Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SALM

B. Salm

I.

Die Gft. Obers., seit dem 12. Jh. mit der Abtei → Senones in den Vogesen verbunden, ursprgl. (bis 1499) Lehen der Bf.e von Metz. Seit 1600 von den Hzg.en von Lothringen und den → Wild- und Rheingrafen als Gf.en (seit 1623 Fs.en) von S. gemeinschaftlich regiert. Durch Vertrag vom 21. Dez. 1751 erfolgte die Landesteilung. Die Verwaltung wurde von Badonviller nach → Senones verlegt. 1793 von Frankreich einverleibt. Der Besitzschwerpunkt verlagerte sich daraufhin an den Niederrhein, wo 1641/45 durch Heirat die seit dem 14. Jh. reichsunmittelbare Herrschaft → Anholt erworben worden war. Neben den wild- und rheingfl. Besitzungen an Nahe und Glan um → Dhaun, Kirn und → Grumbach (Hunsrück) hielt das Haus S. in der Frühen Neuzeit Lehen von Lothringen (Morhange, Puttelange, Pulligny), von Brabant (Gft. – ab 1740 Hzm. – Hoogstraten, Immerseel) und Flandern (Bgft. Aalst, Arches/Charleville). Die Gft. Nieders. (auch Alt-S.) war seit 1456 mit den Herren von Reifferscheid(t) verbunden, denen die seit 1394 reichsfreie Herrschaft → Dyck zwischen den Flüssen Erft und Niers gehörte. Eine Nebenlinie des Hauses erwarb umfänglichen Besitz in Mähren (Raitz) und Österreich (Steyregg) unter habsburgischer Landesherrschaft.

II.

