Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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[WERDENBERG-]SARGANS

C. Sargans

I./II.

Zahlr. Schreibweisen: Sanagaus, Saneganz, Sangâns, Sand Gans, Sant Gans, Sarganza, Senegaune. Etymologie kelt. Ursprungs: Personenname Sanucus mit angehängtem anes = Ort des Sanucus; das Stadtwappen mit der Gans beruht auf einer volksetym. Deutung der Variante Sankt Gans. Der Ort S., erstmals 765 erwähnt, liegt im Alpenrheintal auf der linken Seite des Flusses. Seit der Teilung der Gf.en von → Werdenberg in die Linien → Werdenberg-Heiligenberg und → Werdenberg-S. 1265 ist die Burg S. bis zur Verpfändung an Österreich 1396 als Res. der Gf.en von S. anzusprechen. 1436 fiel S. an die Gf.en von S. zurück, doch hatten inzwischen Sonnenberg (45 km entfernt) und → Ortenstein (35 km entfernt) als Res.orte an Bedeutung gewonnen.

S., überragt vom Berg Gonzen, liegt in einem weiten Talkessel auf 481 m Meereshöhe, ca. 15 km südlich von → Werdenberg, wie dieses auf der linken Seite des Alpenrheins, wg. der Überschwemmungsgefahr ein Stück landeinwärts vom Ufer entfernt. Der Rhein ist hier nicht schiffbar, wurde aber auf der Strecke von Chur zum Bodensee von (beladenen) Flößen befahren. In S. laufen seit der Römerzeit zwei große Durchgangsstraßen (heute Autobahnen) zusammen: die Nord-Süd-Verbindung vom Bodensee über Chur und die Bündnerpässe nach Italien und die West-Ost-Verbindung von Zürich über den Arlberg nach Innsbruck und Wien.

S. liegt in vorgeschichtlichem (Funde aus dem Neolithikum und der Bronzezeit) und römerzeitlichem Siedlungsgebiet, das im FrühMA eine gemischtsprachige romanisch-alemannische Bevölkerung aufwies, bereits im 8. Jh. Gerichtsort in von den Viktoriden beherrschten Raetia Curiensis war und 806 in die fränkische Gft.sverfassung überführt wurde. Seit Beginn des 12. Jh.s sind milites in S. nachweisbar, seit der Mitte des 13. Jh.s treten die Gf.en auf. Die Stadt S. wurde noch von Hartmann I. um 1260 gegr., erstmals ist 1271 ein Schultheiß von S. bezeugt. Der Markt dürfte in diese Zeit zurückreichen; 1443 Ks. erneuerte der Ks. dem Gf.en Heinrich IX. von S. den Wochenmarkt am Donnerstag, der vor alten Ziten in der Stat zu S. gewesen ist. Zusätzlich gab es zwei (seit 1510) drei Jahrmärkte. S. gehörte zum Konstanzer Münzkreis. 1384 gewährte Johann I. dem Abt von Einsiedeln Peter von Wolhusen auf Lebenszeit Zollfreiheit für alle Waren, die er nach St. Gerold und Triesen transportieren läßt. Die Gf.en von S. gewährten 1458 Schwyz und Glarus Zollfreiheit in ihrem Gebiet. Der Gonzen mit seinem Roteisenerz von höchster Qualität war Hauptfaktor der Wirtschaft. Das Eisenbergwerk war im Besitz der Gf.en von S. Das Erz versorgte den hohen Bedarf der Stadt Zürich, wurde aber auch in andere eidgen. Orte exportiert.

S. gehört zur Diöz. Chur, hier zum Archidiakonat Unterlandquart. Das Patronatsrecht und Zehnt der erstmals 842 erwähnten Pfarrkirche St. Peter und Paul gehörten seit 1087/1128, als Teil des Bregenzer Erbes, dem Benediktinerkl. Mehrerau bei → Bregenz. 1394 Johann I. von S. stiftet zwei Kaplaneien in der Pfarrkirche S., für die er sich das Patronatsrecht vorbehielt.

S. wird erstmals 1271 als Stadt erwähnt. 1405 wurde S. von den Appenzellern niedergebrannt. 1444 wurde S. von österr. Truppen besetzt. Gf. Heinrich IX. und seine Untertanen mußten Österreich schwören. 1445 besetzten die Eidgenossen die Stadt und brannten sie nieder, nicht aber die Burg. 1446 kam S. wieder im Besitz von Gf. Heinrich IX. 1456 gaben Wilhelm II. und Georg II. der Stadt S. einen Freiheitsbrief, der 1483 durch die VII. Orte bestätigt wurde. Für 1465 ist der Bau des Rathauses (1811 abgebrannt) bezeugt. 1472 huldigten Schultheiß, Räte und Gmd. der Stadt S. dem Truchseß von → Waldburg, der ihnen ihre Privilegien bestätigte.

