[WERDENBERG-]SARGANS
I.
Das Stammgut der Gf.en von S. bestand nach einer Urk. von 1322 aus den churrätischen Burgen und Herrschaften S., → Vaduz, Nüziders (Sonnenberg), Blumenegg sowie der oberschwäbischen Burg und Herrschaft Schmalegg bei Ravensburg. Eine Grenzbeschreibung aus dem 15. Jh. umschreibt die Gft. S.; sie erstreckt sich im W bis zum Rotbach am Walensee zwischen Murg und Mühlehorn, im O bis nach Mastrils an den Stamm, im N bis nach Räfis an den Nussbaum und im S bis nach Mapragg im Taminatal. Innerhalb dieser Marken lagen die lokalen Herrschaften Freudenberg, Nidberg, Flums, Tscherlach, Walenstadt und Wartau. Diese lokalen Herrschaften, die unterschiedliche Strukturen aufwiesen, gehörten mit ihrem Hochgericht zur Gft. S. Ursprgl. waren sie meist kirchlicher Besitz (Bf. von Chur, Kl. Päfers), mit dem Burgenbau im 13. Jh. gelangten sie in die Hände des regionalen Niederadels. Die Burg und Herrschaft Wartau, zwischen den Gft.en → Werdenberg und S. gelegen, gehörte seit 1320 den Gf.en von → Werdenberg-Heiligenberg; 1395 bis 1399 brachten die Gf.en von S. Wartau gewaltsam in ihren Besitz.
Ähnlich strukturiert wie die Gft. S. waren die Besitzungen in → Vaduz, Nüziders und Blumenegg. Die Gf.en von S. hatten seit 1295 als Reichslehen die Vogtei über das Kl. Pfäfers und als Pfand die Gft. Laax inne. Von den außerhalb der Gft. S. liegenden Besitzungen sind noch zu erwähnen:
Heinzenberg, das aus dem vazischen Erbe an Rudolf IV. von S. und später an dessen Sohn Johann I. kam, der es 1338 an Ulrich Brun von Räzüns verkaufte; 1459 fielen Burg und Herrschaft an Georg II. von S. zurück, der sie 1475 verkaufte. 1451 sind Georg II. und Wilhelm II. im Besitz der Burgen → Ortenstein, Alt-Süns, Neu-Süns, Heinzenberg und Bärenburg sowie der gebrochenen Burgen Hoch-Juvalt, Nieder-Juvalt und Hasensprung, Overvaz und Älle. In der Schamser Fehde 1451 wurden die Burgen → Ortenstein, Neu-Süns und Alt-Süns gebrochen, Heinzenberg wurde erobert, aber nicht zerstört, Bärenburg niedergebrannt.
Zu den Besitzungen der Gf.en von S. gehörte auch die Ruggburg (Gmd. Eichenberg, BH → Bregenz, Vorarlberg), die 1452 in einer Fehde des Hans von Rechberg (verh. mit Elisabeth von S., einer Tochter Heinrichs IX.) mit den Reichsstädten zerstört wurde. Da die Burg zur Hälfte den Gf.en Wilhelm II. und Georg II. gehörte, klagten diese 1453 mit Erfolg einen Schadensersatz ein.
