Karls VIII. von Frankreich eine Geschichte des Hauses Habsburg.

Jost (belegt ab 1541, gest. 1606) war der erste und zugl. letzte seiner Familie, der in der Stadt Zürich als Mitglied des Großen (ab 1568) und Kleinen (ab 1577) Rates, Hauptmann (ab 1580) und Landvogt in Zürcher und eidgenössischen Untertanengebieten (1588 bis 1599) politische Karriere machte. Mit seinem Tod starb die Zürcher Linie der B. im Mannesstamm aus.

Johann V. (belegt ab 1304, gest. 1315), Sohn von Hermann V., war 1304 an der Universität von Bologna immatrikuliert, 1310 Fraumünster-Chorherr in Zürich und als solcher für die Seelsorge der Konventsdamen zuständig. Er sowie der Sankt Galler Abt Hermann VI. und der Einsiedler Dekan Albrecht waren soweit bekannt die einzigen männlichen Familienangehörigen, die hohe Kirchenämter oder Dignitäten bedeutender Kl. innehatten. Weitere B.er Kanoniker und Mönche sind nicht bekannt. 1275 war ein B. Kirchherr in → Uster. Im ausgehenden 13. Jh. war Willebirg (keine Lebensdaten überliefert), vermutlich Tochter von Hermann IV., lt. Anniversar Konventsdame zu Fraumünster. Die Konventualinnen dieses vornehmsten und adligen Zürcher Kl.s entstammten damals fast ausschließlich frhl. Familien. Im 14. Jh. sind keine Nonnen aus dem Haus B. überliefert. Weibliche Angehörige, die im 15. und 16. Jh. in den geistlichen Stand traten, wurden Nonnen in Kl.n der Stadt Zürich (Ötenbach), der Region (Töss, Fahr, Königsfelden, Säckingen) und in Ottmarsheim im Elsaß. Hierbei stand der Versorgungsaspekt im Vordergrund; Kl.ämter oder gar das Amt einer Äbt. erlangten oder erstreben sie nie.

Der Herren Besitz bildeten im wesentlichen die drei Herrschaftskomplexe B.n am Albis, → Uster im Glatttal sowie Hohensax im Rheintal zwischen → Sargans und Bodensee. Der Besitz in B. und Umgebung ist im 13. und frühen 14. Jh. überliefert, war Eigen und umfaßte als Zentrum die gleichnamige Burg. Der Verkauf der Burgruine 1371 stellte den Schlußpunkt der Liquidation des gesamten Besitzes in der Region Albis dar.

Spätestens seit der Mitte des 13. Jh.s waren die Herren auf der Burg → Uster ansässig, die zu ihrem Herrschaftszentrum wurde. Die Bezeichnung Herren von → Uster wurde denn auch zum Synonym für Herren von B. Im 13. Jh. ist der rechtliche Besitzstatus der Burg nicht hinreichend geklärt und ist kaum als B.er Besitz im Raum → Uster-Greifensee-Glatttal in den Quellen greifbar. Seit der Mitte des 14. Jh.s besaßen sie die Burg → Uster als Lehen Habsburgs. Die zur Herrschaft → Uster gehörenden Güter sowie die Vogtei- und Niedergerichtsrechte, ebenso in der Region, waren vorwiegend Lehen oder Pfand Habsburgs. In → Uster besaßen die Herren die Hälfte des Niedergerichts. In Wermatswil (heute → Uster), wo sie über wesentliche Allode geboten und in Nossikon (heute → Uster) übten die B. allein die Niedergerichtsbarkeit aus. 1464 empfing Andres Roll letztmals von Habsburg (Hzg. Sigismund) Burg und Herrschaft → Uster als Lehen. Nach dem Friedensschluß zwischen den Eidgenossen und Österreich 1474 folgte die Stadt Zürich als Lehensherr. 1534 verkaufte die Familie die Herrschaft → Uster und nahm in Zürich Wohnsitz.

Die Herrschaft Hohensax mit Burg und Dorf → Sax sowie Dorf und Kirchensatz Gams erlangten die B. 1411 als Pfand von Hzg. Friedrich IV. von Österreich, der in ihrer Schuld stand und gewährte Kredite nicht zurückbezahlt hatte. Die mit den Eidgenossen verbündeten Appenzeller zerstörten im Gefolge des Zürichkriegs 1446 die Burg → Sax, okkupierten den B. Besitz und nahmen Untertanen in ihr Landrecht auf. 1461 gelangten die B. wieder in den Besitz ihrer Güter und Rechte. 1496 veräußerten sie das Pfand an Frh.n Matthis von Kastelwart, Herr zu → Werdenberg.