Die enge Verbindung von Stadt und Res. zeigt sich im Siegel der Stadt (→ Werdenberger Fahne). Der Schultheiß war in Personalunion gleichzeitig Vertreter der Bürgerschaft und gfl. Beamter. Er wurde aus einem Dreiervorschlag der Bürger vom Gf.en ausgewählt; traf der Gf. keine Entscheidung, so schlug er drei Kandidaten vor, aus denen die Bürger den Schultheißen wählten. Die Stadt S. blieb den Versuchen der Landgemeinden von 1436-1446 fern, sich als vierter rätischer Bund unter dem Namen S.erland (lat. Sarunetia) zu konstituieren und sich von der Gft. frei zu machen. Während die Landleute ein Bündnis mit Zürich schlossen, gingen die Gf.en ein Landrecht mit Schwyz und Glarus ein, die 1440 das S.erland eroberten und zur Huldigung an den Gf.en zwangen.

Die Gerichtsbarkeit übte der Landammann in Namen des Gf.en aus. Die Landammänner rekrutieren sich aus den im Herrschaftsgebiet der Gf.en ansässigen Ministerialen.

III.

Die Hauptteile der Burg sind der Palas und der Bergfried aus bes. starken Mauerwerk errichtet. Als Vorgängerbau wird die in die Römerzeit zurückgehende Haselburg vermutet. Die Burg, erstmals als castrum Sangans erwähnt zw. 1277 und 1282, dürfte um 1230/50, etwa zeitgl. mit den Burgen → Werdenberg und → Vaduz, von den Gf.en von → Werdenberg errichtet worden sein.

Die Befestigungsanlagen waren ein zentrales Element der Burg. Hier ist etwa das mächtige Tonnendurchgangsgewölbe, das den inneren und äußeren Schloßhof verbindet, zu erwähnen. Die Burg hielt mehreren Belagerungen stand, 1405 den Appenzellern, 1445 den Eidgenossen. Nach Zerstörungen wurde die Burg 1452 und 1460 erneuert, weitere Teile sind vor 1510 entstanden. Das Allianzwappen des Gf.en Wilhelms II. und seiner Frau Erentrud von → Staufen erinnert an den Wiederaufbau von 1460. Die Räume, wie sie uns heute entgegentreten, sind von den Landvögten geprägt, deren Wappen den Rittersaal zieren. Zur Burg gehörte 1322 eine Mühle. Die heutigen Baulichkeiten mit Schloßhof, Schloßbrunnen, Schloßküche, Kapelle, Audienzstube, Landvogtsstübli, Gesindestube und vielen anderen Stuben mehr, auch das Gefängnis und der Hundestall, mögen doch einen Eindruck von der Vielseitigkeit der Räume in der Gf.enzeit wiedergeben. Von einer Kunstkammer, einem Archiv oder einer Bibliothek ist nichts bekannt.

Zahlr. Einrichtungen, die man in einer Res. suchen würde, befanden sich in der Stadt. Es gibt keine Nachrichten über eine Bibliothek. Ein Archiv wird man in Verbindung mit der Kanzlei annehmen dürfen. Eine Schule, erstmals 1408 bezeugt, lag in der Stadt. Auch die Grablege befand sich in der Stadtpfarrkirche, wo man die Fürbitter aus der Bevölkerung besser erreichen konnte. Zufolge der geringen Mittel, über die die Gf.en verfügten, hat sich die Repräsentation in engen Grenzen halten müssen. Sie dürften sich auf eine Bemalung der Fassaden mit Wappen beschränkt haben.

Siehe A. Sargans, zusätzlich: Burmeister, Karl Heinz, Die Entwicklung der Städte, in: Sankt-Galler Geschichte 2003, Bd. 2, St. Gallen 2003, S. 263-280 (mit Anmerkungen in Bd. 9, S. 39 f.). – Geel, Ernst: Führer durch das Schloß Sargans, Sargans 1956. – Reinhardt, Volker: Schweiz und Liechtenstein, Stuttgart 1996 (Handbuch der Historischen Stätten). – Perret, Franz, 1100 Jahre Pfarrei Sargans 850-1950, Mels 1950. – Pöschel Erwin: Das Burgenbuch von Graubünden, Zürich u. a. 1930. – Pöschel, Erwin: Die Kunstdenkmäler des Kantons Graubünden, Bd. 3-7, Basel 1940/1948. – Rothenhäusler, Erwin: Die Kunstdenkmäler des Kantons St. Gallen, Bd. 1: Bezirk Sargans, Basel 1951 (Die Kunstdenkmäler der Schweiz, 25).