Das Stammgut der Gf.en von S. mit den Burgen S. und → Vaduz im Rheintal, Nüziders und Blumenegg im Walgau und Schmalegg in Oberschwaben läßt deutlich erkennen, daß die Sicherung der Fernverkehrs durch Geleitsrechte über die Bündnerpässe, über den Arlberg und auf der Straße nach Ulm das zentrale Anliegen bei der Zusammenfassung dieser Gf.en-rechte gewesen ist. Zugl. spiegelt sich, was die Herkunft dieses Stammgutes anbelangt, in der lang gezogenen geogr. Verbindung von S. im S bis Schmalegg im N das Bregenzer, → Montforter und → Werdenberger Erbe der Gf.en von S. wieder. Schon vor der Teilung von 1258 in die Häuser → Montfort und → Werdenberg hatten die Söhne Hugos I. von → Montfort (gest. 1228) ungeachtet der gemeinsamen Verwaltung des väterlichen Erbes eine räumliche Trennung vorgenommen, indem Hugo II. von → Montfort in → Bregenz, sein Bruder Rudolf I. von → Werdenberg in S. seinen Wohnsitz nahm. Mit der weiteren Teilung der Gf.en von → Werdenberg in die Linien → Werdenberg und S. 1265 fiel S. an den Gf.en Hartmann I. und nach dessen Tod 1269/71 an dessen Sohn Rudolf II. von S. (gest. 1323), der sich um den Ausbau seines Besitzes um S. bemühte, während er seine schwäbischen Besitzungen Schmalegg und das Erbe der Frau Albeck seinen Söhnen Heinrich III. und Rudolf III. überließ. Die churrätischen Besitzungen S., → Vaduz, Nüziders und Blumenegg gelangten an die Söhne aus der zweiten Ehe Rudolfs II. mit einer namentlich nicht bekannten Angehörigen aus dem Haus Aspermont Hartmann III. und Rudolf IV., die sich 1342 in die Linien → Vaduz und S. teilten, nachdem der Besitz in S. um das reiche Vazer Erbe (Domletschg mit der Burg → Ortenstein, Obervaz, Schams, Safien, Schanfigg, alle Lehen des Bf.s von Chur) sowie das Aspermontische Erbe (Prätigau) beträchtlich erweitert worden war. Gf. Rudolf IV. von S. (gest. 1361) übernahm S. und das Vazer Erbe. Ihm folgte sein Sohn Johann I. (gest. 1400). Die Burg Löwenberg war 1383 in den Händen Johanns I.; er hatte 1367 durch seine Heirat mit Anna von Räzüns diese Burg erworben, sein Enkel Gf. Rudolf IX. von S., der sich Herr zu Löwenberg nannte, verkaufte sie 1429.
Johann I. mußte 1396 mit seinen vier Söhnen Rudolf VII. (Dompropst), Johann II., Hugo II. und Heinrich IX. Schulden halber Burg, Stadt, Gft. und Herrschaft S. an Österreich verpfänden. Nachdem S. 1406 als Pfandschaft an Gf. Friedrich von → Toggenburg gekommen war, fiel es 1436 an den Gf.en Heinrich IX.von S., Herrn zu Sonnenberg, zurück. Wiewohl Gf. Heinrich IX. sich 1444 und 1446 Herr zu S. und Sonnenberg nannte, hatte S., nicht zuletzt durch die Kriegsereignisse von 1445/46, seinen Res.charakter zugunsten von Sonnenberg und → Ortenstein verloren. Heinrich IX. nennt sich 1447 Herr zu Sonnenberg; 1449 vergab Georg II. als Herr zu → Ortenstein ein Lehen zu S. Nach dem Tod Heinrichs IX. (gest. 1449) war S. an seine Söhne Wilhelm II. (gest. 1487?) und Georg II. (gest. 1504) gefallen, von denen es 1483 an die Eidgenossenschaft verkauft wurde, deren Landvögte bereits seit 1460 auf der Burg S. regierten. Zum Niedergang von S. als Res.ort hat beigetragen, daß die Burg S. 1451 zerstört wurde (1452 wieder aufgebaut) und 1459 noch einmal teilw. eingestürzt war (1460 wieder aufgebaut). Bis zuletzt blieb jedoch S. als Stammsitz des Geschlechtes lebendig, nicht nur im Namen der Gf.en von S., sondern auch im Festhalten an der Grablege in der Pfarrkirche zu S.
Die Ehe Georgs II. mit Anna von Räzüns hatte diesem Safien mit Versam und Valendas eingebracht, nach deren Tod 1459 zudem aus ihrem Erbe die Herrschaften Räzüns, Heinzenberg und Jörgenberg; doch mußte er Jörgenberg seinem Miterben Gf. Eitel Friedrich von Zollern überlassen. Georg II. konnte den ständigen Verlust seiner Einnahmen nicht aufhalten und mußte seine Besitzungen Stück für Stück verkaufen, um seinen Unterhalt bestreiten zu können. 1455 verkaufte er die Herrschaft Sonnenberg um 15 000 Gulden an Eberhard Truchseß von → Waldburg. 1462 veräußerte er die Alpen im Val di Lei an die Gmd. Piuro. 1464 verpfändete er → Ortenstein an seinen Schwiegervater Eberhard Truchseß von → Waldburg, allerdings unter Vorbehalt des Wohnrechtes auf der Burg, 1472 veräußerte er Fürstenau, 1475 Heinzenberg und Thusis, 1483 Burg und Gft. S. um 15 000 Gulden an die sieben eidgenössischen Orte, 1493 Rheinwald und Savien.