Die drei Herrschaftskomplexe stellten nicht kompakte und in sich geschlossene Besitzgebiete dar. Weitere Herren, Ritter sowie Kl. besaßen hier ebenfalls Güter und Rechte. Charakteristisch war die Streulage adligen Besitzes. B.er Güter erstreckten sich denn auch punktuell in die Inner- und Ostschweiz. Mit Ausnahme von Elgg (1346 bis 1408) sowie → Uster (1369 bis 1371) verfügten die B. nicht über Kirchensätze.

Berner Linie: Andres Roll (belegt ab 1460, gest. 1492/93) heiratete die Berner Patrizierin Johanna von Bubenberg und nahm 1463 das Berner Burgrecht an, verbrachte aber sein Leben als Erbe der Herrschaft in → Uster. Sein Enkel Batt Wilhelm d.Ä. (belegt ab 1504, gest. 1522) ehelichte die Berner Patrizierin Barbara von Wattenwyl und ließ sich in Bern nieder. Er gilt als Begründer der heute noch existierenden Berner Linie, die sich in verschiedene Zweige gliedert. Batt Wilhelms Sohn Johann Jakob (belegt ab 1542, gest. 1576) fand Aufnahme im Berner Grossen Rat und wurde Landvogt in bernischen Untertanengebieten. Bis zum Untergang des Stadtstaates 1798 (Eroberung durch die Franzosen) dienten Familienangehörige als Ratsherren (Kleiner und Großer Rat) und Landvögte oder schlugen sie eine milit. Laufbahn als Offiziere in fremden Diensten (Frankreich, Niederlande, Hannover, in der Pfalz, Sardinien) ein. Karl Viktor (1745 bis 1832) zählte als Literat zu den hervorragenden europ. Geistesgrößen des ausgehenden 18. Jh.s.

Eine aktuelle und vollständige Darstellung zur Berner Linie fehlt. Verwiesen sei auf den von Walther von B. verfaßten Artikel B. im Historisch-Biographischen Lexikon der Schweiz (HBLS 2, S. 307-309). Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich deshalb ausschließlich auf die Zürcher Linie.

Flandrische Linie: Albrecht (1678 bis 1720), Offizier in Holland, vermählte sich in Tournay mit der katholischen Agnes de Mondet und verlor damit sein Berner Bürgerrecht. Diese in weiten Strecken unerforschte Linie erlosch in der ersten Hälfte des 19. Jh.s.

III.

Die Herren von B. führten zwei verschiedene Wappen. Das erste, nur gerade einmal als Siegelbild überlieferte stammt von 1251 und zeigt einen von verschlungenen Ästen umrankten Baum. Das zweite läßt sich bis 1260 (Siegel Hermanns III.) zurück verfolgen und repräsentiert noch heute das Familienwappen. Es zeigt im goldgerandeten schwarzen Feld drei silberne Rauten nebeneinander. Helmzier: Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein wachsender silberner Schwan. Die Farben sind in der Zürcher Wappenrolle (Nr. 391) aus dem 14. Jh. überliefert (weitere Belege: Jahrzeitbuch Uster von 1473, Wappenscheiben im Zürcher Landesmuseum). Das Wappen der Gmd. B. entspricht jenem der Herren.

Die Herren besaßen die Burg → B. (Jahr der Besitznahme unbekannt, 1371 als Ruine verkauft), → Uster (Besitznahme spätestens in der Mitte des 13. Jh., 1534 verkauft), → Sax (1411 bis 1496), Wildberg (belegt zwischen 1398 und 1408), Gündisau (Gmd. Russikon, belegt 1407/08) und Werdegg (ca. 1434).

Ihre Grablege hatten die Herren im 13. und frühen 14. Jh. im Zisterzienserkl. Kappel am Albis (Wandmalereien in der Kapelle Sankt Johann mit dem B.er Wappen). Seit der ersten Hälfte des 14. Jh.s bis zum Verkauf der Herrschaft fanden sie in der Kirche → Uster beim Sankt Verena Altar ihre letzte Ruhestätte. Beim Abbruch der alten Kirche 1823 wurde die Familiengruft geöffnet und aufgehoben. Das Jahrzeitbuch → Uster von 1473 enthält zahlr. kirchliche Stiftungen B.