Mittelpunkt einer reichsunmittelbaren Herrschaft und Res. der Gf.en von Nieders. aus dem Haus Reifferscheidt war Schloß → Dyck (Gmd. Jüchen, Rhein-Kr. Neuss). Gewisse höfische Repräsentationspflichten ergaben sich dort für die Gf.en aus ihrer Stellung als Erbmarschälle des Kfsm.s Köln. Sie fungierten auch als Vorsitzende des kurkölnischen Gf.enkollegiums bzw. der Ritterschaft und waren befugt, selbst gegen den Widerspruch des Landesherrn die Stände einzuberufen. Das Amt des Erbmarschalls hatte 1537-1559 Gf. Johann IX. inne, aufgewachsen am Hof des Hzg.s von Jülich, der sich im Okt. 1538 mit Elisabeth von Henneberg vermählte, deren Heimführung nach → Dyck aufwendig gefeiert wurde. Johann IX. und Elisabeth erließen 1553 eine Hausordnung (Fahne 1, S. 42), mit der die Organisation des gfl. Haushalts festgehalten wurde. Nach den Kriegszeiten des 16./17. Jh.s nahm der Aufwand der Hofhaltung auf → Dyck zu. Der Gf. hatte dann seine Hofkavaliere, einen Geheimsekretär und bis zu vier Lakaien, die Gf.in eine Hofdame, zwei Kammerjungfern und einen Lakai (Bremer, 174). Seit 1680 gab es überdies einen frz. Koch im Schloß. Neben Musikern wurde im 18. Jh. auch jeweils ein Hofmaler beschäftigt. Das Familienarchiv befand sich im 18. Jh. auf Schloß Bedburg, das 1588 als kurkölnisches Lehen an die Gf.en gelangt war. 1758 wurde es von dort vor hannoverschen Truppen in Sicherheit gebracht und kam später nach → Dyck. Verwaltungsmittelpunkt für die Herrschaft war das 1502 erstmals erwähnte, 1654 neu errichtete Weinhaus in der Nähe des Schlosses → Dyck. Hier fanden Gerichtsverhandlungen, Belehnungen und sonstige Rechtsakte statt. Hier wurden Zölle erhoben, nur hier durfte freilich auch Wein ausgeschenkt werden! Ein geistlicher Mittelpunkt der Herrschaft war schließlich das Franziskanerkl. von St. Nikolaus, dessen Gebäude 1627 und 1722-1732 neu errichtet wurden. Für die wirtschaftlichen Interessen der Gf.en als Grundherren stand der Mühlenbann, der 1551 zur Errichtung einer ersten Mühle in der Gft. führte, der am Ende des 17. Jh.s noch zwei weitere folgten. Die ursprgl. Wohnsitze der → Wild- und Rheingrafen als Erben von Obers. (1459/75) befanden sich zu → Dhaun und → Kyrburg. Von einer nennenswerten Hofhaltung der Rheingf.en als Gf.en und Fs.en (ab 1623) von S. kann erst gegen Ende der Frühen Neuzeit die Rede sein. Vom 16.-18. Jh. standen die Herren in lothringischen, frz. und österr. Diensten. In der Gft., späterem Fsm. (Ober-)S. teilten sich die → Wild- und Rheingrafen die Landesherrschaft mit den Hzg.en von Lothringen (Teilungsvertrag von 1598). Verwaltungssitz war demnach bis 1751 Badonviller. Dort wurde auch Münze geschlagen. Die bevorzugte Res. der Gf.en war jedoch Neuweiler an der Mosel (Neuviller-sur-Moselle), das 1749 an Lothringen verkauft wurde. Infolge des neuen Teilungsvertrages von 1751 wurde → Senones zur fsl. Res. Dort hielt Fs. Nikolaus Leopold von S.-S. (1701-1770), ksl. Feldmarschall und Gouverneur von Antwerpen, i.J. 1757 seinen Einzug. Ihm war bereits 1709 auf dem Erbweg die Gft. Hoogstraten in Brabant zugefallen, doch hielt er sich selten in dem gleichnamigen Schloß auf, das den Mittelpunkt der nicht reichsfreien Herrschaft bildete. Seine Heirat mit Dorothea von S. in → Anholt 1719 sollte die Vereinigung der Besitzungen des Hauses in einer Hand vorbereiten. Nach dem Tod Dorotheas i.J. 1751 heiratete er deren jüngere Schwester Christine, verwitwete Fs.in von Hessen-Rheinfels-Rotenburg. Neben den Schlössern in Hoogstraten und → Anholt wurde ab 1754 ein erstes fsl. Res.Schloß in → Senones errichtet. 1773-1775 erbaute Fs. Ludwig Carl Otto (1721-1778) ein zweites, größeres Schloß. Hier formte sich nun endlich eine fsl. Hofhaltung aus, zu der v.a. das bürgerliche Verwaltungspersonal des Fs.en unter dem Kanzler (Pierre-François Noël) gehörte. Um den aus normannischem Adel stammenden Gouverneur des Fsm.s S.-S. (Claude Mathurin de Marguerie de Montfort) bildete sich ein kleines adliges Netzwerk am Hof, doch gab es in dem kleinen Territorium keinen ansässigen Adel. Im (alten) Schloß von → Senones fand am 29. Okt. 1771 die Hochzeit der Schwester des Fs.en, Maria Josepha von S.-S., mit Fs. Karl Albrecht II. von → Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst statt. Eingesegnet wurde die Ehe vom jüngsten Bruder der Braut, Wilhelm Florentin, Domherrn von Köln, Straßburg, Lüttich, Augsburg und späterem Ebf. von Prag. Der Heiratsvertrag wurde auch von den vier höchsten Würdenträgern des Hofes von → Senones unterzeichnet: Kanzler Noël, Gouverneur de Marguerie de Montfort, Justizratspräsident Jean-Baptiste de Saint-Mihiel und Generalkontrolleur Jean-Baptiste Chargoit. Die jährl. Einnahmen aus allen fsl. Besitzungen wurden mit 200 000 Livres angegeben (Seillière, 113). Von dem Geld hat der Fs. auch eine Leibgarde unterhalten, die einschließlich der Offiziere und Musiker 60 Mann zählte.

Quellen

Epinal, Archives départementales des Vosges: 3 C (Comté puis Principauté de Salm). Seilliere, Frédéric: Procès-verbal de séparation et d'abornement de la principauté de Salm, des terres de France et de Lorraine, du 5 janvier 1755, Saint-Dié 1899.

Obersalm: Histoire des terres de Salm. Recueil d'études consacrées au Comté et à la Principauté de Salm, à l'occasion de la célébration du bicentenaire de la réunion de la Principauté de Salm à la France, hg. von Albert Ronsin, Saint-Dié 1994. – Florange, Jules: Badonviller, atelier monétaire des comtes et princes de Salm, Paris 1893. – Schaudel, Louis: Les comtes de Salm et l'abbaye de Senones aux XIIe et XIIIe siècles. Contribution à l'histoire de Senones, Pierre-Percée, Badonviller, Blâmont, Deneuvre, Nancy 1921. – Niedersalm: Bremer, Jakob: Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck der Grafen, jetzigen Fürsten zu Salm-Reifferscheidt, Grevenbroich 1959.