Die Gf.en von → Werdenberg mußten sich in ihrem Territorialbildungsprozeß im Alpenrheintal im 13. Jh. v.a. gegen ihre starken Nachbarn behaupten, das Stift St. Gallen und den Bf. von Chur, die Gf.en von Kyburg und die Gf.en von → Toggenburg, nach der Teilung von 1258 aber auch gegen die Gf.en von → Montfort. Bei dieser Teilung, in der man einen Abstieg des Gesamthauses → Montfort- → Werdenberg in das Mittelmaß gesehen hat, sicherten sich die → Montforter den an Fläche, Bevölkerungszahl und die Existenz von Städten (→ Bregenz, → Feldkirch, → Tettnang, Leutkirch) wertvolleren Teil. Ein weiterer Vorteil für die → Montforter bestand darin, daß sie im Besitz größerer, zusammenhängender Gft.en blieben, die sich weit in den schwäbischen Raum hinein erstreckten. So fand eine eigtl. Teilung nur in Unterrätien statt, wie das sehr anschaulich auch in einer späteren Urk. vom 25. Juli 1390 zum Ausdruck kommt, wo von einer Markierung der Grenzen zwischen der montfortischen Herrschaft Jagdberg und der werdenbergischen Gft. Walgau die Rede ist, die vermutlich in die Zeit der Teilung zurückreicht. Hier in Unterrätien erwarben die Gf.en von → Werdenberg durch wichtige Durchgangsstraßen und Bergbau wirtschaftlich wertvolle Gebiete, doch fehlten hier Städte, die erst gegr. werden mußten. Die Behauptung, daß die Gf.en von → Werdenberg und → Werdenberg-S. im 13. Jh. nicht über Ansätze zu einer Verdichtung und Intensivierung der eigenen Herrschaftsrechte hinausgelangt seien (Eugster, S. 115), bedarf daher einer Einschränkung. Denn mit dem Bau oder der Erweiterung der Burgen S., → Werdenberg, → Vaduz, Blumenegg, Nüziders oder die nach Kyburger Vorbild erfolgten Städtegründungen Bludenz 1269 und S. 1271, später auch → Werdenberg, wurde sehr viel im Hinblick auf den Landesausbau geleistet. Hinzukommt der Erwerb der Vogteien über die Kl. Pfäfers, Disentis, St. Johann. Wenn Hartmann I. 1259 seine in Bayern gelegenen Güter verkaufte, so muß man das ebenfalls im Sinne eines Verdichtungsprozesses in Rätien sehen. Die Gf.en von → Werdenberg erscheinen in allen diesen Bestrebungen als echte Pioniere, die sich geradezu in einem Gründungsrausch befanden. Das Aufbautempo ist auch dem ständigen Wandel der Titulaturen zu entnehmen. Noch 1265 nannten sich die Brüder Hartmann I. und Hugo II. nach ihren Hauptsitzen fratres de Werdenberg et Bluminegge; ihre infolge der Teilung von 1258 neu erbaute Burg Blumenegg, das Zentrum der Gft. Walgau, erschien ihnen wichtig für die Titulatur; nach der Teilung von 1265 wurde dann aber für Hugo II. von W. die neue Stadt Bludenz namengebend, für Hartmann I. die neue Stadt S.; keiner benannte sich mehr nach dem abgelegenen Blumenegg. Als Hugo II. 1271 Heiligenberg erworben hatte, änderte er erneut seinen Titel und benannte sich nach Heiligenberg.
II.