Frühe Wappenmalereien: Das Haus »zum Loch« in Zürich zeigte unter den 179 Wappenschildern von Adligen der Ostschweiz und Süddeutschlands auch jenes der B. Die Entstehung dieses Wappenfrieses wird mit dem Besuch Kg. Albrechts in Zürich 1306 in Verbindung gebracht. Das B.er Wappen war ebenfalls im Haus »zum langen Keller« aufgetragen. Die 36 Wappenschilder schweiz., elsässischer und süddt. Frh.engeschlechter stammten aus dem frühen 14. Jh. und sind, wie vermutet wird, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Besuch Kg. Albrechts entstanden.

IV.

Johann I. war der erste Träger des Namens B. mit Besitz von Gütern und Vogteirechten im gleichnamigen Dorf und in der näheren Umgebung. Ungeklärt ist seine Abkunft von oder Verwandtschaft mit jenen von B., die früher, aber jeweils nur einmal urkundlich erwähnt werden. In nobilis und Ritter Hermann von Toggwil, der 1237 im Dorf begütert war, wird ein B. vermutet. Eine enge Beziehung zu mächtigen Herren der Region Albis-Reusstal, namentlich Schnabelburg, Eschenbach und Rüssegg ist offensichtlich. Verh. war Johann mit einer ritteradligen von Liela. Der Erbe seiner Güter war Hermann III. (belegt 1255 bis 1272), die Verwandtschaft der beiden untereinander nicht bekannt. Hermann war im Gegensatz zu Johann auch auf der Burg → Uster ansässig. Heinrich von → Uster, der 1219 zusammen mit Hermann von Toggwil eine Schenkung Lütolds von Regensberg an das Kl. Rüti bezeugte, dürfte ein B. sein. Die Herren wären demnach bereits damals auf der Burg → Uster ansässig. Die jüngere Forschung geht davon aus, daß die B. um 1200 am Erbe der Gf.en von Alt-Rapperswil im Zürcher Oberland und damit im oberen Glatttal beteiligt waren und sie zusammen mit den → Neu-Rapperswilern und Kyburgern/Habsburgern Teile des Herrschaftskomplexes → Uster beanspruchten. Hermann III. siegelte mit dem Rautenwappen, und die Ähnlichkeit mit dem Wappen der Herren von Wetzikon (sowie der von Kempten und von Matzingen) weist auf eine enge Verwandtschaft zu diesen Geschlechtern hin. Dies trat deutlich hervor, als Elisabeth von Wetzikon zur Äbt. von Fraumünster aufstieg und fortan die B. zum engsten Kreis der Abtei zählten. Hermann IV., mutmaßlicher Sohn von Hermann III., trat noch vor dessen Wahl zum Kg. 1273 in den Dienst Gf. Rudolfs IV. von Habsburg, machte unter diesem Karriere (s.o.) und zählte zu den engen Vertrauten des Reichsoberhauptes. Sohn Hermann V. bekleidete ebenfalls wichtige Ämter in Diensten Habsburgs und namentlich Kg. Albrechts. Hermanns V. Söhne waren der in der Schlacht am Morgarten umgekommene Fraumünster-Chorherr Johann V., der Sankt Galler Abt Hermann VI. (s.o.) und Ulrich II. (belegt ab 1304, gest. 1337).

Die erste Hälfte des 14. Jh.s ist eine Epoche weitgehend ungeklärten innerfamiliären Umbruchs. Aus dieser Zeit liegen nur wenige Quellen zu den Herren vor. Ein Genealogiebruch verunmöglicht den Nachweis einer agnatischen Kontinuität zu den hochfreien Herren von B. des 13. Jh.s. Zudem bezeichneten sie sich nach der Mitte des 14. Jh.s nicht mehr als Freie (1499 bestätigte Ks. Maximilian auf Ersuchen von Andres Roll mit einem Privileg – die Originalurk. wird im Familienarchiv aufbewahrt – die Zugehörigkeit der B. zum Frh.enstand). Nicht geklärt ist die Abkunft und genealogische Einordnung des mit der reichen Zürcher Ratsherrentochter Anna Schafli verh. Ulrich IV. (1346 bereits gest.). Erst von ihm aus läßt sich die Stammfolge bis in die Gegenwart lückenlos herstellen. Seinen vier Söhnen Johann VII., Hermann VII. (belegt 1344 bis 1353), Ulrich VI. (belegt 1346 bis 1399) und Rudolf II. gelang wieder der Anschluß an Habsburg (siehe II.). 1350 beteiligten sie sich an einem erfolglosen blutigen Umsturzversuch unter der Führung von Gf. Johann von Habsburg zu Rapperswil, mit dem das Regime von Zürichs Bürgermeister Rudolf Brun beseitigt werden sollte. Als Kreditgeber und Militärunternehmer dienten die Brüder gemeinsam dem Haus Österreich und erhielten dafür Pfänder (Kyburg). Johanns VII. Brüder starben kinderlos, so daß sein Sohn Johann VIII. (belegt 1389 bis 1429), verh. mit Anna von Landenberg-Werdegg, die gesamte B. Herrschaft erbte. Fortan konzentrierte sich bis zum Verkauf der Herrschaft → Uster 1534 der gesamte B.er Besitz jeweils in der Hand eines einzigen männlichen Familienmitglieds, während die anderen Angehörigen ihr Auskommen im Geistlichenstand oder in milit. Laufbahnen fanden. 1407 schloß Johann VIII. der Not gehorchend (Habsburg war nicht imstande, die Landadligen der Ostschweiz vor den Appenzellern wirksam zu schützen) mit Zürich ein Burgrecht und verpflichtete sich zur Neutralität in einem Konflikt zwischen Habsburg und Zürich. Bis über die Jh.mitte hinaus empfingen die Herren zwar → Uster als Lehen von Habsburg-Österreich. Aber im ganzen 15. Jh. bis zum Verkauf der Herrschaft → Uster stand das Haus B. permanent vor der Herausforderung, sich mit dem territorial expandierenden Stadtstaat Zürich zu arrangieren. Die Stadt übte im B.er Herrschaftsbereich seit dem frühen 15. Jh. die Hochgerichtsbarkeit aus. Sie suchte die alteingesessenen adligen Herrschaftsträger auf der Landschaft je länger je mehr ihrem Regiment zu unterwerfen und machte jenen deshalb die Niedergerichtsrechte streitig. Davon betroffen waren sukzessive Johanns VIII. Sohn Kaspar (belegt ab 1423, gest. 1464), dessen Sohn Andres Roll und wiederum dessen Sohn Batt (belegt ab 1492, gest. 1530). Batts Söhne aus zwei Ehen – Batt Wilhelm d.Ä, Hans Konrad (belegt ab 1530, gest. 1536/37) und Batt Wilhelm d. J. (belegt ab 1530, gest. 1571) – stritten sich um das Erbe. Die Folge war eine Besitzteilung, die 1534 den Verkauf und damit die Liquidation der B.er Herrschaft → Uster nach sich zog. Hans Konrad ließ sich in Zürich nieder, wo sein Sohn Jost politische Karriere machte (s.o.).

Mit Ausnahme der ritteradligen von Liela ist im 13. Jh. nicht bekannt, aus welchen Geschlechtern die übrigen B.er Konnubiumspartner stammten. Im 14. und in der ersten Hälfte des 15. Jh.s entstammten der Herren Ehepartner vornehmlich dem Ritteradel von Stadt und Landschaft Zürich sowie der Ostschweiz: Ulrich II. mit Anna von Seon, Ulrich V. (belegt 1337 bis 1400) mit Adelheid Manesse, Guota (belegt ab 1342, gest. 1353) mit Ulrich von Matzingen und Dietrich von Rüti, Katharina (1340) mit Kuno von → Greifenstein, Ulrich IV. mit Anna Schafli, Rudolf II. mit Anna von Seon, Anna IV. (gest. 1387) mit Friedrich von Hinwil, Johann VIII. mit Anna von Landenberg-Werdegg, Anna V. (belegt 1392 bis 1412) mit Johann von Seon, Kaspar mit Elisabeth von → Sax-Hohensax, Verena I. (belegt 1426 bis 1452) mit Ulrich Riff gen. Welter von Blidegg.