An der Spitze der gfl. Amtleute stand ein Vogt oder Ammann, dem die Geschäftsführung bei der häufigen Abwesenheit der Gf.en oblag. Die in der Umgebung der Gf.en von → Werdenberg auftretenden Dienstleute waren eines Stammes mit den montfortischen und besaßen noch lange Zeit Lehen des Gesamthauses. Damit wird ungeachtet aller Teilungen die fortdauernde Einheit des Hauses → Montfort- → Werdenberg dokumentiert. Diese Tendenz ist auch noch später zu beobachten als sich die Nebenlinien S. und → Vaduz konstituiert hatten. Die Ammänner entstammten meist der Region, der Ministerialität Graubündens bzw. der Gft.en S., → Werdenberg, → Vaduz oder Walgau: von Unterwegen, von Schauenstein, von → Bonstetten, von Greifensee, von Wartau, von Neuburg, von Altstätten, von → Montfort, von Arbon, von Triesen, von → Reichenstein, von der Lachen, von Sigberg, von Rudberg, von Vaistlin, von Sant Viner. Auch wurden die illegitimen Söhne der Gf.en mit Verwaltungsaufgaben betraut. Ein Marquart Halbgf. von S., der sogar das S.er Wappen im Siegel führte, erw. 1454-1501, war 1452 Burgvogt auf → Ortenstein, später Pfleger auf → Rosenberg; seine Tochter Magdalena S.er war 1506 Inhaberin von → Rosenberg.
Zu den am Hof tätigen Amtleuten gehört schon sehr früh auch ein Schreiber. In S. wurde 1275 die erste Urk. ausgestellt, in → Werdenberg 1297 und in → Vaduz 1314. In S. hat 1312 der Schreiber auf der Rückseite des Siegels des Gf.en Rudolf II. ein kleineres Kontrasiegel angebracht mit der Umschrift † S Frideric Scribe. Ders. Schreiber begegnet uns 1324 in Ravensburg als Schreiber (domino friderico notario) seiner Söhne Heinrichs III. von S.-Albeck und Rudolfs III. bezeugt, offenbar ein Geistlicher, der 1326 in Weingarten als Schreiber des Landvogts Heinrichs III. von S. aufscheint, zweifellos identisch mit dem 1330 gen. Friedrich Scriber von Smalnegge bzw. scriba de Smalnegge. Rudolf Hugonis, viell. ein illegitimer Sohn des Hugo von Triesen, hatte nach Studium in Heidelberg (1446) als Schreiber des Gf. Wilhelm II. von S. an Todesurteilen mitgewirkt, weshalb er 1469/71 in Rom um Weihedispens ansuchen mußte; 1472 wurde er Pfarrer in Untervaz, 1472 Schreiber des Fs.abtes von Pfäfers. Georg II. konnte sich 1477 einen fest angestellten Schreiber nicht mehr leisten, er griff bei Bedarf auf den Stadtschreiber von Chur zurück. Georg II. stellt 1484 dem Scharfrichter von St. Gallen, der auch in S. tätig war, einen Empfehlungsbrief aus, in dem er jedermann zu Almosen aufruft, diesem bei Buße und Wallfahrt für seine sündlich Wesen zu helfen.
In S. spielte der Eisenbergbau eine hervorragende Rolle (siehe den Art. zur Res.). Neben S. war die alte, schon 842 wg. ihres Hafens wichtige Verkehrssiedlung Walenstadt (gegr. Mitte 13. Jh.) eine weitere Stadt in der Gft. S. (1302/03 erstmals Stadt gen.). Um die wirtschaftliche Entwicklung seiner Territorien machte sich Georg II. verdient, indem er 1443 einen Wochenmarkt in Splügen gründete. Mit dem sog. Viamalabrief von 1473 faßte er mit den Nachbarschaften am Heinzenberg den Beschluß, die richsstras und den Weg entzwüschen Tusis und Schams, so man nempt Fyamala zu howen, uffzurichten und ze machen.
Die Nahrungsmittelversorgung an Getreide, Wein, Vieh, Käse, Schmalz, Wild und Fisch war, wie das Urbar von 1398 zeigt, in den eigenen Besitzungen sichergestellt; auch die Verbrauchsgüter konnten in den eigenen Städten S. und Walenstadt beschafft werden, abgesehen davon, daß auch überall auf dem Land Schmieden und Sägen arbeiteten. Höherwertige Verbrauchsgüter lieferten das benachbarte Chur sowie Mailand und die Bodenseestädte (Lindau, Konstanz).
Die Hofhaltung war in S. sehr eingeschränkt, da einerseits die finanziellen Mittel knapp, andererseits die Gf.en häufig abwesend waren. Es gab keine herausragenden Persönlichkeiten am Hof, weder Wissenschaftler noch Künstler, nicht einmal der eigenen Versorgung dienende Ärzte. Die Existenz von Hofnarren und Herolden ist anzunehmen, aber nicht nachweisbar. Der 1305 bezeugte paedagogus des Gf.en Rudolf III. wirkte im benachbarten Kl. Pfäfers, wo die Gf.en seit 1295 die Vogteirechte ausgeübt haben. 1492 wird Georg II. und seiner Frau kirchlicherseits genehmigt, daß sie aus dem conventus Curiensis einen capellanus et familiaris nehmen dürfen.
Frauen spielen schon zu Beginn der Familiengeschichte eine prägende Rolle. Klementa von Kyburg, 1248 Gf.in von S., hat als Ahnherrin das entstehende Haus → Werdenberg geistig wesentlich mitgeformt (Bilgeri, Bd. 1, S. 165). Als eine markante Persönlichkeit ragt die Ehefrau Georgs II. heraus, die Barbara mit dem stolzen Sonnenberger Kopf. Tschudi charakterisiert sie als ain prachtliche frow, deren alle sachen geschliffen und nach irem gefallen sein mußten. Die Ehefrauen treten bes. in Heiratsabreden, Verkäufen und bei Erbschaften hervor, häufig auch bei kirchlichen Stiftungen, v.a. bei Jahrzeitstiftungen. Sie treten auch oft mit ihren Ehemännern in die Stadt- und Landrechte mit ein. Ehefrauen und Töchter der Gf.en von S. führen ein Siegel, in denen sich das Bedürfnis nach Repräsentation aussrückt. Diese mit weiblichen Attributen (Frauengestalten, Blütenbäumen, Vögeln) prächtig ausgeführten Siegel enthalten meist ein Allianzwappen, das die → Werdenberger Fahne mit dem jeweiligen Familienwappen der Frau kombiniert.
Groß ist die Zahl unehelicher Kinder, die auf am Hof lebende Konkubinen hinweisen. Der 1313 in Bologna bezeugte Dominus Ulricus de Sanagaza ist wg. des mangelnden Zusatzes comes als Illegitimus anzusprechen, viell. ein Sohn Rudolfs II.; er wurde 1329 Domherr zu Chur. Georg I. hatte einen natürlichen Sohn Rudolf von S., Hugo VII. einen Ulrich Halbgf., Georg II. sechs illegitime Kinder, darunter den Halbgf.en Rudolf S.er, der Sophie, eine außereheliche Tochter Ehzg. Sigismunds heiratete.
Das Wappen der Gf.en von S., die silberne Fahne in Rot, eine Farbabscheidung des Tübinger Wappens, erscheint seit 1280 in Kirchen, Gegenständen kirchlicher Kunst oder Wandmalereien von Burgen und Häusern. Über Feste und Feiern gibt es keine Überlieferung, ebenso wenig über das Hofzeremoniell. Die Gf.en von S. zogen es, bes. im 15. Jh., vor, die aufwendigen Feste an Fs.enhöfen zu besuchen, z. B. in Innsbruck.
Die Gf.en von S. wurden mehrfach im Kirchenbau tätig, bspw. im Anbau einer Kapelle auf ihren Schlössern S. und → Ortenstein oder im Neubau der Kirche St. Mariä-Krönung in Tomils 1486. Beim Verkauf der Gft. 1483 behielt sich Georg II. die Lehenschaft über die beiden 1394 von Johann I. gestifteten Altäre in der Pfarrkirche von S. vor. In Ausübung ihres Patronatsrechtes verhalfen sie ihren illegitimen Söhnen zu geistlichen Pfründen: Georg S.er wurde Pfarrer von Obervaz.