Ausgehend von Andres Roll änderte sich der Konnubiumskreis. Die Heirat mit vornehmen oder patrizischen Geschlechtern zunächst Berns und anschließend Zürichs diente dem Anschluß an die städtische Oberschicht und eidgenössische Führungselite. Andres Roll vermählte drei seiner Töchter mit reichen Berner Patriziern: Agatha (belegt 1466 bis 1528) mit Georg vom Stein und Ludwig von Diesbach, Verena II. (belegt 1487 bis 1505) mit Hans Rudolf von Scharnachthal und Katharina (belegt 1498 bis 1531) mit Wilhelm von Diesbach. Zudem verehelicht sich sein Enkel Batt Wilhelm d.Ä. mit Barbara von Wattenwyl. Bei der Heirat von Andres Rolls Tochter Justina (belegt 1492 bis 1504/34) mit Jakob vom Rappenstein gen. Mötteli, Abkömmling einer ursprgl. aus Ravensburg stammenden und in der Eidgenossenschaft niedergelassenen reichen Kaufmannsfamilie, stand aus B.er Sicht allein der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Batt heiratete in zweiter Ehe (erste Ehe mit Barbara Ryser von → Uster) Regula Rordorf, Tochter einer reichen Zürcher Ratsherrenfamilie. Diese Ehe legte den Grundstein für die spätere Partizipation an der Zürcher Regierung. Beider Sohn Hans Konrad ehelichte die Zürcher Bürgermeisterstochter Anna Röist. Hans Konrads Sohn Jost heiratete Eva Göldli von Tiefenau und Tochter Barbara III. (belegt ab 1547, gest. 1571) den Zürcher Wilhelm Meyer von Knonau.

Quellen

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Baumeler, Ernst: Die Herren von Bonstetten. Aspekte und Schicksal eines Zürcher Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter, Zürich 2010. – Bonstetten, Walther von: Aus den Anfängen des Hauses Bonstetten, hg. von Bruno Schmid, in: Zürcher Taschenbuch 125 (2005) S. 91-126. – Bonstetten, Walther von: Das Schicksal der Burg Bonstetten, in: Nachrichten des Schweizerischen Burgenvereins 14,4/5 (1941) S. 89-92. – Bonstetten, Walther von: Des Ritters Roll von Bonstetten Kriegszug nach Besançon 1478, Bern 1942. – Büchi, Albert: Albrecht von Bonstetten. Ein Beitrag zur Geschichte des Humanismus in der Schweiz, Frauenfeld 1899. – Debrunner, Werner: Genealogie von Bonstetten von Bern, Maschinenschrift, Erlenbach 1949. – Deplazes-Häfliger, Anna-Maria: Die Freiherren von Sax und die Herren von Sax-Hohensax bis 1450. Ein Beitrag zur Geschichte des Ostschweizer Adels, Diss. Univ. Zürich, Zürich 1976. – Die Wappenrolle von Zürich. Ein heraldisches Denkmal des 14. Jahrhunderts in getreuer Nachbildung des Originals mit den Wappen aus dem Haus zum Loch, hg. von Walther Merz und Friedrich Hegi, Zürich u. a. 1930. – Eugster, Erwin: Adlige Territorialpolitik in der Ostschweiz. Kirchliche Stiftungen im Spannungsfeld früher landesherrlicher Verdrängungspolitik, Diss. Univ. Zürich, Zürich 1991. – Kläui Paul: Geschichte der Gemeinde Uster, Uster 1964. – Morel, Gall: Albert von Bonstetten, Decan in Einsiedeln. Sein Leben und seine Schriften, in: Geschichtsfreund 3 (1846) S. 1-52. – Sablonier, Roger: Adel im Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300, Göttingen 1979 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 66). – Schweers, Regine: Albrecht von Bonstetten und die vorländische Historiographie zwischen Burgunder- und Schwabenkriegen, Münster 2005 (Studien und Texte zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit, 6). – Stauber, Emil: Die Burgen und adeligen Geschlechter der Bezirke Zürich, Affoltern und Horgen. Nach einem Manuskript von Emil Stauber bearbeitet von Paul Pfenninger, Basel 1955. – Stebler-Cauzzo, Anna: Die Burg Bonstetten, in: Burg – Kapelle – Friedhof. Rettungsgrabungen in Nänikon bei Uster und Bonstetten, Zürich u. a. 1995, S. 87-123 (Monographien der Kantonsarchäologie Zürich, 26).