Agnes von S., geb. Mätsch, stiftete 1464 im Kl. Pfäfers eine Jahrzeit um 5 Pf. Pf. für sich selbst, ihre Eltern und Ehemänner sowie für ihre Kinder Wilhelm II., Georg II. und Elisabeth von Rechberg. Georg II. fügte dieser Stiftung 1464 für seinen Anteil weitere 5 Pf. Pf. hinzu. 1474 stiftet Wilhelm II. in Vilters eine Jahrzeit für sich und seine Gemahlin sowie für Georg II. und seine beiden Gemahlinnen Anna von Räzüns und Barbara von Sonnenberg. Dank der engen Beziehungen der Gf.en von → Montfort und von → Werdenberg zum Orden der Johanniter sehen wir die Gf.en häufig auf Wallfahrten ins Hl. Land.
Turniere sind in S. nicht nachzuweisen, wohl aber während der → Toggenburger Pfandschaft 1417-1436 in → Feldkirch. Auch sonst haben die Gf.en die in Süddtl. stattfindenden Turniere besucht. Die Erfindung fiktiver Vorfahren, die angeblich 938 oder 942 an Turnieren teilgenommen haben, spricht für die hohe Wertschätzung der Turniere. Auch die Zugehörigkeit der Gf.en zur Gesellschaft im Falken und Fisch im 15. Jh. machte eine Teilnahme verpflichtend. Als 1474 auf einem Turnier in Esslingen ein Gf. von → Montfort die Siegesprämie errang, durfte er das erkämpfte Kleinod aus den Händen einer Gf.in Kunigunde von S. entgegennehmen. Georg II. unterhielt 1477 mehrere Jäger. Der Vorbehalt der Jagdrechte auf Lebenszeit beim Verkauf von S. 1483 oder die Streitigkeiten, die er 1470 mit dem Bf. von Chur über Jagdrechte im Domletschg führte, sind Hinweise auf seine Jagdleidenschaft.
Die frühe Aufspaltung der Gf.en von → Werdenberg in zahlr. Linien und Zweige verhinderte die Entstehung eines einheitlichen werdenbergischen Erbbegräbnisses. Die älteste Grablege der Gf.en von S. befand sich in der Pfarrkirche von S. Um für eine angemessene Jahrzeit für sein, seiner Voreltern und seiner Nachkommen Seelenheil zu sorgen, stiftete Gf. Johann I. von S. 1394 zwei mit Kaplaneien ausgestattete Altäre St. Maria und St. Matthäus. Das Patronatsrecht für diese Pfründen blieb bei den Gf.en. Bei diesen Altären befand sich die gfl. Grablege mit einem ewigen Licht zu ihrem Gedächtsnis. Die Gruft war mit einer (1934 wieder aufgefundenen) Sandsteinplatte aus dem 14. Jh. abgedeckt; sie zeigt das → Werdenberger Wappen mit der zweispitzige, mit je einer Kugel verzierten Kappe (Beutelstand) als Helmzier. Noch Georg II. behielt sich beim Verkauf der Gft. S. 1483 die Lehenschaft über zwei Altäre in der Pfarrkirche von S. vor und wurde 1504 dort beigesetzt, doch wurde sein Andenken auch in der St.Georgskirche in Räzüns mit einer Ritzinschrift wach gehalten. Die Linie → Vaduz hatte ihr Erbbegräbnis in der Kapelle St. Florin in → Vaduz, eine andere Linie in der Pfarrkirche St. Martin zu Trochtelfingen. Viele Gf.en fanden ihre Ruhestätte außerhalb ihrer Stammlande, so etwa der Bf. Hartmann IV. (gest. 1416) in der Kathedrale in Chur, Domherren in Konstanz oder Straßburg (mit zusätzlichem Gedenkstein in Offenburg), Angehörige des Johanniterordens in Bubikon oder → Freiburg i.Br., Wallfahrer in Jerusalem oder Rhodos. Im Gegensatz zu der Linie W.-Heiligenberg, die zahlr. Töchter als Kl.-Insassinnen aufzuweisen hat, fehlt dieses Element bei den Gf.en von S. fast ganz; eine Ausnahme bildet die nicht näher bekannte Anna de → Werdenberg, für die eine Jahrzeit in Frauenmünster Zürich um die Mitte des 15. Jh.s eingerichtet wurde.